Schlagwort: Steuern

  • 120.000 Hausbesitzer in Frankreich haben laut Finanzamt ihre Swimmingpools nicht angemeldet

    120.000 Hausbesitzer in Frankreich haben laut Finanzamt ihre Swimmingpools nicht angemeldet

    120.000 private Poolbesitzer haben bereits oder werden in Kürze einen Brief von der Generaldirektion für öffentliche Finanzen erhalten, um ihren Pool nachträglich anzumelden.

    Das Ziel der Steuerbehörde war es, zwischen 80.000 und 100.000 nicht angemeldete Schwimmbäder aufzuspüren. Die tatsächliche Zahl hat die Erwartungen noch übertroffen, wie die Zeitung Le Parisien berichtet: 120.000 Eigentümer haben oder werden einen Brief von der Generaldirektion für öffentliche Finanzen erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihr Schwimmbad nachträglich anzumelden. Sie haben dann 30 Tage Zeit, um ihre Situation zu regulieren.

    Zur Erinnerung: Für den Bau eines Schwimmbeckens mit einer Fläche von mehr als 100 m² ist eine Baugenehmigung erforderlich, und für ein Becken mit einer Fläche zwischen 10 und 100 m² ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Unterhalb dieser Größe werden keine Dokumente verlangt (außer wenn sich der Pool in einem Schutzgebiet befindet).

    „40 bis 50 Millionen Euro im Jahr 2023“.
    Jérôme Fournel, der Generaldirektor der öffentlichen Finanzen, sagte gegenüber der Zeit Ouest France, dass der Betrag, den das Finanzamt nachfordern werde, „40 bis 50 Millionen Euro im Jahr 2023“ betragen könnte. Tausende von Franzosen werden also mit Steuernachzahlungen rechnen müssen und könnten sogar eine Nachzahlung für die drei vorangegangenen Jahre erhalten, „je nachdem, wann der Pool gebaut oder die Immobilie erworben wurde“. Die Rechnung könnte für einige recht hoch ausfallen – im Durchschnitt bis zu 375 Euro.

    Um die nicht angemeldeten Schwimmbäder zu finden, Hat das Wirtschafts- und Finanzministerium laut Le Parisien mit der Firma Capgemini, die zusammen mit Google eine entsprechende Software entwickelt hat, Luftaufnahmen des nationalen Instituts für geografische und forstwirtschaftliche Informationen (IGN) ausgewertet und mit den Daten der Katasterämter verglichen. Eventuelle Fehler werden von Beamten der Steuerbehörde bei einem persönlichen Besuch überprüft.

  • Frankreich: Warum steigt die Grundsteuer im Jahr 2023 stark an?

    Frankreich: Warum steigt die Grundsteuer im Jahr 2023 stark an?

    Der Betrag der Grundsteuer, den Hausbesitzer in Frankreich im nächsten Herbst werden zahlen müssen, wird stark ansteigen. Und das liegt nicht nur an der Inflation …

    Die Grundsteuer 2023 wird sehr hoch ausfallen. Mit Rekordsteigerungen in einigen Städten: +62 % in Paris, +34 % in Grenoble, +22 % in Metz, +16 % in Lyon oder +12 % in Bordeaux, um nur einige Beispiele zu nennen. Mehrere Faktoren erklären den starken Anstieg dieser lokalen Steuer.

    Die Grundsteuer ist an die Inflation gekoppelt.
    Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Katastermietwert der betreffenden Immobilie oder des betreffenden Grundstücks ab. Dabei handelt es sich um die theoretische Miete, die der Eigentümer erhalten könnte, wenn er seine Immobilie vermietet. Dieser Mietwert wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, die die Statistik-Behörde Insée im November 2022 auf 7,1 % geschätzt hat, ne berechnet. Alle Grundsteuern werden daher 2023 um mindestens diesen Betrag steigen.

    Der Steuersatz variiert je nach Gebietskörperschaft.
    Das andere Element, das die Höhe der Grundsteuer verändert, ist der Steuersatz, den die jeweilige Gebietskörperschaft, in der sich die Immobilie befindet, anwendet. Ein Steuersatz, der je nach Gemeinde oder Departement variiert. Dies erklärt, warum es zwischen zwei benachbarten Städten große Unterschiede geben kann. Einige entscheiden sich dafür, keine weiteren Erhöhungen zu beschließen. Dies ist beispielsweise 2023 in Nantes, Caen, Le Havre, Clermont-Ferrand, Besançon, Dijon, Montpellier, Marseille oder Aix-en-Provence der Fall.

  • Frankreich: Die Grundsteuer könnte 2023 um durchschnittlich 7,1% steigen

    Frankreich: Die Grundsteuer könnte 2023 um durchschnittlich 7,1% steigen

    Allen Hausbesitzern in Frankreich droht bald eine Erhöhung ihrer Grundsteuer. Es besteht die Gefahr, dass die Grundsteuer für alle Hausbesitzer in Frankreich ab diesem Jahr höher ausfällt. Der Anstieg könnte mindestens 7,1 % betragen. Jedes Jahr wird der sogenannte Katastermietwert einer Immobilie entsprechend den Verbraucherpreisen des Vorjahres aufgewertet. I. Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen sind auch die Katastermietwerte um 7,1 % gestiegen. Einige Kommunen werden ihre Steuern allerdings nicht erhöhen. Zu den Städten, die ihre Steuersätze am stärksten erhöhen werden, gehören Grenoble, +25%, Bobigny, +18,5%, Quimperlé, +15%, Lyon +9%. In Paris werden sogar Rekordwerte von bis zu 52% Erhöhung erreicht. Konkret soll die Grundsteuer für eine 50 m² große Pariser Wohnung von durchschnittlich 438 Euro im Jahr 2022 auf 701 Euro im Jahr 2023 steigen. Viele Städte in Frankreich beklagen einen Rückgang ihrer Einnahmen. Das Ergebnis ist, dass sich die meisten von ihnen dafür entschiede…

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  • Steuern: In Frankreich wird es immer schwieriger, Auskünfte vom Finanzamt zu erhalten

    Steuern: In Frankreich wird es immer schwieriger, Auskünfte vom Finanzamt zu erhalten

    In Frankreich bleiben nur noch wenige Tage, um die Steuererklärungen abzugeben. Aber es ist nicht immer einfach, sich zurechtzufinden, und die Wartezeit für Auskünfte vor Ort ist oft lang, wie in Straßburg im Departement Bas-Rhin.

    Die Türen des Finanzamts in Straßburg (Bas-Rhin) sind noch nicht geöffnet, aber die Schlange ist bereits sehr lang. Mehrere Dutzend Minuten Wartezeit, um die Antwort zu bekommen, die man benötigt, um seine Steuererklärung richtig auszufüllen. „Ich habe angerufen, aber niemanden erreicht. Ich habe eine E-Mail geschickt, aber ich bekomme keinen Termin“, berichtet ein Steuerpflichtiger gegenüber dem Sender France 3. „Das ist unser dritter und letzter Versuch“, erzählt eine andere Einwohnerin. Die Finanzbehörde bietet nur eine einzige Adresse für die gesamte Metropole Straßburg, die nur an vier Tagen in der Woche vormittags ohne Termin geöffnet ist.

    Letzter Tag für die Papiersteuererklärung im Elsass.
    Es gibt in diesem Jahr viele Fragen rund um die neue Meldepflicht für Hausbesitzer, was den üblichen Andrang noch verstärkt. Für viele Menschen ist die Online-Steuererklärung immer noch stressbehaftet. „Online-Behördengänge können manchmal ein wenig Angst machen“, erklärt Louise Heinrich, Beauftragte für digitale Begleitung. Mit dem langen Himmelfahrtswochenende bleibt den elsässischen Steuerzahlern nur noch ein Tag, um ihre Papiersteuererklärung auszufüllen. Online hat man noch bis zum 8. Juni Zeit.

  • Emmanuel Macron will bis 2027 Steuersenkungen in Höhe von zwei Milliarden für „die Mittelschicht“

    Emmanuel Macron will bis 2027 Steuersenkungen in Höhe von zwei Milliarden für „die Mittelschicht“

    Der Präsident der Republik erklärte am Montagabend, er habe seine Regierung gebeten, Vorschläge zu diesem Thema zu machen. Präsident Emmanuel Macron will bis 2027 zwei Milliarden Euro an Steuersenkungen auf „die Mittelschicht“ „konzentrieren“, „wenn der Haushalt dies in diesem Fünfjahreszeitraum erlaubt“, wie er am Montag, dem 15. Mai, auf dem französischen Fernsehsender TF1 ankündigte. „Ich habe die Regierung gebeten, mir Vorschläge zu machen“. Der Staatschef ging nicht näher auf die geplanten Maßnahmen ein. „Ich habe die Regierung gebeten, daran zu arbeiten, aber ich will hier keine Türen schließen, weil es intelligente Dinge geben kann, die man bei einem Teil der Abgaben, die Sie zahlen, der Beiträge, die Sie zahlen, wenn Sie Arbeitnehmer sind, machen kann“, betonte Macron. „Einkommen zwischen 1.500 und 2.500 Euro“. Wann könnten die Steuersenkungen greifen? „Wenn der Staatshaushalt es in diesem Fünfjahreszeitraum, in dieser Amtszeit erlaubt“, antwortete Emmanuel Macron ohne weitere …

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  • Emmanuel Macron will weitere Steuersenkungen für die Mittelschicht

    Emmanuel Macron will weitere Steuersenkungen für die Mittelschicht

    Darüber sprach der Präsident der Republik am Sonntag in einem Interview mit der Zeitung „L’Opinion“. In einem Interview mit L’Opinion am Sonntag, dem 14. Mai, bekräftigte Emmanuel Macron, dass er seine Politik der Steuersenkung für die Mittelschicht fortsetzen will, um Arbeit besser zu entlohnen. „Wir müssen einen Kurs der Steuersenkung für unsere Mittelschicht fortsetzen. Warum? Weil wir, wenn wir das Land weiterhin an Bord holen wollen, der Arbeit wieder mehr Glaubwürdigkeit verleihen müssen“. „Heute helfen wir sehr stark den Menschen, die sich in einer Notlage befinden, die den Anschluss verloren haben. Wir unterstützen Geringverdiener sehr stark und haben mit der Aktivitätsprämie noch mehr getan“, fuhr der Staatschef fort, der nach der schmerzhaften Rentenkrise versucht, wieder die Kontrolle zu übernehmen. „Die Besteuerung der Einkommen der Mittelschicht ist zu hoch und beschleunigt sich zu schnell. Sie zerstört Kaufkraftgewinne zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Ich spreche von denjen…

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  • Steuern: Serienbetrug – französische Verwaltung sperrt gehackte Internet-Steuerkonten

    Steuern: Serienbetrug – französische Verwaltung sperrt gehackte Internet-Steuerkonten

    Die Steuerbehörde warnt vor einer Welle von Hackerangriffen, die sich gegen die Nutzer der Website www.impots.gouv.fr richten. Um die Steuerzahler und ihre Bank- und persönlichen Daten vor bösartigen Aktionen zu schützen, wurden die Konten, die Opfer betrügerischer Aktionen wurden, gesperrt. Dies könnte auch auf Sie zutreffen.

    Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Benutzerkonto auf der Website www.impots.gouv.fr.? Dies ist wahrscheinlich die Folge eines Hackerangriffs, der von der Steuerverwaltung jetzt entdeckt wurde, die zum Schutz Ihrer persönlichen und vertraulichen Daten eine Sperrung vorgenommen hat.

    Überall in Frankreich warnen die Regionaldirektionen für öffentliche Finanzen die Steuerzahler seit diesem Mittwoch vor Betrugsversuchen und Identitätsdiebstahl.

    „In letzter Zeit wurden Fälle von Identitätsdiebstahl und betrügerischen Zugriffen auf Nutzerkonten in einigen besonderen Bereichen auf der Website www.impots.gouv.fr. festgestellt“, warnt die Steuerbehörde und weist darauf hin, dass eine Phishing-Kampagne mit betrügerischen E-Mails hinter diesen Kontohacks stecken soll. „Die unrechtmäßigen Zugriffe sind nicht durch eine Schwachstelle des Informationssystems zu erklären“, so die Steuerbehörde.

    Um die persönlichen Daten zu schützen und den Zugriff auf vertrauliche Daten oder die Durchführung böswilliger Handlungen zu verhindern, wurde die betroffenen Konten gesperrt. Insbesondere erwähnt die Steuerverwaltung eine böswillige Änderung der Bankdaten, die dazu führen könnte, dass die Überweisungen zu viel gezahlter Steuern nicht auf das Konto des Steuerzahlers, sondern auf das der Täter erfolgen könnte. Die betroffenen Nutzer werden derzeit individuell informiert (per E-Mail oder alternativ per Post).

    Um die Reaktivierung eines gesperrten Kontos auf www.impots.gouv.fr vorzunehmen, werden die Nutzer oder ein ordnungsgemäß bestellter Bevollmächtigter aufgefordert, sich mit einem Ausweisdokument in das Finanzamt zu begeben.

    Tipps zur Vermeidung von Betrug
    Anlässlich dieser Welle von Hackerangriffen erneuert die Verwaltung ihre Ratschläge zur Vorsicht und Wachsamkeit.

    – Nutzen Sie für alle Ihre Steuerangelegenheiten immer die Website www.impots.gouv.fr, insbesondere für den Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich;

    – Wenn Sie E-Mails von der Steuerverwaltung erhalten, überprüfen Sie systematisch die Absenderadresse: Sie muss unbedingt mit @dgfip.finances.gouv.fr enden;

    – Ändern Sie Ihr Passwort in eines, das auf keiner anderen Website verwendet werden sollte;

    – Falls noch nicht geschehen, geben Sie Ihre Mobiltelefonnummer in Ihrem persönlichen Bereich an, um die Sicherheit zu erhöhen;

    – Geben Sie niemals persönliche Informationen oder Informationen, die den Zugang zu Online-Diensten ermöglichen, per Telefon weiter.

  • Etwa 130 Europaabgeordnete fordern internationale Steuer auf „Ultrareiche“

    Etwa 130 Europaabgeordnete fordern internationale Steuer auf „Ultrareiche“

    Rund 130 Europaabgeordnete und mehrere Wirtschaftswissenschaftler forderten in einem in der Zeitung Le Monde veröffentlichtem Beitrag von der OECD und den Vereinten Nationen, eine internationale Steuer für „Ultrareiche“ einzuführen. Eine Petition für die Einführung einer Vermögenssteuer für „Ultrareiche“ auf internationaler Ebene wurde von mehr als 130 Europaabgeordneten unterzeichnet. „Was wir für multinationale Konzerne erreicht haben, müssen wir nun auch für große Vermögen erreichen“, so Aurore Lalucq (Fraktion der Sozialisten und Demokraten) und der Wirtschaftswissenschaftler Gabriel Zucman, die die Kampagne initiiert haben, in einem in der Zeitung Le Monde veröffentlichten Gastbeitrag. Beispiel Elon Musk „Unser Vorschlag ist einfach: Einführung einer progressiven Steuer auf das Vermögen der Ultrareichen auf internationaler Ebene, um die Ungleichheiten zu verringern und sich gleichzeitig an der Finanzierung der für den ökologischen und sozialen Übergang notwendigen Investitionen zu…

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  • Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat einen Aufruf gestartet und fordert die Besitzer von Zweitwohnsitzen oder vermieteten Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung abzugeben. 34 Millionen Eigentümer sind davon betroffen.

    Hausbesitzer aufgepasst: Die Wohnsteuer ist noch nicht ganz verschwunden. Zwar werden Hauptwohnsitze bald nicht mehr besteuert, aber Mietobjekte und Zweitwohnsitze sind nach wie vor von der Wohnsteuer betroffen. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen fordert die Eigentümer dieser Art von Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung auszufüllen und so den Steuerbehörden alle Gebäude zu melden, die möglicherweise besteuert werden könnten.

    Nach Angaben der Steuerbehörde sind etwa 34 Millionen Eigentümer und 73 Millionen Immobilien betroffen. Keller und Parkplätze sind von dieser Steuer ausgenommen.

    Privatpersonen, die einen Zweitwohnsitz oder ein Mietobjekt in Frankreich besitzen, müssen auf die Website „impots.gouv.fr“ gehen und sich in ihre „espace particulier“ einloggen. Dort gibt es den Menüpunkt „Immobilien“, unter dem man die Erklärung ausfüllen kann.

    Auf der Website der Generaldirektion für öffentliche Finanzen werden Antworten auf häufig gestellte Fragen bereitgestellt, um Eigentümer bei ihren Angaben zu unterstützen. Eigentümer müssen für jede der betroffenen Immobilien angeben, wie sie genutzt werden, die Namen der Bewohner, wenn die Immobilie vermietet ist, und die betreffenden Zeiträume eintragen.

  • 2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    Einkommensteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen – was sich für französische Haushalte im Jahr 2023 ändert.

    Die Besteuerung der französischen Haushalte wird sich im Jahr 2023 ändern.

    Die von Emmanuel Macron 2018 versprochene Abschaffung der Wohnsteuer auf den Hauptwohnsitz, die im vergangenen Jahr noch 20% der Bevölkerung betraf, wird 2023 vollständig eintreten. Für Zweitwohnsitze wird die Wohnsteuer hingegen beibehalten, wobei einige Gemeinden sogar einen Zuschlag erheben könnten.

    Hausbesitzer müssen 2023 mit einem starken Anstieg ihrer Grundsteuer rechnen. Denn deren Grundlage hängt von der Anpassung der Mietwerte an die Inflation ab, die 2022 in Frankreich bei 7,1 % lag. Die Inflation des vergangenen Jahres wird also zu einer entsprechenden Erhöhung der Grundsteuer führen, denn die lokalen Gebietskörperschaften müssen sich mit steigenden Energiekosten und der Inflation auseinandersetzen. „Ich rufe die Gebietskörperschaften dazu auf, ihre lokalen Steuersätze nicht in die Höhe zu treiben. Sie sollen nicht alle Anstrengungen untergraben, die unternommen werden, um die Kaufkraft der Franzosen zu schützen. Die Gebietskörperschaften können ihre kommunalen Steuersätze durchaus senken. Eine Reihe von Bürgermeistern hat angekündigt, dass sie dies auch tun werden“, mahnte der Minister für öffentliche Finanzen Gabriel Attal im Finanzausschuss.

    Die Stufen der Einkommensteuertabelle werden um 5,4% angehoben, um der Inflation der letzten Monate Rechnung zu tragen. „Es wird vorgeschlagen, die für das Einkommen des Jahres 2022 geltende Einkommensteuertabelle im gleichen Verhältnis wie die Inflation zu erhöhen, um bei gleichbleibendem Einkommen ein gleiches Steuerniveau aufrechtzuerhalten. Ohne eine solche Anpassung wären die Steuern der Franzosen um rund 6,2 Mrd. € gestiegen“, heißt es im Text des Finanzgesetzentwurfs für 2023. Mit anderen Worten: Für Franzosen, deren Gehalt im letzten Jahr um nicht mehr als 5,4% gestiegen ist, werden die Steuern gesenkt. Die neuen Steuertarife werden wie folgt aussehen: 0% für Jahreseinkommen bis 10.777 €, 11% für Einkommen zwischen 10.777 € und 27.478 €, 30% für Einkommen zwischen 27.478 € und 78.570 €, 41% für Einkommen zwischen 78.570 € und 168.994 € und 45% für Einkommen über 168.994 €.

    Die Steuer auf leerstehende Wohnungen oder Häuser wird auf den sogenannten Mietwert erhoben. Im Jahr 2023 wird ihr Satz von 12,5% im ersten Jahr und 25% in den Folgejahren steigen.