Schlagwort: Prozess

  • Steuerbetrug: Shakira vor der spanischen Justiz

    Steuerbetrug: Shakira vor der spanischen Justiz

    Am Montag, dem 20. November, beginnt in Barcelona (Spanien) der Prozess gegen Shakira wegen Steuerhinterziehung in Höhe von schätzungsweise fast 14,5 Millionen Euro. Drastischer Szenenwechsel für Superstar Shakira. Schluss mit den Musikvideos und dem Glitzer. Am Montag, den 20. November, geht es für…

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  • Franzose in Paris wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Übergriffe in Südostasien vor Gericht

    Franzose in Paris wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Übergriffe in Südostasien vor Gericht

    Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter steht ab dem 3. November in Paris vor Gericht. Er wird verdächtigt, in mehreren Ländern Südostasiens Dutzende Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe auf Teenager begangen zu haben.

    Die Ermittlungen erstreckten sich über fast 30 Jahre und sind so umfangreich, dass der 50-Jährige zunächst nur für einen Teil der in Malaysia begangenen Taten an rund 20 Kindern und Jugendlichen vor Gericht gestellt werden soll.

    Die kriminelle Karriere des heute 55-jährigen Jean-Christophe Quénot endete vor vier Jahren in Bangkok, als thailändische Polizisten ihn mit zwei 14-jährigen Jungen in einem Hotelzimmer erwischten. Es gelingt ihm zunächst zu fliehen, doch als er nach Besançon zurückkehrt, wird er von der französischen Polizei festgenommen.

    In der Zwischenzeit hatte der 50-Jährige sich selbst ein Paket aus Südostasien mit 17 Festplatten mit den Beweisen seiner Taten geschickt: etwa 170.000 Fotos und Videos von sexuellem Missbrauch seit 1991, auf denen er zu sehen ist, aber auch schriftliche, „akribisch genaue“ Berichte über jeden Moment, den er mit den Jungen verbrachte – „für ein Taschengeld“, wie in seinen Berichten schrieb.

    Der Mann zeigt den Ermittlern zufolge „keine echten Schuldgefühle“, obwohl er sich „durchaus bewusst ist, dass er illegal handelt“. Trotz der Bilder behauptet er, dass er sich stets der Zustimmung der Kinder versichert hat, und erklärt, dass ihre Grimassen Grinsen ausdrücken, wie man es unter dem Einfluss von Lust erleben kann. Er beschreibt seine Opfer kühl als Jungen, die „gerne den Pornostar spielen“.

  • TotalEnergies in Afrika: Französischer Ölkonzern wegen Menschenrechtsverletzungen verklagt

    TotalEnergies in Afrika: Französischer Ölkonzern wegen Menschenrechtsverletzungen verklagt

    Die Organisation „Les Amies de la Terre“ verklagt den Konzern TotalEnergies erneut wegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den EACop-Projekten in Ostafrika.

    „Bei dieser neuen Klage handelt es sich um eine Wiedergutmachungsklage, da die Verletzungen bereits stattgefunden haben“, erklärt Juliette Renaud, Kampagnenleiterin der Organisation Les Amies de la Terre, am Dienstag, dem 27. Juni auf dem Sender Franceinfo. Die Organisation verklagt TotalEnergies erneut wegen Menschenrechtsverletzungen, die durch die Ölprojekte EACop (East african crude oil pipeline), eine 1.500 km lange beheizte Pipeline bis zur Küste Tansanias, und Tilenga, eine Bohrung in Uganda, die in den Naturpark Murchison Falls eingreift, verursacht wurden.

    Die Organisation wirft Total eine Vielzahl von Verstößen vor, die insbesondere mit „Landgrabbing zum Nachteil von mehr als 118.000 Menschen, die ganz oder teilweise enteignet wurden“ zusammenhängen. „Wir fordern das Gericht auf, die zivilrechtliche Haftung von Total anzuerkennen und den Konzern zu verurteilen, diese Schäden zu beheben“, fährt Juliette Renaud fort.

    26 Mitglieder Bewohner von ugandischen Gemeinden fordern Wiedergutmachung. Ihnen wurde die freie Nutzung ihres Landes vorenthalten, ohne dass sie eine Entschädigung erhielten, und sie mussten ihr Land aufgrund von Druck und Einschüchterung ohne ihre Zustimmung abtreten.

    „Es wurde ihnen für mehr als drei oder vier Jahre verboten, ihr Land zu bewirtschaften. All dies führte dazu, dass ihr Recht auf ausreichende Ernährung verletzt wurde. Dies führte zu einer schweren Nahrungsmittelknappheit.“ Betont Juliette Renaud von Les Amies de la Terre gegenüber Franceinfo.

    Darüber hinaus haben Arbeiten zum Bau einer Ölverarbeitungsanlage seit letztem Jahr wiederholt zu Überschwemmungen geführt. Eine Reihe von Verantwortlichen betroffener Gemeinden und Verbänden wurden bedroht und schikaniert, festgenommen und somit in ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit verletzt.

    Diese Einschüchterungen wurden von lokalen Behörden, der ugandischen Polizei, aber auch von Total-Mitarbeitern und Subunternehmern begangen. Es handele sich um Schikanen allein aufgrund der Tatsache, dass sie es wagten, die Ölprojekte zu kritisieren. Selbst in Fällen von Einschüchterung, Druck und Verhaftungen durch die ugandischen Behörden gäbe es eine Verantwortung von Total. Total ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht verpflichtet, Risiken von Menschenrechtsverletzungen und der Verletzung von Grundfreiheiten zu identifizieren und zu verhindern. Dazu gehört auch das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Les Amies de la Terre versucht in der  Klageschrift zu beweisen, dass Total die Risiken von Menschenrechtsverletzungen, die mit diesen Projekten verbunden sind, nicht ausreichend identifiziert hat. Dabei seien diese Risiken durchaus erkennbar gewesen, noch bevor die Projekte in Angriff genommen wurden, die zu massiven Enteignungen in den beiden autoritär geführten Ländern Uganda und Tansania führen.

    „All dies betrifft mehr als 118.000 Menschen, die ganz oder teilweise von ihrem Land enteignet werden, um Platz für diese Ölprojekte zu schaffen.“ So Juliette Renaud, Les Amies de la Terre gegenüber Franceinfo.

  • Prozess um Rio-Paris-Absturz: Freispruch für Airbus und Air France gefordert – Familien sind wütend

    Prozess um Rio-Paris-Absturz: Freispruch für Airbus und Air France gefordert – Familien sind wütend

    Am Mittwoch, dem 7. Dezember, sind die Familien der 228 Opfer des Rio-Paris-Absturzes verärgert und frustriert. Nach einem achtwöchigen Prozess hat die Staatsanwaltschaft das Gericht aufgefordert, Airbus und Air France freizusprechen.

    Wut bei den Familien der Opfer des Absturzes des Air-France-Fluges Rio – Paris vom 1. Juni 2009. „Es ist eine Schande in den Augen der Familien“, sagt Danièle Lévy, Vorsitzende des Vereins Entraide et Solidarité AF447, gegenüber dem Sender France 3. Nach einer fast sechsstündigen Beweisaufnahme forderten die beiden Staatsanwälte unter den Buhrufen der Angehörigen der 228 Opfer den Freispruch des Flugzeugherstellers Airbus und der Fluggesellschaft Air France. Bei dieser Katastrophe habe es weder Versäumnisse noch Fahrlässigkeit gegeben, so die Staatsanwaltschaft.

    Airbus und Air France droht eine Geldstrafe von 225.000 Euro.
    Die Anklage hat die Vorwürfe gegen die beiden Unternehmen fallen gelassen. Zum Beispiel stand die Frage im Raum, warum die eingefrorenen Pitot-Sonden zur Geschwindigkeitsmessung nicht ausgetauscht worden seien. Auch die von Air France durchgeführten Schulungen wurden als ausreichend erachtet. Die Staatsanwaltschaft sieht inzwischen die Reaktion der beiden Piloten, die bei dem Drama ums Leben kamen, als Hauptgrund für den Absturz. Die Entscheidung wird aber nun vom Gericht getroffen werden müssen. Den beiden Unternehmen droht nach der schlimmsten Katastrophe in der Geschichte von Air France eine Geldstrafe von 225.000 Euro wegen fahrlässiger Tötung.

    Lesen Sie dazu auch: Absturz des Fluges Rio-Paris: Prozess gegen Airbus und Air France beginnt 13 Jahre nach…

  • Absturz des Fluges Rio-Paris: Prozess gegen Airbus und Air France beginnt 13 Jahre nach der Tragödie

    Absturz des Fluges Rio-Paris: Prozess gegen Airbus und Air France beginnt 13 Jahre nach der Tragödie

    Der europäische Flugzeughersteller und die französische Fluggesellschaft stehen ab Montag in Paris wegen „fahrlässiger Tötung“ vor Gericht. Der Prozess soll bis Dezember dauern.

    Es war die tödlichste Katastrophe in der Geschichte von Air France. Mehr als 13 Jahre nach dem Absturz über dem Atlantik des Fluges AF447 Rio-Paris, bei dem am 1. Juni 2009 228 Menschen ums Leben kamen, beginnt am Montag, dem 10. Oktober in Paris. Die Richter müssen die Verantwortung von Airbus und Air France untersuchen, die natürlich jegliche strafrechtliche Schuld bestreiten.

    Was wird Airbus und Air France vorgeworfen?
    Die beiden Unternehmen, denen eine Geldstrafe von 225.000 Euro droht, werden wegen „fahrlässiger Tötung“ vor Gericht gestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass die Piloten, die in ein Gewitter geraten waren, durch die Vereisung der Pitot-Geschwindigkeitssonden die Orientierung verloren hatten. Sie konnten den Strömungsabriss des Flugzeugs nicht verhindern, wie dieses Video beweist:

    Nach Abschluss der Ermittlungen kam die Justiz zu dem Schluss, dass gegen Air France genügend Anklagepunkte vorlagen, weil sie „es unterlassen hatte, eine angemessene Ausbildung durchzuführen“ und „die Besatzungen zu informieren, was angesichts einer Vereisung der Sonden zu tun erforderlich gewesen wäre“. Dieses Versäumnis habe „die Piloten daran gehindert, angemessen zu reagieren“. Das Unternehmen bestreitet diese Schlussfolgerung und will auf Freispruch plädieren, da es seiner Meinung nach „kein strafrechtliches Vergehen begangen hat, das zu dem Unfall geführt hätte“.

    Airbus auf der anderen Seite ist angeklagt, weil es „die Schwere der Sondenausfälle unterschätzt“ habe. Vorfälle mit Pitot-Sonden hatten sich bereits in den Monaten vor dem Unfall gehäuft. Der Flugzeughersteller soll „nicht alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, um die Besatzungen der Betreibergesellschaften umgehend zu informieren und zu ihrer wirksamen Schulung beizutragen“. Auch Airbus bestreitet jegliches strafrechtliches Fehlverhalten.

    Warum kommt dieser Prozess so spät?
    Dieser Termin vor den Richtern ist der Höhepunkt eines langen technischen und juristischen Prozesses. Zwar wurden die ersten Trümmerteile sowie Leichen gleich in den Tagen nach dem Absturz gefunden, doch das Wrack wurde erst zwei Jahre später, im April 2011, in 3.900 m Tiefe, umgeben von hohen Unterwasserreliefs, lokalisiert. „Zwei Jahre des Wartens, mit vielen Wendungen, bösen Überraschungen und schlechten Informationen“, erinnert sich Corinne Soulas, die Mutter einer vermissten Passagierin, deren Leiche nie gefunden wurde.

    Erst in einer vierten Suchphase konnten die Flugschreiber geborgen werden, die das Problem der Vereisung der Geschwindigkeitssonden bestätigten. Nach einer Reihe von Gutachten stellten die Untersuchungsrichter das Verfahren am 29. August 2019 zunächst ein. Daraufhin legten die Angehörigen der Opfer und die Pilotengewerkschaften ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

    Am 12. Mai 2021 verkündete die Ermittlungskammer schließlich die Anklage der beiden Unternehmen vor einem Strafgericht.

    „Wir erwarten einen unparteiischen, beispielhaften Prozess, damit so etwas nie wieder passiert und die beiden Angeklagten durch diesen Prozess die Flugsicherheit in den Mittelpunkt stellen und nicht nur die Rentabilität“, sagt Danièle Lamy, Vertreter der Nebenkläger.

    An Bord des Flugzeugs befanden sich insgesamt 216 Passagiere und 12 Besatzungsmitglieder aus 33 verschiedenen Nationen, darunter 72 Franzosen. Zu dem jetzt beginnenden Prozess haben sich 476 Angehörige als Nebenkläger gemeldet.

  • Prozess um Anschlag in Nizza: 1.940 Personen sind Nebenkläger – 300 werden aussagen

    Prozess um Anschlag in Nizza: 1.940 Personen sind Nebenkläger – 300 werden aussagen

    Allerdings nehmen nur wenige der Nebenkläger direkt am Prozess teil.

    1.940 Personen haben sich als Nebenkläger im Prozess um das Attentat vom 14. Juli 2016 auf der Promenade des Anglais in Nizza, der am Montag, den 5. September, vor dem Sondergericht für Schwurgerichte in Paris begonnen hat, registrieren lassen. Es gibt 300 Zeugen, die im Laufe des Prozesses aussagen wollen.

    Lesen Sie auch: Prozess um den Anschlag in Nizza: 6 Jahre später wollen die Opfer Gerechtigkeit

    Es ist allerdings zu erwarten, dass nicht alle, die sich anmelden, auch als Nebenkläger anerkannt werden. Die Justiz wird die Nebenkläger erst in einer Entscheidung im Jahr 2023 bestätigen, also mehrere Wochen nach dem Urteil, das für Dezember 2022 erwartet wird. Die Entscheidung wird auf mehreren Kriterien beruhen, die eine Vertreterin der Nationalen Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft (NAT) am ersten Verhandlungstag am Montag erläuterte. Beispielsweise wird die Justiz prüfen, ob es sich um direkte oder indirekte Opfer des Angreifers handelt, ob sie sich auf der Fahrbahn des LKWs befanden oder nicht, ob sie zum Zeitpunkt der Tat anwesend waren oder nicht.

    Lesen Sie auch: Nizza-Attentat-Prozess: Nizzas Bürgermeister Christian Estrosi als Zeuge geladen

    Der Prozess findet in Paris statt
    Im Gegensatz zu der großen Anzahl an angemeldeten Nebenklägern wohnen nur wenige dem Prozess tatsächlich bei, obwohl für sie über tausend Plätze im Sondergericht in Paris und in zwei Sälen des Palais des Congrès in Nizza reserviert sind. Eine Organisation, mit der sich die Bürger von Nizza offensichtlich nicht recht anfreunden können. Die Säle in Paris und Nizza sind fast leer. Insgesamt nur 85 Opfer oder Angehörige von Opfern waren am ersten Tag des Prozesses in Paris und Nizza anwesend, wie Franceinfo berichtet. Etwa dreißig kamen am Dienstagmorgen und etwa sechzig am Dienstagnachmittag, um die ersten Aussagen der Angeklagten zu hören.

    Zur Erinnerung: Am 14. Juli 2016 raste Mohamed Lahouaiej-Bouhlel mit einem Lastwagen in die Menschenmenge, die sich auf der Promenade des Anglais in Nizza versammelt hatte, um das Feuerwerk zum Nationalfeiertag zu sehen. Er tötete 86 Menschen, verletzte 316 körperlich und über 3000 psychisch, bevor er von den Sicherheitskräften durch Schüsse getötet wurde. Seit Montag, dem 5. September, stehen acht Personen vor dem Schwurgericht in Paris, darunter drei Personen aus dem Umfeld des Attentäters, die der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt werden, und fünf Personen, die ihm Waffen geliefert haben sollen.

    Nur sieben der Angeklagten sind bei der Anhörung anwesend, der achte befindet sich in Tunesien in Haft.

  • Attentat in Nizza: Der Prozess beginnt heute

    Attentat in Nizza: Der Prozess beginnt heute

    Am Montag, dem 5. September, beginnt in Paris der Prozess um den Anschlag in Nizza (Alpes-Maritimes) aus dem Jahr 2016. Er wird sich bis Mitte Dezember hinziehen.

    Mit vielen Emotionen sehen  die Angehörigen der Opfer des Anschlags in Nizza dem Prozessbeginn entgegen. Am Montag, dem 5. September, beginnt der Prozess um den Anschlag am 14. Juli 2026 in Nizza (Alpes-Maritimes). Stéphane Erbs, der seine Frau und Mutter seiner Kinder verloren hat, wird während der Anhörungen aussagen. Erbs sagt auf dem Sender France 2: „Man muss ruhig bleiben, es geht nicht darum, anzukommen und seinen Hass herauszuschreien, das hätte keinen Sinn. Es geht wirklich darum, den Schaden zu erklären, der den Familien, Kindern und Eltern zugefügt wurde“.

    Lesen Sie auch: Prozess um den Anschlag in Nizza: 6 Jahre später wollen die Opfer Gerechtigkeit

    Acht Komplizen werden vor Gericht gestellt
    Der Attentäter wurde nach der Ermordung von 86 Menschen mit Hilfe eines LKWs auf der Promenade des Anglais von der Polizei getötet wurde, werden jetzt andere Personen, die beschuldigt werden, ihm geholfen zu haben, im Rahmen des Prozesses vor Gericht gestellt. Insgesamt werden acht Personen auf der Anklagebank sitzen. Der Prozess wird vor einem Sondergericht in Paris stattfinden. Einer der Angeklagten ist jedoch nicht anwesend, er wird, sollte seine Schuld festgestellt werden, in Abwesenheit verurteilt. Einigen der Angeklagten wird die Lieferung von Waffen vorgeworfen, andere sollen von den Plänen des Terroristen gewusst und geschwiegen haben. Der Prozess wird live in einen Saal in Nizza übertragen.

  • Das Urteil im Prozess um die Anschläge vom 13. November 2015 ist gefällt

    Das Urteil im Prozess um die Anschläge vom 13. November 2015 ist gefällt

    Das Urteil im Prozess vom 13. November fiel am Mittwoch, 29. Juni, nach zehnmonatigen Anhörungen. 

    Zwanzig Männer standen im Mittelpunkt des zehnmonatigen Prozesses vor dem Pariser Sonderschwurgericht, um die genauen Umstände der Anschläge vom 13. November 2015 und die Rolle, die jeder von ihnen in dieser Schreckensnacht gespielt hatte, zu ermitteln. Neunzehn der 20 Angeklagten wurden jetzt für schuldig befunden, alle ihnen vorgeworfenen Taten begangen zu haben.

    Unwiderrufliche lebenslange Haft für Salah Abdeslam
    Der Hauptangeklagte und einzige Überlebende der Terror-Kommandos der Anschläge vom 13. November 2015 in Paris, Salah Abdeslam, stand während des Prozesses im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Bei ihrem Schlussplädoyer am 10. Juni forderte die Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft lebenslange Haft mit unbeschränkter Sicherheitsverwahrung. Salah Abdeslam wird das Gefängnis wohl nie mehr lebend verlassen.

    Abdeslam wurde der uneingeschränkten Mitschuld an den Anschlägen vom 13. November, vielfachen Mordes und weiteren Anklagepunkten für schuldig befunden.

    Eine lebenslange Strafe ohne die Möglichkeit einer Entlassung nach Verbüssung der Mindeststrafzeit ist die höchst Strafe, die das französische Rechtssystem kennt.

    Weitere 19 Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und Lebenslänglich verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

  • „Ich habe Maëlys tatsächlich getötet“, gibt Nordahl Lelandais am ersten Tag seines Mordprozesses zu

    „Ich habe Maëlys tatsächlich getötet“, gibt Nordahl Lelandais am ersten Tag seines Mordprozesses zu

    Der 38-jährige ehemalige Hundeführer des Militärs, der bereits im Fall des Unteroffiziers Arthur Noyer zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war, hat sich bei den Angehörigen der kleinen Maëlys „entschuldigt“. Er wird beschuldigt, sie entführt, gefangen gehalten und dann getötet zu haben.

    „Ich möchte mich bei ihnen entschuldigen.“ Mit kaum hörbarer Stimme gab Nordahl Lelandais am ersten Tag seines Prozesses am Montag, dem 31. Januar, in Grenoble (Isère) zu, die kleine Maëlys getötet zu haben. Der ehemalige Hundeführer des Militärs entschuldigte sich anschließend bei der Familie des Opfers. Ihm wird vorgeworfen, das achteinhalbjährige Mädchen während einer Hochzeitsfeier in Pont-de-Beauvoisin in der Nacht vom 26. auf den 27. August 2017 entführt, gefangen gehalten und getötet zu haben.

    „Ich wollte sie nicht töten, ich werde mich während der Anhörung zu den Fakten äußern“, sagte er und unterdrückte ein Schluchzen, bevor die Anhörung unterbrochen wurde. Die Angehörigen des Kindes sind „immer entschlossener, ungeduldiger und sich natürlich im Klaren hinsichtlich der Fähigkeit von Nordahl Lelandais, die ganze Wahrheit zu sagen, insbesondere über die sexuellen Misshandlungen der kleinen Maëlys“, versicherte Fabin Rajon, der Anwalt der Mutter des Opfers.

    Nordahl Lelandais, der bereits im Mai 2021 in Chambéry wegen Mordes an dem jungen Soldaten Arthur Noyer zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, wird auch wegen sexueller Übergriffe auf zwei Großcousinen im Alter von 5 und 6 Jahren sowie wegen Besitzes und Erstellung von kinderpornografischen Bildern vor Gericht gestellt. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    Lesen Sie auch: Prozess gegen Nordahl Lelandais: Für wieviele Morde ist er noch verantwortlich?

  • Prozess um die Anschläge vom 13. November: Ex-Präsident François Hollande soll heute aussagen

    Prozess um die Anschläge vom 13. November: Ex-Präsident François Hollande soll heute aussagen

    Der ehemalige Präsident der Republik François Hollande, der zum Zeitpunkt der Anschläge vom 13. November im Amt war, wird am Mittwoch vor dem Sondergericht aussagen. Obwohl er ein renommierter Zeuge ist, wird von seiner Aussage nichts wirklich Neues erwartet. Das Palais de Justice auf der Ile de la Cité in Paris wird am Mittwoch, den 10. November, ganz besonders gesichert. Der ehemalige Präsident der Republik, François Hollande, ist im Rahmen des Prozesses zu den Anschlägen vom 13. November vor Gericht geladen. Der Mann, der zum Zeitpunkt der Anschläge Staatschef war, befand sich an diesem Abend im Stade de France. François Hollande soll sich an diesem 42. Verhandlungstag vor dem Sondergericht über den syrischen Kontext der Anschläge äußern. Das Bild eines von den Anschlägen „stark gezeichneten“ Präsidenten „Es ist ein Horror. Es gibt mehrere Dutzend Tote und viele Verletzte“, erklärte ein sehr ernster François Hollande in der Nacht des 13. November. Der Präsident der Republik hatte no…

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