Chlordécone-Skandal: Staat haftbar, doch nur wenige Opfer werden entschädigt

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Ein weiterer Meilenstein im Chlordécone-Skandal: Die Pariser Verwaltungsberufungsgericht hat am 11. März die Verantwortung des französischen Staates offiziell anerkannt. Doch die Entscheidung fällt ernüchternd aus – nur eine Handvoll Opfer erhält eine Entschädigung. Ein Urteil, das für viele nicht weit genug geht. Anerkennung der staatlichen Schuld – aber mit Einschränkungen Über Jahrzehnte hinweg wurde das hochgiftige Pestizid Chlordécone in den Bananenplantagen der französischen Überseegebiete Guadeloupe und Martinique eingesetzt. Trotz frühzeitiger Warnungen genehmigte der Staat die Verwendung weiterhin – eine Fehlentscheidung mit dramatischen Folgen. Jetzt hat das Gericht festgestellt, dass der Staat durch das Zulassen und Verlängern der Chlordécone-Nutzung schwere Versäumnisse begangen hat. Doch die eigentliche Frage lautet: Wer hat Anspruch auf Entschädigung? Das Gericht entschied, dass der Staat für „den moralischen Schaden durch Angst“ aufkommen muss – allerdings nur, wenn die …

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