Schlagwort: Terrorismus

  • Ukraine-Krieg: Französische Abgeordnete wollen die russische Wagner-Gruppe als Terrororganisation einstufen

    Ukraine-Krieg: Französische Abgeordnete wollen die russische Wagner-Gruppe als Terrororganisation einstufen

    Die französische Nationalversammlung prüft am Dienstag, dem 9. Mai, einen Entschließungsantrag, mit dem die private russische Militärgruppe Wagner auf die Liste der terroristischen Organisationen gesetzt werden soll. Die französischen Abgeordneten diskutieren am Dienstag, 9. Mai, einen von Benjamin Haddad, Renaissance-Abgeordneter aus Paris, eingebrachten Entschließungsantrag, der darauf abzielt, die russische paramilitärische Formation, bekannt als Wagner-Gruppe, als „terroristische Organisation“ zu bezeichnen. Wie die Zeitung Le Figaro Ende März berichtete, besteht das Ziel des Textes darin, die Aufnahme „der privaten militärischen Einheit Wagner in die Liste der terroristischen Organisationen der Europäischen Union“ zu fordern. Die Truppen von Jewgeni Prigoschin werden in der Tat regelmäßig wegen Übergriffen in den Gebieten, in denen sie operieren, angeklagt. In Bachmut in der Ukraine, wo sie seit Monaten einen erbitterten Kampf führen, haben Wagners Söldner extrem tödliche Angriffs…

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  • 14-Jähriger wegen Verdachts auf Anschlagspläne in Rosenau festgenommen

    14-Jähriger wegen Verdachts auf Anschlagspläne in Rosenau festgenommen

    Der radikalisierte Minderjährige, der am Dienstag in Rosenau (Haut-Rhin) festgenommen wurde, ist „den Thesen des IS verfallen“, wie eine dem Fall nahestehende Quelle gegenüber Franceinfo erklärte. Am Dienstag, dem 4. April, wurde in Rosenau (Haut-Rhin), an der Grenze zu Deutschland und der Schweiz, ein 14-jähriger Minderjähriger festgenommen, der unter dem Verdacht steht, einen Terroranschlag zu planen. Nach Angaben von Franceinfo hatte der radikalisierte Minderjährige, der „den Thesen des IS verfallen“ war, versucht, einen selbst gebastelten Sprengsatz herzustellen. Er habe der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ seine Treue geschworen. Die Geheimdienste hatten den Minderjährigen erst vor wenigen Tagen aufgespürt. Die mit den Ermittlungen beauftragte Generaldirektion für innere Sicherheit (DGSI) zeigte sich davon überzeugt, dass der Jugendliche Material zur Herstellung von Sprengstoff gekauft hatte. Ermittler haben mindestens einen selbstgebauten Sprengsatz entdeckt Die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft beschloss daher, den Jugendlichen am Dienstag zu verhaften. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Ermittler mindestens einen selbstgebauten Sprengsatz, wobei nicht bekannt wurde, wie weit dieser tatsächlich funktionsfähig ist. Es gab keine Bestätigung für ein mögliches Anschlagsziel. Der Verdächtige befindet sich jetzt für maximal 48 Stunden in Polizeigewahrsam, da es sich um einen Minderjährigen unter 15 Jahren handelt.
  • Justiz: Terrorgefahr durch Ultrarechte in Frankreich wächst

    Justiz: Terrorgefahr durch Ultrarechte in Frankreich wächst

    Am Dienstag, dem 17. Januar, wurde in Paris der Prozess gegen die ultrarechte Gruppierung Barjols eröffnet. Die Gruppe wird verdächtigt, mehrere Anschlagspläne geschmiedet zu haben, darunter einen gegen Emmanuel Macron.

    Die Barjols, eine ultrarechte Gruppierung, hatten mehrere Anschläge geplant: Sie wollten Moscheen, Synagogen und Migrantenlager treffen, aber auch Politiker entführen oder Emmanuel Macron töten. Im November 2018 hatte ein Mitglied der Gruppe, dessen Telefon abgehört worden war, den Wunsch geäußert, Emmanuel Macron ermorden zu wollen. Insgesamt sind 13 Personen in dem Prozess angeklagt, der am Dienstag, dem 17. Januar, eröffnet wurde.

    Zweitgrößte terroristische Bedrohung hinter den Dschihadisten.
    Die Gruppe, der langjährige Haftstrafen drohen, hat paramilitärische Ausbildungen absolviert und Dutzende Waffen sowie Munition gehortet.

    Innerhalb von sechs Jahren wurden in Frankreich 13 Ermittlungen gegen ultrarechte Gruppierungen eingeleitet. „Es gibt ein Phänomen der Verschärfung des ultrarechten Terrorismus in Frankreich (…), er ist zur zweitgrößten Bedrohung geworden, hinter der dschihadistischen Bedrohung“, sagt Jean-François Ricard, Antiterrorismus-Staatsanwalt auf dem Sender France 2.

  • Lockerbie-Attentat 1988: Libyscher Verdächtiger in den USA inhaftiert

    Lockerbie-Attentat 1988: Libyscher Verdächtiger in den USA inhaftiert

    Ein Auslieferungsverfahren gegen Abu Agila Mohammad Massoud wurde von der US-Justiz bereits vor zwei Jahren eingeleitet, als das ehemalige Mitglied des Geheimdienstes von Muammar al-Gaddafi noch in Libyen inhaftiert war.

    Bei der Explosion der Boing 747 im Dezember 1988 waren 270 Menschen ums Leben gekommen. Ein Libyer, der verdächtigt wird, die Bombe für den Lockerbie-Anschlag in Schottland zusammengebaut und programmiert zu haben, wurde nun in den USA inhaftiert, wie die schottischen Behörden am Sonntag, dem 11. Dezember, bekannt gaben. Die Festnahme und das „bevorstehende Erscheinen“ vor Gericht von Abu Agila Mohammad Massoud, einem ehemaligen Mitglied des Geheimdienstes von Muammar al-Gaddafi, wurden von Washington bestätigt.

    Im Dezember 2020, 32 Jahre nach der Tragödie, hatte die US-Justiz angekündigt, für diesen Verdächtigen, der damals in Libyen inhaftiert war, die Auslieferung zu beantragen. Es ist nicht bekannt, wann und unter welchen Bedingungen Abu Agila Mohammad Massoud den US-Behörden übergeben wurde.

    Bisher wurde nur eine Person wegen dieses Anschlags verurteilt: der 2012 verstorbene Libyer Abdelbaset Ali Mohamed Al-Megrahi, der aber stets seine Unschuld beteuert hatte.

    Der tödlichste Anschlag in der britischen Geschichte
    Das Regime des libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi hatte 2003 offiziell die Verantwortung für den Anschlag übernommen und den Familien der Opfer eine Entschädigung von 2,7 Milliarden US-Dollar gezahlt. Die Ermittlungen waren 2016 wieder aufgenommen worden, als die US-Justiz erfuhr, dass Abu Agila Mohammad Massoud nach dem Sturz des Diktators festgenommen worden war und 2012 gegenüber dem Geheimdienst des neuen libyschen Regimes ein Geständnis abgelegt haben soll.

    Der Anschlag richtete sich gegen einen Transatlantikflug von London nach New York. Die Maschine, eine Boeing 747 der Pan Am, war am 21. Dezember 1988 über dem schottischen Dorf Lockerbie explodiert, wobei alle 259 Passagiere und Besatzungsmitglieder sowie 11 Personen am Boden ums Leben kamen. Der Anschlag war der tödlichste, der jemals auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs verübt wurde, aber auch der zweittödlichste Anschlag auf Amerikaner (190 Tote), nur die Anschläge vom 11. September 2001 forderten mehr amerikanische Opfer.

  • Prozess um Terroranschlag in Nizza: Strafen zwischen 2 und 18 Jahren Zuchthaus verhängt

    Prozess um Terroranschlag in Nizza: Strafen zwischen 2 und 18 Jahren Zuchthaus verhängt

    Das Pariser Sondergericht gab am Dienstagabend, 13. Dezember, sein Urteil im Prozess um den Anschlag in Nizza, bei dem 86 Menschen getötet worden waren, bekannt. Die Richter befanden alle acht Angeklagten für schuldig.

    Tränen und Umarmungen nach dreieinhalb Monaten eines schmerzhaften Prozesses für die Opfer des Attentats in Nizza (Alpes-Maritimes). Alle acht Angeklagten wurden für schuldig befunden. Die Strafen reichen von 2 bis 18 Jahren Zuchthaus. „Es geht um Kinder, um zerrissene Familien. Und die menschliche Justiz hat ausnahmsweise ihre Rolle gut gemacht“, sagt Caroline Vilani, die bei dem Anschlag vier Menschen, darunter ihren Sohn, verloren hat, auf dem Sender France 3.

    18 Jahre Haft für Mohamed Ghraieb
    In dem Prozess gab es einen wichtigen Abwesenden: den Attentäter, der mit seinem Lastwagen am 14. Juli 2016 auf der Promenade des Anglais in Nizza mit voller Geschwindigkeit in die Menschenmenge fuhr und 86 Personen niedermähte. Er wurde damals in der Kabine des LKWs von der Polizei erschossen. Tatsächlich war keiner der Angeklagten in dem Prozess wegen Mittäterschaft angeklagt. Zwei Angeklagte wurden jedoch einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, darunter Mohamed Ghraieb, der zu 18 Jahren Haft verurteilt wurde. Sein Anwalt, Vincent Brengarth, zeigte sich „fassungslos über die Brutalität des Urteils“ und kündigte an, dass er Berufung einlegen werde.

  • Attentat von Nizza: 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten gefordert

    Attentat von Nizza: 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten gefordert

    Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten im Prozess um die Anschläge von 2016 in Nizza gefordert. Das Urteil wird am Dienstag, dem 13. Dezember, erwartet.

    Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag, dem 6. Dezember, 15 Jahre Haft für jeden der drei Hauptangeklagten im Prozess um den Anschlag in Nizza. Mohamed Ghraieb, Chokri Chafroud und Ramzi Arefa werden wegen „terroristischer Vereinigung“ angeklagt.  Ramzi Arefa allerdings, so die Staatsanwaltschaft, „konnte nichts von der Radikalisierung“ des Mörders Mohamed Lahouaiej-Bouhlel wissen, der am 14. Juli 2016 am Steuer seines 19-Tonnen-LKWs auf der Promenade des Anglais 86 Menschen tötete und über 450 verletzte. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch 15 Jahre Haft für ihn, weil er dem Mörder eine Waffe zur Verfügung gestellt hatte, wie auch für die beiden anderen Angeklagten Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud. Diese beiden „waren sich der Fähigkeit von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel bewusst, Taten in Verbindung mit seiner radikalen Ideologie zu begehen“, sagte Jean-Michel Bourlès, einer der drei Staatsanwälte der Nationalen Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft (Pnat), am Ende seines Plädoyers.

    Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft für Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud und argumentierte, dass sie sich aufgrund ihrer „tatsächlichen Nähe“ zu dem Mörder, ihrer Beteiligung „in unterschiedlichem Maße“ an der Anmietung des für den Anschlag verwendeten LKWs und ihrer „Handlungen, um (ihm) eine Waffe zu verschaffen“, der terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hätten.

    Gegen weitere fünf Angeklagte, darunter vier Albaner, die wegen gewöhnlicher Straftaten im Zusammenhang mit Waffenhandel angeklagt waren, forderte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zwei und zehn Jahren. Drei der vier Albaner sollen ausserdem dauerhaft aus Frankreich verbannt werden.

    Die drei Staatsanwält*innen stellten fast acht Stunden lang ihre Anträge, in denen sie insbesondere betonten, dass die Angeklagten „ausschließlich für die ihnen vorgeworfenen Taten“ verurteilt werden sollten.

    „Es wird Frustrationen geben, das ist unvermeidlich“, sagt Generalstaatsanwältin Alexa Dubourg und erinnerte daran, dass keiner der acht Angeklagten vor dem Sondergericht in Paris „als Urheber des Attentats“ verurteilt werden könne.

    Sie erinnerte an die „Einzigartigkeit des Horrors“ dieses Attentats, das unschuldige Familien zum Ziel hatte. Fünfzehn Kinder und Jugendliche wurden von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel getötet.

    Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud drohen bis zu 20 Jahre Haft. Ramzi Arefa droht eine lebenslange Haftstrafe, da er nach einer Verurteilung wegen Diebstahls im Jahr 2014 rückfällig geworden ist.

    Nach den Plädoyers der Verteidigung, die vom 7. bis 9. Dezember vorgesehen sind, haben die Angeklagten am 12. Dezember noch ein letztes Mal das Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.

    Das Urteil wird am Dienstag, den 13. Dezember, erwartet.

  • Prozess um Anschlag in Nizza: 1.940 Personen sind Nebenkläger – 300 werden aussagen

    Prozess um Anschlag in Nizza: 1.940 Personen sind Nebenkläger – 300 werden aussagen

    Allerdings nehmen nur wenige der Nebenkläger direkt am Prozess teil.

    1.940 Personen haben sich als Nebenkläger im Prozess um das Attentat vom 14. Juli 2016 auf der Promenade des Anglais in Nizza, der am Montag, den 5. September, vor dem Sondergericht für Schwurgerichte in Paris begonnen hat, registrieren lassen. Es gibt 300 Zeugen, die im Laufe des Prozesses aussagen wollen.

    Lesen Sie auch: Prozess um den Anschlag in Nizza: 6 Jahre später wollen die Opfer Gerechtigkeit

    Es ist allerdings zu erwarten, dass nicht alle, die sich anmelden, auch als Nebenkläger anerkannt werden. Die Justiz wird die Nebenkläger erst in einer Entscheidung im Jahr 2023 bestätigen, also mehrere Wochen nach dem Urteil, das für Dezember 2022 erwartet wird. Die Entscheidung wird auf mehreren Kriterien beruhen, die eine Vertreterin der Nationalen Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft (NAT) am ersten Verhandlungstag am Montag erläuterte. Beispielsweise wird die Justiz prüfen, ob es sich um direkte oder indirekte Opfer des Angreifers handelt, ob sie sich auf der Fahrbahn des LKWs befanden oder nicht, ob sie zum Zeitpunkt der Tat anwesend waren oder nicht.

    Lesen Sie auch: Nizza-Attentat-Prozess: Nizzas Bürgermeister Christian Estrosi als Zeuge geladen

    Der Prozess findet in Paris statt
    Im Gegensatz zu der großen Anzahl an angemeldeten Nebenklägern wohnen nur wenige dem Prozess tatsächlich bei, obwohl für sie über tausend Plätze im Sondergericht in Paris und in zwei Sälen des Palais des Congrès in Nizza reserviert sind. Eine Organisation, mit der sich die Bürger von Nizza offensichtlich nicht recht anfreunden können. Die Säle in Paris und Nizza sind fast leer. Insgesamt nur 85 Opfer oder Angehörige von Opfern waren am ersten Tag des Prozesses in Paris und Nizza anwesend, wie Franceinfo berichtet. Etwa dreißig kamen am Dienstagmorgen und etwa sechzig am Dienstagnachmittag, um die ersten Aussagen der Angeklagten zu hören.

    Zur Erinnerung: Am 14. Juli 2016 raste Mohamed Lahouaiej-Bouhlel mit einem Lastwagen in die Menschenmenge, die sich auf der Promenade des Anglais in Nizza versammelt hatte, um das Feuerwerk zum Nationalfeiertag zu sehen. Er tötete 86 Menschen, verletzte 316 körperlich und über 3000 psychisch, bevor er von den Sicherheitskräften durch Schüsse getötet wurde. Seit Montag, dem 5. September, stehen acht Personen vor dem Schwurgericht in Paris, darunter drei Personen aus dem Umfeld des Attentäters, die der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt werden, und fünf Personen, die ihm Waffen geliefert haben sollen.

    Nur sieben der Angeklagten sind bei der Anhörung anwesend, der achte befindet sich in Tunesien in Haft.

  • Nizza-Attentat-Prozess: Nizzas Bürgermeister Christian Estrosi als Zeuge geladen

    Nizza-Attentat-Prozess: Nizzas Bürgermeister Christian Estrosi als Zeuge geladen

    Der Bürgermeister der Stadt, der zur Zeit der Vorfälle stellvertretender Sicherheitsbeauftragter war, wird am 20. Oktober vom Gericht befragt. Auch der ehemalige Präsident François Hollande wird als Zeuge geladen. Nachdem am Montag vor dem Pariser Sondergericht für Strafsachen der Prozess um den Anschlag in Nizza am 14. Juli 2016 begann, wurde der derzeitige Bürgermeister der Stadt Christian Estrosi, der damals als erster Stellvertreter des Bürgermeisters für die Sicherheit zuständig war, von der Vereinigung „Promenade des Anges“ als Zeuge vorgeladen. Philippe Pradal, der 2016 Bürgermeister von Nizza war, wird in dem Verfahren, das bis zum 16. Dezember dauern soll, ebenfalls gehört werden.

    Christian Estrosi und Philippe Pradal werden am Donnerstag, 20. Oktober, ab 14 Uhr angehört. Außerdem werden François Hollande, ehemaliger Präsident der Republik, Bernard Cazeneuve, ehemaliger Premierminister, und François Molins, ehemaliger St…

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  • Prozess um den Anschlag in Nizza: 6 Jahre später wollen die Opfer Gerechtigkeit

    Prozess um den Anschlag in Nizza: 6 Jahre später wollen die Opfer Gerechtigkeit

    Endlich findet nun auch der Prozess zu dem Anschlag vom 14. Juli auf der Promenade des Anglais in Nizza statt. Der Attentäter und Fahrer des LKWs starb durch Schüsse der Polizei noch vor Ort. Jetzt stehen acht Personen wegen ihrer Verbindung zu dem schrecklichen Anschlag vor Gericht.

    86 Tote, mehr als 300 Verletzte und chaotische Szenen. Weniger als ein Jahr nach dem Attentat vom 13. November 2015 in Paris wurde Frankreich am 14. Juli 2016 in Nizza (Alpes-Maritimes) erneut in Angst und Schrecken versetzt. Ein Datum und Bilder, die die Opfer, die den Anschlag überlebt haben, nicht vergessen können. Hager Ben Aouiffi tritt als Nebenklägerin auf, sie und ihre 4-jährige Tochter sind damals zwischen die Räder des Lastwagens geraten und haben wir durch ein Wunder überlebt. „Das Bild, das ich in mir trage, ist der Blick meiner Tochter, als sie mir sagte, Mama, da ist ein Lastwagen, ich sehe ihren erschrockenen Blick und spüre das Gefühl der Ohnmacht, das ich hatte, als ich sah, wie meine Tochter vor meinen Augen hätte sterben können, zerquetscht unter den Rädern eines Lastwagens“, sagt sie aus.

    Für diejenigen kämpfen, die nicht mehr da sind
    Insgesamt treten über 800 Personen als Nebenkläger auf, so auch die Familie Borla, die den Tod der 13-jährigen Laura betrauert. „Wir kämpfen für die Menschen, die leider gegangen sind und die nicht hätten gehen dürfen, das ist unser Kampf, unsere Art, uns für sie einzusetzen“, sagt ihre Schwester vor der Kamera von France 3. Marc Falip hingegen wurde selbst weder körperlich verletzt noch trauerte er um Angehörige. Als freiwilliger Feuerwehrmann hat er sterbende Menschen ins Krankenhaus gebracht und kann die Bilder nicht vergessen, wie sein Fahrzeug im Slalom zwischen leblosen Körpern fahren muss. „Das sind Bilder, die nicht mehr weggehen, das ist wie eine Narbe“. Ein Prozess, auf den die Opfer seit sechs Jahren warten. Er wird am Montag, den 5. September, eröffnet und soll bis zum 16. Dezember dauern.

  • Prozess um die Anschläge vom 13. November 2015: Heute soll das Urteil fallen

    Prozess um die Anschläge vom 13. November 2015: Heute soll das Urteil fallen

    Nach zehn Monaten Verhandlung in einem außergewöhnlichen Prozess wird am Mittwochabend die Entscheidung des Pariser Schwurgerichts erwartet. Die 14 anwesenden Angeklagten und sechs weitere, die in Abwesenheit wegen ihrer Beteiligung an den Anschlägen vom 13. November 2015 vor Gericht gestellt wurden, sollen heute Abend ihre Strafen erhalten. Das härteste Urteil – lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung nach Verbüssung der Mindesthaftzeit – wurde für Salah Abdeslam gefordert, das einzige noch lebende Mitglied der Terrorkommandos, das für den Tod von 130 Menschen verantwortlich ist.

    Die Verhandlungstage im Prozess um die Anschläge vom 13. November 2015 endeten am Montag, dem 27. Juni. Nach zehn Monaten Verhandlung warten nun alle Parteien auf die Entscheidung des Pariser Schwurgerichts, die für Mittwochabend erwartet wird.

    Seit Montag sind die fünf Berufsrichter, aus denen sich das Gericht zusammensetzt, und ihre vier Stellvertreter an einem „gesicherten“ Ort in der Nähe von Paris einquartiert, ohne die Möglichkeit, diesen zu verlassen.

    Während ihrer Klausurtagung müssen sie entscheiden, ob die Angeklagten für ihre Taten verantwortlich sind und welche Anklagepunkte gegen jeden von ihnen zutreffen.

    Die Richter werden am Mittwoch um 17 Uhr in den Pariser Justizpalast zurückkehren, um den vierzehn Angeklagten, die bei der Verhandlung anwesend sind, das Urteil mitzuteilen.

    Die Nationale Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft (Pnat) forderte lebenslange Haftstrafen für fünf der 14 anwesenden Angeklagten – sechs weitere stehen in Abwesenheit vor Gericht – in dem längsten Prozess in der französischen Justizgeschichte der Nachkriegszeit.

    Für Salah Abdeslam, das einzige noch lebende Mitglied der Kommandos, die am 13. November 2015 in Paris und Saint-Denis 130 Menschen töteten, wurde die härteste Strafe nach französischem Recht gefordert: lebenslängliches Zuchthaus ohne die Möglichkeit einer Freilassung.

    „Ich bin kein Mörder“
    Salah Abdeslam, der am Montag als letzter vor Gericht sprach, sagte zu den Richtern: „Die öffentliche Meinung sagt, dass ich mit einer Kalaschnikow auf den Terrassen stand und auf die Leute geschossen habe. Die öffentliche Meinung glaubt, dass ich im Bataclan war und Menschen getötet habe. Sie wissen, dass die Wahrheit genau das Gegenteil ist“.

    „Ich habe Fehler gemacht, das ist wahr, aber ich bin kein Mörder, ich bin kein Killer. Wenn Sie mich wegen Mordes verurteilen, begehen Sie eine Ungerechtigkeit“, sagt der Hauptangeklagte Salah Abdeslam.

    Die Staatsanwaltschaft forderte auch lebenslange Haft für den Auftraggeber der Anschläge, den Belgier Osama Atar, der in Abwesenheit verurteilt wird und wahrscheinlich bereits in der irakisch-syrischen Grenzregion ums Leben gekommen ist.

    Zwei Wochen lang hatten die Verteidiger in ihren Plädoyers das Gericht gewarnt: Wenn man im Namen der durch diese Verbrechen ausgelösten Emotionen dazu übergehe, die Mörder und die Komplizen bei den Vorbereitungshandlungen, die Vermieter von Autos und Häusern, gleich zu verurteilen, dann müsse man zugeben, dass sich der Rechtsstaat unter dem Schock selbst verloren hat und nur noch eine Pappkulisse übrig geblieben ist…

    Die Urteile werden am Mittwoch ab 17 Uhr erwartet.