Schlagwort: Justiz

  • Obdachlose Familie gewinnt vor Gericht gegen die Stadt Toulouse – Ein Lichtblick in dunklen Zeiten

    Obdachlose Familie gewinnt vor Gericht gegen die Stadt Toulouse – Ein Lichtblick in dunklen Zeiten

    Stellen Sie sich vor, Sie und Ihre Familie, bestehend aus zehn Personen, darunter ein sieben Monate altes Baby, müssten seit November in einem Kleintransporter leben. Genau das erlebte eine tschetschenische Familie in Toulouse. Doch nach einem langen und harten Winter, geprägt von Entbehrungen und Ungewissheit, zeichnete sich endlich ein Hoffnungsschimmer ab: Dank einer gerichtlichen Entscheidung fand die Familie endlich eine Bleibe.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts war ein wegweisender Moment, nicht nur für die Familie, sondern auch als Zeichen gegen die humanitäre Gleichgültigkeit, die das überlastete System der Notunterkünfte für Obdachlose zu durchziehen scheint. Der Präfekt von des Departements Haute-Garonne wurde angewiesen, innerhalb von 24 Stunden eine Unterkunft für die Familie zu finden – bei Nichtbefolgung drohte eine Strafe von 100 Euro pro Tag.

    Wie durch ein Wunder – und sicherlich auch durch den Druck der gerichtlichen Entscheidung – erhielt die Familie kurz nach dem Urteil einen Anruf von der Obdachlosen-Notrufnummer 115, die eine sofortige Unterbringung in Aussicht stellte.

    Aber die Geschichte dieser Familie ist mehr als nur ein juristischer Erfolg. Sie wirft ein Schlaglicht auf das Engagement von Einzelpersonen und Gruppen, die bereit sind, sich einzusetzen, wenn das System versagt. Lehrer und die Bürger in Toulouse zeigten bemerkenswerte Solidarität. Das Engagement der Lehrkräfte und die Unterstützung durch die Initiative „Nie ohne Dach über dem Kopf in meiner Schule“ verdeutlichen, dass Mitgefühl und Zusammenhalt auch in den schwierigsten Zeiten einen Unterschied machen können.

    Dennoch, die bittere Wahrheit ist, dass diese Geschichte nur ein Beispiel unter vielen ist. Organisationen und Einzelpersonen, die Obdachlosen in Toulouse helfen wollen, stoßen täglich an ihre Grenzen. Das Fehlen von Wohnraum und die Überlastung der Notunterkünfte sind Symptome einer tiefer liegenden Wohnungsnot, die dringend gelöst werden muss.

    Diese tschetschenische Familie, obwohl nun untergebracht, steht weiterhin vor einer ungewissen Zukunft in Frankreich. Ihre Reise – von Tschetschenien über Deutschland bis nach Frankreich – ist ein beredtes Zeugnis für die Herausforderungen, mit denen Flüchtlinge konfrontiert sind. Ihre Hoffnung auf ein besseres Leben für ihre Kinder ist ein universelles Verlangen, das Respekt und Unterstützung verdient.

    Ein Vergleich mit Deutschland

    Wie steht es um obdachlose Familien mit Kindern in Frankreich im Vergleich zu Deutschland?

    In Frankreich gibt es Schätzungen zufolge etwa 300.000 Obdachlose, wobei die Zahl der Familien mit Kindern, die auf der Straße leben, schwer zu bestimmen ist. Die französische Regierung hat zwar Maßnahmen ergriffen, um Obdachlosen zu helfen, aber die Herausforderungen bleiben enorm, insbesondere in großen Städten wie Paris und Toulouse.

    In Deutschland hingegen waren nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe im Jahr 2018 etwa 37.000 Familien mit rund 8.000 minderjährigen Kindern von Wohnungslosigkeit betroffen. Deutschland hat umfassende Sozialsysteme und Programme zur Unterstützung von Wohnungslosen, doch auch hier gibt es Kritik, vor allem hinsichtlich der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Hilfsangeboten.

    Der Fall der tschetschenischen Familie in Toulouse ist ein starker Aufruf zum Handeln, der die Notwendigkeit unterstreicht, sowohl in Frankreich als auch in Deutschland und darüber hinaus, angemessene und nachhaltige Lösungen für obdachlose Familien zu finden. Es geht nicht nur um die Bereitstellung eines Dachs über dem Kopf, sondern auch um die Gewährleistung von Sicherheit, Stabilität und einer Perspektive für die Zukunft.

  • TotalEnergies: Landwirt klagt gegen den Energiegiganten wegen seiner Verantwortung für den Klimawandel

    TotalEnergies: Landwirt klagt gegen den Energiegiganten wegen seiner Verantwortung für den Klimawandel

    Hugues Falys, ein belgischer Landwirt, hat am Mittwoch, dem 13. März, eine Klage gegen den französischen Öl- und Gasriesen TotalEnergies eingereicht, um das Unternehmen für seine Rolle im Klimawandel zur Verantwortung zu ziehen

    Der belgische Bauer klagt unter anderem wegen seiner Ertragsverluste, die durch die Unwetter der letzten Jahre verursacht wurden.

    „Der Klimawandel hat sehr konkrete Auswirkungen auf mich: Ertragsverluste, Mehrarbeit und Stress, wenn man sich mit einem durcheinandergebrachten Anbaukalender auseinandersetzen muss“, erklärte Hugues Falys, Landwirt in der Provinz Hainaut im Westen Belgiens, in einer Pressemitteilung.

    Unterstützung von NGOs
    Der belgische Landwirt kann auf die Unterstützung mehrerer Organisationen, darunter auch Greenpeace, zählen. Sie haben eine zivilrechtliche Klage gegen TotalEnergies vor dem „Unternehmensgericht“, einem belgischen Gericht, das auf Streitigkeiten mit Unternehmen spezialisiert ist, eingereicht.

    Mit dieser Aktion wollen die unterstützenden NGOs „eine der größten multinationalen Konzerne, die in fossilen Energien tätig sind, zur Verantwortung ziehen und sie dazu zwingen, einen glaubwürdigen Übergangsplan zu adoptieren“. Sie fordern „den Stopp von Investitionen in fossile Energieprojekte, eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 60% bis 2030 und eine Reduktion der Gas- und Ölproduktion um 75% bis 2040“.

    TotalEnergies gab an, noch keine offizielle Mitteilung über die Klage erhalten zu haben. Das französische Unternehmen bedauerte „den rechtlichen Schritt, der unternommen wurde“, und argumentierte, dass „die Herausforderung des Klimawandels und der Energiewende nicht in der rechtlichen Verantwortung eines einzelnen Unternehmens liege, sondern vielmehr in der kollektiven Anstrengung der gesamten Gesellschaft“.

    Das multinationale Unternehmen erklärte zudem, im Jahr 2023 fünf Milliarden Dollar in erneuerbare Energien und kohlenstoffarme Technologien investiert zu haben und spricht von einer weiteren Investition von fünf Milliarden Dollar, die für 2024 geplant sei.

    Wie andere Ölmultis wird TotalEnergies regelmäßig von Klima- und Menschenrechtsaktivisten scharf kritisiert. Das Unternehmen sieht sich mehreren Gerichtsverfahren gegen seine Gas- und Ölprojekte gegenüber, darunter das hochumstrittene Tilenga/Eacop-Projekt in Uganda und Tansania.

  • Familie eines Femizid-Opfers klagt den französischen Staat wegen schweren Versäumnissen an

    Familie eines Femizid-Opfers klagt den französischen Staat wegen schweren Versäumnissen an

    In einem bemerkenswerten juristischen Schritt hat die Familie von Sandra, die im Juli 2021 von ihrem Ex-Partner getötet wurde, den französischen Staat wegen schweren Versäumnissen vor Gericht gebracht. Sie sind der Ansicht, dass der Staat Sandra nicht ausreichend geschützt hat, obwohl Justiz und Polizei wiederholt alarmiert wurden.

    Die 31-jährige Sandra wurde am 2. Juli 2021 in Bordeaux von ihrem Ex-Partner getötet, der sie seit ihrer Trennung sieben Monate zuvor stalkte und belästigte. Ihre Familie ist der Ansicht, dass der französische Staat sie nicht genügend schützte, trotz wiederholter Alarmierung der Justiz und der Polizei. Sandras Familie hat den Staat nun wegen schweren Versäumnissen verklagt, wie France Inter am Dienstag, dem 12. März, berichtete.

    Von Januar bis Juni 2021 hatte Sandra mehrmals versucht, auf ihre bedrohliche Lage aufmerksam zu machen. Auf ihre erste Anzeige wegen häuslicher Gewalt hin wurde eine Untersuchung eingeleitet. Eine weitere Anzeige wegen Belästigung wurde abgelehnt; stattdessen wurde nur eine einfache Anzeige aufgenommen. Auch ein Antrag auf eine Schutzanordnung wurde von einem Familienrichter abgelehnt.

    Sandra „hat alles versucht“
    Laut der Anwältin von Sandras Familie gab es ein deutliches Versagen seitens des Staates. Sie betont, Sandra „hat alles versucht“, wobei sie „immer sehr deutlich die Schwere der Taten“ schilderte und darauf hinwies, dass ihr Ex-Partner „immer bedrohlicher“ wurde.

    „Ich befürchte ein schlimmes Ende“, schrieb Sandra am 30. März an den Präsidenten der Republik und den zuständigen Staatsanwalt, aber sie erhielt keine Antwort. Drei Monate später wurde sie von ihrem Ex-Partner getötet, der zu diesem Zeitpunkt unter gerichtlicher Aufsicht, ohne dass jemand sie warnte oder schützte. Sandras Mutter sagt, sie hätten sich „im Stich gelassen“ gefühlt. Obwohl es für ihre Tochter jetzt zu spät sei, möchte sie nicht, dass andere Frauen das erleben müssen, was Sandra durchmachte. „Ich kann nicht tatenlos bleiben.“

    Sandras Ex-Partner wird im Dezember vor einem Schwurgericht stehen. Die Klage gegen den Staat wegen schweren Versäumnissen ist ein seltenes Vorgehen in Fällen von Femiziden. Oft dauert es mehrere Jahre, bis ein solches Verfahren zum Abschluss kommt.

  • Chlordecon-Skandal: Verantwortung des französischen Staates von der Nationalversammlung anerkannt

    Chlordecon-Skandal: Verantwortung des französischen Staates von der Nationalversammlung anerkannt

    Die Nationalversammlung stimmte bereits am Donnerstag, dem 29. Februar, für einen Text, in dem die Verantwortung des französischen Staates für den Chlordecon-Skandal auf den Antillen anerkannt wird. Das Pestizid war bis 1993 auf den Bananen-Plantagen der französischen Antillen zugelassen.

    Auf den französischen Antillen hat der Gesundheitsskandal um Chlordecon jetzt einen Schuldigen. Die Nationalversammlung stimmte am Donnerstagabend, dem 29. Februar, in erster Lesung für einen Text, der die Verantwortung des französischen Staates für den Einsatz dieses Pestizids anerkennt. Die karibischen Abgeordneten, die das Gesetz eingebracht hatten, bezeichneten die Abstimmung als historisch. „Diese Anerkennung der Verantwortung öffnet die Tür für Reparationen, aber auch die Tür für eine juristische Aufarbeitung“, sagt Johnny Hajjar, Abgeordneter der Progressiven Partei von Martinique.

    Die Französischen Antillen bestehen aus den Französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Saint-Barthélemy und Saint-Martin. Sie sind ein Teil der sogenannten Kleinen Antillen.

    In den USA seit 1975 verboten.
    Dem von den Abgeordneten angenommen Text zufolge muss Frankreich nun alle notwendigen Maßnahmen unternehmen, das verseuchte Land zu säubern und die Opfer zu entschädigen. Für Umweltverbände geht der Text allerdings nicht weit genug. Das in den USA bereits 1975 verbotene Pestizid Chlordecon, das auf Bananenplantagen eingesetzt wurde, war auf den Antillen vom französischen Staat bis 1993 zugelassen.

    Um in Kraft treten zu können, muss der Gesetzentwurf jetzt noch vom Senat verabschiedet werden.

  • Zugunglück von 2015: Der Prozess einer vergessenen Katastrophe

    Zugunglück von 2015: Der Prozess einer vergessenen Katastrophe

    Am Tag nach den Anschlägen vom 13. November wurde die Entgleisung eines TGV-Testzuges im Elsass, bei der 11 Menschen getötet und 42 weitere verletzt wurden, von den Nachrichten kaum beachtet. Am Montag, dem 4. März, wurde in Paris der Prozess eröffnet. Die Katastrophe schien unmöglich, ein TGV konnt…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Wegen eines technischen Fehlers seiner Bank kann er 90.000 Euro abheben…

    Wegen eines technischen Fehlers seiner Bank kann er 90.000 Euro abheben…

    Ein Mann aus Gent in Belgien nutzte einen Fehler in seiner Bank und hob mit insgesamt 46 Abhebungen fast 90.000 Euro ab. Das Problem ist, dass die Bank diese Summe nun vor Gericht zurückfordert und dem 24-Jährigen bis zu 18 Monate Gefängnis drohen.

    Wie die belgischen Zeitungen HLN und Het Nieuwsblad berichten, musste sich ein Mann am Montag, dem 26. Februar, vor dem Strafgericht in Gent (Belgien) verantworten, weil er einen technischen Fehler seiner Bank ausgenutzt hatte und fast 90.000 Euro aus dem Automaten holte, ohne dass der Betrag von seinem Konto abgebucht wurde.

    Tatsächlich wurden die Geldabhebungen mehrerer Kunden von BNP Paribas Fortis aufgrund eines technischen Problems eine Zeit lang nicht registriert. „Ich schaue nicht oft auf mein Konto, ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass die Geldabhebungen nicht registriert wurden“, verteidigte sich der junge Mann.

    Nach mehreren Abhebungen bemerkte der 24-Jährige jedoch den Fehler. Er benachrichtigte die Bank allerdings nicht und nutzte die Situation aus, um noch mehr Geld abzuheben. Fast 90.000 Euro mit mindestens 46 Abhebungen, die er mit seiner Karte und der seiner Freundin getätigt hat. „Mein Klient wollte einem Freund helfen, seine Hochzeitsfeier zu finanzieren. Das kostete viel Geld, weshalb er die Limits auf seinem Bankkonto erhöhte. Es handelt sich nicht um einen vorsätzlichen Diebstahl oder eine Art Bankraub“, erklärte der Anwalt des Beklagten.

    Bei der Urteilsverkündung am 11. März droht dem fleissigen Geldautomatenbenutzer eine Haftstrafe von 18 Monaten. Die Staatsanwaltschaft fordert außerdem die vollständige Rückzahlung der 90.000 Euro. Das Problem: Der Mann gab an, die gesamte Summe ausgegeben zu haben. Er habe seinem Freund 30.000 Euro für die Hochzeit gespendet und den Rest für persönliche Ausgaben verwendet.

  • Heute beginnt der Prozess des Attentats vom 11. Dezember 2018 in Straßburg

    Heute beginnt der Prozess des Attentats vom 11. Dezember 2018 in Straßburg

    Der Prozess beginnt am Donnerstag, dem 29. Februar. Fünf Menschen waren am 11. Dezember 2018 auf dem Weihnachtsmarkt in Straßburg (Département Bas-Rhin) durch einen Anschlag eines radikalisierten Mannes ums Leben gekommen. Der Täter wurde nach zwei langen Tagen der Verfolgung von der Polizei erschossen.

    Am 11. Dezember 2018 ging Audrey Wagner mit ihrer Familie am Rande des Weihnachtsmarkts in Straßburg spazieren. Als der Terroranschlag passiert, flüchtet sie sich mehrere Stunden in eine Bäckerei. Heute will sie bei dem beginnenden Prozess aussagen. „Ich gehe nicht mehr an einen öffentlichen Ort, ohne zu schauen, wohin ich mich retten kann. Ich schaue nach den Notausgängen, wo man sich verstecken kann. Das ist instinktiv“, sagt Audrey Wagner gegenüber dem Sender France 2.

    Am Abend des 11. Dezember 2018 tötete Chérif Chekatt, der als radikalisierter Gefährder eingestuft war, fünf Menschen und verletzte 16 schwer. Er war mit einem Messer und einem Revolver bewaffnet. Chekatt flüchtet in einem Taxi, dessen Fahrer ist noch immer von dem Ereignis traumatisiert ist. „In einem Moment befahl er mir auszusteigen, wir gingen zum Kofferraum und er hält mir die Waffe an den Bauch und sagt: ‚Du machst Probleme, ich zünde dich an’“, berichtet Mostafa Salhane, Taxifahrer und Geisel des Terroristen. Chérif Chekatt wird nach einer 48-stündigen Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen. Fünf mutmaßliche Komplizen müssen sich jetzt in dem Prozess, der am Donnerstag, dem 29. Februar beginnt, vor Gericht verantworten.

  • Frankreich verurteilt: 2020 durfte ein Mann seinen sterbenden Vater wegen Covid-19 nicht besuchen

    Frankreich verurteilt: 2020 durfte ein Mann seinen sterbenden Vater wegen Covid-19 nicht besuchen

    Der französische Staat wurde dazu verurteilt, dem Kläger 12.000 Euro als Entschädigung für den erlittenen Schaden und für die Gerichtskosten zu zahlen.

    Eine Gerichtsentscheidung, die zum Präzedenzfall werden könnte. Ein Winzer aus dem Departement Loir-et-Cher, der während des ersten Lockdowns im April 2020 von Gendarmen daran gehindert wurde, an das Krankenbett seines sterbenden Vaters zu fahren, hat den französischen Staat wegen groben Fehlverhaltens verklagt und vor Gericht gewonnen, wie sein Anwalt am Donnerstag, dem 15. Februar, der Presse mitteilte.

    In seinem Urteil vom 19. Dezember 2023 stellte das Gericht in La Rochelle (Departement Charente-Maritime) fest, dass eine „Reihe von Tatsachen“ zu einem „Prozess der unverhältnismäßigen Überschreitung der Kontrollbefugnisse“ und zu einer „Verweigerung der Gerechtigkeit für Herrn Patrice Dupas, nämlich des Rechts, sich aus zwingenden familiären Gründen bei seinem Vater aufzuhalten“, geführt habe. Das Gericht entschied: „Die schwere Verfehlung des Staates ist somit erwiesen“ und verurteilte den französischen Staat dazu, dem Kläger 12.000 Euro als Entschädigung für den erlittenen Schaden und für die Gerichtskosten zu zahlen.

    Der Vorfall ereignete sich am 4. April 2020, während der Covid-19-Epidemie. Patrice Dupas hatte versucht, seinem sterbenden Vater auf der Île de Ré einen letzten Besuch abzustatten. Er war mit einer der damals vorgeschriebenen Ausgangsbescheinigung ausgestattet, auf der er „zwingende familiäre Gründe“ angekreuzt hatte.

    Obwohl die Gendarmerie des Departements ihm per SMS zunächst grünes Licht für die Reise gegeben hatte und der Hausarzt den ernsten Gesundheitszustand des Vaters bescheinigte, wurde er von Gendarmen auf der Strasse daran gehindert, die Brücke zu der Île de Ré zu überqueren. Patrice Dupas hatte damals obendrein eine Geldstrafe erhalten. Sein Vater war drei Tage später gestorben.

    „Ich schlafe jetzt viel besser“, sagte Patrice Dupas der Zeitung Le Parisien, die diese Informationen heute enthüllt hat. „Soweit ich weiß, wird der Staat keine Berufung einlegen und das Urteil wird am 6. März 2024 rechtskräftig“, erklärte der Anwalt von Patrice Dupas.

  • Französischer Ex-Präsident Nicolas Sarkozy in der „Bygmalion-Affäre“ erneut verurteilt

    Französischer Ex-Präsident Nicolas Sarkozy in der „Bygmalion-Affäre“ erneut verurteilt

    Die Entscheidung wurde am Mittwoch, dem 14. Februar, vom Berufungsgericht in Paris verkündet. Der ehemalige französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy wurde im Berufungsverfahren zu einem Jahr Haft, davon sechs Monate auf Bewährung, für seine Rolle in der „Bygmalion-Affäre“ um die überhöhten Ausgaben für seine Präsidentschaftskampagne 2012 verurteilt. Der Anwalt von Nicolas Sarkozy kündigte an, dass der Ex-Präsident Beschwerde gegen das Urteil einlegen werde. Auf der Seite der Sarkozy-Unterstützer äußerte sich am Mittwoch, dem 14. Februar, der Regionalrat der Region Hauts-de-France, Sébastien Huyghe, gegenüber dem Sender Franceinfo. „Ich bin von seiner Unschuld überzeugt“, sagte er. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir aus juristischer Sicht einer Menschenjagd auf Nicolas Sarkozy beiwohnen“, kritisierte der ehemalige republikanische Abgeordnete des Departements Nord. „Ich bedauere, dass eine Strafe verhängt wurde, die über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hina…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Wegen Vergewaltigung gesuchter französische Rapper Moha La Squale wurde in Deutschland festgenommen

    Wegen Vergewaltigung gesuchter französische Rapper Moha La Squale wurde in Deutschland festgenommen

    Der Musiker wurde von den deutschen Behörden an Frankreich überstellt und am Freitag einem Pariser Haftrichter vorgeführt.

    Der Rapper Moha La Squale, gegen den unter anderem wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau ermittelt wird, wurde in Deutschland festgenommen, wohin er trotz seines Hausarrests gereist war. Die Staatsanwaltschaft von Paris bestätigte dies gegenüber dem Sender Franceinfo am Freitag, dem 9. Februar.

    Der Rapper war bereits am 31. Dezember 2023 an der Grenze zu Polen aufgrund eines europäischen Haftbefehls von deutschen Polizisten festgenommen worden. „Er wurde am Donnerstag, dem 8. Februar, von den deutschen Behörden an Frankreich übergeben und soll am Freitag dem Pariser Untersuchungsrichter zur Zustellung seines Haftbefehls vorgeführt werden“, so die Staatsanwaltschaft von Paris.

    Gegen den Künstler, der mit bürgerlichem Namen Mohamed Bellahmed heißt, wird seit Juli 2022 wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau ermittelt. Er stand unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Gegen Bellahmed wurde auch früher bereits wegen sexueller Nötigung, Gewalt in der Ehe und Todesdrohungen gegen den Ehepartner gegen über anderen Ex-Ehefrauen ermittelt. Im April 2021 hatte er sich über das soziale Netzwerk X verteidigt und versichert, er habe „nie, nie, nie die Hand gegen eine Frau erhoben“. Er schrieb damals: „Dies ist eine Verschwörung, um mir zu schaden!“.