Schlagwort: Justiz

  • Tod von Nahel: Polizist, der den tödlichen Schuss abgab, wieder auf freiem Fuß

    Tod von Nahel: Polizist, der den tödlichen Schuss abgab, wieder auf freiem Fuß

    Der Polizist, der im Juni bei einer Verkehrskontrolle in Nanterre den jungen Nahel erschossen hatte, wurde am Mittwoch unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen. Nahels Tod hatte eine Welle von Unruhen in ganz Frankreich ausgelöst und die Debatte über Polizeigewalt neu entfacht.

    Der Polizist, der den tödlichen Schuss auf den 17-jährigen Nahel abgegeben hatte, dessen Tod am 27. Juni nach einer Verkehrskontrolle eine Woche lang heftige Unruhen in ganz Frankreich ausgelöst hatte, wurde am Mittwoch, dem 15. November, unter richterlicher Aufsicht auf freien Fuß gesetzt, wie die Staatsanwaltschaft von Nanterre mitteilte.

    Der Anwalt des Polizisten hatte am vergangenen Donnerstag einen erneuten Antrag auf Freilassung gestellt, so die Staatsanwaltschaft.

    Die Untersuchungsrichter „haben beschlossen, diesem Antrag stattzugeben, da sie der Ansicht waren, dass die gesetzlichen Kriterien für eine weitere Untersuchungshaft des seit dem 29. Juni 2023 inhaftierten Polizisten in diesem Stadium der Untersuchung nicht mehr erfüllt zu sein scheinen“, fügte die Staatsanwaltschaft hinzu.
    Der 38-jährige Florian M., gegen den wegen Mordes ermittelt wird, steht unter richterlicher Aufsicht und musste eine Kaution hinterlegen. Ihm ist es verboten, mit Zeugen und Nebenklägern in Kontakt zu treten, sich in Nanterre aufzuhalten und eine Waffe zu besitzen.

    Der Motorradpolizist hatte am 6. Juli einen ersten Antrag auf Freilassung gestellt, der von der Ermittlungskammer abgelehnt wurde, und gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht in Versailles bestätigte am 10. August, dass er weiterhin in Untersuchungshaft bleibt.

    Nach einem zweiten Antrag wurde seine weitere Inhaftierung am 26. Oktober zunächst erneut von der Ermittlungskammer des Berufungsgerichts Versailles bestätigt.

    Die Polizeigewerkschaft Unité SGP Police zeigte sich in einer Erklärung „erleichtert“ über die Freilassung und betonte, dass sie „Vertrauen in die Arbeit der Ermittler“ habe.

    Die Bilder des Motorradpolizisten, wie er aus nächster Nähe auf den Jugendlichen schießt, hatten eine Welle der Wut und der Gewalt ausgelöst, die mehrere Nächte hintereinander zahlreiche Städte in ganz Frankreich erfassten und die schlimmsten Unruhen in Frankreich seit 2005 waren.

    Der Tod des 17-jährigen Nahel hatte in Frankreich die Debatte über Polizeigewalt neu entfacht.

    Insgesamt wurden von der IGPN, der Polizei der Polizei etwa 40 Ermittlungen wegen Gewalttätigkeiten von Polizisten während der Unruhen nach dem Tod von Nahel eingeleitet, wie Anfang November von der Nachrichtenagentur AFP gemeldet wurde.

  • Paris: Bei der Eröffnung seines Prozesses spricht Justizminister Eric Dupond-Moretti von „Infamie“

    Paris: Bei der Eröffnung seines Prozesses spricht Justizminister Eric Dupond-Moretti von „Infamie“

    Der ehemalige Anwalt und heutige französische Justizminister steht seit Montag für zehn Tage wegen illegaler Interessenwahrnehmung vor dem Gerichtshof der Republik vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich der Mann, der an Gerichte gewöhnt ist, aber jetzt zum ersten Mal auf dem Platz des Angeklagten sitzt, im Zeugenstand. „Dieser Prozess ist in meinen Augen in erster Linie ein Prozess der Illegitimität“. Bereits am ersten Verhandlungstag, am Montag, dem 6. November, prangerte Eric Dupond-Moretti seine Vorladung vor den Gerichtshof der Republik (Cour de justice de la République, CJR) heftig an. Der derzeitige Justizminister, ein ehemaliger Anwalt, steht zehn Tage lang wegen illegaler Interessennahme vor Gericht. Er wird verdächtigt, sein Amt als Justizminister genutzt zu haben, um mit vier Richtern abzurechnen, mit denen er in seiner Zeit als Anwalt Probleme hatte. „Für mich und meine Angehörigen ist dieser Prozess eine Infamie“, sagte Eric Dupond-Moretti vor dem Gerichtshof d…

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  • Französischer Justizminister Eric Dupond-Moretti steht wegen „illegaler Interessensnahme“ vor Gericht

    Französischer Justizminister Eric Dupond-Moretti steht wegen „illegaler Interessensnahme“ vor Gericht

    Der „Siegelbewahrer“ und Justizminister Frankreichs steht ab Montag wegen illegaler Interessenwahrnehmung selbst als Angeklagter vor dem Gerichtshof der Republik. Ein Justizminister auf der Anklagebank, noch dazu ein ehemaliger Anwalt: Der Prozess gegen Eric Dupond-Moretti vor dem Gerichtshof der Republik (CJR), der am Montag, dem 6. November ist ein Paris beginnt, ist ein Novum. Noch nie wurde ein Minister während der Ausübung seines Amtes vor Gericht gestellt, geschweige denn ein Justizminister. Der Mann, dem man den Spitznamen „Acquittator“ gab, wenn er die schwarze Anwaltsrobe trug, steht selbst wegen illegaler Interessenwahrnehmung vor Gericht, drei Jahre nachdem zwei Richtergewerkschaften und die Vereinigung Anticor Klage gegen ihn eingereicht hatten. Hier einige Erklärungen zu diesem in Frankreich bisher einmaligen Prozess. Was ist der Gerichtshof der Republik?Der CJR ist der einzige Gerichtshof, der befugt ist, Premierminister, Minister oder Staatssekretäre wegen Verbrechen und…

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  • Franzose in Paris wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Übergriffe in Südostasien vor Gericht

    Franzose in Paris wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Übergriffe in Südostasien vor Gericht

    Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter steht ab dem 3. November in Paris vor Gericht. Er wird verdächtigt, in mehreren Ländern Südostasiens Dutzende Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe auf Teenager begangen zu haben.

    Die Ermittlungen erstreckten sich über fast 30 Jahre und sind so umfangreich, dass der 50-Jährige zunächst nur für einen Teil der in Malaysia begangenen Taten an rund 20 Kindern und Jugendlichen vor Gericht gestellt werden soll.

    Die kriminelle Karriere des heute 55-jährigen Jean-Christophe Quénot endete vor vier Jahren in Bangkok, als thailändische Polizisten ihn mit zwei 14-jährigen Jungen in einem Hotelzimmer erwischten. Es gelingt ihm zunächst zu fliehen, doch als er nach Besançon zurückkehrt, wird er von der französischen Polizei festgenommen.

    In der Zwischenzeit hatte der 50-Jährige sich selbst ein Paket aus Südostasien mit 17 Festplatten mit den Beweisen seiner Taten geschickt: etwa 170.000 Fotos und Videos von sexuellem Missbrauch seit 1991, auf denen er zu sehen ist, aber auch schriftliche, „akribisch genaue“ Berichte über jeden Moment, den er mit den Jungen verbrachte – „für ein Taschengeld“, wie in seinen Berichten schrieb.

    Der Mann zeigt den Ermittlern zufolge „keine echten Schuldgefühle“, obwohl er sich „durchaus bewusst ist, dass er illegal handelt“. Trotz der Bilder behauptet er, dass er sich stets der Zustimmung der Kinder versichert hat, und erklärt, dass ihre Grimassen Grinsen ausdrücken, wie man es unter dem Einfluss von Lust erleben kann. Er beschreibt seine Opfer kühl als Jungen, die „gerne den Pornostar spielen“.

  • Justiz: Französischer Serientäter Nordahl Lelandais erneut vor Gericht

    Justiz: Französischer Serientäter Nordahl Lelandais erneut vor Gericht

    Nordahl Lelandais wird am 27. November in Charleville-Mézières wegen des sexuellen Missbrauchs seiner damals minderjährigen Großcousine erneut vor Gericht stehen.

    Nordahl Lelandais steht bald zum dritten Mal vor Gericht. Der 40-jährige Mann wird sich am 27. November vor dem Strafgericht von Charleville-Mézières (Ardennen) verantworten müssen. Ihm werden sexuelle Belästigung und Todesdrohungen gegen eine seiner Cousinen vorgeworfen. Die Taten sollen sich im Jahr 2017 ereignet haben. Das damals 14-jährige Opfer nahm an der Beerdigung seines Vaters teil, als sich im Nordahl Lelandais näherte. „Er hat mich in seine Arme genommen. Seine Hände wanderten meinen Rücken hinunter und dann auf mein Gesäß. Er berührte meine Brust. Ich habe ihn weggestoßen. Dann hat er mich gewarnt: ‚Wenn du etwas sagst, bringe ich dich um’“, sagte das Opfer 2019 aus.

    Der Ex-Militär wurde bereits wegen sexueller Übergriffe auf zwei kleine Cousinen verurteilt, ein Fall, der bei den Familien der Opfer großes Entsetzen ausgelöst hatte. „So etwas tut man einem Kind nicht an“, sagte damals die Mutter eines der Opfer. Der Fall wurde zusammen mit der Entführung, Freiheitsberaubung und Ermordung der kleinen Maëlys verhandelt, wofür Nordahl Lelandais zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde.

  • Tennisspieler Alexander Zverev wegen häuslicher Gewalt zu einer Geldstrafe von 450.000 Euro verurteilt

    Tennisspieler Alexander Zverev wegen häuslicher Gewalt zu einer Geldstrafe von 450.000 Euro verurteilt

    Im Januar hatte die ATP eine weitere Untersuchung wegen angeblicher häuslicher Gewalt eingestellt, nachdem seine Ex-Freundin Olga Sharypova Anschuldigungen gegen Zverev, der derzeit in Paris spielt, erhoben hatte.

    Das Amtsgericht Berlin verhängte Anfang Oktober 2023 gegen den Tennisspieler Alexander Zverev wegen häuslicher Gewalt eine Geldstrafe von 450.000 Euro. „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2020 in Berlin eine Frau im Rahmen eines Streits körperlich misshandelt und ihre Gesundheit geschädigt zu haben“, hieß es in einer Erklärung. Das Gericht nannte zunächst nicht den Namen der Klägerin. In einer separaten Erklärung reagierten die Verteidiger des Tennisspielers jedoch auf des Urteil des Gerichts und nannten den Namen von Brenda Patea, seiner ehemaligen Lebensgefährtin, als Klägerin.

    Alexander Zverev „bestreitet die Anklage und hat gegen den Beschluss des Gerichts Einspruch eingelegt“, erklärte das Gericht, was den Weg für einen Prozess mit persönlichem Erscheinen der Parteien vor Gericht ebnet. „Die zuständige Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten wird zunächst die Parteien erneut anhören (…) und dann aller Voraussicht nach einen Termin für die Verhandlung ansetzen“, erklärte das Gericht. Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die den Spieler vertritt, behauptete in einem Statement auf X (ehemals Twitter), dass die Fakten, wie sie von seiner ehemaligen Lebensgefährtin beschrieben wurden, „und die allein dem Beschluss zugrunde liegen, bereits durch ein ärztliches Gutachten widerlegt wurden“.

    Im Januar hatte die ATP, der Verband, der die internationale Tennistour der Herren verwaltet, eine Untersuchung wegen angeblicher häuslicher Gewalt gegen Alexender Zverev eingestellt, die damals von eine Tennisspielerin ausgelöst worden war, da keine ausreichenden Beweise vorlagen. Die Untersuchung war eingeleitet worden, nachdem Olga Sharypova, ebenfalls eine ehemalige Lebensgefährtin Zverevs, Ende 2020 Gewaltvorwürfe gegen ihn erhoben hatte.

  • Französische Gefängnisse sind mit 122,2% deutlich überbelegt – mit 74.342 Häftlingen am 1. Oktober

    Französische Gefängnisse sind mit 122,2% deutlich überbelegt – mit 74.342 Häftlingen am 1. Oktober

    Frankreich verfügt derzeit eigentlich nur über 60.850 Plätze in seinen Strafvollzugsanstalten.

    Die Zahl der Häftlinge in Frankreich ist wieder leicht angestiegen. Am 1. Oktober waren 74.342 Personen inhaftiert, gegenüber 73.693 im September, wie aus am Dienstag, dem 31. Oktober veröffentlichten Daten des Justizministeriums hervorgeht. Es ist das dritte Mal seit Jahresbeginn, dass die Zahl der Häftlinge die 74.000er-Marke überschreitet, obwohl die Zahl der Plätze in französischen Gefängnissen am 1. Oktober gerade mal bei 60.850 lag.

    Die Überbelegung der Gefängnisse lag damit bei 122,2 % gegenüber 119,2 % im Vorjahr. In den Haftanstalten, in denen Häftlinge, die auf ihr Urteil warten, also eigentlich noch als unschuldig gelten, und solche, die zu kurzen Strafen verurteilt wurden, inhaftiert sind, liegt die Belegungsrate sogar bei 146,3%. In zehn Anstalten erreicht oder übersteigt sie sogar die 200%. Von den inhaftierten Personen sind 19.909 Angeklagte, die bis zu ihrem Urteil in Haft genommen wurden. Sie machen wie im Vorjahr 26,8% der Gesamtzahl der Inhaftierten aus.

    Insgesamt sind derzeit 16.574 Inhaftierte im Vergleich zu den verfügbaren Plätzen in den französischen Gefängnissen überbelegt. Aufgrund dieser Überbelegung sind 2.480 Häftlinge gezwungen, auf einer Matratze auf dem Boden zu schlafen. Vor einem Jahr waren es 2.053.

    Insgesamt befanden sich am 1. Oktober 89.646 Personen in Haft. Davon waren 15.304 Personen nicht in einem Gefängnis sondern wurden mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause oder außerhalb eines Gefängnisses untergebracht. Die Zahl der weiblichen Häftlinge blieb mit 3,7% der Gefängnisinsassen und der Minderjährigen mit 0,8% stabil.

    Angesichts der chronischen Überbelegung der Gefängnisse – wegen der Frankreich im Juli erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde – plant die Regierung bis 2027 15.000 neue Gefängnisplätze zu bauen.

  • Stellantis-Motoren: Sammelklage in Frankreich vereint über 8.000 Kläger

    Stellantis-Motoren: Sammelklage in Frankreich vereint über 8.000 Kläger

    Ein Anwalt aus Toulouse, Christophe Léguevaques, führt einen regelrechten Kreuzzug gegen Stellantis (ehemals Peugeot PSA). Hunderte von Besitzern von Peugeot-, Citroën- oder Opel-Fahrzeugen klagen wegen überhöhten Ölverbrauchs und defekte Keilriemen.

    Alle 150 km muss Isabelle Öl in den Motor ihres Citroën C3 Picasso nachfüllen. „Der übermäßige Verbrauch dauert schon mindestens zwei Jahre“, stellt die Frau aus Toulouse entnervt fest. „Ich bin gezwungen, unterwegs anzuhalten, um den Motor abkühlen zu lassen und neues Öl nachzufüllen, was mein Budget belastet!“ Ein Problem, das laut der Autofahrerin im Jahr 2021 begann, als ihr C3 noch keine 100.000 km gelaufen war. „Die Motorkontrollleuchte leuchtete auf und ich musste anhalten“.

    Isabelle wendet sich mehrmals an die Autowerkstatt, die ihr das neue Fahrzeug 2017 für 18.000 Euro verkauft hat. Das Urteil: „Der Motor muss ausgetauscht werden“, wird ihr gesagt. „Aber es ist unmöglich, einen Termin zu vereinbaren, einmal hat die Werkstatt Personalmangel, ein anderes Mal ist es der Covid …“. Nichts geht voran und jede ihrer Fahrten ist eine neue Tortur. Ein Fall, der bei weitem kein Einzelfall ist. Besitzer von Fahrzeugen der Marken Peugeot, Citroën und Opel, die mit dem Benzinmotor 1.2 Puretech ausgestattet sind, stellen die gleichen Anomalien fest: übermäßiger Ölverbrauch, der auch zu schweren Komplikationen beim Bremsen führen kann.

    Die Stellantis-Gruppe, ehemals Peugeot PSA, sieht jedoch kein Konstruktionsproblem bei ihren Motoren, hat aber bereits zwei Rückrufaktionen für diese Fahrzeuge durchgeführt, die 2020 und 2022 stattfanden. Die aufgetretenen Probleme betreffen Autos, die ab 2012 in Verkehr gebracht wurden. Die Kostenübernahmen und Entschädigungen gemäß den Garantien werden von dem Hersteller schleppend und von Fall zu Fall entschieden. Angesichts der für einige Autofahrer unerträglichen Situation wurde von dem Anwalt Christophe Léguevaques aus Toulouse ein Sammelverfahren eingeleitet. Auf einer Facebook-Seite haben sich bereits 8.000 Autofahrer zusammengeschlossen, die sich geschädigt fühlen und die gleichen Anomalien beschreiben. Viele wissen nicht mehr, an wen sie sich wenden sollen, um aus dieser Misere herauszukommen.

    „Das Verfahren soll zeigen, dass Stellantis von Anfang an über die Situation informiert war. Wir verlangen von Stellantis, auf die Anfragen der Kunden zu antworten, die Fälle korrekt zu bearbeiten und Entschädigungen anzubieten, die den Erwartungen und dem erlittenen Schaden entsprechen“, erklärt Anwalt Christophe Léguevaques, der bereits im vergangenen Jahr eine Massenklage gegen Renault wegen Motorschäden initiiert hatte.

    Der Motor Puretech 1.2 verfügt über einen Gummiriemen, der in ein Ölbad eingetaucht ist. Diese Besonderheit ermöglicht es, bestimmte Leistungen zu optimieren, könnte aber eben auch der Grund für die von vielen Beobachtern und Mechanikern festgestellte Unzuverlässigkeit sein. „Bei diesen Fahrzeugen führt die vorzeitige Abnutzung des Zahnriemens dazu, dass das Ölbad mit Mikrospänen gesättigt wird, die aus dem Zahnriemen herausgerissen wurden“, erklärt der Anwalt aus Toulouse.

  • Was sich ab dem 1. November in Frankreich ändert

    Was sich ab dem 1. November in Frankreich ändert

    Ab dem 1. November werden zahlreiche Änderungen in Kraft treten. Gaspreiserhöhung, Neubewertung der Zusatzrenten, Winterreifenpflicht sind nur einige davon. Ab dem 1. November 2023 werden in Frankreich einige Änderungen eingeführt. Winterpause bei Wohnungsräumungen, Erhöhung der Gaspreise, Winterreifenpflicht in den bergen oder eine Erhöhung für bestimmte Zusatzrenten. Alles das wird ab dem 1. November eingeführt. Winterschutz für säumige MieterAb dem 1. November und bis zum 31. März 2024 wird eine Winterpause eingeführt. Diese verhindert die Zwangsräumung eines Mieters, insbesondere aufgrund aufeinanderfolgender unbezahlter Mieten. Allerdings sind einige Personengruppen nicht durch die Winterpause geschützt. Dies gilt insbesondere für Personen, die gerade eine neue Unterkunft beuzogen haben, sowie für Hausbesetzer, die ein Haus, eine Garage oder ein Stück Land unrechtmäßig besetzt haben. Die Maßnahme gilt auch nicht für Ehegatten, deren Auszug aus der Ehewohnung vom Familiengericht a…

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  • 14 Jahre Haft weil er mit einem Hubschrauber aus dem Gefängnis geflohen ist

    14 Jahre Haft weil er mit einem Hubschrauber aus dem Gefängnis geflohen ist

    Der Bruder des Bankräubers Rédoine Faïd, der einen Piloten als Geisel genommen hatte und ihn zur Landung im Hof des Gefängnisses zwang, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

    Nach einer siebenwöchigen Anhörung ist das Urteil gefallen. Der mehrfach vorbestrafte Bankräuber und Ausbrecher Rédoine Faïd wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, den 26. Oktober, vom Pariser Schwurgericht zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er im Juli 2018 spektakulär mit einem Hubschrauber aus dem Gefängnis Réau (Seine-et-Marne) geflohen war.

    Die vorsitzende Richter begann kurz nach Mitternacht mit der Verlesung des Urteils, das trocken und technisch gehalten war und keine Erklärungen enthielt. Die verhängten Strafen lagen jedoch weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die insbesondere 22 Jahre Zuchthaus für den 51-jährigen Bankräuber und 18 Jahre Zuchthaus für seinen 65-jährigen Bruder Rachid gefordert hatte. Rachid, der einen Hubschrauberpiloten als Geisel genommen hatte, um ihn zu zwingen, im Hof vor den Besucherräumen des Gefängnisses von Réau (Seine-et-Marne) zu landen, wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt.

    „Nur weil man die Forderungen der Staatsnwaltschaft, die völlig überzogen waren, um acht Jahre senkt, kann man nicht zufrieden sein“, reagierte die Anwältin von Rédoine Faïd, Marie Violleau, auf das urteil. Sie fügte hinzu, dass sie die Begründung des Gerichts abwarten werde, bevor sie sich zu einer möglichen Berufung äußern werde. „Wenn man weiß, dass ihn Einzelhaft erwartet, sind 14 Jahre, zusätzlich zu dem, was er sowieso noch abzusitzen hat, keine Kleinigkeit“, sagte sie.

    Das Ende der Haftstrafe von Rédoine Faïd, der unter anderem Verurteilungen für einen Raubüberfall im Jahr 2011 und eine frühere Flucht im Jahr 2013 verbüßte, war ursprünglich für 2046 vorgesehen. Da es bei Fluchten in Frankreich keine Verschmelzung von Strafen gibt, wird die Gesamtstrafe jetzt bis 2060 dauern.

    Der 63-jährige Brahim Faïd, der sich zum Zeitpunkt der Flucht mit seinem Bruder Rédoine im Besucherraum befand, hatte während des siebenwöchigen Prozesses geschworen, dass er von dem Fluchtvorhaben nichts gewusst habe. Die Generalstaatsanwälte glaubten ihm und forderten seinen Freispruch. Nicht so das Gericht, das ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilte. Drei Neffen des Bankräubers, die ihrem Onkel bei der Flucht aus dem Gefängnis oder der anschließenden dreimonatigen Flucht vor der Polizei geholfen hatten, wurden zu zwei, sechs und acht Jahren Haft verurteilt.

    Die einzige Übereinstimmung zwischen Anklage und Gericht bestand im Fall von Alima A., der „Vermieterin“ und Freundin eines Neffen, bei der sich der Bankräuber am Ende seiner Flucht aufgehalten hatte. Das Gericht entschied, dass sie strafrechtlich nicht verantwortlich ist, und ging von einem „moralischen Zwang“ aus. Sie wurde freigesprochen.