Schlagwort: Verfassungsänderung

  • Ungarn schränkt LGBTQ+-Rechte weiter ein: Ein weiterer Schritt in Richtung Autoritarismus?

    Ungarn schränkt LGBTQ+-Rechte weiter ein: Ein weiterer Schritt in Richtung Autoritarismus?

    Am 14. April 2025 verabschiedete das ungarische Parlament eine umstrittene Verfassungsänderung, die es der Regierung ermöglicht, öffentliche Veranstaltungen der LGBTQ+-Gemeinschaft zu verbieten. Mit 140 Stimmen für und 21 dagegen wurde die Änderung von der regierenden Fidesz-KDNP-Koalition unter Premierminister Viktor Orbán durchgesetzt. Kritiker sehen darin nicht nur einen weiteren Angriff auf die Rechte der LGBTQ+-Gemeinschaft, sondern auch einen besorgniserregenden Schritt in Richtung eines autoritäreren Staats.


    Ein umstrittenes Gesetz

    Die Verfassungsänderung erlaubt der ungarischen Regierung, Veranstaltungen der LGBTQ+-Gemeinschaft – einschließlich der jährlich stattfindenden Pride-Parade in Budapest – zu verbieten. Die Begründung für diesen Schritt ist der „Schutz der moralischen, physischen und spirituellen Entwicklung“ von Kindern, wobei die Regierung den Vorrang des Schutzes der Kinder über das Recht auf friedliche Versammlung stellt. In einem weiteren umstrittenen Teil erlaubt die Änderung die Aussetzung der ungarischen Staatsbürgerschaft für Doppelstaatsbürger aus Nicht-EWR-Ländern, wenn diese als Sicherheitsbedrohung eingestuft werden.


    Kritik aus der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft

    Die Reaktionen auf die Verfassungsänderung waren heftig. Rechtswissenschaftler, Menschenrechtsorganisationen und Oppositionspolitiker kritisieren die Maßnahme als Angriff auf die Grundrechte, die für eine demokratische Gesellschaft unerlässlich sind. Die ungarische Helsinki-Kommission und Amnesty International warnten vor der Einschränkung grundlegender Freiheitsrechte und forderten die Europäische Kommission auf, sich für den Schutz der Menschenrechte in Ungarn einzusetzen.

    Bereits während der Debatten im Parlament versuchten Demonstranten und Oppositionelle, den Zugang zum Parlament zu blockieren, was jedoch von der Polizei unterbunden wurde. Trotz dieser repressiven Maßnahmen bleibt die LGBTQ+-Gemeinschaft entschlossen, ihre Rechte zu verteidigen.


    Entschlossenheit der LGBTQ+-Gemeinschaft

    Die Organisatoren der Budapest Pride kündigten an, die Parade am 28. Juni wie gewohnt durchzuführen, obwohl sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Die Bereitschaft, trotz drohender Strafen und der repressiven Gesetzgebung sichtbar zu bleiben, zeigt die ungebrochene Entschlossenheit der LGBTQ+-Gemeinschaft in Ungarn, ihre Rechte und Freiheiten zu verteidigen. In einer Zeit, in der politische und gesellschaftliche Spannungen weiter zunehmen, ist dieser Widerstand ein Zeichen für Hoffnung und Ausdauer.


    Internationale Besorgnis

    Die internationale Gemeinschaft reagierte mit Besorgnis auf die Entwicklungen in Ungarn. 22 europäische Botschaften, darunter die Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, drückten ihre tiefe Besorgnis über die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung aus. Diese Entwicklung wirft ernsthafte Fragen über die Einhaltung der Grundwerte der Europäischen Union auf, insbesondere in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.


    Ein Teil eines größeren Plans?

    Die Verfassungsänderung ist die fünfzehnte seit der umfassenden Neufassung der ungarischen Verfassung im Jahr 2011, die unter der Führung der Fidesz-KDNP-Koalition eingeführt wurde. Viele Experten sehen dies als Teil einer längerfristigen Strategie, die darauf abzielt, die Kontrolle der Regierung zu festigen und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Der schrittweise Abbau demokratischer Standards und der Angriff auf Minderheitenrechte werfen grundlegende Fragen über die zukünftige politische Ausrichtung Ungarns auf.


    Was passiert als Nächstes?

    Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Maßnahmen von der Europäischen Union sowie internationalen Akteuren ergriffen werden, um die Rechte und Freiheiten der LGBTQ+-Gemeinschaft in Ungarn zu schützen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklungen zu einer stärkeren Reaktion der EU führen oder ob die ungarische Regierung ihren Kurs weiter verfolgt.

    Für die LGBTQ+-Gemeinschaft in Ungarn steht viel auf dem Spiel, doch ihre Entschlossenheit, für ihre Rechte zu kämpfen, könnte auch als Beispiel für andere in repressiveren Umfeldern dienen. Der Widerstand gegen die Einschränkungen ist stärker denn je.

    Von C. Hatty

  • Trump und die dritte Amtszeit – Angriff auf eine demokratische Konstante

    Trump und die dritte Amtszeit – Angriff auf eine demokratische Konstante

    Die US-Verfassung scheint in einem Punkt unmissverständlich: Kein Präsident soll mehr als zweimal ins höchste Amt des Landes gewählt werden. Doch Donald Trump, der 45. und 47. Präsident der Vereinigten Staaten, stellt diese Norm erneut infrage – mit bemerkenswerter Offenheit. In einem Interview mit NBC News ließ er durchblicken, dass er nicht scherze, wenn es um das Thema einer dritten Amtszeit gehe. Auch wenn er gleichzeitig betonte, es sei „noch viel zu früh“, liegt der politische Sprengstoff dieser Aussagen auf der Hand.

    Dass ein amtierender Präsident laut über Wege nachdenkt, die verfassungsmäßige Begrenzung der Anzahl der Amtszeiten zu umgehen, ist nicht nur ein Affront gegenüber den Prinzipien der US-Demokratie, sondern auch ein Indiz für den fortschreitenden Wandel innerhalb der republikanischen Partei und ihrer Basis. Trump nannte konkrete Szenarien, wie etwa eine Kandidatur seines Vizepräsidenten JD Vance im Jahr 2028, der ihm nach einem Wahlsieg das Amt „übergeben“ könnte. Solche Gedankenspiele mögen juristisch fragwürdig sein, doch sie verfehlen ihre politische Wirkung nicht.

    Ein fundamentaler Verfassungsgrundsatz unter Druck

    Die Amtszeitbegrenzung wurde nicht zufällig eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der außergewöhnlich langen Präsidentschaft von Franklin D. Roosevelt, der viermal gewählt wurde, entschloss sich der Kongress, klare Regeln zu schaffen. Der 22. Verfassungszusatz, ratifiziert 1951, schreibt seither vor, dass kein Präsident mehr als zweimal ins Amt gewählt werden darf. Die Regelung dient nicht nur der Begrenzung persönlicher Macht, sondern auch dem Schutz der Demokratie vor autoritären Tendenzen.

    Dass nun ausgerechnet ein amtierender Präsident diesen Grundsatz öffentlich infrage stellt, ist beispiellos in der modernen amerikanischen Geschichte. Zwar gab es auch in der Vergangenheit Stimmen, die die Regelung als überholt oder hinderlich bezeichneten – etwa Harry Truman, der den Zusatz als eine der schlechtesten Änderungen der Verfassung kritisierte. Doch niemals zuvor war eine Rücknahme dieser Regel Bestandteil einer aktiven politischen Strategie.

    Republikanische Initiativen zur Verfassungsänderung

    Innerhalb der republikanischen Partei finden sich inzwischen Stimmen, die den Gedanken einer dritten Amtszeit Trumps nicht nur offen unterstützen, sondern aktiv verfolgen. Der Abgeordnete Andy Ogles aus Tennessee etwa hat angekündigt, einen Verfassungszusatz einzubringen, der eine erneute Kandidatur Trumps ermöglichen soll. Der Vorschlag ist dezidiert personalisiert – eine Lex Trump. Solche Vorstöße mögen juristisch wenig Aussicht auf Erfolg haben, politisch jedoch dienen sie der Mobilisierung eines loyalen Teils der Wählerschaft.

    Das Verfahren zur Änderung der US-Verfassung ist indes bewusst kompliziert gestaltet. Es bedarf einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses sowie der Zustimmung von drei Vierteln der Bundesstaaten. Angesichts der tiefen politischen Spaltung in den USA erscheint ein solcher Schritt höchst unwahrscheinlich – zumindest unter den derzeitigen Kräfteverhältnissen.

    Der Kult um die Führungsfigur

    Donald Trumps politische Rhetorik speist sich nicht aus traditionellen republikanischen Werten wie Verfassungsloyalität oder institutionellem Respekt. Vielmehr kultiviert er ein Führungsbild, das stark auf persönliche Loyalität und charismatische Identifikation setzt. Innerhalb seiner Anhängerschaft wird er nicht nur als amtierender Präsident, sondern als legitimer Träger des Amtes verstanden – unabhängig von tatsächlichen Wahlergebnissen.

    Diese Dynamik hat Auswirkungen weit über die Person Trumps hinaus. Sie verändert das institutionelle Verständnis politischer Macht in den Vereinigten Staaten. Die Idee, dass eine Wiederwahl durch indirekte Mittel – etwa über einen loyalen Stellvertreter – möglich sei, setzt einen gefährlichen Präzedenzfall. Sie untergräbt die Glaubwürdigkeit der verfassungsmäßigen Ordnung und relativiert das Prinzip der Gewaltenteilung.

    Demokratische Reaktionen und öffentliche Debatte

    Während Trumps Lager bereits die juristischen und politischen Hebel prüft, reagiert die demokratische Seite mit Warnungen und Appellen. Kommentatoren, Aktivisten und Politiker verweisen auf die historischen Gründe für die Begrenzung der Amtszeiten und mahnen zur Verteidigung demokratischer Institutionen. In Talkshows und Leitartikeln wird die Sorge laut, dass die USA sich in Richtung eines „gewählten Autoritarismus“ bewegen könnten – ein Zustand, in dem demokratische Prozesse formal bestehen bleiben, aber inhaltlich ausgehöhlt werden.

    Der mediale und politische Widerstand gegen Trumps Bestrebungen ist deutlich, aber nicht einheitlich. Die Polarisierung der amerikanischen Öffentlichkeit erschwert eine geschlossene Verteidigung demokratischer Prinzipien. Für viele seiner Anhänger ist der Angriff auf bestehende Normen kein Problem, sondern Ausdruck politischer Entschlossenheit.

    Ein Testfall für das amerikanische System

    Die aktuelle Debatte über eine mögliche dritte Amtszeit ist mehr als eine Auseinandersetzung um einen Ex-Präsidenten. Sie ist ein Test für die Resilienz des amerikanischen Verfassungssystems. Noch schützt der 22. Zusatzartikel die USA vor einer Wiederwahl Trumps. Doch die politische Realität zeigt, dass auch festgeschriebene Normen nicht unantastbar sind, wenn der Wille zu ihrer Aushöhlung stark genug ist.

    Trump selbst scheint entschlossen, genau diese Möglichkeit auszuloten – nicht notwendigerweise, um sie umzusetzen, sondern um sie als Mobilisierungsinstrument zu nutzen. Die symbolische Kraft der Idee einer dritten Amtszeit entfaltet Wirkung, selbst wenn sie verfassungsrechtlich vorerst unhaltbar bleibt. In einer Zeit, in der politische Grenzen zunehmend verschwimmen, könnte die Debatte um Trumps dritte Amtszeit zu einem Katalysator für eine tiefere Auseinandersetzung mit den Grundfesten der amerikanischen Demokratie werden.

    Von Andreas Brucker

  • Neukaledonien: Emmanuel Macron unter politischem Druck, die Verfassungsreform zu pausieren

    Neukaledonien: Emmanuel Macron unter politischem Druck, die Verfassungsreform zu pausieren

    Die französische Regierung sucht weiterhin nach einer Lösung für die Krise in Neukaledonien. Obwohl die Lage vor Ort angespannt bleibt, hat sich die Situation etwas beruhigt. Präsident Emmanuel Macron hat für Montagabend, dem 20. Mai, eine neue Sitzung des Verteidigungsrats einberufen, um über die Verlängerung des am Donnerstag verhängten Ausnahmezustands zu entscheiden, der zunächst für 12 Tage gilt. Entscheidung über den Ausnahmezustand Die Regierung muss rasch entscheiden, da der Ausnahmezustand am kommenden Montag endet. Eine Verlängerung per Dekret ist nicht möglich. Sollte Macron der Meinung sein, dass die Sicherheitslage weiterhin zu fragil ist, müsste eine Verlängerung durch ein Gesetz erfolgen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde in den letzten Tagen vorbereitet, und ein Ministerrat ist für Dienstagmorgen geplant. Für die Nationalversammlung, die das Gesetz anschliessend beschliessen muss, ist bereits eine Sitzung ab Mittwochnachmittag vorgesehen. Ein Abgeordneter verteid…

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  • Neukaledonien: Französische Nationalversammlung billigt umstrittene Verfassungsreform

    Neukaledonien: Französische Nationalversammlung billigt umstrittene Verfassungsreform

    In der Nacht vom 14. auf den 15. Mai hat die französische Nationalversammlung eine bedeutende Verfassungsänderung verabschiedet, die eine Reform des Wahlrechts für die Provinzwahlen in Neukaledonien betrifft. Dies geschah vor dem Hintergrund anhaltender Unruhen in der pazifischen Inselgruppe. Eine Mehrheit für die Reform Mit 351 Ja-Stimmen, hauptsächlich von der Mehrheitsfraktion, den Republikanern und dem Rassemblement National, gegenüber 153 Nein-Stimmen, wurde der Regierungsentwurf angenommen. Die Linke stimmte geschlossen gegen den Gesetzesentwurf. Debatten unter Hochspannung Die Diskussionen im Parlament verliefen überwiegend geordnet.Zu Spannungen kam es insbesondere zwischen Innenminister Gérald Darmanin und den Abgeordneten von La France insoumise. Darmanin warf den linken Abgeordneten „parlamentarische Obstruktion“ vor, indem sie Änderungsanträge einreichten, die manchmal nur ein Wort oder einen Ausdruck betrafen. Präsident Emmanuel Macron kündigte kurz nach der Abstimmung an,…

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  • Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung – Freudenfest vor dem Eiffelturm

    Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung – Freudenfest vor dem Eiffelturm

    „Mein Körper, meine Wahl“ – diese Botschaft leuchtete auf, nachdem der Nationalkongress am Montagabend für die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruchs in die Verfassung gestimmt hatte. MonCorpsMonChoix oder #IVGConstitution: Diese Botschaften leuchteten vom Eiffelturm, der obendrein zu glitzern begann, als der Nationalkongress am Montag, dem 4. März, kurz vor 18.50 Uhr für die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die französische Verfassung gestimmt hatte. Sobald bekannt wurde, dass das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch im französischen Grundgesetz verankert wurde – eine Weltpremiere -, erschienen auf der ersten Etage des Symbols für Paris und Frankreich Leuchtschriften in mehreren Sprachen, wie #AbortoLegal („legaler Abbruch“ auf Portugiesisch) oder #MyBodyMyChoice („mein Körper, meine Wahl“ auf Englisch). Und der Eiffelturm begann ausserdem mit tausenden Lampen zu glitzern.

    https://www.youtube.com/watch?v=B4…

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  • Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung: Ein historischer Tag im Parlamentskongress

    Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung: Ein historischer Tag im Parlamentskongress

    Frankreich wird am Montag, 4. März, das erste Land werden, das den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch explizit in seiner Verfassung verankern wird. Dafür findet heute ein Parlamentskongress im Schloss von Versailles statt. Vier Tage vor dem Internationalen Tag für die Rechte der Frau schreibt Frankreich am Montag, den 4. März, Geschichte. Das Parlament wird auf einem Kongress in Versailles die Aufnahme des seit 1975 dank Simone Veil legalisierten Schwangerschaftsabbruchs in die Verfassung beschließen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen das Recht auf Abtreibung wieder eingeschränkt wird, wird Frankreich das erste Land der Welt sein, das den Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufnimmt. Es wird erwartet, dass eine sehr große Mehrheit der Abgeordneten und Senatoren die von der Regierung, in deren Namen Premierminister Gabriel Attal sprechen wird, vorgeschlagene Verfassungsänderung billigen wird. Durch die Reform wird in Artikel 34 des französischen Grundgesetzes der …

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  • Französischer Senat stimmt Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu

    Französischer Senat stimmt Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu

    Die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die französische Verfassung wurde am Mittwochabend, dem 28. Februar, im Senat mit 267 zu 50 Stimmen beschlossen. Emmanuel Macron wird den Kongress zu einer weiteren Abstimmung am Montag, dem 4. März, in Versailles einberufen. Nach mehr als dreieinhalb Stunden Debatte kam die mit Spannung erwartete Abstimmung: Der Senat hat am Mittwochabend, dem 28. Februar, die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die französische Verfassung offiziell bestätigt. Die Regierung begrüßte diesen Beschluß. „Wir werden das erste Land der Welt sein, das die Freiheit der Frauen, selbst über ihren Körper zu verfügen, in der Verfassung verankert“, freute sich Justizminister Eric Dupont-Moretti. Im Laufe des Mittwochnachmittags waren die Debatten im Oberhaus des französischen Parlaments lebhaft und angespannt. Auf der einen Seite befürworteten die Linke und die Regierungspartei die Gesetzesvorlage. Auf der anderen Seite war die Rechte gegen die Formulieru…

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  • Frankreich: Präsident Emmanuel Macron strebt Verfassungsänderung an

    Frankreich: Präsident Emmanuel Macron strebt Verfassungsänderung an

    In seiner Rede vor dem Verfassungsrat anlässlich des 65-jährigen Bestehens der Fünften Republik sprach sich der französische Präsident dafür aus, das Recht auf Abtreibung so schnell wie möglich in der Verfassung zu verankern. Außerdem möchte er die Möglichkieten für Volksentscheide erweitern. Die inzwischen 65 Jahre alte französische Verfassung von 1958 muss nach Ansicht des Staatschefs erneuert werden. Erste Änderung: Artikel 11 über die Volksabstimmung, die auf die Organisation der öffentlichen Gewalt und wirtschaftliche und soziale Reformen beschränkt ist. Emmanuel Macron will den Artikel, natürlich unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, ausweiten. Die Republikaner wollen insbesondere auch Migrationsfragen einbeziehen. Ein weiterer Wunsch des Präsidenten ist die Vereinfachung des sogenannten Referendums der geteilten Initiative (RIP). Dafür werden derzeit 185 Parlamentarier und 4,7 Millionen Wähler benötigt, um es auszulösen. Das soll vereinfacht und erleichtert werden. Das Recht au…

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  • Abtreibung in der Verfassung verankern? Macron kündigt Gesetzentwurf „in den nächsten Monaten“ an

    Abtreibung in der Verfassung verankern? Macron kündigt Gesetzentwurf „in den nächsten Monaten“ an

    Während seiner Hommage an die feministische Anwältin Gisèle Halimi am Mittwoch, 8. März, kündigte Emmanuel Macron an, dass „in den nächsten Monaten“ ein Gesetzentwurf zur Verankerung des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs in der französischen Verfassung vorgelegt werden soll. Emmanuel Macron kündigte am Mittwoch, dem 8. März, bei einer nationalen Gedenkfeier für die feministische Anwältin Gisèle Halimi anlässlich des Internationalen Tags der Frauenrechte an, dass er im Rahmen seiner geplanten institutionellen Reform die „Freiheit“, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, in der Verfassung verankern wolle. „Die Fortschritte aus den Parlamentsdebatten (…) werden es, wie ich hoffe, ermöglichen, diese Freiheit im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung unserer Verfassung, der in den nächsten Monaten vorbereitet wird, zu verankern“, erklärte der Staatschef im Justizpalast in Paris. Dieser Gesetzentwurf wird sich mit einer von Macron geplanten umfassenden Reform der Institutionen befassen, …

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  • Abtreibung: Senat spricht sich für Verankerung in der französischen Verfassung aus

    Abtreibung: Senat spricht sich für Verankerung in der französischen Verfassung aus

    Am Mittwoch, dem 1. Februar, sprach sich der Senat mit 166 zu 152 Stimmen dafür aus, die „Freiheit der Frau“, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der Verfassung zu verankern. Eine Formulierung, die den von der Linken bevorzugten Begriff des „Rechts der Frau“ abschwächt. Der Senat hat am Mittwoch dafür gestimmt, die „Freiheit der Frau“, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der französischen Verfassung zu verankern. Diese Formulierung verzichtet auf den Begriff des „Rechts“, der der Linken so wichtig ist, ermöglicht aber die Fortsetzung der parlamentarischen Debatte. Die Abstimmung wurde mit 166 Ja- zu 152 Nein-Stimmen entschieden.

    Auch wenn der Weg bis zu einer möglichen endgültigen Verabschiedung durch das Parlament – der zudem noch ein Referendum folgen müsste – noch sehr weit ist, begrüßte die sozialistische Fraktion sofort einen „großen Fortschritt für die Rechte der Frauen“ und die Grünen …

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