Schlagwort: Polizeigesetz

  • Kommentar: 700.000 Bürger? Ach was – die stören nur den Parlamentsbetrieb

    Kommentar: 700.000 Bürger? Ach was – die stören nur den Parlamentsbetrieb

    700.000 Unterschriften. Siebenhunderttausend.

    In einer Demokratie sollte man meinen, dass eine solche Zahl zumindest eines bewirkt: Zuhören. Eine Debatte. Ein öffentliches Ringen um Argumente.

    Stattdessen geschieht etwas, das an bürokratische Arroganz kaum zu überbieten ist: Die Petition wird geprüft, höflich zur Kenntnis genommen – und anschließend in die politische Rundablage befördert. Vielen Dank für Ihr Engagement. Die Tür finden Sie dort hinten.

    Man muss der französischen Nationalversammlung fast gratulieren. Es gelingt ihr, in Rekordzeit Hunderttausenden Bürgern zu erklären, dass ihre Stimme zwar willkommen ist – solange sie nichts verändert.

    Natürlich ist alles vollkommen rechtskonform. Niemand hat behauptet, 500.000 oder gar 700.000 Unterschriften verpflichteten das Parlament zu einer Debatte. Das Gesetz sagt lediglich: anschauen, nicken, weitergehen. Demokratie nach Aktenlage.

    Das eigentliche Problem liegt deshalb nicht in der juristischen Entscheidung, sondern in der politischen Botschaft.

    Sie lautet: Eure Beteiligung interessiert uns nur so lange, wie sie unseren Zeitplan nicht durcheinanderbringt.

    Wer monatelang Unterschriften sammelt, Mitstreiter mobilisiert und am Ende eine der erfolgreichsten Petitionen der jüngeren französischen Geschichte einreicht, darf offenbar eines erwarten: eine Absage mit amtlichem Briefkopf.

    Man fragt sich unweigerlich, warum diese Plattform überhaupt existiert. Vielleicht als eine Art demokratisches Fitnessstudio. Bürger dürfen sich engagieren, ihre Muskeln spielen lassen und anschließend feststellen, dass die Gewichte aus Gummi bestehen.

    Politiker beklagen seit Jahren Politikverdrossenheit, sinkende Wahlbeteiligung und das schwindende Vertrauen in staatliche Institutionen. Gleichzeitig demonstrieren sie eindrucksvoll, wie man genau dieses Misstrauen produziert.

    Denn was soll ein Bürger denken, wenn selbst 700.000 Stimmen nicht einmal eine Debatte wert sind?

    Vielleicht hätte die Petition als Tanzvideo auf TikTok eingereicht werden müssen. Dort scheint Aufmerksamkeit inzwischen wertvoller zu sein als auf einer offiziellen Plattform der Nationalversammlung.

    Die Verteidiger der Entscheidung verweisen darauf, dass das Gesetz bereits beraten worden sei. Das stimmt. Aber genau deshalb wäre eine Debatte über die Petition ein starkes Signal gewesen: Wir haben entschieden – und trotzdem hören wir den Bürgern noch einmal zu.

    Demokratie lebt nicht davon, dass Parlamente immer ihre Meinung ändern. Sie lebt aber davon, dass sie bereit sind, sich der öffentlichen Kritik zu stellen.

    Stattdessen entsteht der Eindruck einer politischen Elite, die Bürgerbeteiligung gern in Sonntagsreden feiert, sie aber im parlamentarischen Alltag als lästige Unterbrechung empfindet.

    Vielleicht sollte die Nationalversammlung den Mut haben, die Regeln ehrlich umzubenennen.

    Nicht mehr „Petitionsrecht“, sondern „Petitionsablage“.

    Das wäre wenigstens transparent.

    Und vermutlich die ehrlichste Reform seit Langem.

    C. Hatty

  • Trotz über 700.000 Unterschriften: Französische Nationalversammlung lehnt Debatte über umstrittene Polizeigesetz-Petition ab

    Trotz über 700.000 Unterschriften: Französische Nationalversammlung lehnt Debatte über umstrittene Polizeigesetz-Petition ab

    Die französische Nationalversammlung hat eine Bürgerpetition gegen einen umstrittenen Gesetzesvorschlag zum Schusswaffengebrauch durch Sicherheitskräfte zu den Akten gelegt. Obwohl mehr als 700.000 Menschen die Petition unterzeichnet hatten und damit deutlich die Schwelle von 500.000 Unterstützern überschritten wurde, wird es keine öffentliche Debatte im Plenum geben. Die Entscheidung sorgt für heftige politische Kontroversen und wirft erneut Fragen über die tatsächliche Bedeutung des Petitionsrechts in Frankreich auf. Keine Debatte trotz breiter Unterstützung Die Rechtskommission der Nationalversammlung entschied, die Petition ohne weitere Folgen abzuschließen. Damit wird keine Aussprache im Plenarsaal stattfinden. Die Petition richtete sich gegen einen Gesetzesvorschlag, der eine Vermutung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs durch Polizeikräfte und andere Sicherheitsorgane einführen soll. Die Initiatoren der Petition hatten argumentiert, eine solche Regelung könne den Schutz…

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