Schlagwort: Lidl

  • Bouches-du-Rhône: Discounter Lidl wegen Totschlags und Belästigung angeklagt

    Bouches-du-Rhône: Discounter Lidl wegen Totschlags und Belästigung angeklagt

    Der deutsche Discounter ist nach dem Selbstmord eines Mitarbeiters im Jahr 2015 jetzt wegen Totschlags und Belästigung angeklagt worden.

    Nach Angaben der Zeitung „20 Minutes“ wurde Lidl nach dem Selbstmord eines Mitarbeiters im Jahr 2015 in der Region Bouches-du-Rhône jetzt wegen fahrlässiger Tötung und moralischer Belästigung angeklagt.

    Yannick Sansonetti, ein Angestellter des deutschen Einzelhandelskonzerns, wurde damals erhängt in einem Lagerhaus in Aix-en-Provence aufgefunden. Am Tag nach der Ausstrahlung einer Untersuchung im Rahmen der Sendung Cash Investigation von Élise Lucet im Jahr 2017 wurde von der Staatsanwaltschaft Aix-en-Provence eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet.

    In diesem Fall war Lidl bereits im Jahr 2020 in einem Zivilverfahren verurteilt worden. In seinem Urteil spricht das Gericht von einem „sehr starken Druck seitens der Geschäftsführung seit der Ankunft eines neuen Regionaldirektors im Januar 2014“, wie die Zeitung 20 Minutes berichtet.

    Durchsuchungen und Verurteilungen schon in der Vergangenheit bei Lidl
    Im Februar dieses Jahres wurden Durchsuchungen in der regionalen Lidl-Zentrale in Guingamp (Bretagne) durchgeführt, nachdem mehrere Beschwerden von Mitarbeitern wegen Belästigung und Diskriminierung eingegangen waren.

    In der Vergangenheit ist Lidl bereits wegen der Bespitzelung seiner Mitarbeiter verurteilt worden. In den Jahren 2008 und 2009 hatten zwei Skandale den deutschen Discounter erschüttert. Der Konzern räumte den Sachverhalt ein, entschuldigte sich und erklärte sich bereit, in Deutschland hohe Geldstrafen für die Installation von Miniaturkameras, die Beauftragung von Privatdetektiven und die Sammlung von Informationen über die Gesundheit der Mitarbeiter zu zahlen.

  • Produktrückruf: Lidl Frankreich ruft mehrere Chargen Schinken mit falschem Haltbarkeitsdatum zurück

    Produktrückruf: Lidl Frankreich ruft mehrere Chargen Schinken mit falschem Haltbarkeitsdatum zurück

    Achtung: Wenn Sie bei Lidl Scheiben von Alby-Schinken gekauft haben, sollten Sie wissen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht korrekt ist. Bei Lidl ist ein Fehler beim Mindesthaltbarkeitsdatum von Schinkenscheiben der Marke Saint-Auby aufgetreten: Mehrere Chargen von „gekochtem Superior-Schinken am Knochen gekocht mit Schwarte, 4 Scheiben Konservierung ohne Nitrit“ laufen früher ab als das auf den Packungen angegebene Datum. Das Haltbarkeitsdatum auf dem Produkt beträgt fälschlicherweise 32 Tage statt 25 Tage.

    Die betroffenen Partien haben den GTIN-Strichcode 20466558, wurden zwischen dem 16. und 23. August verkauft und haben drei vom Rückruf betroffene Mindesthaltbarkeitsdaten: 11/09/2021, 14/09/2021 und 19/09/2021. Erstattung in der Filiale möglichBetroffene können in jede Lidl-Filiale gehen und erhalten Ihr Geld zurück. Bei Fragen oder für weitere Informationen, kann man sich an den Verbraucherservice unter 0 800 900…

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