Schlagwort: Justiz

  • Bombendrohungen im Schloss von Versailles: Mann zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

    Bombendrohungen im Schloss von Versailles: Mann zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

    Das Schloss Versailles wurde am Sonntag zum siebten Mal wegen einer Bombendrohung evakuiert. Ein Mann wurde am Montag wegen einer dieser falschen Drohungen verurteilt.

    Ein 37-jähriger Mann wurde am Montag, 23. Oktober, zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er am Donnerstag, dem 19. Oktober, eine falsche Bombendrohung für das Schloss von Versailles verschickt hatte, die eine Evakuierung erforderlich machte. Der Mann war am Freitag, dem 20. Oktober, nach der einzigen telefonisch abgegebenen Bombenwarnung festgenommen worden. Die anderen Bombendrohungen wurden auf einer Regierungswebsite gepostet, wie Polizeiquellen berichteten. Insgesamt wurde das Schloss Versailles in neun Tagen sieben Mal aufgrund von falschen Bombendrohungen evakuiert.

    „Was beunruhigend ist, ist, dass Sie sich über Ihren Aufruf amüsiert haben. 11.000 evakuierte Menschen, können Sie sich das vorstellen? Ist eine Bombendrohung wirklich lustig?“, fragte der Richter den Angeklagten. Der Staatsanwalt legte nach: „Wie bedauerlich, dass wir heute wegen eines 38 Sekunden dauernden Anrufs einen Prozess führen müssen“. Der Angeklagte hatte am Donnerstag, dem 19. Oktober, einen Anruf bei der Polizei folgenden Inhalts getätigt: „Der Thron von Ludwig XIV. wird explodieren … Lassen Sie evakuieren“.

    Der Mann erklärte während der Gerichtsverhandlung, dass er am Morgen desselben Tages Fernsehbilder gesehen hatte, die die Räumung des Schlosses am Mittwoch, dem 18. Oktober, zeigten. Zunächst dachte er daran, einen Flughafen ins Visier zu nehmen, aber da dies seiner Meinung nach zu viele Menschen getroffen hätte, nahm er sich statt dessen das Schloss von Versailles vor.

    Der Staatsanwalt forderte ein Jahr Haft, davon sechs Monate auf Bewährung, und beantragte unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Mannes, auf eine Inhaftierung zu verzichten. Das Strafgericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu acht Monaten Haft auf Bewährung und stellte eine Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit des Täters fest. Der schmächtige Mann mit kahlem Kopf hatte Mühe, sich im Zeugenstand auszudrücken, und wurde von seinem Vater begleitet.

    Dieser 37-Jährige mit einem unreifen und kindlichem Verhalten weist laut Gutachten eine kognitive Verzögerung auf. „Wir haben es hier keineswegs mit einem Straftäter zu tun, der seine Tat reiflich geplant hat. Es handelte sich um eine Telefonnummer, die auf seinen Nachnamen lautet. Als die Polizei die Nummer zurückrief, hob er ab, nannte sein Alter und die Gemeinde, in der er wohnt. Das ist niemand, der seine Tat durchdacht hat und etwas aus reiner Bosheit getan hat“, versichert seine Anwältin Mandine Blondin.

    Die Anwältin kritisierte ausserdem den Medienrummel und weist auf die Anwesenheit von 15 Journalisten in dem winzigen Gerichtssaal hin. Der Mann wurde neben seiner Bewährungsstrafe zu einer Verpflichtung zur psychiatrischen Versorgung und zur Entschädigung des Schlosses von Versailles verurteilt. Sofort nach der Urteilsverkündung erklärt der Angeklagte, er sei „zufrieden“. Er versichert, dass er das Schloss gemäß seiner Möglichkeiten entschädigen wird, aber der Schaden ist so groß, dass er noch nicht vollständig bewertet werden konnte. Die Höhe einer Entschädigung wird bei einer Zivilverhandlung im Februar 2024 festgelegt werden.

  • Serienmörder Francis Heaulme erneut wegen eines Mordes aus dem Jahr 1989 angeklagt

    Serienmörder Francis Heaulme erneut wegen eines Mordes aus dem Jahr 1989 angeklagt

    Der wegen Mordes an 11 Personen bereits zu lebenslanger Haft verurteilte „Rucksacktourist“ wird eines zwölften Mordes an Jean-Joseph Clément verdächtigt, der im August 1989 im Departement Vaucluse begangen wurde. Francis Heaulme, gegen den wegen dieses Falles bereits vor Jahren ermittelt wurde, hatte 2002 eine Einstellung des Verfahrens erwirkt. Die französische Justiz hat den Fall nun aufgrund neuer Elemente wieder aufgenommen.

    Christine Clément kämpft seit 34 Jahren darum, den Mörder ihres Vaters hinter Gittern zu sehen. Jean-Joseph Clément, ein Landmaschinenreparateur, wurde am 8. August 1989 in Bédarrides in der Nähe von Avignon erschlagen. Er war 59 Jahre alt. An diesem Tag wurde der später als „Rucksacktourist“ bekannte Francis Heaulme einige hundert Meter vom Tatort entfernt von der Gendarmerie kontrolliert. Damals wurde er in diesem Fall strafrechtlich verfolgt. Er gesteht sogar den Mord, bevor er später seine Aussage widerruft und 2002 eine Einstellung des Verfahrens erwirkt.

    Die Justiz hat den Fall nun aufgrund des Auftauchens neuer Elemente wieder eröffnet.

    Für Christine Clément, die damals 32 Jahre alt war, ist die Wiedereröffnung des Falles ein erster Sieg. Sie erwartet nun, dass der Serienmörder auch für den Mord an ihrem Vater vor Gericht gestellt wird: „Zum ersten Mal wurde ich angehört. Ich habe nun wirklich die Hoffnung, dass Francis Heaulme für den Mord an meinem Papa vor Gericht gestellt wird. Ich sage mir, dass ich nicht umsonst gekämpft habe. Bis dahin hatte ich Betonmauern vor mir. Ich werde bis zum Ende weitermachen, ich werde nicht aufhören. Ich will eine Antwort auf all die Fragen, die ich mir seit 34 Jahren stelle: ob er gelitten hat, ob er sofort gestorben ist…. Ich will eine Antwort.“

    Nach Einstellung des ersten Verfahrens gingen leider einige Beweisstücke verloren. Die Anwälte von Christine Clément hoffen dennoch, dass genetische Analysen durchgeführt werden können. Die Fortschritte in der technischen und wissenschaftlichen Forensik sind ein Grund dafür, dass der Fall wieder aufgerollt wurde.

    Die Rechtsanwälte von Christine Clément sind der Ansicht, dass die Vorgehensweise bei diesem Mord anderen von Francis Heaulme begangenen Verbrechen sehr ähnlich ist: die Heftigkeit der Schläge, die heruntergelassene Hose des Opfers oder auch das Vorhandensein von Exkrementen in der Nähe des Tatorts. Für Rechtsanwältin Marine Allali ist es „unverständlich, dass diese Akte 2002 geschlossen wurde“.

    Heaulme bestreitet, der Täter zu sein.
    Da diese Einstellung des Verfahrens im Dezember 2002 von einem Untersuchungsrichter in Reims entschieden worden war, wurde der Fall auch in Reims wieder neu aufgerollt. Als der Serienmörder vor einem Monat von einem Richter in Reims angehört wurde, beteuerte er erneut, dass er nicht der Täter in diesem Verbrechen sei.

    Der 64-jährige Francis Heaulme, der bereist wegen elf Morden verurteilt wurde, verbüßt eine lebenslange Haftstrafe in der Zentralanstalt von Ensisheim im Département Haut-Rhin.

    Die Justiz nimmt nun nochmals die kriminelle Laufbahn des als „Rucksacktourist“ bekannten Serienmörders auf der Suche nach weiteren potenziellen Opfern genauestens unter die Lupe.

  • „Das ist falsch!“ Fussballstar Karim Benzema erwägt Klage gegen den französischen Innenminister

    „Das ist falsch!“ Fussballstar Karim Benzema erwägt Klage gegen den französischen Innenminister

    Der Inhaber des Ballon d’Or 2022 überlegt, ob er eine Klage gegen den französischen Innenminister Gerald Darmanin einreichen soll, der ihn am Dienstag beschuldigt hat, mit der „Muslimbruderschaft“, einer islamistischen Terrororganisation, in Verbindung zu stehen. Karim Benzema erwägt laut Informationen der Zeitung Le Parisien eine Klage gegen den französischen Innenminister Gérald Darmanin. Der Minister hatte den Gewinner des Ballon d’Or 2022 am Dienstagabend in einer Live-Sendung auf dem TV-Sender CNews beschuldigt, „in bekannter Verbindung mit der Muslimbruderschaft“ zu stehen. Rechtsanwalt Hugues Vigier sagte der französischen Tageszeitung: „Das ist nicht wahr! Karim Benzema hat nie eine Beziehung zu dieser Organisation gehabt. Er hat sich im Übrigen dafür entschieden, in Saudi Arabien zu leben, ein Land, das die genannte Organisation zu einer terroristischen Organisation erklärt hat, was Frankreich nie getan hat.“ Der französische Nationalspieler Karim Benzema ist im Sommer neben e…

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  • Gericht setzt Verbot von Lebensmittelverteilungen im Norden von Paris aus

    Gericht setzt Verbot von Lebensmittelverteilungen im Norden von Paris aus

    Die Polizeipräfektur von Paris hatte am 10. Oktober einen Erlass veröffentlicht, der die Lebensmittelverteilung für einen Monat an neun Straßen in Paris untersagte. Das Verwaltungsgericht von Paris setzte am Dienstag, dem 17. Oktober, die Verordnung der Pariser Polizeipräfektur über das Verbot von Lebensmittelverteilungen in bestimmten Vierteln des 10. und 19. Arrondissements der Hauptstadt aus. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung vertrat die Richterin in ihrer einstweiligen Verfügung die Ansicht, dass „ein ernsthafter Zweifel an der Notwendigkeit der vom Polizeipräfekten ergriffenen Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung besteht“. Am Dienstag, dem 10. Oktober, hatte die Pariser Polizeipräfektur einen Erlass veröffentlicht, der die Lebensmittelverteilung für einen Monat (vom 10. Oktober bis zum 10. November) in einem beliebten Viertel im Norden von Paris untersagte. Das Gebiet betraf neun Straßen rund um die U-Bahnen Stalingrad und Jaurès. Dort, so die Poli…

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  • Frankreich / TV: Gegen M6-Moderator Stéphane Plaza wird wegen häuslicher Gewalt ermittelt

    Frankreich / TV: Gegen M6-Moderator Stéphane Plaza wird wegen häuslicher Gewalt ermittelt

    Nach Anschuldigungen zweier Frauen wurde gegen den Vorzeigemoderator von M6 eine Untersuchung wegen häuslicher Gewalt eingeleitet, wie die Pariser Staatsanwaltschaft jetzt mitteilte. Damit wurde eine Meldung von Mediapart bestätigt. Stéphane Plaza hat Probleme: Nachdem Mediapart vor einigen Wochen eine Reportage veröffentlicht hatte, in der über Vorwürfe häuslicher Gewalt berichtet wurde und in der mehrere ehemalige Partnerinnen Plazas aussagten, wurde am Dienstag, den 10. Oktober bekannt, dass gegen den Moderator von M6 nun eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet wurde. „Bei der Pariser Staatsanwaltschaft sind zwei Briefe von Frauen eingegangen, die Stéphane Plaza häusliche Gewalt während ihrer jeweiligen Beziehungen vorwerfen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Drei seiner ehemaligen Partnerinnen hatten Mediapart im September berichtet, dass sie „Demütigungen, Drohungen, verbaler und, in zwei Fällen, auch körperlicher Gewalt“ ausgesetzt gewesen seien. Seine Anwälte hatten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Mediapart-Reportage von „verleumderischen und beleidigenden Anschuldigungen“ gesprochen. Sie waren der Ansicht, dass „Mediapart drei Frauen vertritt, die die Würde von Stéphane Plaza verletzen“ und gegen die er inzwischen eine Strafanzeige wegen Belästigung und Cyberbelästigung eingereicht habe. Nach der Veröffentlichung des Artikels hatte die französische TV-Gruppe M6 angekündigt, eine interne Untersuchung eingeleitet zu haben, „um bestimmte Punkte aufzudecken, die bisher nicht aufgedeckt wurden“. Auf die Einleitung der gerichtlichen Untersuchung wollte M6 nicht reagieren und ließ verlautbaren, man warte die Ergebnisse der internen Untersuchung ab. Stéphane Plaza war ursprünglich Immobilienmakler und wurde zu einem Fernsehstar, als M6 ihn 2006 zum Moderator der Sendung „Recherche appartement ou maison“ (Suche Wohnung oder Haus) machte, gefolgt von „Maison à vendre“ (2007) und „Chasseurs d’appart“ (2015). Mehreren Jahre hintereinander zum beliebtesten TV-Moderator der Franzosen gewählt, ist er Plaze der festen Größen bei M6 und erreicht mit seinen verschiedenen Programmen regelmäßig mehrere Millionen Zuschauer. Die Gruppe M6 wurde übrigens im Januar 2022 Mehrheitsaktionär eines von Plaza gegründeten Immobilienmaklernetzes, das in ganz Frankreich etwa 660 Franchisebetriebe umfasst.
  • Obdachlosen in Saint-Malo getötet: Verdächtiger in Polizeigewahrsam

    Obdachlosen in Saint-Malo getötet: Verdächtiger in Polizeigewahrsam

    Ein Mann ohne festen Wohnsitz ist am Freitag in Saint-Malo erschlagen worden. Der Verdächtige, der am nächsten Tag festgenommen werden konnte, war bereits mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen schwerer Gewalt.

    Nach dem Tod eines obdachlosen Mannes am Freitagabend, dem 6. Oktober, auf dem Boulevard Tréhouart in Saint-Malo im Département Ille-et-Vilaine wurde am Samstagmorgen, dem 7. Oktober, ein Verdächtiger in Saint Malo verhaftet und in Polizeigewahrsam genommen, wie der Sender France Bleu Armorique am Sonntag, dem 8. Oktober, von der Staatsanwaltschaft erfuhr. Der Mann konnte aufgrund mehrerer Zeugenaussagen festgenommen werden, die zu seiner Identifizierung führten.

    In Polizeigewahrsam bestritt der Mann die ihm vorgeworfenen Taten, wird aber am Montag einem Haftrichter vorgeführt. Der Verdächtige sei bereits „mehrfach verurteilt worden, insbesondere wegen schwerer Gewalt“, so die Staatsanwaltschaft. Am Montag wird eine Autopsie der Leiche des Opfers durchgeführt.

    Die Tat hatte sich am Freitag gegen 18.30 Uhr ereignet. Ein Mann ohne festen Wohnsitz war unweit der Räumlichkeiten der Association Malouine de Développement et d’Insertion Sociale (Amids) mit mehreren massiven Schlägen brutal getötet worden. Er wurde von der Organisation Amids betreut. Der Täter war zunächst geflohen und hatte das Opfer tödlich verletzt am Boden liegend zurückgelassen.

  • Belgische Justiz setzt Auslieferung des Attentäters Salah Abdeslam nach Frankreich aus

    Belgische Justiz setzt Auslieferung des Attentäters Salah Abdeslam nach Frankreich aus

    Die belgische Justiz hat die Überstellung von Salah Abdeslam, einem Terroristen der Terroranschläge des 13. Novembers 2015 in Paris, vorübergehend ausgesetzt. Es ist die unbefristete lebenslange Haft, zu der er in Frankreich verurteilt wurde, was der belgischen Justiz Probleme bereitet.

    Könnte Belgien Salah Abdeslam davor bewahren, seine Strafe in Frankreich verbüßen zu müssen? Der Terrorist vom 13. November 2015 wurde wegen der Anschläge in Paris, bei denen insgesamt 130 Menschen getötet worden waren, zu einer lebenslangen, unbefristeten Freiheitsstrafe verurteilt. Salah Abdeslam, der seit seiner Festnahme im März 2016 in Belgien in Frankreich inhaftiert war, war im Juli 2022 an Belgien überstellt worden, wo gegen ihn den Prozess für die Anschläge in Brüssel geführt wurde, die von derselben Dschihadistenzelle verübt worden waren und bei denen damals 35 Menschen ums Leben kamen.

    Seitdem weigert sich Salah Abdeslam, in die französische Haft zurückzukehren, und ein belgisches Gericht hat seine Überstellung nun vorübergehend ausgesetzt. Es ist das Konzept der unbefristeten lebenslangen Haft, das in Belgien Probleme bereitet. Das Land will sich Zeit nehmen, um zu prüfen, ob die in Frankreich verhängte Strafe mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der Fall muss nun wieder vor das Gericht in Brüssel gebracht werden, um in der Sache der Auslieferung zu entscheiden.

  • Lot-et-Garonne: Frau mit 28 Messerstichen getötet – Verdächtiger gesteht den Mord

    Lot-et-Garonne: Frau mit 28 Messerstichen getötet – Verdächtiger gesteht den Mord

    Vier Tage nach der Entdeckung des leblosen Körpers einer Frau in ihrem Fahrzeug in Sainte-Maure-de-Peyriac, einer kleinen Gemeinde in der Region Albret im Departement Lot-et-Garonne, schreiten die Ermittlungen voran. Der am Dienstag, dem 3. Oktober, in Polizeigewahrsam genommene Verdächtige, ein Bekannter des Opfers, gestand, die 46-Jährige mit 28 Messerstichen getötet zu haben.

    Sainte-Maure-de-Peyriac, eine kleine Gemeinde im Albret an der Grenze zwischen den Departements Lot-et-Garonne und Gers, hat innerhalb von weniger als drei Monaten ein zweites Drama erlebt. Nach dem Brand, der das Restaurant „Les Deux gourmands“ zerstörte, ereignete sich in dem 320 Einwohner zählenden Ort eine weitaus schlimmere Tat: ein grausamer Mord an einer Dorfbewohnerin.

    Am Sonntag, dem 1. Oktober, wurde gegen 16.15 Uhr der leblose Körper einer 46-jährigen Frau mit Dutzenden von Messerstichen in ihrem Auto gefunden, das auf der Straße vor ihrem Haus geparkt war. Ihr Freund und eine Nachbarin machten die grausige Entdeckung.

    Laut Gerichtsmedizin war die Frau mit 28 Messerstichen getötet worden.

    Den ganzen Sonntag und den ganzen Montag über führte die Polizei ihre Ermittlungen am Tatort durch. Unter anderem wurden das Haus und das Auto des Opfers durchsucht. Am Dienstagabend, dem 3. Oktober, wurde dann ein Verdächtiger verhaftet und in Polizeigewahrsam genommen.

    Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen Bekannten des Opfers, der in der Region wohnt. Er ist 49 Jahre alt und den Justizbehörden wegen Hehlerei bekannt. Der Verdächtige gab die Tat zu, hat sich über die genauen Umstände und sein Motiv aber noch nicht geäußert.

    Am Donnerstag, dem 5. Oktober, wurde der mutmaßliche Täter dem Haftrichter vorgeführt. Er wurde wegen Mordes angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. „Dem Angeklagten droht eine Strafe von 30 Jahren Zuchthaus“, so der Staatsanwalt von Agen.

  • In Rennes steht eine Mutter vor Gericht – hatte sie ihren 14-jährigen Sohn seit seiner Geburt versteckt?

    In Rennes steht eine Mutter vor Gericht – hatte sie ihren 14-jährigen Sohn seit seiner Geburt versteckt?

    Eine 48-jährige Frau muss sich vor dem Strafgericht in Rennes verantworten. Als ihr 14-jähriger Sohn im Juli 2022 ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wog er nur 27 kg. 

    Hat die 48-jährige Stéphanie ihren 14-jährigen Sohn misshandelt? Dies will das Strafgericht von Rennes (Ille-et-Vilaine) ab Donnerstag, dem 5. Oktober, klären. Das Gericht muss über einen Fall entscheiden, der im Frühjahr in die Medien kam, nachdem ein Artikel in der Zeitung Ouest-France erschienen war, in dem behauptet wurde, eine Mutter habe die Existenz ihres 14-jährigen Sohnes seit seiner Geburt verschwiegen. Das Sorgerecht für den Teenager, der in den Medien Pierre-Alexandre (ein Pseudonym) genannt wurde, wurde ihr im Sommer 2022 entzogen: Der junge wurde seitdem in einem Kinderheim untergebracht. Stéphanie bestreitet jegliche Vernachlässigung und hat nicht gezögert, sich offen in Fernsehinterviews zu verteidigen.

    Der Fall begann im Juli 2022, als Stéphanie mit ihrem Sohn, der wahrscheinlich einen Schwächeanfall erlitten hatte, in der Notaufnahme des Krankenhauses von Rennes erschien. In einer TV-Sendung erklärte sie später, dass der Junge einen anaphylaktischen Schock erlitten habe, nachdem er Halspastillen geschluckt hatte.

    Die Ärzte waren von Anfang an alarmiert über die extreme Magerkeit des Jugendlichen, der laut der Staatsanwaltschaft Rennes nur 27 kg wog und 1,47 m groß war, was der Hälfte des Durchschnittsgewichts eines Jugendlichen seines Alters entspricht. Besorgt schalteten die Ärzte den Sozialdienst ein. Laut der Zeitung Ouest-France entdeckten sie auch „einen intellektuellen Entwicklungsrückstand“ und Schwierigkeiten, sich auszudrücken.

    Der Junge wurde auf den Philippinen geboren, der Vater gilt als unbekannt. Die Mutter hatte ihn zwar bei der französischen Botschaft angemeldet, zurück in Frankreich ging er aber später nie zur Schule und wurde auch nie geimpft.

    Am 4. Juli 2022 entzog die Staatsanwaltschaft Stéphanie das Sorgerecht für ihren Sohn. Die Mutter des Teenagers wurde damals ein erstes Mal in Polizeigewahrsam genommen und die Staatsanwaltschaft leitete eine Voruntersuchung ein. Zehn Monate später, im Mai 2023, wird sie erneut in Polizeigewahrsam genommen und dann bis zu ihrem Prozess unter gerichtliche Aufsicht gestellt.

    Stéphanie wehrt sich jedoch gegen das Urteil der Ärzte und versichert, dass sie ihren Sohn immer „ausreichend gefüttert“ habe. Gegenüber France Bleu schwört sie, dass das Kind „nie mit leerem Magen eingeschlafen ist“. Der Junge, den die Zeitung Le Figaro treffen konnte, versichert seinerseits: „Zu Hause konnte ich, wenn ich einen kleinen Hunger hatte, nehmen, was ich wollte.“

    Sie versichert ausserdem, dass sie ihren Sohn selbstständig zu Hause unterrichtet habe. „Wir waren sehr oft in der Bibliothek, im Museum, im Theater, im Kino und haben uns Ausstellungen angesehen“, beschrieb sie die Situation auf dem Sender BFMTV. „Er hat Kenntnisse, die manchmal besser sind als bei einem Kind, das zur Schule geht, und es gibt bestimmte Fächer, in denen er weniger Kenntnisse hat, da er keine eigentliche Schulbildung genossen hat“.

    Nach Informationen der Zeitung Ouest-France soll „Pierre-Alexandre“ die meiste Zeit eingesperrt gewesen sein, was der Teenager und seine Mutter aber entschieden bestreiten. „Ich hatte ein sehr reiches Umfeld, ich ging zu Antiquitätenhändlern, zu Buchhändlern, ich machte Aktivitäten, die mir gefielen“, versicherte er gegenüber dem Figaro und fügte hinzu, dass er „zum Beispiel an Pokémon-Kartenturnieren teilnahm. An solchen Orten habe ich Freunde in meinem Alter gefunden“.

    „Ich kümmere mich um mein Kind. Wir leben einfach nur einfach und glücklich, weil wir ein Recht auf unser Leben haben, wie jeder andere auch“, verteidigte sich Stéphanie im Sender France Bleu.

    Stéphanie bereitet sich nun darauf vor, wegen „Entziehung der gesetzlichen Pflichten durch einen Elternteil, die die Gesundheit, Sicherheit, Moral oder Erziehung seines Kindes gefährdet“ und „Vorenthaltung von Pflege oder Unterhalt, die die Gesundheit eines unter 15-jährigen Minderjährigen durch einen Verwandten in aufsteigender Linie oder eine Autoritätsperson gefährdet“ vor Gericht Rede und Antwort zu stehen. Ihr droht eine siebenjährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 100.000 EUR.

  • Paris: Uber zur Zahlung von fast 850.000 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt

    Paris: Uber zur Zahlung von fast 850.000 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt

    Diese Verurteilung steht im Zusammenhang mit einem früheren Angebot, Uberpop, bei dem Kunden an Privatpersonen vermittelt wurden, die sie dann mit ihrem Privatwagen fuhren.

    Das Berufungsgericht in Paris verurteilte Uber Frankreich am Mittwoch, dem 4. Oktober, dazu, 149 Taxifahrer mit insgesamt fast 850.000 Euro zu entschädigen. Grund ist „unlauterer Wettbewerb“ im Zusammenhang mit dem früheren Uber-Angebot Uberpop. Die zwischen Februar 2014 und Juli 2015 in Frankreich verfügbare App ermöglichte es, Kunden mit Privatpersonen in Verbindung zu setzen, die sie dann gegen Bezahlung transportierten.

    Diese Privatfahrer konnten auf diese Weise „eine bezahlte Nebentätigkeit“ ausüben, ohne „die damals geltenden Vorschriften für die entgeltliche private Personenbeförderung einhalten zu müssen“, so das Berufungsgericht. Das Gericht stellte fest, dass das Angebot von UberPop über die mobile Uber-Anwendung (…) unlautere Wettbewerbshandlungen gegenüber Taxifahrern darstellte, die selbst die gesetzlichen Vorschriften für dieselbe Tätigkeit einhalten mussten.

    Das Gericht verurteilt Uber France dazu, jedem der Kläger 1.500 Euro Schadensersatz für seinen immateriellen Schaden zu zahlen, gegenüber nur 500 Euro im Urteil der ersten Instanz vom November 2021. Während sie in der ersten Instanz leer ausgegangen waren, werden die 149 Taxis im Einzelfall jetzt auch für ihren nachweislichen wirtschaftlichen Schaden entschädigt, wobei die Beträge zwischen rund 1.400 Euro und über 6.000 Euro variieren. Der Anwalt der Kläger, Jonathan Bellaiche, bezifferte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP die Gesamtsumme der Entschädigungen auf „fast 850.000 Euro“.