Schlagwort: Verurteilung

  • Bombendrohungen im Schloss von Versailles: Mann zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

    Bombendrohungen im Schloss von Versailles: Mann zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

    Das Schloss Versailles wurde am Sonntag zum siebten Mal wegen einer Bombendrohung evakuiert. Ein Mann wurde am Montag wegen einer dieser falschen Drohungen verurteilt.

    Ein 37-jähriger Mann wurde am Montag, 23. Oktober, zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er am Donnerstag, dem 19. Oktober, eine falsche Bombendrohung für das Schloss von Versailles verschickt hatte, die eine Evakuierung erforderlich machte. Der Mann war am Freitag, dem 20. Oktober, nach der einzigen telefonisch abgegebenen Bombenwarnung festgenommen worden. Die anderen Bombendrohungen wurden auf einer Regierungswebsite gepostet, wie Polizeiquellen berichteten. Insgesamt wurde das Schloss Versailles in neun Tagen sieben Mal aufgrund von falschen Bombendrohungen evakuiert.

    „Was beunruhigend ist, ist, dass Sie sich über Ihren Aufruf amüsiert haben. 11.000 evakuierte Menschen, können Sie sich das vorstellen? Ist eine Bombendrohung wirklich lustig?“, fragte der Richter den Angeklagten. Der Staatsanwalt legte nach: „Wie bedauerlich, dass wir heute wegen eines 38 Sekunden dauernden Anrufs einen Prozess führen müssen“. Der Angeklagte hatte am Donnerstag, dem 19. Oktober, einen Anruf bei der Polizei folgenden Inhalts getätigt: „Der Thron von Ludwig XIV. wird explodieren … Lassen Sie evakuieren“.

    Der Mann erklärte während der Gerichtsverhandlung, dass er am Morgen desselben Tages Fernsehbilder gesehen hatte, die die Räumung des Schlosses am Mittwoch, dem 18. Oktober, zeigten. Zunächst dachte er daran, einen Flughafen ins Visier zu nehmen, aber da dies seiner Meinung nach zu viele Menschen getroffen hätte, nahm er sich statt dessen das Schloss von Versailles vor.

    Der Staatsanwalt forderte ein Jahr Haft, davon sechs Monate auf Bewährung, und beantragte unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Mannes, auf eine Inhaftierung zu verzichten. Das Strafgericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu acht Monaten Haft auf Bewährung und stellte eine Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit des Täters fest. Der schmächtige Mann mit kahlem Kopf hatte Mühe, sich im Zeugenstand auszudrücken, und wurde von seinem Vater begleitet.

    Dieser 37-Jährige mit einem unreifen und kindlichem Verhalten weist laut Gutachten eine kognitive Verzögerung auf. „Wir haben es hier keineswegs mit einem Straftäter zu tun, der seine Tat reiflich geplant hat. Es handelte sich um eine Telefonnummer, die auf seinen Nachnamen lautet. Als die Polizei die Nummer zurückrief, hob er ab, nannte sein Alter und die Gemeinde, in der er wohnt. Das ist niemand, der seine Tat durchdacht hat und etwas aus reiner Bosheit getan hat“, versichert seine Anwältin Mandine Blondin.

    Die Anwältin kritisierte ausserdem den Medienrummel und weist auf die Anwesenheit von 15 Journalisten in dem winzigen Gerichtssaal hin. Der Mann wurde neben seiner Bewährungsstrafe zu einer Verpflichtung zur psychiatrischen Versorgung und zur Entschädigung des Schlosses von Versailles verurteilt. Sofort nach der Urteilsverkündung erklärt der Angeklagte, er sei „zufrieden“. Er versichert, dass er das Schloss gemäß seiner Möglichkeiten entschädigen wird, aber der Schaden ist so groß, dass er noch nicht vollständig bewertet werden konnte. Die Höhe einer Entschädigung wird bei einer Zivilverhandlung im Februar 2024 festgelegt werden.

  • Paris: Uber zur Zahlung von fast 850.000 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt

    Paris: Uber zur Zahlung von fast 850.000 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt

    Diese Verurteilung steht im Zusammenhang mit einem früheren Angebot, Uberpop, bei dem Kunden an Privatpersonen vermittelt wurden, die sie dann mit ihrem Privatwagen fuhren.

    Das Berufungsgericht in Paris verurteilte Uber Frankreich am Mittwoch, dem 4. Oktober, dazu, 149 Taxifahrer mit insgesamt fast 850.000 Euro zu entschädigen. Grund ist „unlauterer Wettbewerb“ im Zusammenhang mit dem früheren Uber-Angebot Uberpop. Die zwischen Februar 2014 und Juli 2015 in Frankreich verfügbare App ermöglichte es, Kunden mit Privatpersonen in Verbindung zu setzen, die sie dann gegen Bezahlung transportierten.

    Diese Privatfahrer konnten auf diese Weise „eine bezahlte Nebentätigkeit“ ausüben, ohne „die damals geltenden Vorschriften für die entgeltliche private Personenbeförderung einhalten zu müssen“, so das Berufungsgericht. Das Gericht stellte fest, dass das Angebot von UberPop über die mobile Uber-Anwendung (…) unlautere Wettbewerbshandlungen gegenüber Taxifahrern darstellte, die selbst die gesetzlichen Vorschriften für dieselbe Tätigkeit einhalten mussten.

    Das Gericht verurteilt Uber France dazu, jedem der Kläger 1.500 Euro Schadensersatz für seinen immateriellen Schaden zu zahlen, gegenüber nur 500 Euro im Urteil der ersten Instanz vom November 2021. Während sie in der ersten Instanz leer ausgegangen waren, werden die 149 Taxis im Einzelfall jetzt auch für ihren nachweislichen wirtschaftlichen Schaden entschädigt, wobei die Beträge zwischen rund 1.400 Euro und über 6.000 Euro variieren. Der Anwalt der Kläger, Jonathan Bellaiche, bezifferte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP die Gesamtsumme der Entschädigungen auf „fast 850.000 Euro“.

  • Paris: Französischer Afro-Trap-Rapper MHD wegen Mordes zu 12 Jahren Haft verurteilt

    Paris: Französischer Afro-Trap-Rapper MHD wegen Mordes zu 12 Jahren Haft verurteilt

    Kurz vor der Verkündung des Urteils hatte der Rapper erneut seine Unschuld beteuert. Er hat nun zehn Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Vom aufsteigenden Stern am Himmel des „Afro-Trap“ direkt ins Gefängnis: Der französische Rapper MHD wurde am Samstag, dem 23. September, vom Pariser Schwurgericht, …

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  • Toulouse: Gefängnisstrafe für zwei Minderjährige weil sie eine Frau misshandelt und entstellt haben

    Toulouse: Gefängnisstrafe für zwei Minderjährige weil sie eine Frau misshandelt und entstellt haben

    Am 19. Juli wurde ein Paar auf der Place du Capitole in Toulouse brutal angegriffen und misshandelt. Vier Minderjährige im Alter zwischen 14 und 17 Jahren wurden daraufhin festgenommen.

    Zwei der vier Minderjährigen, die im Juli in Toulouse ein Ehepaar angegriffen haben sollen, wurden am Dienstag zu einer Haftstrafe verurteilt, wie der Sender France Bleu Occitanie am Mittwoch berichtete. Die Anhörung der beiden in den Fall verwickelten Minderjährigen fand am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

    18 Monate Gefängnis ohne Bewährung für einen 16-jährigen Angreifer – die Gesamtstrafe lautete auf 36 Monate, davon 18 auf Bewährung und sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung für einen anderen, ebenfalls 16-jährigen Angreifer – Gesamtstrafe 18 Monate, davon 12 auf Bewährung.

    Am 19. Juli war ein Paar auf der Place du Capitole in Toulouse von einer gruppe Jugendlicher brutal angegriffen worden. Die 19-jährige Frau war mit zerbrochenen Flaschen verletzt und entstellt worden und hatte die Fotos ihres Gesichts in sozialen Netzwerken verbreitet. Der Bürgermeister von Toulouse, Jean-Luc Moudenc, reagierte auf X und bezeichnete die Tat als „wilde und barbarische Gewalt“.

    Die vier beschuldigten Minderjährigen, zwei Mädchen und zwei Jungen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, waren kurz nach der Tat festgenommen worden. Einige von ihnen wurden aufgrund eines schwierigen sozialen Hintergrunds bereits vom Jugendamt betreut, andere waren der Justiz bisher nicht bekannt. Drei von ihnen wurden unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Die 17-jährige Hauptangreiferin wurde in Untersuchungshaft genommen und wartet noch auf ihren Prozess.

  • Straßburg: Mann trampelt auf der Straße auf seine Katze ein und wird zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt

    Straßburg: Mann trampelt auf der Straße auf seine Katze ein und wird zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt

    Der 43-jährige Mann war im April auf offener Straße dabei erwischt worden, wie er auf das in einer Tasche eingesperrte Tier trampelte. Jetzt wurde er von einem Gericht in Straßburg zu neun Monaten Haft verurteilt, von denen er sechs Monate absitzen muss.

    Der Mann, der im April dieses Jahres in Straßburg seine Katze auf offener Straße brutal getreten hatte, wurde jetzt zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, wie der Sender France Bleu Alsace am Dienstag, 5. September, berichtete.

    Der 43-jährige Angeklagte, der die armenische Staatsangehörigkeit besitzt, war der Justiz bis dahin unbekannt. Er erschien am Dienstag vor dem Straßburger Gericht wegen schwerer Misshandlung und Grausamkeiten gegenüber Haustieren. Ihm wurde vorgeworfen, seine Katze Louna im April im Stadtteil Neuhof (Straßburg) auf offener Straße brutal durch Fußtritte misshandelt zu haben.

    Der Mann war festgenommen worden, als er seine fünfjährige Katze, die in eine Tasche gesperrt war, brutal verletzte. Eine Freiwillige des Tierschutzvereins hatte die Szene bemerkt. Sie hatte daraufhin den Täter verfolgt und selbst festgenommen, bevor sie die Polizei rief. Der sozial gut integrierte Armenier, Vater von drei Kindern und Reinigungskraft in einem Restaurant in der Straßburger Innenstadt, wurde in Polizeigewahrsam genommen und gab einen einzigen Tritt gegen das Tier zu. Seiner Meinung nach war die Katze aggressiv und hatte ihn gebissen. Er gab an, dass er die Katze lediglich in einem Park aussetzen wollte.

    Auch bei der Anhörung vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dass er die Katze nur einmal getreten habe, weil sie ihn gerade gekratzt und gebissen hatte. Die tierärztlichen Befunde und die Zeugenaussagen bestätigten seine Aussagen jedoch nicht. Die Katze hat nach den Misshandlungen ein Auge verloren und war durch die Misshandlungen lebensgefährlich verletzt worden.

    Der Angeklagte wurde zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, von denen 3 zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dem Mann wurde außerdem verboten, ein Haustier zu halten. Darüber hinaus wurde er dazu verurteilt, mehrere hundert Euro an fünf Vereine zu zahlen, die als Nebenkläger aufgetreten waren, darunter auch der Straßburger Tierschutzverein. Der Katze geht es inzwischen besser und sie wurde in einer Pflegefamilie untergebracht.

  • Gefängnis in Perpignan: Gericht verurteilt französischen Staat wegen Unmenschlichkeit

    Gefängnis in Perpignan: Gericht verurteilt französischen Staat wegen Unmenschlichkeit

    Die Belegungsrate im Gefängnis von Perpignan liegt bei 280 % bei den Männern. Das Verwaltungsgericht von Montpellier verurteilt den französischen Staat nun wegen „unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“.

    Das Verwaltungsgericht in Montpellier verurteilt den französischen Staat wegen „unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ der Insassen im Gefängnis von Perpignan, berichtete am Mittwoch, dem 23. August der Sender France Bleu Roussillon. Das Gericht entschied am Dienstagabend, 22. August, dass der Zustand der Räumlichkeiten und die Haftbedingungen das Leben der Häftlinge sowie ihr Recht, nicht misshandelt zu werden, verletzen.

    Bei seiner Entscheidung stützte sich das Gericht auf den Jahresbericht der Generalkontrolleurin der französischen Haftanstalten, der am 11. Mai veröffentlicht wurde und in dem sie die „schuldhafte Trägheit“ des Staates angesichts der hohen Überbelegung der Gefängnisse in Frankreich kritisierte. Außerdem sagte die Generalkontrolleurin Dominique Simonnot im Juli im Sender France Bleu Roussillon, dass das Gefängnis in Perpignan „das schlimmste“ sei, das sie je besucht habe.

    Zu den problematischen Punkten gehört insbesondere die Belegungsrate. France Bleu Roussillon berichtet, dass die Belegung des Gefängniszentrums (das vor 36 Jahren gebaut wurde) bei den Männern 280 % beträgt. Mehr als 300 Häftlinge belegen dort die etwa 130 vorgesehenen Plätze. Einige schlafen auf Matratzen, die auf dem Boden liegen und von Bettwanzen befallen sind. Schimmel ist an den Wänden und in den Toiletten zu sehen, die häufig verstopft sind. Fenster sind zerbrochen und das Stromnetz gilt als defekt.

    Neben der Belegungsquote und den Haftbedingungen wies das Gericht auch auf die Misshandlung von Häftlingen im Disziplinarbereich hin. Während Matthieu Quinquis – der Anwalt der französischen Sektion der Internationalen Beobachtungsstelle für Gefängnisse (OIP) und einer der Anwälte, die das Verfahren initiiert hatten – behauptete, dass einige Aufseher „die Gefangenen erniedrigen, ihnen nicht jeden Tag ihr Essen geben und sie einschüchtern“, wies Johann Reig, Vertreter der Gewerkschaft Ufap-Unsa Justice in Okzitanien, diese Vorwürfe zurück: „Die Gefangenen in diesem Gefängnis gelten als gewalttätig, es ist sehr schwierig, dort zu arbeiten. Ausserdem werden die Gänge gefilmt, die Videos können angeschaut werden, um festzustellen, dass alles normal abläuft“.

    Der Richter fordert den Staat nun auf, eine Reihe von Sofortmaßnahmen zu ergreifen: Renovierungsarbeiten in den Zellen, Maßnahmen gegen die Brandgefahr sowie eine gründliche Untersuchung im Disziplinarbereich, um die Funktionsweise und das Verhalten der Aufseher zu überprüfen. In Bezug auf die Forderung der Kläger, dass keine neuen Häftlinge aufgenommen werden sollten, traf der Richter keine Entscheidung. Anwalt Matthieu Quinquis erklärt, dass „der Richter der Ansicht ist, dass es nicht in seiner Macht steht, die Inhaftierungen auszusetzen“. Eine Entscheidung, mit der er nicht einverstanden ist: „Wir werden die Frage daher in den nächsten Wochen vor den Staatsrat bringen“.

    Auf Anfrage von France Bleu Roussillon haben sich die Leitung der Strafvollzugsanstalt und das Justizministerium bislang nicht zu dem Urteil geäußert.

    Am Mittwoch, dem 16. August, hatten die Internationale Beobachtungsstelle für Gefängnisse (OIP) und die Vereinigung der Anwälte für die Verteidigung der Rechte von Gefangenen (A3D) das Verwaltungsgericht aufgefordert, eine Aussetzung neuer Inhaftierungen in der überfüllten Strafvollzugsanstalt Perpignan sowie eine Verbesserung der Haftbedingungen anzuordnen. Die beiden Verbände hatten daher beim Verwaltungsgericht Montpellier zunächst eine einstweilige Verfügung beantragt.

  • Straßburg: Er wollte Cannabis per Drohne in Haftanstalt zu schmuggeln – 1 Jahr Gefängnis

    Straßburg: Er wollte Cannabis per Drohne in Haftanstalt zu schmuggeln – 1 Jahr Gefängnis

    Weil er versucht hatte, mithilfe einer Drohne Drogen in die Straßburger Haftanstalt zu schmuggeln, erhält eine Person am Donnerstag ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Zwei weitere Personen wurden ebenfalls verurteilt.

    Eine Person wurde am Donnerstag, dem 10. August, zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil sie versucht hatte, mithilfe einer Drohne Drogen in die Haftanstalt in Straßburg zu schmuggeln.

    Eine zweite Person erhielt neun Monate Gefängnis, davon fünf Monate ohne Bewährung. Eine dritte Person, die gerade erst 18 Jahre alt geworden war, wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die drei volljährigen Angeklagten wurden am Dienstag, dem 8. August, in der Nähe einer Haftanstalt verhaftet, sie führten eine Drohne und 150 Gramm Cannabis mit sich. Die drei Angeklagten wurden am Donnerstag, dem 10. August, in einem Sofortverfahren vor Gericht gestellt.

    Die stellvertretende Staatsanwältin fügte hinzu, dass vier weitere volljährige Personen, die am Mittwoch, dem 9. August, festgenommen worden waren, am Donnerstagabend, dem 10. August, wegen der gleichen Tatbestände ebenfalls der Staatsanwaltschaft vorgeführt wurden. Sie müssen am Freitag, dem 11. August vor dem Richter erscheinen und sitzen bis dahin in Untersuchungshaft.

  • Vier Neonazis wegen „terroristischer“ Anschlagspläne zu Haftstrafen zwischen 1 und 18 Jahren verurteilt

    Vier Neonazis wegen „terroristischer“ Anschlagspläne zu Haftstrafen zwischen 1 und 18 Jahren verurteilt

    Alexandre Gilet, ein 27-jähriger ehemaliger freiwilliger Gendarm, wurde zu 18 Jahren Gefängnis mit einer Mindeststrafe von zwei Dritteln verurteilt.

    Vier Männer, die der Neonazi-Bewegung „Waffenkraft“ angehörten, wurden am Freitag, dem 30. Juni, von einem speziellen Schwurgericht für Jugendliche in Paris zu Strafen zwischen einem Jahr Haft ohne Bewährung und 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Die höchste Strafe, 18 Jahre Zuchthaus mit einer Mindestdauer von zwei Dritteln, wurde gegen Alexandre Gilet, einen 27-jährigen ehemaligen freiwilligen Gendarmen, verhängt, der „Waffen und Sprengstoff besaß“ und „einen unbestreitbaren Einfluss auf die Gruppe ausgeübt hatte“, wie der Vorsitzende Richter Christophe Petiteau erklärte.

    Dem Mann aus Grenoble wurde außerdem eine fünfjährige sozialrechtliche Betreuung auferlegt, die ein Verbot des Waffenbesitzes und ein zehnjähriges Verbot der Ausübung eines öffentlichen Amtes beinhaltet. Die drei anderen Angeklagten wurden zu wesentlich milderen Strafen verurteilt, wobei ein Teil der Haftstrafe von einem Richter für Strafvollzug „umgestaltet“ werden kann, wie der Vorsitzende erklärte.

    Sie hatten es insbesondere auf Moscheen abgesehen.
    Evandre Aubert, ein 28-jähriger Mann aus der Ardèche, der als „Ideologe“ der Gruppe beschrieben wurde, und Julien (Vorname geändert), ein 22-jähriger Mann aus Tourange, der zum Zeitpunkt der Taten minderjährig war, wurden beide zu fünf Jahren Haft verurteilt, davon drei Jahre auf Bewährung. Das Gericht berücksichtigte die Tatsache, dass Julien zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten noch minderjährig war, weswegen seine Strafe halbiert wurde. Gauthier Faucon, der 25-jährige Sohn eines in Tours lebenden Soldaten, der Alexandre Gilet illegal eine Schrotflinte abgekauft hatte, erhielt drei Jahre Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung.

    Die vier Männer standen seit dem 19. Juni wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Ihnen drohten bis zu 30 Jahren Zuchthaus.

    Die Angeklagten hatten seit 2017 an einem privaten Forum namens „Waffenkraft“ teilgenommen. Es wird vermutet, dass sie Moscheen und Politiker wie den ehemaligen LFI-Präsidentschaftskandidaten Jean-Luc Mélenchon angreifen wollten.

  • „Epochale Entscheidung“: Französischer Staat zur Entschädigung von Opfern der Luftverschmutzung verurteilt

    „Epochale Entscheidung“: Französischer Staat zur Entschädigung von Opfern der Luftverschmutzung verurteilt

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Paris, das am 16. Juni zugunsten der Eltern von zwei kranken Kindern verkündet wurde, folgt auf eine frühere Entscheidung in derselben Angelegenheit. Im Februar 2022 war die Schuld des Staates festgestellt worden, weil er es versäumt hatte, die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffspitzen in der Luft umzusetzen. Asthmaanfälle, Bronchiolitis, wiederholte Mittelohrentzündungen bis 2017 und 2018. Die ersten Lebensjahre von zwei kleinen Mädchen, die 2014 und 2015 geboren wurden, in der Nähe von Paris waren nicht einfach. Der Richter des Verwaltungsgerichts Paris kam nach einem Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass ein Teil der Symptome mit der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte aufgrund eines Fehlers des Staates zusammenhing, da die beiden Familien in der Nähe der Pariser Ringautobahn wohnten. Er verurteilte den Staat daher dazu, ihnen Entschädigungen zu zahlen. Auf den eindringlichen Rat der Ärzte hin zogen die beiden Familien…

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  • Abhöraffäre: Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt

    Abhöraffäre: Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt

    Der ehemalige Staatschef war bereits in erster Instanz zu der gleichen Strafe verurteilt worden. Nicolas Sarkozy, dem ebenfalls für drei Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen wurden, legt nun Kassationsbeschwerde ein. Die Entscheidung ist gefallen. der französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wurde am Mittwoch, dem 17. Mai, im Berufungsverfahren wegen Bestechung und Einflussnahme zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr ohne Bewährung, verurteilt. Der ehemalige Staatschef war bereits in erster Instanz zu der gleichen Strafe verurteilt worden, ein Novum für einen ehemaligen Präsidenten. Das Berufungsgericht in Paris legte fest, dass die Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel abgeleistet werden soll. Nicolas Sarkozy wurde außerdem für drei Jahre seiner Bürgerrechte beraubt, wodurch er nicht mehr wählbar ist. Seine Anwälte kündigten umgehend an, dass er Kassationsbeschwerde einlegen werde. Die beiden Mitangeklagten des Ex-Präsidenten, sein langjähriger Anwalt Thierry Herzog …

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