Schlagwort: Rechtsstaat

  • Schleichende Grenzverschiebung: Warum immer mehr Franzosen Folter für akzeptabel halten

    Schleichende Grenzverschiebung: Warum immer mehr Franzosen Folter für akzeptabel halten

    Mehr als jeder dritte Franzose hält den Einsatz von Folter in Ausnahmefällen für vertretbar. Was auf den ersten Blick wie eine abstrakte Meinungsumfrage erscheint, berührt in Wahrheit den normativen Kern des demokratischen Rechtsstaats. Die jüngsten Zahlen markieren keinen plötzlichen Bruch, sondern eine langsame, über Jahre hinweg verlaufende Verschiebung gesellschaftlicher Maßstäbe – gespeist aus Sicherheitsängsten, politischer Polarisierung und einem tief sitzenden Glauben an die Wirksamkeit staatlicher Gewalt.

    Die Entwicklung wirft grundlegende Fragen auf: Wie stabil sind menschenrechtliche Tabus in Zeiten permanenter Bedrohungswahrnehmung? Und wie widerstandsfähig ist die republikanische Kultur Frankreichs gegenüber autoritären Versuchungen?

    Zahlen mit politischer Sprengkraft

    Nach einer aktuellen Erhebung halten 38 Prozent der Befragten Folter in bestimmten Ausnahmefällen für akzeptabel. Der Wert liegt damit höher als noch vor zehn Jahren und deutlich über dem Niveau der frühen 2000er Jahre. Der Trend ist eindeutig: Die prinzipielle Ablehnung staatlicher Gewaltanwendung jenseits des Rechts verliert an Selbstverständlichkeit.

    Auffällig ist weniger die absolute Zahl als ihre gesellschaftliche Verteilung. Die Umfrage offenbart einen scharfen politischen Graben. Während eine klare Mehrheit der linken Wählerschaft Folter kategorisch ablehnt, zeigt sich bei Sympathisanten des rechten politischen Spektrums eine weitgehende Normalisierung dieser Vorstellung. Die Haltung zur Folter fungiert damit zunehmend als Marker politischer Identität – vergleichbar mit Fragen der Migration, der inneren Sicherheit oder der Rolle des Staates insgesamt.

    Diese Polarisierung deutet darauf hin, dass es sich nicht allein um eine moralische Debatte handelt, sondern um eine grundlegende Auseinandersetzung über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.

    Der Mythos der Wirksamkeit

    Ein zentrales Motiv der Folterbefürwortung ist der Glaube an ihre Effektivität. Ein erheblicher Teil der Befragten ist überzeugt, dass Folter helfen könne, Terroranschläge zu verhindern, Geständnisse zu erzwingen oder verlässliche Informationen zu gewinnen. Besonders deutlich wird dieser Widerspruch in hypothetischen Extremszenarien – etwa der berühmten „tickenden Bombe“.

    Gerade diese Denkfigur hat sich tief in das kollektive Bewusstsein eingegraben. Sie suggeriert eine moralische Ausnahmesituation, in der rechtsstaatliche Prinzipien als Luxus erscheinen. Dabei handelt es sich weniger um eine realistische Lagebeschreibung als um ein narratives Instrument, das moralische Hemmschwellen senkt.

    Empirisch ist dieser Wirksamkeitsglaube nicht haltbar. Die Forschung zeigt seit Jahren, dass unter Zwang gewonnene Informationen häufig falsch, widersprüchlich oder gezielt irreführend sind. Dennoch hält sich die Vorstellung hartnäckig – ein Hinweis darauf, dass Meinungen in diesem Bereich weniger auf Fakten als auf Emotionen beruhen.

    Angst als politischer Faktor

    Die steigende Akzeptanz von Folter lässt sich kaum losgelöst von den kollektiven Erfahrungen der vergangenen Jahre betrachten. Terroranschläge, Ausnahmezustände, eine allgegenwärtige Sicherheitsrhetorik: Frankreich hat seit 2015 eine Phase dauerhafter Alarmbereitschaft erlebt. Solche Erfahrungen hinterlassen Spuren im gesellschaftlichen Denken.

    Angst verändert politische Maßstäbe. Sie begünstigt einfache Lösungen, stärkt das Bedürfnis nach Kontrolle und reduziert die Bereitschaft, normative Grenzen zu verteidigen. In diesem Klima erscheinen drastische Maßnahmen nicht als Rechtsbruch, sondern als notwendige Schutzreaktion.

    Hinzu kommt eine politische Sprache, die Sicherheit zunehmend als Nullsummenspiel darstellt: Wer absolute Sicherheit will, müsse bereit sein, Freiheiten zu opfern. Die Akzeptanz von Folter ist die extremste Ausprägung dieser Logik.

    Rechtsstaatliche Tabus unter Druck

    Dabei ist das Folterverbot kein gewöhnliches Rechtsprinzip. Es gehört zu den wenigen Normen, die absolut gelten – ohne Ausnahme, ohne Abwägung. In der europäischen Rechtskultur markiert es eine zivilisatorische Grenze, die aus historischen Erfahrungen gezogen wurde.

    Frankreich hat diese Grenze bewusst verankert: in der Verfassung, im Strafrecht, im Selbstverständnis der Republik. Die Ablehnung von Folter ist Teil jener republikanischen Erzählung, die den Staat an Recht und Würde bindet – gerade in Krisenzeiten.

    Wenn nun ein wachsender Teil der Bevölkerung bereit ist, dieses Tabu zu relativieren, stellt sich weniger die Frage nach einzelnen Maßnahmen als nach der normativen Stabilität des Systems. Rechtsstaatlichkeit lebt nicht allein von Gesetzen, sondern von gesellschaftlicher Zustimmung.

    Wahrnehmung staatlicher Gewalt

    Bemerkenswert ist zudem ein scheinbarer Widerspruch in der öffentlichen Wahrnehmung. Zwar glaubt fast jeder zweite Befragte, dass es in Frankreich zu Folter durch Sicherheitskräfte gekommen sei, doch dieser Anteil ist rückläufig. Offenbar sinkt die Sensibilität für staatliche Gewalt, selbst dort, wo sie vermutet wird.

    Dies könnte auf einen Gewöhnungseffekt hindeuten. Je stärker Sicherheitsmaßnahmen normalisiert werden, desto weniger werden Grenzüberschreitungen als solche wahrgenommen. Die Debatte verschiebt sich dann von der Frage des „Ob“ zur Frage des „Wie weit“.

    Demokratie im Stresstest

    Die Umfrage ist kein Beleg für eine autoritäre Mehrheit in Frankreich. Sie zeigt jedoch, wie fragil demokratische Normen unter Dauerstress werden können. Die Bereitschaft, Folter in Ausnahmefällen zu akzeptieren, signalisiert ein Denken in Notstandslogiken – ein Denken, das mit dem liberalen Rechtsstaat schwer vereinbar ist.

    Für die Politik ergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung. Einerseits muss sie reale Sicherheitsbedürfnisse ernst nehmen. Andererseits darf sie nicht den Eindruck erwecken, dass grundlegende Rechte verhandelbar seien. Jede Relativierung nährt die Vorstellung, dass moralische Grenzen situationsabhängig sind.

    Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen seit Jahren vor genau dieser Entwicklung: der schleichenden Verschiebung dessen, was als denkbar, sagbar und schließlich machbar gilt.

    Der eigentliche Konflikt verläuft nicht zwischen Sicherheit und Naivität, sondern zwischen kurzfristiger Beruhigung und langfristiger Rechtsbindung. Demokratien zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie Gefahren leugnen, sondern dadurch, dass sie ihnen ohne Selbstaufgabe begegnen.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Justiz unter Druck – Frankreichs Regierung will mit zwei Gesetzesprojekten die überlastete Strafjustiz entflechten

    Justiz unter Druck – Frankreichs Regierung will mit zwei Gesetzesprojekten die überlastete Strafjustiz entflechten

    Fünf Jahre Wartezeit für ein Vergewaltigungsverfahren, acht Jahre bis zur Verhandlung eines Tötungsdelikts – Frankreichs Strafjustiz steht vor einem Kollaps. Am 4. Februar kündigte Justizminister Gérald Darmanin auf RTL zwei Gesetzesinitiativen an, mit denen die Regierung das System tiefgreifend reformieren will. Die Maßnahmen zielen auf eine radikale Verkürzung der Verfahrensdauer und eine Neuordnung der Strafvollstreckung – ein politischer Kraftakt mit ungewissem Ausgang.

    5.000 unbearbeitete Strafverfahren: ein System an der Belastungsgrenze

    „Wir haben 5.000 anhängige Strafsachen“, erklärte Darmanin offen. Dabei handelt es sich ausschließlich um sehr schwere Straftaten, die in den französischen cours d’assises noch keinen Verhandlungstermin erhalten haben. Die Ursachen sind vielschichtig: chronischer Personalmangel, ineffiziente Abläufe, überlastete Gerichte. Schon 2022 hatte der Conseil supérieur de la magistrature vor einer „strukturellen Krise der Strafjustiz“ gewarnt.

    Das Justizministerium will nun mit zwei getrennten Gesetzentwürfen gegensteuern: Der erste, der binnen eines Monats dem Ministerrat vorgelegt werden soll, betrifft die Strafverfahren selbst. Der zweite – mit leicht versetztem Zeitplan – fokussiert sich auf die Strafvollstreckung.

    Schnellere Verfahren: Effizienz um jeden Preis?

    Im Zentrum der Reform steht das Ziel, die Dauer bis zur Hauptverhandlung in schweren Strafsachen zu halbieren. Dafür sollen Verfahrensabläufe gestrafft und alternative Formen der Strafverfolgung ausgebaut werden. So soll die bislang auf Delikte beschränkte comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité (CRPC) – eine Art französisches „plea bargaining“ – künftig auch bei Verbrechen zugelassen werden. Damit könnte die Justiz bei Angeklagten mit Geständnis und Zustimmung der Opfer auf ein vollständiges Verfahren verzichten und im Gegenzug eine reduzierte Strafe aussprechen.

    Ein weiteres Element ist die Aufwertung der cours criminelles départementales (CCD), die bisher für mittlere Kriminalität zuständig sind. Sie sollen künftig auch bei Wiederholungstätern oder im Berufungsverfahren urteilen dürfen – bislang ausschließliche Domäne der cours d’assises. Kritiker warnen jedoch vor einem Verlust rechtsstaatlicher Qualität: Die CCD urteilen ohne Geschworene, was bei schwerwiegenden Straftaten als problematisch gilt.

    Strafvollzug: weniger Automatismen, mehr richterliches Ermessen

    Der zweite Gesetzesvorschlag betrifft den Strafvollzug – einen Bereich, in dem sich politische Symbolik und sachpolitischer Pragmatismus oft widersprechen. So soll die bislang weit verbreitete Möglichkeit eines automatischen Strafnachlasses (aménagement de peine obligatoire) abgeschafft werden. Stattdessen sollen Richter größeren Ermessensspielraum erhalten, um über den Vollzug individuell zu entscheiden.

    Auch über sogenannte ultra-kurze Freiheitsstrafen wird erneut diskutiert – ein Konzept, das bereits unter früheren Regierungen aufkam, aber nie systematisch umgesetzt wurde. Dabei handelt es sich um Haftstrafen von wenigen Tagen bis maximal einem Monat, gedacht als schnelle und spürbare Reaktion auf bestimmte Delikte, ohne die Nachteile langer Inhaftierung.

    Zudem ist eine Einschränkung von Bewährungsstrafen für Ersttäter vorgesehen – ein Kurswechsel, der auf eine „härtere Linie“ im Umgang mit Kriminalität hindeutet.

    Zwischen Rechtsstaat und Sicherheitsversprechen

    Die geplanten Reformen greifen tief in das Selbstverständnis der französischen Justiz ein. Während Polizeigewerkschaften und konservative Politiker die Beschleunigung der Verfahren und schärferen Vollzugsvorgaben begrüßen, warnen Anwaltsvereinigungen und Menschenrechtsorganisationen vor einer Aushöhlung prozessualer Garantien. Ein fairer Prozess dürfe nicht dem Effizienzgebot geopfert werden, lautet eine häufige Kritik.

    Die Debatte spiegelt ein vertrautes Spannungsfeld wider: Auf der einen Seite der Ruf nach einem reaktionsschnellen, durchsetzungsfähigen Rechtsstaat – auf der anderen die Verteidigung justizieller Grundprinzipien wie dem Recht auf Verteidigung, Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Verfahrens. Der Verzicht auf Geschworene, der Ausbau von Vergleichsverfahren und der Druck zu schnellen Urteilen bergen Risiken für die Rechtskultur.

    Frankreich steht damit vor einer entscheidenden Weggabelung. Während andere europäische Länder wie Deutschland oder Italien ebenfalls unter überlasteten Justizsystemen leiden, geht Paris mit einem legislativ-prozeduralen Doppelangriff voran – ein Vorhaben, das auch als Testfall für strukturelle Justizmodernisierung in demokratischen Rechtsstaaten gelten kann.

    Ob der politische Wille ausreicht, um die strukturellen Blockaden zu lösen, oder ob neue Dysfunktionalitäten entstehen, wird sich erst in der Praxis zeigen. Der bevorstehende Gesetzgebungsprozess dürfte jedenfalls kontrovers verlaufen – und weitreichende Auswirkungen auf den Alltag der französischen Justiz haben.

    Autor: P. Tiko

  • Ordnung und Freiheit – Frankreichs Senat diskutiert über erweiterte Befugnisse für die Polizei der Kommunen

    Ordnung und Freiheit – Frankreichs Senat diskutiert über erweiterte Befugnisse für die Polizei der Kommunen

    Und berührt dabei Grundfragen des Staatsverständnisses Ein seit dem 3. Februar im französischen Senat diskutierter Gesetzentwurf der Regierung bringt eine institutionell und gesellschaftlich sensible Debatte zurück in den öffentlichen Fokus: Sollen police municipale und gardes champêtres – also kommunale Sicherheitskräfte – mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden, um Straftaten des Alltags effektiver verfolgen zu können? Die Regierung betont die Notwendigkeit, das Sicherheitsrecht an eine veränderte Realität anzupassen. Kritiker hingegen warnen vor einer fragmentierten Sicherheitsarchitektur und dem schleichenden Rückzug des Staates aus seiner hoheitlichen Kernaufgabe. Sicherheitskräfte im Wandel: Realität vor Rechtslage In knapp 3.800 französischen Kommunen sind rund 28.000 Polizeibeamte auf kommunaler Ebene im Einsatz. Ihre Aufgaben reichen von der Verkehrsregelung bis zur Präsenz auf öffentlichen Plätzen, besonders in kleineren Städten, wo die nationale Polizei nur begrenzt …

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  • Schusswaffe mit Gesetzesschutz? Die Debatte um die „Annahme der Notwehr“ für französische Polizeikräfte

    Schusswaffe mit Gesetzesschutz? Die Debatte um die „Annahme der Notwehr“ für französische Polizeikräfte

    Ein Vorstoß der französischen Republikaner (Les Républicains, LR) sorgt in Paris für politische Brisanz. Wenige Tage nach dem Tod eines Mannes in Polizeigewahrsam debattiert die Nationalversammlung am 22. Januar 2026 über einen Gesetzentwurf, der Polizeikräften im Einsatz eine sogenannte „Präsumption der Notwehr“ zugestehen will – also eine rechtliche Vermutung, dass der Waffeneinsatz durch die Beamten in Notwehr erfolgte. Was auf den ersten Blick nach juristischer Spitzfindigkeit klingt, ist in Wahrheit ein tiefgreifender Eingriff in das Verhältnis zwischen Staat und Bürger – mit weitreichenden Folgen für Rechtsstaatlichkeit, Gewaltmonopol und gesellschaftliches Vertrauen. Was der Gesetzentwurf vorsieht Die von LR-Abgeordneten um Laurent Wauquiez eingebrachte Gesetzesinitiative besteht aus einem einzigen Artikel, der jedoch juristisch höchst bedeutsam ist: Polizisten und Gendarmen – auch im kommunalen Dienst – sollen bei Gebrauch ihrer Dienstwaffe im Rahmen ihrer Aufgaben grundsätzlic…

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  • Warum immer dann, wenn es wirklich drauf ankommt? Ein Kommentar zur Affäre Pelicot

    Warum immer dann, wenn es wirklich drauf ankommt? Ein Kommentar zur Affäre Pelicot

    Manchmal reicht ein Brief, um ein Leben zu zerstören. Oder genauer: sein Verschwinden.

    Im Fall Dominique Pelicot lag bereits 2010 alles auf dem Tisch. DNA. Ein Abgleich. Eine frühere Vergewaltigung. Ein Mann, der auffällig geworden war. Der Stoff, aus dem Verhaftungen entstehen. Und was macht der Rechtsstaat? Er schreibt einen Brief. Einen einzigen. Ohne Nachweis. Ohne Kontrolle. Ohne Dringlichkeit. Und verliert ihn. Einfach so. Als wäre es eine vergessene Geburtstagskarte.

    Vierzehn Jahre lang blieb dieser Brief das vielleicht teuerste Stück Papier der französischen Justiz. Vierzehn Jahre, in denen niemand nachfragte, niemand nachhakte, niemand innehielt und sagte: Moment mal, da war doch was. Währenddessen begann das Martyrium von Gisèle Pelicot – ein unerträglicher Albtraum, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können.

    Natürlich heißt es jetzt: Reorganisation. Überlastung. Systemfehler. Das Wort „System“ klingt angenehm anonym. Es entlastet. Es nimmt niemanden in die Pflicht. Kein Mensch, keine Entscheidung, kein Schreibtisch trägt Schuld – nur ein diffuses Konstrukt. Wie praktisch. Wie bequem. Wie fatal.

    Der eigentliche Skandal liegt nicht in dem verlorenen Schreiben. Er liegt in der Gelassenheit, mit der man hinnimmt, dass so etwas passieren darf. Als gehöre es zur natürlichen Ordnung der Dinge, dass Akten verschwinden und Täter unbehelligt bleiben. Die Justiz wirkt hier wie ein Uhrwerk, das regelmäßig stehen bleibt – und sich jedes Mal überrascht zeigt, wenn jemand merkt, dass die Zeit weitergelaufen ist.

    Besonders bitter: Noch heute dürfen entscheidende Informationen per einfachem Postweg verschickt werden. Kein digitaler Nachweis, keine Sicherung. Faxgeräte sind längst Museumsstücke, doch im Justizalltag atmet noch immer der Geist der Schreibmaschine. Ab Februar 2026 soll alles besser werden. Digital. Nachvollziehbar. Sicher. Man nickt höflich. Und denkt unweigerlich: Warum nicht früher? Warum erst, wenn der Schaden irreparabel ist?

    Diese Affäre erzählt weniger von Technik als von Haltung. Von einer Kultur, in der Verfahren wichtiger erscheinen als Folgen. In der Verantwortung verdunstet, sobald sie nicht klar zugeordnet werden kann. Und in der Opfer erst dann Gewicht bekommen, wenn die Täter vor Gericht sitzen – Jahre zu spät.

    Warum passieren solche Fehler immer dann, wenn es wirklich drauf ankommt?
    Vielleicht, weil „wirklich drauf ankommen“ im Behördenalltag ein theoretischer Zustand bleibt. Einer, der sich erst dann materialisiert, wenn er einen Namen trägt. Und dann ist das Papier längst weg.

    Ein Kommentar von Daniel Ivers

  • Zerreißprobe: Warum Gérald Darmanin bei den Pariser Anwälten in Ungnade fiel

    Zerreißprobe: Warum Gérald Darmanin bei den Pariser Anwälten in Ungnade fiel

    Der Neujahrsempfang des Pariser Anwaltskollegiums hätte eine routinierte Veranstaltung im juristischen Jahreskalender Frankreichs sein können – ein formelles Stelldichein von Justiz, Anwaltschaft und Politik. Doch am 14. Januar 2026 wurde daraus ein symbolträchtiger Affront: Justizminister Gérald Darmanin wurde im Saal der Maison de la Mutualité von einem Teil der Anwesenden ausgebuht, mit Transparenten empfangen – „Darman’injustice“ – und mit Rücktrittsforderungen konfrontiert. Der Vorfall offenbart eine tiefe Vertrauenskrise zwischen Teilen der Justiz und dem gegenwärtigen Kurs der französischen Regierung in Rechts- und Innenpolitik. Ein Minister in der Defensive Die Reaktionen im Saal waren zwar zahlenmäßig überschaubar – rund ein Dutzend Anwälte beteiligten sich an der Protestaktion, 160 unterzeichneten im Vorfeld einen kritischen Appell bei rund 37.000 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten in Paris. Doch symbolisch war der Vorgang aufgeladen. Denn dass ein amtierender Justizminist…

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  • Marine Le Pen vor dem Berufungsgericht: Zwischen juristischem Risiko und politischem Kalkul

    Marine Le Pen vor dem Berufungsgericht: Zwischen juristischem Risiko und politischem Kalkul

    Mit dem Beginn des Berufungsprozesses im Fall der parlamentarischen Assistenzgelder steht für Marine Le Pen weit mehr auf dem Spiel als eine strafrechtliche Bewertung ihres politischen Umgangs mit EU-Mitteln. Es geht um ihre politische Zukunft – und die Frage, ob sie 2027 überhaupt zur Präsidentschaftswahl antreten darf. Der Prozess entwickelt sich dabei zunehmend auch zu einer Gratwanderung zwischen Verteidigung, Schadensbegrenzung und einem möglichen strategischen mea culpa.

    Ein komplexer Fall mit weitreichenden Implikationen Seit dem 13. Januar 2026 steht Marine Le Pen erneut vor Gericht. Der Berufungsprozess am Pariser Justizpalast betrifft den Vorwurf, sie habe zusammen mit anderen Europaabgeordneten des damaligen Front National (heute: Rassemblement National, RN) über Jahre hinweg parlamentarische Mittel zweckentfremdet. Konkret geht es um rund 6,8 Millionen Euro, mit denen EU-Abgeordnete Mitarbeiter bezahlt haben sollen, die tatsächlich nicht für die parlamentarische Arbeit in …

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  • Wenn ein Spiel zur Anklage wird

    Wenn ein Spiel zur Anklage wird

    Wie Marseilles Anwälte mit einem fiktiven Brettspiel auf die Krise der Familiengerichtsbarkeit aufmerksam machen Am 13. Januar 2026 präsentierte der Anwaltsverband von Marseille eine ungewöhnliche Protestaktion: ein erfundenes Gesellschaftsspiel mit dem schlichten Titel Divorce. Die Spielschachtel erinnert an ein klassisches Brettspiel für die ganze Familie – doch was sich darin verbirgt, ist ein ebenso ironisches wie bitteres Abbild der Realität. In grellen Farben und mit zugespitzten Kartenmotiven macht das Spiel auf die massiven strukturellen Defizite im französischen Justizwesen aufmerksam – insbesondere im Bereich der Familiengerichtsbarkeit. Mit dieser Aktion schlägt die Anwaltschaft Alarm: Die Dauer familienrechtlicher Verfahren hat vielerorts ein Maß erreicht, das für Betroffene zur psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Belastung wird.

    Ein Spiel mit Ernstcharakter Divorce ist keine käufliche Ware, sondern eine medienwirksame Parodie. Karten wie „Verlegte Anhörung“, „Schla…

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  • Geheimdienst: Warum die Verurteilung von Bernard Bajolet Frankreichs Institutionen erschüttert

    Geheimdienst: Warum die Verurteilung von Bernard Bajolet Frankreichs Institutionen erschüttert

    Die Verurteilung des früheren DGSE-Chefs Bernard Bajolet zu einem Jahr Haft auf Bewährung markiert einen bemerkenswerten Einschnitt in der Geschichte der französischen Sicherheitsdienste. Das Urteil des Gerichts in Bobigny ist nicht nur das Ergebnis eines zehnjährigen Justizverfahrens – es wirft auch grundlegende Fragen über Rechtsstaatlichkeit, politische Verantwortung und die Kontrolle der Geheimdienste in einer demokratischen Ordnung auf.

    Der Fall Bajolet: Ein Kapitel aus dem Innersten des Staates Bernard Bajolet, zwischen 2013 und 2017 Chef der Direction générale de la sécurité extérieure (DGSE) – Frankreichs Auslandsgeheimdienst – wurde am 8. Januar 2026 wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe fiel damit höher aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs bis acht Monate. Zugleich entschied das Gericht, die Verurteilung nicht ins Strafregister einzutragen – mit Verweis auf die „besonderen Verdienste“ des …

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  • Drei Jahre auf Bewährung – wenn der Streifenwagen zur Waffe wird

    Drei Jahre auf Bewährung – wenn der Streifenwagen zur Waffe wird

    Manchmal kippt ein Moment im Straßenverkehr schneller als ein Motorrad in der Kurve. Ein Spurwechsel, ein Stoß, ein Augenblick der Eskalation – und plötzlich steht nicht mehr ein Verkehrsvergehen im Raum, sondern die Grundfrage nach Macht, Verantwortung und staatlicher Gewalt. Genau darum ging es am 18. Dezember 2025 im Strafgericht von Créteil, als zwei französische Polizisten wegen eines Vorfalls auf der Autobahn A4 verurteilt wurden, der das Land monatelang beschäftigte. Das Urteil fiel deutlich aus. Drei Jahre Haft auf Bewährung wegen vorsätzlicher, erschwerter Körperverletzung. Hinzu kam ein einjähriges Verbot, als Polizist zu arbeiten oder eine Waffe zu tragen. Für die Justiz ein klares Signal, für viele Beobachter ein seltener Moment, in dem sich der Rechtsstaat sichtbar gegen eigene Repräsentanten stellte. Der Vorfall selbst ereignete sich am 14. Oktober 2025, an einem gewöhnlichen Abend im Großraum Paris. Hugo V., ein junger Motorradfahrer, war auf der A4 unterwegs Richtung Se…

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