Kategorie: Vermischtes

  • Arbeiten im Urlaub? In Frankreich gilt ein klarer Schutz für Beschäftigte

    Arbeiten im Urlaub? In Frankreich gilt ein klarer Schutz für Beschäftigte

    Der bezahlte Jahresurlaub besitzt im französischen Arbeitsrecht einen besonderen Stellenwert: Er dient der Erholung. Wer sich in genehmigten Ferien befindet, soll Abstand vom Berufsalltag gewinnen und neue Kraft schöpfen. Aus diesem Grund dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten während des Urlaubs grundsätzlich nicht zur Arbeit heranziehen. Weder die Rückkehr ins Büro noch das Erledigen kleiner Aufgaben vom Strand, aus dem Hotel oder von zu Hause aus gehört zu den Pflichten eines Arbeitnehmers.

    Das gilt auch für Tätigkeiten, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Das Beantworten beruflicher E-Mails, die Teilnahme an einer Videokonferenz, ein kurzer Anruf bei einem Kunden oder das schnelle Überarbeiten einer Datei bleiben rechtlich betrachtet Arbeitsleistungen. Selbst wenn der Aufwand nur wenige Minuten beträgt und bequem über das Smartphone erledigt wird, widerspricht eine solche Anweisung dem eigentlichen Zweck des Urlaubs.

    Ganz ausgeschlossen ist ein Rückruf aus den Ferien allerdings nicht. Das Gesetz lässt Ausnahmen zu, allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen. Ein außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Notfall muss vorliegen, der die Anwesenheit der betreffenden Person zwingend erforderlich macht. Ein schwerwiegender technischer Zwischenfall, eine erhebliche Gefährdung des Betriebs oder ein anderes außergewöhnliches Ereignis zählen zu den denkbaren Fällen.

    Normale Schwierigkeiten im Betriebsalltag reichen dagegen nicht aus. Personalmangel, eine unerwartete Krankmeldung im Team oder eine hohe Arbeitsbelastung gehören zum unternehmerischen Risiko und rechtfertigen keinen Abbruch des Urlaubs. Auch eine mangelhafte Planung darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihre Erholung opfern müssen. Kommt es dennoch zu einem Rückruf, muss der Arbeitgeber nachvollziehbar darlegen, weshalb gerade diese Person unverzichtbar ist.

    Welche Rechte und Ausgleichsansprüche im Einzelfall bestehen, richtet sich häufig nach der jeweiligen französischen Convention collective, also dem einschlägigen Tarifvertrag. Sollte später Streit entstehen, prüfen die Arbeitsgerichte sorgfältig, ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen oder ob der Rückruf rechtswidrig erfolgte.

    Muss ein Arbeitnehmer seinen Urlaub berechtigterweise unterbrechen, dürfen daraus grundsätzlich keine finanziellen Nachteile entstehen. Zusätzliche Reisekosten, Umbuchungsgebühren oder andere Ausgaben können erstattungsfähig sein. Ebenso bleiben die nicht genommenen Urlaubstage erhalten und lassen sich später nachholen. Manche Tarifverträge sehen darüber hinaus zusätzliche freie Tage als Ausgleich vor.

    Deshalb lohnt sich ein sorgfältiger Umgang mit allen Unterlagen. Flug- oder Bahntickets, Hotelrechnungen, Mautquittungen sowie Belege für Umbuchungen oder Stornierungen sollten aufbewahrt werden. Ebenso empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Rückruf und dessen Begründung. Das schafft Klarheit und erleichtert im Streitfall den Nachweis der entstandenen Kosten.

    Eine andere Situation besteht vor Beginn des Urlaubs. Arbeitgeber legen innerhalb der gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben fest, wann Beschäftigte ihre Ferien antreten. Bereits genehmigte Urlaubstermine genießen jedoch Schutz. In der Regel dürfen sie nicht kurzfristig geändert werden. Auch hier existiert lediglich eine Ausnahme für außergewöhnliche Ereignisse, etwa wenn völlig unvorhersehbare Umstände den Betriebsablauf ernsthaft gefährden. Saisonale Arbeitsspitzen oder gewöhnliche Personalengpässe genügen dafür normalerweise nicht.

    Ebenso wenig besteht während der Ferien eine allgemeine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit. Frankreich stärkt diesen Grundsatz zusätzlich durch das sogenannte „Recht auf Abschalten“. Beschäftigte müssen ihr dienstliches Postfach nicht regelmäßig kontrollieren und auch nicht jederzeit auf Anrufe oder Nachrichten reagieren. Unternehmen sind vielmehr gut beraten, funktionierende Vertretungsregelungen einzurichten, damit der Betrieb auch ohne ständig verfügbare Urlauber reibungslos läuft.

    Wer dennoch während seines Urlaubs kontaktiert wird, sollte zunächst klären, ob lediglich eine unverbindliche Bitte vorliegt oder eine verbindliche Arbeitsanweisung ausgesprochen wird. Im Fall eines angeordneten Rückrufs empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung mit Angaben zur Begründung, zur Kostenerstattung und zum Umgang mit den verbleibenden Urlaubstagen.

    Fest steht: Urlaub ist in Frankreich keine Bereitschaftszeit. Der gesetzlich geschützte Erholungsanspruch darf nur in echten Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Ein pauschales Verlangen, Beschäftigte müssten während ihrer Ferien jederzeit erreichbar sein oder kleinere Aufgaben erledigen, lässt sich mit den Grundsätzen des französischen Arbeitsrechts nicht vereinbaren.

    Von C. Hatty

  • Waldbrände in der Gironde: Wie ein Solarprojekt zur Nahrung für eine Verschwörungstheorie wird

    Waldbrände in der Gironde: Wie ein Solarprojekt zur Nahrung für eine Verschwörungstheorie wird

    Während Tausende Feuerwehrleute in der Gironde gegen gewaltige Waldbrände kämpfen, breitet sich parallel ein anderes Feuer aus – jenes der Gerüchte. In sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, die Wälder würden absichtlich angezündet, um Platz für riesige Solaranlagen zu schaffen. Im Mittelpunkt dieser Erzählung steht das umstrittene Photovoltaikprojekt Horizeo südlich von Bordeaux. Doch bei genauer Betrachtung zerfällt die vermeintliche Beweiskette.

    Das Projekt Horizeo soll in der Gemeinde Saucats entstehen. Geplant ist eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 800 Megawatt. Dafür müssten etwa 680 Hektar Wald gerodet werden. Mit einem Investitionsvolumen von rund 600 Millionen Euro zählt das Vorhaben zu den größten Solarprojekten Europas.

    Kritik daran gibt es seit Jahren. Waldbesitzer, Umweltverbände, Landwirte und Jäger sehen den hohen Flächenverbrauch mit Sorge. Sie warnen vor Eingriffen in empfindliche Ökosysteme, einer Zerschneidung des Waldes und möglichen Folgen für Artenvielfalt sowie Wasserhaushalt. Auch die grundsätzliche Frage, ob zur Erzeugung klimafreundlicher Energie ein Wald weichen soll, gehört zu einer berechtigten gesellschaftlichen Debatte.

    Aus dieser realen Kontroverse entwickelte sich jedoch eine Behauptung, für die bislang jeder Beleg fehlt: Die Waldbrände seien absichtlich gelegt worden, um den Bau des Solarparks zu erleichtern.

    Schon ein Blick auf die Landkarte widerspricht dieser These. Das für Horizeo vorgesehene Gelände wurde von den aktuellen Bränden nicht erfasst. Zwischen dem Projektgebiet bei Saucats und dem Ausgangspunkt des Feuers liegen rund 35 Kilometer Luftlinie. Auch zu den verheerenden Bränden des Jahres 2022 besteht kein direkter räumlicher Zusammenhang. Die damaligen Feuer bei Landiras lagen mehrere Kilometer entfernt. Projektfläche und Brandgebiete überschneiden sich nicht.

    Hinzu kommt ein weiterer Irrtum. Ein abgebrannter Wald verliert durch ein Feuer nicht automatisch seinen Schutzstatus. Wer dort eine Solaranlage errichten möchte, benötigt weiterhin sämtliche Genehmigungen nach Bau-, Umwelt- und Forstrecht. Ein Brand erleichtert diese Verfahren nicht. Im Gegenteil: Zusätzliche naturschutzrechtliche Fragen können ein Projekt sogar komplizierter machen.

    Neue Nahrung erhielt die Verschwörungstheorie durch ein vielfach geteiltes Video. Darin fährt ein Landwirt an einer Solaranlage bei Hostens vorbei und erklärt, dort habe er 2022 noch gegen die Flammen gekämpft. Viele Nutzer deuteten die Aufnahme als Beweis dafür, dass nach den Bränden unmittelbar Solarmodule errichtet worden seien.

    Die zeitliche Reihenfolge erzählt jedoch eine andere Geschichte. Die Genehmigungen für diese Anlagen stammen bereits aus dem Jahr 2010. Die Solarmodule standen spätestens 2014 und damit lange vor den Großbränden von 2022. Die Flächen waren zuvor unter anderem durch frühere Holzeinschläge und den Sturm Klaus geprägt.

    Bis heute existieren keine Hinweise darauf, dass Unternehmen der Solarbranche an der Entstehung der Brände beteiligt waren. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen könnte der aktuelle Großbrand bei Arbeiten zur Vegetationspflege auf einer Baustelle ausgelöst worden sein. Die Untersuchungen dauern allerdings noch an.

    Ironischerweise spielten bestehende Solarparks während der jüngsten Feuer teilweise sogar eine positive Rolle. Freigehaltene Sicherheitsstreifen, regelmäßig gepflegte Flächen und der Einsatz der Feuerwehr erschwerten die Ausbreitung der Flammen. An einigen Stellen wirkten die Anlagen wie zusätzliche Brandschneisen.

    Die Diskussion über Horizeo bleibt dennoch berechtigt. Der Eingriff in den Wald, die Interessen großer Energiekonzerne und mögliche ökologische Folgen verdienen eine kritische öffentliche Debatte. Wer daraus jedoch ohne belastbare Beweise eine gezielte Brandstiftung ableitet, ersetzt Fakten durch Spekulation. Die eigentlichen Ursachen der zunehmenden Waldbrandgefahr liegen in extremer Hitze, anhaltender Trockenheit und den Folgen des Klimawandels – nicht in einer bislang unbelegten Verschwörung.

    Andreas M. Brucker

  • Wenn der Asphalt schmilzt: Frankreichs Straßen geraten an ihre Belastungsgrenze

    Wenn der Asphalt schmilzt: Frankreichs Straßen geraten an ihre Belastungsgrenze

    Die anhaltenden Hitzewellen hinterlassen in Frankreich längst nicht mehr nur verdorrte Felder, ausgetrocknete Flussbetten und überhitzte Innenstädte. Auch das Straßennetz leidet sichtbar unter den außergewöhnlichen Temperaturen. Erreicht das Thermometer Werte von knapp 40 Grad, heizt sich die Fahrbahn vielerorts auf mehr als 60 Grad auf. Der Asphalt verliert an Festigkeit, beginnt sich zu verformen und bleibt im Extremfall sogar an den Reifen vorbeifahrender Fahrzeuge haften.

    Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang vom sogenannten „Ressuage“. Dabei tritt das im Straßenbelag enthaltene Bitumen an die Oberfläche. Die Fahrbahn glänzt plötzlich, verliert an Griffigkeit und entwickelt sich vor allem für Motorrad- und Radfahrer zu einer ernstzunehmenden Gefahrenquelle. Gleichzeitig entstehen unter der Last von Autos und Lastwagen Spurrillen, Wellen oder sogar Aufwerfungen, die den Verkehr zusätzlich erschweren.

    Besonders deutlich zeigte sich das Problem im Département Meurthe-et-Moselle. Auf der Départementstraße D138 bei Lunéville musste ein rund sechseinhalb Kilometer langer Abschnitt vorübergehend gesperrt werden. Die Fahrbahndecke war erst kurze Zeit zuvor erneuert worden, hielt den extremen Temperaturen jedoch nicht stand. Messungen ergaben Oberflächentemperaturen von bis zu 62 Grad. Das Bindemittel wurde so weich, dass vorbeifahrende Fahrzeuge Teile des Belags mit ihren Reifen herausrissen. Aus einer frisch sanierten Straße entstand innerhalb weniger Stunden eine klebrige und teilweise unbefahrbare Fahrbahn.

    Solche Vorfälle bleiben längst keine Ausnahme mehr. In zahlreichen Départements kontrollieren Straßenmeistereien besonders gefährdete Strecken inzwischen deutlich häufiger. Betroffen sind ältere Straßen ebenso wie Abschnitte, deren Oberfläche erst kürzlich erneuert wurde. Die Verantwortlichen reagieren mit provisorischen Maßnahmen, um größere Schäden und Unfälle zu vermeiden.

    Eine der schnellsten Lösungen besteht darin, feinen Splitt oder Sand auf die betroffenen Fahrbahnen aufzubringen. Das Material bindet das austretende Bitumen, reduziert das Festkleben an den Reifen und verbessert vorübergehend die Haftung. Ganz ohne Nachteile funktioniert ist Methode allerdings nicht. Lose Steinchen können gegen Fahrzeuge geschleudert werden oder für Zweiräder ein zusätzliches Risiko darstellen. Deshalb gelten auf solchen Strecken häufig niedrigere Tempolimits. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, bleibt oft nur eine vollständige Sperrung der Straße.

    Hinzu kommt ein weiteres Problem: Viele Reparaturarbeiten lassen sich während extremer Hitze kaum durchführen. Frisch eingebaute Asphaltdecken benötigen geeignete Temperaturen, um dauerhaft auszuhärten. Hält die Hitzewelle über mehrere Tage an, verschieben sich Baustellen und notwendige Instandsetzungen. Das bringt Baupläne durcheinander und erhöht den Druck auf die ohnehin stark beanspruchten Straßenmeistereien.

    Dass Asphalt bei großer Hitze weich wird, gilt übrigens nicht als Hinweis auf schlechte Bauqualität. Straßenbeläge entstehen stets abgestimmt auf die klimatischen Bedingungen einer Region. In Frankreich mussten sie traditionell Frost, Regen und starken Temperaturschwankungen standhalten. Härtere Asphaltmischungen verkraften hohe Sommertemperaturen zwar besser, neigen im Winter jedoch eher zu Rissen. Weichere Mischungen bleiben bei Kälte elastischer, erreichen während außergewöhnlicher Hitzewellen jedoch schneller ihre Belastungsgrenze.

    Genau hier zeigt sich eine der Folgen des Klimawandels. Temperaturen, die früher als selten galten, treten inzwischen regelmäßig auf. Das stellt eine Infrastruktur vor neue Herausforderungen, deren Planung jahrzehntelang auf anderen klimatischen Voraussetzungen beruhte.

    Eine vollständige Erneuerung des französischen Straßennetzes mit hitzebeständigeren Belägen wäre weder kurzfristig noch finanziell realistisch. Dennoch rücken neue Asphaltmischungen, reflektierende Oberflächen und begrünte Straßenräume zunehmend in den Fokus. Solche Maßnahmen können die Aufheizung der Fahrbahn verringern und ihre Lebensdauer verlängern. Für viele Départements bedeutet das allerdings zusätzliche Investitionen, obwohl vielerorts bereits erheblicher Sanierungsbedarf besteht.

    Die schmelzenden Straßen verdeutlichen eindrucksvoll, dass die Folgen der Erderwärmung längst im Alltag angekommen sind. Was früher als außergewöhnliches Sommerphänomen galt, entwickelt sich zunehmend zu einer dauerhaften Herausforderung für Verkehr, Infrastruktur und öffentliche Haushalte.

    Autor: C.H.

  • Bahnstreik in der Normandie sorgt am ersten August-Wochenende für erhebliche Einschränkungen

    Bahnstreik in der Normandie sorgt am ersten August-Wochenende für erhebliche Einschränkungen

    Ausgerechnet zum ersten großen Reisewochenende im August werden Bahnreisende zwischen Paris und der Normandie auf eine Geduldsprobe gestellt. Ein kurzfristig angekündigter lokaler Streik bei der französischen Staatsbahn SNCF führt von Freitag, 31. Juli, bis einschließlich Sonntag, 2. August 2026, zu zahlreichen Zugausfällen, geänderten Fahrplänen und voraussichtlich stark ausgelasteten Verbindungen. Besonders betroffen sind Urlauber, Tagesausflügler und Pendler, die zwischen der Hauptstadt und den beliebten Küstenorten der Normandie unterwegs sind.

    An dem Arbeitskampf beteiligen sich vor allem Lokführer, daneben auch Zugbegleiter sowie Beschäftigte an den Bahnhöfen im Bereich Paris-Saint-Lazare. Mehrere Gewerkschaften tragen die Protestaktion gemeinsam. Die SNCF spricht von einer unerwarteten lokalen Arbeitskampfmaßnahme, die den Zugverkehr auf einigen der wichtigsten Verbindungen der Region deutlich beeinträchtigt.

    Vor allem die Strecken vom Bahnhof Paris-Saint-Lazare in Richtung Rouen, Le Havre, Caen, Cherbourg, Vernon, Évreux sowie Trouville und Deauville stehen im Mittelpunkt der Einschränkungen. Gerade diese Verbindungen zählen während der Sommerferien zu den meistgenutzten Bahnstrecken Frankreichs. Tausende Menschen nutzen sie jedes Wochenende, um an die Strände des Ärmelkanals oder in die historischen Städte der Normandie zu reisen. Nun drohen längere Wartezeiten, überfüllte Züge und kurzfristige Änderungen im Fahrplan.

    Bereits für den ersten Streiktag mussten zahlreiche Verbindungen gestrichen werden. Ursprünglich waren 465 Züge auf den betroffenen Strecken vorgesehen, mindestens 67 davon fielen bereits vorab aus. Gleichzeitig unterscheiden sich die veröffentlichten Angaben zur tatsächlichen Anzahl der fahrenden Züge je nach Informationsquelle. Für Reisende bedeutet das vor allem eines: Allgemeine Prognosen helfen nur bedingt. Wer unterwegs ist, sollte ausschließlich den Status der eigenen Verbindung im Blick behalten.

    Neben den Zugausfällen rechnen Experten mit erheblichen Verspätungen und einer deutlich höheren Auslastung der verbleibenden Züge. Wer zeitlich flexibel plant, dürfte außerhalb der klassischen Hauptreisezeiten bessere Chancen auf einen Sitzplatz haben. Trotzdem gilt: Gerade an diesem Wochenende ist Geduld gefragt.

    Der Zeitpunkt des Streiks verschärft die Lage zusätzlich. In Frankreich fällt das erste August-Wochenende traditionell mit dem sogenannten „chassé-croisé“ zusammen. Dann treffen die Rückkehrer aus den Juli-Ferien auf die Urlauber, die Anfang August ihre Reise antreten. Straßen, Bahnhöfe und Züge erreichen regelmäßig ihre Kapazitätsgrenzen – und genau in diese ohnehin angespannte Situation platzt nun der Arbeitskampf.

    Immerhin bleibt nicht das gesamte Bahnnetz der Normandie von den Einschränkungen verschont. Mehrere regionale Verbindungen sollen planmäßig verkehren. Dazu gehören unter anderem die Strecken zwischen Rouen und Dieppe, Rouen und Caen, Rouen über Amiens nach Lille sowie verschiedene Verbindungen rund um Caen, Granville, Rennes, Alençon und Le Mans. Auch die regionalen Nomad-Busse sollen ihren Betrieb ohne Einschränkungen fortsetzen. Selbst zwei TGV-Verbindungen bleiben nach aktuellem Stand vom Streik unberührt.

    Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich unabhängig vom Arbeitskampf auf der Strecke zwischen Paris und Évreux. Dort laufen Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Verlängerung der Schnellbahnlinie Eole. Zwischen Samstagmittag und Sonntagmittag ruht der Zugverkehr auf diesem Abschnitt vollständig. Außerhalb dieser Sperrung müssen einige Züge Umleitungen fahren, wodurch sich die Reisezeit spürbar verlängert.

    Die SNCF empfiehlt allen Fahrgästen, den Status ihrer Verbindung jeweils am Vortag ab 17 Uhr zu kontrollieren. Selbst bestätigte Züge können kurzfristig noch geändert oder gestrichen werden. Für Fahrkarten betroffener Verbindungen gelten erleichterte Regelungen bei Umbuchung und Erstattung. Wer von einem Zugausfall betroffen ist, sollte daher die Mitteilungen der Bahn sorgfältig prüfen.

    Der Bahnstreik legt die Normandie zwar nicht lahm, trifft aber ausgerechnet jene Strecken, auf denen zum Ferienbeginn besonders viele Menschen unterwegs sind. Wer an diesem Wochenende zwischen Paris und der normannischen Küste reist, sollte genügend Zeit einplanen, die eigene Verbindung kurz vor der Abfahrt noch einmal überprüfen und sich auf einen längeren Reisetag einstellen.

    Von C. Hatty

  • Schwer an Alzheimer erkrankt: Anwalt fordert Freilassung des Terroristen Carlos

    Schwer an Alzheimer erkrankt: Anwalt fordert Freilassung des Terroristen Carlos

    Der venezolanische Terrorist Ilich Ramírez Sánchez, besser bekannt unter seinem Kampfnamen „Carlos“ oder „der Schakal“, könnte nach mehr als drei Jahrzehnten Haft erneut Gegenstand einer juristischen Grundsatzdebatte werden. Sein Verteidiger hat beim zuständigen Pariser Strafvollstreckungsgericht die Freilassung seines Mandanten aus medizinischen Gründen beantragt. Zur Begründung verweist er auf eine fortgeschrittene Alzheimer-Erkrankung, die den heute 76-Jährigen nach seiner Darstellung nicht mehr in die Lage versetze, den Alltag im Gefängnis eigenständig zu bewältigen.

    Der Antrag wirft eine Frage auf, die weit über den Einzelfall hinausreicht: Wie weit reicht das Gebot der Menschenwürde im Strafvollzug – selbst gegenüber einem Mann, der als einer der berüchtigtsten Terroristen des 20. Jahrhunderts gilt und für zahlreiche Tote verantwortlich gemacht wird?

    Antrag auf Haftentlassung aus medizinischen Gründen

    Der Rechtsanwalt des inhaftierten Terroristen wandte sich mit einem Schreiben an die Präsidentin des Pariser Strafvollstreckungsgerichts, das für Terrorismusverfahren zuständig ist. Er fordert eine zeitnahe Anhörung, um über eine Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen zu entscheiden.

    Nach Darstellung der Verteidigung habe sich der körperliche und geistige Zustand des Gefangenen erheblich verschlechtert. Carlos leide an einer fortschreitenden Alzheimer-Erkrankung, verliere zunehmend die Orientierung und sei inzwischen auf Hilfe im Alltag angewiesen. Unter diesen Umständen könne der französische Staat seinem Mandanten ein menschenwürdiges Lebensende außerhalb des Gefängnisses ermöglichen, ohne die rechtsstaatlichen Grundsätze infrage zu stellen.

    Die französische Gesetzgebung erlaubt grundsätzlich eine Haftunterbrechung oder Entlassung aus medizinischen Gründen, wenn ein Gefangener schwer erkrankt ist und eine angemessene Behandlung oder Betreuung im Strafvollzug nicht mehr gewährleistet werden kann. Allerdings gelten bei Terrorismusdelikten besonders strenge Maßstäbe. Das Gericht muss sowohl medizinische Gutachten als auch Sicherheitsaspekte berücksichtigen.

    Mehr als drei Jahrzehnte Haft

    Carlos befindet sich seit seiner Festnahme im August 1994 ununterbrochen in französischer Haft. Der heute 76-Jährige verbüßt mehrere lebenslange Freiheitsstrafen, die auf verschiedene Terroranschläge und Morde zurückgehen.

    Verurteilt wurde er unter anderem wegen der Ermordung dreier Personen in Paris im Jahr 1975 sowie wegen mehrerer Bombenanschläge in Frankreich, bei denen zahlreiche Menschen ums Leben kamen oder schwer verletzt wurden. Hinzu kommt seine Verurteilung wegen des Granatenanschlags auf das Pariser Kaufhaus Drugstore Publicis im September 1974. Bei diesem Attentat starben zwei Menschen, 34 weitere wurden verletzt.

    Die französische Justiz bestätigte seine lebenslange Freiheitsstrafe letztinstanzlich im Jahr 2021. Während des Prozesses zeigte Carlos keinerlei Reue. Vielmehr bezeichnete er sich weiterhin als revolutionären Kämpfer und bekannte sich öffentlich zu zahlreichen Gewalttaten.

    Der Terrorist, der Europa in Angst versetzte

    Ilich Ramírez Sánchez gehörte in den 1970er- und 1980er-Jahren zu den international meistgesuchten Terroristen. Geboren 1949 in Venezuela, schloss er sich früh radikalen palästinensischen Organisationen an und arbeitete zunächst für die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Später agierte er zunehmend eigenständig und baute ein internationales Netzwerk auf, das Kontakte zu verschiedenen militanten Gruppen unterhielt.

    Seinen weltweiten Bekanntheitsgrad erreichte Carlos durch den Überfall auf die Opec-Konferenz in Wien im Dezember 1975. Gemeinsam mit seinem Kommando nahm er zahlreiche Erdölminister als Geiseln und zwang sie auf eine spektakuläre Flucht über mehrere Länder. Die Aktion machte ihn endgültig zu einer Symbolfigur des internationalen Terrorismus.

    In Frankreich wurde sein Name insbesondere mit einer Serie von Bombenanschlägen verbunden, die Anfang der 1980er-Jahre das Land erschütterten. Die Anschläge richteten sich gegen Bahnhöfe, öffentliche Einrichtungen und andere zivile Ziele. Mehrere Menschen kamen dabei ums Leben, Dutzende wurden verletzt. Die Anschlagsserie trug wesentlich dazu bei, dass Frankreich seine Anti-Terror-Gesetzgebung verschärfte und den Ausbau spezialisierter Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden vorantrieb.

    Nach jahrelanger Flucht gelang französischen Sicherheitskräften 1994 die Festnahme des Terroristen im Sudan. Er wurde nach Frankreich gebracht und befindet sich seitdem in verschiedenen Hochsicherheitsgefängnissen.

    Der Gesundheitszustand im Mittelpunkt

    Im Mittelpunkt des aktuellen Verfahrens steht nicht die Schuldfrage, sondern ausschließlich der medizinische Zustand des Gefangenen. Das zuständige Gericht wird prüfen müssen, ob tatsächlich eine schwere Demenzerkrankung vorliegt und ob die gesundheitliche Situation eine weitere Inhaftierung noch zulässt.

    Hierfür dürften unabhängige Sachverständige den Gesundheitszustand beurteilen. Gleichzeitig werden die Strafvollzugsbehörden darlegen müssen, ob eine angemessene medizinische Versorgung innerhalb des Gefängnisses weiterhin gewährleistet werden kann. Auch die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft dürfte im Verfahren Stellung beziehen.

    Aus juristischer Sicht reicht allein ein hohes Alter nicht aus, um eine Haftentlassung zu rechtfertigen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Erkrankung ein Ausmaß erreicht hat, das eine Fortsetzung der Haft mit den gesetzlichen Vorgaben und den menschenrechtlichen Verpflichtungen Frankreichs unvereinbar erscheinen lässt.

    Zwischen Vergeltung und Menschenwürde

    Der Antrag berührt einen der schwierigsten Bereiche des modernen Strafrechts. Einerseits stehen die außergewöhnliche Schwere der begangenen Straftaten sowie das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen im Mittelpunkt. Andererseits verpflichtet der Rechtsstaat seine Behörden dazu, die Menschenwürde jedes Gefangenen zu achten – unabhängig von dessen Vergangenheit.

    Diese Grundsätze ergeben sich sowohl aus dem französischen Recht als auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass selbst schwerste Straftäter Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung und angemessene medizinische Versorgung besitzen.

    Eine mögliche Haftentlassung würde daher weder die rechtskräftigen Urteile noch die historische Verantwortung des Terroristen relativieren. Ebenso wenig käme sie einer nachträglichen Begnadigung gleich. Vielmehr müsste das Gericht ausschließlich beurteilen, ob der Gesundheitszustand des Gefangenen eine weitere Inhaftierung rechtlich noch zulässt.

    Die Entscheidung dürfte deshalb weit über den Fall Carlos hinaus Beachtung finden. Sie wird erneut zeigen, wie ein demokratischer Rechtsstaat das Spannungsverhältnis zwischen berechtigtem Strafanspruch, öffentlicher Sicherheit und dem Schutz der Menschenwürde selbst gegenüber einem der berüchtigtsten Terroristen der Nachkriegsgeschichte austariert.

    P. Tiko

  • Katzen, Hunde, Pferde: Die stillen Opfer der Waldbrände in der Gironde

    Katzen, Hunde, Pferde: Die stillen Opfer der Waldbrände in der Gironde

    Während Zehntausende Menschen vor den verheerenden Waldbränden in der Gironde ihre Häuser verlassen mussten, lief im Hintergrund eine zweite, kaum weniger dramatische Rettungsaktion. Katzen, Hunde, Pferde, Nutztiere und verletzte Wildtiere gerieten ebenso in Lebensgefahr wie ihre Besitzer. Innerhalb kürzester Zeit entstand ein Netzwerk aus Feuerwehr, Tierärzten, Landwirten, Tierschutzvereinen und freiwilligen Helfern, das unzählige Tiere vor den Flammen in Sicherheit brachte.

    Viele Familien hatten bei der überstürzten Evakuierung kaum Zeit, das Nötigste einzupacken. Für Haustiere fehlten oft Transportboxen oder geeignete Fahrzeuge. Besonders schwierig gestaltete sich die Lage für Pferdehalter und landwirtschaftliche Betriebe. Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen lassen sich nicht einfach in wenigen Minuten in Sicherheit bringen. Dafür braucht es Anhänger, erfahrene Helfer und geeignete Unterkünfte.

    Zahlreiche Menschen öffneten deshalb ihre Höfe, Reitställe oder privaten Häuser für Tiere aus den Evakuierungsgebieten. So fanden viele Vierbeiner vorübergehend ein sicheres Zuhause, während ihre Besitzer um ihre eigenen Wohnungen bangten.

    Besonders anspruchsvoll verlief die Evakuierung des SPA-Tierheims in der Gironde. Rund 180 Hunde und ebenso viele Katzen mussten wegen des dichten Rauchs und der näher rückenden Flammen schnell verlegt werden. Mitarbeiter kehrten sogar aus dem Urlaub zurück, um gemeinsam mit Freiwilligen und Pflegefamilien jedes einzelne Tier unterzubringen. Dabei ging es längst nicht nur um den Transport. Kranke Tiere benötigten Medikamente, verängstigte Hunde mussten getrennt reisen, und nicht alle Tiere vertrugen die Nähe zu Artgenossen.

    Wie dramatisch die Situation teilweise war, zeigte ein Einsatz bei Lacanau. Feuerwehrleute hörten während ihrer Löscharbeiten Hunde bellen und entdeckten mehrere eingeschlossene Tiere in einer verlassenen Zuchtanlage. Die Flammen hatten sich bereits bis unmittelbar an die Zwinger ausgebreitet. Insgesamt 14 Deutsche Schäferhunde und Spaniels konnten gerettet und anschließend von Tierschutzorganisationen übernommen werden.

    Auch Pferdebesitzer lieferten sich vielerorts einen Wettlauf gegen die Zeit. Rauch, Sirenen und Löschflugzeuge versetzten die Tiere in Panik. Freiwillige transportierten sie mit Pferdeanhängern zu sicheren Weiden und Reitställen außerhalb der Gefahrenzone. Für Rinder, Schafe und Ziegen stellten Partnerhöfe in anderen Regionen Frankreichs zusätzliche Unterbringungsplätze bereit.

    Nicht weniger betroffen sind die Wildtiere. Das Pflegezentrum der Vogelschutzorganisation in Audenge musste geschlossen werden. Bereits genesene Tiere ließ man frei, verletzte Vögel, Säugetiere, Reptilien und Amphibien brachte man in andere Auffangstationen. Wie viele Wildtiere den Bränden zum Opfer fielen, bleibt bislang unklar.

    Die Ereignisse zeigen eindrucksvoll, wie groß die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung ist. Gleichzeitig offenbaren die Waldbrände eine Schwachstelle im französischen Katastrophenschutz. Für die Evakuierung von Tieren existiert bislang kein landesweit einheitliches Konzept. Vieles gelang nur dank persönlichem Engagement, guter Zusammenarbeit und schneller Improvisation. Ohne dieses außergewöhnliche Netzwerk wären zahlreiche Tiere den Flammen schutzlos ausgeliefert gewesen.

    Autor: C.H.

  • Brandserie im Var: Was über einen inhaftierten Verdächtigen bekannt ist

    Brandserie im Var: Was über einen inhaftierten Verdächtigen bekannt ist

    Nach einer Serie von Vegetationsbränden im südfranzösischen Département Var sitzt ein 23 Jahre alter Mann in Untersuchungshaft. Die französische Justiz wirft ihm vor, innerhalb weniger Tage mehrere Feuer gelegt und dadurch erhebliche Schäden an Wäldern und der typischen Mittelmeervegetation verursacht zu haben. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, während die Behörden zugleich betonen, dass für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

    Nach Angaben der Gendarmerie soll der Mann zwischen dem 19. und 24. Juli in den Gemeinden Brignoles, Cabasse und Vins-sur-Caramy rund zehn Brände gelegt haben. Mehrere Hektar Macchia und Wald fielen den Flammen zum Opfer. Zu den genauen Tatorten, der Vorgehensweise oder einem möglichen Motiv äußerten sich die Ermittler bislang nicht, um die laufenden Untersuchungen nicht zu gefährden.

    Bemerkenswert erscheint, dass der Verdächtige erst seit etwa einem Monat in der Region lebte. Der arbeitslose 23-Jährige war den Behörden nach bisherigen Erkenntnissen vorher nicht wegen Brandstiftung aufgefallen. Seine Identität bleibt aus ermittlungstaktischen Gründen unter Verschluss.

    Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler durch Hinweise aus der Bevölkerung sowie mithilfe von Videoaufnahmen. Schließlich erfolgte die Festnahme in seiner Wohnung. Nach der Vernehmung erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen vorsätzlicher Brandstiftung mit schwerwiegenden Folgen für Natur und Umwelt. Anschließend ordnete ein Ermittlungsrichter Untersuchungshaft an.

    Die Vorwürfe wiegen schwer. Im Mittelpunkt steht nicht allein der entstandene Sachschaden. Die Justiz geht vielmehr davon aus, dass durch die Feuer ein langfristiger und teilweise irreversibler Schaden für Wälder, Heidelandschaften und die Tierwelt entstanden sein könnte. Gerade in den trockenen Sommermonaten breiten sich Brände im Mittelmeerraum oft innerhalb weniger Minuten aus und hinterlassen verwüstete Landschaften.

    Zusätzlich soll der Beschuldigte psychiatrisch untersucht werden. Eine solche Begutachtung gehört in vergleichbaren Verfahren häufig zum üblichen Ablauf und erlaubt Rückschlüsse auf die Persönlichkeit, eine mögliche Schuldfähigkeit sowie denkbare Beweggründe. Aussagen über eine psychische Erkrankung lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.

    Eine wichtige Klarstellung betrifft den verheerenden Großbrand im Massif du Gros Bessillon. Nach bisherigem Ermittlungsstand gilt der 23-Jährige nicht als Verursacher dieses Feuers. Die Behörden schließen derzeit eine vorsätzliche Entstehung des Hauptbrandes aus.

    Allerdings besteht der Verdacht, dass der Mann später ein weiteres Feuer südlich des bereits brennenden Waldgebietes gelegt haben könnte. Solche zusätzlichen Brandherde stellen Einsatzkräfte vor enorme Herausforderungen. Feuerwehr und Löschflugzeuge müssen ihre Ressourcen aufteilen, wodurch die Bekämpfung des eigentlichen Großbrandes deutlich erschwert wird.

    Die Gendarmerie warnt deshalb vor sogenannten Nachahmungstätern. Große Waldbrände ziehen nach Einschätzung der Ermittler immer wieder Menschen an, die weitere Feuer entfachen. Aus diesem Grund laufen im Département Var mehrere Ermittlungsverfahren wegen anderer verdächtiger Brände, unter anderem im Bereich Pontevès.

    Seit Beginn der diesjährigen Waldbrandsaison nahmen die französischen Sicherheitsbehörden landesweit bereits 184 Personen wegen des Verdachts auf Brandstiftung oder besonders gefährlichen Verhaltens fest. Diese Zahl bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Waldbrände vorsätzlich verursacht wurden. Viele Feuer entstehen weiterhin durch Fahrlässigkeit, technische Defekte, landwirtschaftliche Arbeiten oder natürliche Ursachen.

    Daniel Ivers

  • Urlaub trotz Waldbränden: Wann Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung haben

    Urlaub trotz Waldbränden: Wann Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung haben

    Wer einen Aufenthalt in der Gironde oder den Landes gebucht hat, blickt angesichts der Waldbrände mit Sorge auf den bevorstehenden Urlaub. Doch nicht jede Gemeinde ist von Evakuierungen betroffen. Viele Hotels, Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen bleiben geöffnet und sind weiterhin erreichbar. Die entscheidende Frage lautet daher: Besteht trotzdem ein Anspruch auf eine Rückerstattung?

    Die Antwort fällt differenziert aus. Allein die Nähe zu einem Waldbrand oder die verständliche Sorge um die eigene Sicherheit reicht in der Regel nicht aus, um eine kostenfreie Stornierung durchzusetzen. Maßgeblich ist vielmehr, ob die gebuchte Unterkunft ihre Leistung wie vereinbart erbringen kann und ob der Urlaub tatsächlich noch möglich ist.

    Wurde lediglich eine Unterkunft gebucht – etwa ein Hotelzimmer, ein Campingplatz, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung –, gelten grundsätzlich die vereinbarten Stornierungsbedingungen. Ist der Betrieb geöffnet, die Gemeinde nicht gesperrt und der Ort ohne Einschränkungen erreichbar, bleibt der Vertrag normalerweise bestehen. Wer in diesem Fall aus eigener Entscheidung storniert, muss häufig mit Stornokosten rechnen oder verliert bereits geleistete Anzahlungen.

    Anders sieht die Lage aus, wenn der Aufenthalt objektiv unmöglich geworden ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Zufahrtsstraßen gesperrt sind, behördliche Anordnungen die Anreise verhindern oder die Unterkunft aufgrund der Brände schließen musste. Auch länger andauernde Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung oder andere erhebliche Einschränkungen können dazu führen, dass der Vermieter die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen kann. In solchen Fällen besteht durchaus die Möglichkeit, eine vollständige Rückerstattung zu verlangen – selbst dann, wenn die betreffende Gemeinde nicht offiziell evakuiert wurde.

    Etwas günstiger ist die Rechtslage für Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben. Dazu zählen Angebote, bei denen beispielsweise Unterkunft und Transport gemeinsam über einen Reiseveranstalter verkauft wurden. Hier greifen besondere Verbraucherschutzvorschriften. Treten am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Umgebung außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände auf, die den Aufenthalt erheblich beeinträchtigen oder die Anreise unmöglich machen, darf der Reisende den Vertrag in vielen Fällen kostenfrei kündigen.

    Dabei muss die gebuchte Gemeinde nicht zwangsläufig selbst von einer Evakuierung betroffen sein. Ein großer Waldbrand in unmittelbarer Nähe, gesperrte Verkehrswege, starke Rauchentwicklung oder der Ausfall wesentlicher Reiseleistungen können bereits ausreichen, sofern sich diese Umstände nachweisen lassen. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Reiseveranstalter den bereits gezahlten Reisepreis grundsätzlich vollständig zu erstatten.

    Auch eine Reiserücktrittsversicherung kann hilfreich sein. Allerdings hängt dies ausschließlich vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Manche Policen decken Naturkatastrophen, Waldbrände oder behördlich angeordnete Sperrungen ausdrücklich ab. Andere greifen nur bei persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall. Ein bloßes Unbehagen oder die Sorge, dass sich die Situation verschlechtern könnte, genügt dagegen meist nicht für eine Erstattung.

    Ebenso lohnt sich ein Blick auf die Bedingungen der jeweiligen Buchungsplattform. Anbieter wie Airbnb oder Booking können in außergewöhnlichen Situationen Kulanzregelungen anwenden oder Gastgebern ermöglichen, freiwillig einer kostenlosen Umbuchung oder Rückerstattung zuzustimmen. Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich daraus allerdings nicht automatisch.

    Wer von den aktuellen Ereignissen betroffen ist, sollte deshalb besonnen handeln. Eine vorschnelle Stornierung über die Buchungsplattform kann Nachteile mit sich bringen. Sinnvoller ist zunächst die direkte Kontaktaufnahme mit dem Vermieter oder Reiseveranstalter. Dabei empfiehlt es sich, behördliche Mitteilungen, Straßensperrungen, Hinweise zu eingeschränkten Verkehrsverbindungen oder andere Nachweise beizufügen, die belegen, weshalb die Reise nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen möglich ist.

    Oft lässt sich auf diesem Weg eine einvernehmliche Lösung finden. Neben einer vollständigen Rückerstattung kommt häufig auch eine kostenfreie Umbuchung oder ein Reisegutschein infrage. Erst wenn der Anbieter eine berechtigte Forderung ablehnt, lohnt sich der nächste Schritt über eine Verbraucherberatungsstelle oder eine zuständige Schlichtungsstelle.

    Unterm Strich gilt: Befindet sich die gebuchte Unterkunft in einer nicht evakuierten und problemlos erreichbaren Gemeinde, besteht normalerweise kein automatischer Anspruch auf eine Rückerstattung. Wird der Aufenthalt jedoch durch Sperrungen, behördliche Maßnahmen oder erhebliche Beeinträchtigungen praktisch unmöglich, eröffnet sich unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.

    Autor: C.H.

  • Fenster stürzen vom Tour Montparnasse – Sorge um die Sicherheit wächst

    Fenster stürzen vom Tour Montparnasse – Sorge um die Sicherheit wächst

    Erneut sind vom Tour Montparnasse in Paris Fensterelemente aus großer Höhe auf die Straße gestürzt. Verletzt wurde zwar niemand, doch der Vorfall sorgt für erhebliche Unruhe. Besonders beunruhigend: Nach Medienberichten handelt es sich bereits um den dritten ähnlichen Zwischenfall innerhalb von sechs Monaten. Damit rückt die Frage nach dem baulichen Zustand des Hochhauses und der seit Jahren geplanten Sanierung immer stärker in den Mittelpunkt.

    Am Sonntagnachmittag lösten sich zunächst Teile eines Fensters im 20. Stockwerk. Wenige Stunden später fiel eine weitere Scheibe aus einem der obersten Geschosse rund 200 Meter in die Tiefe. Die Trümmer gingen auf der Rue du Départ nieder und schlugen teilweise in unmittelbarer Nähe von Geschäften auf.

    Augenzeugen schilderten chaotische Szenen. Passanten schrien und suchten hastig Schutz, nachdem die herabfallenden Teile bemerkt worden waren. Andere beobachteten das Geschehen aus sicherer Entfernung. Viele Anwohner reagieren inzwischen mit Sorge. Einige kündigten an, den Bereich um den Turm künftig zu meiden. Das ohnehin umstrittene Hochhaus gilt für manche inzwischen nicht mehr nur als ungeliebtes Wahrzeichen, sondern als mögliches Sicherheitsrisiko.

    Die Feuerwehr sperrte die Rue du Départ sowie die Rue Edgar-Quinet vorübergehend ab. Spezialkräfte untersuchten die Fassade und entfernten im Abseilverfahren weitere lockere Fensterelemente, um zusätzliche Gefahren auszuschließen. Erst nach Abschluss der Sicherungsarbeiten konnte der Bereich wieder freigegeben werden.

    Dass niemand verletzt wurde, grenzt angesichts der stark frequentierten Umgebung an Glück. Der Tour Montparnasse befindet sich unmittelbar neben einem der wichtigsten Pariser Bahnhöfe. Täglich sind dort Tausende Pendler, Touristen und Besucher unterwegs.

    Der 1973 eröffnete Turm ist mit rund 210 Metern das höchste Gebäude innerhalb des Pariser Stadtgebiets. Schon bei seiner Errichtung war die Architektur umstritten. Inzwischen prägen jedoch vor allem technische Probleme und der Sanierungsbedarf die Diskussion. Das Gebäude wurde bereits vollständig geräumt, nachdem umfangreiche Asbestbelastungen bekannt geworden waren.

    Eigentlich war eine umfassende Modernisierung vorgesehen. Geplant waren eine neue Glasfassade, ein Hotel, zusätzliche öffentliche Bereiche sowie ein begrünter Dachbereich. Die Kosten stiegen jedoch von ursprünglich rund 600 Millionen auf etwa 800 Millionen Euro. Zusätzlich geriet das Projekt zuletzt ins Stocken, nachdem ein wichtiger Miteigentümer seine Unterstützung für die aufwendige Komplettsanierung zurückgezogen hatte.

    Ab September soll zunächst mit der Entkernung der unteren Stockwerke, der Asbestsanierung und dem Rückbau von Fassadenteilen begonnen werden. Ob die ursprünglich geplante Neugestaltung anschließend tatsächlich umgesetzt wird, bleibt offen. Nach den jüngsten Vorfällen geht es längst nicht mehr nur um Architektur oder Investitionen – sondern vor allem um die Sicherheit im Herzen der französischen Hauptstadt.

    Daniel Ivers

  • Brandrauch: Welche Gesundheitsgefahren Rauch mit sich bringt – und wie Sie sich wirksam schützen

    Brandrauch: Welche Gesundheitsgefahren Rauch mit sich bringt – und wie Sie sich wirksam schützen

    Wenn Wälder, Felder oder Gebäude brennen, richtet sich der Blick meist auf die Flammen. Doch die eigentliche Gefahr schwebt häufig unsichtbar durch die Luft. Rauch von Bränden verschlechtert die Luftqualität oft über viele Kilometer hinweg und erreicht Regionen, die weit vom eigentlichen Brandherd entfernt liegen. Tückisch dabei: Ein kaum wahrnehmbarer Geruch bedeutet keineswegs saubere Luft. Selbst nahezu geruchlose Luft kann bereits eine hohe Konzentration gesundheitsschädlicher Schadstoffe enthalten. Brandrauch besteht aus einem komplexen Gemisch aus Feinstaub und verschiedenen Gasen. Besonders problematisch sind die winzigen Partikel der Größen PM10 und vor allem PM2,5. Hinzu kommen Kohlenmonoxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Welche Stoffe letztlich in der Luft landen, hängt von den verbrannten Materialien, der Intensität des Feuers und den Wetterbedingungen ab. Brennen zusätzlich Häuser, Fahrzeuge, Kunststoffe od…

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