Schlagwort: Justiz

  • Freiwilliger Feuerwehrmann verursacht über 40 Brände – zu Gefängnisstrafe verurteilt

    Freiwilliger Feuerwehrmann verursacht über 40 Brände – zu Gefängnisstrafe verurteilt

    Der 50-jährige Mann wurde für 43 Brände verurteilt, die er zwischen 2011 und 2019 zugegebenermassen gelegt hatte. Er ist freiwilliger Feuerwehrmann in Agde und Mitarbeiter der Umweltpolizei im Departement Hérault.

    Ein freiwilliger Feuerwehrmann wurde jetzt vom Strafgericht Béziers (Hérault) zu fünf Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, und einer Geldstrafe von mehr als 90.000 Euro verurteilt, weil er mehr als vierzig Brände gelegt hatte, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

    Der 50-jährige Mann wurde für die 43 Brände verurteilt, die er zwischen 2011 und 2019 gelegt hatte, was er vor Gericht zugegeben hat. Er war freiwilliger Feuerwehrmann in Agde und Mitarbeiter der Umweltpolizei im Departement Hérault und wurde 2019 festgenommen. Der Mann und hatte bereits neun Monate in Untersuchungshaft gesessen, wie die Staatsanwaltschaft von Béziers gegenüber einem AFP-Korrespondenten erklärte.

    Tiefe Depressionen und schwerer Alkoholismus
    Das Gericht verurteilte ihn außerdem dazu, der Feuerwehr des Departements 93.000 Euro als Ausgleich für die Mittel zu zahlen, die zum Löschen der Brände, für die er verantwortlich gemacht wurde, eingesetzt wurden. Die mehrmonatigen Ermittlungen hatten ergeben, dass der Mann in mehreren Fällen als Erster die Rettungskräfte alarmierte und auch häufig als Erster am Brandort eintraf. Zu seiner Verteidigung gab der Angeklagte, dessen Vater viele Jahre lang der Chef der Feuerwache in Agde gewesen war, eine tiefe Depression und schweren Alkoholismus an.

    Im September bereits war ein anderer ehemaliger freiwilliger Feuerwehrmann vom Strafgericht in Béziers zu zwei Jahren Haft, davon ein Jahr auf Bewährung, verurteilt worden, weil er zwei Brände gelegt hatte. Insgesamt wurden in diesem Sommer, der von großen Waldbränden vor allem im Südwesten des Landes geprägt war, 48 Personen festgenommen, die im Verdacht standen, mehrere Brände ausgelöst zu haben, wie die Gendarmerie im September der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Ein Dutzend von ihnen wurde bereits verurteilt, darunter ein junger Mann zu zwei Jahren Haft wegen einer Reihe von Bränden in der Region Gironde.

  • Sturm auf US-Kapitol: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss will Donald Trump vor Gericht sehen

    Sturm auf US-Kapitol: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss will Donald Trump vor Gericht sehen

    In Washington hat sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 auf vier Anklagepunkte gegen Donald Trump geeinigt. Das Justizministerium muss nun entscheiden, ob ein Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten eingeleitet wird. Donald Trump ist der Hauptverantwortliche für den Sturm auf das Kapitol: Zu diesem Schluss kam in der Nacht von Montag auf Dienstag, 20. Dezember, der eigens dafür eingesetzte parteiübergreifende parlamentarische Untersuchungsausschuss. Nach einer 18-monatigen Untersuchung und einer mehr als 150 Seiten umfassenden Zusammenfassung seiner Schlussfolgerungen hat der Ausschuss sich auf vier mögliche Anklagepunkte gegen den ehemaligen US-Präsidenten geeinigt. Die Akte befindet sich jetzt in den Händen des Justizministeriums.Donald Trump ist in den Augen der Ausschussmitglieder des „Aufrufs zum Aufstand“, der „Verschwörung gegen den Staat“, der „Falschaussage“ und der „Behinderung der Wahlzulassung“ schuldig, allesamt mit…

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  • Vor 19 Jahren zu unrecht verurteilt: „Ich wünsche niemandem, das zu erleben, was ich erlebt habe“

    Vor 19 Jahren zu unrecht verurteilt: „Ich wünsche niemandem, das zu erleben, was ich erlebt habe“

    Das Mädchen, das ihn 1998 beschuldigt hatte, gab in einem Brief, den sie 2017 an den Staatsanwalt von Douai schickte, zu, gelogen zu haben. Der 41-jährige Farid El Hairy sagt, dass er „von der Justiz missbraucht“ wurde. „Ich wünsche niemandem, das zu erleben, was ich erlebt habe“, sagte Farid El Hairy am Donnerstag, dem 15. Dezember, im Gespräch mit Franceinfo, nachdem das Revisionsgericht seine Verurteilung aus 2003 ohne neuen Prozess aufgehoben hatte. Der 41-jährige Mann war 2003 von der Cour d’Assises des mineurs du Nord wegen „Vergewaltigung“ und „sexueller Übergriffe“ verurteilt worden. Eine Jugendliche hatte ihn 1998 beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben, als sie 14 und er 17 Jahre alt war. Farid El Hairy hat stets seine Unschuld beteuert. Im Jahr 2017 zog die Anklägerin, Julie D., ihre Aussage in einem Schreiben an den Staatsanwalt von Douai zurück. Darin gab sie an, „gelogen“ zu haben und in Wirklichkeit in ihrer Kindheit von ihrem älteren Bruder vergewaltigt worden zu sein. „Meine Eltern sind heute im Krankenhaus. Ich werde sie sofort anrufen, ich muss ihnen die Nachricht mitteilen. Ich werde meine Frau anrufen, ich werde meine Kinder anrufen, denn heute wird eine Seite umgeschlagen“, freut sich Farid El Hairy. „Sie müssen verhindern, dass so etwas noch einmal passiert“ „Wenn du ein neunjähriges Mädchen hast, das dir Fragen stellt, weil sie dich im Fernsehen gesehen hat, sie hört Dinge und sie ist alles andere als dumm, sie findet das niederträchtig“, fährt Farid El Hairy fort. Ein Kind, das nicht versteht, wie sein Vater die Justiz und die Polizei noch respektieren kann: „Sie hat mir gesagt Papa, wie kannst du sie lieben?“ „Ich wurde damals von der Justiz misshandelt, aber es war ein Team von fünf-sechs Personen. Es darf wirklich nicht die Justiz im Allgemeinen in Frage gestellt werden, aber auf jeden Fall müssen sie verhindern, dass so etwas noch einmal passiert“, so Farid El Hairy.
  • Lockerbie-Attentat 1988: Libyscher Verdächtiger in den USA inhaftiert

    Lockerbie-Attentat 1988: Libyscher Verdächtiger in den USA inhaftiert

    Ein Auslieferungsverfahren gegen Abu Agila Mohammad Massoud wurde von der US-Justiz bereits vor zwei Jahren eingeleitet, als das ehemalige Mitglied des Geheimdienstes von Muammar al-Gaddafi noch in Libyen inhaftiert war.

    Bei der Explosion der Boing 747 im Dezember 1988 waren 270 Menschen ums Leben gekommen. Ein Libyer, der verdächtigt wird, die Bombe für den Lockerbie-Anschlag in Schottland zusammengebaut und programmiert zu haben, wurde nun in den USA inhaftiert, wie die schottischen Behörden am Sonntag, dem 11. Dezember, bekannt gaben. Die Festnahme und das „bevorstehende Erscheinen“ vor Gericht von Abu Agila Mohammad Massoud, einem ehemaligen Mitglied des Geheimdienstes von Muammar al-Gaddafi, wurden von Washington bestätigt.

    Im Dezember 2020, 32 Jahre nach der Tragödie, hatte die US-Justiz angekündigt, für diesen Verdächtigen, der damals in Libyen inhaftiert war, die Auslieferung zu beantragen. Es ist nicht bekannt, wann und unter welchen Bedingungen Abu Agila Mohammad Massoud den US-Behörden übergeben wurde.

    Bisher wurde nur eine Person wegen dieses Anschlags verurteilt: der 2012 verstorbene Libyer Abdelbaset Ali Mohamed Al-Megrahi, der aber stets seine Unschuld beteuert hatte.

    Der tödlichste Anschlag in der britischen Geschichte
    Das Regime des libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi hatte 2003 offiziell die Verantwortung für den Anschlag übernommen und den Familien der Opfer eine Entschädigung von 2,7 Milliarden US-Dollar gezahlt. Die Ermittlungen waren 2016 wieder aufgenommen worden, als die US-Justiz erfuhr, dass Abu Agila Mohammad Massoud nach dem Sturz des Diktators festgenommen worden war und 2012 gegenüber dem Geheimdienst des neuen libyschen Regimes ein Geständnis abgelegt haben soll.

    Der Anschlag richtete sich gegen einen Transatlantikflug von London nach New York. Die Maschine, eine Boeing 747 der Pan Am, war am 21. Dezember 1988 über dem schottischen Dorf Lockerbie explodiert, wobei alle 259 Passagiere und Besatzungsmitglieder sowie 11 Personen am Boden ums Leben kamen. Der Anschlag war der tödlichste, der jemals auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs verübt wurde, aber auch der zweittödlichste Anschlag auf Amerikaner (190 Tote), nur die Anschläge vom 11. September 2001 forderten mehr amerikanische Opfer.

  • Prozess um Terroranschlag in Nizza: Strafen zwischen 2 und 18 Jahren Zuchthaus verhängt

    Prozess um Terroranschlag in Nizza: Strafen zwischen 2 und 18 Jahren Zuchthaus verhängt

    Das Pariser Sondergericht gab am Dienstagabend, 13. Dezember, sein Urteil im Prozess um den Anschlag in Nizza, bei dem 86 Menschen getötet worden waren, bekannt. Die Richter befanden alle acht Angeklagten für schuldig.

    Tränen und Umarmungen nach dreieinhalb Monaten eines schmerzhaften Prozesses für die Opfer des Attentats in Nizza (Alpes-Maritimes). Alle acht Angeklagten wurden für schuldig befunden. Die Strafen reichen von 2 bis 18 Jahren Zuchthaus. „Es geht um Kinder, um zerrissene Familien. Und die menschliche Justiz hat ausnahmsweise ihre Rolle gut gemacht“, sagt Caroline Vilani, die bei dem Anschlag vier Menschen, darunter ihren Sohn, verloren hat, auf dem Sender France 3.

    18 Jahre Haft für Mohamed Ghraieb
    In dem Prozess gab es einen wichtigen Abwesenden: den Attentäter, der mit seinem Lastwagen am 14. Juli 2016 auf der Promenade des Anglais in Nizza mit voller Geschwindigkeit in die Menschenmenge fuhr und 86 Personen niedermähte. Er wurde damals in der Kabine des LKWs von der Polizei erschossen. Tatsächlich war keiner der Angeklagten in dem Prozess wegen Mittäterschaft angeklagt. Zwei Angeklagte wurden jedoch einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, darunter Mohamed Ghraieb, der zu 18 Jahren Haft verurteilt wurde. Sein Anwalt, Vincent Brengarth, zeigte sich „fassungslos über die Brutalität des Urteils“ und kündigte an, dass er Berufung einlegen werde.

  • Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige: Zivilgericht verurteilte einen Mann 30 Jahre nach der Tat

    Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige: Zivilgericht verurteilte einen Mann 30 Jahre nach der Tat

    Jeremy Garamond, der in seiner Kindheit Opfer sexueller Übergriffe geworden war, wandte sich an die Zivilgerichtsbarkeit, um eine Entschädigung für strafrechtlich verjährte Taten zu erhalten.

    Eine Verurteilung für Taten, die bis in die frühen 1990er Jahre zurückreichen. Ein Mann wurde am 17. November, von der vierten Kammer des Pariser Zivilgerichts wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt, dreißig Jahre nach den Taten. Die Verurteilung durch die Ziviljustiz, über die der Sender BFMTV berichtete, erfolgte obwohl die Taten in den Augen der Strafjustiz verjährt waren. Die Nebenkläger bezeichneten die Entscheidung als „beispiellos“.

    Der heute 46-jährige Jeremy Garamond war zwischen seinem 12. und 15. Lebensjahr wiederholt Opfer sexueller Übergriffe geworden. Der Missbrauch wurde José Bruneau de la Salle angelastet, einem engen Vertrauten der Familie und einer bekannten Figur aus der Welt des französischen Pferdesports. Jérémy Garamond beschuldigt ihn eines Dutzends sexueller Übergriffe in einem Auto sowie eines nächtlichen sexuellen Übergriffs im Jahr 1990. Gegen den Pferdezüchter liegt noch eine weitere Klage wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige vor.

    Unterschiedliche Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht
    Das Opfer hatte seinem Vater damals davon erzählt, die Vorfälle dann aber jahrelang verdrängt. Das Opfer beschliesst 2018, sich an die Justiz zu wenden, fast dreißig Jahre nach den Ereignissen.

    Ein zu großer Zeitraum für das französische Strafrecht, da die Taten strafrechtlich verjährt sind, was bedeutet, dass dort keine gerichtlichen Schritte mehr möglich sind. Angesichts dieser Verjährung gingen Jeremy Garamond und sein Anwalt in ein Zivilverfahren und bekamen Recht, wodurch der Angeklagte schlussendlich doch zur Verantwortung gezogen werden konnte.

    „Es ist das erste Mal, dass eine solche Entscheidung in einem Zivilverfahren getroffen wurde“. (Olivier Pardo, Anwalt des Opfers gegenüber Franceinfo)

    Der Rechtsverstoss im Zivilrecht wird ab dem sogenannten „Konsolidierungsdatum“ des Zustands des Opfers festgestellt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die persönlichen Folgen festgestellt sind und einen dauerhaften Charakter annehmen. In Frankreich tritt die Verjährung im Strafrecht zwanzig Jahre nach der Tat ein, wenn die Gewalt an einem Minderjährigen begangen wurde. In der Ziviljustiz tritt die Verjährung für denselben Sachverhalt zwanzig Jahre nach dem Zeitpunkt der „Konsolidierung“ ein und nicht zwanzig Jahre nach den Ereignissen. Von diesem Zeitpunkt an ist es möglich, den Grad der Folgen oder der Behinderung zu schätzen, der durch die in der Kindheit erlittenen sexuellen Übergriffe verursacht wurde.

    Im vorliegenden Fall wurde die Schädigung bei Jeremy Garamond erst 2018 „konsolidiert“, dem Jahr, in dem er sich zum ersten Mal an die Justiz wandte. „Man kann einen Schaden nicht quantifizieren, solange er sich noch im Aufbau befindet“, wird Audrey Darsonville, Professorin für Strafrecht an der Universität Paris Nanterre, von Franceinfo zitiert.

    Fast 103.000 Euro Entschädigung gefordert.
    Um das Datum zu bestimmen, wurde ein Gutachten erstellt, das vom Opfer bezahlt werden musste. Der psychiatrische Sachverständige urteilte, dass sich der Schaden erst 2018 endgültig verfestigte und zeigte, dem Jahr, in dem sich das Opfer an die Justiz wandte. Die Taten sind daher zivilrechtlich nicht verjährt. Eine weitere Besonderheit dieses Prozesses war, dass die Fakten, die in der Gerichtsverhandlung verhandelt wurden, auf keiner vorherigen polizeilichen Untersuchung beruhten. „Es handelt sich um eine von uns selbst durchgeführte Untersuchung“, räumt der Anwalt ein.

    Eine Anhörung zur Festlegung der Höhe des Schadensersatzes, der dem Opfer zu zahlen ist, soll in knapp zwei Monaten stattfinden, erklärt sein Anwalt gegenüber Franceinfo. Für die verschiedenen sexuellen Übergriffe, die er in seiner Kindheit erlitten hatte, forderte Jeremy Garamond eine Entschädigung von fast 103.000 Euro. Die bei der Gerichtsverhandlung festgelegte Summe werde an Vereine gespendet, versichert das Opfer. Da der Prozess in einem Zivilverfahren stattfand, zieht die Verurteilung keine Gefängnisstrafe nach sich. „Was mein Mandant wollte, war in erster Linie ein Gerichtsverfahren und die Anerkennung der Schuld des Schädigers“, erklärte Rechtsanwalt Olivier Pardo.

    Diese Entscheidung, die in der Berufung und anschließend in der Kassation noch aufgehoben werden kann, ist für die Rechtsexpertin Audrey Darsonville „besonders interessant“. „Es ist eine Anerkennung der Existenz eines Schadens durch die Justiz. „Wenn die Taten im Strafrecht verjährt sind, kann dies eine Lösung für Opfer sein, die trotzdem eine Verurteilung wollen“, betont sie. Die Juristin schränkt aber ein: „Das kann nur von Fall zu Fall so sein, man darf nicht hoffen, dass es für alle und in allen Gerichtsbarkeiten anwendbar ist“.

  • Roman Polanski wird 2024 wegen Verleumdung vor Gericht erscheinen müssen

    Roman Polanski wird 2024 wegen Verleumdung vor Gericht erscheinen müssen

    Der Filmemacher wurde verklagt, weil er die Wahrheit der von der Schauspielerin Charlotte Lewis gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsanschuldigungen in Frage gestellt hat.

    Der Filmemacher Roman Polanski wird am 5. März 2024 in Frankreich wegen Verleumdung vor Gericht stehen, wie das Pariser Strafgericht bekannt gab. Er wurde angeklagt, weil er die Aufrichtigkeit der von der Schauspielerin Charlotte Lewis gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe angezweifelt hatte. Die britische Schauspielerin hatte 1986 unter der Regie von Roman Polanski in dem Film Pirates gedreht. Im Jahr 2010 behauptete sie, dass sie Anfang der 1980er Jahre von dem Regisseur in seiner Pariser Wohnung „sexuell missbraucht“ worden sei, als sie erst 16 Jahre alt war.

    In einem Interview, das Paris Match im Dezember 2019 veröffentlichte, hatte Roman Polanski diese Aussage in Frage gestellt. „Sehen Sie, die wichtigste Eigenschaft eines guten Lügners ist ein ausgezeichnetes Gedächtnis. Man erwähnt Charlotte Lewis immer in der Liste meiner Anklägerinnen, ohne jemals auf ihre Widersprüche hinzuweisen“, hatte der Regisseur gesagt. Er bezog sich auf Aussagen, die der Schauspielerin in einem Interview zugeschrieben wurden, das 1999 von der britischen Boulevardzeitung News of the World veröffentlicht wurde. Charlotte Lewis sagte darin: „Ich wusste, dass Roman in den USA etwas Falsches getan hatte, aber ich wollte seine Geliebte sein (…). Ich wollte ihn wahrscheinlich mehr als er mich wollte“. Die Schauspielerin hatte jedoch 2010 den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen nachträglich bestritten. „Viele der Zitate, die mir in dem Artikel von News of the World zugeschrieben werden, sind nicht korrekt“, hatte sie versichert.

    Nach dem Interview mit Roman Polanski in Paris Match reichten die Anwälte von Charlotte Lewis im März 2020 eine Verleumdungsklage ein, die dazu führte, dass der Filmemacher vor das Strafgericht verwiesen wurde. Im französischen Presserecht erfolgt die Verweisung an das Gericht in einem solchen Verfahren quasi automatisch. Die Substanz der Anschuldigungen wird erst in der Verhandlung geprüft.

  • Prozess um Rio-Paris-Absturz: Freispruch für Airbus und Air France gefordert – Familien sind wütend

    Prozess um Rio-Paris-Absturz: Freispruch für Airbus und Air France gefordert – Familien sind wütend

    Am Mittwoch, dem 7. Dezember, sind die Familien der 228 Opfer des Rio-Paris-Absturzes verärgert und frustriert. Nach einem achtwöchigen Prozess hat die Staatsanwaltschaft das Gericht aufgefordert, Airbus und Air France freizusprechen.

    Wut bei den Familien der Opfer des Absturzes des Air-France-Fluges Rio – Paris vom 1. Juni 2009. „Es ist eine Schande in den Augen der Familien“, sagt Danièle Lévy, Vorsitzende des Vereins Entraide et Solidarité AF447, gegenüber dem Sender France 3. Nach einer fast sechsstündigen Beweisaufnahme forderten die beiden Staatsanwälte unter den Buhrufen der Angehörigen der 228 Opfer den Freispruch des Flugzeugherstellers Airbus und der Fluggesellschaft Air France. Bei dieser Katastrophe habe es weder Versäumnisse noch Fahrlässigkeit gegeben, so die Staatsanwaltschaft.

    Airbus und Air France droht eine Geldstrafe von 225.000 Euro.
    Die Anklage hat die Vorwürfe gegen die beiden Unternehmen fallen gelassen. Zum Beispiel stand die Frage im Raum, warum die eingefrorenen Pitot-Sonden zur Geschwindigkeitsmessung nicht ausgetauscht worden seien. Auch die von Air France durchgeführten Schulungen wurden als ausreichend erachtet. Die Staatsanwaltschaft sieht inzwischen die Reaktion der beiden Piloten, die bei dem Drama ums Leben kamen, als Hauptgrund für den Absturz. Die Entscheidung wird aber nun vom Gericht getroffen werden müssen. Den beiden Unternehmen droht nach der schlimmsten Katastrophe in der Geschichte von Air France eine Geldstrafe von 225.000 Euro wegen fahrlässiger Tötung.

    Lesen Sie dazu auch: Absturz des Fluges Rio-Paris: Prozess gegen Airbus und Air France beginnt 13 Jahre nach…

  • „Stech ihm ins Herz!“: Kind wird vom Vater aufgefordert, Wildschwein mit Messer zu töten

    „Stech ihm ins Herz!“: Kind wird vom Vater aufgefordert, Wildschwein mit Messer zu töten

    Ein von dem Naturforscher Pierre Rigaux scharf kritisiertes und schockierendes Video zeigt ein Kind, das aufgefordert wird, am Ende eines Jagdausflugs, ein Wildschwein mit einem Messer zu töten.

    Ein zehnjähriger Junge wird von seinem Vater aufgefordert, während eines Jagdausflugs ein Wildschwein zu töten, indem er es mit einem Messer ersticht. Das Internet reagiert auf die schockierenden Bilder.

    Auf dem Video, das von dem Naturforscher Pierre Rigaux weitergeleitet wurde, kann man hören, wie der Vater des Kindes dieses ermutigt. „Hab keine Angst, beeil dich schnell […] Stich ihm ins Herz“, befiehlt er seinem Sohn.

    „Das Kind ist sehr jung“
    Das Kind „stösst so gut es geht das Messer mehrmals in den Körper des Wildschweins, inmitten der Hunde, stolpernd, mit dem schreienden Wildschwein“, empört sich der Naturforscher.

    Das Video, das Ende November auf dem Twitter-Konto eines Jägers aus dem Departement Marne veröffentlicht wurde, wurde von dem Tierschutzaktivisten aufgegriffen, der die „lange Agonie“ des Tieres und die Gefährlichkeit der Handlung des Kindes kritisiert.

    Achtung, diese Bilder können schockieren:

    https://twitter.com/RigauxNature/status/1599748216521576448

    „Was so schockierend ist, ist, dass das Kind sehr jung ist, keine große Lust hat, das zu tun, und dass es dabei ein körperliches Risiko für das Kind gibt. Es befindet sich dort inmitten von Hunden und kann jeden Moment hinfallen. Es ist einfach gefährlich, einem Kind ein Messer zu geben und ihm zu sagen, dass es sich inmitten der Hunde in den Büschen einem Wildschwein nähern soll, das offensichtlich um sein Überleben kämpft“. Pierre Rigaux reichte beim Gericht in Chalons-en-Champagne eine Klage wegen Tierquälerei ein.

  • Attentat von Nizza: 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten gefordert

    Attentat von Nizza: 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten gefordert

    Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten im Prozess um die Anschläge von 2016 in Nizza gefordert. Das Urteil wird am Dienstag, dem 13. Dezember, erwartet.

    Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag, dem 6. Dezember, 15 Jahre Haft für jeden der drei Hauptangeklagten im Prozess um den Anschlag in Nizza. Mohamed Ghraieb, Chokri Chafroud und Ramzi Arefa werden wegen „terroristischer Vereinigung“ angeklagt.  Ramzi Arefa allerdings, so die Staatsanwaltschaft, „konnte nichts von der Radikalisierung“ des Mörders Mohamed Lahouaiej-Bouhlel wissen, der am 14. Juli 2016 am Steuer seines 19-Tonnen-LKWs auf der Promenade des Anglais 86 Menschen tötete und über 450 verletzte. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch 15 Jahre Haft für ihn, weil er dem Mörder eine Waffe zur Verfügung gestellt hatte, wie auch für die beiden anderen Angeklagten Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud. Diese beiden „waren sich der Fähigkeit von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel bewusst, Taten in Verbindung mit seiner radikalen Ideologie zu begehen“, sagte Jean-Michel Bourlès, einer der drei Staatsanwälte der Nationalen Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft (Pnat), am Ende seines Plädoyers.

    Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft für Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud und argumentierte, dass sie sich aufgrund ihrer „tatsächlichen Nähe“ zu dem Mörder, ihrer Beteiligung „in unterschiedlichem Maße“ an der Anmietung des für den Anschlag verwendeten LKWs und ihrer „Handlungen, um (ihm) eine Waffe zu verschaffen“, der terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hätten.

    Gegen weitere fünf Angeklagte, darunter vier Albaner, die wegen gewöhnlicher Straftaten im Zusammenhang mit Waffenhandel angeklagt waren, forderte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zwei und zehn Jahren. Drei der vier Albaner sollen ausserdem dauerhaft aus Frankreich verbannt werden.

    Die drei Staatsanwält*innen stellten fast acht Stunden lang ihre Anträge, in denen sie insbesondere betonten, dass die Angeklagten „ausschließlich für die ihnen vorgeworfenen Taten“ verurteilt werden sollten.

    „Es wird Frustrationen geben, das ist unvermeidlich“, sagt Generalstaatsanwältin Alexa Dubourg und erinnerte daran, dass keiner der acht Angeklagten vor dem Sondergericht in Paris „als Urheber des Attentats“ verurteilt werden könne.

    Sie erinnerte an die „Einzigartigkeit des Horrors“ dieses Attentats, das unschuldige Familien zum Ziel hatte. Fünfzehn Kinder und Jugendliche wurden von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel getötet.

    Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud drohen bis zu 20 Jahre Haft. Ramzi Arefa droht eine lebenslange Haftstrafe, da er nach einer Verurteilung wegen Diebstahls im Jahr 2014 rückfällig geworden ist.

    Nach den Plädoyers der Verteidigung, die vom 7. bis 9. Dezember vorgesehen sind, haben die Angeklagten am 12. Dezember noch ein letztes Mal das Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.

    Das Urteil wird am Dienstag, den 13. Dezember, erwartet.