Schlagwort: Menschenrechte

  • Justiz prüft Europas Grenzpolitik: Der Fall Leggeri erreicht eine neue Eskalationsstufe

    Justiz prüft Europas Grenzpolitik: Der Fall Leggeri erreicht eine neue Eskalationsstufe

    Die juristische Aufarbeitung der europäischen Migrationspolitik hat eine neue Qualität erreicht. Erstmals wird in Frankreich in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geprüft, ob Handlungen an den Außengrenzen der Europäischen Union strafrechtlich relevant sein könnten – und ob ein ehemaliger Spitzenbeamter persönlich Verantwortung trägt. Im Zentrum steht Fabrice Leggeri, einst Direktor der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Der Entscheid der Pariser Berufungsinstanz, eine gerichtliche Untersuchung einzuleiten, markiert einen Wendepunkt: Aus politischer Kontroverse wird ein potenzieller Strafprozess.


    Eine Entscheidung mit Signalwirkung

    Mit der Anordnung einer sogenannten information judiciaire hat die französische Justiz den Weg für eine vertiefte strafrechtliche Untersuchung freigemacht. Anders als eine bloße Vorprüfung verleiht dieses Verfahren dem zuständigen Untersuchungsrichter weitreichende Kompetenzen: Er kann Zeugen vorladen, Dokumente beschlagnahmen und internationale Rechtshilfeersuchen stellen.

    Der Schritt folgt auf eine Beschwerde zweier Nichtregierungsorganisationen, die gegen die anfängliche Einstellung des Verfahrens vorgegangen waren. Dass die Berufungsrichter deren Argumentation zumindest teilweise als stichhaltig einstuften, ist von erheblicher Tragweite. Es bedeutet nicht, dass Schuld festgestellt wurde – wohl aber, dass die vorgebrachten Vorwürfe als ausreichend substanziell gelten, um eine umfassende strafrechtliche Klärung zu rechtfertigen.


    Der Kern der Vorwürfe

    Im Zentrum der Ermittlungen stehen sogenannte Pushbacks im Mittelmeerraum. Gemeint sind Praktiken, bei denen Migrantenboote abgefangen und zurückgedrängt werden, ohne dass den Betroffenen Zugang zu einem Asylverfahren gewährt wird. Solche Maßnahmen stehen seit Jahren im Verdacht, gegen internationales Flüchtlingsrecht und das Prinzip des Non-Refoulement zu verstoßen, das die Rückführung von Schutzsuchenden in unsichere Gebiete untersagt.

    Die Kläger werfen Leggeri vor, während seiner Amtszeit an der Spitze von Frontex nicht nur Kenntnis von solchen Praktiken gehabt zu haben, sondern diese indirekt unterstützt oder zumindest toleriert zu haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass durch koordinierte Einsätze mit libyschen und griechischen Behörden Migranten systematisch abgefangen worden seien – mit der Folge, dass sie Gewalt, Misshandlung oder unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt gewesen seien.

    Juristisch brisant ist dabei die Einordnung: Es geht nicht um administrative Versäumnisse, sondern um mögliche Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Folter. Diese Delikte zählen zu den schwersten im internationalen Strafrecht und unterliegen besonderen Verfolgungsmaßstäben.


    Frontex im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Recht

    Die europäische Grenzschutzagentur steht seit Jahren im Zentrum einer grundlegenden politischen Debatte. Einerseits ist sie Ausdruck des Versuchs, die Kontrolle über irreguläre Migration zu stärken und die Außengrenzen der EU zu sichern. Andererseits wird ihr wiederholt vorgeworfen, dabei fundamentale Rechtsprinzipien zu verletzen.

    Unter Leggeris Leitung erlebte Frontex einen massiven Ausbau – personell, finanziell und operativ. Die Agentur entwickelte sich von einer koordinierenden Einrichtung zu einem Akteur mit quasi-exekutiven Befugnissen. Parallel dazu mehrten sich Berichte über problematische Einsätze, insbesondere in der Ägäis und im zentralen Mittelmeer.

    Untersuchungen auf europäischer Ebene, darunter durch Kontrollgremien und parlamentarische Ausschüsse, hatten bereits vor Jahren auf strukturelle Defizite hingewiesen: mangelnde Transparenz, unzureichende Kontrolle und eine unklare Verantwortungsverteilung zwischen nationalen Behörden und der EU-Agentur.

    Die nun eingeleitete französische Untersuchung hebt diese Debatte auf eine neue Ebene. Erstmals wird geprüft, ob institutionelle Praktiken individuelle strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.


    Die politische Dimension des Falls

    Die Person Leggeri verleiht dem Verfahren zusätzliche Brisanz. Nach seinem Rücktritt bei Frontex im Jahr 2022 – damals bereits im Schatten wachsender Kritik – wechselte er in die Politik und sitzt heute als Abgeordneter im Europäischen Parlament.

    Damit erhält der Fall eine doppelte Dimension: Er betrifft nicht nur die Vergangenheit eines EU-Beamten, sondern auch die Gegenwart eines gewählten Politikers. Sollte die Untersuchung konkrete Maßnahmen gegen ihn erforderlich machen, könnte die Frage der parlamentarischen Immunität auf die Tagesordnung kommen. In einem solchen Fall müsste das Europäische Parlament über deren Aufhebung entscheiden – ein politisch sensibles Verfahren, das die institutionellen Spannungen innerhalb der EU weiter verschärfen könnte.

    Zugleich fügt sich der Fall in eine breitere Entwicklung ein: Migration ist längst zu einem der zentralen Konfliktfelder europäischer Politik geworden. Parteien, die eine restriktivere Linie vertreten, gewinnen in vielen Mitgliedstaaten an Einfluss. Vor diesem Hintergrund wird jede juristische Aufarbeitung zwangsläufig auch politisch interpretiert.


    Rechtliche Grauzonen und strukturelle Verantwortung

    Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Verantwortlichkeit in komplexen internationalen Operationen auf. Frontex agiert nicht isoliert, sondern in enger Kooperation mit nationalen Behörden. Entscheidungen werden häufig in multilateralen Kontexten getroffen, Zuständigkeiten sind verteilt.

    Gerade hierin liegt die juristische Herausforderung: Inwieweit kann ein Behördenleiter für Handlungen verantwortlich gemacht werden, die formal von anderen Akteuren ausgeführt werden? Und wie lässt sich nachweisen, dass eine indirekte Unterstützung oder ein bewusstes Wegsehen vorlag?

    Das Völkerrecht kennt hierfür durchaus Ansätze, etwa im Konzept der Beihilfe durch Unterlassen oder der Mitverantwortung in internationalen Organisationen. Doch deren Anwendung auf konkrete Einzelfälle ist komplex und bislang selten Gegenstand nationaler Strafverfahren.

    Die französische Justiz betritt damit in gewisser Weise Neuland. Ihr Vorgehen könnte präzedenzielle Wirkung entfalten – nicht nur für die EU, sondern auch für andere internationale Organisationen.


    Zwischen Rechtsstaat und politischer Realität

    Die Einleitung der Untersuchung zwingt dazu, zwei Ebenen strikt auseinanderzuhalten. Auf der einen Seite steht der rechtsstaatliche Prozess: die sorgfältige Prüfung von Vorwürfen, die Wahrung der Unschuldsvermutung und die Suche nach belastbaren Beweisen. Auf der anderen Seite steht die politische Realität, in der Migration oft unter hohem Handlungsdruck und unter widersprüchlichen Erwartungen gesteuert wird.

    Diese Spannung prägt den gesamten Diskurs. Staaten sehen sich mit steigenden Migrationszahlen konfrontiert, während zugleich internationale Verpflichtungen und menschenrechtliche Standards eingehalten werden müssen. Frontex steht genau an dieser Schnittstelle – und wird damit zwangsläufig zum Brennpunkt der Auseinandersetzung.

    Die jetzige Untersuchung zwingt dazu, die bisherige Praxis nicht nur politisch, sondern juristisch zu bewerten. Sie stellt die Frage, ob bestimmte Maßnahmen, die als notwendig zur Grenzsicherung dargestellt wurden, tatsächlich mit geltendem Recht vereinbar sind.


    Die Bedeutung dieses Verfahrens liegt weniger in einem möglichen Urteil als in dem Prozess selbst. Er zwingt Europa, sich mit den eigenen Handlungen an seinen Außengrenzen auseinanderzusetzen – nicht abstrakt, sondern konkret und justiziabel. Ob daraus am Ende strafrechtliche Konsequenzen erwachsen, ist offen. Sicher ist jedoch: Die europäische Migrationspolitik steht damit unter einer neuen, schärferen Beobachtung – nicht nur durch die Öffentlichkeit, sondern durch die Justiz.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Verurteilt für ihr Schweigen – und rehabilitiert durch Europa: Ein Justizfall erschüttert Frankreich

    Verurteilt für ihr Schweigen – und rehabilitiert durch Europa: Ein Justizfall erschüttert Frankreich

    Der Fall einer französischen Jugendlichen, die nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung zunächst selbst ins Visier der Justiz geriet, wirft ein grelles Licht auf strukturelle Schwächen im Umgang mit sexueller Gewalt. Die jüngste Verurteilung Frankreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte markiert dabei mehr als nur eine juristische Korrektur – sie steht exemplarisch für ein tieferliegendes Spannungsfeld zwischen nationaler Strafpraxis und europäischen Rechtsstandards.

    Vom Opfer zur Beschuldigten

    Die Ereignisse nehmen ihren Ausgang im Jahr 2016 in einem Gymnasium im Département Haute-Vienne. Eine Schülerin beschuldigt einen Mitschüler, sie zu einem sexuellen Akt gezwungen zu haben – unter dem Druck, kompromittierende Informationen preiszugeben. Sie erstattet Anzeige wegen Vergewaltigung.

    Doch die strafrechtliche Dynamik entwickelt sich anders als erwartet. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein – mit der Begründung, die Tat sei nicht hinreichend belegt. Es fehlen aus Sicht der Ermittler entscheidende Elemente: kein nachweisbarer körperlicher Widerstand, keine klar artikulierte Ablehnung.

    Die juristische Bewertung kippt vollends, als die Mutter des beschuldigten Jungen ihrerseits Anzeige erstattet – wegen falscher Verdächtigung. In der Folge wird gegen die Jugendliche ein sogenannter „rappel à la loi“ ausgesprochen, eine formelle Verwarnung, die im Strafregister vermerkt wird. Aus der Klägerin wird eine Sanktionierte.

    Die Intervention aus Straßburg

    Erst Jahre später gelangt der Fall auf die europäische Ebene. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommt im Frühjahr 2026 zu einem klaren Urteil: Frankreich hat gegen grundlegende Verfahrensrechte verstoßen.

    Im Zentrum der Kritik steht weniger die materielle Frage, ob ein Vergewaltigungsdelikt vorlag, als vielmehr die Art und Weise, wie die französische Justiz mit der Beschwerdeführerin umging. Der Gerichtshof moniert insbesondere drei Punkte:

    Erstens sei die Verwarnung ohne echten kontradiktorischen Prozess erfolgt – die Betroffene habe keine ausreichende Möglichkeit gehabt, sich zu verteidigen. Zweitens seien die Tatsachen keineswegs eindeutig gewesen, was eine solche Maßnahme eigentlich voraussetzt. Drittens habe die Staatsanwaltschaft implizit unterstellt, die Jugendliche habe gelogen – ohne diese Annahme hinreichend zu begründen.

    Damit rückt der EGMR eine grundlegende Frage in den Fokus: Darf ein Rechtssystem eine mutmaßliche Geschädigte sanktionieren, ohne die zugrunde liegende Tat abschließend zu klären?

    Systematische Spannungen im Umgang mit Sexualdelikten

    Der Fall steht nicht isoliert. In den vergangenen Jahren hat sich eine Reihe ähnlicher Entscheidungen abgezeichnet, in denen europäische Richter Defizite in der französischen Praxis feststellen. Dabei geht es weniger um Einzelfehler als um wiederkehrende Muster.

    Kritisiert wird insbesondere die Bewertung von Einwilligung, die Qualität der Ermittlungen sowie die Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit minderjähriger Opfer. In mehreren Fällen wurde Frankreich vorgeworfen, seine positiven Verpflichtungen zum Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nicht ausreichend erfüllt zu haben.

    Diese Entwicklung verweist auf ein strukturelles Problem: Während sich die gesellschaftliche Wahrnehmung sexueller Gewalt in Europa deutlich gewandelt hat, hinken Teile der Strafjustiz dieser Entwicklung hinterher.

    Die Neubewertung des Begriffs „Einwilligung“

    Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Definition von Zustimmung. Lange Zeit dominierte im französischen Strafrecht ein implizites Verständnis: Vergewaltigung setzt eine Form von Zwang voraus, die sich nach außen manifestiert – etwa durch körperlichen Widerstand oder explizite Ablehnung.

    Genau dieses Paradigma gerät zunehmend unter Druck. Moderne rechtswissenschaftliche Ansätze, gestützt durch internationale Rechtsprechung, betonen eine differenziertere Sichtweise. Einwilligung wird nicht mehr als bloßes Ausbleiben von Widerstand interpretiert, sondern als aktiver, freiwilliger und informierter Akt.

    Diese Verschiebung trägt psychologischen Erkenntnissen Rechnung. Phänomene wie Schockstarre („tonic immobility“), Angstreaktionen oder subtile Formen der Nötigung werden heute stärker berücksichtigt. Gerade bei Minderjährigen spielen zudem Machtasymmetrien und soziale Abhängigkeiten eine zentrale Rolle.

    Der vorliegende Fall illustriert, wie problematisch eine rein formalistische Betrachtung sein kann. Dass die Jugendliche weder schrie noch sich körperlich wehrte, wurde gegen sie ausgelegt – ein Argumentationsmuster, das zunehmend als überholt gilt.

    Reformdruck und gesetzgeberische Reaktionen

    Die wiederholten Rügen aus Straßburg haben in Frankreich politischen Handlungsdruck erzeugt. In den letzten Jahren wurden mehrere Reformen angestoßen, die insbesondere den Schutz Minderjähriger stärken und den Begriff der Einwilligung präzisieren sollen.

    Doch gesetzliche Anpassungen allein greifen zu kurz. Die Praxis der Strafverfolgung ist ebenso entscheidend. Ermittlungsbehörden und Gerichte müssen neue Maßstäbe nicht nur kennen, sondern auch konsequent anwenden.

    Dazu gehört eine Sensibilisierung für die Dynamiken sexueller Gewalt ebenso wie die Bereitschaft, tradierte Denkmuster zu hinterfragen. Der Fall zeigt, dass juristische Kategorien nicht losgelöst von gesellschaftlichen Realitäten betrachtet werden können.

    Das Paradox der Rechtssuche

    Besonders brisant ist die symbolische Dimension des Falls. Eine Jugendliche, die sich an die Justiz wandte, um Schutz zu suchen, wurde selbst zur Adressatin staatlicher Sanktion.

    Dieses Paradox berührt den Kern rechtsstaatlicher Legitimität. Wenn potenzielle Opfer befürchten müssen, dass ihre Anzeige gegen sie verwendet wird, entsteht ein Abschreckungseffekt – mit weitreichenden Folgen für die Anzeigequote und damit für die Strafverfolgung insgesamt.

    Der EGMR hat mit seinem Urteil keine Aussage über die Schuld oder Unschuld des beschuldigten Jungen getroffen. Doch er hat unmissverständlich klargestellt, dass der Umgang mit der Beschwerdeführerin nicht den Anforderungen eines fairen Verfahrens entsprach.

    Eine Zäsur mit Signalwirkung

    Der Fall markiert einen weiteren Schritt in der europäischen Harmonisierung rechtlicher Standards im Bereich sexueller Gewalt. Nationale Spielräume bleiben bestehen, doch sie werden zunehmend durch übergeordnete Prinzipien begrenzt.

    Für Frankreich bedeutet dies, dass nicht nur Gesetze, sondern auch institutionelle Routinen überprüft werden müssen. Die Justiz steht vor der Aufgabe, Vertrauen zurückzugewinnen – insbesondere bei jungen Betroffenen.

    Dabei geht es letztlich um mehr als juristische Feinjustierung. Es geht um die Frage, wie ein Rechtsstaat mit Verletzlichkeit umgeht, wie er Glaubwürdigkeit bewertet und wie er verhindert, dass Verfahren selbst zu einer Form von sekundärer Viktimisierung werden.

    Die Entscheidung aus Straßburg ist daher weniger ein Schlusspunkt als ein Ausgangspunkt. Sie zwingt dazu, grundlegende Annahmen zu überdenken – und eröffnet die Möglichkeit, den Umgang mit sexueller Gewalt neu zu justieren.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Hinter Gittern: Frankreichs Gefängnisse am Limit

    Hinter Gittern: Frankreichs Gefängnisse am Limit

    86.645 Menschen in Haft, eine Belegungsquote von 137 Prozent – Zahlen, die nach einem Justizsystem mit Atemnot klingen. Wer durch die Flure vieler Haftanstalten in Frankreich geht, spürt sofort, dass hier kein Platz mehr ist. Für 100 vorgesehene Haftplätze drängen sich 137 Insassen. Matratzen liegen auf dem Boden, Stockbetten reichen bis dicht unter die Decke, Privatsphäre schrumpft auf wenige Quadratzentimeter. Das ist kein Ausrutscher mehr, sondern ein allgemeiner Zustand. Besonders hart trifft es die sogenannten maisons d’arrêt, jene Gefängnisse für Untersuchungshäftlinge und kurzzeitig Verurteilte. Dort klettert die Belegungsquote vielerorts über 150 Prozent. Drei Männer in einer Zelle für zwei – das ist keine Ausnahme, sondern Routine. Wer einmal mit Gefängnispersonal gesprochen hat, hört zwischen den Zeilen dieselbe Botschaft: Es knirscht im System, und zwar gewaltig. Offiziell existieren rund 60.000 Haftplätze. Doch die Zahl der Inhaftierten wächst schneller als neue Mauern hoch…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Tod eines Revolutionsführers – Wie der Tod Ali Chameneis die iranische Diaspora in Paris spaltet

    Tod eines Revolutionsführers – Wie der Tod Ali Chameneis die iranische Diaspora in Paris spaltet

    Paris erlebt an diesem Sonntag einen Moment, der weit über die französische Hauptstadt hinausweist. Die Nachricht vom Tod des iranischen Revolutionsführers Ali Chamenei, laut Angaben amerikanischer und israelischer Regierungsvertreter infolge eines gemeinsamen Militärschlags gegen Ziele des Regimes in Teheran, hat unter den in Frankreich lebenden Iranern diametral entgegengesetzte Reaktionen ausgelöst. Zwischen Euphorie und Empörung, zwischen Hoffnung auf einen politischen Neuanfang und Furcht vor geopolitischer Eskalation, tritt eine tiefe ideologische Bruchlinie zutage. Jubel an der Place de la République – Symbolischer Bruch mit der Islamischen Republik Am Sonntagnachmittag versammelten sich mehrere Hundert Menschen an der Place de la République und später am Trocadéro. Viele schwenkten die historische Löwen-und-Sonne-Flagge der vorrevolutionären Monarchie – ein Symbol für jene Teile der Exilopposition, die das Ende der Islamischen Republik herbeisehnen. In sozialen Netzwerken verbr…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Frankreich denkt den Umbruch voraus: Gabriel Attal und die strategische Debatte über Irans Zukunft

    Frankreich denkt den Umbruch voraus: Gabriel Attal und die strategische Debatte über Irans Zukunft

    In einer Phase wachsender Spannungen im Nahen Osten hat der frühere französische Premierminister Gabriel Attal eine bemerkenswerte politische Akzentsetzung vorgenommen. In einer vielbeachteten Radioäußerung am Montagmorgen plädierte der prominente Vertreter der präsidialen Koalition dafür, sofort die „Zeit nach der Islamischen Republik“ im Iran vorzubereiten. Diese Formulierung ist mehr als eine rhetorische Zuspitzung. Sie signalisiert eine strategische Verschiebung im französischen Diskurs über Teheran – weg von bloßer Krisenreaktion, hin zu vorsorgender geopolitischer Planung. Attals Wortwahl deutet darauf hin, dass ein möglicher Systemwandel nicht länger als rein hypothetisches Szenario betrachtet werden darf, sondern als politisch zu durchdenkender Ernstfall. Ein Bruch mit diplomatischer Zurückhaltung Frankreichs Iran-Politik war traditionell von doppelter Vorsicht geprägt: einerseits klare Kritik an Menschenrechtsverletzungen, andererseits Zurückhaltung bei Fragen eines möglichen …

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Klimahaftung vor Gericht – Der Pariser Prozess gegen TotalEnergies und die neue Ära unternehmerischer Verantwortung

    Klimahaftung vor Gericht – Der Pariser Prozess gegen TotalEnergies und die neue Ära unternehmerischer Verantwortung

    Am 19. und 20. Februar 2026 richtet sich der Blick der europäischen Wirtschafts- und Rechtswelt nach Paris. Vor dem Tribunal judiciaire steht mit TotalEnergies nicht nur ein globaler Energiekonzern vor Gericht, sondern ein Geschäftsmodell. Im Zentrum des Verfahrens steht ein juristischer Begriff, der bislang vor allem Spezialisten vertraut war: die „devoir de vigilance“, die gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht großer Unternehmen. Die Frage, ob diese Pflicht auch den globalen Klimawandel umfasst, könnte das Verhältnis zwischen multinationalen Konzernen, Nationalstaaten und dem internationalen Klimaregime nachhaltig verändern.

    Eine französische Pioniernorm

    Die rechtliche Grundlage bildet das französische Gesetz Nr. 2017-399 vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Auftraggebern. Es verpflichtet große französische Unternehmen – definiert nach Mitarbeiterzahl im In- und Ausland – zur Erstellung und Umsetzung eines sogenannten „Vigilanzplans“. Dieser Plan muss Risiken identifizieren, analysieren und präventive Maßnahmen vorsehen, um schwerwiegende Beeinträchtigungen von Menschenrechten, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zu vermeiden oder zu mindern.

    Bemerkenswert ist die Reichweite der Norm. Sie beschränkt sich nicht auf das Mutterunternehmen selbst, sondern erfasst die gesamte Wertschöpfungskette – einschließlich Tochtergesellschaften, Subunternehmern und Zulieferern, auch im Ausland. Frankreich betrat damit juristisches Neuland. Während internationale Leitlinien wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte primär auf freiwilliger Selbstverpflichtung beruhen, schuf Paris eine einklagbare gesetzliche Verpflichtung.

    In der Praxis bedeutet dies: Unternehmen müssen Risiken systematisch erfassen, geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen definieren, ein Beschwerdemechanismus einrichten und jährlich über die Wirksamkeit berichten. Vor einer Klage steht eine formelle „mise en demeure“, eine Abmahnung. Bleibt die Reaktion unzureichend, können Gerichte Anpassungen des Vigilanzplans anordnen und im Extremfall Sanktionen verhängen.

    Der Streit um das Klima

    Traditionell bezog sich die Sorgfaltspflicht auf klar lokalisierbare Risiken: Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Arbeitsunfälle in Zulieferbetrieben, Menschenrechtsverletzungen in Produktionsstätten. Der nun verhandelte Fall verschiebt den Fokus. Umweltorganisationen und die Stadt Paris argumentieren, dass der Klimawandel selbst ein gravierendes Risiko für Umwelt und Grundrechte darstellt – und dass ein global agierender Energiekonzern wie TotalEnergies diese Risiken in seinem Vigilanzplan umfassend berücksichtigen müsse.

    TotalEnergies weist diese Interpretation zurück. Der Konzern erkennt gesetzliche Verpflichtungen grundsätzlich an, bestreitet jedoch, dass das französische Gesetz eine unmittelbare Pflicht zur strategischen Neuausrichtung seines Geschäftsmodells im Lichte globaler Emissionen begründe. Klimapolitik sei primär Aufgabe des Gesetzgebers und internationaler Abkommen, nicht einzelner nationaler Gerichte.

    Hier prallen zwei Rechtsverständnisse aufeinander. Die Kläger sehen im Klimawandel eine systemische Gefahr, die ohne Einbezug der großen Emittenten nicht bewältigt werden kann. Wer in großem Umfang fossile Energieträger fördere und vermarkte, trage Mitverantwortung für die damit verbundenen Schäden. Die Verteidigung hingegen warnt vor einer Ausweitung richterlicher Kompetenzen in Bereiche, die politischer Gestaltung vorbehalten seien. Eine solche Interpretation schaffe Rechtsunsicherheit und gefährde Investitionsentscheidungen.

    Zwischen Politik und Justiz

    Der Prozess gegen TotalEnergies steht nicht isoliert. Weltweit nimmt die Zahl klimabezogener Klagen gegen Staaten und Unternehmen zu. In den Niederlanden verpflichtete ein Gericht 2021 Royal Dutch Shell zu einer stärkeren Reduktion seiner Emissionen; in Deutschland erklärte das Bundesverfassungsgericht 2021 Teile des Klimaschutzgesetzes für unzureichend und forderte eine präzisere Regelung zukünftiger Emissionspfade. Der Pariser Fall reiht sich in diese Entwicklung ein, verschiebt jedoch den Fokus auf die zivilrechtliche Haftung im Rahmen einer spezifischen Sorgfaltspflicht.

    Zugleich passt er in den europäischen Kontext. Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine Richtlinie verabschiedet, die Unternehmen europaweit zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt verpflichtet. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten noch im Fluss ist, deutet sich eine Harmonisierung an, die über Frankreich hinausweist. Der Pariser Prozess könnte daher Signalwirkung für die gesamte EU entfalten.

    Die zentrale juristische Frage lautet: Ist der Klimawandel ein „Risiko“ im Sinne der Sorgfaltspflicht, das von einem einzelnen Unternehmen präventiv adressiert werden muss? Oder handelt es sich um ein globales Phänomen, das die individuelle Verantwortlichkeit übersteigt? Die Antwort darauf berührt Grundfragen der Zurechenbarkeit. Emissionen entstehen entlang komplexer Wertschöpfungsketten, durch Produzenten wie durch Konsumenten. Wie weit reicht die Pflicht eines Unternehmens, wenn seine Produkte weltweit genutzt werden?

    Ökonomische und geopolitische Implikationen

    Für TotalEnergies steht mehr auf dem Spiel als eine gerichtliche Anordnung zur Anpassung eines Berichts. Der Konzern gehört zu den größten Energieunternehmen Europas und ist in zahlreichen Förderprojekten – etwa in Afrika – engagiert. Bereits in der Vergangenheit waren einzelne Großprojekte Gegenstand scharfer Kritik von Nichtregierungsorganisationen. Eine gerichtliche Feststellung, dass die Klimarisiken im Vigilanzplan unzureichend berücksichtigt sind, könnte Investitionsentscheidungen beeinflussen, Finanzierungskosten erhöhen und strategische Weichenstellungen beschleunigen.

    Darüber hinaus würde ein entsprechendes Urteil das Machtgefüge zwischen Unternehmen und Zivilgesellschaft verschieben. Die Möglichkeit, über nationale Gerichte globale Emissionsstrategien indirekt zu beeinflussen, stärkt die Rolle von NGOs und Kommunen. Für Unternehmen bedeutet dies eine neue Dimension rechtlicher Unsicherheit – oder, je nach Perspektive, eine notwendige Internalisierung externer Kosten.

    Nicht zu unterschätzen ist auch die geopolitische Dimension. Europa versteht sich zunehmend als Vorreiter nachhaltiger Regulierung. Mit Instrumenten wie dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus oder strengen Offenlegungspflichten setzt die EU Standards, die internationale Unternehmen faktisch übernehmen müssen, wenn sie Zugang zum europäischen Markt behalten wollen. Der Pariser Prozess fügt sich in dieses Bild einer normativen Macht, die über Regulierung globale Wirkung entfaltet.

    Ein Präzedenzfall mit offenem Ausgang

    Ob das Gericht die Klimarisiken ausdrücklich unter die Sorgfaltspflicht subsumiert, bleibt offen. Juristisch ist das Terrain komplex, politisch hochsensibel. Ein weitreichendes Urteil könnte Unternehmen zwingen, ihre Geschäftsmodelle schneller an die Ziele des Pariser Klimaabkommens anzupassen. Eine restriktive Auslegung hingegen würde den Gesetzgebern signalisieren, dass präzisere Normen erforderlich sind, um Klimaverantwortung verbindlich zu regeln.

    Der Prozess markiert einen Moment der Klärung. Er zwingt zur Auseinandersetzung mit der Frage, wie weit unternehmerische Verantwortung in einer globalisierten Wirtschaft reicht – und welche Rolle nationale Gerichte in der Bewältigung planetarer Krisen spielen können. Unabhängig vom konkreten Urteil steht fest: Die Zeit, in der Klimarisiken primär als reputationsbezogene Fragen galten, ist vorbei. Sie sind im Zentrum des Wirtschaftsrechts angekommen.

    Von Andreas Brucker

  • Hongkong: Eine harte Verurteilung zeichnet Chinas Umgang mit Dissidenz

    Hongkong: Eine harte Verurteilung zeichnet Chinas Umgang mit Dissidenz

    In einer beispiellosen Eskalation der Maßnahmen gegen Dissidenten in Hongkong wurde der prominente Medienmogul Jimmy Lai (78) zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt. Diese Entwicklung illustriert die neuen, harten Linien, die von Peking unter der Führung von Xi Jinping gezogen werden und reflektiert eine signifikante Intensivierung in der Durchsetzung dieser politischen Grenzen.

    Jimmy Lai, der Gründer der nun geschlossenen Zeitung Apple Daily, wurde wegen seiner Rolle in den pro-demokratischen Protesten angeklagt. Dieser Fall ist emblematisch für die rapide Verschlechterung der Meinungsfreiheit und politischen Unabhängigkeit in der Region, welche vormals für ihre liberale Haltung und Autonomie bekannt war. Die lange Haftstrafe für Lai unterstreicht, wie gravierend die Situation für kritische Stimmen in Hongkong geworden ist, die sich gegen die zunehmende Kontrolle durch das chinesische Festland stellen.

    Der Fall Jimmy Lai beeinflusst nicht nur das innere Gefüge Hongkongs, sondern hat auch breitere internationale Auswirkungen. Er steht im Kontext globaler Sorgen über Chinas zunehmende Bereitschaft, seine autoritäre Kontrolle über Menschenrechte und grundlegende Freiheiten hinaus auszuweiten. Zusätzlich zu Lai wurden weitere Redakteure und Journalisten seiner Zeitung zu langen Freiheitsstrafen verurteilt, was auf eine durchgängige Kampagne hindeutet, das einst florierende Medienumfeld von Hongkong vollständig zu demontieren.


    Keir Starmer am politischen Scheideweg: Rücktrittsforderungen und Parteienstützung

    Der britische Oppositionsführer Keir Starmer sieht sich mit schwerwiegenden politischen Herausforderungen konfrontiert, nachdem er aufgrund einer Kontroverse um eine Beziehung des früheren Botschafters in den USA Peter Mandelson zu Jeffrey Epstein unter Druck gerät. Forderungen nach seinem Rücktritt haben innerparteiliche Spannungen aufgezeigt, und die jüngsten Entwicklungen bilden eine ernste Belastungsprobe für seine Führungskapazitäten und die Einheit der Labour Party.

    Die Auseinandersetzungen wurden durch Anschuldigungen verstärkt, dass die Verbindungen eines britischen Botschafters zu Jeffrey Epstein nicht ausreichend von Starmer und seinem Team bewertet wurden, wodurch Starmer beträchtliche Kritik aus den eigenen Parteireihen erfuhr. Die Rücktrittsforderungen kamen überraschend von der Leiterin der Schottischen Labour Party, auch die Tatsache, dass sich bedeutende Parteikollegen hinter Starmer stellten, täuscht nicht darüber hinweg, dass seine politische Zukunft weiterhin unsicher ist.

    Das Dilemma um Starmer und die Labour Party reflektiert die tieferen Spaltungen und Herausforderungen innerhalb der Partei sowie die komplexen Machtdynamiken der britischen Politik. Es beleuchtet auch die weiterreichenden Implikationen des Epstein-Skandals und dessen Fähigkeit, bedeutende politische Karrieren auch indirekt in Mitleidenschaft zu ziehen. Diese Entwicklung könnte weitreichende Folgen für die Ausrichtung und Strategie der Labour Party sowie ihre Rolle im britischen politischen Spektrum haben.


    Weitere Nachrichten

    – In der Demokratischen Republik Kongo sind ein Jahr nach der Übernahme durch die M23-Rebellen Hoffnungszeichen in Goma festzustellen.
    Vietnam durchlebt unter der Führung von To Lam eine machtvolle und schnelle Transformation.
    Israel erweiterte seine Kontrolle über das besetzte Westjordanland, was erneut zu internationaler Kritik führte.
    Iran hat Oppositionsführer festgenommen; dies folgt auf Massenverhaftungen und könnte auf weiteren innenpolitischen Druck hindeuten.
    – 53 Migranten werden nach einem Bootsunglück vor Libyen vermisst, berichtet eine UN-Agentur.
    – In Myanmar bleibt die Hoffnung brüchig, fünf Jahre nach dem Militärputsch.
    Donald Trump wird von europäischen Sicherheitsexperten als „Abrissbirne“ der internationalen Ordnung beschrieben.

    P. Tiko

  • Kommentar: Das darf doch alles nicht wahr sein – quo vadis, Frankreich?

    Kommentar: Das darf doch alles nicht wahr sein – quo vadis, Frankreich?

    Es gibt Momente, in denen Zahlen lauter sprechen als jedes politische Manifest. 38 Prozent. Mehr als jeder dritte Mensch in Frankreich hält Folter heute für akzeptabel – „in Ausnahmefällen“, wie es dann beschwichtigend heißt. Als ließe sich das absolute Verbot der Folter mit einem Nebensatz entschärfen. Als wäre die Würde des Menschen eine Variable, die man je nach Bedrohungslage hoch- oder herunterregeln kann. Man reibt sich die Augen und fragt sich unweigerlich: In welchem Land sind wir hier eigentlich aufgewacht?

    Frankreich, das Land der Menschenrechte, das Land von 1789, von „Liberté, Égalité, Fraternité“, diskutiert nicht mehr darüber, ob Folter legitim ist, sondern wann. Das ist keine semantische Verschiebung, das ist ein zivilisatorischer Erdrutsch. Und wer glaubt, es handle sich um eine theoretische Debatte, verkennt die Dynamik solcher Denkbewegungen. Alles, was heute gedacht wird, kann morgen gesagt und übermorgen getan werden.

    Die immer gleiche Ausrede lautet: die Ausnahme. Terrorismus. Die tickende Bombe. Der absolute Notfall. Doch genau dafür wurden rechtsstaatliche Tabus geschaffen – nicht für Schönwetterzeiten, sondern für den Sturm. Ein Verbot, das nur gilt, solange es bequem ist, ist kein Verbot, sondern eine moralische Empfehlung. Wer Folter in Extremsituationen akzeptiert, akzeptiert sie prinzipiell. Alles andere ist Selbstbetrug.

    Besonders verstörend ist die Selbstverständlichkeit, mit der diese Haltung vorgetragen wird. Nicht als Bekenntnis zur Grausamkeit, sondern als vermeintlicher Realismus. „Man muss doch die Menschen schützen“, heißt es dann. Als stünden sich Schutz und Menschlichkeit feindlich gegenüber. Als sei der Rechtsstaat ein Luxusgut, das man sich nur in ruhigen Zeiten leisten kann. Diese Logik ist nicht nur falsch – sie ist gefährlich.

    Denn sie unterstellt, dass Gewalt Ordnung schafft. Dass der Staat, wenn er nur hart genug zuschlägt, Sicherheit erzwingt. Es ist die alte autoritäre Verheißung, neu verpackt im Vokabular der Angst. Und sie fällt auf fruchtbaren Boden, weil Angst ein schlechter Ratgeber ist. Sie verkürzt, vereinfacht, radikalisiert. Sie duldet keine Grautöne. Wer Angst hat, will Gewissheit. Und wenn es keine gibt, greift er nach der Peitsche.

    Frankreich kennt diese Versuchung. Es kennt den Ausnahmezustand, die Militarisierung des Inneren, die schleichende Verschiebung dessen, was als normal gilt. Was einst als temporäre Reaktion gedacht war, wurde Teil der Dauerarchitektur. Heute bewaffnete Patrouillen im Stadtbild, morgen die moralische Aufrüstung im Kopf. Die Akzeptanz der Folter ist nicht vom Himmel gefallen – sie ist das Endprodukt eines langen Diskurses, der Sicherheit über alles stellt und Zweifel als Schwäche diffamiert.

    Besonders bitter ist der politische Graben, den diese Frage offenlegt. Dass die Ablehnung der Folter zunehmend zur Sache eines politischen Lagers wird, ist ein Alarmsignal. Menschenrechte sind kein linkes Hobby. Sie sind das Fundament der Republik. Wer sie relativiert, weil er sich auf der „richtigen“ Seite der Angst wähnt, sägt an dem Ast, auf dem alle sitzen.

    Man muss es so deutlich sagen: Wer Folter akzeptiert, verabschiedet sich innerlich vom Rechtsstaat. Vielleicht nicht bewusst, vielleicht nicht mit böser Absicht. Aber die Wirkung ist dieselbe. Der Staat wird vom Garanten der Rechte zum Schiedsrichter der Würde. Und wenn er einmal entscheidet, wessen Würde verzichtbar ist, gibt es kein Halten mehr.

    Die Verteidiger dieser Haltung argumentieren gern mit hypothetischen Extremszenarien. Doch Demokratien gehen nicht an Hypothesen zugrunde, sondern an Gewöhnung. An das langsame Abstumpfen gegenüber Grenzüberschreitungen. An das leise „Na gut, diesmal vielleicht“. An den Moment, in dem Empörung durch Achselzucken ersetzt wird. Genau dort steht Frankreich heute.

    Dass viele gleichzeitig wissen, dass Folter Folter ist – und sie dennoch rechtfertigen –, macht die Lage noch bedrückender. Es ist die bewusste Dissonanz, der moralische Spagat: Man erkennt das Unrecht, akzeptiert es aber. Das ist kein Mangel an Information, das ist ein Mangel an Haltung.

    Quo vadis, Frankreich? Wohin gehst du, wenn du beginnst, deine eigenen Grundsätze als verhandelbar zu betrachten? Wohin führt ein Land, das aus Angst bereit ist, das aufzugeben, was es historisch definiert hat? Die Antwort ist unbequem, aber klar: nicht in Richtung Sicherheit, sondern in Richtung moralischer Erosion.

    Es geht hier nicht um Naivität gegenüber realen Bedrohungen. Es geht um die Erkenntnis, dass Staaten sich nicht dadurch schützen, dass sie selbst zu Tätern werden. Wer Folter legitimiert, verliert nicht nur moralische Autorität, sondern auch Vertrauen – nach innen wie nach außen. Und ohne Vertrauen ist kein demokratisches Gemeinwesen überlebensfähig.

    Vielleicht ist es genau dieser Moment, in dem Frankreich innehalten müsste. Nicht um sich zu geißeln, sondern um sich zu erinnern. An das, was absolut ist. An das, was nicht verhandelbar sein darf. An die einfache, unbequeme Wahrheit: Wer die Menschenwürde aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verliert am Ende beides.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Schleichende Grenzverschiebung: Warum immer mehr Franzosen Folter für akzeptabel halten

    Schleichende Grenzverschiebung: Warum immer mehr Franzosen Folter für akzeptabel halten

    Mehr als jeder dritte Franzose hält den Einsatz von Folter in Ausnahmefällen für vertretbar. Was auf den ersten Blick wie eine abstrakte Meinungsumfrage erscheint, berührt in Wahrheit den normativen Kern des demokratischen Rechtsstaats. Die jüngsten Zahlen markieren keinen plötzlichen Bruch, sondern eine langsame, über Jahre hinweg verlaufende Verschiebung gesellschaftlicher Maßstäbe – gespeist aus Sicherheitsängsten, politischer Polarisierung und einem tief sitzenden Glauben an die Wirksamkeit staatlicher Gewalt.

    Die Entwicklung wirft grundlegende Fragen auf: Wie stabil sind menschenrechtliche Tabus in Zeiten permanenter Bedrohungswahrnehmung? Und wie widerstandsfähig ist die republikanische Kultur Frankreichs gegenüber autoritären Versuchungen?

    Zahlen mit politischer Sprengkraft

    Nach einer aktuellen Erhebung halten 38 Prozent der Befragten Folter in bestimmten Ausnahmefällen für akzeptabel. Der Wert liegt damit höher als noch vor zehn Jahren und deutlich über dem Niveau der frühen 2000er Jahre. Der Trend ist eindeutig: Die prinzipielle Ablehnung staatlicher Gewaltanwendung jenseits des Rechts verliert an Selbstverständlichkeit.

    Auffällig ist weniger die absolute Zahl als ihre gesellschaftliche Verteilung. Die Umfrage offenbart einen scharfen politischen Graben. Während eine klare Mehrheit der linken Wählerschaft Folter kategorisch ablehnt, zeigt sich bei Sympathisanten des rechten politischen Spektrums eine weitgehende Normalisierung dieser Vorstellung. Die Haltung zur Folter fungiert damit zunehmend als Marker politischer Identität – vergleichbar mit Fragen der Migration, der inneren Sicherheit oder der Rolle des Staates insgesamt.

    Diese Polarisierung deutet darauf hin, dass es sich nicht allein um eine moralische Debatte handelt, sondern um eine grundlegende Auseinandersetzung über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.

    Der Mythos der Wirksamkeit

    Ein zentrales Motiv der Folterbefürwortung ist der Glaube an ihre Effektivität. Ein erheblicher Teil der Befragten ist überzeugt, dass Folter helfen könne, Terroranschläge zu verhindern, Geständnisse zu erzwingen oder verlässliche Informationen zu gewinnen. Besonders deutlich wird dieser Widerspruch in hypothetischen Extremszenarien – etwa der berühmten „tickenden Bombe“.

    Gerade diese Denkfigur hat sich tief in das kollektive Bewusstsein eingegraben. Sie suggeriert eine moralische Ausnahmesituation, in der rechtsstaatliche Prinzipien als Luxus erscheinen. Dabei handelt es sich weniger um eine realistische Lagebeschreibung als um ein narratives Instrument, das moralische Hemmschwellen senkt.

    Empirisch ist dieser Wirksamkeitsglaube nicht haltbar. Die Forschung zeigt seit Jahren, dass unter Zwang gewonnene Informationen häufig falsch, widersprüchlich oder gezielt irreführend sind. Dennoch hält sich die Vorstellung hartnäckig – ein Hinweis darauf, dass Meinungen in diesem Bereich weniger auf Fakten als auf Emotionen beruhen.

    Angst als politischer Faktor

    Die steigende Akzeptanz von Folter lässt sich kaum losgelöst von den kollektiven Erfahrungen der vergangenen Jahre betrachten. Terroranschläge, Ausnahmezustände, eine allgegenwärtige Sicherheitsrhetorik: Frankreich hat seit 2015 eine Phase dauerhafter Alarmbereitschaft erlebt. Solche Erfahrungen hinterlassen Spuren im gesellschaftlichen Denken.

    Angst verändert politische Maßstäbe. Sie begünstigt einfache Lösungen, stärkt das Bedürfnis nach Kontrolle und reduziert die Bereitschaft, normative Grenzen zu verteidigen. In diesem Klima erscheinen drastische Maßnahmen nicht als Rechtsbruch, sondern als notwendige Schutzreaktion.

    Hinzu kommt eine politische Sprache, die Sicherheit zunehmend als Nullsummenspiel darstellt: Wer absolute Sicherheit will, müsse bereit sein, Freiheiten zu opfern. Die Akzeptanz von Folter ist die extremste Ausprägung dieser Logik.

    Rechtsstaatliche Tabus unter Druck

    Dabei ist das Folterverbot kein gewöhnliches Rechtsprinzip. Es gehört zu den wenigen Normen, die absolut gelten – ohne Ausnahme, ohne Abwägung. In der europäischen Rechtskultur markiert es eine zivilisatorische Grenze, die aus historischen Erfahrungen gezogen wurde.

    Frankreich hat diese Grenze bewusst verankert: in der Verfassung, im Strafrecht, im Selbstverständnis der Republik. Die Ablehnung von Folter ist Teil jener republikanischen Erzählung, die den Staat an Recht und Würde bindet – gerade in Krisenzeiten.

    Wenn nun ein wachsender Teil der Bevölkerung bereit ist, dieses Tabu zu relativieren, stellt sich weniger die Frage nach einzelnen Maßnahmen als nach der normativen Stabilität des Systems. Rechtsstaatlichkeit lebt nicht allein von Gesetzen, sondern von gesellschaftlicher Zustimmung.

    Wahrnehmung staatlicher Gewalt

    Bemerkenswert ist zudem ein scheinbarer Widerspruch in der öffentlichen Wahrnehmung. Zwar glaubt fast jeder zweite Befragte, dass es in Frankreich zu Folter durch Sicherheitskräfte gekommen sei, doch dieser Anteil ist rückläufig. Offenbar sinkt die Sensibilität für staatliche Gewalt, selbst dort, wo sie vermutet wird.

    Dies könnte auf einen Gewöhnungseffekt hindeuten. Je stärker Sicherheitsmaßnahmen normalisiert werden, desto weniger werden Grenzüberschreitungen als solche wahrgenommen. Die Debatte verschiebt sich dann von der Frage des „Ob“ zur Frage des „Wie weit“.

    Demokratie im Stresstest

    Die Umfrage ist kein Beleg für eine autoritäre Mehrheit in Frankreich. Sie zeigt jedoch, wie fragil demokratische Normen unter Dauerstress werden können. Die Bereitschaft, Folter in Ausnahmefällen zu akzeptieren, signalisiert ein Denken in Notstandslogiken – ein Denken, das mit dem liberalen Rechtsstaat schwer vereinbar ist.

    Für die Politik ergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung. Einerseits muss sie reale Sicherheitsbedürfnisse ernst nehmen. Andererseits darf sie nicht den Eindruck erwecken, dass grundlegende Rechte verhandelbar seien. Jede Relativierung nährt die Vorstellung, dass moralische Grenzen situationsabhängig sind.

    Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen seit Jahren vor genau dieser Entwicklung: der schleichenden Verschiebung dessen, was als denkbar, sagbar und schließlich machbar gilt.

    Der eigentliche Konflikt verläuft nicht zwischen Sicherheit und Naivität, sondern zwischen kurzfristiger Beruhigung und langfristiger Rechtsbindung. Demokratien zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie Gefahren leugnen, sondern dadurch, dass sie ihnen ohne Selbstaufgabe begegnen.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • „La Malaisie m’a volé 909 jours“ – Der Fall Tom Félix und die Schattenseite internationaler Drogenjustiz

    „La Malaisie m’a volé 909 jours“ – Der Fall Tom Félix und die Schattenseite internationaler Drogenjustiz

    Tom Félix ist zurück in Frankreich. Nach über 900 Tagen Haft in Malaysia landete der 34-jährige Franzose am 5. Februar 2026 auf dem Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle, wo ihn seine Familie in Empfang nahm. Die emotionale Rückkehr markiert das Ende eines aufsehenerregenden Justizfalls – und wirft ein Schlaglicht auf die Risiken, denen ausländische Staatsbürger in autoritären Rechtssystemen ausgesetzt sein können. Ein Freispruch nach fast drei Jahren Haft Félix war im August 2023 im Norden Malaysias unter dem Verdacht des Drogenbesitzes und -handels festgenommen worden – Vorwürfe, die in dem südostasiatischen Staat drakonisch verfolgt werden. Das Strafmaß reicht dort bei einschlägigen Delikten bis hin zur Todesstrafe. Von Beginn an hatte Félix alle Anschuldigungen bestritten. Die Ermittlungen und das anschließende Gerichtsverfahren vor der „High Court of Alor Setar“ erstreckten sich über zweieinhalb Jahre. Am 3. Februar 2026 wurde er schließlich freigesprochen. Die Richter befanden, dass…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…