Schlagwort: Recht auf Abtreibung

  • Abtreibung: Senat spricht sich für Verankerung in der französischen Verfassung aus

    Abtreibung: Senat spricht sich für Verankerung in der französischen Verfassung aus

    Am Mittwoch, dem 1. Februar, sprach sich der Senat mit 166 zu 152 Stimmen dafür aus, die „Freiheit der Frau“, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der Verfassung zu verankern. Eine Formulierung, die den von der Linken bevorzugten Begriff des „Rechts der Frau“ abschwächt. Der Senat hat am Mittwoch dafür gestimmt, die „Freiheit der Frau“, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in der französischen Verfassung zu verankern. Diese Formulierung verzichtet auf den Begriff des „Rechts“, der der Linken so wichtig ist, ermöglicht aber die Fortsetzung der parlamentarischen Debatte. Die Abstimmung wurde mit 166 Ja- zu 152 Nein-Stimmen entschieden.

    Auch wenn der Weg bis zu einer möglichen endgültigen Verabschiedung durch das Parlament – der zudem noch ein Referendum folgen müsste – noch sehr weit ist, begrüßte die sozialistische Fraktion sofort einen „großen Fortschritt für die Rechte der Frauen“ und die Grünen …

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  • Nationalversammlung stimmt für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung

    Nationalversammlung stimmt für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung

    Die Nationalversammlung hat sich am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern. Der von der Mehrheit unterstützte Vorschlag der Partei La France insoumise muss nun noch vom Senat gebilligt werden. Wird das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bald in die französische Verfassung aufgenommen? Die Nationalversammlung jedenfalls hat sich am Donnerstag, dem 24. November, mit großer Mehrheit für die Aufnahme des Rechts auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung ausgesprochen und damit einen von der Mehrheit unterstützten Vorschlag der Partei La France insoumise (LFI) angenommen. Die Abgeordneten nahmen mit 337 zu 32 Stimmen einen Kompromisstext an, in der Hoffnung, so auch die Zustimmung des Senats zu erhalten, die für eine Verfassungsreform unerlässlich ist. Mit diesem Text zum Schutz des Rechts auf Abtreibung gehe es darum, „sich vor einem Rückschritt zu schützen“, wie er kürzlich in den USA oder and…

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  • Senat spricht sich gegen die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung aus

    Senat spricht sich gegen die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung aus

    Der mehrheitlich rechtsgerichtete Senat lehnte einen entsprechenden parteiübergreifenden Gesetzesvorschlag, der vauch on der Regierung unterstützt wurde, ab. Die Debatte über dieses Thema wird im November in der Nationalversammlung fortgesetzt. Der mehrheitlich rechtsgerichtete Senat lehnte am Mittwoch, dem 19. Oktober, in erster Lesung einen parteiübergreifenden Gesetzesvorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung ab, der auch von der Regierung unterstützt wurde. Die Ablehnung erfolgte mit 139 Ja-Stimmen und 172 Nein-Stimmen nach einem teilweise heftigen Schlagabtausch, der sich zu einer rechts-links-Konfrontation entwickelte. „Die Mehrheit des Senats hat sich gegen den Willen von 81% der Französinnen und Franzosen entschieden“, reagierte die Verfasserin des Gesetzesvorschlags, Melanie Vogel, die sagte: „Dieser Kampf ist noch nicht vorbei. Er beginnt gerade erst“. In der Nationalversammlung sind zwei ähnliche verfassungsrechtliche Gesetzesvorschlä…

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  • Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung erleidet im Senat einen Rückschlag

    Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung erleidet im Senat einen Rückschlag

    Der Gesetzesausschuss des Senats erklärt zwar, dass man „dem Schutz des Schwangerschaftsabbruchs verpflichtet“ sei, ist aber der Ansicht, dass „eine Verfassungsänderung nicht erforderlich ist“. Der Gesetzgebungsausschuss des französischen Senats, in dem die Rechte derzeit die Mehrheit hat, lehnte am Mittwoch, dem 12. Oktober, einen Vorschlag der grünen Senatorin Mélanie Vogel ab, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch und Empfängnisverhütung in der Verfassung zu verankern. Es wird ein ähnliches Ergebnis am kommenden Mittwoch in der Abstimmung erwartet. Der Gesetzesausschuss des Senats erklärt zwar, dass man „dem Schutz des Schwangerschaftsabbruchs verpflichtet“ sei, ist jedoch der Ansicht, dass „eine Verfassungsänderung nicht erforderlich ist“. Die Fraktionsvorsitzenden der Senatsmehrheit, Bruno Retailleau (LR) und Hervé Marseille (Zentrum), stimmen dem zu. Jetzt wird sich alles in der Abstimmung der Senatoren entscheiden. In der Regel lassen die Fraktionen ihren Mitgliedern bei solchen…

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