Schlagwort: Kriegsverbrechen

  • Nach tödlichem Luftangriff im Libanon: Französische Justiz befasst sich erneut mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen

    Nach tödlichem Luftangriff im Libanon: Französische Justiz befasst sich erneut mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen

    Ein weiterer Fall bringt die französische Justiz mit den militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah in Berührung. Ein französisch-libanesischer Staatsbürger hat in Paris Strafanzeige gegen Unbekannt wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet. Anlass ist ein israelischer Luftangriff auf die südlibanesische Hafenstadt Tyros, bei dem vier Angehörige seiner Familie ums Leben kamen. Die Ermittlungen könnten die Reichweite der französischen Justiz bei internationalen Verbrechen erneut auf die Probe stellen.

    Angriff kurz vor Inkrafttreten einer Waffenruhe

    Die Anzeige wurde von dem 42-jährigen Franco-Libanesen Mohamad H. über seinen Anwalt Emmanuel Daoud beim auf internationale Verbrechen spezialisierten Justizpol des Pariser Gerichts eingereicht. Nach Darstellung der Beschwerde ereignete sich der Luftangriff in der Nacht vom 16. auf den 17. April 2026 – nur wenige Minuten vor dem Inkrafttreten einer angekündigten Waffenruhe zwischen Israel und dem Libanon.

    Nach Angaben des Klägers traf die Bombardierung ein Wohnviertel in Tyros. Dabei seien fünf Wohngebäude eingestürzt. Seine Mutter, seine Schwester sowie zwei Neffen kamen ums Leben. Sein Vater wurde schwer verletzt und befindet sich den vorliegenden Informationen zufolge weiterhin in kritischem Zustand.

    Die Anzeige richtet sich ausdrücklich gegen Unbekannt. Ziel des Verfahrens ist zunächst die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, um mögliche Verantwortlichkeiten festzustellen. Mit der Einreichung der Strafanzeige ist noch keine rechtliche Bewertung der Vorwürfe verbunden. Ob tatsächlich Straftatbestände wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt sind, muss erst im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft werden.

    Schwere Vorwürfe nach internationalem Strafrecht

    Die Beschwerde stützt sich auf den Vorwurf, dass das bombardierte Gebiet ausschließlich zivil genutzt worden sei und vor dem Angriff keine wirksame Warnung an die Bevölkerung erfolgt sei. Sollten sich diese Angaben bestätigen, könnte dies nach Auffassung der Klägerseite einen schwerwiegenden Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen.

    Das internationale humanitäre Recht verpflichtet Konfliktparteien, jederzeit zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden. Angriffe auf Zivilisten oder zivile Objekte sind grundsätzlich verboten. Ebenso müssen militärische Operationen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Vorsorge entsprechen, um zivile Opfer möglichst zu vermeiden.

    Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall verletzt wurden, ist bislang offen. Die französischen Ermittlungsbehörden müssten zunächst den genauen Ablauf des Angriffs, mögliche militärische Ziele in der Umgebung sowie die Entscheidungsprozesse rekonstruieren.

    Frankreich und das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit

    Dass sich französische Gerichte mit einem Vorfall befassen, der sich im Libanon ereignet hat, ist auf das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit zurückzuführen. Dieses erlaubt es unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, besonders schwere internationale Straftaten auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie außerhalb Frankreichs begangen wurden.

    Allerdings gelten hierfür enge rechtliche Voraussetzungen. Die französischen Behörden prüfen zunächst, ob sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden kann. Gerade bei Verfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen sind solche Prüfungen regelmäßig komplex und können sich über längere Zeit erstrecken.

    Teil einer wachsenden Zahl internationaler Verfahren

    Die aktuelle Anzeige ist bereits die zweite Klage dieser Art, die innerhalb weniger Monate in Frankreich im Zusammenhang mit israelischen Militäroperationen im Libanon eingereicht wurde.

    Bereits im April 2026 hatte der französisch-libanesische Künstler Ali Cherri Strafanzeige erstattet, nachdem seine Eltern bei einem Luftangriff auf Beirut ums Leben gekommen waren. Auch in diesem Verfahren werden mögliche Verstöße gegen das internationale Strafrecht untersucht.

    Die zunehmende Zahl solcher Verfahren verdeutlicht, dass nationale Gerichte immer häufiger mit internationalen Konflikten befasst werden. Neben Verfahren vor internationalen Strafgerichten gewinnen nationale Justizsysteme als mögliche Instanzen zur Verfolgung schwerer Völkerrechtsverbrechen zunehmend an Bedeutung.

    Unterschiedliche Bewertungen des Konflikts

    Die israelische Regierung betont seit Beginn ihrer militärischen Operationen im Libanon regelmäßig, dass sich die Einsätze gegen militärische Infrastruktur und Kämpfer der Hisbollah richteten. Nach israelischer Darstellung erfolgen die Operationen im Einklang mit dem Völkerrecht und unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Schutz der Zivilbevölkerung.

    Menschenrechtsorganisationen und internationale Beobachter haben dagegen wiederholt einzelne Angriffe kritisiert, bei denen zahlreiche Zivilisten ums Leben kamen oder zivile Infrastruktur zerstört wurde. Sie fordern unabhängige Untersuchungen, um mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht aufzuklären.

    Ob der Luftangriff auf Tyros tatsächlich rechtswidrig war oder militärisch gerechtfertigt werden kann, ist derzeit nicht geklärt. Diese Frage wird nun Gegenstand möglicher Ermittlungen der französischen Justiz sein.

    Die Strafanzeige markiert einen weiteren Schritt bei der juristischen Aufarbeitung des Nahostkonflikts auf nationaler Ebene. Für die Angehörigen der Opfer steht dabei vor allem die Hoffnung auf eine unabhängige Untersuchung und die Klärung der Verantwortlichkeiten im Mittelpunkt. Ob es letztlich zu einem förmlichen Strafverfahren kommt oder Anklagen erhoben werden, hängt von den Ergebnissen der nun möglichen Ermittlungen ab. Unabhängig vom Ausgang zeigt der Fall, welche Bedeutung nationale Gerichte zunehmend bei der Ahndung mutmaßlicher Verstöße gegen das internationale Völkerrecht erlangen.

    Autor: P. Tiko

  • Gaza-Flottille: Französische Justiz ermittelt wegen Folter und Kriegsverbrechen

    Gaza-Flottille: Französische Justiz ermittelt wegen Folter und Kriegsverbrechen

    Aus einer umstrittenen Hilfsmission auf dem Mittelmeer ist inzwischen ein Fall für die französische Justiz geworden. Die französische Antiterrorstaatsanwaltschaft PNAT hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Folter und Kriegsverbrechen eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen die Aussagen französischer Staatsbürger, die Ende Mai an der Gaza-Flottille „Global Sumud“ teilgenommen hatten und nach deren Abfangen durch israelische Sicherheitskräfte festgenommen wurden.

    Der Schritt erfolgte nach einer Meldung des französischen Außenministeriums. Französische Konsularbeamte hatten nach der Rückkehr der Aktivisten deren Schilderungen aufgenommen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Berichte enthielten Vorwürfe, die aus Sicht der französischen Justiz eine genaue Prüfung erforderlich machen.

    Mehrere Teilnehmer schilderten demnach körperliche Gewalt während ihrer Festnahme und Haft. Zudem berichteten einige von Demütigungen sowie von einer längeren Aussetzung niedriger Temperaturen. Besonders schwer wiegen Vorwürfe einzelner Aktivisten, die von sexuellen Übergriffen oder entsprechenden Misshandlungen sprechen. Genau diese Aussagen bilden nun den Kern der Ermittlungen.

    Noch steht allerdings keineswegs fest, ob sich die Vorwürfe bestätigen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet zunächst lediglich, dass ausreichende Hinweise für eine nähere Untersuchung vorliegen. Die französischen Behörden wollen nun klären, was sich während der Festnahme, des Transports und der anschließenden Haft tatsächlich ereignet hat.

    Mit den Ermittlungen wurde eine Spezialeinheit betraut, die sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Hassdelikte konzentriert. Deren Aufgabe besteht darin, Zeugenaussagen auszuwerten, mögliche Beweise zu sichern und die rechtliche Einordnung der Vorwürfe vorzunehmen. Gerade bei Sachverhalten mit internationalem Bezug gestaltet sich dieser Prozess oft langwierig und komplex.

    Die Flottille „Global Sumud“ war Mitte Mai von der Türkei aus gestartet. Mehrere Dutzend Schiffe und Hunderte Aktivisten aus verschiedenen Ländern beteiligten sich an der Aktion. Nach Angaben der Organisatoren sollte humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gebracht und gleichzeitig auf die Auswirkungen der israelischen Seeblockade aufmerksam gemacht werden.

    Noch bevor die Schiffe ihr Ziel erreichten, griffen israelische Kräfte ein. Rund 430 Aktivisten wurden festgenommen, darunter etwa 30 französische Staatsangehörige. Nach ihrer vorübergehenden Inhaftierung erfolgte die Ausweisung in ihre jeweiligen Heimatländer.

    Israel verteidigt das Vorgehen. Die Regierung betrachtet die Seeblockade als notwendige Sicherheitsmaßnahme, um den Transport von Waffen in den Gazastreifen zu verhindern. Aus israelischer Sicht handelte es sich bei der Flottille nicht nur um eine humanitäre Mission, sondern zugleich um eine politische Protestaktion gegen die bestehende Blockade.

    Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgten Bilder, die nach der Festnahme veröffentlicht wurden. Sie zeigten Aktivisten kniend und mit Handschellen gefesselt. Die Aufnahmen lösten international Kritik aus und verschärften die Debatte über das Vorgehen der israelischen Behörden.

    Die französischen Ermittler stehen nun vor der Aufgabe, die widersprüchlichen Darstellungen sorgfältig zu prüfen. Was geschah tatsächlich an Bord und später in Gewahrsam? Und reichen die vorliegenden Hinweise aus, um strafrechtlich relevante Verstöße nachzuweisen?

    Die Antworten auf diese Fragen dürften nicht nur juristische Bedeutung besitzen. Auch diplomatisch könnte der Fall noch für erhebliche Spannungen sorgen. Bis dahin gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen stehen erst am Anfang – und viele Details liegen weiterhin im Dunkeln.

    Ein Artikel von M. Legrand

  • Tod einer Helferin im Kriegsgebiet – Frankreich ermittelt wegen möglichen Kriegsverbrechens

    Tod einer Helferin im Kriegsgebiet – Frankreich ermittelt wegen möglichen Kriegsverbrechens

    Der Tod einer französischen humanitären Helferin im Osten der Demokratischen Republik Kongo löst in Frankreich politische Betroffenheit und juristische Konsequenzen aus. Die Pariser Anti-Terror-Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen eingeleitet.

    Im Mittelpunkt steht eine Drohnenattacke auf die Stadt Goma, bei der die Mitarbeiterin des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen ums Leben kam.

    Die Nachricht verbreitete sich am Mittwoch über eine kurze, aber eindringliche Mitteilung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Darin bestätigte er den Tod der Französin, die für UNICEF im Krisengebiet tätig war. In seinem Statement richtete er Worte der Anteilnahme an Familie, Freunde und Kollegen der Helferin. Gleichzeitig erinnerte er an eine Selbstverständlichkeit des Völkerrechts: Humanitäre Helfer genießen besonderen Schutz.

    Doch genau dieser Schutz steht nun im Zentrum der Ermittlungen.

    Die französische Anti-Terror-Staatsanwaltschaft eröffnete am Freitag ein Verfahren gegen Unbekannt wegen „Mordes, der ein Kriegsverbrechen darstellt“. Das klingt juristisch trocken, besitzt jedoch enorme Tragweite. Denn sobald ein solcher Verdacht im Raum steht, geht es nicht mehr nur um eine tragische Todesfolge eines Angriffs – sondern um mögliche Verstöße gegen das internationale humanitäre Recht.

    Die Ermittlungen übernimmt die spezialisierte Einheit der französischen Gendarmerie zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ihre Aufgabe besteht nun darin, die genauen Umstände des Angriffs zu rekonstruieren: Wer führte den Drohnenschlag aus? Wurde das Ziel bewusst gewählt? War bekannt, dass sich humanitäres Personal vor Ort befand?

    Fragen, die derzeit niemand eindeutig beantworten kann.

    Der Schauplatz der Tragödie, die Millionenstadt Goma im Osten des Kongo, gilt seit Jahren als Brennpunkt eines komplexen Konflikts. Die Region grenzt an Ruanda und steht seit Januar 2025 unter Kontrolle der Rebellenbewegung M23, einer antigouvernementalen Miliz. Kämpfe, Vertreibungen und ein permanentes Klima der Unsicherheit prägen den Alltag der Bevölkerung.

    Für internationale Helfer gehört die Arbeit dort zum gefährlichsten Einsatz, den humanitäre Organisationen überhaupt kennen.

    Und doch reisen sie dorthin.

    Sie verteilen Nahrung, betreuen Flüchtlingslager, organisieren medizinische Versorgung – Aufgaben, die im Schatten von Gewalt und politischem Chaos stattfinden. Wer in solchen Regionen arbeitet, weiß: Absolute Sicherheit existiert nicht. Aber dass eine Helferin durch eine Drohne stirbt, sorgt selbst in krisenerprobten Kreisen für Bestürzung.

    Die französischen Ermittler stehen nun vor einer schwierigen Aufgabe. Sie müssen Informationen aus einem aktiven Konfliktgebiet zusammentragen, Zeugenaussagen sichern und militärische Abläufe rekonstruieren – alles aus tausenden Kilometern Entfernung.

    Der Ausgang der Untersuchung bleibt offen.

    Fest steht nur eines: Der Tod der Helferin hat die internationale Aufmerksamkeit erneut auf einen Konflikt gelenkt, der außerhalb Afrikas oft kaum wahrgenommen wird – obwohl er seit Jahren unzählige Opfer fordert.

    Manchmal braucht es leider erst eine Tragödie, damit die Welt genauer hinschaut.

    Autor: C.H.

  • Ein neuer Krieg auf altbekanntem Boden

    Ein neuer Krieg auf altbekanntem Boden

    Seitdem die Stadt El Fasher im Sudan vergangene Woche an eine paramilitärische Truppe gefallen ist, deuten verifizierte Bildaufnahmen und Augenzeugenberichte auf ein sich entfaltendes Massaker in der sudanesischen Region Darfur hin.

    Bewohner wurden erschossen, als sie versuchten, aus der Stadt zu fliehen. Videos zeigen, wie paramilitärische Kämpfer Zivilisten exekutieren. Jene, die den beschwerlichen Weg in eine 65 Kilometer entfernte Stadt schafften, berichteten von Terror, Hunger und Tod.

    Vor zwanzig Jahren war das Wort „Darfur“ weltweit ein Synonym für ungesühnte Gräueltaten in einem uns fernen Land. Heute geschieht es wieder.

    Eine Welle von Tötungen fegt durch eine der größten Städte der Region. Die gleichen ethnischen Spannungen scheinen das Chaos erneut zu befeuern. Die paramilitärischen Kräfte, die den Terror entfesseln, stammen von den Dschandschawid ab – den überwiegend arabischen Milizen, die auch vor zwei Jahrzehnten schon hier wüteten.

    Damals gab es zumindest ein gewisses Maß an westlichem Druck. Heute gibt es kaum prominente Fürsprecher oder politische Aufmerksamkeit – und die Straflosigkeit für diese Gräueltaten ist eine grausame Tatsache.

    Damals und heute

    Die Kämpfer, die derzeit in Darfur wüten, sind besser bewaffnet, besser organisiert und besser finanziert als je zuvor. Und sie werden von einem der reichsten Länder der arabischen Region unterstützt: den Vereinigten Arabischen Emiraten, einem engen Verbündeten der Vereinigten Staaten. Die Emirate bestreiten allerdings, eine der Konfliktparteien gezielt zu unterstützen.

    Vor 20 Jahren ritten die Kämpfer hauptsächlich auf Pferden und Kamelen; heute fahren sie gepanzerte Fahrzeuge und Pickups. Früher steckten sie Dörfer in Brand; heute setzen sie schwere Artillerie ein und hochentwickelte Drohnen.

    Im letzten Krieg kämpften die paramilitärischen Kräfte noch auf der Seite der sudanesischen Armee. Jetzt jedoch kämpft die paramilitärische Gruppe namens Rapid Support Forces, oder RSF, gegen die nationale Armee – ein Konflikt, der den Sudan zerreißt und wahrscheinlich die schlimmste humanitäre Krise der Welt ausgelöst hat.

    Der Bürgerkrieg zwischen der sudanesischen Armee und der RSF, der im April 2023 ausbrach, ist zum Teil auf die politischen Ambitionen des RSF-Führers Generalleutnant Mohamed Hamdan zurückzuführen. Er hat im Bundesstaat Süddarfur seine eigene Parallelregierung ausgerufen. Seine Truppen haben Gräueltaten begangen, die von den Vereinten Nationen als Kriegsverbrechen eingestuft werden und von der Regierung Biden als Völkermord bezeichnet wurden – oft zielen sie auf Mitglieder der ethnischen Gruppe der Zaghawa. Auch sexuelle Gewalt ist laut UN weit verbreitet.

    Bis vergangene Woche war El Fasher die einzige Stadt in Darfur, die nicht unter Kontrolle der RSF stand. Ein Kontingent sudanesischer Soldaten und verbündeter Darfuri-Milizen hielt sich in einer Garnison in der Nähe des Flughafens – ihr letzter Stützpunkt in der Region.

    Während die RSF ihre Belagerung verschärfte, errichteten ihre Kämpfer einen hohen Erdwall, der sich um die Stadt zog und rund eine Viertelmillion Einwohner einschloss. Zivilisten, die versuchten, Nahrung oder Medikamente über den Wall zu schmuggeln, wurden verprügelt oder getötet. Die Bewohner begannen zu verhungern. Im letzten funktionierenden Krankenhaus der Stadt griffen Ärzte darauf zurück, unterernährte Kinder mit Tierfutter zu ernähren.

    Begrenzte Empörung

    Vor zwanzig Jahren machten prominente Aktivisten wie George Clooney Darfur zu einem internationalen Thema. Die Krise wurde zu einer außenpolitischen Priorität für Präsident George W. Bush und führte zu Spannungen mit China, das in Sudan Ölinteressen verfolgte.

    Die jüngsten Gräueltaten haben zwar scharfe Verurteilungen ausgelöst, doch diese beschränken sich weitgehend auf Fachkreise – etwa den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, einige Mitglieder des US-Kongresses und vereinzelte Politiker in anderen Ländern.

    Der Afrika-Sonderberater von Präsident Trump versucht derzeit, einen Waffenstillstand zu vermitteln. Doch bisher gibt es kaum Anzeichen für Fortschritte. Ein Grund dafür ist, dass an den Gesprächen auch Diplomaten aus den Emiraten, Ägypten und Saudi-Arabien teilnehmen – also jenen arabischen Mächten, die den Konflikt gleichzeitig mit anheizen.


    Weitere Top-Nachrichten

    • Ukraine: Videos zeigen eine Drohne, die auf eine Straße einschlägt und eine weitere, die einen russischen Soldaten ins Visier nimmt. Die ukrainische Armee nutzt ein Punktesystem für Drohnenpiloten: Für das Verwunden eines russischen Soldaten gibt es acht Punkte. Einen russischen Soldaten lebend mithilfe einer Drohne zu fangen, ist der Jackpot: 120 Punkte. Offizielle teilen mit, dass dieser Wettbewerb die Truppen nach dreieinhalb Jahren Krieg erneut motiviere.
    • USA/Venezuela: Präsident Trump sagte in einem ausführlichen Interview, ein Krieg mit Venezuela sei unwahrscheinlich, schloss jedoch Bodentruppeneinsätze nicht aus.
    • Nigeria: Trump drohte mit Militäraktionen gegen islamistische Milizen in Nigeria und warf der Regierung vor, Christen nicht zu schützen.
    • Jamaika: Die Zahl der bekannten Todesopfer durch Hurrikan Melissa steigt fast täglich. Dutzende betroffene Gemeinden konnten bisher noch nicht erreicht werden.
    • Tansania: Nach Tagen der Proteste verkündete die Wahlkommission, Präsidentin Samia Suluhu Hassan habe 97 Prozent der Stimmen erhalten. Wahlbeobachter äußerten Zweifel an der Integrität der Abstimmung.
    • Afghanistan: Ein starkes Erdbeben erschütterte den Norden des Landes nahe Mazar-i-Sharif. Mindestens zehn Menschen kamen ums Leben, Hunderte wurden verletzt.
    • Mexiko: Ein Bürgermeister im Westen des Landes, der als Gegner der Drogenkartelle galt, wurde während einer Feier zum Tag der Toten erschossen.
    • Großbritannien: Ein britischer Mann wurde wegen versuchten Mordes festgenommen, nachdem er in einem Zug elf Menschen bei einer Messerattacke schwer verletzte.

    P. Tiko

  • Europa zieht juristische Konsequenzen – 25 EU-Staaten treten Sondertribunal für russischen Angriffskrieg bei

    Europa zieht juristische Konsequenzen – 25 EU-Staaten treten Sondertribunal für russischen Angriffskrieg bei

    Ein neues Kapitel europäischer Rechtsprechung nimmt Gestalt an: 25 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union schließen sich einem Sondertribunal an, das die Verbrechen der russischen Aggression gegen die Ukraine untersuchen soll. Was lange als diplomatische Idee galt, rückt damit greifbar näher – ein internationales Gericht, das politische und militärische Verantwortliche in Moskau für den Angriffskrieg zur Rechenschaft ziehen soll.

    Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas machte die Entscheidung nach einem Treffen der Außenminister öffentlich. Ihre Worte klangen nüchtern, fast sachlich – und doch schwang darin ein historischer Moment mit. „Das bringt uns dem Beginn der Arbeit des Tribunals ein Stück näher“, sagte sie. „Natürlich warten wir noch auf alle Kostenschätzungen, auch aus den Niederlanden, doch dann können wir voranschreiten.“

    Der Sitz des Tribunals wird in Den Haag liegen – jener Stadt, in der bereits der Internationale Strafgerichtshof residiert. Dass ausgerechnet dort die Verantwortung für den größten Krieg auf europäischem Boden seit 1945 untersucht werden soll, ist Symbol und Signal zugleich.

    Ein Gericht gegen Straflosigkeit

    Die Idee eines Sondertribunals war am 9. Mai 2025 von den EU-Außenministern und hochrangigen Vertretern der Mitgliedsstaaten beschlossen worden. Es soll die „Verbrechen der Aggression“ durch Russlands politische und militärische Führung dokumentieren und juristisch verfolgen – eine Kategorie, die im internationalen Recht selten Anwendung findet, weil sie die höchste Ebene politischer Verantwortung betrifft.

    Kallas betonte, dass das Regime von Wladimir Putin für die von Russland ausgelöste Kriegshandlung „zur Rechenschaft gezogen werden muss“. Worte, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Denn bislang bleibt die politische Verantwortung für den Angriff auf die Ukraine juristisch weitgehend ungesühnt – der Internationale Strafgerichtshof nämlich konzentriert sich primär auf Kriegsverbrechen, nicht auf den Akt der Aggression selbst.

    Doch kann ein Tribunal dieser Art tatsächlich wirksam sein, solange Russland selbst nicht kooperiert? Oder geht es hier vor allem um ein politisches Signal – eine juristische Linie, die zeigt, dass Europa sich dem Völkerrecht verpflichtet fühlt, auch wenn der Täterstaat unbeeindruckt bleibt?

    140 Milliarden für die Ukraine – mit russischem Geld

    Neben juristischen Schritten steht auch das Finanzielle im Fokus. Die EU arbeitet an einem Plan, eingefrorene russische Vermögenswerte als Sicherheit für einen Reparationskredit an die Ukraine zu nutzen – ein Vorschlag, der von der EU-Kommission bereits vorbereitet wird.

    „Diese Initiative genießt breite Unterstützung“, sagte Kallas. „Ein solcher Kredit würde ein starkes Signal nach Moskau senden: dass Russland uns nicht einfach aussitzen kann.“

    Die Kommission plant, rund 140 Milliarden Euro freizusetzen – ein Kredit, der aus Zinsen und Erträgen der eingefrorenen Gelder gespeist werden soll. Diese Mittel sollen sowohl für militärische Unterstützung als auch für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden. Der Begriff „Reparationsdarlehen“ markiert dabei bewusst eine politische Linie: Es geht nicht um gewöhnliche Hilfe, sondern um Wiedergutmachung.

    Juristisch ist das Terrain jedoch heikel. Die Nutzung fremdstaatlicher Vermögenswerte für Reparationen steht völkerrechtlich auf dünnem Eis – dennoch drängt Brüssel auf eine Lösung.

    Kampf gegen die russische „Geisterflotte“

    Ein weiterer Punkt auf der Agenda: die sogenannte „Flotte fantôme“ – die Geisterflotte Russlands. Dabei handelt es sich um hunderte Tanker, die unter fremden Flaggen fahren, nicht registriert sind und westliche Sanktionen umgehen, indem sie russisches Öl über Drittländer exportieren.

    Diese Schattenflotte ist nicht nur ein ökonomisches, sondern zunehmend auch ein sicherheitspolitisches Problem. Einige dieser Schiffe werden verdächtigt, in der Ostsee Unterseekabel beschädigt zu haben.

    Kaja Kallas kündigte an, die EU werde künftig entschlossener gegen diese Praxis vorgehen. „Ich habe einen Sonderbeauftragten ernannt, der die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten koordiniert“, erklärte sie. „Wir müssen auf EU-Ebene konsequenter gegen die Geisterflotte vorgehen – auch, um Russlands Kriegskasse weiter auszutrocknen.“

    Parallel dazu arbeitet die EU-Kommission bereits am 20. Sanktionspaket gegen Russland – während das 19. Paket noch auf seine endgültige Verabschiedung wartet.

    Streit um das 19. Sanktionspaket

    Am 19. September legte die Kommission den Entwurf des neuen Sanktionspakets vor. Es umfasst Maßnahmen in den Bereichen Energie, Finanzen und militärische Technologie – darunter ein vollständiges Transaktionsverbot für Rosneft und Gazpromneft, sowie das Einfrieren weiterer Unternehmensvermögen.

    Doch nicht alle Mitgliedsstaaten ziehen an einem Strang. Vor allem die Slowakei hat Bedenken, insbesondere in den Bereichen Energie und Automobilindustrie. „Sie erpressen uns in anderen Fragen“, zitierte ein EU-Diplomat aus den internen Diskussionen.

    Trotz solcher Reibungen zeigen sich Brüsseler Kreise optimistisch. Die Verhandlungen seien „auf gutem Weg“, heißt es – auch wenn die finalen Details des Sanktionspakets bislang unter Verschluss bleiben.

    Europa zwischen Recht und Realität

    Mit dem geplanten Tribunal und den neuen Sanktionen will die Europäische Union zweierlei erreichen: Gerechtigkeit und Druck. Gerechtigkeit für die Opfer des Krieges – und Druck auf den Aggressor, der noch immer auf Eskalation setzt.

    Doch die Balance zwischen juristischem Anspruch und politischer Wirkung ist fragil. Ohne internationale Anerkennung und Mitwirkung großer Partner wie der USA oder des Vereinigten Königreichs könnte das Tribunal am Ende mehr Symbol als Gericht sein.

    Und doch: Symbole haben Macht. Sie setzen Maßstäbe, wo bisher Schweigen herrschte. Vielleicht liegt genau darin die Stärke Europas – nicht in der Wucht der Waffen, sondern in der Beharrlichkeit des Rechts.

    Von C. Hatty

  • Trumps Politik verstehen

    Trumps Politik verstehen

    Der US-Präsident nutzt Amerikas Macht auf eine Weise, wie es keiner seiner modernen Vorgänger getan hat – mit global spürbaren Folgen.

    Alte Gewissheiten zerfallen, aus Feinden werden plötzlich Freunde, und langjährige Verbündete sorgen sich tiefgreifend um den Zustand der US-Demokratie.


    Befeuert umfassende Berichterstattung über Trump nicht genau das, was er sich wünscht – nämlich maximale Aufmerksamkeit?

    Zweifellos hält er die Medien auf Trab. In Washington spricht man vom „flooding the zone“: Man überhäuft das Mediensystem mit einer solchen Menge an Nachrichten, dass es kaum möglich ist, den Überblick zu behalten. Es liegt in der Natur des Journalismus, Handlungen stärker zu gewichten als Worte – denn sie haben konkrete Auswirkungen, während Worte zunächst nur Rhetorik sein könnten.

    Aber: Die Worte eines Präsidenten tragen erhebliche Macht. Sie offenbaren Haltungen und können Handlungen vorbereiten. Journalisten konzentrieren sich daher auf Äußerungen, die auf seine Überzeugungen schließen lassen und Hinweise darauf geben, wohin er das Land führen möchte. Ihn zu ignorieren, ist sicher nicht der richtige Umgang.


    Haben sich die Persönlichkeiten von US-Präsidenten im Lauf der Zeit verändert? Von außen betrachtet wirkt die US-Politik zunehmend dysfunktional.

    Die Persönlichkeiten haben sich verändert, weil sich die gesellschaftlichen Strukturen gewandelt haben. Im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrtausends war die politische Lage ebenfalls konfliktreich. Dennoch bestand ein institutioneller Anreiz, parteiübergreifend zu arbeiten, um Dinge voranzubringen.

    Heute ist das in den USA grundlegend anders. Gerrymandering – also das parteipolitisch motivierte Zuschneiden von Wahlkreisen –, die Fragmentierung klassischer Medien, die Dominanz sozialer Netzwerke und die dadurch zunehmende Polarisierung haben dazu geführt, dass viele gewählte Amtsträger kaum noch politischen Nutzen darin sehen, die politische Mitte anzusprechen.

    Im Gegenteil: Wer sich zu kompromissbereit zeigt, riskiert innerparteiliche Gegenwehr. Der einzige realistische Weg, wie Kongressmitglieder ihre Wiederwahl gefährden, besteht darin, die eigene Basis zu verprellen. Das hemmt Zusammenarbeit und zieht zunehmend Hardliner an – statt Vermittler. Bis ins Weiße Haus.


    Was unterscheidet Trumps Außenpolitik von der seiner Vorgänger? Geht es nur um Provokation oder steckt eine langfristige Strategie dahinter?

    Journalisten neigen dazu, hinter dem Handeln eines Präsidenten eine verborgene Strategie zu vermuten – als müsse es einen übergeordneten Plan geben. Bei Trump jedoch geht es oft mehr um Instinkt als um strategisches Kalkül.

    Sein Bauchgefühl sagt ihm, dass die nach dem Zweiten Weltkrieg von den USA geschaffene internationale Ordnung Amerika benachteilige – und dass frühere Präsidenten, egal welcher Partei, es zugelassen hätten, dass andere Staaten – ob Verbündete oder Gegner – die USA ausnutzen.

    Das ist ein Kernbestandteil seiner Überzeugung, die ihn schon seit Jahrzehnten begleitet. Er misst traditionellen Allianzen wenig Bedeutung bei, und er bewundert autoritäre Führer – denn für ihn zählt vor allem Stärke oder zumindest der Anschein davon. Zwar wäre es zu kurz gegriffen, Trumps Haltung als isolationistisch zu bezeichnen – er äußerte durchaus imperial anmutende Gedanken, etwa über eine Übernahme Grönlands oder des Panamakanals – doch sein Slogan „America First“ bringt seine Grundhaltung ziemlich genau auf den Punkt.


    Die USA sehen sich traditionell als Leuchtturm von Demokratie und Freiheit. Welche Rolle spielt Trump bei der Wahrung dieser Werte – im Inland wie international?

    Trump teilt nicht das klassische Demokratieverständnis, das von Präsidenten beider Parteien im 20. und 21. Jahrhundert vertreten wurde. Er versuchte, eine freie und faire Wahl, die er klar verloren hatte, rückgängig zu machen. In der Zeit zwischen seinen Regierungsperioden forderte er öffentlich die „Beendigung“ der US-Verfassung, um wieder an die Macht zu kommen. Er spielt regelmäßig mit dem Gedanken, über die verfassungsmäßig zulässigen zwei Amtszeiten hinaus im Amt zu bleiben.

    Seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus hat er Maßnahmen ergriffen, um die freie Presse einzuschränken, und nutzt seine Macht offen gegen politische Gegner. Ein ernsthaftes Interesse an der Förderung von Demokratie oder Menschenrechten weltweit zeigt er nicht. Im Gegenteil: Er hat sich mit Autokraten wie Putin, Xi Jinping, Mohammed bin Salman und dem ägyptischen Präsidenten Sisi – den er einmal als „meinen Lieblingsdiktator“ bezeichnete – solidarisiert. Gleichzeitig erklärte er, er wolle andere Länder nicht in Bezug auf deren Innenpolitik belehren – Ausnahmen bilden Venezuela und Brasilien.

    Die eigentliche Frage lautet daher: Beobachten andere Länder dieses Verhalten – und fühlen sich dadurch ermutigt, sich ebenfalls von demokratischen Normen abzuwenden?

    (Basierend auf einer Veröffentlichung der New York Times)


    Weitere Nachrichten

    – In Israel wurde an den zweiten Jahrestag der Angriffe vom 7. Oktober erinnert. Zeitgleich liefen in Ägypten die Verhandlungen über Trumps Nahost-Friedensplan weiter. Erwartet wird, dass sein Schwiegersohn Jared Kushner und sein Nahost-Beauftragter Steve Witkoff an den Gesprächen teilnehmen.

    – Der Internationale Strafgerichtshof hat einen sudanesischen Milizenführer wegen seiner Rolle bei Gewalttaten in Darfur verurteilt. Es ist die erste Verurteilung des Gerichts für Kriegsverbrechen in dieser Region.

    – In den Vororten von Chicago bereiteten sich Nationalgardisten aus Texas auf ihren Einsatz vor. Rund 200 sollen heute gegen den Willen lokaler Behörden in die Stadt verlegt werden.

    – In Aleppo, der zweitgrößten Stadt Syriens, kam es zu Gefechten zwischen syrischen Regierungstruppen und kurdischen Kämpfern.

    – Der Nobelpreis für Physik wurde an Forscher verliehen, die nachwiesen, dass sich Quantenmechanik auch in makroskopischen Systemen beobachten lässt – also in Objekten, die man „mit den eigenen Händen anfassen“ kann.

    – Verunsicherte Investoren trieben den Goldpreis erstmals über die Marke von 4.000 Dollar pro Unze.

    – Der Vatikan teilte mit, dass Papst Leo XIV. im kommenden Monat erstmals ins Ausland reisen wird – mit Stationen im Libanon und in der Türkei.

    Autor: P. Tiko

  • Zielscheibe Presseweste – Der Fall Antoni Lallican und die juristische Sprengkraft seiner letzten Reportage

    Zielscheibe Presseweste – Der Fall Antoni Lallican und die juristische Sprengkraft seiner letzten Reportage

    Der 3. Oktober 2025 – ein Tag, der sich in die Chronik des Kriegsjournalismus eingebrannt hat.

    An diesem grauen Morgen in der Ostukraine, nahe der Stadt Droujkivka, explodierte eine Drohne direkt neben einem zivilen Konvoi von Journalisten. Unter den Insassen: der französische Fotojournalist Antoni Lallican, 37 Jahre alt. Er starb noch am Tatort. Neben ihm wurde sein ukrainischer Kollege Georgiy Ivanchenko schwer verletzt. Das Auto trug deutlich sichtbar die Aufschrift „Presse“.

    Die ersten Ermittlungen deuten auf einen gezielten Angriff durch eine FPV-Drohne hin – eine jener ferngesteuerten Waffen, die mit präziser Steuerung ihr Ziel zentimetergenau treffen können. In diesem Fall: ein ziviler Reporter, klar gekennzeichnet, ohne militärischen Status.

    Lallican war kein Unbekannter. Er hatte den Ukrainekrieg über Jahre hinweg dokumentiert, war zuvor in Syrien, im Libanon, in den palästinensischen Gebieten im Einsatz. Seine Fotografien – oft rau, eindringlich, unbequem – hatten ihm internationale Anerkennung eingebracht. 2024 wurde er mit dem Victor-Hugo-Preis für engagierte Fotografie ausgezeichnet.

    Doch nun steht nicht sein Werk im Mittelpunkt – sondern die Umstände seines Todes.


    Kriegsverbrechen? Die französische Justiz erhebt Anklage

    Noch am selben Tag leitete die französische Antiterror-Staatsanwaltschaft (PNAT) ein Verfahren wegen Kriegsverbrechens ein. Ein gewichtiger Schritt. Denn hier geht es nicht nur um Aufklärung – sondern um ein Signal: Wenn ein Journalist gezielt getötet wird, steht das nicht nur moralisch, sondern auch juristisch außerhalb jeder Legitimität.

    Mit dem Begriff „Kriegsverbrechen“ bewegt sich die Justiz auf heiklem Terrain. Er bedeutet: Diese Tat könnte gegen internationales Kriegsrecht verstoßen – etwa gegen die Genfer Konventionen, die den Schutz von Zivilisten und Pressevertretern regeln. Und: Die Tat könnte geahndet werden.

    Die Ermittlungen übernimmt das französische Zentralamt zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein juristisches Schwergewicht.


    Zwischen Frontlinie und Gerichtssaal – der schwierige Weg der Aufklärung

    Die Liste der Hürden ist lang.

    Erstens: die Frage nach der Zuständigkeit. Welches Gericht soll urteilen? Französische Justiz? Ein internationales Tribunal? Die Ukraine selbst?

    Zweitens: die Beweislage. Um ein Kriegsverbrechen nachzuweisen, reicht es nicht, dass ein Journalist stirbt. Es braucht konkrete Belege: Wrackteile des Drohnenmodells, digitale Steuerungsspuren, Radaraufzeichnungen, möglicherweise Zeugenaussagen aus der Kommandokette. Vor allem aber braucht es: die Absicht.

    Denn ob ein Angriff gezielt oder „nur“ fahrlässig war, entscheidet über Schuld oder Straffreiheit. Ein gezielter Angriff auf Pressevertreter gilt klar als völkerrechtswidrig. Und genau das soll nun bewiesen werden.

    Drittens: die Verantwortlichkeit. Wer hat die Drohne gesteuert? Wer hat den Befehl gegeben? Wer trägt letztlich die politische oder militärische Verantwortung?

    Im Raum steht ein Verdacht – aber noch keine gerichtsfesten Beweise. Noch nicht.


    Was dieser Fall verändern könnte

    Sollte Frankreich in diesem Fall Anklage erheben – und ein Verfahren durchziehen –, hätte das Signalwirkung.

    Denn bislang gilt: Journalisten sterben im Krieg, aber selten wird ermittelt. Noch seltener landet ein Fall vor Gericht. Die meisten Taten verschwinden im Nebel des Krieges, zwischen diplomatischem Kalkül und militärischer Ohnmacht.

    Hier aber gibt es eine klare Spur. Eine Identität. Einen bekannten Reporter. Ein präzises Angriffsmuster. Und ein Land – Frankreich –, das nicht bereit ist, das einfach zu schlucken.

    Wenn die Justiz hier erfolgreich ist, könnte sie ein Fundament legen für neue internationale Standards: Wer gezielt Journalisten angreift, muss mit Konsequenzen rechnen. Auch Jahre später. Auch über Grenzen hinweg.


    Der lange Schatten der Realität

    Und doch: Euphorie ist fehl am Platz.

    Denn in der Praxis sind solche Ermittlungen oft zäh, verlaufen meist im Sande. Beweise verschwinden, Zeugen verstummen, Staaten blockieren. Und: Die wirklichen Täter sitzen oft außerhalb der Reichweite westlicher Justiz.

    Die Gefahr, dass auch dieser Fall in einem politischen Patt endet, ist real. Der Vorwurf „Kriegsverbrechen“ ist juristisch aufgeladen, aber diplomatisch heikel.

    Was passiert, wenn Russland jede Beteiligung abstreitet? Wenn Beweise fehlen? Wenn internationale Zusammenarbeit verweigert wird?


    Ein Symbol, das bleibt

    So oder so: Der Name Antoni Lallican wird nicht verschwinden.

    Er steht heute für mehr als nur einen toten Journalisten. Er steht für die Frage, wie weit Kriegsparteien gehen – und wie stark unser Wille ist, das Völkerrecht nicht nur auf dem Papier zu verteidigen.

    Sein Tod könnte der Moment gewesen sein, in dem ein Rechtsstaat sagte: „Bis hierhin – und nicht weiter.“

    Oder?

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Israels Vorstoß in Gaza-Stadt und weitere World-News

    Israels Vorstoß in Gaza-Stadt und weitere World-News

    Die israelische Armee hat gestern ihre seit Langem erwartete Bodenoffensive in Gaza-Stadt begonnen – trotz Warnungen einiger ihrer engsten Verbündeten und unter Inkaufnahme massiver Gefahren für Hunderttausende palästinensischer Zivilisten.

    Ministerpräsident Benjamin Netanjahu bezeichnet die Operation als Versuch, die Hamas aus einem ihrer letzten Rückzugsräume zu vertreiben. Doch die Skepsis wächst: Selbst der israelische Generalstabschef sprach sich laut Berichten intern gegen die Offensive aus und plädierte stattdessen für ein Abkommen zur Freilassung der verbleibenden Geiseln.

    Hilfsorganisationen warnen vor katastrophalen Folgen für die Zivilbevölkerung in Gaza-Stadt, die bereits fast zwei Jahre unter Hunger, Angst und Bombardierungen leidet. Zwar sind einige Bewohner geflohen, doch viele wissen nicht, wohin – oder wie sie überhaupt aus der Stadt fliehen könnten.

    Der Angriff dürfte Israels internationale Isolation weiter verstärken. Menschenrechtsorganisationen werfen der Regierung zunehmend Kriegsverbrechen vor – ein Vorwurf, den Israel entschieden zurückweist. Eine UN-Kommission zur Untersuchung des Kriegs erklärte gestern, Israel begehe in Gaza einen Völkermord an den Palästinensern.

    Wie lange die neueste Offensive andauern wird, ist unklar.


    Hat Israel eine Strategie?

    Netanjahu präsentiert den Einmarsch in Gaza-Stadt als entscheidenden Schritt zur endgültigen Zerschlagung der Hamas – doch dieses Narrativ ist nicht neu. Ähnliche Versprechen begleitete bereits frühere Offensiven, die letztlich in strategischen Sackgassen endeten: Hamas überlebte, israelische Geiseln blieben in Gefangenschaft, und palästinensische Zivilisten wurden in einem dystopischen Ausnahmezustand zurückgelassen.

    Auch diesmal droht das gleiche Ergebnis: Eine dezimierte, aber nicht besiegte Hamas, Geiseln in ihrer Gewalt – und eine Region im Dauerchaos.


    Für die Menschen in Gaza bleibt nur die Vertreibung

    Nahezu alle Bewohner von Gaza-Stadt wurden im Verlauf des Kriegs mindestens einmal aus ihren Häusern oder Notunterkünften vertrieben. Viele berichten, dass ein erneutes Fliehen schlimmer wäre als das Ausharren im Kriegsgebiet. „Wenn wir jetzt gehen, werden wir nie zurückkehren“, sagt ein palästinensischer Professor.

    Manche können sich eine Flucht schlichtweg nicht mehr leisten. Andere verweisen darauf, dass auch der Süden des Gazastreifens kein sicherer Ort sei.

    Anfang September forderte die israelische Armee alle verbliebenen Zivilisten auf, in den Süden des Gazastreifens zu fliehen. Seither verließen rund 350.000 Menschen die Stadt.


    Die Hamas kapituliert nicht

    Nach Angaben lokaler Gesundheitsbehörden sind bisher zehntausende Palästinenser durch die israelischen Angriffe ums Leben gekommen. Dennoch weigert sich die Hamas, die verbleibenden Geiseln freizulassen oder zu kapitulieren.

    Beobachter sehen darin eine bewusste Taktik: Die Hamas-Führung spekuliere darauf, dass Israel früher oder später einem Abkommen zustimmen müsse, das keine vollständige Unterwerfung der Organisation mehr zur Bedingung macht.


    Auch in Israel wächst der Widerstand gegen Netanjahus Kurs

    Rund zwei Drittel der israelischen Bevölkerung sprechen sich laut Umfragen für ein Abkommen zur Befreiung der Geiseln aus – im Gegenzug für die Freilassung palästinensischer Gefangener und ein Kriegsende. Kritiker werfen Netanjahu vor, den Krieg bewusst zu verlängern, um sich durch die Unterstützung rechtsnationaler Koalitionspartner politisch über Wasser zu halten.

    Zudem wächst in Israel die Angst, dass ein Bodeneinsatz zum Tod der verbliebenen Geiseln führen könnte.


    Trump zu zweitem Staatsbesuch in Großbritannien

    US-Präsident Donald Trump und seine Frau Melania beginnen heute ihren zweiten Staatsbesuch im Vereinigten Königreich – empfangen von König Charles III. und Königin Camilla. Trump lässt ein politisch zerrissenes Land hinter sich, das vom Tod seines engen Verbündeten Kirk erschüttert ist, und taucht für kurze Zeit in ein Protokollmärchen aus Glanz und goldenem Zeremoniell ein.

    Er ist der einzige gewählte Staatschef, dem zum zweiten Mal ein britischer Staatsbesuch zuteilwird – ein Zeichen dafür, wie weit das Vereinigte Königreich bereit ist zu gehen, um sich das Wohlwollen des US-Präsidenten zu sichern.


    Weitere wichtige Nachrichten

    • USA: Der 22-jährige Tyler Robinson wurde wegen des mutmaßlichen Mordes an dem rechten Aktivisten Kirk angeklagt. Ihm droht die Todesstrafe.
    • Russland: Laut Ermittlern der Yale-Universität ist das geheime Umerziehungs- sowie Polizei- und Militärtrainingsprogramm für ukrainische Kinder aus besetzten Gebieten weit umfangreicher als bislang bekannt – ein weiteres mögliches Kriegsverbrechen.
    • Ukraine/Polen: Nach dem Eindringen russischer Drohnen in den polnischen und rumänischen Luftraum bringt Warschau eine Flugverbotszone über der Ukraine ins Gespräch.
    • Dänemark/Grönland: Eine Grönländerin wurde für unfähig erklärt, ihr Kind zu behalten – der Fall entfacht erneut Kritik an Dänemarks Umgang mit seiner autonomen Arktisregion.
    • Trump: Der US-Präsident verklagt die New York Times und vier ihrer Reporter wegen angeblicher Verleumdung im Vorfeld der Wahl 2024.

    Autor: P. Tiko

  • Sudan und Afghanistan kämpfen zugleich mit Zerstörung, Hunger und internationaler Gleichgültigkeit

    Sudan und Afghanistan kämpfen zugleich mit Zerstörung, Hunger und internationaler Gleichgültigkeit

    Naturkatastrophen im Schatten eines Krieges

    Die jüngsten Katastrophenmeldungen aus Afrika und Asien wirken wie Schlaglichter auf einen globalen humanitären Kollaps. Ende August wurde das Dorf Tarasin in den sudanesischen Marrah-Bergen durch einen gewaltigen Erdrutsch ausgelöscht – möglicherweise starben über tausend Menschen. Fast zeitgleich erschütterte ein starkes Erdbeben die ostafghanische Provinz Konar und forderte nach offiziellen Angaben mehr als 2200 Todesopfer. In beiden Fällen wurden die Rettungsmaßnahmen durch zerstörte Infrastruktur, fehlende Ressourcen und politische Rahmenbedingungen massiv behindert. Doch so tragisch diese Ereignisse sind, sie geraten in den Hintergrund einer viel größeren Notlage: dem permanenten Ausnahmezustand in zwei Ländern, die seit Jahrzehnten zwischen Krieg, Armut und internationaler Isolation gefangen sind.

    Darfur – eine Katastrophe im Bürgerkrieg

    Im Sudan hat der Erdrutsch von Tarasin vor allem symbolische Bedeutung: Er zeigt die extreme Verwundbarkeit einer Gesellschaft, die seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs im April 2023 zerfällt. Laut Schätzungen sind seither mehr als 150.000 Menschen ums Leben gekommen. Zugleich verzeichnen die Vereinten Nationen die größte Vertreibungskrise der Welt: Rund zwölf Millionen Menschen haben ihre Heimat verlassen, Hunderttausende sind nach Darfur geflüchtet – ausgerechnet in eine Region, die selbst seit Jahrzehnten ein Synonym für ethnische Gewalt und Milizenherrschaft ist.

    Die humanitäre Bilanz ist verheerend: Cholera-Ausbrüche, Hungersnöte und die systematische Zerstörung von Krankenhäusern prägen das Bild. Nach UN-Angaben sind mehr als sieben Millionen Frauen und Mädchen von grundlegender Gesundheitsversorgung abgeschnitten. Die Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sieht hinreichende Belege für Kriegsverbrechen der berüchtigten Rapid Support Forces, die in Darfur ganze Ortschaften niedergebrannt und Massaker an Zivilisten verübt haben sollen.

    Afghanistan – Naturgewalt trifft fragile Strukturen

    Auch in Afghanistan hat die Naturkatastrophe eine Gesellschaft getroffen, die seit Jahrzehnten keine Stabilität kennt. Die Provinz Konar im Osten des Landes liegt in einem schwer zugänglichen Gebirgsgebiet, wo traditionelle Landwirtschaft und Viehzucht die einzige Lebensgrundlage darstellen. In manchen Dörfern sollen laut Hilfsorganisationen bis zu 98 Prozent der Häuser zerstört worden sein. „Nicht einmal eine Wand ist stehen geblieben“, klagte ein Bauer gegenüber der Nachrichtenagentur AP.

    Die Taliban-Regierung, international isoliert und unter westlichen Sanktionen stehend, wandte sich nach dem Erdbeben um Hilfe an China, Usbekistan und internationale Hilfswerke. Doch die Mittel reichen kaum aus. Rund die Hälfte der afghanischen Bevölkerung – etwa 20 Millionen Menschen – ist laut UN eigentlich von humanitärer Unterstützung abhängig. Gleichzeitig leidet das Land unter massiven Rückführungen: Allein aus Pakistan und Iran mussten in den vergangenen Monaten mehr als zwei Millionen Afghanen zurückkehren.

    Internationale Gleichgültigkeit und schrumpfende Hilfsbudgets

    Das eigentliche Drama im Sudan wie in Afghanistan liegt nicht allein in den Naturkatastrophen, sondern in der Abwesenheit internationaler Solidarität. Die US-Regierung hat seit Beginn der zweiten Präsidentschaft Donald Trumps drastische Kürzungen bei USAID durchgesetzt. In Afghanistan führte dies zur Schließung von hunderten kleinen Kliniken, im Sudan zu einem drastischen Rückgang der Nahrungsmittelhilfe. Auch die EU und andere Geberländer haben ihre Beiträge zurückgefahren – nicht zuletzt wegen der innenpolitisch zunehmend ablehnenden Haltung gegenüber Flüchtlingen.

    Cindy McCain, die Exekutivdirektorin des Welternährungsprogramms (WFP), warnte jüngst vor einer „tiefen Finanzierungslücke“, die Millionen Menschen von lebensnotwendiger Nahrungsmittelhilfe abschneidet. Die Hilfswerke stehen vor einer unlösbaren Aufgabe: global steigender Bedarf trifft auf sinkende Budgets.

    Flüchtlingspolitik zwischen Abschottung und Not

    Während in Europa und den USA migrationspolitische Debatten immer stärker auf Abschottung und Grenzkontrolle hinauslaufen, droht in den Krisenregionen die humanitäre Lage weiter zu eskalieren. Sudan und Afghanistan stehen exemplarisch für die „permanente Katastrophe“, wie sie der Direktor des Norwegischen Flüchtlingsrats beschrieb: Kriege und Naturereignisse überlagern sich, verschärfen Armut und Hunger und treiben Millionen Menschen in die Flucht.

    Der politische Wille, diese Dynamik zu durchbrechen, scheint gering. In Washington ist nicht erkennbar, dass die Regierung – trotz vereinzelter humanitärer Hilfspakete – ihre restriktive Haltung gegenüber den Taliban oder ihre zurückhaltende Sudan-Politik revidieren will. Auch andere westliche Staaten konzentrieren sich stärker auf geopolitische Prioritäten wie die Ukraine oder den Indopazifik, während afrikanische und zentralasiatische Krisen an den Rand gedrängt werden.

    Die Katastrophen von Tarasin und Konar zeigen, wie sehr Naturereignisse in fragilen Staaten als Katalysator von Elend wirken. Doch sie machen auch deutlich, dass das eigentliche Versagen auf einer höheren Ebene liegt: im Auseinanderklaffen von globalem Hilfsbedarf und politischem Willen. So drohen Sudan und Afghanistan, in einer Spirale aus Gewalt, Armut und internationaler Vernachlässigung gefangen zu bleiben – mit unabsehbaren Folgen für ihre Bevölkerungen und die Stabilität ganzer Regionen.


    TOP-NACHRICHTEN

    Ukraine: Russland hat den bislang größten Drohnenangriff des Krieges gestartet, bei dem fünf Menschen getötet und ein Regierungsgebäude in Kiew beschädigt wurden, in dem sich auch das Büro der Premierministerin befindet. Es war das erste Mal seit Beginn des Krieges, dass ein zentrales Gebäude im Regierungsviertel – das von mehreren Ringen der ukrainischen Luftverteidigung geschützt wird – getroffen wurde. Trump erklärte gestern, er sei bereit, eine neue Runde von Sanktionen gegen Russland einzuleiten.

    Japan: Premierminister Shigeru Ishiba kündigte an, nach weniger als einem Jahr im Amt zurückzutreten. Seine Liberaldemokratische Partei hatte im Juli bei den Parlamentswahlen eine schwere Niederlage erlitten, während neue rechtsextreme Gruppierungen an Zustimmung gewannen.

    Gaza: Israels Plan, Palästinenser vor einer großangelegten Invasion der Stadt Gaza nach Süden zu drängen, hat die Spannungen mit Ägypten verschärft, das befürchtet, Israel könnte Menschen in sein Territorium abzuschieben versuchen. Das israelische Militär greift Hochhäuser in Gaza-Stadt an, die nach eigenen Angaben von der Hamas genutzt werden.

    Autor: P. Tiko

  • Kommentar: Journalisten könnt ihr töten – die Wahrheit aber bleibt bestehen

    Kommentar: Journalisten könnt ihr töten – die Wahrheit aber bleibt bestehen

    Ich bin seit über 30 Jahren Journalist. Ich habe aus Kriesengebieten berichtet, über Diktaturen geschrieben, über Korruption berichtet, Mächtigen widersprochen. Ich habe Drohungen erhalten, wurde verhaftet, eingeschüchtert – aber nie zuvor hatte ich das Gefühl, dass unser Beruf so radikal entmenschlicht, so systematisch entwertet wird wie heute. Was in Gaza geschieht, ist kein Kollateralschaden. Es ist ein Krieg gegen die Wahrheit.

    Seit Oktober 2023 sind fast 200 Journalistinnen und Journalisten im Gazastreifen getötet worden. Nicht zufällig. Nicht versehentlich. Sondern, so sieht es aus, gezielt. Wer das nicht erkennt – oder nicht erkennen will – macht sich mitschuldig. Die, die wir da verlieren, sind keine „Aktivisten“, keine „Terroristen mit Kamera“, wie es israelische Armeesprecher so kalt wie kalkuliert suggerieren. Es sind Kollegen. Menschen mit Stimme, Haltung und dem mut zur Dokumentation. Sie berichten über das Unaussprechliche – und sterben, weil sie es zeigen.

    Der jüngste Angriff auf das Nasser-Krankenhaus in Khan Younis, bei dem fünf Reporter getötet wurden – ein sogenannter „Double Tap“, bei dem bewusst nach dem ersten Schlag erneut bombardiert wird, um Helfer, Sanitäter und Journalisten zu treffen – ist kein Zufall. Er ist Methode. Dass Israels Regierung sich hinstellt und von einem „tragischen Zwischenfall“ spricht, ist zynisch. Mehr noch: Es ist eine Lüge.

    Ja, ich verwende das Wort Lüge. Denn was hier geschieht, ist der Versuch, eine ganze Realität auszulöschen. Bilder, Stimmen, Beweise – ausgelöscht unter Schutt und Staub. Es ist der Versuch, den Krieg zu führen, ohne dass jemand hinsieht. Ohne Zeugen. Ohne Mitschrift. Ohne Moral.

    Die Welt aber sieht hin – oder müsste es zumindest. Nur: Sie schaut weg. Weil die Täter ein demokratischer Staat sind? Weil die Opfer arabische Reporter sind? Weil sie nicht unsere Sprache sprechen, sondern eine Sprache, die für viele ohnehin nur Hintergrundrauschen ist?

    Ich schäme mich manchmal, ein Teil einer Branche zu sein, in der einige Kollegen schweigen, weil ihnen der Zugang fehlt oder weil sie „beide Seiten“ abbilden wollen. Nein, hier geht es nicht um Gleichgewicht. Es geht um Gerechtigkeit. Und um Wahrheit. Die Wahrheit hat ein Gesicht: Es ist das blutverschmierte Gesicht eines getöteten Kameramanns, der noch im Tod sein Arbeitsgerät umklammert.

    Anas al-Sharif, Mariam Dagga, Hussam al-Masri – das sind Namen, die wir nicht vergessen dürfen. Sie stehen für etwas, das größer ist als Pressefreiheit: für das Recht der Welt, zu wissen, was geschieht. Wenn ein Staat Journalisten gezielt tötet, verliert er jede moralische Autorität – unabhängig davon, gegen wen er Krieg führt.

    Ich habe einmal gelernt: Ein toter Journalist ist kein Einzelfall – er ist ein Warnruf. Wer Journalist:innen tötet, will mehr als sie nur zum Schweigen bringen. Er will die Geschichte neu schreiben, mit Bomben und Lügen. Aber das wird nicht gelingen. Denn so viele Kameras ihr zerstört, so viele Stimmen ihr zum Schweigen bringt – die Wahrheit bleibt bestehen. Weil wir sie weitertragen. Weil wir hinschauen. Weil unsere Kollegen – trotz aller Angst – weitermachen.

    Ihr könnt uns töten. Ihr könnt unsere Häuser bombardieren, unsere Namen verleumden, unsere Archive zerstören. Aber was wir gesehen haben, was wir dokumentiert haben – das lebt. In Bildern. In Worten. In Erinnerungen. Und irgendwann, vielleicht viel zu spät, wird die Welt diese Wahrheit erkennen müssen. Und dann wird auch Gerechtigkeit ihren Weg finden. Für die Kollegen in Gaza. Für die Toten. Für die Wahrheit.

    Von Andreas Brucker