Schlagwort: Senat

  • Frankreich verschärft den Schutz für Polizisten – Nationalversammlung billigt umstrittene Waffenregelung

    Frankreich verschärft den Schutz für Polizisten – Nationalversammlung billigt umstrittene Waffenregelung

    Frankreich hat einen weiteren Schritt in einer seit Jahren kontrovers geführten Debatte über Polizeigewalt und innere Sicherheit vollzogen. Die Nationalversammlung verabschiedete am 7. Juli 2026 in erster Lesung ein Gesetz, das Polizeibeamten und Gendarmen bei der Nutzung ihrer Schusswaffen einen erweiterten rechtlichen Schutz gewähren soll. Die Regierung bezeichnet die Reform als notwendige Absicherung der Sicherheitskräfte. Kritiker hingegen sehen darin eine erhebliche Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen und warnen vor weitreichenden Folgen für die gerichtliche Aufarbeitung tödlicher Polizeieinsätze.

    Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch den Senat passieren und anschließend das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen.

    Vom Begriff der Notwehr zur Vermutung rechtmäßigen Waffengebrauchs

    Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah eine Vermutung der Notwehr („présomption de légitime défense“) für Polizeibeamte und Gendarmen vor. Diese Formulierung stieß jedoch bereits im Vorfeld auf erhebliche juristische Bedenken. Die Regierung entschied sich deshalb für eine rechtlich abgeschwächte, aber dennoch weitreichende Neufassung.

    Künftig soll nicht mehr vermutet werden, dass ein Beamter in Notwehr gehandelt hat. Stattdessen gilt zunächst die Annahme, dass der Schusswaffengebrauch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Einsatzsituationen erfolgte und die Voraussetzungen der „absoluten Erforderlichkeit“ sowie der „strikten Verhältnismäßigkeit“ eingehalten wurden. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Staatsanwaltschaften und Gerichte können sie durch gegenteilige Beweise entkräften.

    Die Regierung betont deshalb, das Gesetz schaffe keine Straflosigkeit für Polizeibeamte. Vielmehr solle verhindert werden, dass Einsatzkräfte nach jedem Schusswaffengebrauch automatisch unter Generalverdacht gerieten.

    Das geltende Recht stammt bereits aus dem Jahr 2017

    Die Reform baut auf einer bereits bestehenden Rechtsgrundlage auf. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 regelt Artikel L.435-1 des französischen Sicherheitsgesetzbuches detailliert, unter welchen Voraussetzungen Polizei und Gendarmerie ihre Schusswaffen einsetzen dürfen.

    Ein Schuss ist nur in eng definierten Situationen zulässig, etwa zur unmittelbaren Abwehr lebensgefährlicher Angriffe, zum Schutz Dritter oder zur Verhinderung unmittelbar drohender schwerster Straftaten. Darüber hinaus gilt bereits heute der Grundsatz, dass jeder Waffeneinsatz zwingend „absolut notwendig“ und „strikt verhältnismäßig“ sein muss.

    An diesen materiellen Voraussetzungen ändert das neue Gesetz nichts. Die eigentliche Neuerung betrifft vielmehr die strafrechtliche Bewertung nach einem Schusswaffeneinsatz. Während bislang Staatsanwaltschaften zunächst prüften, ob sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren, verschiebt sich nun die Ausgangslage zugunsten der eingesetzten Beamten.

    Juristen sprechen deshalb weniger von einer Änderung des materiellen Polizeirechts als vielmehr von einer Veränderung der Beweislast im Ermittlungsverfahren.

    Regierung sieht besseren Schutz für Einsatzkräfte

    Innenminister Laurent Nuñez verteidigte die Reform als notwendige Antwort auf die zunehmenden Belastungen der Sicherheitskräfte. Polizisten und Gendarmen müssten in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen, oftmals unter Lebensgefahr. Dass gegen sie nach jedem Schusswaffeneinsatz automatisch umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet würden, führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit und könne im Ernstfall zu gefährlichem Zögern führen.

    Die Regierungsmehrheit argumentiert, die Reform stelle lediglich klar, dass Beamte zunächst als gesetzeskonform handelnd gelten sollen, solange keine gegenteiligen Beweise vorliegen. Strafrechtliche Ermittlungen blieben weiterhin möglich. Auch Verurteilungen seien keineswegs ausgeschlossen, wenn sich ein unverhältnismäßiger oder rechtswidriger Waffeneinsatz nachweisen lasse.

    Unterstützt wurde das Vorhaben neben den Regierungsparteien auch von den konservativen Republikanern sowie den Abgeordneten des Rassemblement National.

    Linke Opposition warnt vor einem „Freibrief zum Töten“

    Die parlamentarische Linke lehnte das Gesetz geschlossen ab. Vertreter von La France insoumise, Sozialisten, Grünen und Kommunisten bezeichneten die Reform als gefährlichen Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Immer wieder fiel im Plenarsaal der Begriff „permis de tuer“ – ein „Freibrief zum Töten“.

    Nach Auffassung der Gegner verändert die gesetzliche Vermutung zwangsläufig die Ausgangslage jeder strafrechtlichen Untersuchung. Ermittlungsbehörden müssten künftig zunächst die Vermutung der Rechtmäßigkeit widerlegen. Dadurch werde die gerichtliche Kontrolle erschwert und die Position möglicher Opfer oder ihrer Angehörigen geschwächt.

    Mehrere Organisationen von Richtern, Strafverteidigern und Menschenrechtsverbänden hatten sich bereits im Vorfeld gegen das Gesetz ausgesprochen. Auch die französische Menschenrechtsbeauftragte (Défenseure des droits) äußerte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

    Hitzige Debatte und Proteste im Parlament

    Die Beratungen verliefen außergewöhnlich angespannt. Die linke Opposition versuchte mit zahlreichen Änderungsanträgen und Geschäftsordnungsanträgen den parlamentarischen Ablauf zu verzögern. Die Regierung griff schließlich auf verfahrensrechtliche Instrumente zurück, um die Abstimmung dennoch herbeizuführen.

    Das Gesetz wurde schließlich mit 313 gegen 199 Stimmen angenommen.

    Nach Verkündung des Abstimmungsergebnisses kam es auch auf der Zuschauertribüne zu Protesten. Vertreter von Initiativen, die Angehörige von Opfern tödlicher Polizeischüsse vertreten, riefen lautstark „Pas de justice, pas de paix“ („Keine Gerechtigkeit, kein Frieden“) und wurden anschließend aus dem Sitzungssaal geführt.

    Parallel zum parlamentarischen Verfahren hatte eine Petition gegen das Gesetz innerhalb weniger Wochen mehrere Hunderttausend Unterstützer gefunden.

    Verfassungsrechtliche Fragen dürften den Gesetzgeber weiter beschäftigen

    Ob das Gesetz in seiner jetzigen Form Bestand haben wird, bleibt offen. Zahlreiche Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass Frankreich sowohl an seine eigene Verfassung als auch an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden ist.

    Gerade beim Einsatz tödlicher Gewalt verlangt die Straßburger Rechtsprechung besonders effektive und unabhängige Ermittlungen. Kritiker bezweifeln, dass eine gesetzliche Vermutung zugunsten der Einsatzkräfte mit diesen Anforderungen vollständig vereinbar ist.

    Befürworter halten dagegen, dass die Vermutung ausdrücklich widerlegbar ausgestaltet wurde und deshalb weder Ermittlungen verhindere noch gerichtliche Verfahren ausschließe. Ob diese Argumentation auch einer späteren verfassungs- oder menschenrechtlichen Überprüfung standhält, dürfte erst die weitere Rechtsprechung zeigen.

    Mit der ersten Lesung in der Nationalversammlung ist die politische Debatte daher keineswegs beendet. Im Senat dürfte der Gesetzentwurf erneut intensiv diskutiert werden. Selbst nach einem erfolgreichen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens erscheint wahrscheinlich, dass sich der Verfassungsrat oder später auch europäische Gerichte mit der neuen Regelung befassen werden. Unabhängig vom endgültigen Ausgang verdeutlicht die Reform einmal mehr den schwierigen Balanceakt zwischen dem Schutz der Sicherheitskräfte und der rechtsstaatlichen Kontrolle staatlicher Gewalt – ein Spannungsfeld, das Frankreich seit Jahren beschäftigt und auch künftig die politische Diskussion prägen dürfte.

    Andreas M. Brucker

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  • Frankreich greift Ultra Fast Fashion an

    Frankreich greift Ultra Fast Fashion an

    Frankreich verschärft den Kampf gegen umweltschädliche Billigmode. Die Nationalversammlung und der Senat haben ein Gesetz verabschiedet, das gezielt gegen sogenannte Ultra Fast Fashion vorgeht. Das Land übernimmt damit eine Vorreiterrolle in Europa und führt als erster EU Staat finanzielle Sanktionen gegen besonders umweltschädliche Onlinehändler wie Shein und Temu ein. Ziel der neuen Regelung: den Konsum extrem günstiger Wegwerfmode bremsen und nachhaltigeres Kaufverhalten fördern. Herzstück des Gesetzes bildet ein finanzieller Umweltmalus für Unternehmen, die unter die Kategorie Ultra Fast Fashion fallen. Dieser Aufschlag soll schrittweise eingeführt werden und am Ende bis zu 50 Prozent des Verkaufspreises eines Kleidungsstücks erreichen. Die genaue Höhe sowie die Berechnung legt die Regierung in den kommenden Monaten per Verordnung fest. Nach dem derzeitigen Zeitplan treten die wichtigsten Bestimmungen bereits zum 1. September 2026 in Kraft. Neben dem finanziellen Malus sieht das Ge…

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  • Kommentar: Und ewig grüßt das Murmeltier

    Kommentar: Und ewig grüßt das Murmeltier

    Kaum glaubt man, die Debatte sei endlich entschieden, beginnt das gleiche Schauspiel von vorn. Wieder wird darüber abgestimmt, ob Pestizide, die aus guten Gründen verboten wurden, nicht vielleicht doch plötzlich eine brillante Idee sein könnten. Als hätten sich Chemie, Biologie oder die Naturgesetze über Nacht geändert.

    Spoiler: Haben sie nicht.

    Acetamiprid bleibt ein Pestizid. Flupyradifuron bleibt ein Pestizid. Und Pestizide werden nicht harmloser, nur weil eine parlamentarische Mehrheit die Hand hebt. Sie verlieren weder ihre Wirkung auf Insekten noch ihre möglichen Risiken für Umwelt und Artenvielfalt, weil man sie in ein neues Gesetz schreibt oder mit wohlklingenden Begriffen wie „Ausnahmeregelung“ versieht.

    Wie oft wollen wir dieses Spiel eigentlich noch spielen?

    Seit Jahren wird über das Insektensterben diskutiert. Wissenschaftler warnen vor dem Verlust der Biodiversität. Bienen verschwinden, Wildinsekten gehen dramatisch zurück, ganze Ökosysteme geraten aus dem Gleichgewicht. Gleichzeitig beklagen wir den Rückgang der Artenvielfalt, investieren Millionen in Naturschutzprogramme und pflanzen Blühstreifen. Und dann kommt zuverlässig der nächste Vorschlag, genau jene Stoffe wieder einzusetzen, die zu diesem Problem beitragen können.

    Das ist ungefähr so, als würde man ein Feuer löschen wollen – und zwischendurch immer wieder Benzin nachgießen.

    Natürlich stehen viele Landwirte unter enormem wirtschaftlichem Druck. Dafür tragen sie nicht allein die Verantwortung. Politik, Handel und Verbraucher verlangen höchste Umweltstandards, erwarten gleichzeitig aber Lebensmittel zu Preisen, die oft kaum die Produktionskosten decken. Dieses Dilemma ist real und verdient Lösungen.

    Doch die Antwort kann doch nicht ernsthaft lauten: Dann holen wir eben die alten Pestizide zurück.

    Was kommt als Nächstes? Asbest, weil moderne Dämmstoffe teurer sind? Oder verbleites Benzin, weil der Motor damit so schön rund läuft?

    Immer wieder wird argumentiert, andere europäische Länder würden diese Mittel schließlich ebenfalls einsetzen. Seit wann ist „Die anderen machen es auch“ ein tragfähiges politisches Konzept? Nach dieser Logik müsste man jede Umwelt- oder Gesundheitsvorschrift infrage stellen, solange irgendwo auf der Welt niedrigere Standards gelten.

    Fortschritt bedeutet nicht, alte Fehler zu wiederholen. Fortschritt bedeutet, bessere Lösungen zu entwickeln – resistente Sorten, biologische Pflanzenschutzmethoden, moderne Forschung und eine Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig ist, ohne die natürlichen Lebensgrundlagen weiter zu belasten.

    Manchmal drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass manche Entscheidungsträger nur bis zur nächsten Ernte denken – während die Folgen für Böden, Gewässer und Artenvielfalt den kommenden Generationen überlassen werden.

    Deshalb eine einfache Frage:

    Wann kapiert ihr eigentlich endlich, dass Pestizide nicht besser werden, nur weil immer wieder jemand dafür stimmt?

    Ein Kommentar von Andreas M. Brucker

  • Französischer Senat entfacht Pestizidstreit neu: Verbotene Insektizide könnten zurückkehren

    Französischer Senat entfacht Pestizidstreit neu: Verbotene Insektizide könnten zurückkehren

    Der französische Senat hat in der Nacht zum 30. Juni 2026 einen der umstrittensten agrarpolitischen Beschlüsse der vergangenen Jahre gefasst. Mit 183 gegen 129 Stimmen billigte die Parlamentskammer einen Änderungsantrag zum Gesetz über den landwirtschaftlichen Notfallplan, der unter strengen Auflagen die befristete Wiedereinführung zweier in Frankreich verbotener Insektizide ermöglicht: Acetamiprid und Flupyradifuron. Bemerkenswert ist dabei nicht nur das deutliche Abstimmungsergebnis, sondern auch die Tatsache, dass die Regierung die Maßnahme ausdrücklich ablehnte. Die Entscheidung verdeutlicht den tiefen Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft und den Zielen des Umwelt- und Artenschutzes. Gleichzeitig zeigt sie, wie schwierig es für Frankreich geworden ist, nationale Umweltstandards mit den Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes in Einklang zu bringen. Ein neuer Anlauf nach dem Scheitern der Duplomb-Regelung Die Abstimmung knüpft an e…

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  • Organspende zu Lebzeiten: Der Senat beseitigt finanzielle Hürden

    Organspende zu Lebzeiten: Der Senat beseitigt finanzielle Hürden

    Wer in Frankreich zu Lebzeiten ein Organ spendet, soll künftig weder finanzielle Nachteile noch administrative Belastungen in Kauf nehmen müssen. Mit diesem Ziel hat der Senat am 9. Juni 2026 einstimmig einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, der die sogenannte „finanzielle Neutralität“ der Lebendorganspende sicherstellen soll. Der Grundgedanke ist ebenso einfach wie weitreichend: Eine Organspende darf den Spender weder bereichern noch benachteiligen. Bislang bestand zwischen diesem ethischen Prinzip und der Realität jedoch eine erhebliche Lücke. Trotz der vollständigen Kostenübernahme medizinischer Eingriffe mussten manche Spender Auslagen vorstrecken, Selbstbeteiligungen tragen oder Einkommensverluste hinnehmen. Auch Wartezeiten bei Krankengeldzahlungen sowie organisatorische Hürden im Berufsalltag konnten zusätzliche Belastungen verursachen. Das nun verabschiedete Gesetzespaket soll diese Hindernisse beseitigen. Vorgesehen ist eine verpflichtende direkte Kostenübernahme durch die Kra…

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  • Zwischen Effizienz und Rechtsstaat: Frankreichs Strafjustizreform löst Machtprobe mit Anwaltschaft aus

    Zwischen Effizienz und Rechtsstaat: Frankreichs Strafjustizreform löst Machtprobe mit Anwaltschaft aus

    Die französische Strafjustiz steht vor einer Zäsur – und mit ihr das Verhältnis zwischen Staat und Anwaltschaft. Die jüngste Entscheidung der Conférence des bâtonniers, den landesweiten Streik fortzusetzen, markiert eine neue Eskalationsstufe in einem Konflikt, der längst über standespolitische Interessen hinausweist. Was als Protest gegen einzelne Verfahrensänderungen begann, hat sich zu einer Grundsatzdebatte über Wesen und Zukunft der Strafrechtspflege entwickelt. Ein Streik als politisches Signal Mit einer Zustimmung von 74 Prozent hat die Vertretung der Provinz-Anwaltskammern die Fortsetzung des Arbeitskampfes beschlossen. Der Pariser Anwaltsverband hatte bereits zuvor eine Verlängerung seiner Mobilisierung angekündigt. Damit steht die französische Justiz weiterhin unter erheblichem Druck: Vertagte Verhandlungen, verschobene Verfahren und eine spürbare Verlangsamung des Justizbetriebs prägen das Bild. Bemerkenswert ist weniger die Dauer des Streiks als dessen strategische Neuausri…

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  • Benzinpreise im Fokus: Der Senat will Spekulation verfolgen

    Benzinpreise im Fokus: Der Senat will Spekulation verfolgen

    Steigende Kraftstoffpreise gehören seit Jahren zu den sensibelsten wirtschaftspolitischen Themen in Frankreich. Kaum ein anderer Preis trifft Haushalte so unmittelbar wie jener an der Zapfsäule. Vor diesem Hintergrund hat der Präsident des französischen Senats, Gérard Larcher, eine politische Initiative angekündigt, die den Blick über die Tankstellen hinaus auf die gesamte Preisbildungskette lenken soll. Die Debatte soll nicht länger nur bei den Endpreisen stehen bleiben, sondern auch jene Akteure einbeziehen, die entlang der Energie- und Finanzmärkte Einfluss auf die Entwicklung der Kraftstoffpreise nehmen könnten. Die Ankündigung erfolgt in einer Phase, in der die Regierung parallel bereits eine Serie von Kontrollen in Tankstellen gestartet hat. Damit entstehen zwei politische Ebenen der Reaktion: administrative Kontrollen im Einzelhandel auf der einen Seite und eine parlamentarische Untersuchung der strukturellen Preisbildung auf der anderen. Beide Ansätze verfolgen unterschiedliche…

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  • Kommentar: Endlich ein Haushalt. Applaus bitte. Die Demokratie aber steht draußen und raucht.

    Kommentar: Endlich ein Haushalt. Applaus bitte. Die Demokratie aber steht draußen und raucht.

    Es hat also geklappt. Frankreich hat wieder einen Haushalt. Man könnte die Champagnerkorken knallen lassen, die Trikolore aus dem Fenster hängen und feierlich verkünden: Der Staat funktioniert noch. Irgendwie. Irgendwo. Irgendwann zwischen zwei Misstrauensanträgen. Doch wer genauer hinschaut, merkt schnell: Das hier ist kein Sieg der demokratischen Vernunft. Es ist ein administrativer Überlebensakt, zusammengezimmert mit der Brechstange der Verfassung und dem stoischen Schulterzucken eines politischen Systems, das sich selbst beim Scheitern noch auf die Schulter klopft.

    Der Mann im Zentrum dieses Schauspiels heißt Sébastien Lecornu. Ein Premierminister, der inzwischen aussieht wie jemand, der gelernt hat, im Dauerbeschuss zu lächeln. Wieder einmal hat er die Misstrauensanträge überlebt. Wieder einmal hat er Artikel 49.3 gezückt, dieses politische Schweizer Taschenmesser, mit dem man Gesetze durchdrückt, wenn Reden, Überzeugen oder Mehrheiten nur stören. Wieder einmal hat das Parlament protestiert, geschimpft, gedroht – und am Ende verloren. Ende gut, Haushalt gut? Wohl kaum.

    Die Assemblée nationale war in diesen Tagen weniger Ort demokratischer Debatte als Bühne eines ritualisierten Machtkampfes. Zwei Misstrauensanträge, viel Pathos, laute Worte, erhobene Zeigefinger. Und dann das altbekannte Ergebnis: zu wenige Stimmen, zu wenig Mut, zu wenig gemeinsame Linie. 22 Stimmen fehlten dem Misstrauensantrag der Linken zur Mehrheit. 22 Stimmen – das ist keine politische Niederlage, das ist ein kollektives Achselzucken mit Ansage. Man war dagegen, aber bitte nicht zu sehr. Man wollte protestieren, aber bloß nicht regieren müssen. Politik als Ausweichmanöver.

    Die Rechte, allen voran das Rassemblement national, spielte ihre Rolle ebenfalls pflichtbewusst. Viel Empörung, wenig Wirkung. 140 Stimmen. Das ist kein Erdbeben, das ist ein politisches Räuspern. Laut genug, um gehört zu werden, zu leise, um etwas zu verändern. Und so stand am Ende wieder fest: Das System hält. Nicht, weil es überzeugt, sondern weil niemand stark genug ist, es zu stürzen.

    Nun wandert der Haushalt weiter zum Sénat, jenem ehrwürdigen Haus der langen Reden und kurzen Illusionen. Dort wird man den Text prüfen, ändern, kritisieren – und am Ende vermutlich genau das tun, was alle erwarten. Ein bisschen Feinschliff hier, ein symbolischer Widerstand dort. Und dann zurück zur Nationalversammlung. Die parlamentarische Navette dreht ihre Runden wie ein Karussell, das niemand mehr spannend findet, aber das halt noch läuft.

    Was hier verkauft wird als institutionelle Stabilität, fühlt sich für viele Bürger eher an wie politische Erschöpfung. Monate des Stillstands, endlose Debatten, ein Haushalt, der dringend gebraucht wurde – und am Ende ein Durchmarsch per Verfassungsparagraph. Das mag legal sein. Elegant ist es nicht. Demokratisch überzeugend schon gar nicht. Es ist die Verwaltung des Mangels an Mehrheiten, nicht der Ausdruck eines gemeinsamen politischen Willens.

    Natürlich kann man argumentieren, dass der Staat handlungsfähig bleiben muss. Dass Rechnungen bezahlt, Beamte entlohnt, Schulen finanziert werden müssen. Alles richtig. Aber die Frage bleibt: Zu welchem Preis? Wenn das Parlament zur Kulisse wird und Artikel 49.3 zum Normalzustand, dann verschiebt sich etwas Grundsätzliches. Dann wird Demokratie zur Formsache, zur technischen Übung. Abstimmen? Optional. Debattieren? Nett, aber nicht entscheidend.

    Und ja, die Opposition trägt ihren Teil zu diesem Trauerspiel bei. Eine zersplitterte Linke, die sich lieber gegenseitig misstraut als gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Eine Rechte, die auf maximale Empörung setzt, aber minimale Kompromissfähigkeit zeigt. Alle warten auf den großen Knall, aber keiner will die Hand am Zünder haben. Man könnte fast lachen, wenn es nicht so unerquicklich wäre. Politik als Warteschleife. Bitte bleiben Sie dran, der nächste Stillstand kommt bestimmt.

    Der Haushalt selbst? Ein Dokument der Vorsicht, der Kürzungen, der unbequemen Wahrheiten. Defizitreduktion, europäische Vorgaben, soziale Versprechen unter Finanzierungsvorbehalt. Niemand liebt diesen Haushalt, nicht einmal seine Architekten. Er ist das Resultat politischer Notwehr, nicht politischer Vision. Ein Haushalt, der sagt: Mehr war nicht drin. Und vielleicht ist genau das das Ehrlichste an ihm.

    Am Ende bleibt ein schaler Nachgeschmack. Ja, Frankreich hat wieder einen Haushalt. Aber der Weg dorthin war gepflastert mit Misstrauen, Machtspielen und verpassten Chancen. Die demokratische Vernunft hat nicht gewonnen. Sie hat zugesehen. Still. Müde. Vielleicht rauchend vor der Tür.

    Ein Kommentar von Andreas M. Brucker

  • Frankreich spart beim Lehrpersonal: Der Senat billigt Streichung von 4.000 Lehrerstellen

    Frankreich spart beim Lehrpersonal: Der Senat billigt Streichung von 4.000 Lehrerstellen

    Frankreichs konservativ dominierter Senat hat am 5. Dezember 2025 den umstrittenen Plan der Regierung gebilligt, im kommenden Jahr rund 4.000 Stellen im öffentlichen Schuldienst zu streichen. Die Entscheidung ist Teil des Haushaltsentwurfs für 2026 und stützt sich auf demografische Entwicklungen – doch die Maßnahme offenbart tieferliegende Herausforderungen im französischen Bildungssystem. Trotz eines leicht steigenden Budgets für das Bildungsministerium – vorgesehen sind 64,5 Milliarden Euro, ein Plus von 200 Millionen im Vergleich zum Vorjahr – bedeutet die strukturelle Neuausrichtung faktisch einen Nettoabbau von Lehrerstellen. Die linke Opposition sprach im Senat von einem „Etikettenschwindel“ und scheiterte mit allen Änderungsanträgen zur Rücknahme der Kürzungen. Demografie als Argument – aber nicht als Entlastung Die Begründung der Regierung: sinkende Geburtenzahlen und rückläufige Schülerzahlen insbesondere in der Grundschule. „Die Maßnahme ist logisch und maßvoll“, sagte Olivie…

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  • US-Senat beschleunigt Epstein-Gesetz – Trump verteidigt saudischen Kronprinzen

    US-Senat beschleunigt Epstein-Gesetz – Trump verteidigt saudischen Kronprinzen

    Das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten hat gestern mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das das Justizministerium dazu verpflichtet, sämtliche Akten zur Untersuchung des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein öffentlich zugänglich zu machen. Nur ein einziger Abgeordneter stimmte dagegen.

    Nur wenige Stunden später einigte sich der US-Senat darauf, das Gesetz sofort nach Eintreffen durchzuwinken und es direkt dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorzulegen. Donald Trump kündigte inzwischen an, das Gesetz zu unterzeichnen – obwohl er über Monate hinweg versucht hatte, es zu verhindern. Er vollzog diese Kehrtwende, als absehbar war, dass das Gesetz ohnehin verabschiedet werden würde.

    Trump lobt Kronprinz Mohammed bin Salman trotz Khashoggi-Mord

    Bei einem Treffen im Weißen Haus lobte Präsident Trump gestern den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman (MBS) und wischte eine Journalistenfrage zur Ermordung und Zerstückelung des „Washington Post“-Kolumnisten Jamal Khashoggi im Jahr 2018 beiseite. „Es passieren eben Dinge“, sagte Trump.

    Der Besuch stellt eine bemerkenswerte diplomatische Kehrtwende für MBS dar. Seit dem Mord an Khashoggi durch saudische Agenten im Konsulat des Königreichs in Istanbul hatte der Kronprinz keinen US-Boden mehr betreten. Während der Amtszeit von Präsident Biden veröffentlichten die US-Geheimdienste einen Bericht, demzufolge MBS die Tötung selbst angeordnet hatte – doch direkte Konsequenzen gegen den saudischen Thronfolger blieben aus.

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    P.Tiko