Schlagwort: Nationalversammlung

  • Frankreichs Parlament debattiert die Abschaffung der Verjährung bei Verbrechen an Minderjährigen

    Frankreichs Parlament debattiert die Abschaffung der Verjährung bei Verbrechen an Minderjährigen

    Die französische Nationalversammlung steht vor einer rechtspolitischen Zäsur. Mit einer parteiübergreifend eingebrachten Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Verjährung bei Verbrechen an Minderjährigen erreicht eine lange schwelende Debatte einen neuen Höhepunkt. Was bislang als fundamentaler Grundsatz des Strafrechts galt, wird nun grundlegend infrage gestellt – mit weitreichenden Konsequenzen für Justiz, Gesellschaft und das Verständnis von Gerechtigkeit.

    Der Vorstoß: Eine radikale Ausweitung

    Am 14. April 2026 haben die Abgeordneten Arnaud Bonnet, Perrine Goulet und Alexandra Martin einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der die vollständige Nicht-Verjährung sämtlicher Verbrechen an Minderjährigen vorsieht. Der Schritt erfolgte unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung eines parlamentarischen Berichts zur gleichen Thematik. Bereits dieser zeitliche Zusammenhang signalisiert politischen Willen: Die Analyse soll unmittelbar in gesetzgeberisches Handeln münden.

    Bemerkenswert ist die inhaltliche Breite des Vorstoßes. Anders als frühere Reformen, die sich primär auf sexuelle Gewalt konzentrierten, umfasst der neue Ansatz sämtliche schweren Straftaten gegen Kinder. Dazu zählen neben sexuellen Übergriffen auch Tötungsdelikte, Folter, Entführungen sowie besonders schwere Formen des Menschenhandels. Der Gesetzgeber würde damit eine bislang beispiellose Ausnahmeregelung im Strafrecht schaffen.

    Die Verjährung als tragende Säule des Strafrechts

    Die Tragweite dieses Vorschlags erschließt sich erst vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage. Die Verjährung gilt im französischen Strafrecht als zentraler Mechanismus, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sie basiert auf der Annahme, dass mit zunehmendem zeitlichem Abstand die Beweisführung erschwert wird und das öffentliche Interesse an Strafverfolgung abnimmt.

    Bislang existiert nur eine wesentliche Ausnahme: Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind unverjährbar. Diese Kategorie steht für Taten von historischer und moralischer Singularität. Die nun vorgeschlagene Reform würde diese Logik erweitern – und Verbrechen an Kindern in eine ähnliche normative Sphäre rücken.

    Zwar wurde die Verjährungsfrist bei sexuellen Gewaltverbrechen gegen Minderjährige in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert – zuletzt auf 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit – und durch sogenannte „gleitende Verjährung“ ergänzt. Doch nach Auffassung der Initiatoren greifen diese Anpassungen zu kurz.

    Die Zeit der Opfer – und die Zeit des Rechts

    Im Zentrum der Argumentation steht ein grundlegender Konflikt: die Diskrepanz zwischen juristischer und psychologischer Zeit. Während das Strafrecht auf klare Fristen angewiesen ist, folgt die Verarbeitung von Gewalt – insbesondere in der Kindheit – oft anderen Mustern.

    Zahlreiche Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass Opfer sexueller oder physischer Gewalt häufig erst Jahrzehnte später über das Erlebte sprechen können. Scham, Angst, familiäre Abhängigkeiten oder traumatische Verdrängung führen dazu, dass die Anzeige oft erst im mittleren Erwachsenenalter erfolgt. Der parlamentarische Bericht spricht von einem durchschnittlichen Offenlegungsalter zwischen 45 und 50 Jahren.

    Diese Erkenntnisse untergraben die klassische Begründung der Verjährung. Wenn Opfer strukturell daran gehindert sind, innerhalb der Fristen Anzeige zu erstatten, wird die Verjährung aus ihrer Perspektive zu einer zweiten Form der Ungerechtigkeit.

    Eine neue Strafrechtsphilosophie

    Der Gesetzentwurf markiert daher mehr als eine technische Anpassung. Er steht für einen Paradigmenwechsel: Weg von der Vorstellung, dass Zeit zwangsläufig zur Befriedung beiträgt, hin zu der Überzeugung, dass bestimmte Verbrechen keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen dürfen.

    Besonders deutlich wird dies in der Entscheidung, nicht nur sexuelle Gewalt, sondern alle schweren Straftaten gegen Kinder einzubeziehen. Die Initiatoren argumentieren, dass jede Form schwerer Gewalt die körperliche und seelische Integrität eines Kindes in vergleichbarer Weise verletzt. Eine Differenzierung nach Tatbeständen erscheine daher willkürlich.

    Diese Argumentation hat auch eine symbolische Dimension. Der Staat sendet ein Signal: Gewalt gegen Kinder wird nicht relativiert, nicht vergessen und nicht durch Zeitablauf entwertet.

    Politische Dynamik: Ein parteiübergreifender Schulterschluss

    Dass der Vorstoß von Abgeordneten aus unterschiedlichen politischen Lagern getragen wird, ist kein Zufall. In einem fragmentierten Parlament erhöht ein solcher Schulterschluss die Erfolgschancen erheblich.

    Die Initiative verbindet Vertreter des zentristischen, ökologischen und konservativen Spektrums. Damit wird das Thema bewusst aus parteipolitischen Konfliktlinien herausgelöst und als gesamtgesellschaftliche Herausforderung positioniert. Ziel ist es, moralische Empörung in konkrete Gesetzgebung zu überführen.

    Geplant ist eine parlamentarische Beratung bereits im Sommer 2026 – ein ungewöhnlich enger Zeitrahmen, der den politischen Druck unterstreicht.

    Kritik und Grenzen der Reform

    Trotz breiter Zustimmung ist die Reform nicht unumstritten. Kritiker verweisen insbesondere auf die praktischen Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung sehr alter Fälle. Mit zunehmendem Zeitabstand nehmen die Beweismöglichkeiten ab, Erinnerungen verblassen, Zeugen sterben oder sind nicht mehr vernehmungsfähig.

    Die Abschaffung der Verjährung könnte daher Erwartungen wecken, die die Justiz in der Praxis nicht erfüllen kann. Der Vorwurf lautet: symbolische Politik statt effektiver Strafverfolgung.

    Auch rechtsstaatliche Bedenken werden geäußert. Die Verjährung dient nicht nur dem Schutz der Beschuldigten, sondern auch der Funktionsfähigkeit des Rechtssystems. Eine vollständige Abschaffung könnte zu einer erheblichen Ausweitung von Ermittlungen führen, deren Erfolgsaussichten begrenzt sind.

    Die Initiatoren begegnen diesen Einwänden mit Verweis auf technologische Fortschritte, etwa in der forensischen Analyse, sowie auf eine Entscheidung des Verfassungsrats, wonach die Verjährung kein unverrückbares Grundprinzip darstellt. Der Gesetzgeber verfügt somit über Spielraum, solange die Maßnahmen verhältnismäßig bleiben.

    Rechtliche Feinjustierung: Keine Rückwirkung

    Ein zentraler Aspekt des Entwurfs betrifft seine zeitliche Anwendung. Die Reform soll erst ab dem 1. Januar 2027 gelten und ausschließlich für Taten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt sind.

    Damit wird das Prinzip der Nicht-Rückwirkung gewahrt, das im Strafrecht eine grundlegende Rolle spielt. Politisch verhindert diese Einschränkung überzogene Erwartungen, juristisch sichert sie die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens.

    Gleichzeitig bedeutet dies, dass viele bereits verjährte Fälle nicht wieder aufgerollt werden können – ein Umstand, der für zahlreiche Betroffene enttäuschend sein dürfte.

    Gesellschaftlicher Kontext: Ein wachsendes Problembewusstsein

    Die Initiative fällt nicht in ein politisches Vakuum. In den vergangenen Jahren hat sich in Frankreich – wie in vielen anderen Ländern – das Bewusstsein für Gewalt gegen Kinder deutlich geschärft. Untersuchungen, Kommissionsberichte und mediale Enthüllungen haben das Ausmaß des Problems sichtbar gemacht.

    Insbesondere die Arbeit unabhängiger Kommissionen hat dazu beigetragen, strukturelle Muster offenzulegen und politischen Handlungsdruck zu erzeugen. Die aktuelle Gesetzesinitiative ist somit Teil einer breiteren gesellschaftlichen Bewegung, die auf Anerkennung, Aufarbeitung und Prävention zielt.

    Offene Fragen und politische Perspektiven

    Ob der Gesetzentwurf tatsächlich verabschiedet wird, bleibt offen. Die parlamentarischen Beratungen dürften sich an zentralen Fragen entzünden: Wie weit soll die Unverjährbarkeit reichen? Wie lassen sich Opferinteressen und rechtsstaatliche Prinzipien in Einklang bringen? Und welche praktischen Konsequenzen ergeben sich für Justiz und Ermittlungsbehörden?

    Unabhängig vom Ausgang hat die Debatte bereits jetzt eine Verschiebung bewirkt. Was lange als Randforderung galt, ist in den Kern der politischen Agenda vorgedrungen. Die Frage ist nicht mehr, ob die bestehenden Regelungen ausreichen, sondern ob das Strafrecht grundsätzlich neu gedacht werden muss.

    Damit steht Frankreich vor einer Entscheidung von erheblicher Tragweite. Es geht nicht nur um juristische Feinheiten, sondern um das Selbstverständnis eines Rechtsstaats im Umgang mit den Schwächsten. Wenn sich das Parlament für die Unverjährbarkeit entscheidet, würde es ein klares Signal setzen: Manche Verbrechen verlieren niemals ihre rechtliche Relevanz – unabhängig davon, wie viel Zeit vergangen ist.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Frankreich kippt die Umweltpolitik im Verkehr: Das Ende der Umweltzonen in den Städten droht

    Frankreich kippt die Umweltpolitik im Verkehr: Das Ende der Umweltzonen in den Städten droht

    Die französische Nationalversammlung hat am 14. April 2026 ein Gesetz verabschiedet, das auf den ersten Blick technokratisch daherkommt, tatsächlich aber eine tiefgreifende politische Zäsur markiert. Mit der Bestätigung der Abschaffung der sogenannten „zones à faibles émissions“ (ZFE) – Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen für emissionsstarke Fahrzeuge – hat das Parlament eine der sichtbarsten Maßnahmen der französischen Klimapolitik rückabgewickelt. Was als Beitrag zur Luftreinhaltung gedacht war, ist zum Symbol eines grundlegenden Konflikts geworden: jenem zwischen ökologischer Transformation und sozialer Akzeptanz. Ein parlamentarischer Sieg mit politischer Tragweite Formal handelt es sich um die Verabschiedung eines Gesetzes zur „Vereinfachung des Wirtschaftslebens“. In diesem heterogenen Gesetzespaket wurde jedoch eine Maßnahme verankert, die weit über administrative Vereinfachungen hinausgeht. Die Abschaffung der Umweltzonen, ursprünglich nicht Bestandteil des Gesetzesentwurfs,…

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  • Vom Einzelfall zur Systematik: Frankreich ringt um eine neue Restitutionspolitik für koloniales Kulturerbe

    Vom Einzelfall zur Systematik: Frankreich ringt um eine neue Restitutionspolitik für koloniales Kulturerbe

    Die französische Nationalversammlung befasst sich mit einem Gesetzentwurf, der das Verhältnis des Landes zu seinem kolonialen Erbe neu ordnen könnte. Im Zentrum steht eine juristische Reform, die weniger spektakulär erscheint als einzelne Rückgaben, langfristig jedoch tiefgreifendere Konsequenzen ha…

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  • Elsass auf dem Weg zur Sonderregion? Ein politisches Signal mit ungewissem Ausgang

    Elsass auf dem Weg zur Sonderregion? Ein politisches Signal mit ungewissem Ausgang

    Die französische Nationalversammlung hat Anfang April einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das institutionelle Gefüge des Landes erneut infrage stellt. Mit deutlicher Mehrheit (131 zu 100 Stimmen) votierten die Abgeordneten in erster Lesung für eine Reform, die das Elsass faktisch aus der Region Grand Est herauslösen könnte. Was auf den ersten Blick wie eine technische Verwaltungsreform erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein hochpolitischer Vorgang – mit weitreichenden Implikationen für das Selbstverständnis des französischen Staates. Eine Reform mit doppelter Sprengkraft Im Kern zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die bestehende Collectivité européenne d’Alsace in eine Gebietskörperschaft mit Sonderstatus umzuwandeln. Diese neue Struktur würde zugleich die Kompetenzen eines Départements und einer Region vereinen. Damit würde das Elsass institutionell aufgewertet und aus der bisherigen Einbindung in die Großregion Grand Est herausgelöst. Diese Konstruktion ist nicht …

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  • Frankreichs Energiepolitik im Stresstest: Lecornu übersteht zweifache Misstrauensabstimmung

    Frankreichs Energiepolitik im Stresstest: Lecornu übersteht zweifache Misstrauensabstimmung

    Die französische Regierung unter Premierminister Sébastien Lecornu hat am 25. Februar 2026 eine heikle parlamentarische Bewährungsprobe bestanden. In der Nationalversammlung scheiterten zwei Misstrauensanträge, eingebracht von politisch entgegengesetzten Lagern – dem rechten Rassemblement national (RN) und der linken La France insoumise (LFI). Beide Initiativen zielten darauf ab, die Regierung wegen ihrer neuen energiepolitischen Leitlinien zu stürzen. Dass sie deutlich an der erforderlichen Mehrheit vorbeigingen, verschafft dem Premier Luft. Doch die strukturellen Spannungen bleiben bestehen. Ein Minderheitskabinett behauptet sich Die Abstimmungen offenbaren vor allem eines: Die Opposition ist fragmentiert. Der Antrag des RN erhielt 140 Stimmen, jener von LFI 108 – deutlich weniger als die 289 Mandate, die für einen Regierungssturz erforderlich gewesen wären. Weder das rechtsnationale noch das linksradikale Lager vermochte über die eigene parlamentarische Basis hinaus Unterstützung zu…

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  • Frankreich vor neuer Gratwanderung: Sébastien Lecornu und der Kampf gegen den „erneuerten Antisemitismus“

    Frankreich vor neuer Gratwanderung: Sébastien Lecornu und der Kampf gegen den „erneuerten Antisemitismus“

    Frankreich reagiert auf eine Entwicklung, die Politik und Gesellschaft seit Monaten in Atem hält. Premierminister Sébastien Lecornu hat angekündigt, dem Parlament „ab April“ einen Gesetzestext vorzulegen, der sich mit „erneuerten Formen des Antisemitismus“ befassen soll. Die Initiative fällt in eine Phase erhöhter Sensibilität: Seit dem 7. Oktober 2023 – dem Angriff der Hamas auf Israel und der folgenden militärischen Eskalation im Nahen Osten – verzeichnet Frankreich, wie zahlreiche andere europäische Staaten, einen deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle. Für die Regierung ist die Diagnose klar: Die bestehenden strafrechtlichen Instrumente reichen nicht mehr aus, um neue Erscheinungsformen antisemitischer Hetze wirksam zu erfassen. Insbesondere im digitalen Raum und im Kontext geopolitischer Konflikte entstehen Dynamiken, die das traditionelle Instrumentarium des Strafrechts an seine Grenzen bringen. Ein Phänomen im Wandel Frankreich beherbergt mit rund 450.000 bis 500.000 Mensch…

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  • Zwischen Jupiter und Zweifel – Emmanuel Macron und die späte Kunst der Selbstkorrektur

    Zwischen Jupiter und Zweifel – Emmanuel Macron und die späte Kunst der Selbstkorrektur

    Als Emmanuel Macron dieser Tage in einem Interview einer indischen Zeitung gegenüber einräumte, er habe „zu viel Vertrauen in sich selbst“ gehabt und „große Fehler“ begangen, war das mehr als eine beiläufige Selbstreflexion. In der französischen politischen Kultur, die vom Ideal präsidialer Autorität und intellektueller Souveränität geprägt ist, kommt ein solches Eingeständnis einer kleinen Zäsur gleich. Präsidenten der Fünften Republik neigen traditionell zur Selbstbehauptung – nicht zur Selbstkritik. Macrons Worte sind daher in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Sie berühren nicht nur die Frage seines persönlichen Führungsstils, sondern auch die strukturellen Spannungen seiner Präsidentschaft: zwischen technokratischem Reformwillen und gesellschaftlicher Fragmentierung, zwischen europäischem Gestaltungsanspruch und innenpolitischer Erosion von Vertrauen. Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich um eine echte politische Neujustierung – oder um eine strategische Geste im Vorfeld…

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  • Ein Todesfall, neun Festnahmen – und eine politische Bewegung unter Druck

    Ein Todesfall, neun Festnahmen – und eine politische Bewegung unter Druck

    Der gewaltsame Tod des 23-jährigen Studenten Quentin Deranque in Lyon erschüttert Frankreich – juristisch wie politisch. Was zunächst wie eine weitere Episode eskalierender Straßenkonfrontationen zwischen radikalen Milieus erschien, hat sich binnen Tagen zu einer Affäre mit institutioneller Sprengkraft entwickelt. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht Jacques-Élie Favrot, bis vor kurzem parlamentarischer Mitarbeiter des LFI-Abgeordneten Raphaël Arnault. Seine Festnahme im Rahmen der Ermittlungen wegen „vorsätzlicher Tötung“ und „schwerer Gewalt“ verleiht dem Fall eine Dimension, die weit über die strafrechtliche Aufarbeitung hinausreicht. Der Tatabend und die juristische Einordnung Quentin Deranque erlag nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung in Lyon seinen schweren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung ein – ein juristischer Begriff, der im französischen Strafrecht eine bewusste Inkaufnahme des Todes umfasst. Neun Personen wurden zwisch…

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  • Kommentar: Realitätsverlust im Plenarsaal – Das Parlament lockert Umweltauflagen während die Felder absaufen

    Kommentar: Realitätsverlust im Plenarsaal – Das Parlament lockert Umweltauflagen während die Felder absaufen

    Während in der Nationalversammlung über die Lockerung von Umweltbeschränkungen sinniert wird, stehen Gemüsebäuerinnen und -bauern im Westen und Süden Frankreichs im Wasser und warten darauf, dass ihre Ernte verrottet.

    Man könnte es Satire nennen.

    Wochenlange Starkregen haben in der Loire-Atlantique Salat, Lauch und Kohl in morastige Grabfelder verwandelt. Von außen wirkt manches Feld noch intakt. Unter der Oberfläche jedoch fehlt Sauerstoff, Wurzeln faulen, Mikroorganismen sterben. Wenn das Wasser sich zurückzieht, stirbt die Pflanze. Ein biologisches Todesurteil auf Raten.

    Und in Paris diskutiert man weniger Umweltschutz.

    Wie abgehoben kann Politik eigentlich noch werden?

    Der Klimawandel zeigt längst Zähne. Extreme wechseln sich ab wie schlechte Launen: Dürre, dann Sintflut. Regionen, die früher Trockenheit fürchteten, erleben tagelange Überflutungen. Infrastruktur versagt, Drainagen kapitulieren, Traktoren bleiben stecken. Produktionszyklen reißen. Ein verlorener Monat frisst Margen, Marktanteile, Existenzen.

    Das sind keine grünen Fantasien, das ist betriebswirtschaftliche Realität.

    Landwirtschaft lebt von Stabilität. Von berechenbaren Jahreszeiten, halbwegs verlässlichen Niederschlägen, planbaren Ernten. Diese Grundlage bröckelt. Wer jetzt Umweltauflagen schleifen will, argumentiert, als ließe sich Physik per Gesetz novellieren. Als könnte man CO₂ mit einer Debatte verdünnen.

    Spoiler: Das klappt nicht.

    Natürlich klagen viele Betriebe über Bürokratie. Natürlich ächzen sie unter Kosten. Doch das Problem auf den Feldern heißt nicht „zu viel Regulierung“, sondern „zu viel Extremwetter“. Wer das verwechselt, betreibt politische Augenwischerei.

    Die Folgen tragen nicht nur die Bauern. Fällt die Ernte aus, steigen Preise, Importe nehmen zu, Abhängigkeiten wachsen. Ernährungssicherheit wirkt plötzlich nicht mehr wie ein abstraktes Wort aus Strategiepapieren, sondern wie eine Kampfansage im Supermarktregal.

    Und trotzdem sendet das Parlament das Signal: Weniger Schutz für die Umwelt.

    Das ist mehr als nur ein falscher Zeitpunkt. Es wirkt wie ein intellektueller Kurzschluss. Umweltauflagen existieren nicht aus moralischer Laune, sondern als Reaktion auf reale Belastungsgrenzen von Böden, Gewässern, Atmosphäre und Biodiversität. Wer sie lockert, verschiebt Risiken – oft unsichtbar, oft zeitverzögert, aber zuverlässig.

    Die Bauern erleben den Klimawandel nicht in Diagrammen, sondern im Schlamm. Sie kalkulieren nicht ideologisch, sondern mit Krediten, Saatgutpreisen und Lieferverträgen. Jede Fehlentscheidung kostet bares Geld. Jede falsche politische Weichenstellung multipliziert das Risiko.

    Man fragt sich unwillkürlich, in welcher Welt manche Abgeordnete unterwegs sind. Draußen säuft die Ernte ab, drinnen träumt man von Deregulierung.

    Vielleicht liegt genau darin das Problem: Zwischen Plenarsaal und Acker klafft eine Intelligenz-Lücke. In dieser Lücke versinken derzeit ganze Produktionszyklen.

    Wenn die Wurzeln ersticken, hilft keine „Loi Duplomb“.

    Und wenn Politik die Zeichen der Zeit ignoriert, verliert sie nicht nur Glaubwürdigkeit – sondern den Boden unter den Füßen.

    Von C. Hatty

  • Epstein-Affäre in Frankreich: Transparenzforderung trifft auf institutionelle Vorsicht

    Epstein-Affäre in Frankreich: Transparenzforderung trifft auf institutionelle Vorsicht

    Die Veröffentlichung umfangreicher amerikanischer Gerichtsakten zur Affäre um Jeffrey Epstein hat Frankreich mit voller Wucht erfasst. Innerhalb weniger Tage entwickelte sich aus einem internationalen Justizskandal eine innenpolitische Debatte von erheblicher Sprengkraft. Im Zentrum steht die Frage, ob die französische Nationalversammlung eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen soll, um mögliche Verbindungen französischer Persönlichkeiten zum Netzwerk Epsteins zu beleuchten. Die Reaktionen reichen von entschiedener Ablehnung bis zu vorsichtiger Offenheit. Damit wird die Affäre zu einem Prüfstein für das Verhältnis von Transparenz, Gewaltenteilung und politischer Strategie – und für die Glaubwürdigkeit einer politischen Elite, die ohnehin unter Legitimationsdruck steht. Von New York nach Paris: Die Internationalisierung eines Skandals Der Ausgangspunkt liegt in den Vereinigten Staaten. Der amerikanische Finanzier Jeffrey Epstein war 2019 wegen Sexualverbrechen angeklagt …

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