Schlagwort: Justiz

  • Acht Jahre Haft nach der Pilgerreise: Der Fall Amr Abdelfattah belastet Frankreichs Verhältnis zu Saudi-Arabien

    Acht Jahre Haft nach der Pilgerreise: Der Fall Amr Abdelfattah belastet Frankreichs Verhältnis zu Saudi-Arabien

    Die Inhaftierung des französisch-ägyptischen Forschers Amr Abdelfattah entwickelt sich in Frankreich zu einem politisch und diplomatisch heiklen Fall. Der 41-jährige Telekommunikationsingenieur und Forscher, der seit 2009 in Frankreich lebt und Vater von drei Kindern ist, sitzt seit mehr als zwei Jahren in Saudi-Arabien in Haft. Ende August wurde bekannt, dass ein saudisches Gericht ihn nach übereinstimmenden Medienberichten zu acht Jahren Gefängnis verurteilt haben soll.

    Von einer Pilgerreise ins Hochsicherheitsgefängnis

    Abdelfattah war im Juni 2024 gemeinsam mit seiner Frau zur Hadsch nach Mekka gereist. Nach Recherchen von «Le Monde» verfügte das Paar aufgrund eines mutmasslichen Betrugs durch einen Vermittler nicht über die erforderliche Genehmigung für den Zugang zu den heiligen Stätten. Am 16. Juni wurde Abdelfattah nach einer Polizeikontrolle festgenommen und kurz darauf in das Zentralgefängnis Dhahban bei Dschidda gebracht.

    Was zunächst wie ein Vergehen gegen die saudischen Pilgervorschriften erschien, entwickelte sich zu einem wesentlich schwerwiegenderen Verfahren. Ihm wurden unter anderem respektloses Verhalten gegenüber einem Polizisten sowie regierungskritische Äusserungen vorgeworfen. Später kamen Anschuldigungen hinzu, die unter die saudische Antiterrorgesetzgebung fallen. Abdelfattah weist die Vorwürfe zurück.

    Das Verfahren fand vor dem auf Staatsschutz- und Terrorismusfälle spezialisierten Strafgericht statt. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass Abdelfattah zeitweise keinen ausreichenden Zugang zu einem Rechtsbeistand gehabt habe. Auch französische Konsularvertreter sollen von Gerichtsverhandlungen ausgeschlossen worden sein.

    Schwere Vorwürfe aus dem Gefängnis

    Besonders brisant sind die Berichte über seine Haftbedingungen. Abdelfattah beschreibt seine Situation als «totale Hölle». Nach Angaben seiner Familie, seiner Anwältin und von Menschenrechtsorganisationen soll er wiederholt geschlagen, isoliert und psychisch unter Druck gesetzt worden sein.

    Amnesty International berichtet unter anderem von einem Vorfall im Dezember 2024, bei dem Abdelfattah nach Schlägen das Bewusstsein verloren habe und in ein Krankenhaus gebracht worden sei. «Le Monde» berichtete zudem, französische Konsularvertreter hätten bei Besuchen Spuren von Misshandlungen wahrgenommen. Eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe liegt bislang nicht vor.

    Der Fall berührt damit einen neuralgischen Punkt der französisch-saudischen Beziehungen. Paris unterhält enge wirtschaftliche, strategische und sicherheitspolitische Beziehungen zu Riad, muss zugleich aber den Schutz eines französischen Staatsbürgers einfordern. Für die französische Diplomatie entsteht daraus ein klassisches Dilemma: Menschenrechte und konsularischer Schutz treffen auf erhebliche geopolitische Interessen.

    Der Fall Abdelfattah reicht deshalb über das Schicksal eines einzelnen Gefangenen hinaus. Er wirft erneut die Frage auf, wie belastbar rechtsstaatliche Garantien in Saudi-Arabien sind – und welchen politischen Preis europäische Regierungen bereit sind zu zahlen, wenn eigene Staatsbürger betroffen sind.

    Daniel Ivers

  • Zwei winzige Inseln, ein gewaltiger Streit: Vanuatu fordert Frankreich vor dem Weltgericht heraus

    Zwei winzige Inseln, ein gewaltiger Streit: Vanuatu fordert Frankreich vor dem Weltgericht heraus

    Zwei unbewohnte Vulkaninseln im Südpazifik werden zum Gegenstand eines bemerkenswerten völkerrechtlichen Kräftemessens. Vanuatu hat am 31. August 2026 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klageschrift gegen Frankreich eingereicht. Im Zentrum stehen Matthew und Hunter, die Vanuatu Umaenupne und Umaeneg beziehungsweise Leka nennt. Zusammengenommen sind die Inseln kaum größer als ein Quadratkilometer. Doch die Auseinandersetzung reicht weit über diese Landflächen hinaus. Sie betrifft maritime Grenzen, koloniale Hinterlassenschaften, wirtschaftliche Interessen und die strategische Ordnung des Südpazifiks. Der juristische Vorstoß bedeutet allerdings noch nicht, dass Frankreich tatsächlich vor Gericht erscheinen muss. Vanuatu stützt seine Eingabe auf Artikel 38 Absatz 5 der Verfahrensordnung des Internationalen Gerichtshofs. Das ist entscheidend: Frankreich muss der Zuständigkeit des Gerichts für diesen konkreten Streit erst zustimmen. Solange Paris dies nicht tut, wird kein eig…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Neue Spur im Fall Chevaline: Pistole aus dem Lac d’Annecy wird untersucht

    Neue Spur im Fall Chevaline: Pistole aus dem Lac d’Annecy wird untersucht

    Fast vierzehn Jahre nach dem rätselhaften Vierfachmord von Chevaline sorgt ein Fund im Lac d’Annecy für neue Aufmerksamkeit. Französische Ermittler untersuchen eine Pistole, die am 20. August 2026 aus dem See geborgen wurde. Im Mittelpunkt steht eine ebenso naheliegende wie brisante Frage: Könnte es sich um die Tatwaffe eines der bekanntesten ungelösten Kriminalfälle Frankreichs handeln?

    Noch gibt es darauf keine Antwort.

    Britische Touristen entdeckten die Waffe beim Baden im Lac d’Annecy und holten sie aus dem Wasser. Bei der Pistole soll es sich um eine Luger handeln – und genau dieser Umstand lässt die Ermittler genauer hinsehen. Beim Massaker von Chevaline am 5. September 2012 kam nach den damaligen kriminaltechnischen Erkenntnissen eine vergleichsweise seltene Luger P06/29 im Kaliber 7,65 Millimeter zum Einsatz.

    Die Parallele wirkt auffällig. Ein Beweis ist sie nicht.

    Seit 2022 liegt der Fall beim französischen Spezialdezernat für Serienverbrechen und ungeklärte Kriminalfälle, dem PCSNE in Nanterre. Dort soll nun geklärt werden, um welches Modell es sich bei der gefundenen Pistole exakt handelt, welches Kaliber sie besitzt und in welchem Zustand sie sich nach ihrem Aufenthalt im Wasser befindet. Vor allem die ballistische Untersuchung dürfte entscheidend sein. Experten prüfen, ob die Waffe jene Geschosse abgefeuert haben könnte, die Ermittler 2012 am Tatort sicherstellten.

    Auch nach DNA, Fingerabdrücken oder anderen verwertbaren Spuren soll gesucht werden. Wasser, Korrosion und die möglicherweise lange Zeit auf dem Seegrund machen diese Arbeit allerdings zu einer kriminaltechnischen Geduldsprobe.

    Der Fall selbst beschäftigt Frankreich und Großbritannien seit Jahren. Am 5. September 2012 wurden der Brite Saad al-Hilli, seine Ehefrau Iqbal, deren Mutter sowie der französische Radfahrer Sylvain Mollier auf einer abgelegenen Waldstraße oberhalb des Lac d’Annecy erschossen. Zwei Mädchen der Familie al-Hilli überlebten.

    Seither reiht sich Theorie an Theorie. Ermittler verfolgten zahlreiche Spuren, überprüften mögliche Motive und rekonstruierten immer wieder die Ereignisse jenes Septembertages. Ein Täter wurde dennoch nie identifiziert.

    Sollte die jetzt geborgene Pistole tatsächlich die Tatwaffe sein, wäre das ein außergewöhnlicher Durchbruch. Sie könnte neue Spuren liefern und alte Ermittlungsansätze plötzlich in einem anderen Licht erscheinen lassen.

    Doch gerade bei einem Cold Case wie Chevaline gilt: Ein spektakulärer Fund ist noch keine spektakuläre Lösung. Vielleicht liegt nach vierzehn Jahren tatsächlich ein entscheidendes Puzzleteil auf dem Tisch – vielleicht ist es schlicht eine Pistole, die irgendwann im Lac d’Annecy landete. Genau das müssen die Untersuchungen nun klären.

    Von C. Hatty

  • Wenn die Brille heimlich filmt

    Wenn die Brille heimlich filmt

    Eine kurze Begegnung auf der Straße. Ein fremder Mann spricht eine Frau an, sie antwortet freundlich, vielleicht etwas überrascht. Zwei Menschen unterhalten sich ein paar Minuten. Danach geht jeder seiner Wege.

    So könnte die Geschichte enden.

    Doch Tage später entdeckt die Frau ihr Gesicht im Internet. TikTok, Instagram oder YouTube zeigen genau jene Begegnung, die sie für ein privates Gespräch hielt. Hunderttausende Menschen sehen zu. Fremde kommentieren ihr Aussehen, ihre Gesten, ihre Antworten. Manche urteilen über ihre Attraktivität, andere machen sich lustig oder diskutieren darüber, ob sie richtig auf den Mann reagiert habe.

    Nur eines wusste sie während des Gesprächs nicht: Die Brille ihres Gegenübers zeichnete alles auf.

    Mehrere Frauen in Frankreich berichten inzwischen von solchen Erlebnissen mit vernetzten Brillen, deren eingebaute Kameras Videos aus der Perspektive des Trägers aufnehmen. Einige Betroffene erstatteten Anzeige.

    Eine Frau beschreibt ihr Gefühl mit einem Satz, der weit über diesen einzelnen Fall hinausweist: „On a abusé de ma confiance.“

    Man habe ihr Vertrauen missbraucht.

    Genau darum geht es.

    Die Kamera verschwindet aus dem Blickfeld

    Menschen kennen Kameras.

    Wer auf einer Straße einen Mann sieht, der sein Smartphone sichtbar auf eine andere Person richtet, erkennt meist sofort, was passiert. Das Telefon verändert die Situation. Viele reagieren automatisch anders, drehen sich weg oder fragen, weshalb jemand filmt.

    Bei einer vernetzten Brille fehlt dieser offensichtliche Moment.

    Sie sieht zunächst aus wie eine gewöhnliche Brille. Die Kamera sitzt im Rahmen, klein und unauffällig. Manche Modelle zeigen mit einer Leuchte, dass eine Aufnahme läuft. Doch im Alltag nimmt nicht jeder dieses Signal wahr oder versteht sofort dessen Bedeutung.

    Damit verschiebt sich etwas Grundsätzliches.

    Die gefilmte Person verliert die Gelegenheit, ihre Entscheidung vor Beginn der Aufnahme bewusst zu treffen.

    Sie redet.

    Sie lächelt.

    Sie erzählt vielleicht etwas Persönliches.

    Und glaubt, mit einem Menschen zu sprechen — nicht mit einem zukünftigen Publikum.

    Was bedeutet Zustimmung noch, wenn man erst nach einem Gespräch erfährt, dass dieses Gespräch längst aufgezeichnet wurde?

    Diese Frage steht im Zentrum der Kontroverse.

    Authentisch für wen?

    Einige Produzenten solcher Videos verteidigen ihre Methode mit einem Begriff, der in sozialen Netzwerken beinahe zum Gütesiegel aufgestiegen ist: Authentizität.

    Die Begegnungen sollen spontan wirken. Keine Schauspieler, keine abgesprochenen Dialoge, keine gestellten Szenen. Zuschauer sollen erleben, wie ein Flirt auf der Straße „wirklich“ funktioniert.

    Besonders im Bereich des sogenannten Dating Coachings besitzt dieses Format einen erheblichen Reiz. Ein Mann spricht fremde Frauen an, kommentiert später seine Vorgehensweise und erklärt seinem Publikum, welche Formulierung funktioniert habe und welche nicht.

    Die Frau wird dabei vom Gesprächspartner zum Anschauungsmaterial.

    Und genau dort beginnt das Problem.

    Natürlich darf ein Mensch eine andere Person auf der Straße ansprechen. Ein Gespräch im öffentlichen Raum gehört zum normalen Leben. Doch eine Kamera verändert die Beziehung zwischen beiden Beteiligten fundamental.

    Der eine weiß, dass ein Publikum zusieht.

    Die andere weiß es nicht.

    Der eine produziert Inhalt.

    Die andere glaubt, sich lediglich zu unterhalten.

    Der eine entscheidet über Schnitt, Veröffentlichung und Kontext.

    Die andere erfährt möglicherweise erst davon, wenn Freunde ihr den Link schicken.

    Das ist keine Begegnung auf Augenhöhe.

    Millionen Augen statt zwei

    Für Betroffene endet die Sache nicht mit dem Hochladen eines Videos.

    Das Internet besitzt ein langes Gedächtnis und eine ziemlich kurze Aufmerksamkeitsspanne — eine ungünstige Kombination.

    Innerhalb weniger Stunden verbreitet ein Algorithmus ein Video an Tausende oder Hunderttausende Menschen. Kommentare sammeln sich darunter. Ausschnitte tauchen auf anderen Accounts auf. Nutzer speichern, teilen oder bearbeiten Szenen.

    Was ursprünglich wenige Minuten auf einem Bürgersteig dauerte, entwickelt plötzlich ein zweites Leben.

    Eine Frau steht dann nicht mehr einem einzigen Mann gegenüber.

    Sie steht einem Publikum gegenüber, das sie nie eingeladen hat.

    Besonders verletzend wirken Kommentare über Körper, Kleidung oder Verhalten. Menschen analysieren Gesichtsausdrücke, bewerten Attraktivität oder unterstellen Absichten. Manche tun das mit jener bemerkenswerten Rücksichtslosigkeit, die sich offenbar leichter entwickelt, sobald zwischen Mensch und Bildschirm ein paar Zentimeter Glas liegen.

    Für die betroffene Person bleibt das nicht abstrakt.

    Sie erkennt ihr Gesicht.

    Ihre Stimme.

    Ihre Bewegungen.

    Vielleicht erkennen Kollegen, Freunde oder Verwandte sie ebenfalls.

    Aus einem harmlosen Gespräch entsteht eine öffentliche Darstellung, über deren Rahmen sie keine Kontrolle besitzt.

    Zustimmung nach der Aufnahme

    Einige Videoproduzenten erklären, sie fragten die gefilmten Personen nach dem Gespräch um Erlaubnis.

    Das klingt zunächst nach einer Lösung.

    Ist es aber nicht automatisch.

    Denn eine freie Zustimmung setzt voraus, dass jemand versteht, worin er einwilligt. Dazu gehören nicht nur die Aufnahme selbst, sondern möglichst auch deren Zweck und geplante Veröffentlichung.

    Ein Gespräch, das bereits vollständig aufgezeichnet vorliegt, schafft eine andere Situation.

    Die betroffene Person steht möglicherweise noch immer ihrem Gesprächspartner gegenüber. Vielleicht fühlt sie sich überrumpelt. Vielleicht möchte sie höflich bleiben. Vielleicht versteht sie nicht, wie groß dessen Onlinepublikum tatsächlich ist.

    Ein schnelles „Ist es okay, wenn ich das poste?“ besitzt deshalb nicht zwangsläufig denselben Wert wie eine vorherige, klare Zustimmung.

    Und mal ehrlich: Wer denkt in einem solchen Moment sofort an Reichweite, Kommentare, Weiterverwendung und Screenshots?

    Das Machtgefälle bleibt bestehen.

    Der Produzent kennt das Format und sein Publikum.

    Die gefilmte Person kennt beides womöglich nicht.

    Öffentlichkeit bedeutet nicht Rechtlosigkeit

    Die Diskussion berührt eine verbreitete Vorstellung: Wer sich auf einer öffentlichen Straße befindet, müsse damit rechnen, gefilmt zu werden.

    So einfach funktioniert es in Frankreich nicht.

    Zwar unterscheidet sich eine Aufnahme im öffentlichen Raum grundsätzlich von einer heimlichen Kamera in einer privaten Wohnung oder einem geschützten persönlichen Bereich. Doch daraus folgt kein grenzenloses Recht, identifizierbare Personen beliebig zu veröffentlichen oder für kommerzielle Inhalte zu benutzen.

    Entscheidend sind Umstände, Darstellung, Verwendungszweck und mögliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte.

    Besonders heikel erscheint eine Veröffentlichung, wenn eine einzelne Person klar erkennbar im Mittelpunkt steht und das Video nicht bloß zufällig eine Straßenszene dokumentiert.

    Bei Datingvideos liegt genau dieser Fall häufig nahe.

    Die Frau ist kein zufälliger Hintergrund.

    Sie ist der Inhalt.

    Ihr Gesicht, ihre Antworten und ihre Reaktion liefern den Unterhaltungswert des Videos.

    Damit bekommt die Frage nach Zustimmung besonderes Gewicht.

    Die eingereichten Anzeigen dürften auch deshalb aufmerksam verfolgt werden. Neue Technik verändert nicht unbedingt die Grundprinzipien des Rechts, stellt deren Anwendung aber vor neue Situationen.

    Eine Kamera im Brillengestell erzeugt schließlich dieselbe Aufnahme wie andere Kameras — nur bemerkt das Gegenüber sie deutlich schwerer.

    Die Technik selbst ist nicht das Problem

    Vernetzte Brillen besitzen zahlreiche sinnvolle Einsatzmöglichkeiten.

    Sie unterstützen bei Navigation, ermöglichen freihändige Aufnahmen und erleichtern Menschen in bestimmten Situationen den Zugang zu digitalen Informationen. Reisende dokumentieren Erlebnisse, Eltern filmen besondere Momente, Handwerker zeichnen Arbeitsschritte auf.

    Die Technik ist zunächst ein Werkzeug.

    Entscheidend bleibt, wie Menschen damit umgehen.

    Smartphones liefern dafür ein gutes Beispiel. Niemand würde ernsthaft fordern, Telefone mit Kameras grundsätzlich zu verbieten, nur weil manche Menschen damit andere heimlich filmen.

    Doch Gesellschaften entwickeln Regeln.

    Man hält einem Fremden nicht ohne Grund eine Kamera ins Gesicht. Man fragt bei persönlichen Aufnahmen um Erlaubnis. Viele Menschen besitzen inzwischen ein ziemlich gutes Gespür dafür, wann ein Smartphone zur Grenzüberschreitung wird.

    Bei Smart Glasses fehlt diese soziale Routine noch.

    Wir müssen erst lernen, dass eine Brille möglicherweise nicht nur sieht, sondern speichert.

    Und genau das macht die Situation so unangenehm.

    Vom Menschen zum Content

    Hinter der Diskussion steckt noch ein größeres Thema.

    Soziale Netzwerke leben von ständigem Nachschub.

    Neue Clips.

    Neue Reaktionen.

    Neue Überraschungen.

    Wer mit Inhalten Geld verdient oder Reichweite aufbauen möchte, steht unter Druck, regelmäßig etwas Interessantes zu veröffentlichen. Authentische Begegnungen wirken dabei besonders wertvoll, weil sie sich von offensichtlich inszenierten Videos unterscheiden.

    Doch irgendwann stößt die Logik des Contents auf die Rechte realer Menschen.

    Nicht jeder, der zufällig durch das Sichtfeld eines Influencers läuft, möchte Teil dessen Geschäftsmodells sein.

    Nicht jede Unterhaltung ist Rohmaterial.

    Nicht jede Reaktion gehört ins Netz.

    Der Begriff Content klingt neutral. Fast technisch.

    Doch hinter jedem solchen Video steht manchmal ein Mensch, der am nächsten Morgen feststellen muss, dass seine Stimme und sein Gesicht plötzlich öffentlich diskutiert werden.

    Diese Perspektive geht im Kampf um Klicks leicht verloren.

    Frauen tragen ein besonderes Risiko

    Bemerkenswert ist außerdem, dass die bekannt gewordenen Vorwürfe häufig Frauen betreffen, die von Männern auf der Straße angesprochen wurden.

    Dadurch verbindet sich die Technikdebatte mit einer älteren Diskussion über Belästigung und Grenzen im öffentlichen Raum.

    Viele Frauen kennen Situationen, in denen sie entscheiden müssen, wie sie auf eine unerwartete Ansprache reagieren. Freundlich bleiben? Gespräch beenden? Weitergehen? Eine klare Abfuhr erteilen?

    Kommt eine unsichtbare Kamera hinzu, entsteht eine weitere Ebene.

    Plötzlich könnte jede Reaktion später öffentlich bewertet werden.

    Ist sie freundlich, interpretieren Zuschauer das womöglich als Interesse.

    Ist sie kühl, gilt sie vielleicht als arrogant.

    Geht sie weg, diskutiert das Publikum darüber.

    So entsteht eine absurde Situation: Eine Person glaubt, ein paar Minuten ihres Alltags zu erleben, während andere daraus eine Erzählung mit Rollen, Bewertungen und Kommentaren bauen.

    Das hinterlässt Spuren.

    Vertrauen gehört schließlich zu den unsichtbaren Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens.

    Wenn jemand uns anspricht, gehen wir normalerweise nicht automatisch davon aus, dass eine Kamera läuft.

    Sollte sich das ändern?

    Ein kleines Licht reicht gesellschaftlich nicht

    Hersteller vernetzter Brillen versuchen oft, Aufnahmen sichtbar zu kennzeichnen. Eine Leuchte am Gestell signalisiert beispielsweise, dass die Kamera aktiv ist.

    Technisch ergibt das Sinn.

    Sozial reicht es möglicherweise nicht.

    Menschen müssen ein Signal erkennen, verstehen und rechtzeitig reagieren. In einer belebten Straße, bei Sonnenschein oder mitten in einem Gespräch dürfte ein winziger Lichtpunkt leicht untergehen.

    Hinzu kommt Gewöhnung.

    Je häufiger solche Brillen auftauchen, desto weniger Aufmerksamkeit erhalten sie möglicherweise. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen gar nicht mehr sicher wissen, ob ihr Gegenüber gerade filmt.

    Das erzeugt eine merkwürdige Form von Unsicherheit.

    Früher zeigte die Kamera, wann Öffentlichkeit begann.

    Heute passt sie ins Brillengestell.

    Morgen sitzt sie vielleicht noch unsichtbarer in Kleidung oder anderen Alltagsgegenständen.

    Technischer Fortschritt schrumpft Geräte. Gesellschaftliche Verantwortung sollte dabei nicht mitschrumpfen.

    Die entscheidende Grenze heißt Respekt

    Die aktuellen Beschwerden zeigen deshalb weniger ein Problem mit einer bestimmten Brillenmarke als ein kulturelles Problem.

    Wir müssen entscheiden, welche Regeln gelten sollen, wenn Aufnahmen nahezu unsichtbar möglich sind.

    Das Recht liefert einen Rahmen.

    Doch nicht jede menschliche Grenze braucht zuerst einen Gerichtssaal.

    Manchmal genügt eine einfache Frage vor der Aufnahme.

    „Darf ich filmen?“

    Vier Wörter.

    Sie verändern alles.

    Die andere Person weiß Bescheid und trifft eine Entscheidung. Ja oder nein. Vielleicht unter bestimmten Bedingungen.

    Das mag ein Video weniger spontan machen.

    Dafür bleibt ein Mensch ein Mensch und gerät nicht heimlich zum Rohstoff eines Accounts.

    Die Frauen, die nun öffentlich über ihre Erfahrungen sprechen, fordern letztlich nichts besonders Revolutionäres.

    Sie möchten wissen, wenn jemand sie aufzeichnet.

    Sie möchten selbst darüber entscheiden, ob ihr Gesicht im Internet erscheint.

    Und sie möchten nicht erst durch Bekannte erfahren, dass eine vermeintlich private Begegnung längst hunderttausendfach angesehen wurde.

    Die Technik mag neu sein.

    Der Grundsatz dahinter ist uralt.

    Vertrauen funktioniert nur, solange beide Seiten die Regeln kennen.

    Eine Kamera, die eine Seite verschweigt, verändert diese Regeln — selbst wenn sie elegant in einer Brille steckt.

    Ein Artikel von M. Legrand

  • Zwei Stunden Instagram am Tag: Warum Metas neue Jugendregeln auch Frankreich unter Druck setzen

    Zwei Stunden Instagram am Tag: Warum Metas neue Jugendregeln auch Frankreich unter Druck setzen

    Zwei Stunden am Tag, dann ist Schluss. Keine sichtbaren „Likes“, weniger Benachrichtigungen während der Schulzeit, eine digitale Nachtruhe zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens und strengere Alterskontrollen: Was Meta für jugendliche Nutzer in den Vereinigten Staaten zusagt, liest sich wie ein bemerkenswerter Kurswechsel in einer Branche, deren Geschäftsmodell lange davon lebte, Menschen möglichst oft und möglichst lange vor dem Bildschirm zu halten.

    Doch wer nun erwartet, dass französische Jugendliche schon bald nach zwei Stunden Instagram oder Facebook vor einer digitalen Schranke stehen, dürfte enttäuscht werden. Die neuen amerikanischen Regeln besitzen zunächst eine sehr klare geografische Grenze.

    Sie gelten nur in den Vereinigten Staaten.

    Der Grund liegt weniger in der Technik als im Recht. Die Einschränkungen gehen auf eine gerichtliche Einigung zurück, die Meta mit 48 amerikanischen Bundesstaaten geschlossen hat. Sie entstand aus einem spezifischen Rechtsstreit und verpflichtet den Konzern dazu, Facebook und Instagram für amerikanische Nutzer zwischen 13 und 17 Jahren anders zu gestalten.

    Für Frankreich oder die übrige Europäische Union entfaltet diese Vereinbarung keine unmittelbare Rechtswirkung.

    Das klingt zunächst eindeutig. Und doch beginnt genau an dieser Stelle die politisch interessantere Geschichte.

    Denn die Frage lautet längst nicht mehr allein, ob amerikanisches Recht in Frankreich gilt – natürlich tut es das in diesem Fall nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob ein weltweit tätiger Konzern auf Dauer erklären kann, warum ein 14-Jähriger in Boston stärkere Schutzmechanismen erhält als eine 14-Jährige in Bordeaux, Lyon oder Paris.

    Diese Debatte dürfte Meta noch beschäftigen.

    Nach den amerikanischen Vorgaben soll die gemeinsame tägliche Nutzung von Facebook und Instagram für Jugendliche auf zwei Stunden begrenzt sein. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens soll der Zugang blockiert werden. Die Zahl der sichtbaren Reaktionen verliert ebenfalls an Bedeutung, weil die „Like“-Zähler standardmäßig verborgen bleiben sollen. Während der Schulzeit sollen weniger Benachrichtigungen auf den Geräten erscheinen, zugleich sollen Alterskontrollen strenger ausfallen.

    Jede dieser Maßnahmen berührt einen empfindlichen Punkt der sozialen Netzwerke: Aufmerksamkeit.

    Benachrichtigungen locken zurück in die App, sichtbare Zustimmung erzeugt sozialen Wettbewerb, endlos verfügbare Inhalte verlängern die Nutzungsdauer. Wer diese Mechanismen einschränkt, verändert nicht bloß einige Einstellungen in einem Menü. Er greift in die Architektur jener digitalen Gewohnheiten ein, die über Jahre hinweg entstanden sind.

    Und da wird es für Europa spannend.

    Großbritannien hat bereits öffentlich die Frage aufgeworfen, weshalb britische Jugendliche weniger geschützt sein sollten als amerikanische. Hinter dieser scheinbar einfachen Überlegung steckt ein politisch wirkungsvolles Argument. Sobald ein Unternehmen technisch beweist, dass strengere Schutzmaßnahmen möglich sind, lässt sich andernorts schwerer behaupten, vergleichbare Regeln seien unpraktikabel.

    Frankreich bewegt sich ohnehin seit geraumer Zeit in dieselbe Richtung. Der Schutz Minderjähriger im Internet gehört zu jenen Themen, bei denen der politische Ton merklich schärfer geworden ist. Altersüberprüfungen, Zugangsbeschränkungen für jüngere Nutzer und eine größere Verantwortung der Plattformbetreiber stehen im Mittelpunkt der französischen Debatte.

    Der Grundkonflikt reicht allerdings tiefer als die Frage, ob zwei Stunden besser sind als drei.

    Frankreich und Europa ringen um eine grundsätzliche Antwort darauf, wie viel Verantwortung Plattformen für das Verhalten ihrer minderjährigen Nutzer tragen. Jahrzehntelang lag ein großer Teil dieser Verantwortung faktisch bei Eltern und Jugendlichen selbst. Die Plattform stellte das Produkt bereit, der Nutzer sollte vernünftig damit umgehen.

    Dieses Prinzip gerät ins Wanken.

    Mit dem Digital Services Act verfügt die Europäische Union bereits über ein Instrument, das große Plattformen wesentlich stärker in die Verantwortung nimmt. Die Europäische Kommission untersucht Meta zudem im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger und mit Gestaltungsmechanismen, die problematische oder suchtähnliche Nutzung fördern könnten.

    Europa braucht deshalb keine Kopie eines amerikanischen Vergleichs, um Meta unter Druck zu setzen. Der regulatorische Weg ist ein anderer, das Ziel ähnelt sich jedoch: Minderjährige sollen nicht wie gewöhnliche erwachsene Nutzer behandelt werden, wenn Produkte gezielt ihre Aufmerksamkeit binden.

    Für Meta entsteht daraus ein interessantes Dilemma.

    Der Konzern könnte dauerhaft unterschiedliche Systeme betreiben: zwei Stunden hier, andere Einstellungen dort, strengere Alterskontrollen in einem Land und lockerere Vorgaben im nächsten. Technisch ist das machbar. Politisch sieht die Sache schwieriger aus.

    Denn unterschiedliche Jugendschutzstandards lassen sich schlecht erklären, sobald sie öffentlich miteinander verglichen werden. Warum sollte eine Funktion, die einem amerikanischen Jugendlichen zugemutet beziehungsweise zu seinem Schutz vorgeschrieben wird, für einen französischen Jugendlichen ungeeignet sein?

    Genau diese Frage dürfte künftig häufiger gestellt werden.

    Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Faktor. Globale Plattformen bevorzugen grundsätzlich standardisierte Produkte, solange lokale Gesetze keine Abweichungen erzwingen. Ein Flickenteppich nationaler Regelungen kostet Entwicklungsarbeit, verlangt zusätzliche Kontrollen und schafft kommunikative Risiken. Was heute eine amerikanische Sonderlösung darstellt, könnte deshalb irgendwann zum internationalen Standard mutieren.

    Meta hat diesen Weg bereits bei Schutzfunktionen für Jugendliche eingeschlagen. Die sogenannten „Teen Accounts“ wurden schrittweise in verschiedenen Ländern eingeführt. Ein zunächst regional begrenztes Konzept muss also keineswegs regional bleiben.

    Allerdings wäre es voreilig, aus dem amerikanischen Vergleich bereits eine französische Zwei-Stunden-Regel abzuleiten.

    Eine automatische Übertragung gibt es nicht. Französische Jugendliche müssen derzeit nicht deshalb mit identischen Einschränkungen rechnen, weil sich Meta mit amerikanischen Bundesstaaten geeinigt hat. Dafür bräuchte es entweder eine freiwillige Entscheidung des Unternehmens oder entsprechende europäische beziehungsweise französische Vorgaben.

    Doch politische Entscheidungen entstehen selten im luftleeren Raum. Sie brauchen Beispiele, Präzedenzfälle und den Nachweis, dass eine Forderung praktisch umsetzbar ist. Genau diesen Nachweis liefern die Vereinigten Staaten nun.

    Damit verschiebt sich die Debatte.

    Bislang konnten Plattformbetreiber bei besonders weitgehenden Forderungen auf technische Schwierigkeiten, Nutzerinteressen oder komplizierte Alterskontrollen verweisen. Sobald dieselben Unternehmen entsprechende Systeme auf einem ihrer größten Märkte tatsächlich betreiben, verliert dieses Argument an Kraft. Salopp gesagt: Wenn es in Amerika geht, wird Europa ziemlich schnell fragen, warum es hier nicht gehen soll.

    Ob zwei Stunden täglich tatsächlich die richtige Grenze darstellen, bleibt eine andere Frage. Jugendschutz lässt sich schließlich nicht auf eine Stoppuhr reduzieren. Ein Jugendlicher, der zwei Stunden mit Freunden kommuniziert, nutzt soziale Medien anders als jemand, der dieselbe Zeit in einer algorithmischen Endlosschleife verbringt.

    Die eigentliche Bedeutung der amerikanischen Regelung liegt deshalb nicht bei exakt 120 Minuten.

    Sie liegt im Prinzip dahinter: Die Gestaltung sozialer Netzwerke für Minderjährige gilt zunehmend nicht mehr als reine unternehmerische Entscheidung. Regierungen und Aufsichtsbehörden beanspruchen Mitsprache darüber, wie Plattformen Aufmerksamkeit erzeugen, welche Schutzmechanismen voreingestellt sind und wie zuverlässig das Alter ihrer Nutzer geprüft wird.

    Für Frankreich bedeutet das vorerst keine neue Instagram-Sperre nach zwei Stunden. Aber der politische Wind dreht sich deutlich.

    Was heute amerikanische Sonderregel ist, könnte morgen europäischer Maßstab sein.

    Andreas M. Brucker

  • Frankreichs Milliardenberg aus unbezahlten Geldstrafen

    Frankreichs Milliardenberg aus unbezahlten Geldstrafen

    Ende 2025 standen in Frankreich rund 1,1 Milliarden Euro an Forderungen aus pauschalierten Geldstrafen für Straftaten zur Einziehung aus. Die Zahl ist spektakulär, ihre Bedeutung aber weniger eindeutig, als es zunächst scheint. Hinter dem Milliardenbetrag stehen nicht nur säumige Zahler, sondern auch mittellose Schuldner, falsche Adressen, umstrittene Strafbescheide und eine Verwaltung, deren Informationssysteme nur unzureichend miteinander verbunden sind. Der französische Rechnungshof legt damit ein grundsätzliches Problem der Strafpolitik offen: Eine Sanktion lässt sich leichter verhängen als vollstrecken.

    Die amende forfaitaire délictuelle (AFD) gehört zu jenen Reforminstrumenten, mit denen Frankreich seine chronisch überlastete Justiz entlasten wollte. Das 2016 geschaffene Verfahren erlaubt Polizei und Gendarmerie, bestimmte Straftaten unmittelbar mit einer pauschalen Geldstrafe zu ahnden, ohne zunächst das klassische Strafverfahren durchlaufen zu müssen.

    Anfangs betraf dies vor allem Verkehrsdelikte wie das Fahren ohne Führerschein oder Versicherung. Später wurde das Instrument insbesondere auf den Konsum von Betäubungsmitteln und weitere Delikte ausgedehnt. Inzwischen kommen theoretisch 91 Straftatbestände für das Verfahren infrage, auch wenn bislang nur rund drei Dutzend tatsächlich angewandt oder erprobt werden.

    Das Prinzip ist bestechend einfach: feststellen, protokollieren, übermitteln, kassieren. Doch ausgerechnet beim letzten Schritt verliert das System erheblich an Effizienz.

    1,1 Milliarden Euro – zumindest auf dem Papier

    Nach Angaben der Cour des comptes beliefen sich die noch einzuziehenden Forderungen aus seit 2018 verhängten AFD Ende 2025 auf rund 1,1 Milliarden Euro. Dem steht ein vergleichsweise bescheidenes tatsächliches Aufkommen gegenüber. Zwischen 2020 und 2025 nahm der Staat aus nicht verkehrsbezogenen AFD lediglich 137,5 Millionen Euro ein.

    Bereits die freiwillige Zahlung funktioniert nur eingeschränkt. Vor einer Erhöhung der Geldstrafe werden etwa 24,1 Prozent der Forderungen beglichen. Gelangt eine erhöhte Geldstrafe zur Direction générale des finances publiques (DGFiP), der französischen Finanzverwaltung, sinkt die Erfolgsquote beim Einzug auf ungefähr 17,5 Prozent.

    Bemerkenswert ist zudem, dass der französische Staat keinen einheitlichen Gesamtwert für die tatsächliche Einziehungsquote nennen kann. Die Agence nationale de traitement automatisé des infractions (ANTAI), die für die automatisierte Bearbeitung von Verstössen zuständig ist, und die DGFiP arbeiten mit unterschiedlichen Kennzahlen, Zeitpunkten und Berechnungsmethoden.

    Der Rechnungshof sieht darin nicht bloss ein statistisches Ärgernis. Ohne gemeinsame Datengrundlage lässt sich kaum zuverlässig beurteilen, ob die Reform ihre Ziele erreicht und an welcher Stelle der Vollstreckungskette die grössten Verluste entstehen.

    Eine Forderung ist noch keine Einnahme

    Der Betrag von 1,1 Milliarden Euro verlangt allerdings nach einer wichtigen Einordnung. Er bedeutet nicht, dass dem französischen Staat eine Milliarde Euro an unmittelbar verfügbaren Einnahmen entgeht, die sich mit einigen zusätzlichen Mahnungen problemlos beschaffen liesse.

    Zwischen einer öffentlich-rechtlichen Forderung und tatsächlich einziehbarem Geld liegt ein erheblicher Unterschied.

    Wird eine Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlt und deshalb erhöht, beginnt die eigentliche Vollstreckungsarbeit. Die Verwaltung muss den Schuldner lokalisieren, dessen finanzielle Verhältnisse feststellen und gegebenenfalls Einkommen, Konten oder Vermögenswerte ausfindig machen, auf die sie zugreifen kann.

    Dabei stösst sie auf Probleme, die ebenso banal wie folgenreich sind. Menschen ziehen um, Anschriften sind veraltet, Daten unvollständig. Andere Schuldner verfügen weder über pfändbares Einkommen noch über nennenswertes Vermögen. Bei bestimmten Gruppen von AFD-Empfängern spielt nach Einschätzung des Rechnungshofs gerade die Zahlungsunfähigkeit eine erhebliche Rolle.

    Das verweist auf ein grundsätzliches Problem geldbasierter Sanktionen. Eine höhere Geldstrafe erhöht bei einem mittellosen Schuldner nicht automatisch die abschreckende Wirkung – und schon gar nicht die Staatseinnahmen. Unter Umständen wächst lediglich der nominelle Forderungsbestand.

    Ein Teil des französischen Milliardenbergs dürfte deshalb auf absehbare Zeit eher eine buchhalterische Grösse bleiben als eine realisierbare Einnahme.

    Wenn der Staat den Schuldner nicht findet

    Noch grundlegender ist die Frage, ob die Verwaltung überhaupt weiss, wo der Betroffene erreichbar ist.

    Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, der ANTAI einen besseren Zugang zu den steuerlichen Referenzdaten der DGFiP zu ermöglichen. Damit sollen insbesondere die Anschriften der Betroffenen zuverlässiger überprüft werden können. Als Zielhorizont wird Ende 2027 genannt.

    Die Empfehlung offenbart eine Schwachstelle der französischen Verwaltungsdigitalisierung: Mehrere Behörden wirken an derselben Sanktionskette mit, verfügen aber nicht automatisch über dieselben aktuellen Informationen.

    Eine falsche Adresse kann erhebliche Konsequenzen haben. Der Betroffene erfährt möglicherweise erst verspätet von einer Forderung oder ihrer Erhöhung. Gleichzeitig muss die Verwaltung zusätzliche Ressourcen aufwenden, um ihn ausfindig zu machen. Bei Forderungen gegen Personen ohne pfändbares Vermögen können die Kosten und der administrative Aufwand des Verfahrens schliesslich in einem ungünstigen Verhältnis zum erwartbaren Ertrag stehen.

    Das Problem ist damit weniger spektakulär als der Milliardenbetrag, institutionell aber womöglich bedeutender: Ein moderner Staat produziert grosse Mengen digitaler Verwaltungsakte, ohne dass seine Behörden zwangsläufig über eine ebenso leistungsfähige gemeinsame Informationsarchitektur verfügen.

    Manche Geldstrafen hätten nie vollstreckt werden sollen

    Noch problematischer wird das Bild dort, wo die Schwierigkeiten bereits bei der Verhängung der Sanktion beginnen.

    Mit der Ausweitung der AFD nahmen auch Beanstandungen und juristische Probleme zu. Nach den vom Rechnungshof untersuchten Daten enden 79 Prozent bestimmter von den örtlichen Staatsanwaltschaften überprüfter Vorgänge mit einer Einstellung. Bei ungefähr einem Drittel dieser Einstellungen war die Straftat nicht gegeben oder nicht hinreichend nachgewiesen.

    Auch bei zulässigen Einsprüchen ist die Quote auffällig: 56 Prozent führen zu einer Einstellung des Verfahrens.

    Damit entsteht ein institutionelles Paradox. Die pauschalierte Geldstrafe sollte gerade verhindern, dass vergleichsweise einfach gelagerte Delikte die ohnehin stark beanspruchten Staatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen. Ist die ursprüngliche Protokollierung jedoch fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich nicht belastbar, kehrt der Vorgang in das klassische Justizsystem zurück.

    Die Arbeit verschwindet dann nicht, sondern wird lediglich verlagert.

    Der Rechnungshof verlangt deshalb nicht nur effizientere Vollstreckung, sondern auch eine bessere Qualität der ursprünglichen Strafprotokolle, zusätzliche Ausbildung und stärkere interne Kontrollen. Denn ein effizienter Staat zeichnet sich nicht dadurch aus, möglichst viele Sanktionen zu produzieren, sondern dadurch, rechtmässige Sanktionen zuverlässig zu verhängen und anschliessend durchzusetzen.

    Die Glaubwürdigkeit des Strafrechts steht auf dem Spiel

    Damit reicht die Debatte weit über die öffentlichen Finanzen hinaus. Eine Geldstrafe ist zunächst keine Einnahmequelle des Staates, sondern eine strafrechtliche Sanktion. Ihre Wirkung beruht wesentlich darauf, dass der Betroffene davon ausgehen muss, sie tatsächlich bezahlen zu müssen.

    Das gilt besonders für die AFD wegen Drogenkonsums. Mit ihrer Einführung wollte die französische Politik auf ein langjähriges Vollzugsproblem reagieren. Der Konsum illegaler Betäubungsmittel war strafbar, führte in der Praxis aber häufig zu aufwendigen Verfahren oder blieb ohne spürbare Konsequenz. Die pauschalierte Geldstrafe sollte eine schnelle, sichtbare und systematische Reaktion ermöglichen.

    Doch Geschwindigkeit bei der Sanktionierung löst das Problem der Vollstreckung nicht.

    Einen Konsumenten innerhalb weniger Minuten zu kontrollieren und einen Strafbescheid auszustellen, ist administrativ vergleichsweise einfach. Monate später mehrere hundert Euro von einem Schuldner ohne regelmässiges Einkommen, aktuelle Anschrift oder pfändbares Vermögen einzuziehen, ist ungleich schwieriger.

    Damit entsteht ein Glaubwürdigkeitsproblem. Wer davon ausgeht, dass eine Geldstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollstreckt werden kann, dürfte sich von ihrer nominellen Höhe nur begrenzt beeindrucken lassen. Die politische Versuchung, auf geringe Einziehungsquoten mit höheren Strafbeträgen zu reagieren, könnte dieses Problem sogar verschärfen.

    Die Grenzen einer automatisierten Strafpolitik

    Die Cour des comptes plädiert deshalb dafür, die Funktionsfähigkeit des bestehenden Systems zu verbessern, bevor die AFD erneut umfassend ausgeweitet wird. Zu ihren Empfehlungen gehören gemeinsame Kennzahlen, eine engere Zusammenarbeit von Justizministerium, Innenministerium, ANTAI und DGFiP, leistungsfähigere Informationssysteme sowie ein besserer Zugriff auf jene Daten, die für die Identifizierung und Lokalisierung von Schuldnern notwendig sind.

    Hinzu kommt die politische Frage nach schärferen Vollstreckungsinstrumenten. Im Parlament werden Möglichkeiten diskutiert, insbesondere gegen Personen vorzugehen, die zahlreiche Geldstrafen anhäufen.

    Dabei muss der Staat allerdings zwischen zwei sehr unterschiedlichen Gruppen unterscheiden: zwischen Menschen, die bezahlen könnten, sich der Vollstreckung aber bewusst entziehen, und solchen, bei denen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation kaum etwas einzuziehen ist.

    Diese Unterscheidung ist entscheidend. Gegen den zahlungsfähigen Verweigerer können bessere Daten, Kontenabfragen und konsequentere Vollstreckungsverfahren wirken. Beim dauerhaft Mittellosen stossen dieselben Instrumente dagegen an eine ökonomische Grenze. Der Staat kann eine Forderung erhöhen, aber kein Vermögen schaffen, das er anschliessend pfänden könnte.

    Genau darin liegt die politische Bedeutung der 1,1 Milliarden Euro. Die Zahl dokumentiert nicht einfach eine aussergewöhnliche französische Zahlungsmoral. Sie macht vielmehr sichtbar, wie stark die Effektivität moderner Strafpolitik von unspektakulären Voraussetzungen abhängt: korrekten Adressen, belastbaren Protokollen, kompatiblen Datenbanken, qualifiziertem Personal und einer realistischen Einschätzung der Zahlungsfähigkeit.

    Frankreich hat in wenigen Jahren eine leistungsfähige Infrastruktur geschaffen, mit der sich bestimmte Straftaten schnell und in grosser Zahl sanktionieren lassen. Die Infrastruktur für die anschliessende Vollstreckung hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten.

    Der Milliardenbetrag ist deshalb weniger als entgangene Einnahme denn als Warnsignal zu verstehen. Hinter ihm stehen säumige Zahler und bewusste Verweigerer, aber ebenso mittellose Schuldner, unzustellbare Bescheide, rechtlich angreifbare Verfahren und Behörden, deren Datenwelten noch nicht ausreichend miteinander verbunden sind.

    Die entscheidende Frage lautet damit nicht, wie viele Geldstrafen der französische Staat verhängen kann. Entscheidend ist, wie viele davon rechtlich Bestand haben und tatsächlich vollstreckt werden. Denn eine Sanktion, die dauerhaft nur in den Datenbanken der Verwaltung existiert, verliert einen wesentlichen Teil ihrer abschreckenden Wirkung.

    Quellen: Cour des comptes (2026), Bericht zu den amendes forfaitaires délictuelles; Assemblée nationale (2026), Anhörung der Cour des comptes zur Vollstreckung pauschalierter Geldstrafen; Sénat (2026), parlamentarische Beratungen zur Vollstreckung von Geldstrafen; ANTAI, Informationen zur amende forfaitaire délictuelle; Direction générale des finances publiques (DGFiP), Informationen zum Einzug öffentlicher Forderungen.

    P.T.

  • Francis Lalanne will 2027 in den Élysée – Symbolkandidatur mit hohen rechtlichen Hürden

    Francis Lalanne will 2027 in den Élysée – Symbolkandidatur mit hohen rechtlichen Hürden

    Der Sänger Francis Lalanne hat offiziell seine Kandidatur für die französische Präsidentschaftswahl 2027 angekündigt. Mit einem Wahlkampfauftakt im Pariser Théâtre Galabru will der langjährige politische Aktivist den Startschuss für eine Kampagne geben, die sich ausdrücklich als Gegenentwurf zum bestehenden politischen System versteht. Inhaltlich setzt Lalanne auf nationale Souveränität, institutionelle Reformen und eine stärkere direkte Demokratie. Politisch steht seine Kandidatur jedoch vor erheblichen Herausforderungen – nicht zuletzt wegen der hohen formalen Hürden für eine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl. Eine Kandidatur gegen das politische Establishment Nach Angaben seines Wahlkampfteams tritt Francis Lalanne für die Bewegung France Libre an. Im Zentrum seines Programms steht die Forderung nach einem grundlegenden Bruch mit dem gegenwärtigen politischen System. Zu den wichtigsten Schwerpunkten zählen die Wiederherstellung der nationalen Souveränität, eine Reform der Justiz…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Der Frieden als Staatsfeind

    Der Frieden als Staatsfeind

    Russland präsentiert sich nach außen als stabile Großmacht, die den Krieg gegen die Ukraine mit Entschlossenheit fortführt. Im Inneren jedoch offenbart der Umgang des Kremls mit den wenigen verbliebenen Kriegsgegnern eine andere Realität. Nicht militärische Rückschläge oder wirtschaftliche Schwierigkeiten scheinen die Führung in Moskau derzeit am meisten zu beschäftigen, sondern die Möglichkeit, dass sich selbst begrenzter politischer Widerspruch institutionell artikulieren könnte. Die Ausschaltung oppositioneller Kandidaten vor den Parlamentswahlen im September 2026 ist deshalb weit mehr als eine Wahlkampfepisode. Sie ist Ausdruck eines Systems, das den Krieg inzwischen zum unverzichtbaren Pfeiler seiner Herrschaft gemacht hat.

    Ein Kandidat wird zur Bedrohung

    Der Fall Boris Nadeschdin verdeutlicht diese Entwicklung exemplarisch. Der liberale Politiker hatte bereits im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2024 Aufmerksamkeit erlangt, weil er als einer der wenigen prominenten Politiker den Angriff auf die Ukraine offen kritisierte. Seine Botschaft war weder revolutionär noch populistisch. Er forderte Verhandlungen und ein Ende des Krieges – Positionen, die in pluralistischen Demokratien zum legitimen Meinungsspektrum gehören.

    Für den russischen Staat jedoch überschritt er damit eine rote Linie. Die Einstufung als sogenannter „ausländischer Agent“, anschließend juristische Verfahren und schließlich der Ausschluss von einer Kandidatur folgen einem Muster, das sich seit Jahren beobachten lässt. Die Instrumente wirken formal rechtsstaatlich, dienen politisch jedoch einem eindeutigen Zweck: Konkurrenz soll gar nicht erst entstehen.

    Die eigentliche Botschaft richtet sich dabei weniger an Nadeschdin selbst als an potenzielle Nachahmer. Wer den Krieg öffentlich infrage stellt, verliert nicht nur seine politische Perspektive, sondern riskiert auch seine wirtschaftliche Existenz und persönliche Freiheit.

    Der Krieg als Legitimationsgrundlage

    Seit Beginn der Invasion im Februar 2022 hat sich die politische Ordnung Russlands grundlegend verändert. Während anfangs vor allem Straßenproteste unterdrückt wurden, verlagerte sich der Schwerpunkt der Repression zunehmend auf den institutionellen Raum. Neue Strafgesetze gegen die angebliche „Diskreditierung“ der Streitkräfte oder die Verbreitung vermeintlicher Falschinformationen schufen einen rechtlichen Rahmen, der nahezu jede öffentliche Kritik kriminalisieren kann.

    Parallel dazu verschwand ein erheblicher Teil der unabhängigen Medienlandschaft. Redaktionen wurden geschlossen, Journalisten emigrierten oder arbeiteten nur noch aus dem Ausland. Organisationen der Zivilgesellschaft wurden aufgelöst oder als unerwünscht eingestuft. Die Folge ist ein politisches Umfeld, in dem unabhängige Information und organisierte Opposition kaum noch möglich sind.

    Der Krieg erfüllt dabei längst eine doppelte Funktion. Er ist nicht nur außenpolitisches Projekt, sondern innenpolitischer Stabilitätsanker. Wer ihn kritisiert, stellt aus Sicht des Kremls nicht lediglich eine militärische Entscheidung infrage, sondern greift die ideologische Grundlage der gegenwärtigen Machtordnung an.

    Vorbeugende Machtsicherung

    Bemerkenswert ist, dass die Härte der Repression nicht auf eine starke Opposition trifft. Im Gegenteil: Organisierte Gegner des Krieges verfügen innerhalb Russlands nur über begrenzte Möglichkeiten, sich öffentlich zu artikulieren. Gerade diese Diskrepanz macht das Vorgehen des Staates aufschlussreich.

    Autoritäre Systeme reagieren häufig nicht erst auf konkrete Gefahren, sondern auf potenzielle Risiken. Schon die Möglichkeit, dass wirtschaftliche Belastungen, Kriegsmüdigkeit oder soziale Spannungen irgendwann politischen Ausdruck finden könnten, genügt, um präventiv einzugreifen. Wahlen verlieren unter diesen Bedingungen ihren Charakter als Wettbewerb unterschiedlicher Programme. Sie werden zu einem Verfahren kontrollierter Bestätigung der bestehenden Machtverhältnisse.

    Dass friedenspolitische Positionen bereits im Vorfeld aus dem politischen Wettbewerb entfernt werden, zeigt die Nervosität eines Systems, das öffentliche Debatten zunehmend als Sicherheitsproblem interpretiert.

    Kriegsmüdigkeit bleibt schwer messbar

    Ob sich innerhalb der russischen Gesellschaft tatsächlich eine wachsende Skepsis gegenüber dem Krieg entwickelt, lässt sich kaum verlässlich beurteilen. Umfragen unter autoritären Bedingungen unterliegen erheblichen Verzerrungen. Wer befürchten muss, dass kritische Äußerungen Konsequenzen haben könnten, antwortet häufig vorsichtig oder verweigert sich ganz.

    Dennoch sprechen zahlreiche Indikatoren dafür, dass der langwierige Konflikt seine Spuren hinterlässt. Der hohe Personalbedarf der Streitkräfte, steigende Verteidigungsausgaben und strukturelle Engpässe auf dem Arbeitsmarkt verändern die wirtschaftlichen Prioritäten des Landes. Gleichzeitig hat sich der Alltag vieler Russen dauerhaft an einen Kriegszustand angepasst, dessen Ende nicht absehbar ist.

    Gerade in einer solchen Situation erscheint jeder Politiker, der einen alternativen politischen Weg anbietet, aus Sicht der Führung als potenzieller Kristallisationspunkt gesellschaftlicher Unzufriedenheit. Seine tatsächliche Popularität spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass überhaupt eine Alternative sichtbar wird.

    Ein Staat schließt den politischen Raum

    Parallel zur Repression gegen Kriegsgegner setzt der Kreml seine umfassende Zentralisierung der Macht fort. Veränderungen innerhalb der militärischen Führung, eine stärkere Kontrolle staatlicher Institutionen und die enge Verzahnung von Sicherheitsapparat und Politik folgen derselben Logik: Eigenständige Machtzentren sollen gar nicht erst entstehen.

    Diese Entwicklung erinnert weniger an kurzfristige Krisenpolitik als an den langfristigen Umbau des politischen Systems. Die staatlichen Institutionen bleiben formal bestehen, ihre eigentliche Funktion verändert sich jedoch. Gerichte, Wahlkommissionen und Verwaltungsbehörden dienen zunehmend der politischen Absicherung der Exekutive.

    Die Parlamentswahl 2026 dürfte deshalb kaum neue politische Impulse hervorbringen. Wahrscheinlicher ist, dass sie den bestehenden Kurs bestätigt und den Eindruck geschlossener Geschlossenheit vermitteln soll – nach innen ebenso wie nach außen.

    Russland steht damit vor einem grundlegenden Paradox. Je länger der Krieg andauert, desto größer wird das Bedürfnis der politischen Führung, jede öffentliche Debatte über dessen Sinn oder Ende zu unterbinden. Gerade darin zeigt sich jedoch die Verwundbarkeit autoritärer Herrschaft. Ein Staat, der selbst friedliche politische Alternativen nicht mehr zulässt, dokumentiert nicht in erster Linie seine Stärke. Er offenbart, wie sehr seine Stabilität inzwischen davon abhängt, dass bestimmte Fragen gar nicht mehr gestellt werden dürfen.

    P. Tiko

  • Nach tödlichem Waldbrand bei Mérignac: Minderjähriger unter richterlicher Aufsicht

    Nach tödlichem Waldbrand bei Mérignac: Minderjähriger unter richterlicher Aufsicht

    Knapp vier Wochen nach dem verheerenden Waldbrand bei Mérignac in der Gironde nimmt die juristische Aufarbeitung des Unglücks weiter Gestalt an. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht inzwischen ein Minderjähriger, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die französische Justiz sieht nach bisherigen Erkenntnissen ausreichende Anhaltspunkte, um ihn mit dem Ausbruch des Feuers in Verbindung zu bringen. Welche konkrete Straftat ihm letztlich zur Last gelegt wird, hängt jedoch vom weiteren Verlauf der Untersuchungen ab.

    Der Jugendliche steht unter richterlicher Aufsicht. Diese Maßnahme dient dazu, den Fortgang des Verfahrens zu sichern, ohne bereits eine Vorverurteilung darzustellen. Nach französischem Recht bedeutet die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens keineswegs, dass die Schuld einer beschuldigten Person feststeht. Vielmehr gehen die zuständigen Ermittlungsrichter davon aus, dass schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien eine vertiefte Untersuchung rechtfertigen. Ob tatsächlich eine strafrechtliche Verantwortung besteht, entscheidet sich erst nach Abschluss der Ermittlungen und gegebenenfalls vor Gericht.

    Der Brand war am 21. Juli 2026 in einem besonders dichten Kiefernwald nahe dem Flughafen Bordeaux-Mérignac ausgebrochen. Die Flammen breiteten sich innerhalb kürzester Zeit aus und entwickelten durch wechselnde Windrichtungen eine enorme Dynamik. Hinzu kamen sogenannte Feuersprünge, bei denen Glut und Flammen über größere Entfernungen hinweg neue Brandherde entfachen. Solche Wetter- und Geländebedingungen erschweren Löscharbeiten erheblich und zählen zu den gefährlichsten Situationen im Waldbrandeinsatz.

    Während ihres Einsatzes gerieten die beiden Berufsfeuerwehrleute Anthony Berthome und Wilfried Schmitter in genau eine solche lebensbedrohliche Lage. Die rasante Ausbreitung des Feuers ließ ihnen offenbar keine Möglichkeit mehr, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Beide verloren bei dem Versuch, den Brand einzudämmen, ihr Leben. Ihr Tod löste weit über die Region hinaus tiefe Betroffenheit aus und führte zu zahlreichen Trauerbekundungen sowie offiziellen Ehrungen.

    Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen untersuchen die Behörden weiterhin die genauen Umstände des Brandes. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie das Feuer entstand, sondern ebenso darum, den Ablauf des Einsatzes und sämtliche Faktoren nachzuvollziehen, die zum Tod der beiden Feuerwehrmänner führten. Sachverständige analysieren unter anderem Wetterdaten, das Brandverhalten sowie mögliche menschliche Einflüsse.

    Der Fall verdeutlicht einmal mehr, wie schnell sich Waldbrände unter ungünstigen Bedingungen zu lebensgefährlichen Katastrophen entwickeln können. Für die Angehörigen der beiden Feuerwehrleute steht der juristische Fortgang des Verfahrens zugleich für die Hoffnung auf vollständige Aufklärung. Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, bleibt jedoch offen, welche Verantwortung dem beschuldigten Minderjährigen letztlich zugeschrieben werden kann und ob es zu einer Anklage oder einem Gerichtsverfahren kommen wird.

    Daniel Ivers

  • Elf Franzosen wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels in Thailand in Untersuchungshaft

    Elf Franzosen wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels in Thailand in Untersuchungshaft

    Elf französische Staatsbürger sitzen derzeit in Thailand in Untersuchungshaft. Ihnen wird internationaler Drogenschmuggel vorgeworfen, nachdem sie zwischen Mitte Juni und dem Beginn des Sommers an mehreren Flughäfen des Landes festgenommen wurden. Nach Angaben der thailändischen Behörden sollen sie versucht haben, mehrere Kilogramm Cannabis in ihrem Gepäck außer Landes zu bringen.

    Die jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren beteuern nach Angaben ihrer Familien, Opfer einer ausgeklügelten Betrugsmasche geworden zu sein. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge sollen sie über Snapchat und andere soziale Netzwerke angeworben worden sein. Unbekannte hätten ihnen eine kostenlose Reise nach Thailand angeboten, einschließlich Flug und Hotel. Als Gegenleistung sollten sie lediglich Koffer transportieren, von denen sie angeblich annahmen, dass sich darin Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte befanden.

    Erst bei den Kontrollen an den Flughäfen entdeckten die thailändischen Zollbeamten größere Mengen Cannabis in den Gepäckstücken. Die Angehörigen der Festgenommenen gehen deshalb davon aus, dass die jungen Reisenden von kriminellen Netzwerken gezielt als sogenannte Drogenkuriere missbraucht wurden, ohne den tatsächlichen Inhalt der Koffer zu kennen.

    Die thailändischen Ermittlungsbehörden äußern sich bislang nicht zu dieser Darstellung. Aus ihrer Sicht handelt es sich derzeit um ein Verfahren wegen internationalen Drogenhandels. Die elf Franzosen bleiben bis zu ihrem Prozess in Untersuchungshaft. Nach Informationen aus Polizeikreisen drohen ihnen im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen zwischen zwei und zehn Jahren. Je nach den konkreten Umständen des jeweiligen Falls könnte das Strafmaß sogar noch höher ausfallen.

    Der Fall fällt in eine Zeit, in der Thailand deutlich entschlossener gegen den Schmuggel von Cannabis vorgeht. Zwar hatte das Land seine Cannabisgesetzgebung im Jahr 2022 gelockert, doch der Export von Betäubungsmitteln blieb weiterhin verboten und wird konsequent strafrechtlich verfolgt. Die Behörden verschärften ihre Kontrollen an internationalen Flughäfen, nachdem zuletzt mehrere Fälle von Drogenschmuggel bekannt geworden waren.

    Die französischen Behörden verfolgen die Entwicklung aufmerksam. Über die konsularischen Vertretungen erhalten die Inhaftierten Unterstützung, etwa bei der Kommunikation mit ihren Familien oder bei organisatorischen Fragen. Auf das laufende Strafverfahren in Thailand können die französischen Stellen jedoch keinen Einfluss nehmen. Wie die thailändische Justiz den Einlassungen der Beschuldigten begegnet und welche Rolle mögliche Hintermänner gespielt haben, dürfte nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen und des bevorstehenden Gerichtsverfahrens sein.

    Daniel Ivers

    Onze Français détenus en Thaïlande et à Hong Kong sont soupçonnés de trafic de drogue après avoir été recrutés sur les réseaux sociaux. Ces jeunes, piégés par de fausses annonces de transport de smartphones, risquent gros après la saisie de plusieurs kilos de cannabis dans leurs bagages.Onze Français détenus en Thaïlande et à Hong Kong sont soupçonnés de trafic de drogue après avoir été recrutés sur les réseaux sociaux. Ces jeunes, piégés par de fausses annonces de transport de smartphones, risquent gros après la saisie de plusieurs kilos de cannabis dans leurs bagages.