Schlagwort: Urteil

  • Attentat von Nizza: Brahim Aouissaoui zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf Entlassung verurteilt

    Attentat von Nizza: Brahim Aouissaoui zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf Entlassung verurteilt

    Ein Urteil, das keine Zweifel zulässt: Brahim Aouissaoui, der im Oktober 2020 drei Menschen in der Basilika von Nizza ermordete, wurde nun zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt. Damit folgte das Gericht den Forderungen der Antiterror-Staatsanwaltschaft.

    Ein Urteil ohne Reaktion

    Die Entscheidung fiel am Mittwoch, dem 26. Februar, vor einem Sondergericht in Paris. Aouissaoui, 25 Jahre alt, stand regungslos im Anklagekasten, als das Urteil verlesen wurde.

    Die Vorsitzenden Richter, unter Leitung von Christophe Petiteau, orientierten sich vollständig an den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte selbst hatte seine Tat nie bestritten und sprach sogar davon, ein „Recht“ gehabt zu haben, sich für getötete Muslime weltweit zu rächen.

    Eine Strafe, die nur selten verhängt wird

    Die verhängte „perpétuité incompressible“ – lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf Strafminderung – zählt zu den härtesten Sanktionen im französischen Rechtssystem. Sie wurde bisher nur in wenigen Fällen ausgesprochen, unter anderem gegen Salah Abdeslam, der an den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris beteiligt war.

    Die Vertreter der Staatsanwaltschaft zeichneten das Bild eines Mannes, der „in seinem totalitären und barbarischen Fanatismus gefangen“ sei. Diese Einschätzung war entscheidend für das Urteil: Ein Täter, der keinerlei Reue zeigt und von seiner Ideologie vollkommen vereinnahmt ist, kann nicht auf eine spätere Entlassung hoffen.

    14 Minuten des Grauens

    Neben dem dreifachen Mord war der Angeklagte auch wegen sieben weiterer Mordversuche angeklagt – darunter zwei Freunde einer der Opfer sowie fünf Polizisten, die ihn schließlich außer Gefecht setzten. Eine der Staatsanwältinnen beschrieb die Tat als „14 Minuten eines grauenvollen Massakers an einem heiligen Ort, fernab von Zeit und Raum“.

    Das Gericht erklärte Aouissaoui in allen Anklagepunkten für schuldig. Nun hat er zehn Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

    Bleibt die Frage: Kann eine derart hohe Strafe ein Signal setzen und weitere derartige Taten verhindern?

    Von C. Hatty

  • Urteil gegen Regisseur Christophe Ruggia: Vier Jahre Haft, zwei davon auf Bewährung

    Urteil gegen Regisseur Christophe Ruggia: Vier Jahre Haft, zwei davon auf Bewährung

    Die französische Filmwelt hat ein weiteres erschütterndes Kapitel erlebt. Christophe Ruggia, einst gefeierter Regisseur, ist nun wegen sexueller Übergriffe auf die Schauspielerin Adèle Haenel schuldig gesprochen worden. Der 60-Jährige wurde zu vier Jahren Haft verurteilt – zwei davon auf Bewährung mit elektronischer Überwachung zu Hause.

    Ein Fall, der das #MeToo in Frankreich entfachte

    Die Vorwürfe gegen Ruggia wurden erstmals 2019 von Adèle Haenel in Mediapart erhoben und führten zu einer Welle der Empörung in der Filmbranche. Der Fall rückte Frankreichs Umgang mit sexueller Gewalt ins Rampenlicht und befeuerte die #MeToo-Debatte im Land.

    Die Übergriffe sollen zwischen 2001 und 2003 stattgefunden haben, als Haenel noch minderjährig war. Damals war sie gerade einmal 12 Jahre alt und spielte in Ruggias Film Les Diables. Nach dem Dreh lud der Regisseur sie regelmäßig zu sich nach Hause ein – unter dem Vorwand, die Promotion des Films vorzubereiten. Fast jeden Samstag, über zwei Jahre hinweg, wurde sie laut ihrer Aussage dort belästigt.

    „Seine Hände waren überall“

    Im Dezember 2023 schilderte Adèle Haenel bei der Gerichtsverhandlung detailliert, wie sich die Übergriffe abspielten:

    „Ich saß auf dem Sofa, er kam näher – immer unter dem Vorwand eines Gesprächs. Dann seine Hände, erst auf meinem Rücken, später unter meinem Shirt, in meiner Hose.“

    Anschließend habe er sie nach Hause gefahren. Das Muster war immer dasselbe, ebenso die kleine „Zeremonie“ davor: ein Snack mit weißen Schokoriegeln und Orangina.

    Die Verteidigung: „Eine Racheaktion“

    Ruggia stritt alles ab. Er gab zwar zu, eine enge Beziehung zu Haenel gehabt zu haben, sprach aber von einer „vermeintlichen Rache“ der Schauspielerin. Er behauptete, sie sei enttäuscht gewesen, weil er sie nicht erneut für eine Filmrolle besetzte. Zudem habe sie ihn für die französische #MeToo-Bewegung instrumentalisiert.

    Sein verstörendes Argument? Haenel habe mit 12 Jahren bereits eine „sinnliche Ausstrahlung“ gehabt – ein Satz, der bei vielen im Gerichtssaal für Entsetzen sorgte.

    Die Eskalation im Gerichtssaal

    Zwei Tage dauerte die Anhörung. Haenel, die sich mittlerweile weitgehend aus dem Filmgeschäft zurückgezogen hat, hörte sich die Rechtfertigungen von Ruggia an – bis ihr schließlich der Kragen platzte.

    Als der Regisseur erneut seine Version der Geschichte ausbreitete, sprang sie plötzlich von ihrem Platz auf, schlug mit der Faust auf den Tisch und schrie laut durch den Saal:

    „Aber halt einfach die Klappe!“

    Haenel verließ das Gericht unter Applaus.

    Ruggia geht in Berufung

    Das Urteil – vier Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung – fiel am 3. Februar. Der Regisseur wird die Strafe mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbüßen. Doch seine Anwältin kündigte bereits an: Ruggia wird in Berufung gehen.

    Bleibt die Frage: Wird das Urteil Bestand haben oder erlebt Frankreich eine weitere juristische Wende in diesem aufsehenerregenden Fall?

    Von C. Hatty

  • Das Ende der „Ehelichen Pflicht“ – ein Wendepunkt im französischen Recht

    Das Ende der „Ehelichen Pflicht“ – ein Wendepunkt im französischen Recht

    Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat jüngst ein Urteil gefällt, das tiefgreifende Auswirkungen auf die rechtliche Auslegung des „ehelichen Pflichts“ in Frankreich hat. Die Entscheidung: Der Verzicht auf Geschlechtsverkehr durch einen Ehepartner darf nicht länger als Scheidungsgrund gewertet werden. Damit wird eine überholte Lesart des französischen Zivilrechts, die tief in religiösen Traditionen verwurzelt ist, endgültig ad acta gelegt. Ein historisches Urteil mit Signalwirkung Die Causa begann 2012, als eine Frau nach über 28 Jahren Ehe die Scheidung einreichte. Ihr Mann warf ihr vor, sich seit Jahren konsequent sexuellen Beziehungen zu verweigern. Die französische Berufungsinstanz sah darin 2019 eine „schwere Verletzung ehelicher Pflichten“, die eine Fortführung der Ehe unzumutbar mache. Doch die Betroffene, unterstützt von feministischen Organisationen, zog vor die EMRK. Die Entscheidung vom Januar 2025 spricht Klartext: Der „eheliche Pflicht“ verletzt das Recht auf k…

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