Schlagwort: Nationalversammlung

  • Frankreichs Budget 2027: Im Herbst schlägt die Stunde der Wahrheit

    Frankreichs Budget 2027: Im Herbst schlägt die Stunde der Wahrheit

    Frankreich kennt den Fahrplan für den Haushalt 2027. Was es nicht kennt, ist der politische Weg zu einer Mehrheit. Bis spätestens Anfang Oktober muss die Regierung ihren Entwurf für das kommende Haushaltsjahr der Nationalversammlung vorlegen. Danach beginnt ein parlamentarisches Verfahren, das auf dem Papier streng geregelt ist. Doch hinter den Fristen verbirgt sich eine weit grundsätzlichere Frage: Ist Frankreichs politisches System noch in der Lage, unter den Bedingungen eines fragmentierten Parlaments einen glaubwürdigen finanzpolitischen Kurs zu formulieren? Am 25. August ist der Projet de loi de finances pour 2027, kurz PLF 2027, noch nicht im Parlament eingebracht. Die entscheidenden Wochen beginnen erst im September. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass dieser Haushalt weit mehr sein wird als eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben. Er wird zum Belastungstest für Regierung, Parlament und letztlich für die Fähigkeit des französischen Staates, seine wachsenden finanziellen …

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  • Macrons letzte «Rentrée»: Frankreich regiert bereits im Schatten der Nachfolge

    Macrons letzte «Rentrée»: Frankreich regiert bereits im Schatten der Nachfolge

    Wenn Emmanuel Macron an diesem Montag, dem 24. August, sein Kabinett im Élysée-Palast versammelt, beginnt mehr als nur das politische Arbeitsjahr nach der Sommerpause. Es ist die letzte «Rentrée» seiner Präsidentschaft vor der Wahl im Frühjahr 2027. Der Ministerrat eröffnet damit eine Übergangsphase, in der die französische Staatsführung zwei widersprüchliche Aufgaben bewältigen muss: Sie soll bis zum Ende des Mandats handlungsfähig bleiben, während sich Regierung, Parteien und Öffentlichkeit bereits auf die Nachfolge des Präsidenten einstellen. Der Haushalt für 2027, die Folgen eines aussergewöhnlichen Hitzesommers und die prekäre parlamentarische Lage werden darüber entscheiden, ob Macron sein zweites Mandat geordnet abschliessen kann. Abschiedssignale ohne Amtsverzicht Den Ton für dieses letzte politische Jahr hatte Macron bereits eine Woche zuvor in Bormes-les-Mimosas angeschlagen. Bei der Gedenkfeier zur Befreiung der südfranzösischen Gemeinde sprach er ungewöhnlich persönlich übe…

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  • Frankreichs Haushalt 2027: Lecornus schwierigste Baustelle vor der Präsidentschaftswahl

    Frankreichs Haushalt 2027: Lecornus schwierigste Baustelle vor der Präsidentschaftswahl

    Der französische Staatshaushalt war in den vergangenen Jahren weit mehr als eine Sammlung von Zahlenkolonnen. Er entwickelte sich zum Gradmesser der politischen Handlungsfähigkeit eines Landes, dessen Institutionen zunehmend unter Druck geraten. Mit dem Budget für 2027 erreicht diese Entwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt. Premierminister Sébastien Lecornu muss nicht nur ein milliardenschweres Defizit eindämmen und die Finanzmärkte beruhigen, sondern zugleich ein Parlament ohne stabile Mehrheiten durch eine der sensibelsten Debatten der Legislaturperiode führen. Es ist der letzte Haushalt vor der Präsidentschaftswahl – und damit zugleich ein politischer Lackmustest für das Ende der Macron-Ära. Finanzielle Realität lässt kaum Spielraum In Paris wird die politische Sommerpause traditionell genutzt, um den Etat des kommenden Jahres vorzubereiten. Doch selten waren die Vorzeichen so schwierig wie diesmal. Während Waldbrände, Hitzewellen und die Folgen des Klimawandels die öffentliche Aufm…

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  • 30 Cent pro Schachtel gegen Waldbrände: LR-Abgeordneter will Tabakkonzerne zur Kasse bitten

    30 Cent pro Schachtel gegen Waldbrände: LR-Abgeordneter will Tabakkonzerne zur Kasse bitten

    Ein achtlos aus dem Autofenster geworfener Zigarettenstummel kann genügen, um in der ausgetrockneten Vegetation einen verheerenden Brand auszulösen. Angesichts der schweren Waldbrandsaison in Frankreich fordert der konservative Abgeordnete Yannick Neuder deshalb eine neue Abgabe für die Tabakindustrie. Mit den Einnahmen sollen Feuerwehren besser ausgestattet, verbrannte Wälder wiederhergestellt und durch Zigarettenfilter belastete Böden und Gewässer saniert werden.

    Der frühere Gesundheitsminister und heutige Abgeordnete der Republikaner aus dem Département Isère will dazu einen Gesetzentwurf in die Nationalversammlung einbringen. Vorgesehen ist eine Abgabe von 15 Euro je 1.000 verkaufter Zigaretten, die unmittelbar bei den Herstellern erhoben werden soll. Rechnerisch entspricht dies 30 Cent pro Packung mit 20 Zigaretten.

    Neuder betont, es handle sich nicht um eine Strafmaßnahme gegen Raucher oder Tabakhändler. Die Industrie müsse die gesamte Belastung nicht zwangsläufig auf den Verkaufspreis umlegen. Ob die Konzerne tatsächlich auf einen Teil ihrer Gewinnspanne verzichten würden, erscheint allerdings fraglich. Erfahrungsgemäß werden zusätzliche Abgaben zumindest teilweise an die Verbraucher weitergegeben.

    Rund 350 Millionen Euro für Prävention und Wiederaufbau

    Auf Grundlage der für 2025 in Frankreich offiziell registrierten Zigarettenverkäufe könnten nach Berechnungen des Abgeordneten jährlich rund 350 Millionen Euro zusammenkommen. Die Einnahmen sollen von der französischen Zollverwaltung eingezogen und in einen bei der staatlichen Caisse des Dépôts eingerichteten Fonds überwiesen werden.

    Aus diesem Fonds könnten Feuerwehr- und Rettungsdienste neue Einsatzfahrzeuge, moderne Löschtechnik sowie Schutzkleidung finanzieren. Anspruch auf Unterstützung hätten darüber hinaus der nationale Forstbetrieb ONF, der Verband der privaten Waldbesitzer, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie anerkannte Umweltorganisationen. Neben der Brandbekämpfung sollen auch Wiederaufforstungsprojekte, die Regeneration geschädigter Ökosysteme und die Reinigung von Gewässern und Böden gefördert werden.

    Vertreter der Tabakindustrie sollen dem Verwaltungsrat des Fonds ausdrücklich nicht angehören.

    Neuder begründet seine Initiative mit dem Verursacherprinzip. Die Hersteller produzierten Milliarden Zigaretten, deren Filter anschließend auf Straßen, in Flüssen, an Stränden oder in Wäldern landeten. Die Kosten für das Einsammeln trügen bislang überwiegend die Kommunen, während die Départements einen erheblichen Teil der Finanzierung der Feuerwehren übernähmen.

    Ein kurzer Moment mit jahrzehntelangen Folgen

    Nach Angaben des französischen Umweltministeriums werden jedes Jahr zwischen 20.000 und 25.000 Tonnen Zigarettenstummel achtlos weggeworfen. Rund 17 Prozent der Raucher geben an, bereits einmal einen glimmenden oder erloschenen Stummel aus einem Fahrzeug geworfen zu haben. Besonders während Trockenperioden und bei starkem Wind kann selbst eine kleine Restglut ausreichen, um Grasflächen oder Unterholz in Brand zu setzen.

    Neun von zehn Waldbränden in Frankreich gehen auf menschliches Handeln zurück. Etwa 15 Prozent entstehen durch Unachtsamkeit von Privatpersonen, wobei weggeworfene Zigarettenstummel als eine der möglichen Ursachen gelten. Die spektakulärsten Großbrände dieses Sommers – unter anderem in der Gironde, im Var und im Wald von Fontainebleau – wurden nach bisherigem Ermittlungsstand allerdings nicht durch rauchende Autofahrer ausgelöst.

    Der Gesetzentwurf versteht sich daher weniger als direkte Reaktion auf einzelne Brandursachen, sondern als Versuch, die Folgekosten des Tabakkonsums stärker nach dem Verursacherprinzip zu verteilen. Ob Neuder für seinen Vorstoß eine parlamentarische Mehrheit findet, ist derzeit offen. Der Abgeordnete setzt auf eine parteiübergreifende Unterstützung. Sollte der Entwurf keinen Platz auf der Tagesordnung der Nationalversammlung erhalten, könnte die Abgabe auch im Rahmen der Beratungen zum Staatshaushalt 2027 über einen Änderungsantrag eingebracht werden. Ein Inkrafttreten wäre frühestens zum 1. Januar 2028 möglich.

    Autor: P. Tiko

  • Kommentar: 700.000 Bürger? Ach was – die stören nur den Parlamentsbetrieb

    Kommentar: 700.000 Bürger? Ach was – die stören nur den Parlamentsbetrieb

    700.000 Unterschriften. Siebenhunderttausend.

    In einer Demokratie sollte man meinen, dass eine solche Zahl zumindest eines bewirkt: Zuhören. Eine Debatte. Ein öffentliches Ringen um Argumente.

    Stattdessen geschieht etwas, das an bürokratische Arroganz kaum zu überbieten ist: Die Petition wird geprüft, höflich zur Kenntnis genommen – und anschließend in die politische Rundablage befördert. Vielen Dank für Ihr Engagement. Die Tür finden Sie dort hinten.

    Man muss der französischen Nationalversammlung fast gratulieren. Es gelingt ihr, in Rekordzeit Hunderttausenden Bürgern zu erklären, dass ihre Stimme zwar willkommen ist – solange sie nichts verändert.

    Natürlich ist alles vollkommen rechtskonform. Niemand hat behauptet, 500.000 oder gar 700.000 Unterschriften verpflichteten das Parlament zu einer Debatte. Das Gesetz sagt lediglich: anschauen, nicken, weitergehen. Demokratie nach Aktenlage.

    Das eigentliche Problem liegt deshalb nicht in der juristischen Entscheidung, sondern in der politischen Botschaft.

    Sie lautet: Eure Beteiligung interessiert uns nur so lange, wie sie unseren Zeitplan nicht durcheinanderbringt.

    Wer monatelang Unterschriften sammelt, Mitstreiter mobilisiert und am Ende eine der erfolgreichsten Petitionen der jüngeren französischen Geschichte einreicht, darf offenbar eines erwarten: eine Absage mit amtlichem Briefkopf.

    Man fragt sich unweigerlich, warum diese Plattform überhaupt existiert. Vielleicht als eine Art demokratisches Fitnessstudio. Bürger dürfen sich engagieren, ihre Muskeln spielen lassen und anschließend feststellen, dass die Gewichte aus Gummi bestehen.

    Politiker beklagen seit Jahren Politikverdrossenheit, sinkende Wahlbeteiligung und das schwindende Vertrauen in staatliche Institutionen. Gleichzeitig demonstrieren sie eindrucksvoll, wie man genau dieses Misstrauen produziert.

    Denn was soll ein Bürger denken, wenn selbst 700.000 Stimmen nicht einmal eine Debatte wert sind?

    Vielleicht hätte die Petition als Tanzvideo auf TikTok eingereicht werden müssen. Dort scheint Aufmerksamkeit inzwischen wertvoller zu sein als auf einer offiziellen Plattform der Nationalversammlung.

    Die Verteidiger der Entscheidung verweisen darauf, dass das Gesetz bereits beraten worden sei. Das stimmt. Aber genau deshalb wäre eine Debatte über die Petition ein starkes Signal gewesen: Wir haben entschieden – und trotzdem hören wir den Bürgern noch einmal zu.

    Demokratie lebt nicht davon, dass Parlamente immer ihre Meinung ändern. Sie lebt aber davon, dass sie bereit sind, sich der öffentlichen Kritik zu stellen.

    Stattdessen entsteht der Eindruck einer politischen Elite, die Bürgerbeteiligung gern in Sonntagsreden feiert, sie aber im parlamentarischen Alltag als lästige Unterbrechung empfindet.

    Vielleicht sollte die Nationalversammlung den Mut haben, die Regeln ehrlich umzubenennen.

    Nicht mehr „Petitionsrecht“, sondern „Petitionsablage“.

    Das wäre wenigstens transparent.

    Und vermutlich die ehrlichste Reform seit Langem.

    C. Hatty

  • Trotz über 700.000 Unterschriften: Französische Nationalversammlung lehnt Debatte über umstrittene Polizeigesetz-Petition ab

    Trotz über 700.000 Unterschriften: Französische Nationalversammlung lehnt Debatte über umstrittene Polizeigesetz-Petition ab

    Die französische Nationalversammlung hat eine Bürgerpetition gegen einen umstrittenen Gesetzesvorschlag zum Schusswaffengebrauch durch Sicherheitskräfte zu den Akten gelegt. Obwohl mehr als 700.000 Menschen die Petition unterzeichnet hatten und damit deutlich die Schwelle von 500.000 Unterstützern überschritten wurde, wird es keine öffentliche Debatte im Plenum geben. Die Entscheidung sorgt für heftige politische Kontroversen und wirft erneut Fragen über die tatsächliche Bedeutung des Petitionsrechts in Frankreich auf. Keine Debatte trotz breiter Unterstützung Die Rechtskommission der Nationalversammlung entschied, die Petition ohne weitere Folgen abzuschließen. Damit wird keine Aussprache im Plenarsaal stattfinden. Die Petition richtete sich gegen einen Gesetzesvorschlag, der eine Vermutung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs durch Polizeikräfte und andere Sicherheitsorgane einführen soll. Die Initiatoren der Petition hatten argumentiert, eine solche Regelung könne den Schutz…

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  • Frankreichs neuer Weg zwischen Mitgefühl und Grenzziehung

    Frankreichs neuer Weg zwischen Mitgefühl und Grenzziehung

    Mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes zur Sterbehilfe (aide à mourir) hat die französische Nationalversammlung eine Entscheidung getroffen, die weit über den juristischen Rahmen hinausreicht. Kaum ein anderes politisches Vorhaben berührt fundamentale Fragen des Menschenbildes, der Medizin und des Staates so unmittelbar wie die gesetzliche Regelung der Hilfe beim Sterben. Frankreich reiht sich damit in eine kleine Gruppe europäischer Staaten ein, die unter klar definierten Voraussetzungen eine ärztlich begleitete Lebensbeendigung zulassen. Doch bevor das Gesetz in Kraft treten kann, wird der Verfassungsrat prüfen, ob die Balance zwischen individueller Freiheit und dem Schutz des Lebens den Vorgaben der französischen Verfassung entspricht.

    Die Abstimmung markiert einen historischen Einschnitt. Nicht, weil Frankreich plötzlich eine weitgehende Liberalisierung vollzogen hätte. Sondern weil das Land nach jahrzehntelangen ethischen Kontroversen einen politischen Kompromiss gefunden hat, der versucht, zwei scheinbar unvereinbare Prinzipien miteinander zu versöhnen: das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung und die Verantwortung der Gesellschaft für den Schutz besonders verletzlicher Menschen.

    Ein Gesetz der engen Voraussetzungen

    Wer die öffentliche Debatte verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen, Frankreich habe die Euthanasie legalisiert. Das Gegenteil ist der Fall. Das verabschiedete Gesetz ist bewusst restriktiv formuliert.

    Anspruch haben ausschließlich volljährige Patienten, die an einer schweren und unheilbaren Erkrankung leiden, deren Zustand sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befindet und die unerträgliche körperliche oder psychische Leiden ertragen müssen. Darüber hinaus muss der Wunsch nach Hilfe beim Sterben frei, informiert und wiederholt geäußert werden.

    Bemerkenswert ist allerdings eine Entscheidung des Gesetzgebers: Anders als in manchen anderen europäischen Regelungen verzichtet Frankreich auf eine fest definierte verbleibende Lebenserwartung. Das erscheint auf den ersten Blick überraschend, folgt jedoch einer medizinischen Realität. Gerade bei neurodegenerativen Erkrankungen wie ALS oder bestimmten Formen von Parkinson lässt sich der Zeitpunkt des Todes oft nur schwer prognostizieren. Ein starres Zeitfenster hätte zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen geführt und medizinische Prognosen zu juristischen Schicksalsentscheidungen gemacht.

    Die französische Lösung anerkennt damit eine einfache Tatsache: Medizin kennt Wahrscheinlichkeiten, aber selten Gewissheiten.

    Zwischen Autonomie und Schutzpflicht

    Die eigentliche politische Herausforderung besteht darin, zwei legitime Werte gegeneinander abzuwägen.

    Moderne Demokratien verstehen den Menschen zunehmend als autonomes Individuum. Entscheidungen über den eigenen Körper gehören zu den stärksten Ausprägungen persönlicher Freiheit. Daraus leiten Befürworter der Reform ab, dass auch das Lebensende nicht vollständig der staatlichen Bevormundung unterliegen dürfe.

    Demgegenüber steht jedoch eine ebenso gewichtige Tradition. Seit Hippokrates gilt die Medizin als dem Leben verpflichtet. Der Staat wiederum besitzt eine Schutzpflicht gegenüber Schwachen, Kranken und Alten. Kritiker der Reform befürchten deshalb, dass sich gesellschaftlicher Druck auf Menschen entwickeln könnte, die sich als Belastung für Angehörige oder das Gesundheitssystem empfinden.

    Diese Sorge verdient ernst genommen zu werden. Nicht weil das französische Gesetz einen solchen Druck erzeugen würde, sondern weil gesellschaftliche Entwicklungen selten ausschließlich von Gesetzestexten bestimmt werden. Sie entstehen oft schleichend – durch Erwartungen, wirtschaftliche Zwänge oder kulturelle Veränderungen.

    Gerade deshalb ist die mehrstufige Kontrolle des Verfahrens von zentraler Bedeutung.

    Ein Verfahren mit hohen Hürden

    Frankreich hat sich bewusst gegen ein einfaches Genehmigungsverfahren entschieden. Mehrere medizinische Fachpersonen müssen beteiligt werden, bevor ein Antrag bewilligt werden kann. Nach der Entscheidung folgt eine Bedenkzeit. Erst danach bestätigt der Patient seinen Wunsch erneut. Unmittelbar vor der Durchführung wird nochmals überprüft, ob der Wille unverändert besteht und keine äußere Einflussnahme vorliegt.

    Diese zahlreichen Sicherungen mögen bürokratisch erscheinen. Tatsächlich bilden sie den Kern der Legitimation des Gesetzes. Denn Hilfe beim Sterben darf niemals zu einer administrativen Routine werden.

    Von besonderer Bedeutung ist zudem die Gewissensklausel. Ärzte und Pflegekräfte können die Mitwirkung aus ethischen oder religiösen Gründen verweigern. Gleichzeitig verhindert das Gesetz, dass ganze Einrichtungen sich kollektiv ihrer Verantwortung entziehen. Damit versucht der Gesetzgeber, sowohl die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals als auch den Zugang der Patienten zu gewährleisten.

    Dieser Ausgleich ist typisch für die französische Republik: individuelle Freiheit, aber eingebettet in institutionelle Verantwortung.

    Keine Alternative zur Palliativmedizin

    Ebenso wichtig wie das Sterbehilfegesetz ist deshalb das parallel verabschiedete Gesetz zum Ausbau der Palliativversorgung.

    Diese Verbindung ist politisch klug. Denn eine Gesellschaft, die Hilfe beim Sterben ermöglicht, muss zugleich alles daransetzen, Menschen ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Niemand darf sich für den Tod entscheiden müssen, weil Schmerzen unzureichend behandelt werden oder weil es an medizinischer Begleitung fehlt.

    Frankreich hat in diesem Bereich bislang durchaus Nachholbedarf. Regionale Unterschiede beim Zugang zu spezialisierten Palliativdiensten bestehen seit Jahren. Die angekündigten Investitionen bis 2034 sind daher mehr als ein sozialpolitisches Begleitprogramm. Sie sind Voraussetzung für die ethische Glaubwürdigkeit der gesamten Reform.

    Sterbehilfe kann nur dann Ausdruck freier Entscheidung sein, wenn echte Alternativen vorhanden sind.

    Europa bleibt gespalten

    Die französische Entscheidung fügt sich in eine europäische Entwicklung ein, ohne jedoch einen einheitlichen Trend erkennen zu lassen.

    Während Länder wie Belgien, die Niederlande oder Luxemburg bereits seit Jahren weitreichendere Regelungen kennen, setzen andere Staaten weiterhin ausschließlich auf Palliativmedizin oder lehnen jede Form aktiver Sterbehilfe kategorisch ab. Deutschland erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den assistierten Suizid, verfügt jedoch bislang über kein umfassendes gesetzliches Verfahren. Andere europäische Staaten verfolgen wiederum deutlich restriktivere Ansätze.

    Diese Unterschiede spiegeln keine unterschiedliche Wertschätzung menschlichen Lebens wider. Sie zeigen vielmehr, dass demokratische Gesellschaften auf dieselben ethischen Fragen unterschiedliche Antworten geben können.

    Frankreich hat sich dabei weder für das liberalste noch für das konservativste Modell entschieden. Vielmehr sucht es einen Mittelweg, der Selbstbestimmung ermöglicht, ohne die Schwelle zur allgemeinen Verfügbarkeit ärztlicher Lebensbeendigung zu überschreiten.

    Ob dieser Balanceakt dauerhaft gelingt, wird weniger von den Paragraphen als von ihrer praktischen Anwendung abhängen.

    Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt daher erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – vorausgesetzt, der Verfassungsrat billigt die Reform. Dann wird sich zeigen, ob die zahlreichen Sicherungsmechanismen tragfähig sind, ob die Palliativversorgung tatsächlich ausgebaut wird und ob das gesellschaftliche Vertrauen in die Medizin erhalten bleibt.

    Gesetze können ethische Konflikte nicht auflösen. Sie können lediglich einen Rahmen schaffen, in dem Freiheit und Verantwortung miteinander vereinbar bleiben. Frankreich hat sich für einen solchen Rahmen entschieden. Ob er Bestand haben wird, entscheidet nicht allein die Politik, sondern die Kultur des Umgangs mit Krankheit, Alter und menschlicher Würde.

    Autor: P. Tiko

  • 500.000 Unterschriften gegen neues Polizeigesetz: Frankreichs Nationalversammlung muss sich erneut mit umstrittener Reform befassen

    500.000 Unterschriften gegen neues Polizeigesetz: Frankreichs Nationalversammlung muss sich erneut mit umstrittener Reform befassen

    Eine innerhalb weniger Tage entstandene Petition gegen die Einführung einer gesetzlichen Vermutung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs durch Polizeikräfte hat in Frankreich eine außergewöhnliche politische Dynamik ausgelöst. Am 9. Juli 2026 überschritt die Eingabe auf der offiziellen Petitionsplattform der Nationalversammlung die Marke von 500.000 Unterschriften. Damit ist eine wichtige Hürde erreicht, die unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Debatte im Plenum der Nationalversammlung ermöglichen kann. Die Petition richtet sich gegen einen Gesetzesvorschlag, der den rechtlichen Rahmen für den Schusswaffengebrauch von Polizei, Gendarmerie und kommunalen Polizeikräften verändern soll. Während die Befürworter eine dringend notwendige Verbesserung der Rechtssicherheit für Einsatzkräfte sehen, warnen Kritiker vor einer Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen und einer Verschiebung des Gleichgewichts zwischen staatlicher Gewalt und individueller Freiheit. Ein au…

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  • Kommentar: Cowboys in Uniform – erst schießen, dann fragen? Willkommen im neuen Frankreich.

    Kommentar: Cowboys in Uniform – erst schießen, dann fragen? Willkommen im neuen Frankreich.

    Frankreich ist das Land der Menschenrechte.

    Das stand jedenfalls einmal auf den Fahnen der Revolution.

    Heute scheint ein anderer Leitsatz Konjunktur zu haben: Im Zweifel für den Schützen.

    Wie praktisch.

    Jahrhundertelang war der Rechtsstaat von einer geradezu altmodischen Idee beseelt: Wer einen Menschen erschießt – selbst als Staatsbediensteter –, muss anschließend besonders überzeugend erklären, warum das unvermeidbar war. Eine etwas umständliche Konstruktion, zugegeben.

    Jetzt geht es eleganter.

    Die Nationalversammlung hat beschlossen, dass man künftig zunächst einmal davon ausgeht, der Schuss sei schon irgendwie in Ordnung gewesen. Man nennt das selbstverständlich nicht Freibrief. Man nennt es eine „widerlegbare Vermutung des rechtmäßigen Waffengebrauchs“. Bürokraten lieben lange Begriffe. Sie lassen selbst den lautesten Knall erstaunlich harmlos klingen.

    Keine Sorge, beruhigt die Regierung. Alles bleibt beim Alten.

    Natürlich.

    So wie auch ein Bankkonto „beim Alten“ bleibt, wenn man nur den Kontostand verändert.

    Die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch blieben unverändert, heißt es. Lediglich der Ausgangspunkt der Ermittlungen verschiebe sich.

    Lediglich.

    Ein bemerkenswertes Wort. Lediglich.

    Lediglich der Staat glaubt künftig zuerst seinem bewaffneten Beamten.

    Lediglich die Angehörigen eines Getöteten müssen anschließend beweisen, dass dieser Vertrauensvorschuss vielleicht doch unangebracht war.

    Lediglich.

    Man muss sich diese Logik auf der Zunge zergehen lassen. Wer die größte Macht besitzt – nämlich das staatliche Gewaltmonopol –, erhält gleichzeitig den größten juristischen Vertrauensbonus. Das ist ungefähr so, als würde man beim Boxkampf dem Schwergewichts-Champion vorsorglich zwölf Punkte Vorsprung geben, weil seine Arbeit schließlich anstrengend ist.

    Natürlich ist Polizeiarbeit gefährlich. Natürlich stehen Polizisten unter enormem Druck. Natürlich gibt es Terrorismus, organisierte Kriminalität und immer brutalere Angriffe auf Einsatzkräfte.

    Genau deshalb existiert der Rechtsstaat.

    Er soll verhindern, dass aus nachvollziehbarem Druck eine juristische Sonderzone entsteht.

    Denn das Gewaltmonopol ist keine Belohnung.

    Es ist die größte Macht, die ein demokratischer Staat vergeben kann.

    Und genau deshalb gehört sie unter die strengste Kontrolle – nicht unter den weichsten Rechtsschutz.

    Besonders faszinierend ist die sprachliche Akrobatik dieser Reform. Früher sprach man von einer „Notwehrvermutung“. Das klang selbst vielen Juristen etwas zu sehr nach Wildwest.

    Also wurde das Etikett gewechselt.

    Aus Rotwein wird Rosé.

    Aus Notwehr wird rechtmäßiges Handeln.

    Aus politischem Problem wird semantische Kosmetik.

    Dasselbe Getränk, hübscheres Etikett.

    Die eigentliche Botschaft bleibt dieselbe: Wir vertrauen erst einmal dem, der geschossen hat.

    Der Rest ergibt sich später.

    Oder auch nicht.

    Amnesty International spricht von einem „beschämenden Votum“. Die Regierung spricht von Rechtssicherheit. Wahrscheinlich haben beide recht.

    Die einen meinen die Sicherheit des Rechts.

    Die anderen die Sicherheit vor dem Recht.

    Das ist ein feiner Unterschied.

    Aber feine Unterschiede machen Demokratien aus.

    Frankreich hat seit Jahren Mühe, das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung zu befrieden. Nach tödlichen Polizeischüssen folgten regelmäßig Proteste, Ausschreitungen und monatelange Debatten. Die politische Antwort lautet nun offenbar: Wenn die Realität kompliziert wird, ändern wir die juristische Startposition.

    Ein raffinierter Gedanke.

    Vielleicht könnte man dieses Prinzip künftig auch auf andere Bereiche übertragen.

    Steuerhinterzieher handeln zunächst rechtmäßig.

    Korruption wird vorsorglich vermutet unschuldig.

    Raser fahren selbstverständlich angemessen.

    Und Einbrecher wollten vermutlich nur lüften.

    Alles widerlegbar, versteht sich.

    Nur eben mit einem kleinen Vertrauensvorschuss.

    Warum eigentlich nicht?

    Weil der Rechtsstaat genau andersherum funktioniert.

    Er lebt vom Misstrauen gegenüber Macht.

    Nicht von ihrer Vorbeglaubigung.

    Der Bürger muss sich vor dem Staat verantworten.

    Aber der Staat muss sich mindestens ebenso sorgfältig vor seinen Bürgern verantworten.

    Wer dieses Gleichgewicht verschiebt, verschiebt mehr als einen Paragrafen.

    Er verschiebt das Fundament.

    Vielleicht ist das alles juristisch gar nicht so dramatisch. Vielleicht werden die Gerichte weiterhin streng prüfen. Vielleicht wird sich in der Praxis wenig ändern.

    Aber Gesetze sind mehr als Anweisungen für Richter.

    Sie sind politische Botschaften.

    Und diese Botschaft versteht jeder.

    Der Staat sagt seinen Beamten: Wir glauben euch zuerst.

    Den Bürgern sagt er: Ihr dürft später widersprechen.

    Falls ihr dann noch Gelegenheit dazu habt.

    Ein Kommentar von Daniel Ivers

  • Frankreich ändert Waffenrecht für Polizei: Nationalversammlung billigt neue Vermutungsregel – Amnesty spricht von einem „beschämenden Votum“

    Frankreich ändert Waffenrecht für Polizei: Nationalversammlung billigt neue Vermutungsregel – Amnesty spricht von einem „beschämenden Votum“

    Die französische Nationalversammlung hat in erster Lesung einen umstrittenen Gesetzentwurf verabschiedet, der Polizisten und Gendarmen beim Gebrauch ihrer Schusswaffen künftig einen erweiterten rechtlichen Schutz gewähren soll. Die von der Regierung unterstützte Reform führt eine widerlegbare Vermutung ein, wonach der Schusswaffeneinsatz zunächst als rechtmäßig gilt, sofern er in einen der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle fällt. Befürworter sehen darin eine notwendige Absicherung der Sicherheitskräfte, Kritiker warnen hingegen vor einer Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen und einer problematischen Signalwirkung. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Abstimmung in der Nationalversammlung allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf muss nun den Senat passieren und anschließend das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Änderungen am Text gelten daher als möglich. Von der Notwehrvermutung zur Vermutung rechtmäßigen Handelns Der Gesetzentwurf wurde im Laufe…

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