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  • Monet für 50 Millionen Euro: Ein Garten schreibt Kunstgeschichte

    Monet für 50 Millionen Euro: Ein Garten schreibt Kunstgeschichte

    Ein paar Irisblüten, geheimnisvolle Spiegelungen und ein Feuerwerk aus Farben – mehr brauchte Claude Monet nicht, um ein Meisterwerk zu schaffen. Am Donnerstag, dem 22. Oktober 2026, erzielte sein Gemälde „Iris“ bei Sotheby’s in Paris sensationelle 50,045 Millionen Euro. Damit ist es das teuerste jemals in Frankreich versteigerte Kunstwerk. Hinter diesem Rekord steckt allerdings weit mehr als eine astronomische Summe: die Geschichte eines lange verborgenen Schatzes und eines Malers, der selbst im hohen Alter noch künstlerische Grenzen sprengte.

    45 Minuten zwischen Hoffnung und Millionen

    Es muss eine elektrisierende Atmosphäre gewesen sein, als im Pariser Auktionssaal von Sotheby’s die Gebote immer höher kletterten.

    Sechs Interessenten kämpften um das monumentale Gemälde. Rund 45 Minuten dauerte das Duell, ehe ein privater Sammler aus Asien den Zuschlag erhielt. Seine Gebote übermittelte Jen Hua, die Asienchefin des Auktionshauses, telefonisch. Wer sich künftig an Monets Irisblüten erfreut, bleibt vorerst ein Geheimnis.

    Der Hammer fiel bei 43 Millionen Euro. Einschließlich Gebühren summierte sich der Kaufpreis auf exakt 50.045.000 Euro.

    Dabei lag die ursprüngliche Schätzung lediglich zwischen 22 und 30 Millionen Euro. Der Zuschlag übertraf somit die obere Erwartungsgrenze um rund 43 Prozent.

    Ein stolzer Preis für ein Stück bemalte Leinwand – und ein eindrucksvoller Beweis dafür, welche Anziehungskraft Monets späte Werke heute entfalten.

    Die Versteigerung der Sammlung Schlumberger brachte insgesamt 74,4 Millionen Euro ein. Sämtliche angebotenen Lose fanden Käufer. Auch Monets Trauerweide, bekannt als Der Feuerbaum, erzielte mit knapp 9,7 Millionen Euro einen bemerkenswerten Preis.

    Ein Garten, der die Wirklichkeit auflöst

    Doch was macht gerade dieses Gemälde so außergewöhnlich?

    Entstanden um 1924 oder 1925, gehört Iris zu Monets letzten Schöpfungen. Der Künstler starb 1926 im Alter von 86 Jahren.

    Auf einer Leinwand von beinahe 160 mal 180 Zentimetern entfaltet sich eine geheimnisvolle Pflanzenwelt. Dunkle Blätter ragen empor, dazwischen leuchten gelbe und violette Blüten. Blau schimmert im Hintergrund.

    Himmel, möchte man meinen.

    Tatsächlich zeigt das Blau eine Spiegelung im Wasser. Ein klarer Horizont fehlt. Formen verschwimmen, Farben fließen ineinander, und plötzlich erscheint der vertraute Garten von Giverny wie eine Landschaft zwischen Traum und Wirklichkeit.

    Monet malte längst nicht mehr bloß Blumen. Er erforschte Licht, Bewegung und Farbe mit einer Freiheit, die spätere abstrakte Künstler inspirierte.

    Das Erstaunliche daran: Während andere Maler im Alter ihren bewährten Stil pflegten, wagte Monet immer neue Experimente.

    Sein Garten wurde zum Labor der Moderne.

    Jahrzehntelang hinter verschlossenen Türen

    Die Geschichte des Gemäldes besitzt beinahe etwas Märchenhaftes.

    Nach Monets Tod gelangte es zunächst an seinen Sohn Michel. Später spielte die Pariser Kunsthändlerin Katia Granoff eine entscheidende Rolle bei seiner Weitergabe an die Familie Schlumberger.

    Jeanne Schlumberger, Witwe des Industriellen Marcel Schlumberger, liebte besonders Monets späte Arbeiten. Zu einer Zeit, als viele Kunstkenner diese Gemälde noch skeptisch betrachteten, erkannte sie deren außergewöhnliche Kraft.

    Allerdings bevorzugte die Sammlerin eine sehr persönliche Beziehung zur Kunst.

    Statt ihre Schätze regelmäßig an Museen auszuleihen, behielt sie diese lieber in ihrem Pariser Stadtpalais in der Rue Las Cases.

    Dort blieb Iris jahrzehntelang weitgehend unsichtbar.

    Bis September 2026 war das Werk nach Angaben von Sotheby’s niemals öffentlich ausgestellt worden. Kunsthistoriker kannten es vor allem durch Schwarzweißfotografien.

    Erst seine Präsentation vor der Auktion offenbarte die ganze Intensität der Farben.

    Ein Rekord mit französischer Adresse

    Mit 50,045 Millionen Euro übertraf Iris den bisherigen französischen Auktionsrekord, den eine Skulptur von Amedeo Modigliani 2010 mit 43,185 Millionen Euro aufgestellt hatte.

    Monets persönlicher Weltrekord liegt allerdings deutlich höher. Seine Meules, eine Darstellung von Heuhaufen, erzielten 2019 in New York rund 110,7 Millionen Dollar.

    Der neue Triumph betrifft also ausdrücklich den französischen Auktionsmarkt.

    Und doch erzählt dieser Abend etwas Größeres.

    Ein Gemälde, das fast ein Jahrhundert lang im Verborgenen schlummerte, zieht plötzlich die Aufmerksamkeit der internationalen Kunstwelt auf sich. Aus einem privaten Gartentraum entsteht ein öffentliches Ereignis.

    Was hätte Monet wohl zu diesem Millionenrummel gesagt?

    Vielleicht hätte er nur gelächelt, seinen Pinsel genommen und wäre zurück zu seinen Blumen gegangen.

    Denn während Sammler über Preise verhandeln, bleibt Monets eigentliches Vermächtnis unbezahlbar: die Fähigkeit, in einem gewöhnlichen Garten eine völlig neue Welt zu entdecken.

    Ein Artikel von M. Legrand

  • Wer Demonstrationen verbietet, schützt nicht die Demokratie – das sollte auch der Präfekt von Lyon wissen!

    Wer Demonstrationen verbietet, schützt nicht die Demokratie – das sollte auch der Präfekt von Lyon wissen!

    Kommentar

    Lyon hat ein Problem. Ein gewaltiges sogar. Aber offenbar glaubt die Präfektur des Département Rhône, man könne dieses Problem lösen, indem man einfach das Demonstrationsrecht auf Eis legt. Nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende sollen am Samstag sämtliche Demonstrationen in Lyon verboten werden. Das ist ungefähr so, als würde man nach einem Banküberfall das Bargeld abschaffen. Willkommen in einer Republik, die ihre Freiheit verteidigen will, indem sie sie vorsorglich einschränkt.

    Herr Präfekt, die Demokratie ist keine Schönwetterveranstaltung!

    Da haben wir also den Salat! Am vergangenen Samstag ziehen nach Behördenangaben rund 20 000 Menschen durch Lyon, um gegen die hohen Lebenshaltungskosten zu protestieren. Was als gesellschaftlicher Protest beginnt, endet teilweise in Gewalt, Plünderungen und Verwüstung.

    Mehr als 200 Geschäfte werden beschädigt, das Tourismusbüro an der Place Bellecour geht in Flammen auf, Polizisten werden verletzt, rund 200 Menschen werden im Laufe des Wochenendes festgenommen.

    Das ist keine Bagatelle. Das ist kriminell. Und wer Geschäfte plündert, Gebäude anzündet oder Menschen angreift, gehört vor Gericht. Punkt!

    Aber jetzt kommt die Präfektur und verkündet für Samstag, den 24. Oktober, ein Verbot sämtlicher Demonstrationen in Lyon.

    Sämtlicher Demonstrationen!

    Nicht nur der gewalttätigen Zusammenrottungen. Nicht nur jener Gruppen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für neue Ausschreitungen bestehen. Nein, nach der öffentlichen Ankündigung soll gleich die ganze Stadt zur demonstrationsfreien Zone werden.

    Herr Präfekt, geht’s eigentlich noch?

    Seit wann ist das Grundrecht auf friedlichen Protest eine Art staatlich gewährte Freizeitbeschäftigung, die man bei schlechtem Benehmen einiger Teilnehmer einfach streicht?

    Die französische Republik trägt die Worte Liberté, Égalité, Fraternité nicht deshalb auf ihren öffentlichen Gebäuden, damit die Behörden bei der ersten ernsthaften Belastungsprobe ausgerechnet die Liberté aus dem Programm nehmen.

    Wer randaliert, bekommt es mit der Polizei zu tun. Wer demonstriert, wahrt seine Rechte!

    Machen wir uns nichts vor: Die Ausschreitungen vom 17. Oktober waren schwerwiegend. Wer als Ladenbesitzer seine zerstörte Schaufensterscheibe betrachtet, interessiert sich zunächst herzlich wenig für verfassungsrechtliche Feinheiten.

    Und das ist verständlich.

    Wer morgens vor den Trümmern seiner wirtschaftlichen Existenz steht, hat ein Recht darauf, dass der Staat ihn schützt. Die Stadt Lyon hat Unterstützung angekündigt, die Métropole einen Hilfsfonds von zehn Millionen Euro für betroffene Gewerbetreibende.

    Alles richtig. Alles notwendig.

    Aber seit wann folgt daraus, dass friedliche Bürger ihre politischen Rechte verlieren müssen?

    Ein Demonstrant ist kein Plünderer. Ein Gewerkschafter ist kein Brandstifter. Und ein Bürger, der gegen steigende Preise protestiert, ist nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko!

    Das sollte eigentlich zum kleinen Einmaleins eines demokratischen Rechtsstaates gehören.

    Doch in Frankreich scheint man zunehmend einer anderen Logik zu folgen: Weil einige Menschen gewalttätig werden könnten, sollen vorsorglich alle zu Hause bleiben.

    Wie praktisch!

    Dann muss man nicht mehr mühsam zwischen friedlichen Demonstranten und gewalttätigen Störern unterscheiden. Dann muss man keine differenzierten Sicherheitskonzepte entwickeln. Dann erklärt man das Problem kurzerhand zur verbotenen Veranstaltung.

    Das ist keine überzeugende Demonstration staatlicher Stärke. Das ist der Verdacht administrativer Bequemlichkeit.

    Und bevor jetzt jemand empört aufschreit: Selbstverständlich darf der Staat Demonstrationen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Niemand verlangt, dass die Polizei tatenlos zusieht, wenn eine Innenstadt auseinandergelegt wird.

    Aber zwischen einem gezielten Eingriff und einem pauschalen Verbot liegt ein ziemlich großer Unterschied.

    Er heißt: Rechtsstaat.

    Frankreich hat einen Conseil d’État – und der ist kein Dekorationsartikel!

    Vielleicht sollte man in der Präfektur des Rhône gelegentlich einen Blick in die französische Rechtsprechung werfen.

    Der Conseil d’État hat am 4. Dezember 2023 in einer Entscheidung zu Demonstrationsverboten klargestellt, dass solche Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein müssen.

    Das ist keine unverbindliche Empfehlung für besonders grundrechtsfreundliche Sonntage. Das ist ein rechtsstaatlicher Maßstab.

    Ein Verbot muss das letzte Mittel sein. Zuvor sind weniger einschneidende Möglichkeiten zu prüfen: andere Demonstrationsrouten, zeitliche Begrenzungen, gezielte Sicherheitsmaßnahmen.

    Und genau hier beginnt das Problem von Lyon.

    Warum soll eine friedliche Kundgebung grundsätzlich unmöglich sein, wenn beispielsweise ein veränderter Versammlungsort, eine andere Route oder ein massives Polizeiaufgebot das Risiko begrenzen könnten?

    Warum sollen Menschen, die gegen die hohen Lebenshaltungskosten demonstrieren wollen, dieselben Konsequenzen tragen wie diejenigen, die vergangene Woche Geschäfte geplündert haben?

    Natürlich kennen wir die vollständigen Verordnungen noch nicht. Ihre genauen Zeiten, räumlichen Grenzen, Ausnahmen und Begründungen sind entscheidend. Deshalb lässt sich derzeit nicht seriös behaupten, das Verbot sei bereits nachweislich rechtswidrig.

    Aber politisch darf man sehr wohl fragen, ob die Präfektur die richtige Antwort auf eine gefährliche Lage gefunden hat.

    Denn nicht alles, was eine Verwaltung rechtlich begründen kann, ist deshalb auch politisch klug.

    Monsieur Macron, Freiheit ist kein Luxus für ruhige Zeiten!

    Und dann ist da noch Emmanuel Macron.

    Der französische Präsident hat sich angesichts der jüngsten Gewalt für Beschränkungen weiterer Demonstrationen ausgesprochen. Alternative Routen für bestimmte Versammlungen, Verbote für andere.

    Nun ist es die Aufgabe eines Präsidenten, für öffentliche Sicherheit einzutreten. Darüber muss niemand streiten.

    Aber Herr Macron, erinnern Sie sich vielleicht noch daran, dass Frankreich eine Republik ist, deren politische Identität ganz wesentlich aus dem Widerstand gegen staatliche Willkür entstanden ist?

    1789? Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte? Freiheit als grundlegendes Prinzip?

    Klingelt da etwas?

    Artikel 11 der Erklärung von 1789 schützt die freie Mitteilung von Gedanken und Meinungen. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wird in Frankreich durch weitere verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Garantien geschützt, insbesondere durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

    Diese Rechte sind nicht grenzenlos. Aber sie sind auch keine freundliche Leihgabe der Exekutive.

    Gerade wenn die politische Stimmung aufgeheizt ist, müssen sie etwas wert sein.

    Eine Demokratie, die Protest nur dann duldet, wenn er geräuschlos, bequem und vollkommen risikofrei bleibt, hat den Sinn politischer Freiheit nicht verstanden.

    Und übrigens: Dass in Paris eine Demonstrationsroute zwischen Bastille und Nation vorgesehen ist, während Lyon ein umfassendes Verbot ankündigt, zeigt doch gerade, dass unterschiedliche Sicherheitskonzepte möglich sind.

    Weshalb soll das, was in der Hauptstadt unter Auflagen möglich ist, in Lyon grundsätzlich ausgeschlossen sein?

    Darauf schulden die Verantwortlichen eine überzeugende Antwort.

    Eine Republik, die Angst vor ihren Bürgern hat, hat ein größeres Problem als ein paar zerbrochene Schaufenster

    Wissen Sie, was an dieser ganzen Geschichte besonders ärgerlich ist?

    Dass ausgerechnet die Gewalttäter am Ende den größten politischen Erfolg verbuchen könnten.

    Denn wenn ein paar hundert Randalierer ausreichen, um Zehntausenden friedlichen Menschen die Möglichkeit zum Protest zu nehmen, dann haben die Gewalttäter faktisch ein Vetorecht über die Versammlungsfreiheit erhalten.

    Herzlichen Glückwunsch!

    Dann muss man künftig nur noch genügend Schaufenster einschlagen, und schon erledigt die Verwaltung den Rest.

    Das ist doch absurd!

    Der Staat darf sich nicht von Gewalttätern diktieren lassen, ob friedliche Bürger ihre Rechte wahrnehmen können.

    Und er darf erst recht nicht ausgerechnet jene Menschen bestrafen, die sich an die Regeln halten.

    Es geht hier um mehr als einen Samstag in Lyon. Es geht um ein gefährliches politisches Prinzip: Sicherheit wird nicht mehr allein durch die Bekämpfung konkreter Gefahren hergestellt, sondern zunehmend durch die vorsorgliche Einschränkung von Freiheit.

    Heute trifft es Demonstranten gegen hohe Lebenshaltungskosten. Morgen vielleicht streikende Arbeitnehmer. Übermorgen möglicherweise andere gesellschaftliche Gruppen, deren Protest einer Regierung gerade ungelegen kommt.

    Nein, daraus folgt nicht, dass Frankreich auf dem Weg in eine Diktatur wäre. Solche Vergleiche wären maßlos.

    Aber demokratische Freiheiten werden nicht erst dann beschädigt, wenn sie vollständig abgeschafft sind. Sie verlieren bereits an Substanz, wenn ihre Ausübung immer stärker von der Risikobereitschaft staatlicher Behörden abhängt.

    Und deshalb, Monsieur Guyot, Präfekt des Rhône, sollte eines klar sein:

    Ihre Aufgabe besteht darin, das Demonstrationsrecht zu schützen und Gewalttäter zu stoppen. Nicht darin, das Demonstrationsrecht zu stoppen, weil Sie Gewalttäter fürchten!

    Schützen Sie die Geschäfte. Schützen Sie die Passanten. Schützen Sie die Polizisten. Nehmen Sie Brandstifter fest. Stellen Sie Plünderer vor Gericht.

    Aber lassen Sie friedliche Menschen demonstrieren, soweit dies mit verhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.

    Denn die Demokratie braucht keinen Staat, der ihr aus Angst vor Unruhen den Mund verbietet.

    Sie braucht einen Staat, der stark genug ist, Freiheit auch dann auszuhalten, wenn sie unbequem wird.

    Wer die Demokratie schützen will, indem er demokratische Grundrechte pauschal einschränkt, sollte sich dringend fragen, was er da eigentlich noch schützt.

    Und das, Herr Präfekt, sollte man in Lyon eigentlich wissen!

    P.T.

  • Überschwemmungen in Südfrankreich: Drei Tote, zerstörte Häuser und verzweifelte Bewohner

    Überschwemmungen in Südfrankreich: Drei Tote, zerstörte Häuser und verzweifelte Bewohner

    Nach den verheerenden Regenfällen vom 19. und 20. Oktober zeigt sich im Département Bouches-du-Rhône das ganze Ausmaß der Katastrophe. Häuser sind verwüstet, Straßen unpassierbar und Bahnstrecken beschädigt. Während erste Bewohner in ihre Häuser zurückkehren dürfen, kämpfen zahlreiche Gemeinden weiterhin mit den Folgen der Wassermassen.

    Ein umgestürzter Gefrierschrank mitten in der Küche, zerborstene Terrassentüren und Möbel, die der Schlamm durch die Zimmer geschoben hat. In Saint-Mitre-les-Remparts, westlich von Marseille, bietet sich den Bewohnern ein Bild der Verwüstung. Arnaud berichtet von zwei Meter hohem Wasser in seinem Haus. Seine Nachbarin Chantal erinnert sich an den Augenblick, als die Flut hereinbrach: „Als wir die Tür öffneten, riss uns die Welle mit.“

    Was nach einem Katastrophenfilm klingt, ist für viele Familien inzwischen bittere Realität.

    Die schweren Unwetter forderten nach Angaben der Präfektur vom Mittwochabend drei Menschenleben, eine weitere Person erlitt Verletzungen. Neben der Trauer um die Opfer wächst nun die Sorge um die Zukunft. Denn hinter den beschädigten Fassaden warten zerstörte Einrichtungen, durchnässte Wände und oftmals erhebliche finanzielle Belastungen.

    Erste Rückkehrer, aber noch lange keine Normalität

    In Istres entspannte sich die Lage am Donnerstagabend zumindest teilweise. Nach einer geologischen Begutachtung durften Bewohner des Viertels Heures Claires ab 21 Uhr in ihre Häuser zurückkehren. Einzelne Grundstücke bleiben allerdings gesperrt. Für die betroffenen Familien prüft die Stadt vorübergehende Unterkünfte.

    Auch im Ortsteil Entressen öffneten die nördlichen und südlichen Zufahrtsstraßen wieder. Dennoch bleibt der Alltag schwierig. Leitungswasser durfte nach dem kommunalen Lagebericht vom Donnerstagabend weiterhin nicht getrunken werden. Die Behörden warteten auf Untersuchungsergebnisse der regionalen Gesundheitsbehörde. Für Freitagmorgen waren zusätzliche Trinkwasserausgaben vorgesehen.

    Ähnliche Vorsichtsmaßnahmen gelten in Saint-Mitre-les-Remparts, Martigues und Port-de-Bouc. Dort soll Leitungswasser vorerst weder getrunken noch zur Lebensmittelzubereitung genutzt werden. Hintergrund ist eine erhöhte Konzentration von Schwebstoffen im Wasser, das die Aufbereitungsanlage Ranquet versorgt. Eine tatsächliche Verunreinigung war bei den bisherigen Kontrollen allerdings nicht nachgewiesen.

    Schlamm, Trümmer und beschädigte Bahnstrecken

    In Saint-Chamas registrierte die Gemeinde bereits am Dienstag mehr als 150 Schadensfälle. Neben überfluteten Gebäuden zählen Erdrutsche, umgestürzte Bäume und eingestürzte Mauern dazu. Zusätzliche Abfallcontainer und Sonderabholungen sollen die Entsorgung zerstörter Möbel und Haushaltsgegenstände erleichtern.

    In Martigues arbeiten nach Angaben von Bürgermeister Gaby Charroux rund 80 kommunale Beschäftigte dauerhaft daran, Straßen und öffentliche Plätze wieder nutzbar zu machen. Zusätzlich angemietete Maschinen sollen die Arbeiten beschleunigen. Der Einsatz dauert voraussichtlich über das Wochenende hinaus.

    Besonders schwer wiegen die Schäden am Schienennetz. Eine Schlammlawine beschädigte bei Saint-Chamas Bahnanlagen, rund um Miramas stehen weitere Streckenabschnitte unter Wasser. Auch die landschaftlich reizvolle Côte-Bleue-Bahnlinie ist von Erdrutschen betroffen.

    Die französische Staatsbahn SNCF rechnet auf mehreren Verbindungen frühestens am 27. Oktober mit einer stark eingeschränkten Wiederaufnahme des Verkehrs. Einzelne Reparaturen dürften sogar mehrere Wochen beanspruchen.

    Fünf Millionen Euro Soforthilfe – doch die Sorgen bleiben

    Das Département Bouches-du-Rhône stellt fünf Millionen Euro als außerordentliche Unterstützung für betroffene Gemeinden bereit. Das Geld dient vor allem der Wiederherstellung öffentlicher Einrichtungen und Infrastruktur. Die tatsächlichen Gesamtschäden liegen bislang nicht abschließend vor.

    Für viele Hausbesitzer beginnt unterdessen ein nervenaufreibender Wettlauf mit Versicherungen und Gutachtern. In Martigues kritisiert Bürgermeister Charroux, dass erste Begutachtungstermine teilweise erst Ende November oder Anfang Dezember angeboten würden. Über den Antrag der Stadt auf Anerkennung als Naturkatastrophengebiet soll am 27. Oktober beraten werden.

    In Saint-Mitre-les-Remparts erhalten Betroffene Unterstützung bei Versicherungsangelegenheiten, der Suche nach Unterkünften und der psychologischen Bewältigung des Erlebten.

    Denn mit dem Rückzug des Wassers endet die Katastrophe keineswegs. Für zahlreiche Familien beginnt der schwierigste Teil erst jetzt: aus Schlamm, Trümmern und Erinnerungen wieder ein Zuhause zu machen.

    Stand: Freitag, 23. Oktober 2026, auf Grundlage der zuletzt veröffentlichten Lageberichte.

    Daniel Ivers

  • Macron will Demonstrationen einschränken – Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht soll die Grenzen der Staatsmacht klären

    Macron will Demonstrationen einschränken – Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht soll die Grenzen der Staatsmacht klären

    Frankreich steht vor einem juristischen Konflikt über die Versammlungsfreiheit. Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober will Präsident Emmanuel Macron Demonstrationen stärker beschränken. Gewerkschaftlich organisierte Protestzüge sollen weiterhin möglich sein, andere Kundgebungen dagegen weitgehend untersagt werden. Zwei Organisationen haben deshalb den Conseil d’État, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, angerufen. Der Streit berührt eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf der Staat im Namen der öffentlichen Sicherheit in demokratische Freiheitsrechte eingreifen? Juristischer Widerstand gegen Macrons Ankündigungen Am Donnerstagabend, dem 22. Oktober, reichten die Vereinigung zur Verteidigung der verfassungsmässigen Freiheiten (Adelico) und die Richtergewerkschaft Syndicat de la magistrature einen Eilantrag beim Conseil d’État ein. Sie verlangen die Aussetzung der angekündigten Einschränkungen und entsprechender Anweisungen an die Behörden. Auslöser waren Äusserungen Macrons nach…

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  • Frankreichs Schuldenkrise: Wenn drei Buchstaben über Milliarden entscheiden

    Frankreichs Schuldenkrise: Wenn drei Buchstaben über Milliarden entscheiden

    Die Ratingagentur Moody’s überprüft an diesem Freitag die Kreditwürdigkeit Frankreichs. Eine weitere Herabstufung gilt unter Ökonomen als möglich. Doch die eigentliche Gefahr für die zweitgrösste Volkswirtschaft der Euro-Zone liegt nicht im Urteil privater Finanzprüfer. Sie liegt in einer Staatsverschuldung, die immer teurer wird, und in einem politischen System, das sich mit tragfähigen Antworten schwertut.

    Editorial | 23. Oktober 2026 – vor der angekündigten Moody’s-Entscheidung

    Es ist eine bemerkenswerte Verschiebung der Machtverhältnisse: Eine private amerikanische Ratingagentur entscheidet über die Bonität eines souveränen europäischen Staates, und die internationalen Finanzmärkte warten auf ihr Urteil. Frankreich, Gründungsmitglied der Europäischen Union, Atommacht und ständiges Mitglied des Uno-Sicherheitsrats, muss sich an diesem Freitag erneut von Moody’s bewerten lassen.

    Die Agentur könnte die französische Kreditwürdigkeit um eine Stufe herabsetzen. Das wäre weder eine Staatspleite noch der Beginn einer unausweichlichen Finanzkrise. Dennoch hätte eine solche Entscheidung erhebliches symbolisches Gewicht. Sie würde bestätigen, was die Anleihemärkte seit Monaten signalisieren: Das Vertrauen in die langfristige Tragfähigkeit der französischen Staatsfinanzen schwindet.

    Dabei stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie viel wirtschaftliche und politische Macht besitzen Ratingagenturen tatsächlich? Und wo endet ihre Funktion als unabhängige Risikoprüfer, wo beginnt ihr Einfluss auf demokratische Entscheidungen?

    Frankreich verliert seinen finanziellen Vertrauensvorschuss

    Die Zahlen illustrieren die Dimension des Problems. Nach Angaben des französischen Statistikamtes Insee belief sich die öffentliche Verschuldung Ende Juni 2026 auf 3595,5 Milliarden Euro. Das entspricht 119 Prozent des Bruttoinlandprodukts.

    Noch 2007 hatte die Schuldenquote bei rund 65 Prozent gelegen. Innerhalb von weniger als zwei Jahrzehnten hat sich die relative Verschuldung damit nahezu verdoppelt. Die Finanzkrise von 2008, die Pandemie und verschiedene wirtschaftspolitische Stützungsmassnahmen erklären einen Teil dieser Entwicklung. Sie erklären jedoch nicht vollständig, weshalb Frankreich auch ausserhalb akuter Krisen Mühe bekundet, seine öffentlichen Finanzen zu stabilisieren.

    Entscheidend ist die Verbindung von strukturellen Defiziten und politischer Fragmentierung. Ohne verlässliche parlamentarische Mehrheiten wird jede Haushaltskonsolidierung zum politischen Kraftakt. Ausgabenkürzungen stossen auf gesellschaftlichen Widerstand, Steuererhöhungen belasten Wirtschaft und Kaufkraft. Gleichzeitig konkurrieren Verteidigung, Gesundheitswesen, Rentensystem und Infrastruktur um begrenzte finanzielle Mittel.

    Die Ratingagenturen bewerten deshalb nicht bloss die Höhe der Schulden. Sie untersuchen auch, ob ein Staat wirtschaftlich und politisch in der Lage ist, seine Verpflichtungen langfristig zu erfüllen.

    Die Ausgangslage vor der Moody’s-Entscheidung zeigt die unterschiedliche Einschätzung der drei grossen Agenturen:

    RatingagenturBonitätAusblick
    Moody’sAa3Negativ
    Standard & Poor’sA+Stabil
    FitchA+Stabil

    Eine Herabstufung von Aa3 auf A1 würde Moody’s im Wesentlichen auf das Bewertungsniveau der beiden Konkurrenten bringen. Französische Staatsanleihen blieben damit weiterhin im sogenannten Investment-Grade-Bereich, also in jener Kategorie, die grundsätzlich als für institutionelle Anleger geeignet gilt.

    Die Herabstufung wäre somit kein Beweis für eine unmittelbar bevorstehende Zahlungsunfähigkeit. Sie wäre Ausdruck einer schlechteren Einschätzung des längerfristigen Kreditrisikos.

    Die Finanzmärkte haben ihr Urteil bereits gefällt

    Weitaus aufschlussreicher als die erwartete Ratingentscheidung ist die Entwicklung der französischen Staatsanleiherenditen.

    Am Donnerstag, dem 22. Oktober, erreichte die Rendite zehnjähriger französischer Staatsanleihen zeitweise rund 5,14 Prozent – den höchsten Stand seit 2002. Gleichzeitig weitete sich der Renditeabstand gegenüber vergleichbaren deutschen Bundesanleihen auf 177,7 Basispunkte aus. Eine solche Differenz war zuletzt während der europäischen Staatsschuldenkrise 2011 zu beobachten.

    Dieser Risikoaufschlag ist von besonderer Bedeutung. Deutschland dient innerhalb der Euro-Zone traditionell als Referenz für vergleichsweise sichere Staatsanleihen. Je stärker sich Frankreichs Finanzierungskosten davon entfernen, desto deutlicher wird die unterschiedliche Risikowahrnehmung der Investoren.

    Allerdings wäre es verkürzt, den Renditeanstieg ausschliesslich auf Frankreichs Haushaltsprobleme zurückzuführen. Auch höhere Energiepreise, Inflationsrisiken und die Erwartungen an die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank treiben die Zinsen. Gerade deshalb ist der Abstand zu deutschen Anleihen ein wichtiger zusätzlicher Indikator.

    Das zeigt zugleich die Grenzen der Ratingagenturen: Sie bestimmen die Zinsen nicht. Diese entstehen durch Angebot und Nachfrage an den Kapitalmärkten.

    Wenn Moody’s die französische Bonität tatsächlich herabsetzt, könnte die unmittelbare Marktreaktion deshalb begrenzt bleiben. Die Investoren haben eine solche Entscheidung teilweise bereits eingepreist. Stärker ins Gewicht fiele eine überraschend deutliche Herabstufung oder ein Ausblick, der weitere Verschlechterungen erwarten liesse.

    Wie private Agenturen zu globalen Machtfaktoren wurden

    Die drei grossen Ratingagenturen Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch gehören zu den einflussreichsten Informationsvermittlern des internationalen Finanzsystems.

    Ihre Bewertungen reduzieren komplexe wirtschaftliche und politische Risiken auf eine standardisierte Skala. Diese Vereinfachung ist zugleich ihre Stärke und ihre Schwäche.

    Für institutionelle Investoren sind Ratings nützlich. Pensionskassen, Versicherungen und Fonds verwalten enorme Vermögensbestände und müssen die Kreditqualität unterschiedlichster Schuldner beurteilen. Eine international verständliche Bonitätseinstufung erleichtert diesen Vergleich.

    Die eigentliche Macht der Agenturen entsteht jedoch dadurch, dass ihre Bewertungen in Anlagevorschriften, Risikomodelle und interne Kontrollsysteme einfliessen.

    Sinkt ein Schuldner unter eine bestimmte Bonitätsschwelle, können institutionelle Investoren gezwungen sein, ihre Bestände zu reduzieren. Solche Verkäufe erhöhen unter Umständen den Druck auf die Anleihekurse und verteuern neue Kredite.

    Damit entsteht die Gefahr einer sich selbst verstärkenden Entwicklung: Eine schlechtere Bewertung führt zu höheren Finanzierungskosten, die wiederum die finanzielle Lage des Schuldners verschlechtern.

    Allerdings darf dieser Mechanismus nicht verallgemeinert werden. Europäische Vorschriften verlangen von Finanzinstituten eine eigenständige Risikobeurteilung. Eine ausschliesslich mechanische Abhängigkeit von Ratings soll gerade verhindert werden.

    Für Frankreich ist ausserdem entscheidend, dass eine mögliche Herabstufung auf A1 keine grundlegende Bonitätsschwelle unterschreiten würde.

    Die schleichende Verteuerung des französischen Staates

    Die Folgen steigender Zinsen zeigen sich nicht sofort, sondern über Jahre hinweg.

    Für 2027 plant die französische Schuldenagentur Agence France Trésor die Ausgabe mittel- und langfristiger Staatsanleihen im Umfang von 340 Milliarden Euro, abzüglich Rückkäufen. Ein erheblicher Teil dieser Emissionen dient der Refinanzierung bestehender Schulden.

    Bereits im Haushaltsentwurf für 2027 werden Zinsausgaben von 72,9 Milliarden Euro veranschlagt. Damit entwickelt sich der Schuldendienst zunehmend zu einem eigenständigen Belastungsfaktor der Staatsfinanzen.

    Eine einfache Rechnung verdeutlicht die Grössenordnung: Steigt der Zinssatz für 100 Milliarden Euro neu aufgenommener Schulden um einen Prozentpunkt, entstehen jährlich zusätzliche Zinskosten von einer Milliarde Euro.

    Auf den gesamten Schuldenbestand lässt sich diese Rechnung allerdings nicht unmittelbar übertragen. Bestehende festverzinsliche Anleihen behalten ihre vereinbarten Zinszahlungen. Höhere Marktzinsen wirken sich erst bei Neuemissionen und Refinanzierungen vollständig aus.

    Gerade darin liegt jedoch das längerfristige Risiko. Bleiben die Renditen über mehrere Jahre hoch, wächst die Zinslast schrittweise. Zusätzliche Ausgaben für Bildung, Verteidigung oder Infrastruktur werden schwieriger zu finanzieren. Der Staat gerät in einen Zielkonflikt zwischen notwendigen Investitionen und der Stabilisierung seiner Verschuldung.

    Der Internationale Währungsfonds betrachtet den bisherigen Zinsanstieg zwar noch als beherrschbar. Er warnt jedoch davor, dass dauerhaft hohe Finanzierungskosten den Konsolidierungsdruck deutlich verstärken könnten.

    Die demokratische Grenze der Finanzmacht

    Die Ratingagenturen besitzen zweifellos beträchtlichen Einfluss. Doch ihre Autorität ist weder uneingeschränkt noch unproblematisch.

    Die Finanzkrise von 2008 zeigte, dass auch renommierte Agenturen gravierende Fehleinschätzungen vornehmen können. Besonders die Bewertungen komplexer strukturierter Finanzprodukte erwiesen sich vielfach als unzureichend.

    Hinzu kommt ein grundlegender Interessenkonflikt: Häufig bezahlt der Emittent einer Anleihe selbst für deren Bewertung. Dieses Geschäftsmodell wirft Fragen nach der tatsächlichen Unabhängigkeit der Agenturen auf.

    Die Europäische Union hat deshalb ihre Regulierung verschärft. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA überwacht Ratingagenturen direkt, kontrolliert ihre Verfahren und kann bei Verstössen Sanktionen verhängen.

    Die entscheidende Frage reicht jedoch über die Finanzmarktregulierung hinaus.

    Wenn eine Ratingagentur die Kreditwürdigkeit eines Staates wegen politischer Instabilität herabsetzt, bewertet sie indirekt auch dessen Regierungsfähigkeit. Moody’s hat Anfang Oktober ausdrücklich auf die parlamentarische Fragmentierung Frankreichs und die Schwierigkeiten bei der Verabschiedung des Haushalts 2027 hingewiesen.

    Damit berühren finanzwirtschaftliche Bewertungen den Kern demokratischer Politik.

    Es ist legitim, wenn Investoren wissen wollen, ob ein Staat seine Schulden bedienen kann. Ebenso legitim ist es, wenn Ratingagenturen auf fiskalische Risiken aufmerksam machen. Daraus erwächst jedoch kein Mandat, über Rentenreformen, Sozialleistungen, Steuerpolitik oder staatliche Investitionsprioritäten zu entscheiden.

    Diese Entscheidungen bleiben Sache der demokratisch legitimierten Institutionen.

    Umgekehrt kann sich eine Regierung nicht auf ihre demokratische Legitimation berufen, um wirtschaftliche Realitäten dauerhaft zu ignorieren. Wer regelmässig mehr ausgibt, als er einnimmt, und die Differenz auf internationalen Kapitalmärkten finanziert, macht sich zwangsläufig von deren Vertrauen abhängig.

    Frankreich steht damit vor einem Problem, das weit über die nächste Ratingentscheidung hinausgeht. Der Staat muss seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen, ohne den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gefährden. Er benötigt eine glaubwürdige mittelfristige Finanzstrategie, die wirtschaftliches Wachstum ermöglicht und zugleich die Schuldendynamik begrenzt.

    Eine solche Strategie lässt sich weder von Moody’s verordnen noch durch eine bessere Bonitätsnote ersetzen.

    Die französische Erfahrung erinnert an eine grundlegende Wahrheit staatlicher Finanzpolitik: Politische Souveränität und wirtschaftliche Glaubwürdigkeit sind keine Gegensätze. Sie bedingen einander.

    Ein Staat verliert seine Souveränität nicht dadurch, dass private Agenturen seine Kreditwürdigkeit beurteilen. Er schränkt seinen finanziellen Handlungsspielraum aber ein, wenn er dauerhaft auf immer teurere Kredite angewiesen ist.

    Ob Moody’s Frankreich an diesem Freitag herabstuft oder nicht, ändert an dieser Ausgangslage wenig. Das eigentliche Urteil über die französischen Staatsfinanzen wird nicht an einem einzigen Abend gefällt. Es entsteht täglich an den Anleihemärkten – und langfristig durch die politischen Entscheidungen in Paris.

    Christine Macha

  • Sturm Austen legt Nordfrankreich lahm: 161.000 Haushalte ohne Strom – 23 Départements in Alarmbereitschaft

    Sturm Austen legt Nordfrankreich lahm: 161.000 Haushalte ohne Strom – 23 Départements in Alarmbereitschaft

    Sturm Austen trifft Frankreich mit voller Wucht. Am Freitagmorgen, dem 23. Oktober 2026, waren bereits 161.000 Haushalte ohne Strom, zahlreiche Zugverbindungen fielen aus und wichtige Verkehrsachsen mussten gesperrt werden. Besonders schwer betroffen ist die Bretagne. Für insgesamt 23 Départements gilt die zweithöchste Wetterwarnstufe Orange. Auch Paris und die gesamte Île-de-France müssen sich auf heftige Sturmböen einstellen.

    Es ist der erste große Herbststurm des Jahres – und er macht seinem Namen alle Ehre. Bereits am Donnerstagabend erreichte Austen die bretonische Atlantikküste, bevor das Sturmtief in Richtung Normandie weiterzog. Im Laufe des Freitags erfasst das Unwetter zunehmend Nordfrankreich und den Großraum Paris. Erst gegen Abend rechnen die Meteorologen mit einer allmählichen Beruhigung.

    Bretagne besonders schwer getroffen: 128.000 Haushalte ohne Strom

    Die Auswirkungen auf die Stromversorgung sind erheblich. Nach Angaben des französischen Netzbetreibers Enedis waren am Freitag um 7 Uhr insgesamt 161.000 Haushalte von Stromausfällen betroffen.

    Allein auf die Bretagne entfallen 128.000 Haushalte, knapp 80 Prozent aller gemeldeten Unterbrechungen. Weitere 19.000 Haushalte sitzen in der Region Pays de la Loire ohne Elektrizität da, in der Normandie sind es 14.000.

    Für die Betroffenen bedeutet das vielerorts einen unangenehmen Start in den Tag. Kein Licht, keine funktionierende Kaffeemaschine und möglicherweise eine ausgefallene Heizung – der Herbst zeigt seine ungemütliche Seite.

    Enedis hält mehr als 2.000 Mitarbeiter für Reparatureinsätze bereit. Allerdings dürfen die Techniker erst ausrücken, sobald die Wetterbedingungen sichere Arbeiten ermöglichen. Die Zahl der Stromausfälle dürfte deshalb im Tagesverlauf noch schwanken.

    Wetterwarnstufe Orange in 23 Départements

    Der französische Wetterdienst Météo-France hat für Freitag in 23 Départements die Warnstufe Orange wegen heftiger Windböen ausgerufen.

    Betroffen sind sämtliche vier bretonischen Départements Côtes-d’Armor, Finistère, Ille-et-Vilaine und Morbihan sowie alle fünf Départements der Normandie. Hinzu kommt Loire-Atlantique an der Atlantikküste.

    Weiter nordöstlich gilt die Warnung für Aisne, Nord, Oise, Pas-de-Calais und Somme. Besonders bemerkenswert: Auch die gesamte Île-de-France einschließlich Paris und ihrer sieben umliegenden Départements steht unter Sturmwarnung.

    Die Warnungen treten regional zu unterschiedlichen Uhrzeiten in Kraft. Für mehrere Gebiete rund um Paris sowie für Oise und Aisne rechnen die Meteorologen insbesondere ab der Mittagszeit mit einer deutlichen Verschärfung.

    Windgeschwindigkeiten von mehr als 160 Stundenkilometern

    Wie gewaltig Austen bereits über die Küste hinweggefegt ist, zeigen die ersten Windmessungen.

    An der bretonischen Landspitze Pointe du Raz wurde eine Böe von 161 Kilometern pro Stunde registriert. Entlang der bretonischen Küste und am westlichen Ärmelkanal erreichten die Windgeschwindigkeiten verbreitet 120 bis 140 Stundenkilometer.

    Auch im Landesinneren drohen Böen zwischen 100 und 110 Stundenkilometern. In der Île-de-France erwarten die Meteorologen überwiegend 80 bis 90 Stundenkilometer, örtlich sogar 100.

    Besonders angespannt bleibt die Lage im Département Manche. Dort sind an der Küste weiterhin Spitzen von 130 bis 140 Stundenkilometern möglich. Eine spürbare Abschwächung erwarten die Wetterexperten erst am späten Nachmittag.

    Bahnverkehr massiv gestört – Brücke von Saint-Nazaire gesperrt

    Wer heute mit dem Zug unterwegs sein möchte, braucht starke Nerven.

    In der Normandie hat die SNCF den gesamten regionalen Bahnverkehr für Freitag eingestellt. Eine schrittweise Wiederaufnahme ist frühestens für Samstag, den 24. Oktober, ab 14 Uhr vorgesehen. Voraussetzung sind günstige Wetterbedingungen und erfolgreiche Sicherheitskontrollen.

    Auch in der Bretagne fallen zahlreiche Regionalzüge aus. Lediglich fünf Vorortverbindungen rund um Rennes bleiben ausgenommen. Auf mehreren Strecken sollen die Züge zwischen 12 und 16 Uhr schrittweise zurückkehren, darunter Quimper–Brest, Rennes–Quimper und Rennes–Saint-Malo.

    Im Großraum Paris gelten ebenfalls vorsorgliche Einschränkungen. Einzelne Zug- und RER-Verbindungen entfallen, andere verkehren mit reduzierter Geschwindigkeit.

    Auch Autofahrer spüren die Folgen. Die Brücke von Saint-Nazaire wurde am frühen Morgen wegen Windböen von mehr als 120 Stundenkilometern vollständig gesperrt. Eine Wetterbesserung gegen 11 Uhr bedeutet allerdings nicht automatisch die Freigabe der wichtigen Loire-Überquerung.

    Gefahr durch umstürzende Bäume und Starkregen

    Neben den heftigen Böen bereiten den Behörden mögliche Überschwemmungen Sorgen. Besonders im westlichen Pas-de-Calais sind die Böden durch vorherige Niederschläge bereits stark durchnässt. Weitere Regenfälle könnten dort zusätzliche Hochwasserwarnungen erforderlich machen.

    Hinzu kommt eine typische Herbstgefahr: Viele Bäume tragen noch reichlich Laub und bieten dem Wind entsprechend große Angriffsflächen. Herabfallende Äste und umstürzende Bäume stellen deshalb ein erhebliches Risiko dar.

    Météo-France empfiehlt, unnötige Fahrten zu vermeiden, lose Gegenstände zu sichern und keinesfalls während des Sturms auf Dächer zu steigen. An der Küste sollten Spaziergänger Abstand zu Deichen, Klippen und Brandungszonen halten. Von Ausfahrten aufs Meer raten die Behörden ausdrücklich ab.

    Für Nordfrankreich steht damit ein turbulenter Freitag bevor. Selbst wenn Austen am Abend allmählich an Kraft verliert, dürften Stromausfälle, beschädigte Infrastruktur und Verkehrsprobleme die betroffenen Regionen noch länger beschäftigen.

    Andreas M. Brucker

  • Wir sägen am Ast, auf dem wir sitzen – und beschweren uns über den Preis der Säge!

    Wir sägen am Ast, auf dem wir sitzen – und beschweren uns über den Preis der Säge!

    Kommentar

    Da sitzen sie also wieder. Politiker, Diplomaten, Wirtschaftsvertreter. Diesmal in Armenien, bei der Weltbiodiversitätskonferenz COP17. Und beraten darüber, wie man die Natur retten könnte. DIE NATUR! Dieses lästige grüne Zeug, das uns Sauerstoff, Nahrung, Wasser und überhaupt erst die Lebensgrundlage liefert!

    Und wissen Sie, was das eigentlich Absurde ist? Ausgerechnet diejenigen, die am meisten von der Natur profitieren, behandeln ihren Erhalt wie eine unzumutbare Sonderausgabe!

    Erst ausplündern, dann Krokodilstränen vergießen

    Da werden Wälder gerodet, Meere überfischt, Böden ausgelaugt und Lebensräume zubetoniert. Und anschließend stellen sich dieselben Wirtschaftssysteme, die davon profitieren, hin und erklären uns, Naturschutz müsse vor allem eines sein: wirtschaftlich vertretbar!

    JA, WAS DENN SONST NOCH?!

    Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Bäckerei. Jeden Morgen reißen Sie ein Stück Ihres Backofens heraus, um es als Altmetall zu verkaufen. Und nach fünf Jahren wundern Sie sich, dass Sie keine Brötchen mehr backen können.

    Genau so gehen wir mit unserem Planeten um. Nur dass wir keinen Ersatzofen bestellen können!

    200 Milliarden für die Rettung – 500 Milliarden für die Zerstörung

    Die internationale Staatengemeinschaft hat vereinbart, bis 2030 jährlich mindestens 200 Milliarden Dollar für die biologische Vielfalt zu mobilisieren. Gleichzeitig sollen naturzerstörende Subventionen um mindestens 500 Milliarden Dollar pro Jahr reduziert werden.

    Merken Sie etwas?

    Wir müssen uns erst darauf verständigen, weniger Geld dafür auszugeben, unsere eigene Lebensgrundlage zu ruinieren!

    DAS IST DOCH IRRSINN!

    Und während die Diplomaten über Finanzierungsmodelle, Zielindikatoren und nationale Aktionspläne diskutieren, verschwindet die biologische Vielfalt weiter.

    Die Natur hat keine Lobby – aber wir brauchen sie alle

    Barbara Pompili spricht davon, zu retten, was noch zu retten ist.

    Was für ein Satz! Als ginge es um den Räumungsverkauf eines Möbelhauses!

    Die Natur ist kein Luxusartikel für Menschen mit Solaranlage, Lastenfahrrad und Bio-Gemüsekiste. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Landwirte überhaupt etwas ernten, Fischer Fische fangen und Unternehmen Rohstoffe verarbeiten können.

    Natürlich brauchen Entwicklungsländer wirtschaftliche Perspektiven. Natürlich kostet Naturschutz Geld. Und natürlich lassen sich jahrzehntelang gewachsene Wirtschaftsstrukturen nicht über Nacht verändern.

    Aber wer daraus ableitet, dass man mit dem Schutz unserer Lebensgrundlagen noch ein bisschen warten könne, verwechselt wirtschaftliche Vernunft mit kurzfristiger Buchhaltung.

    Wir brauchen die Natur. Die Natur braucht uns nicht.

    Und vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis dieser ganzen Konferenz: Der Planet verhandelt nicht. Er reagiert.

    Wenn wir das endlich begreifen, wäre schon mehr erreicht als mit hundert wohlklingenden Abschlusserklärungen.

    Christine Macha

  • Frankreich vor dem nächsten Protestsamstag: Die Regierung setzt auf Verbote, die Opposition verlangt politische Antworten

    Frankreich vor dem nächsten Protestsamstag: Die Regierung setzt auf Verbote, die Opposition verlangt politische Antworten

    Frankreich steht vor einer erneuten Bewährungsprobe. Nach den gewaltsamen Ausschreitungen vom 17. Oktober untersagen die Behörden in mehreren Städten Demonstrationen oder schränken das Versammlungsrecht erheblich ein. Premierminister Sébastien Lecornu lädt unterdessen die Parteispitzen zu Krisengesprächen nach Matignon. Doch während die Regierung über öffentliche Sicherheit und staatliche Autorität sprechen will, fordert die Opposition Antworten auf die sozialen Ursachen der Proteste. Der Konflikt offenbart ein grundsätzliches Problem: Polizeiliche Massnahmen können Ausschreitungen begrenzen, aber keine politische Vertrauenskrise lösen. Paris, 22. Oktober 2026 – Stand am Donnerstagvormittag Zwei Tage vor einer weiteren landesweiten Protestmobilisierung wächst der Druck auf die französische Regierung. In Paris, Lyon und anderen Städten haben die Präfekturen Demonstrationsverbote verhängt. Weitere Einschränkungen gelten bereits für Samstag, den 24. Oktober. Die Behörden begründen ihre En…

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  • Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober: Macron nimmt die Geheimdienste in die Pflicht

    Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober: Macron nimmt die Geheimdienste in die Pflicht

    Nach den schweren Ausschreitungen vom 17. Oktober steht Frankreichs Sicherheitsapparat unter erheblichem Rechtfertigungsdruck. Präsident Emmanuel Macron hat für Donnerstag, den 22. Oktober, eine Krisensitzung mit Premierminister Sébastien Lecornu, den Nachrichtendiensten und den zuständigen Ministern einberufen. Im Mittelpunkt stehen mögliche Versäumnisse bei der Einschätzung der Protestbewegung und die Vorbereitung weiterer Demonstrationen. Bereits am Samstag steht der Regierung eine neue Bewährungsprobe bevor. Warum der Staat die Gewalt unterschätzte Von seinem Aufenthalt in Doha aus kündigte Macron am Mittwoch eine umfassende Untersuchung der Ereignisse an. Dabei geht es nicht allein um die Ausschreitungen selbst, sondern vor allem um die Frage, weshalb die Sicherheitsbehörden deren Ausmass offenbar nicht ausreichend vorausgesehen hatten. Nach Recherchen des französischen Senders RTL sollen sowohl die Dimension der Mobilisierung als auch das Risiko gewaltsamer Eskalationen im Umfeld…

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  • Frankreich mobilisiert die Armee gegen die Krise – und betritt politisch heikles Terrain

    Frankreich mobilisiert die Armee gegen die Krise – und betritt politisch heikles Terrain

    Frankreichs Regierung will am 24. Oktober Soldaten der Operation Sentinelle einsetzen, um Polizeikräfte für einen neuen Protesttag freizustellen. Die Entscheidung weckt Erinnerungen an die Gelbwestenkrise von 2019 und wirft grundsätzliche Fragen über das Verhältnis zwischen Militär, innerer Sicherheit und demokratischem Protest auf. Dabei ist eine Unterscheidung entscheidend: Die Bewachung öffentlicher Gebäude ist etwas anderes als der Einsatz von Soldaten gegen Demonstranten.

    Frankreich erlebt erneut eine jener innenpolitischen Spannungsphasen, in denen die Frage nach der öffentlichen Ordnung zum Prüfstein staatlicher Autorität wird. Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober hat die Regierung unter Premierminister Sébastien Lecornu für den kommenden Samstag ein verstärktes Sicherheitsaufgebot angekündigt. Erstmals seit längerer Zeit rückt dabei die Rolle der Streitkräfte in den Mittelpunkt der politischen Debatte.

    Die Soldaten der Operation Sentinelle sollen am 24. Oktober vor allem gefährdete Einrichtungen schützen. Dadurch können Polizisten und Gendarmen für den eigentlichen Ordnungsdienst freigestellt werden. Was auf den ersten Blick wie eine pragmatische Personalentscheidung erscheint, berührt eine empfindliche historische Grenze der französischen Republik: jene zwischen der militärischen Verteidigung des Staates und der polizeilichen Wahrung der öffentlichen Ordnung.

    Die Ankündigung bedeutet nach bisherigem Kenntnisstand keine Militarisierung der Demonstrationsbekämpfung. Dennoch ist sie politisch bedeutsam. Denn der Rückgriff auf die Armee verrät auch etwas über den Zustand eines Landes, dessen Sicherheitsapparat zunehmend gleichzeitig auf terroristische Bedrohungen, gesellschaftliche Konflikte und wiederkehrende Protestmobilisierungen reagieren muss.

    Die Armee als strategische Reserve des Staates

    Seit den islamistischen Terroranschlägen vom Januar 2015 gehört die Präsenz bewaffneter Soldaten zum französischen Alltag. Die Operation Sentinelle wurde ursprünglich geschaffen, um besonders gefährdete Einrichtungen, Verkehrsknotenpunkte und öffentliche Räume gegen terroristische Angriffe zu schützen. Sie entwickelte sich zu einem dauerhaften Bestandteil der französischen Sicherheitsarchitektur.

    Mit der angekündigten Mobilisierung für den 24. Oktober erhält diese Struktur eine zusätzliche Funktion. Innenminister Laurent Nuñez stellte vor der Nationalversammlung klar, dass die Soldaten hauptsächlich für stationäre Sicherungsaufgaben vorgesehen seien. Sie sollen Polizeikräfte ersetzen, die bislang bestimmte Gebäude bewachen.

    Der Unterschied ist wesentlich. Soldaten, die eine staatliche Einrichtung schützen, übernehmen nicht automatisch Aufgaben der Aufstandsbekämpfung. Sie kontrollieren keine Demonstrationszüge, räumen keine Plätze und sollen keine Menschenansammlungen auseinanderdrängen.

    Operativ handelt es sich um eine Umverteilung staatlicher Sicherheitsressourcen. Politisch allerdings entsteht ein anderes Bild: Eine Regierung, die zur Bewältigung sozialer Spannungen auf militärische Unterstützung zurückgreift, signalisiert eine aussergewöhnliche Belastung ihrer regulären Ordnungskräfte.

    Gerade darin liegt das Dilemma. Einerseits gehört es zu den legitimen Aufgaben eines Staates, seine Institutionen und die Bevölkerung vor Gewalt zu schützen. Andererseits darf die öffentliche Wahrnehmung einer militärischen Mobilisierung nicht dazu führen, dass gesellschaftlicher Protest grundsätzlich als Sicherheitsbedrohung behandelt wird.

    Die Gelbwestenkrise von 2019 als unmittelbarer Präzedenzfall

    Der Vergleich mit der Gelbwestenbewegung drängt sich auf. Im März 2019, als Frankreich seit Monaten von teilweise gewalttätigen Demonstrationen erschüttert wurde, entschied die damalige Regierung ebenfalls, Soldaten der Operation Sentinelle zur Entlastung der Sicherheitskräfte einzusetzen.

    Innenminister Christophe Castaner zog damals eine ausdrückliche Grenze. Es komme nicht infrage, die Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einzusetzen. Die Soldaten sollten vielmehr Gebäude bewachen, die nicht unmittelbar von den Protesten betroffen waren.

    Die Begründung war nicht allein politischer, sondern auch professioneller Natur. Militärische Einheiten werden für andere Einsatzszenarien ausgebildet als die Bereitschaftspolizei oder die mobile Gendarmerie. Ihr Auftrag orientiert sich an der Abwehr bewaffneter Bedrohungen, nicht an der abgestuften Kontrolle ziviler Menschenmengen.

    Die französische Gendarmerie besitzt zwar selbst einen militärischen Status. Ihre mobilen Einheiten verfügen jedoch über eine besondere Ausbildung, spezifische Ausrüstung und langjährige Erfahrung im Umgang mit Demonstrationen. Die institutionelle Zugehörigkeit zum Militär macht sie deshalb nicht mit regulären Armeeverbänden vergleichbar.

    Der Präzedenzfall von 2019 zeigt, dass Frankreich bereits über ein Modell verfügt, um die Streitkräfte indirekt zur Stabilisierung der inneren Sicherheitslage heranzuziehen. Entscheidend ist, dass die funktionale Trennung zwischen militärischer Unterstützung und polizeilichem Zwang gewahrt bleibt.

    Als Panzer französische Strassenblockaden räumten

    Ein weiter zurückliegender Fall illustriert, wie unterschiedlich die militärische Beteiligung an innenpolitischen Krisen ausfallen kann.

    Im Juli 1992 protestierten französische Lastwagenfahrer gegen die Einführung des Führerschein-Punktesystems. Landesweite Strassenblockaden beeinträchtigten den Verkehr und stellten die Behörden vor erhebliche logistische Probleme.

    Am 6. Juli kamen bei Phalempin in Nordfrankreich militärische Bergefahrzeuge des Typs AMX-30 zum Einsatz, um schwere Lastwagen aus einer Blockade zu entfernen. Rund 500 Angehörige der Bereitschaftspolizei CRS sicherten die Operation ab.

    Die damaligen Bilder militärischer Kettenfahrzeuge auf französischen Strassen wirkten spektakulär. Doch auch hier war die konkrete Funktion entscheidend: Es handelte sich nicht um Kampfpanzer, die gegen Demonstranten vorgingen, sondern um Bergefahrzeuge ohne Geschützturm, die für schwere technische Arbeiten ausgerüstet waren.

    Die Armee stellte Fähigkeiten bereit, über welche die zivilen Sicherheitskräfte nicht in ausreichendem Umfang verfügten. Vergleichbare Unterstützungsleistungen hatte es bereits 1984 bei Strassenblockaden in Chambéry gegeben.

    Die historischen Beispiele zeigen, wie irreführend die pauschale Formulierung sein kann, die Armee werde gegen Proteste eingesetzt. Zwischen technischer Hilfe, Gebäudeschutz und unmittelbarer Gewaltanwendung gegenüber Demonstranten liegen rechtlich und politisch erhebliche Unterschiede.

    Frankreichs belastete Geschichte militärischer Ordnungspolitik

    Die Zurückhaltung gegenüber dem Einsatz regulärer Streitkräfte im Innern hat historische Gründe.

    Im 19. und frühen 20. Jahrhundert griff der französische Staat wiederholt auf Soldaten zurück, um Streiks und soziale Unruhen niederzuschlagen. Besonders tragisch verlief der 1. Mai 1891 in Fourmies, als Soldaten auf demonstrierende Arbeiter schossen und neun Menschen töteten.

    Auch die Winzerunruhen von 1907 im Süden Frankreichs verdeutlichten die Risiken einer militärischen Antwort auf gesellschaftliche Konflikte. Der Einsatz der Armee konnte politische Spannungen verschärfen und die Loyalität einzelner Truppenteile auf die Probe stellen.

    Aus solchen Erfahrungen entwickelte sich schrittweise ein eigenständiger Apparat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Ab 1921 entstanden spezialisierte mobile Gendarmerieeinheiten, aus denen sich die heutige Gendarmerie mobile entwickelte.

    Diese institutionelle Differenzierung war eine wichtige Errungenschaft. Sie trug der Erkenntnis Rechnung, dass der Umgang mit Bürgern, die demonstrieren oder selbst gegen Gesetze verstossen, anderen Grundsätzen folgen muss als die militärische Bekämpfung eines bewaffneten Gegners.

    Allerdings verlief die französische Geschichte keineswegs geradlinig. Insbesondere in kolonialen Konflikten und während des Algerienkriegs wurden die Grenzen zwischen militärischer Gewalt, Polizeiaufgaben und politischer Herrschaft immer wieder überschritten.

    Die heutige Sensibilität gegenüber Soldaten im Zusammenhang mit sozialen Protesten ist deshalb kein blosses Produkt politischer Symbolik. Sie beruht auf einer historischen Erfahrung, die tief in der republikanischen Staatsordnung verankert ist.

    Die juristische Grenze ist ebenso wichtig wie die politische

    Das französische Recht schliesst militärische Unterstützung im Inland nicht grundsätzlich aus. Artikel L1321-1 des Verteidigungsgesetzbuchs sieht jedoch vor, dass die Streitkräfte für bestimmte Aufgaben der zivilen Verteidigung und Sicherheit nur auf Grundlage einer rechtmässigen Anforderung eingesetzt werden dürfen.

    Diese Vorschrift ist mehr als eine administrative Formalität. Sie soll gewährleisten, dass militärische Mittel in einer demokratisch kontrollierten Befehlskette und mit einem klar definierten Auftrag verwendet werden.

    Auch die Unruhen in Neukaledonien im Mai 2024 verdeutlichten die Bedeutung dieser Unterscheidung. Damals unterstützten die Streitkräfte den Schutz wichtiger Infrastrukturen und den Transport von Sicherheitskräften und Material. Die besonderen geografischen und politischen Verhältnisse des Überseegebiets lassen sich zwar nicht unmittelbar auf das französische Mutterland übertragen. Der Grundsatz bleibt jedoch derselbe: Militärische Unterstützung ist nicht gleichbedeutend mit militärischer Übernahme der öffentlichen Ordnung.

    Für den 24. Oktober werden deshalb drei Fragen entscheidend sein. Welche Einrichtungen sollen die Soldaten tatsächlich schützen? Welche Befugnisse und Einsatzregeln gelten für sie? Und bleibt die Verantwortung für die Kontrolle der Demonstrationen vollständig bei den dafür ausgebildeten Polizei- und Gendarmerieeinheiten?

    Erst die konkrete Umsetzung wird zeigen, ob die Regierung lediglich bestehende Sicherheitskapazitäten effizienter verteilt oder ob sich die Aufgaben der Streitkräfte schleichend ausweiten.

    Ein Symptom der politischen Erschöpfung

    Die eigentliche politische Bedeutung der Entscheidung reicht über den kommenden Samstag hinaus. Frankreich verfügt über einen leistungsfähigen, zentralisierten Sicherheitsapparat. Dennoch sieht sich die Exekutive immer wieder gezwungen, aussergewöhnliche Ressourcen zu mobilisieren, um auf innenpolitische Krisen zu reagieren.

    Darin spiegelt sich eine strukturelle Schwierigkeit der Fünften Republik. Ihre Institutionen verleihen der Exekutive weitreichende Befugnisse, doch politische Autorität lässt sich nicht dauerhaft durch sicherheitspolitische Präsenz ersetzen.

    Die Gelbwestenbewegung hatte bereits gezeigt, wie rasch soziale Unzufriedenheit in eine umfassendere Vertrauenskrise gegenüber dem politischen System umschlagen kann. Wenn Protestbewegungen nicht mehr allein konkrete politische Entscheidungen infrage stellen, sondern die Legitimität der Regierenden selbst, stossen klassische Instrumente der Konfliktbewältigung an ihre Grenzen.

    Die Sicherheitskräfte können Gewalt eindämmen, öffentliche Einrichtungen schützen und die Bewegungsfreiheit gewährleisten. Sie können jedoch weder gesellschaftliche Polarisierung überwinden noch politische Repräsentationsdefizite beheben.

    Gerade deshalb sollte der Einsatz von Sentinelle nicht als Beleg besonderer staatlicher Entschlossenheit überhöht werden. Er ist zunächst ein Instrument zur Entlastung eines beanspruchten Sicherheitsapparats. Ob daraus ein politischer Erfolg wird, hängt nicht von der Zahl sichtbarer Uniformen ab, sondern davon, ob die Regierung Sicherheit gewährleisten kann, ohne die Legitimität friedlicher Proteste infrage zu stellen.

    Die Bewährungsprobe für Frankreichs Regierung wird deshalb nicht allein darin bestehen, die angekündigten Demonstrationen unter Kontrolle zu halten. Sie wird ebenso daran gemessen werden, ob sie die Grenzen zwischen legitimer Protestausübung, strafbarer Gewalt und staatlichem Zwang respektiert.

    Die Republik muss sich gegen Ausschreitungen verteidigen können. Aber sie sollte vermeiden, dass militärische Unterstützung zur politischen Normalität wird, sobald soziale Konflikte eskalieren. Die Stärke eines demokratischen Staates zeigt sich nicht nur in seiner Fähigkeit, Ordnung durchzusetzen, sondern auch darin, wie sorgfältig er mit den Mitteln seiner Macht umgeht.

    Frankreich braucht am 24. Oktober einen handlungsfähigen Staat. Es braucht jedoch keinen Staat, der seine Bürger als potenzielle Gegner betrachtet. Zwischen diesen beiden Vorstellungen verläuft jene Grenze, deren Wahrung für die Glaubwürdigkeit der Republik entscheidend ist.

    Andreas Brucker