Schlagwort: Justiz

  • Straßburg will Staat wegen „Versagens“ bei der Unterbringung von Obdachlosen verklagen

    Straßburg will Staat wegen „Versagens“ bei der Unterbringung von Obdachlosen verklagen

    Ein Migrantenlager steht kurz davor, von der Polizei geräumt zu werden und die grüne Bürgermeisterin von Straßburg, Jeanne Barseghian, kündigt die Entscheidung der Stadt an, den Staat wegen seines „Versagens“ bei der Unterbringung von Obdachlosen zu verklagen. Straßburg, wo eine Migrantensiedlung geräumt werden soll, wird den Staat wegen seines „Versagens“ bei der Unterbringung von obdachlosen Menschen verklagen. Dies kündigte die grüne Bürgermeisterin Jeanne Barseghian am Montag, dem 5. Dezember, an und rief landesweit „gewählte Vertreter“ und „Vereinigungen“ dazu auf, sich dieser Aktion anzuschließen. „Trotz aller Anstrengungen der Stadt Straßburg, der Schaffung von 500 Unterbringungsplätzen und der Öffnung einer Turnhalle reichen unsere städtischen Mittel nicht aus, um auf diese große Notlage und humanitäre Krise zu reagieren. Die Unterbringung in Schutzräumen ist Aufgabe des Staates, es liegt ein Mangel vor, daher habe ich beschlossen, dass die Stadt Straßburg wegen dieses Mangels …

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  • Französischer Staat wegen „Unfähigkeit eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen“ verurteilt

    Französischer Staat wegen „Unfähigkeit eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen“ verurteilt

    Das Opfer war im Juni 2018 von ihrem Ex-Lebensgefährten mit Schwefelsäure übergossen worden. Da sie zum Zeitpunkt der Tat bereits seit mehreren Monaten bedroht wurde, hatte sie den Staat verklagt, der sie ihrer Meinung nach nicht ausreichend geschützt hat.

    Der französische Staat wurde von einem Pariser Gericht wegen „schwerer Verfehlung“ verurteilt, weil er „unfähig“ war, eine Frau zu schützen, die Opfer häuslicher Gewalt wurde und anschließend von ihrem Ex-Lebensgefährten mit Säure angegriffen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Pariser Gerichts vom 16. November hervor, die am Montag, dem 28. November, von der Nachrichtenagentur AFP und der Zeitung Le Monde veröffentlicht wurde.

    Am 12. Juni 2018 hatte der 41-jährige Karim Bouembassa seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder auf einer Straße in Marseille mit Schwefelsäure übergossen. Er wurde im Juli 2019 zu 18 Jahren Haft verurteilt, wobei die Strafe im Juni 2020 vom Berufungsgericht in Aix-en-Provence auf 15 Jahre reduziert wurde.

    Das Opfer, das zum Zeitpunkt der Tat bereits seit mehreren Monaten bedroht wurde, verklagte den Staat, da es seiner Meinung nach nicht ausreichend geschützt worden war.

    Der Staat wurde jetzt dazu verurteilt, dem Opfer 10.000 Euro zu zahlen
    Der Täter war damals tatsächlich mehrfach wegen häuslicher Gewalt gegen seine Freundin verurteilt worden und stand unter richterlicher Aufsicht. Er hatte sich mehrmals nicht an die richterlichen Auflagen gehalten und sich insbesondere wiederholt in der Nähe des Hauses seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufgehalten. Am 6. Juni 2018n wurde er vorübergehend festgenommen und zwei Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt, am selben Tag, an dem eigentlich ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war.

    „Diese Umstände kennzeichnen die Unfähigkeit des öffentlichen Justizdienstes, die ihm übertragene Aufgabe zu erfüllen, was dazu geführt hat, dass das Opfer keine Chance hatte“, „den nur vier Tage später erfolgten Angriff nicht zu erleiden“, urteilte das Pariser Gericht in seiner Entscheidung vom 16. November. „Der Staat ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der durch das fehlerhafte Funktionieren des öffentlichen Justizdienstes verursacht wurde“, wenn ein „schwerer Fehler“ vorliegt, so das Pariser Gericht in seinem Urteil.

    Der Staat wurde dazu verurteilt, dem Opfer 10.000 Euro Schadensersatz für seinen immateriellen Schaden sowie 3.000 Euro für seine Gerichtskosten zu zahlen. Das Gericht verurteilte den Staat außerdem dazu, dem Opfer 3.000 Euro für den moralischen Schaden für jedes seiner beiden Kinder zu zahlen.

  • Kinderpornografie: Angeklagter Bürgermeister will seinen Posten nicht räumen

    Kinderpornografie: Angeklagter Bürgermeister will seinen Posten nicht räumen

    Der Bürgermeister von Échenon im Departement Côte-d’Or wurde bei einer groß angelegten Aktion zur Bekämpfung der Pädokriminalität angeklagt. Aber er weigert sich, sein Amt niederzulegen, solange er nicht verurteilt ist.

    Der Bürgermeister von Échenon (Côte-d’Or), der bei einer Operation der Zentralstelle für die Bekämpfung von Gewalt gegen Personen (OCRVP) wegen Kinderpornografie festgenommen wurde, wird nicht zurücktreten, bis er von einem Gericht verurteilt wird, wie einer seiner Stellvertreter am Freitag, dem 25. November, mitteilte.

    „Niemand kann ihn zum Rücktritt zwingen“.
    „Im Moment will er nicht gehen, obwohl wir ihn dazu aufgefordert haben. Er wartet auf sein Urteil vor Gericht und niemand kann ihn zum Rücktritt zwingen“, sagte einer seiner Stellvertreter gegenüber France Bleu Bourgogne. „Auf keinen Fall billigt der Gemeinderat die Machenschaften des Bürgermeisters. Die Zeiten sind unruhig, aber unsere Beschäftigung ist und bleibt immer die Verteidigung der Interessen unserer Gemeinde“.

    Der Bürgermeister erschien nicht zu der Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Freitag. Protestierende Einwohner von Échenon forderten vor der Sitzung den Rücktritt des Bürgermeisters.

    Der Bürgermeister soll am 26. April 2023 wegen „Verbreitung des Bildes eines Minderjährigen mit pornografischem Inhalt durch Nutzung eines elektronischen Kommunikationsnetzes, Besitz und Erwerb des Bildes eines Minderjährigen mit pornografischem Inhalt“ vor Gericht gestellt werden.

    Umfangreiche Razzia Anfang November
    Am Donnerstag, dem 17. November, berichtete Nachrichten.fr über eine groß angelegte Aktion zur Bekämpfung von Kinderpornografie, die am Vortag stattfand. Im Rahmen dieser Aktion wurden in ganz Frankreich 48 Männer im Alter zwischen 26 und 79 Jahren festgenommen. Sie werden verdächtigt, in großem Umfang kinderpornografische Fotos und Videos online gehandelt zu haben.

  • Zahl der Häftlinge in Frankreich erreicht im November mit 72.809 absoluten Höchststand

    Zahl der Häftlinge in Frankreich erreicht im November mit 72.809 absoluten Höchststand

    Der bisherige Rekord mit 72.575 Häftlingen war kurz vor dem Covoid-Lockdown im März 2020 verzeichnet worden.

    Die Zahl der Häftlinge in Frankreich erreichte im November laut statistischen Angaben des Justizministeriums einen historischen Höchststand. In den französischen Strafvollzugsanstalten befanden sich am 1. November 72.809 Häftlinge bei nur 60.698 verfügbaren Plätzen, was einer Gefängnisdichte von 120% entspricht, verglichen mit 115,4% vor einem Jahr.

    Der bisherige „Rekord“ – 72.575 Häftlinge – war im März 2020 verzeichnet worden, am Vorabend der Covid-19-Epidemie, die zu einem drastischen Rückgang der Häftlingszahlen geführt hatte. Seitdem waren die Zahlen wieder stetig gestiegen, bis sie am 1. Oktober 2022 mit 72.350 Inhaftierten fast wieder den historischen Höchststand des Jahres 2020 erreichten.

    Innerhalb eines Jahres gab es neue 2.997 Häftlinge – am 1. Oktober 2021 waren es 69 812 -, was einem Anstieg um 4,3% entspricht. Nach den offiziellen Zahlen des Ministeriums sind die Strafvollzugsanstalten derzeit mit 15.469 Häftlinge im Vergleich zu den eigentlich verfügbaren Plätzen überbelegt – vor einem Jahr waren es noch 13.170. Aufgrund der Überbelegung sind 2.225 Häftlinge gezwungen, auf Matratzen zu schlafen, die direkt auf dem Boden liegen. Nach Angaben des Ministeriums sind 3,5% der Inhaftierten Frauen und 0,8% Minderjährige.

    Mehr als ein Viertel der Inhaftierten (26,9%) sind Angeklagte in Untersuchungshaft, also Personen, die noch auf ihr Urteil warten – und somit eigentlich als unschuldig gelten. Die Belegungsdichte in den Haftanstalten, in denen Untersuchungshäftlinge und Verurteilte mit kurzen Haftstrafen untergebracht sind, stieg auf 142,8%.

  • Emmanuel Macron zur-Wahlkampfaffäre: „Es ist normal, dass die Justiz ihre Arbeit macht“

    Emmanuel Macron zur-Wahlkampfaffäre: „Es ist normal, dass die Justiz ihre Arbeit macht“

    Emmanuel Macron reagierte zum ersten Mal auf die Einleitung einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft (Parquet National Financier) zur Rolle der Beratungsfirma McKinsey bei der Finanzierung seiner Wahlkämpfe 2017 und 2022. Emmanuel Macron versicherte am Freitag, dass er persönlich nicht im Mittelpunkt der Ermittlungen der nationalen Finanzstaatsanwaltschaft über die Beteiligung von Beratungsfirmen an seinen Wahlkämpfen 2017 und 2022 zu sein, und hält es für „normal, dass die Justiz ihre Arbeit macht“. „Ich habe keine Angst und (…) ich glaube, dass sich der Kern der Ermittlungen nicht auf meine Wenigkeit bezieht“, sagte der Präsident vor Journalisten am Rande einer Reise nach Dijon. „Ich habe wie Sie aus der Presse erfahren, dass es Vereine und gewählte Vertreter gibt, die beschlossen haben, die Justiz einzuschalten. Es ist normal, dass die Justiz ihre Arbeit macht, und sie macht sie unabhängig. Sie wird jetzt Licht in dieses Thema bringen“. Die Ermittlungen rund um die Beratungsfirma…

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  • Donald Trump: Journalistin klagt erneut wegen Vergewaltigung gegen den Ex-Präsidenten

    Donald Trump: Journalistin klagt erneut wegen Vergewaltigung gegen den Ex-Präsidenten

    Eine Journalistin, die Trump vorwirft, sie in den 1990er Jahren vergewaltigt zu haben, hat am Donnerstag, dem 24. November, ihre Klage gegen den ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten erneut eingereicht. Die US-amerikanische Journalistin E. Jean Carroll, die Donald Trump beschuldigt, sie in den 1990er Jahren vergewaltigt zu haben, hat am Donnerstag ihre Zivilklage gegen den ehemaligen US-Präsidenten erneut aufgenommen. Dies ist einem neuen Gesetz in New York zu verdanken, das Opfer sexueller Übergriffe schützt. In einem doppelten Gerichtsverfahren wegen angeblicher Vergewaltigung und Verleumdung stehen sich seit 2019 vor dem Bundeszivilgericht in Manhattan die 78-jährige Carroll und der 76-jährige Donald Trump gegenüber, die beide im Oktober eidesstattliche Erklärungen vor einem New Yorker Richter vorgelegt hatten. In dem Verleumdungsverfahren hatte E. Jean Carroll, Autorin und ehemalige Kolumnistin der Zeitschrift Elle, Donald Trump im November 2019 zivilrechtlich verklagt. S…

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  • Élysée-Palast reagiert auf die Eröffnung zweier gerichtlicher Ermittlungsverfahren

    Élysée-Palast reagiert auf die Eröffnung zweier gerichtlicher Ermittlungsverfahren

    Das „Parquet National Financier“ (PNF) kündigte am Donnerstag, dem 24. November, an, gerichtliche Ermittlungen zu den Wahlkampfkonten von Emmanuel Macron in den Jahren 2017 und 2022 einzuleiten.  Nach stundenlangem Schweigen reagierte der Élysée-Palast auf die Eröffnung von zwei gerichtlichen Ermittlungsverfahren zu Emmanuel Macrons Wahlkampfkonten mit einer „sehr kurzen Mitteilung“, wie die Journalistin Anne Bourse live für den Sender France 3 berichtete. „Der Élysée-Palast nimmt die Eröffnung der beiden gerichtlichen Ermittlungen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass es Sache der Justiz ist, diese Ermittlungen in völliger Unabhängigkeit durchzuführen“, berichtet die Journalistin. Emmanuel Macron genießt während seiner Amtszeit Immunität.Eine Untersuchung, die Emmanuel Macron direkt in Frage stellen könnte. „Während seiner Amtszeit kann er nicht von den Richtern vernommen werden. Der Staatschef genießt volle Immunität. Heute Abend verlangt die Opposition Erklärungen“, so Anne B…

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  • Gerichtliche Untersuchung wegen illegaler Finanzierung des Macron-Wahlkampfs 2017 eingeleitet

    Gerichtliche Untersuchung wegen illegaler Finanzierung des Macron-Wahlkampfs 2017 eingeleitet

    Drei Untersuchungsrichter wurden ernannt, um einen Verdacht wegen illegaler Finanzierung des Wahlkampfs von Emmanuel Macron im Jahr 2017 zu untersuchen. Im Laufe des Novembers wurde vom Parquet National Financier (PNF) eine gerichtliche Untersuchung wegen „Günstlingswirtschaft“ und „illegaler Wahlkampffinanzierung“ eingeleitet, wie jetzt die Zeitung Le Parisien berichtet. Drei Untersuchungsrichter wurden mit der Durchführung dieser Ermittlungen beauftragt, die sich auf die Verbindungen zwischen Emmanuel Macron und der Beratungsfirma McKinsey konzentrieren sollen. Und insbesondere auf die Bedingungen, unter denen bestimmte öffentliche Aufträge an dieses amerikanische Unternehmen vergeben wurden, sowie auf den Verdacht einer verdeckten Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs von Emmanuel Macron im Jahr 2017. Auf weitere Informationen darf man gespannt sein……

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  • Justiz: Französische Richter rufen um Hilfe

    Justiz: Französische Richter rufen um Hilfe

    Ein Jahr nach der letzten Mobilisierung streikten die Richter und Staatsanwälte am Dienstag, dem 22. November, erneut in ganz Frankreich.

    Am Boden liegende Richter und Staatsanwälte, Symbole einer Justiz, die sie als krank bezeichnen. Am Dienstag, dem 22. November, gingen wieder einmal Richter, Staatsanwälte und Gerichtsschreiber auf die Straße. Die Demonstration findet einen Monat nach dem Tod einer Richterin statt, die während einer Gerichtsverhandlung in Nanterre (Hauts-de-Seine) an einem Schlaganfall gestorben ist. Vivianne Berthenoux, Richterin am Amtsgericht von Boulogne-Billancourt (Hauts-de-Seine), kannte die Richterin. „Sie ist in ihrer Robe bei der Gerichtsverhandlung gestorben, das ist schrecklich. Das hat uns alle zutiefst erschüttert“.

    Strafprozesse wurden abgesagt
    Die Richterin schildert auf dem Sender France 2, dass sie 1.800 Fälle bearbeiten muss, und das in einem Gericht, in dem es nur zwei Richter gibt. Daher muss sie ihre Anhörungen zeitlich begrenzen, eine „frustrierende“ Methode. Der Personalmangel führt außerdem zu langen Wartezeiten für die Betroffenen. Im Jugendgericht von Bobigny (Seine-Saint-Denis) mussten im Oktober deshalb 12 Strafverhandlungen abgesagt werden. Die Regierung hat zwar massive Neueinstellungen versprochen, die jedoch für Richtern und Staatsanwälten nicht ausreichend erscheinen.

  • Staat wegen Klima-Untätigkeit verurteilt – Macron: „Das geht nicht auf mein Konto“

    Staat wegen Klima-Untätigkeit verurteilt – Macron: „Das geht nicht auf mein Konto“

    Der Präsident ist sicher, dass sich die Verurteilung auf den Zeitraum vor seinem Einzug in den Elysée-Palast bezog und beteuert, dass er ab seiner Wahl 2017 damit begonnen habe, „doppelte Arbeit“ für das Klima zu leisten. Die Verurteilung des Staates wegen Untätigkeit im Klimabereich ginge nicht auf sein Konto, sondern sei für den Zeitraum 2015-2018. Emmanuel Macron hat sich in einem Video, das er am Sonntag, dem 13. November, in den sozialen Netzwerken gepostet hat, selbst entlastet und seine Umweltbilanz verteidigt. Der Staatschef hatte vor einer Woche versprochen, auf Fragen zu antworten, die die Franzosen zur „ökologischen Herausforderung“ an ihn richten würden. Seine ersten Antworten auf diese Fragen sind in einem zwölfminütigen Video enthalten, das auf YouTube gepostet wurde.

    Ein anonymer Internetnutzer, @Melvak_, griff ein wiederkehrendes Argument der linken Opposition auf und fragte den französischen Präsidenten: „W…

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