Schlagwort: Sexuelle Gewalt

  • Depardieu verurteilt: Wenn ein Denkmal fällt

    Depardieu verurteilt: Wenn ein Denkmal fällt

    Der 13. Mai 2025 hat ein Kapitel geschrieben, das sich tief in die Geschichte des französischen Films eingraben wird. Gérard Depardieu, einst gefeiert als Ausnahmetalent und Symbol französischer Filmkunst, ist vom Pariser Strafgericht für zwei sexuelle Übergriffe verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich im Jahr 2021 während der Dreharbeiten zum Film Les Volets Verts. Das Strafmaß: 18 Monate Haft auf Bewährung, ein zweijähriges Politikverbot und die Eintragung ins Strafregister für Sexualdelikte.

    Ein Urteil, das kam wie ein Donnerschlag – und doch von vielen erwartet wurde.


    Urteil im Rampenlicht

    Der Zeitpunkt war fast symbolisch. Während in Cannes der rote Festival-Teppich ausgerollt wurde, fiel in Paris ein Urteil, das Frankreichs Filmszene erschütterte. Die Öffentlichkeit verfolgte das Verfahren mit wachem Auge, denn Depardieu ist nicht irgendwer. Er ist der Depardieu – eine schillernde Figur, ein wandelndes Denkmal, das nun gewaltig ins Wanken geraten ist.

    Die beiden Klägerinnen, eine Dekorateurin (54) und eine Regieassistentin (34), hatten Depardieu obszöner Äußerungen und grenzüberschreitender Berührungen bezichtigt. Das Gericht folgte ihrer Darstellung, gestützt durch Beweise und Aussagen von Zeugen.


    Kampf um Glaubwürdigkeit

    Während die Klägerinnen durch ihre Anwältinnen sprachen, schwieg Depardieu – auch am Tag des Urteils. Er war, so hieß es, zu Dreharbeiten auf den Azoren. Sein Anwalt aber schoss scharf: Von „automatischer Verurteilung“ war die Rede, von einer Justiz, die den Angeklagten zum Feindbild mache. Man werde in Berufung gehen.

    Doch der Richterspruch steht. Und mit ihm auch ein Signal: Niemand ist unangreifbar.


    Worte, die Wunden öffnen

    Für die beiden Frauen ging es nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um das Ende eines seelischen Spießrutenlaufs. Die Justiz sprach von „sekundärer Viktimisierung“ – ein nüchterner Begriff für das, was Betroffene oft erleben: neue Schmerzen durch das Verfahren selbst.

    Und so saßen da nicht nur zwei Klägerinnen im Gericht, sondern auch zwei Frauen, die der Öffentlichkeit ihre Wunden zeigten. Der Mut wurde anerkannt – juristisch wie gesellschaftlich.


    Schatten auf einem leuchtenden Namen

    Wer Gérard Depardieu sagt, denkt an Cyrano de Bergerac, an Jean de Florette, an Porthos, Obélix – an schier überlebensgroße Filmgestalten. Nun aber geht sein Name durch eine andere Presse: nicht in Feuilletons, sondern unter der Rubrik „Vermischtes – Justiz“.

    Während Weggefährtinnen wie Catherine Deneuve oder Fanny Ardant öffentlich zu ihm hielten, blieben andere stumm oder distanziert. Die Gleichstellungsministerin Aurore Bergé machte es deutlich: Sie werde sich Depardieus nächsten Film nicht ansehen – aus Respekt vor den Betroffenen.

    Ein Denkmal wackelt. Vielleicht stürzt es sogar.


    Wird das Schule machen?

    Die Auswirkungen dieses Urteils könnten weitreichend sein. Der Fall Depardieu steht sinnbildlich für ein neues Kapitel im französischen #MeToo-Diskurs. Lange war Frankreichs Kulturszene in dieser Hinsicht zögerlich. Doch jetzt? Jetzt könnte sich etwas verschieben.

    In der Schwebe ist aktuell noch ein weiteres Verfahren gegen Depardieu – das wegen mutmaßlicher Vergewaltigung von Charlotte Arnould. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Überweisung an ein Schwurgericht beantragt. Ein Termin dafür steht aber noch nicht fest.


    Ein neues Selbstverständnis?

    Klar ist: Das Urteil gegen Gérard Depardieu hat nicht nur eine juristische, sondern auch eine kulturelle Bedeutung. Es zeigt, dass Macht und Ruhm keine Freikarte für Grenzüberschreitungen mehr sind. Es markiert vielleicht den Anfang eines wichtigen Wandels – oder wenigstens den Versuch, alte Muster zu durchbrechen.

    Natürlich: Ein Urteil allein verändert nicht die Welt. Aber es kann ihr einen Schubs geben.

    Und manchmal reicht genau das, damit wichtige Dinge ins Rollen zu kommen.

    Von Andreas M. B.

  • Gironde: Ein Fall sexueller Gewalt erschüttert die libertine Szene

    Gironde: Ein Fall sexueller Gewalt erschüttert die libertine Szene

    Ein erschütternder Justizfall zieht derzeit in der Gironde weite Kreise – und reißt ein dunkles Kapitel innerhalb des libertinen Milieus auf. Was sich zunächst als persönliche Tragödie darstellte, offenbart inzwischen eine erschreckende Dimension systematischer sexueller Gewalt. Vier Männer sitzen in Untersuchungshaft, beschuldigt des gemeinschaftlichen Vergewaltigens mit Folter und schwerer Misshandlung – über Jahre hinweg.

    Gewalt unter dem Deckmantel der Freiheit?

    Der Auslöser war eine Anzeige aus dem Jahr 2023. Eine Frau wandte sich an die Behörden und beschuldigte ihren ehemaligen Partner, sie über längere Zeit sexuell missbraucht zu haben – gemeinsam mit weiteren Männern. Und nicht nur das: Die Taten seien gefilmt worden, die Videos später auf libertinen Plattformen veröffentlicht. Was Ermittler bei der Hausdurchsuchung des Hauptverdächtigen fanden, lässt Schlimmes erahnen: dutzende Aufnahmen mit hörbaren Schreien, eindeutige Hinweise auf fehlendes Einverständnis.

    Fünf Frauen stehen mittlerweile als mutmaßliche Opfer im Raum. Allesamt frühere Partnerinnen des Hauptbeschuldigten. Der Tatzeitraum: über ein Jahrzehnt.

    Von Bordeaux bis zum Mittelmeer

    Die vermuteten Tatorte verteilen sich auf mehrere Départements – darunter Bordeaux, aber auch der Hérault und der Gard. Sogar auf offener Straße sollen Übergriffe stattgefunden haben. Ermittlungen ergaben eine Liste von rund 50 weiteren potenziellen Tätern. Einige von ihnen behaupten, sie hätten keine Ahnung davon gehabt, dass die Frauen nicht freiwillig mitmachten. Ob das glaubwürdig ist? Die Justiz prüft es.

    Ein verstörender Aspekt: Der Hauptangeklagte hat keine Vorstrafen. Er arbeitet im technischen Bereich, gilt als unauffällig. Sein Anwalt pocht darauf, dass die sexuellen Handlungen auf Gegenseitigkeit beruht hätten. Von libertiner Freiheit sei die Rede, von „einvernehmlichen Exzessen“.

    Doch was ist, wenn Machtspiele zu systematischer Gewalt entarten?

    Die dunkle Seite der libertinen Szene

    Die Affäre wirft ein Schlaglicht auf eine Parallelwelt, die sonst gerne als Ort der sexuellen Freiheit gefeiert wird – doch wie überall, wo Intimität auf Macht trifft, kann der Grat zwischen Lust und Gewalt schmal werden. Die libertine Szene versteht sich gern als progressiv, offen, lustbetont. Doch auch hier gilt: Ohne eindeutiges Einverständnis ist jede Grenze überschritten.

    Gerade die Nutzung psychologischer Kontrolle, wie sie die Opfer schildern, zeigt, wie perfide die Mechanismen hinter solchen Taten sein können. Es geht um Manipulation, um das bewusste Überschreiten von Grenzen, unter dem Deckmantel von „Spielregeln“. Die Frage, wie gut das Milieu sich selbst reguliert – oder ob es das überhaupt will – steht nun im Raum.

    Die Gesellschaft darf nicht wegsehen

    Reaktionen bleiben bisher verhalten. Keine großen Statements, kein Aufschrei. Doch die Wucht der Details erschüttert viele. Wie kann es sein, dass über Jahre hinweg Frauen in einem sozialen Umfeld missbraucht wurden – ohne dass jemand eingeschritten ist?

    Vielleicht liegt genau hier der Knackpunkt: In einer Szene, die sich gerne als freier Ort präsentiert, haben sich offenbar Muster eingeschlichen, die dem widersprechen. Und das nicht nur vereinzelt – sondern strukturell.

    Ein rechtlicher Drahtseilakt

    Die Justiz steht vor einer schwierigen Aufgabe. Es geht nicht nur um juristische Bewertungen von Gewalt und Einverständnis – sondern auch um das Verstehen von Kontexten, die nicht alltäglich sind. Doch eines ist klar: Weder sexuelle Orientierung noch alternative Lebensstile dürfen ein Freibrief für Gewalt sein.

    Das französische Strafrecht kennt klare Definitionen von Vergewaltigung, Folter und Misshandlung. Wenn sich der Verdacht bestätigt, steht den Tätern ein Prozess bevor, der nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich Zeichen setzen könnte.

    Ein bitterer Weckruf

    Diese Affäre ist kein Einzelfall, sondern ein Mahnmal. Für die libertine Szene – aber auch für eine Gesellschaft, die zu oft schweigt, wenn Macht und Sexualität auf fatale Weise verschmelzen. Der Fall erinnert uns daran, dass sexuelle Freiheit niemals auf Kosten von Sicherheit und Würde gehen darf.

    Und vielleicht ist genau jetzt der Moment, in dem das Tabu gebrochen werden muss. Der Moment, in dem auch in vermeintlich offenen Kreisen ein klarer Kodex eingefordert wird. Denn Freiheit ohne Verantwortung – das endet allzu oft in Gewalt.

    M.A.B.

  • Reform des französischen Sexualstrafrechts: Zwischen Symbolpolitik und Rechtsunsicherheit

    Reform des französischen Sexualstrafrechts: Zwischen Symbolpolitik und Rechtsunsicherheit

    Die französische Nationalversammlung hat am 1. April 2025 in erster Lesung eine Gesetzesinitiative verabschiedet, die das Sexualstrafrecht des Landes grundlegend verändern könnte. Der transpartisan eingebrachte Text sieht vor, die Definition von Vergewaltigung und sexueller Gewalt im Strafgesetzbuch um die explizite Voraussetzung der Einwilligung zu erweitern. Der Gesetzesvorschlag gilt als Reaktion auf öffentlichkeitswirksame Strafverfahren wie den „Fall Mazan“ und wird von Teilen der Politik und Zivilgesellschaft als Fortschritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gefeiert. Doch nicht alle sind überzeugt – Juristen, Abgeordnete und Feministinnen äußern erhebliche Bedenken. Eine neue Definition sexueller Gewalt Bislang definierte das französische Strafrecht Vergewaltigung als sexuellen Akt unter Anwendung von „Gewalt, Drohung, Nötigung oder Überrumpelung“. Die neue Gesetzesinitiative würde diese Kriterien nicht ersetzen, sondern ergänzen: Künftig soll jeder sexuelle Akt ohne ausdrückl…

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  • Depardieu vor Gericht – Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate

    Depardieu vor Gericht – Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate

    Gérard Depardieu – ein Name, der Jahrzehnte lang für große Rollen, intensive Figuren und ein Stück französische Filmgeschichte stand. Doch nun ist es nicht mehr die Kunst, sondern sein Verhalten hinter den Kulissen, das für Schlagzeilen sorgt. Der 76-Jährige sieht sich in Paris mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert – und mit einer Justiz, die offenbar entschlossen ist, ein Exempel zu statuieren. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate auf Bewährung und 20.000 Euro Geldstrafe. Der Vorwurf: sexuelle Übergriffe auf zwei Frauen am Set des Films Les Volets Verts im Jahr 2021. Eine Bühnenbildnerin und eine Regieassistentin werfen Depardieu vor, sie unangemessen berührt und obszön kommentiert zu haben. Ihre Aussagen stehen nicht allein – Kollegen berichten von ähnlichen Beobachtungen. Depardieu weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ja, er sei grob gewesen, räumt er ein. Aber nein, es habe nichts Sexuelles in seinem Verhalten gelegen. Vielmehr habe er – so seine Darstellung – mit schräg…

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  • Verhängnisvolle Berührungen: Depardieus Image im freien Fall

    Verhängnisvolle Berührungen: Depardieus Image im freien Fall

    Gérard Depardieu – ein Name, der einst wie ein Gütesiegel auf französischen Kinoplakaten glänzte. Ein Ausnahmetalent, ein Schauspieler mit unbändiger Präsenz. Doch was bleibt, wenn der Glanz verblasst und die Vorwürfe lauter werden als der Applaus? Der aktuelle Prozess gegen den 76-Jährigen wirft genau diese Frage auf – und er gibt Anlass zu unbequemen Diskussionen. Zwei Frauen, zwei Stimmen – ein Muster? Die Ereignisse, um die es geht, spielen sich 2021 am Set des Films Les Volets Verts ab. Zwei Mitarbeiterinnen – eine Regieassistentin und eine Set-Dekorateurin – werfen Depardieu sexuelle Übergriffe vor. Hände, wo sie nicht hingehören: auf Hüften, auf Gesäß, auf der Brust. Keine zufälligen Gesten, sagen die Frauen. Ein Verhalten, das klar eine Grenze überschreite. Depardieus Reaktion? Er räumt die Berührungen ein, streitet jedoch jede sexuelle Absicht ab. Die Hitze, die körperliche Verfassung, eine schlechte Laune – all das sei verantwortlich für seine Art. Kein Kalkül, kein Machtmiss…

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  • Gérard Depardieu vor Gericht – ein Prozess zwischen Ikone, Anschuldigung und gesellschaftlichem Umbruch

    Gérard Depardieu vor Gericht – ein Prozess zwischen Ikone, Anschuldigung und gesellschaftlichem Umbruch

    Der Pariser Justizpalast ist dieser Tage ein ganz besonderer Ort. Dort, wo sonst nüchterne Urteile gesprochen werden, treffen nun zwei Welten aufeinander: die eines gefeierten Schauspielers – und die von Frauen, die ihm schwerwiegende Vorwürfe machen. Gérard Depardieu, 76, lebende Filmlegende, steht wegen sexueller Übergriffe während der Dreharbeiten zu Les Volets Verts im Jahr 2021 vor dem Strafgericht. Die Anklage lautet auf sexuelle Übergriffe – und die Debatte darum reicht weit über das Gericht hinaus.

    Zwei Frauen, zwei Stimmen – ein Vorwurf Im Mittelpunkt stehen die Aussagen zweier Frauen: eine 54-jährige Bühnenbildnerin namens Amélie und eine 34-jährige Regieassistentin. Sie werfen Depardieu vor, sich ihnen gegenüber während der Dreharbeiten unangemessen verhalten zu haben. Amélie schildert, wie der Schauspieler sie plötzlich an den Hüften packte, sie zwischen seinen Beinen einklemmte und dabei obszöne Bemerkungen machte. Der Blick? „Wütend, unruhig“, beschreibt sie ihn – eine S…

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  • Prozess gegen Gérard Depardieu: Zwischen juristischem Schlagabtausch und feministischem Aufschrei

    Prozess gegen Gérard Depardieu: Zwischen juristischem Schlagabtausch und feministischem Aufschrei

    Der erste Prozesstag im Fall Gérard Depardieu hat kaum begonnen – da herrscht bereits eine hochgespannte Atmosphäre im Pariser Justizpalast. Vor dem Gebäude: wütende Proteste, feministische Parolen und Plakate. Drinnen: juristisches Feuergefecht. Der berühmte Schauspieler, 76 Jahre alt, steht wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe im Anklagestand. Zwei Frauen werfen ihm vor, sie 2021 während der Dreharbeiten zum Film Les Volets verts sexuell belästigt zu haben. Eine Verteidigung auf Angriffskurs Gleich zu Beginn macht sein Anwalt Jérémie Assous klar: Dieser Prozess wird kein Spaziergang – und erst recht keine Selbstverständlichkeit. In seinem fast zweistündigen Eingangsplädoyer beantragt er die vollständige Annullierung des Verfahrens. Der Grund? Laut Assous gäbe es gravierende Mängel im Ermittlungsverlauf: Fehlerhafte Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, ein verfrühter Gewahrsam ohne gründliche Prüfung – und insgesamt eine „Verletzung des strafprozessualen Widerspruchsprinzips“. Da…

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  • Gérard Depardieu vor Gericht: Frankreichs Filmbranche am Wendepunkt

    Gérard Depardieu vor Gericht: Frankreichs Filmbranche am Wendepunkt

    Gérard Depardieu – ein Name, der Jahrzehnte lang für das goldene Zeitalter des französischen Kinos stand. Für Kultfilme, internationale Anerkennung und eine unverkennbare Leinwandpräsenz. Doch nun steht der Schauspieler aus ganz anderen Gründen im Rampenlicht. Der Prozess, der am 24. und 25. März 2025 vor dem Strafgericht in Paris stattfindet, bringt nicht nur ihn selbst, sondern auch ein ganzes System ins Wanken. Zwei Frauen, ein Set – ein schwerwiegender Vorwurf Die Dreharbeiten zu „Les Volets Verts“ im Jahr 2021 bilden den Ausgangspunkt der aktuellen Anklage. Zwei Frauen – eine Set-Dekorateurin und eine Regieassistentin – werfen dem damals 72-jährigen Depardieu vor, sie am Set sexuell belästigt zu haben. Es geht um obszöne Bemerkungen, um unerwünschte Berührungen, um Macht und Missbrauch. Drei Zeugen sollen das Geschehen mitbekommen haben. Die Identität der beiden Betroffenen bleibt aus Schutzgründen geheim. Doch was sie schildern, wirft einen düsteren Schatten auf eine Filmprodukti…

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  • Gérard Depardieu: Ikone im Zwielicht – Schauspielkunst, Macht und der Preis des Schweigens

    Gérard Depardieu: Ikone im Zwielicht – Schauspielkunst, Macht und der Preis des Schweigens

    Gérard Depardieu – für viele war er jahrzehntelang das Gesicht des französischen Films. Ein Schauspieler, der alles verkörperte: Kraft, Tiefe, Wucht, Wahnsinn. Doch der Glanz verblasst. Statt Applaus und Auszeichnungen stehen nun schwere Vorwürfe im Raum: sexuelle Übergriffe, Belästigung, sogar Vergewaltigung.

    Am 24. und 25. März wird sich Depardieu vor Gericht verantworten müssen. Zwei Frauen, Technikerinnen am Filmset von Les Volets Verts im Jahr 2021, werfen ihm Übergriffe vor. Und sie sind nicht allein. Über zwanzig Frauen haben sich inzwischen gemeldet – mit ähnlichen Geschichten. Es geht um Gewalt, Grenzüberschreitungen, systematischen Machtmissbrauch.

    Ein Schweigen, das laut war

    In der Branche sorgt das für Aufruhr – und gleichzeitig für Schulterzucken. Denn viele sagen: „Jeder wusste es.“ Dass Depardieu sich unangemessen verhalte, war angeblich ein offenes Geheimnis. Doch niemand wollte wirklich hinschauen. Nicht damals. Und oft auch nicht heute. Denn es ist unbequem, sich einzugestehen, dass ein gefeiertes Genie vielleicht auch Täter war.

    Noch immer erleben es Betroffene viel zu oft, dass ihnen nicht geglaubt wird. Dass man ihnen unterstellt, sie suchten Ruhm oder Geld – oder hätten es gar provoziert. Die Rollenverteilung ist dabei fast schon grotesk: Der übermächtige Star als Opfer, die Frauen als Verschwörerinnen. Absurder geht’s kaum.

    ‘Schwestern der Klage’ – wenn Leid verbindet

    Die Journalistin Alizée Vincent hat für diese stille Solidarität einen Begriff geprägt: sœurs de plainte – Schwestern der Klage. Frauen, die durch dieselbe schmerzhafte Erfahrung miteinander verbunden sind. Sie helfen sich, geben einander Halt. Und oft ist es erst diese Verbindung, die ihnen die Kraft gibt, sich selbst als Opfer zu erkennen – und damit überhaupt Anzeige zu erstatten.

    Denn was viele vergessen: Ein Täter vergreift sich selten nur einmal. Gewalt ist kein Ausrutscher, sondern ein Muster. Und wer das einmal erkannt hat, erkennt es oft wieder – in den Aussagen anderer, in der eigenen Erinnerung, im Schweigen dazwischen.

    Justiz in Zahlen – eine ernüchternde Bilanz

    Die Statistik ist erschütternd. Weniger als ein Prozent der Beschuldigten in Fällen von sexueller Gewalt werden tatsächlich verurteilt. Die meisten Verfahren verlaufen im Nichts. Mangels Beweisen, mangels Zeugen, mangels Glaubwürdigkeit – zumindest aus Sicht der Justiz.

    Daher sind Aussagen weiterer Betroffener so wichtig. Sie können das Puzzle vervollständigen, ein klares Bild ergeben – und vor allem dafür sorgen, dass Betroffene gehört und ernst genommen werden.

    Wer darf Opfer sein?

    Alizée Vincent spricht auch über die Unterschiede im Zugang zur Gerechtigkeit. Frauen aus wohlhabenden, gebildeten Milieus – auch wenn sie nicht reich sind – haben oft mehr Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen. Wer weniger privilegiert ist, kämpft mit zusätzlichen Hürden. Und dann gibt es noch die Männer. Auch sie sind Opfer, doch der gesellschaftliche Umgang mit männlicher Verletzlichkeit ist nach wie vor ein Tabu. Scham, Angst vor Ausgrenzung und Homophobie verhindern oft, dass sie sprechen.

    Ein Fall – viele Fragen

    Der Fall Depardieu ist mehr als ein Prominentenprozess. Er ist ein Spiegel. Für eine Branche, die Macht und Missbrauch zu lange romantisiert hat. Für eine Gesellschaft, die Täter schützt und Opfer verdächtigt. Und für ein Rechtssystem, das viel zu oft versagt, wenn es um sexuelle Gewalt geht.

    Wie viele haben geschwiegen, weil sie dachten, sie seien allein? Wie viele schweigen noch heute?

    Auf dem Prüfstand: der Kult um Genies

    Vielleicht wird es Zeit, den Begriff monstre sacré neu zu denken. Ist das Genie wirklich heilig, wenn es anderen Schaden zufügt? Und wie lange wollen wir noch übergriffiges Verhalten mit künstlerischer Exzentrik verwechseln?

    Am Ende steht nicht nur Gérard Depardieu vor Gericht – sondern auch ein ganzes System. Eines, das sich entscheiden muss: Wegschauen oder hinsehen?

    Die Frauen haben ihre Entscheidung bereits getroffen. Sie sprechen. Laut, klar – und gemeinsam.

    Von C. Hatty

  • UN-Ermittlungen werfen Israel massenhafte sexuelle Gewalt gegen Palästinenser vor

    UN-Ermittlungen werfen Israel massenhafte sexuelle Gewalt gegen Palästinenser vor

    Die UN-Menschenrechtskommission beschuldigte Israel am Donnerstag, zunehmend sexuelle Gewalt gegen Palästinenser einzusetzen und völkermörderische Handlungen zu begehen – unter anderem durch die systematische Zerstörung von Einrichtungen für sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung. Dies betrifft sowohl den Gazastreifen als auch das Westjordanland in den 17 Monaten seit dem Angriff vom 7. Oktober 2023.

    Die in einem 49-seitigen Bericht dokumentierten Verstöße wurden während einer Anhörung des UN-Menschenrechtsrates in Genf vorgestellt. Laut der UN-Kommission seien palästinensische Frauen, Männer sowie Mädchen und Jungen in den besetzten Gebieten betroffen. Diese Verbrechen seien ein zentrales Element der Misshandlung der palästinensischen Bevölkerung und Teil der völkerrechtswidrigen Besatzung sowie der Verfolgung der Palästinenser als Gruppe, hieß es in einer Pressemitteilung der UN-Menschenrechtskommission.

    Israel, das laut Kommission eine Zusammenarbeit bei der Untersuchung verweigert habe, wies den Bericht entschieden zurück. Die israelische Regierung bezeichnete das Dokument als „kranke Schrift, die nur eine antisemitische Organisation wie die UN verfassen könnte“ und sprach von der „schlimmsten Blutverleumdung in der Geschichte“.

    Systematische sexuelle Gewalt als Mittel der Unterdrückung

    Den UN-Ermittlern zufolge hätten israelische Streitkräfte und Siedler sexuelle Gewalt verübt, darunter Vergewaltigungen, Genitalverletzungen sowie Vergewaltigungsdrohungen mit dem Ziel der Erniedrigung und Einschüchterung. Diese Taten seien von zivilen und militärischen Führungspersönlichkeiten Israels befohlen oder angestachelt worden.

    Die Kommission stellte fest, dass sexuelle Gewalt als „Mittel der Bestrafung und Einschüchterung“ eingesetzt worden sei – sowohl bei Verhaftungen als auch während der Haftzeit, einschließlich Verhören und Durchsuchungen. Die Motive der Täter seien von „extremem Hass auf Palästinenser“ geprägt gewesen, verbunden mit einem „Wunsch, sie zu entmenschlichen und zu bestrafen“.

    Frauen seien routinemäßig mit Vergewaltigung bedroht worden. Dokumentiert wurden Fälle, in denen Frauen gezwungen wurden, sich in der Öffentlichkeit oder vor Soldaten zu entkleiden oder ihren Schleier abzulegen. Zudem seien sie erniedrigenden Leibesvisitationen, Drohungen sowie verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt gewesen.

    Die Kommission bewertete dies als sexuelle Gewalt im Kontext religiöser und kultureller Bekleidungsvorschriften, insbesondere für muslimische Frauen und Mädchen, die zur Verschleierung verpflichtet sind.

    Männer und Jungen seien tagelang nackt in eiskalten israelischen Gefängnissen festgehalten worden. Viele von ihnen hätten angegeben, vergewaltigt worden zu sein.

    Zudem dokumentierte der Bericht, dass erzwungene Nacktheit vor Soldaten und anderen Gefangenen häufig als Mittel der Demütigung eingesetzt wurde – beispielsweise durch wiederholte Leibesvisitationen sowie Verhöre, bei denen die Betroffenen nackt auftreten mussten, teils unter Kameraüberwachung.

    Auch wurden Häftlinge während des Transports unbekleidet mit sexuellen Beleidigungen konfrontiert. In überfüllten Zellen seien sie nackt zusammengepfercht oder in demütigenden Positionen mit verbundenen Augen und gefesselten Händen gezwungen worden, zu verharren.

    Die Kommission verifizierte vier Fälle, in denen Mitglieder der israelischen Sicherheitskräfte männliche Gefangene durch Tritte, Ziehen oder Quetschen der Genitalien misshandelten. Andere Opfer berichteten, dass sie mit Fingern, Stöcken, Besenstielen, Gemüse oder Metallstangen gewaltsam penetriert worden seien.

    Der Bericht kam zu dem Schluss, dass die dokumentierten Fälle der sexuellen Gewalt zu weit verbreitet und zu ähnlich seien, als dass sie nur auf einzelne Täter zurückzuführen sein könnten. Vielmehr sei die Gewalt systematisch.

    „Die von der Kommission gesammelten Beweise zeigen einen erschreckenden Anstieg sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt“, erklärte Navi Pillay, die Vorsitzende der Untersuchungskommission.

    „Es gibt keinen Zweifel daran, dass Israel sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gezielt einsetzt, um Palästinenser zu terrorisieren und ein Unterdrückungssystem aufrechtzuerhalten, das ihr Selbstbestimmungsrecht untergräbt“, so Pillay weiter.

    Zerstörung des reproduktiven Gesundheitswesens und Vorwürfe des Völkermords

    Der Bericht beschuldigt Israel zudem, systematisch Einrichtungen für sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung anzugreifen und den Zugang zu Medikamenten sowie medizinischer Ausrüstung zu blockieren. Dadurch seien die Sicherheit von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Nachsorge massiv gefährdet worden – ein Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

    Die Kommission erklärte, dass durch diese Bedingungen in Gaza zahlreiche Todesfälle infolge von Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen eingetreten seien. Dies stelle ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Ausrottung“ dar.

    Darüber hinaus habe Israel gezielt „Lebensbedingungen geschaffen, die auf die physische Vernichtung der Palästinenser abzielen“ und Maßnahmen verhängt, die „darauf gerichtet sind, Geburten zu verhindern“. Beide Tatbestände erfüllten die Definition des Völkermords gemäß der Genozidkonvention und dem Römischen Statut.

    „Die gezielte Zerstörung reproduktiver Gesundheitseinrichtungen – darunter direkte Angriffe auf Entbindungsstationen sowie Gazas größte In-vitro-Fertilitätsklinik – verbunden mit der systematischen Aushungerung der Bevölkerung, betrifft alle Aspekte der Fortpflanzung“, erklärte Pillay.

    „Diese Verstöße haben nicht nur unmittelbar schwerwiegende körperliche und psychische Schäden bei Frauen und Mädchen verursacht, sondern auch langfristige, irreversible Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und die Fortpflanzungsfähigkeit der Palästinenser als Gruppe.“

    MAB