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  • Nichts zerstört, trotzdem zahlen? Frankreich verschiebt die Grenzen der persönlichen Verantwortung

    Nichts zerstört, trotzdem zahlen? Frankreich verschiebt die Grenzen der persönlichen Verantwortung

    Editorial | 28. Oktober 2026

    Wer randaliert, soll bezahlen. Dieser Grundsatz ist ebenso einleuchtend wie politisch wirkungsvoll. Doch Frankreichs Regierung will mit ihrem Gesetzesvorhaben «casseurs-payeurs» einen Schritt weiter gehen: Künftig könnten auch Menschen für Schäden haften, die sie nicht selbst verursacht haben. Der Senat hat dem Entwurf mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage, die weit über die Bekämpfung gewalttätiger Ausschreitungen hinausreicht: Wie viel kollektive Verantwortung verträgt ein liberaler Rechtsstaat?

    Der berechtigte Wunsch nach Gerechtigkeit

    Frankreich hat ein Problem mit politischer und gesellschaftlicher Gewalt. Ob bei den Protesten der Gelbwesten, den Unruhen in den Vorstädten oder den Ausschreitungen nach sportlichen Großereignissen: Immer wieder werden Geschäfte geplündert, Fahrzeuge angezündet und öffentliche Einrichtungen beschädigt. Die finanziellen Folgen tragen Versicherungen, Steuerzahler und nicht zuletzt die unmittelbar Geschädigten.

    Für einen kleinen Geschäftsinhaber, dessen Laden verwüstet wird, ist die Frage nach der politischen Motivation der Täter von untergeordneter Bedeutung. Er muss den Betrieb wiederaufbauen, Angestellte bezahlen und möglicherweise wochenlange Umsatzausfälle verkraften. Dass die Verantwortlichen für solche Schäden aufkommen sollen, ist keine autoritäre Forderung, sondern Ausdruck eines elementaren Gerechtigkeitsprinzips.

    Genau hier setzt die französische Regierung an. In der Nacht zum 28. Oktober billigte der Senat den Gesetzentwurf mit 229 gegen 105 Stimmen. Innenminister Laurent Nuñez argumentiert, strafrechtliche Sanktionen allein genügten nicht. Wer Schäden verursache, müsse auch deren wirtschaftliche Konsequenzen tragen.

    Der politische Ansatz ist nachvollziehbar. Problematisch wird er dort, wo der Gesetzgeber die Verantwortung vom tatsächlichen Verursacher auf weitere Mitglieder einer Gruppe ausdehnt.

    Wenn Anwesenheit zur finanziellen Gefahr wird

    Der Entwurf sieht eine zivilrechtliche Mithaftung von bis zu 10.000 Euro vor. Betroffen wären Personen, die sich wissentlich an einer Gruppe beteiligen, die Gewalt oder Sachbeschädigungen vorbereitet. Ebenso könnten Menschen haftbar gemacht werden, die trotz polizeilicher Auflösungsaufforderungen freiwillig in einer Versammlung bleiben, obwohl sie wissen, dass andere Teilnehmer Straftaten begehen.

    Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verständnis individueller Verantwortung liegt darin, dass nicht mehr in jedem Fall nachgewiesen werden müsste, wer einen konkreten Schaden verursacht hat.

    Das ist juristisch keineswegs belanglos. Der Rechtsstaat beruht auf der Vorstellung, dass Verantwortung an eigenes Verhalten geknüpft sein muss. Zwar kennt das Zivilrecht seit langem Konstellationen gemeinschaftlicher Haftung. Doch gerade bei politischen Versammlungen ist besondere Zurückhaltung geboten. Denn die Zugehörigkeit zu einer Menschenmenge lässt noch keinen zuverlässigen Rückschluss auf die Absichten jedes Einzelnen zu.

    Die Regierung verweist darauf, dass zufällige Passanten oder friedliche Demonstranten nicht automatisch betroffen wären. Freiwillige Beteiligung, Kenntnis der Gewalt und ein zeitlicher sowie räumlicher Zusammenhang sollen die Haftung begrenzen.

    Diese Voraussetzungen sind wichtig. Ihre praktische Durchsetzung dürfte jedoch schwieriger werden, als die Gesetzesformulierung vermuten lässt.

    Wer bei einer Demonstration eine polizeiliche Aufforderung nicht hört, kann dennoch am Ort verbleiben. Wer zwischen Polizeiketten und einer aufgebrachten Menge eingeschlossen ist, kann möglicherweise gar nicht weggehen. Und wer beobachtet, wie einzelne Personen Steine werfen, unterstützt damit noch lange nicht deren Handlungen.

    Das Gesetz muss deshalb nicht nur auf dem Papier zwischen Beteiligung und bloßer Anwesenheit unterscheiden. Diese Grenze muss auch im konkreten Verfahren zuverlässig nachweisbar sein.

    Die Demonstrationsfreiheit darf kein finanzielles Glücksspiel werden

    Die Bedenken von Amnesty International und der französischen Anwaltschaft verdienen in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit. Beide warnen vor einer Regelung, die friedliche Demonstranten abschrecken könnte.

    Dabei geht es nicht darum, Gewalttätern einen Schutzraum zu verschaffen. Eine Demokratie muss sich gegen Ausschreitungen wehren können. Sie darf jedoch die Ausübung eines Grundrechts nicht mit einem schwer kalkulierbaren finanziellen Risiko verbinden.

    Wer eine Demonstration besucht, nimmt bewusst in Kauf, mit politischen Auffassungen konfrontiert zu werden, die er nicht teilt. Er übernimmt damit aber nicht automatisch die Verantwortung für jede Straftat, die in seiner Umgebung begangen wird.

    Gerade Frankreich sollte diese Unterscheidung ernst nehmen. Die Republik besitzt eine lange Tradition politischer Mobilisierung, die von der Französischen Revolution über den Mai 1968 bis zu den jüngeren Rentenprotesten reicht. Demonstrationen sind dort nicht bloß ein gelegentliches Mittel gesellschaftlicher Interessenvertretung, sondern ein fester Bestandteil der politischen Kultur.

    Diese Tradition rechtfertigt keine Gewalt. Sie erklärt aber, weshalb Eingriffe in die Versammlungsfreiheit besonders sorgfältig begründet werden müssen.

    Ein Gesetz, das friedliche Bürger aus Sorge vor finanziellen Folgen von öffentlichen Protesten fernhält, könnte einen hohen demokratischen Preis haben, selbst wenn es gegen einzelne Gewalttäter wirksam wäre.

    Wenn Sozialleistungen zum Instrument der Schadensregulierung werden

    Noch heikler ist der geplante Zugriff auf Sozialleistungen. Die Senatsfassung eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, rechtskräftig festgestellte Schadenersatzforderungen durch Abzüge von Familienleistungen, Wohnbeihilfen oder der Mindestsicherung RSA einzutreiben.

    Die Befürworter sehen darin eine Frage der Gleichbehandlung. Wer über ein reguläres Einkommen verfügt, kann gepfändet werden. Weshalb sollten Menschen, deren Lebensunterhalt überwiegend aus staatlichen Transfers besteht, grundsätzlich von finanzieller Verantwortung ausgenommen sein?

    Das Argument besitzt eine gewisse Logik. Doch Sozialleistungen erfüllen einen anderen Zweck als gewöhnliches Einkommen. Sie sollen das Existenzminimum sichern, Kinder unterstützen und verhindern, dass wirtschaftliche Not in dauerhafte gesellschaftliche Ausgrenzung umschlägt.

    Zwar sieht der Entwurf Schutzgrenzen vor, die sich nach der Haushaltsgröße, den verfügbaren Mitteln und den Wohnkosten richten. Dennoch bleibt ein grundlegendes Problem: Eine finanzielle Sanktion gegen einen Einzelnen kann die Lebensbedingungen einer ganzen Familie verschlechtern.

    Besonders deutlich wird dieser Konflikt bei der Haftung von Eltern für Schäden ihrer minderjährigen Kinder. Das französische Recht kennt eine solche zivilrechtliche Verantwortung bereits. Die Möglichkeit, entsprechende Forderungen aus Sozialleistungen zu befriedigen, würde ihre wirtschaftlichen Folgen jedoch verschärfen.

    Ein Staat, der Kinder vor Armut schützen will, muss sorgfältig prüfen, ob er denselben Kindern durch die Vollstreckung von Schadenersatzforderungen notwendige Mittel entzieht.

    Der Hinweis, auch die Familien geschädigter Geschäftsinhaber litten unter Ausschreitungen, ist berechtigt. Er löst diesen Widerspruch aber nicht auf. Gerechtigkeit gegenüber den Opfern darf nicht bedeuten, die sozialen Folgen einer Straftat ohne ausreichende Differenzierung auf weitere Angehörige zu verlagern.

    Die eigentliche Schwäche liegt im fehlenden Wirkungsnachweis

    Bemerkenswert ist, dass der französische Conseil d’État den ursprünglichen Kern des Vorhabens nach rechtlichen Präzisierungen nicht grundsätzlich verworfen hat. Das zeigt, dass eine erweiterte zivilrechtliche Haftung nicht zwangsläufig mit verfassungsrechtlichen Prinzipien unvereinbar sein muss.

    Eine solche Einschätzung ersetzt allerdings weder eine spätere verfassungsgerichtliche Kontrolle noch die politische Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

    Vor allem weist der Conseil d’État auf eine unzureichende Folgenabschätzung hin. Es fehlen belastbare finanzielle Daten, die erkennen lassen, welchen zusätzlichen Nutzen die geplanten Regelungen tatsächlich bringen könnten.

    Das ist keine Nebensächlichkeit. Denn die Regierung verspricht nicht nur mehr Gerechtigkeit, sondern auch eine wirksamere Entschädigung der Geschädigten.

    Ob Menschen, die selbst kaum über Vermögen verfügen, Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro begleichen können, ist zweifelhaft. Eine gesetzlich begründete Forderung ist noch keine tatsächlich geleistete Zahlung.

    Hinzu kommt, dass die Identifizierung der haftenden Personen, die gerichtliche Feststellung ihrer Verantwortung und die anschließende Vollstreckung erhebliche administrative Ressourcen beanspruchen können.

    Es wäre deshalb notwendig, den erwarteten finanziellen Ertrag den Kosten und den möglichen gesellschaftlichen Nebenwirkungen gegenüberzustellen. Gerade bei einem Gesetz, das in Grundrechtspositionen eingreifen kann, genügt die politische Plausibilität seines Ziels nicht als Wirksamkeitsnachweis.

    Die Senatsmehrheit hat das Vorhaben inzwischen um weitere sicherheitspolitische Maßnahmen erweitert, darunter individuelle Demonstrationsverbote unter bestimmten Voraussetzungen. Damit droht aus einer ursprünglich auf Schadenersatz ausgerichteten Initiative ein umfassenderes Instrument staatlicher Kontrolle öffentlicher Proteste zu werden.

    Die Nationalversammlung wird deshalb nicht nur über die Haftung von Randalierern entscheiden müssen, sondern auch über die Grenzen staatlicher Eingriffsbefugnisse.

    Frankreich steht vor einem klassischen Dilemma liberaler Demokratien. Ein Staat, der Gewalttäter nicht wirksam zur Verantwortung zieht, verliert an Autorität und beschädigt das Vertrauen der Bürger in die Rechtsordnung. Ein Staat, der zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche die persönliche Verantwortlichkeit zu weit ausdehnt, gefährdet dieses Vertrauen auf andere Weise.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Randalierer bezahlen sollen. Das sollten sie. Entscheidend ist vielmehr, nach welchen Kriterien jemand als verantwortlich gilt und wie zuverlässig diese Verantwortung nachgewiesen werden kann.

    Der Gesetzgeber sollte sich dabei an einem einfachen Maßstab orientieren: Je schwerer die wirtschaftlichen Folgen einer Haftung, desto eindeutiger müssen die Voraussetzungen sein, unter denen sie entsteht.

    Ein zerstörtes Schaufenster verlangt nach Entschädigung. Doch aus dem berechtigten Anspruch des Opfers darf kein System entstehen, in dem die Nähe zu einem Täter bereits genügt, um selbst zum Schuldner zu werden. Die Stärke des Rechtsstaats bemisst sich nicht allein daran, wie konsequent er Schäden ahndet, sondern auch daran, wie präzise er zwischen den Verantwortlichen und den Unbeteiligten unterscheidet.

    P. Tiko

  • Gewalt in Bilbao: Wie ein abgesagter Auftritt Spaniens Wahlkampf anheizt

    Gewalt in Bilbao: Wie ein abgesagter Auftritt Spaniens Wahlkampf anheizt

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  • Frankreich führt eine «Krawallabgabe» ein – und die Versicherten könnten dafür bezahlen

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    Korsika: Wer Autonomie verspricht und sie verweigert, verspielt Vertrauen

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  • Wenn Worte Hemmungen senken: Wie politische Sprache rassistische Gewalt begünstigen kann

    Wenn Worte Hemmungen senken: Wie politische Sprache rassistische Gewalt begünstigen kann

    Editorial | 27. Oktober 2026 Worte töten nicht. Doch sie können dazu beitragen, dass die Hemmschwelle zur Gewalt sinkt. Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Trappes steht Frankreich vor einer unbequemen Frage: Welche Verantwortung tragen Politiker, wenn ihre Rhetorik Feindbilder verstärkt und Ausgrenzung gesellschaftsfähig macht? Die Forschung zeigt, dass zwischen öffentlicher Sprache und tatsächlichen Übergriffen Zusammenhänge bestehen. Daraus folgt allerdings kein Freibrief für vorschnelle Schuldzuweisungen. Die Macht des gesellschaftlich Erlaubten Politische Sprache verändert nicht zwangsläufig Überzeugungen. Häufig verändert sie zunächst, welche Überzeugungen Menschen öffentlich zu vertreten wagen. Darin liegt ihre besondere Wirkung. Eine amerikanische Untersuchung aus dem Jahr 2020 zeigte, dass die wahrgenommene Popularität Donald Trumps die Bereitschaft erhöhte, eine einwanderungsfeindliche Organisation öffentlich zu unterstützen. Unter anonymen Bedingungen blieb dieser …

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  • Rechtsextreme Gewalt bei Frankreichs Protesten: Warum das Vorgehen der Polizei Fragen aufwirft

    Rechtsextreme Gewalt bei Frankreichs Protesten: Warum das Vorgehen der Polizei Fragen aufwirft

    Nach Angriffen rechtsextremer Gruppen auf Demonstranten gerät Frankreichs Polizei unter Rechtfertigungsdruck. Videoaufnahmen zeigen Gewalttaten in unmittelbarer Nähe von Sicherheitskräften. Innenminister Laurent Nuñez weist den Vorwurf zurück, die Angreifer seien geschützt worden. Doch die Bilder werfen Fragen nach den Einsatzprioritäten und der politischen Neutralität der Polizei auf. Stand: 27. Oktober 2026 Ein Mann liegt am Boden, mehrere Angreifer schlagen auf ihn ein. Als Polizisten hinzukommen, kontrollieren sie offenbar zunächst den Angegriffenen, während sich mutmaßliche Täter unter nationalistischen Rufen entfernen. Die vom französischen Medium Blast veröffentlichten Aufnahmen aus Rouen haben eine Debatte ausgelöst, die weit über die Stadt hinausreicht: Haben Sicherheitskräfte rechtsextreme Gewalttäter während der landesweiten Proteste vom 24. Oktober gewähren lassen? Ähnliche Vorwürfe werden aus Nancy, Nizza und Montpellier erhoben. Eine systematische Zusammenarbeit zwischen …

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  • Nach Sturm Austen: Tausende Haushalte in Frankreich weiterhin ohne Strom

    Nach Sturm Austen: Tausende Haushalte in Frankreich weiterhin ohne Strom

    Der Sturm Austen liegt bereits mehrere Tage zurück, doch für Tausende Menschen im Westen Frankreichs ist die Krise längst nicht vorbei. In der Bretagne und der Normandie waren am Montagmittag noch rund 19.000 Haushalte ohne Strom. Während Reparaturteams unter Hochdruck arbeiten, kämpfen Betroffene mit kalten Wohnungen, fehlendem Warmwasser und einem Alltag voller Improvisation. Mancherorts könnte die Versorgung erst am Mittwochabend zurückkehren.

    Für viele Familien ist der Stromausfall längst mehr als eine lästige Unterbrechung. Im normannischen Meulers etwa verließ eine Mutter mit ihrem dreijährigen Kind das eigene Haus, weil die Temperaturen ohne elektrische Heizung zunehmend unangenehm wurden. Andere Bewohner harrten nahezu 48 Stunden aus, bevor endlich wieder Wärme durch ihre Heizkörper strömte.

    Was im ersten Moment nach einem überschaubaren technischen Problem klingt, entwickelt sich nach mehreren Tagen zur handfesten Belastungsprobe. Lebensmittel verderben, Mobiltelefone bleiben ungeladen, und selbst eine warme Mahlzeit verlangt plötzlich organisatorisches Geschick.

    Bretagne und Normandie besonders schwer getroffen

    Nach Angaben des französischen Stromnetzbetreibers Enedis waren am Montagmittag noch etwa 14.500 Anschlüsse in der Bretagne und 4.500 in der Normandie unterbrochen. Allein im Département Manche warteten rund 1.700 Haushalte auf die Wiederherstellung ihrer Versorgung.

    Die Schäden gehen auf Sturm Austen und die nachfolgende Wetterstörung Boelo zurück. Heftige Böen rissen Bäume um, brachen Äste ab und beschädigten zahlreiche Freileitungen.

    Deutlich entspannter zeigte sich die Lage inzwischen in der Region Pays de la Loire. Dort waren am Montagabend lediglich noch 350 Haushalte betroffen, davon 250 in Loire-Atlantique und 100 in der Sarthe. Auf dem Höhepunkt des Unwetters mussten zeitweise bis zu 49.600 Kunden ohne Elektrizität auskommen.

    Die Bilanz zeigt: Das Schlimmste scheint überstanden. Doch für diejenigen, deren Häuser weiterhin dunkel bleiben, ist das wenig tröstlich.

    Warum die letzten Reparaturen besonders schwierig sind

    Rund 2.000 Beschäftigte von Enedis und weitere 600 Mitarbeiter externer Unternehmen arbeiten an der Wiederherstellung des Stromnetzes. Unterstützung erhalten sie durch überregionale Spezialeinheiten, die zusätzliches Personal und Material bereitstellen.

    Die Reparaturen folgen einer klaren Reihenfolge. Zunächst stehen wichtige Hauptleitungen im Mittelpunkt, anschließend kleinere Ortschaften und schließlich abgelegene Einzelanschlüsse.

    Gerade diese letzten Arbeiten erweisen sich häufig als besonders zeitaufwendig. Beschädigte Leitungen liegen teilweise in schwer zugänglichem Gelände, umgestürzte Bäume versperren Zufahrten. Zudem müssen Techniker jede Einsatzstelle zunächst absichern.

    Während eine reparierte Hauptleitung Hunderte Haushalte gleichzeitig versorgt, erfordert ein einzelner abgelegener Anschluss mitunter einen eigenen Einsatz.

    Gemeinden öffnen Wärmestuben und Notunterkünfte

    Angesichts der anhaltenden Ausfälle greifen zahlreiche Kommunen ihren Einwohnern unter die Arme.

    In Herbignac im Département Loire-Atlantique öffnete die Gemeinde bereits am Sonntagabend die Salle de l’Orée du Bois. Dort erhielten Betroffene warme Mahlzeiten, konnten sich aufwärmen und bei Bedarf übernachten. Manche Haushalte waren zu diesem Zeitpunkt seit nahezu 60 Stunden ohne Strom.

    Auch die bretonische Hafenstadt Paimpol stellte ihr Rathaus als Anlaufstelle bereit. Einwohner konnten dort Kaffee oder Tee trinken, mitgebrachte Speisen erwärmen und ihre Mobiltelefone aufladen.

    Besondere Aufmerksamkeit gilt älteren und alleinlebenden Menschen. Die Stadtverwaltung appellierte deshalb an die Nachbarschaft, nach gefährdeten Personen zu sehen und Schwierigkeiten frühzeitig zu melden.

    In einigen Straßen dauert das Warten bis Mittwoch

    Für mehrere Straßen in Paimpol liegen inzwischen vorläufige Zeitpläne vor. In der Rue Ernest-Renan und der Rue Raymond-Pellier soll die Stromversorgung voraussichtlich am Dienstag, 27. Oktober, gegen 18 Uhr zurückkehren.

    Bewohner der Impasse de Penvern, der Rue de Penvern und des Chemin de Goasmeur müssen sich möglicherweise bis Mittwochabend, 28. Oktober, gedulden. Auch diese Termine bleiben abhängig vom Verlauf der Reparaturen.

    Damit zeigt sich eine typische Folge schwerer Herbststürme: Während die großen Schäden längst beseitigt sind, zieht sich die vollständige Wiederherstellung der Infrastruktur noch über Tage hin.

    Für die Betroffenen zählt am Ende allerdings keine Statistik. Entscheidend ist jener Augenblick, in dem das Licht wieder brennt, der Kühlschrank anspringt und die Heizung endlich Wärme liefert.

    Von C. Hatty

  • Macron warnt vor neuem Protestsamstag: Frankreichs Innenstädte sollen geschützt werden

    Macron warnt vor neuem Protestsamstag: Frankreichs Innenstädte sollen geschützt werden

    Frankreich steht vor einem weiteren angespannten Protestwochenende. Präsident Emmanuel Macron will Demonstrationszüge auch am 31. Oktober aus den Innenstädten fernhalten. Nach den schweren Ausschreitungen Mitte Oktober räumt der Staatschef Fehler bei der Sicherheitsplanung ein. Zugleich wächst der politische Druck auf die Regierung, Antworten auf die sozialen Forderungen der Protestbewegung zu finden. Stand: 27. Oktober 2026 Die Spuren der Gewalt sind im Rathaus von Marseille noch immer sichtbar. Zerbrochene Scheiben, Schmierereien und eine beschädigte Marianne-Büste erinnern an die Ausschreitungen vom 17. Oktober. Bei einem Besuch in der südfranzösischen Hafenstadt besichtigte Präsident Emmanuel Macron gemeinsam mit Bürgermeister Benoît Payan die Schäden. Der Termin war zugleich eine politische Bestandsaufnahme vor einem weiteren schwierigen Protestsamstag. Für den 31. Oktober kündigte Macron verschärfte Sicherheitsvorkehrungen an. Angemeldete Demonstrationszüge sollen weiterhin außer…

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  • Jetzt werden Weihnachtsmärkte abgesichert wie Banken – Quo vadis, moderne Gesellschaft?

    Jetzt werden Weihnachtsmärkte abgesichert wie Banken – Quo vadis, moderne Gesellschaft?

    Kommentar

    Früher ging man auf den Weihnachtsmarkt, um Glühwein zu trinken, gebrannte Mandeln zu essen und sich über völlig überteuerte Holzfiguren zu ärgern. Heute braucht man offenbar bald nur noch eines: eine Sicherheitsfreigabe!

    Herzlichen Glückwunsch, moderne Gesellschaft! Wir haben es geschafft. Der Weihnachtsmarkt entwickelt sich vom besinnlichen Treffpunkt zum Hochsicherheitstrakt mit Zimtgeruch.

    In Straßburg plant man jetzt Waffendetektoren an den Zugängen. Detektorbögen! Wie am Flughafen! Fehlt eigentlich nur noch die freundliche Aufforderung: „Bitte legen Sie Ihre Schlüssel, Ihr Handy und Ihre Weihnachtsstimmung in die bereitgestellte Plastikschale.“

    Und wehe, der Schokoladennikolaus ist in Alufolie eingewickelt!

    Natürlich brauchen wir Sicherheit. Nach dem furchtbaren Terroranschlag von 2018 mit fünf Todesopfern bestreitet das kein vernünftiger Mensch. Niemand möchte, dass sich eine solche Tragödie wiederholt. Aber verdammt noch mal, seit wann besteht unsere gesellschaftliche Antwort auf jede Bedrohung darin, das öffentliche Leben Stück für Stück in eine Festung zu verwandeln?

    Betonklötze vor den Zufahrten. Polizeipatrouillen zwischen Lebkuchenbuden. Taschenkontrollen an den Eingängen. Und jetzt elektronische Schleusen.

    Was kommt als Nächstes? Gesichtserkennung am Glühweinstand? Fingerabdruckscanner vor der Krippe? Ein Sicherheitsbeamter, der dem Weihnachtsmann erst nach einer Leibesvisitation den Zugang gestattet?

    „Ho, ho, ho!“ – „SCHNAUZE! ERST MAL DIE TASCHE AUFMACHEN!“

    Und das Absurde daran: Die neuen Anlagen sollen nicht nur sicherer sein, sondern auch Wartezeiten verkürzen. Wunderbar! Wir feiern also bereits als Fortschritt, wenn wir möglichst schnell durch jene Sicherheitskontrollen gelangen, die wir früher überhaupt nicht brauchten.

    Das ist ungefähr so, als würde man sich darüber freuen, dass die Gefängnistür jetzt automatisch aufgeht.

    Währenddessen klagen Geschäftsleute über ausbleibende Kundschaft, Anwohner über Einschränkungen und Besucher über Absperrungen. Eine ganze Innenstadt muss sich dem Sicherheitsapparat unterordnen.

    Und bitte nicht falsch verstehen: Das Problem sind nicht die Polizisten, die uns schützen. Nicht die Sicherheitskräfte, die ihren Job machen. Und schon gar nicht die Menschen, die nach einem Anschlag Angst empfinden.

    Das eigentliche Problem ist eine Gesellschaft, die sich zunehmend daran gewöhnt, Freiheit nur noch unter Sicherheitsvorbehalt zu genießen.

    Wir akzeptieren Absperrungen, Überwachung und Kontrollen mittlerweile so selbstverständlich, als gehörten sie zur Weihnachtsdekoration.

    Und genau das sollte uns erschrecken.

    Denn Weihnachten steht doch angeblich für Frieden, Vertrauen und menschliche Nähe. Stattdessen marschieren wir durch Metalldetektoren, vorbei an Betonbarrieren, um anschließend „Stille Nacht“ zu hören.

    Was für eine groteske Ironie!

    Vielleicht sollten wir uns endlich fragen, wohin eine Gesellschaft steuert, in der selbst ein Becher Glühwein nur noch hinter Sicherheitsbarrieren unbeschwert schmecken soll.

    Denn wenn der Weihnachtsfrieden irgendwann eine Einlasskontrolle braucht, dann läuft nicht nur auf dem Weihnachtsmarkt etwas gewaltig schief!

    Chrsitine Macha

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