Schlagwort: Justiz

  • Paris: Schauspielerin Isabelle Adjani zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

    Paris: Schauspielerin Isabelle Adjani zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

    Die wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche angeklagte Schauspielerin und Sängerin wurde außerdem zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Das Pariser Strafgericht verurteilte Isabelle Adjani am Donnerstag, dem 14. Dezember, wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und ei…

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  • Korruption und Günstlingswirtschaft: Hochrangige Offiziere der französischen Armee bald vor Gericht

    Korruption und Günstlingswirtschaft: Hochrangige Offiziere der französischen Armee bald vor Gericht

    Die Offiziere werden verdächtigt, in den 2010er Jahren ein bestimmtes Unternehmen bei der Vergabe mehrerer Logistikaufträge, insbesondere für Auslandseinsätze der französischen Armee, begünstigt zu haben.

    Mehrere hochrangige Offiziere der französischen Armee stehen unter dem Verdacht der Korruption und Günstlingswirtschaft, meldet der Sender Franceinfo unter Berufung auf eine Justizquelle. Auch einer der wichtigsten Subunternehmer des Militärs für Logistik bei Auslandseinsätzen wird beschuldigt. Die Verdächtigen sollen im September 2024 in Paris vor Gericht gestellt werden.

    Die Angeklagten, darunter der ehemalige Stabschef des Zentrums für Operationsunterstützung und Beförderung (Csoa), werden in unterschiedlichem Maße verdächtigt, in den 2010er Jahren das Unternehmen International Chartering systems (ICS) bei der Vergabe von Aufträgen zur Unterstützung der Auslandseinsätze der französischen Armee (Opex) begünstigt zu haben.

    „Es steht uns nicht zu, ein laufendes Verfahren zu kommentieren“, antwortete das Armeeministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP.

  • Migration: Auf Anordnung des Staatsrats muss Frankreich einen abgeschobenen Usbeken zurückholen

    Migration: Auf Anordnung des Staatsrats muss Frankreich einen abgeschobenen Usbeken zurückholen

    Der usbekische Staatsbürger, der der islamistischen Radikalisierung verdächtigt wurde, war am 15. November per Flugzeug abgeschoben worden, obwohl eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte es den französischen Behörden verbot. Der Staatsrat wies Frankreich am Donnerstag, dem 7. Dezember, an, einen Usbeken, der trotz einer Entscheidung der europäischen Justiz in sein Heimatland abgeschoben worden war, zurückzuholen. Die Ministerien für Inneres und Äußeres müssen „so schnell wie möglich alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen“, um die Rückkehr des Mannes „auf Staatskosten“ zu ermöglichen. Der usbekische Staatsbürger, der von den französischen Sicherheitsbehörden der islamistischen Radikalisierung verdächtigt wurde, war am 15. November nach Usbekistan abgeschoben worden. Der Mann war seit März Gegenstand einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhängten einstweiligen Verfügung, die seine Abschiebung verhindern sollte. Menschenrechtsorganisat…

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  • Pädokriminalität: Bei einer großen Polizeioperation werden in Frankreich etwa 100 Personen verhaftet

    Pädokriminalität: Bei einer großen Polizeioperation werden in Frankreich etwa 100 Personen verhaftet

    Zunächst wurden etwa 100 Personen festgenommen. 13 von ihnen wurden als gefährlich eingestuft und in Untersuchungshaft genommen.

    Ein großer Schlag gegen die Kinderpornographie: Etwa 100 Männer wurden festgenommen und Hunderttausende von Bildern beschlagnahmt. Es handelt sich um die größte Operation, die jemals in Frankreich gegen Pädokriminalität durchgeführt wurde. Unter den Verhafteten befanden sich Männer, die von den Ermittlern als besonders gefährlich eingestuft wurden. Ein weiterer Grund zur Sorge war die , dass mehrere der festgenommenen Personen in Kontakt mit Kindern arbeiteten. So wird beispielsweise ein Lehrer verdächtigt, eine seiner Schülerinnen sexuell missbraucht zu haben. In seiner Wohnung wurden Fotos von Kindern gefunden, die er betreut hatte.

    Ein weiterer Verhafteter ist Aufseher in einem Heim für behinderte Kinder. Er war bereits wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden, aber eine Identitätsänderung ermöglichte es ihm, erneut mit Minderjährigen zu arbeiten.

    51 der Verhafteten wurden sofort einem Richter vorgeführt. 13 wurden als gefährlich eingestuft und in Untersuchungshaft genommen, die anderen wurden unter richterliche Aufsicht gestellt.

  • Justiz: Marine Le Pen muss wegen veruntreuter EU-Gelder vor Gericht

    Justiz: Marine Le Pen muss wegen veruntreuter EU-Gelder vor Gericht

    Marine Le Pen, ihr Vater sowie 26 weitere Personen werden vor einem Strafgericht erscheinen müssen. Alle werden sich im Herbst 2024 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verantworten müssen. Sie werden verdächtigt, mit EU-Geldern Mitarbeiter beschäftigt zu haben, die in Wirklichkeit für die Partei Front National arbeiteten. Marine Le Pen, Jean-Marie Le Pen und Louis Aliot sowie 24 weitere Personen werden im kommenden Herbst vor das Strafgericht geladen. Die Pariser Staatsanwaltschaft verdächtigt die damalige Parteiführung des Front National, zwischen 2004 und 2016 ein System eingerichtet zu haben, bei dem die Europäische Union Assistenten von Europaabgeordneten bezahlte, die in Wirklichkeit aber direkt für den Front National arbeiteten. 6,8 Millionen Euro Schaden.Die Ermittlungen begannen im März 2015 nach einer Meldung des Europäischen Parlaments an die französische Justiz. Nach mehreren Weigerungen, vor den Richtern zu erscheinen, wurde Marine Le Pen 2017 zunächst wegen Veruntreuung…

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  • „Rassistisch und sexistisch“: Muss das Viertel La Négresse in Biarritz seinen Namen ändern?

    „Rassistisch und sexistisch“: Muss das Viertel La Négresse in Biarritz seinen Namen ändern?

    Eine Organisation hält den Namen des Stadtteils La Négresse (die Negerin) in Biarritz für „rassistisch und sexistisch“. Sie fordert, dass das Viertel seinen Namen ändert. Das Verwaltungsgericht in Pau wird nun darüber entscheiden müssen.

    In Biarritz gibt es das Viertel La Négresse schon seit Urzeiten. Der Bahnhof von Biarritz befindet sich dort und die Mautstelle von Biarritz an der A63 trägt diesen Namen. Der Name muss jetzt geändert werden, das fordert eine Assoziation aus Bordeaux. Sie ist der Meinung, dass La Négresse (die Negerin) „ein rassistischer und sexistischer Schandname“ ist.

    Der Name des Viertels hat jedoch eine Geschichte. Dieser Teil von Biarritz soll nach einer schwarzen Frau benannt worden sein, die im 19. Jahrhundert ein Gasthaus betrieb. Ursprünglich „Harausta“ genannt, erhielt der Stadtteil 1861 den Namen La Négresse, wie aus einem damaligen Beschluss der Stadtverwaltung hervorgeht. Im Jahr 1986 wurde in einem weiteren Beschluss der Stadt Biarritz eine Straße in dem Viertel so benannt.

    Für den Verein „Mémoires et partages“ ist es jetzt an der Zeit, den Namen des Viertels zu ändern. Sein Vorsitzender Karfa Diallo ist außerdem grüner Abgeordneter im Regionalrat der Region Nouvelle-Aquitaine. Er hat den Fall vor das Verwaltungsgericht Pau gebracht, das den Fall am Donnerstag, dem 7. Dezember, verhandelt.

    Der Name des Viertels La Négresse hat in der Vergangenheit bereits für Kontroversen gesorgt. Die verschiedenen Stadträte, die die Stadt Biarritz regiert haben, haben sich jedoch stets geweigert, ihn zu ändern. Die derzeitige Bürgermeisterin Maider Arosteguy erinnert in der Zeitung Sud Ouest daran, dass 2013 „eine Befragung der Einwohner entschieden hatte, diesen Namen beizubehalten“.

    Karfa Diallo, der Vorsitzende der klagenden Assoziation „Mémoires et partages“, versicherte gleich zu Beginn der Anhörung, dass „die Menschen in Biarritz keine Rassisten sind, sondern sich an dieses historische Erbe gewöhnt haben und jetzt den Eindruck haben, dass man ihre Traditionen angreift“. In der Zeitung Le Figaro erinnert er daran, dass „Worte eine Bedeutung haben“ und dass der Name des Viertels von „unzulässiger Gewalt“ geprägt sei. Der Bahnhof von Biarritz legte den Namen La Négresse in den 80er Jahren ab, die Apotheke des Viertels erst vor kurzem. Für die Stadt Biarritz und den Autobahnbetreiber Vinci Autoroutes kommt eine Änderung jedoch nicht in Frage. Es sei denn, die Justiz entscheidet anders.

  • Kurz nach der 54 Millionen € „Jahrhunderthochzeit“ in Paris droht Ehemann lebenslange Haftstrafe in Texas

    Kurz nach der 54 Millionen € „Jahrhunderthochzeit“ in Paris droht Ehemann lebenslange Haftstrafe in Texas

    Weil er Anfang des Jahres in Texas auf Polizisten geschossen hatte, droht dem Bräutigam der kürzlich in Paris gefeierten „Hochzeit des Jahrhunderts“ jetzt eine lebenslange Haftstrafe.

    Die Geschichte ging um die Welt, wobei die einen fasziniert und die anderen angewidert von der unglaublichen Zurschaustellung von Reichtum waren. Am 18. November gaben sich Madelaine Brockway und Jacob LaGrone in Paris das Ja-Wort. Das Paar hatte für seine prunkvolle Hochzeit unter anderem das Schloss Versailles, den Eiffelturm und die Oper Garnier angemietet. Die Hochzeit kostete 59 Millionen Dollar, die von den Eltern der jungen Frau bezahlt wurden. Adam Levine, der Frontmann der Band Maroon 5, sang sogar ein Lied für das Brautpaar.

    Knapp zwei Wochen nach diesen Feierlichkeiten erschien der 29-jährige Ehemann am 30. November im Gerichtsgebäude in Tarrant (Texas). Jacob LaGrone wird vorgeworfen, am 14. März in der Ortschaft Westworth Village das Feuer auf Polizisten eröffnet zu haben, wie der US-Sender NBC News berichtet. Kurz zuvor hatten die Beamten mehrere Meldungen erhalten, dass in einem Haus mehrere Schüsse zu hören gewesen seien. Jacob LaGrone war zunächst festgenommen worden, bevor er nach Zahlung einer Kaution von umgerechnet 18.500 € wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.

    Laut bekannt gewordenen Gerichtsdokumenten wurde dem jungen Mann ein „Deal“ für eine 25-jährige Haftstrafe angeboten, nachdem ihm eine lebenslange Haftstrafe droht. Die Verteidigung lehnte in Erwartung des Urteils vorerst jeden Kommentar ab.

  • Drei Männer wegen Schüssen auf 2 Polizisten im Jahr 2020 jetzt zu 25 Jahren Haft verurteilt

    Drei Männer wegen Schüssen auf 2 Polizisten im Jahr 2020 jetzt zu 25 Jahren Haft verurteilt

    Die Angeklagten nannten nicht den Urheber der zehn Schüsse, von denen zwei die Beine eines Polizisten und vier den Körper seines Kollegen trafen. Der Anwalt eines der Angeklagten sagte, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde.

    Ohne den Urheber der Schüsse ermitteln zu können, verhängte das Gericht eine einheitliche Strafe. Drei junge Männer, die 2020 zwei Polizisten in Herblay (Val-d’Oise) brutal angegriffen hatten, wurden am Freitag, dem 1. Dezember, vom Schwurgericht des Departements Val-d’Oise zu 25 Jahren Haft verurteilt.

    „Es war eine Entscheidung, die von meinen Mandanten und der gesamten Polizei erwartet wurde“, reagierte Pierre Salem-Cormier, Anwalt eines der Opfer. Die Strafen liegen etwas unter den Forderungen der Generalstaatsanwältin, die 30 Jahre Zuchthaus mit zwei Dritteln Sicherheitsverwahrung für die Angeklagten gefordert hatte, die „sich berechtigt fühlten, Polizisten zu massakrieren“.

    Zehn Schüsse wurden abgefeuert
    Die Tat ereignete sich am Abend des 7. Oktober 2020, als die beiden Beamten der Kriminalpolizei von Cergy in Zivilkleidung und mit einem unmarkierten Auto in ein Industriegebiet in Herblay fuhren. Die drei Angeklagten behaupteten, sie nicht als Polizisten erkannt zu haben, obwohl die Beamten ihre Ausweise und Waffen sichtbar trugen.

    Es brach ein heftiger Kampf aus, die Angreifer ergriffen die Waffe eines der Polizisten und gaben zehn Schüsse ab, zwei in die Beine eines Beamten und vier in den Körper seines Kollegen. „Ich werde nie verstehen, warum wir diesen Ausbruch von Gewalt erleben mussten“, „mein Leben ist in Stücke zerbrochen“, sagte der an den Beinen verletzte Polizeimajor vor Gericht.

    Keiner der drei Angeklagten nannte jedoch den Urheber der Schüsse. Einer von ihnen hatte vor Gericht gesagt, dass „diejenigen, die die Wahrheit sagen (…) im Gefängnis sehr schlecht aufgenommen werden“. Für den Anwalt Yann Le Bras ist das Urteil „schrecklich, für die Angeklagten, aber auch für die Nebenkläger, die nicht die gerichtliche Wahrheit über die Identität des Schützen erlangt haben“.

    Der Major, der sich als einziger der Polizisten an die Ereignisse genau erinnern konnte, behauptete, dass einer der drei Angeklagten den Satz „Nehmt ihre Waffen und erschießt diese dreckigen Bullen“ gerufen habe, was dieser jedoch stets bestritt. Dessen Anwalt erklärte, dass er Berufung einlegen werde, denn sein Mandant habe sich zwei Tage nach der Tat gestellt, im Gegensatz zu den beiden anderen Tätern, die fünf Monate lang auf der Flucht waren.

  • Israel: Wiederaufnahme des Korruptionsprozesses gegen Premierminister Benjamin Netanjahu

    Israel: Wiederaufnahme des Korruptionsprozesses gegen Premierminister Benjamin Netanjahu

    Der Prozess war aufgrund des Angriffs der Hamas vom 7. Oktober unterbrochen worden. Das Gerichtsverfahren gegen den amtierenden israelischen Premierminister Netanjahu wird nach zweimonatiger Unterbrechung wieder aufgenommen. Der Korruptionsprozess gegen Benjamin Netanjahu wurde am Montag, dem 4. Dezember, in Jerusalem wieder aufgenommen, rund zwei Monate nachdem er wegen des blutigen Angriffs der Hamas vom 7. Oktober ausgesetzt worden war. Der Regierungschef wird verdächtigt, von prominenten Persönlichkeiten Bestechungsgelder im Gesamtwert von rund 700.000 Schekel (etwas mehr als 173.000 Euro) angenommen zu haben. Bei den Geschenken handelte es sich um Zigarren, Champagnerflaschen und Schmuck, die zwischen 2007 und 2016 verteilt wurden. Benjamin Netanjahu wird verdächtigt, im Gegenzug eine neue Steuerregel gefördert zu haben, die dem bekannten Hollywood-Produzenten Arnon Milchan Millionen von Dollar hätte einbringen können. Das israelische Finanzministerium hatte jedoch sein Veto einge…

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  • 5 Personen auf 12 m2: Französischer Staat wegen „unwürdiger“ Inhaftierung einer Frau verurteilt

    5 Personen auf 12 m2: Französischer Staat wegen „unwürdiger“ Inhaftierung einer Frau verurteilt

    Das Verwaltungsgericht in Straßburg erkannte den „moralischen Schaden“ an, den eine inzwischen verstorbene Frau erlitten hatte. Es verurteilte den französischen Staat wegen der Überbelegung einer Zelle in der Haftanstalt von Mulhouse im Jahr 2018.

    Fünf weibliche Häftlinge, die in einer Zelle von weniger als 12 Quadratmetern zusammenleben mussten. Das Verwaltungsgericht Straßburg verurteilte den französischen Staat jetzt wegen „unwürdiger Haftbedingungen“ in der Haftanstalt von Mulhouse (Haut-Rhin) in einer Entscheidung vom 6. November. Die Justiz erkannte in dem Urteil, das von der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, dem 29. November, verbreitet wurde, den „moralischen Schaden“ an, den eine vom 18. Mai bis zum 27. Juni 2018 in Mulhouse inhaftierte Gefangene erlitten hatte, und verurteilte den Staat zur Zahlung von 1.000 Euro „als Wiedergutmachung“.

    Von vierzig Hafttagen hatte die Gefangene die ersten zehn in einer Zelle verbracht, die „für Neuankömmlinge reserviert ist, eine Fläche von 6,46 m2 hat und die sie mit einer anderen Gefangenen teilte“. Danach verbrachte sie 30 Tage in einer 11,81 m2 großen Zelle, die sie sich mit vier anderen Insassinnen teilte. Das Gericht bemängelte insbesondere die „Überbelegung dieser zeiten Zelle“, die jeder Gefangenen „weniger als 3 m2 individuellen Raum ließ, ohne die Bodenfläche des Mobiliars (Etagenbett, Tisch, Stühle, Toilette) zu berücksichtigen“.

    Das Gericht weist auch darauf hin, dass es keine echte Abtrennung für die Toilette gab, was „jede Form von Intimität unmöglich machte und Hygienerisiken mit sich bringt“, und dass es kein Belüftungssystem gab.

    In Bezug auf die Argumente des Justizministeriums, das von inzwischen abgeschlossenen Renovierungsarbeiten in der Haftanstalt sprach, stellte das Gericht fest, dass lediglich Malerarbeiten in den Gängen des Gebäudes und nicht in den Zellen durchgeführt wurden. Die Gefangene „wurde unter unwürdigen Bedingungen (…) für einen Zeitraum von insgesamt 40 Tagen inhaftiert“, schlussfolgert das Gericht. Der Fall war von der Mutter der Gefangenen vorgebracht worden, nachdem die Betroffene selbst im Jahr 2020 gestorben war.