Schlagwort: Frankreich

  • Frankreichs Energiewende droht zur sozialen Frage zu werden

    Frankreichs Energiewende droht zur sozialen Frage zu werden

    Frankreich will die Abkehr von fossilen Energien beschleunigen und richtet seine Förderpolitik konsequent auf Elektrifizierung aus. Gleichzeitig sollen Programme auslaufen, die einkommensschwachen Haushalten und kleinen Gemeinden bei energetischen Sanierungen helfen. Der Konflikt offenbart ein grundlegendes Dilemma: Technologischer Fortschritt allein garantiert noch keine sozial gerechte Energiewende. 30. Oktober 2026 Frankreich steht vor einer energiepolitischen Richtungsentscheidung. Die Regierung möchte den Austausch fossiler Heizsysteme beschleunigen, Elektromobilität fördern und die Abhängigkeit von importierten Energieträgern verringern. Die strategische Logik ist nachvollziehbar: Ein Land, dessen Stromversorgung wesentlich auf Kernenergie beruht, besitzt günstige Voraussetzungen, um seine Wirtschaft stärker zu elektrifizieren. Doch die Neuausrichtung hat eine gesellschaftliche Dimension. Mehrere Förderprogramme, die bisher besonders benachteiligten Haushalten und finanzschwachen…

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  • Frankreichs Schülerproteste zeigen Wirkung – doch die Regierung kauft sich vor allem Zeit

    Frankreichs Schülerproteste zeigen Wirkung – doch die Regierung kauft sich vor allem Zeit

    Frankreichs Regierung reagiert auf die anhaltenden Schüler- und Studentenproteste mit einem umfangreichen Reformpaket. Kleinere Klassen, zusätzliche Studienplätze und die Abschaffung des umstrittenen Zulassungsportals Parcoursup sollen das Bildungssystem entlasten. Doch viele Verbesserungen kommen frühestens 2027. Die Jugendorganisationen erkennen zwar Fortschritte an, halten den politischen Druck aber aufrecht. Kleinere Klassen, mehr Personal Nach wochenlangen Protesten präsentierten Bildungsminister Édouard Geffray und Hochschulminister Philippe Baptiste am 26. Oktober konkrete Reformvorschläge. Premierminister Sébastien Lecornu bestätigte die Zusagen zwei Tage später in der Nationalversammlung. Im Mittelpunkt steht die Begrenzung der Klassengrösse auf höchstens 28 Schüler im ersten Jahr der gymnasialen Oberstufe, der sogenannten Seconde. Ab Herbst 2027 soll diese Regel zunächst an der sozial benachteiligten Hälfte der Lycées gelten, ein Jahr später an sämtlichen öffentlichen Gymnasi…

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  • Macron sucht den Dialog mit Frankreichs Jugend – und verspricht Reformen

    Macron sucht den Dialog mit Frankreichs Jugend – und verspricht Reformen

    Frankreichs Präsident Emmanuel Macron räumt im Interview mit HugoDécrypte Fehler im Umgang mit den Schülerprotesten ein. Zugleich verteidigt er seine Sicherheits- und Wirtschaftspolitik, kündigt Veränderungen beim Hochschulzugang an und warnt vor wachsendem Rassismus und Antisemitismus. Sein Auftritt zeigt den Versuch, eine gesellschaftliche Krise durch Dialog zu entschärfen, ohne den eigenen politischen Kurs grundsätzlich aufzugeben. Paris, 29. Oktober 2026 Emmanuel Macron hat sich in einer politisch angespannten Situation direkt an die junge Generation gewandt. Im Gespräch mit dem Journalisten Hugo Travers, dessen Nachrichtenformat HugoDécrypte besonders unter Jugendlichen ein großes Publikum erreicht, sprach der französische Präsident über Schulblockaden, Polizeigewalt, Bildungsreformen und gesellschaftliche Spannungen. Das am 28. Oktober veröffentlichte Interview verband ungewöhnlich deutliche Selbstkritik mit der Verteidigung zentraler Regierungsentscheidungen. Schülerproteste: Ma…

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  • Frankreich will sexuelle Verbrechen an Kindern unverjährbar machen

    Frankreich will sexuelle Verbrechen an Kindern unverjährbar machen

    Frankreichs Senat hat mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung der Verjährungsfrist bei schweren sexuellen Straftaten gegen Minderjährige gestimmt. Die Entscheidung könnte das französische Strafrecht grundlegend verändern. Doch zwischen dem Anspruch auf Gerechtigkeit für die Opfer und den Garantien des Rechtsstaats bleibt ein schwieriger Konflikt.

    29. Oktober 2026

    Deutliche Mehrheit für eine historische Reform

    Mit 252 gegen 80 Stimmen hat der französische Senat am Mittwochabend, dem 28. Oktober, beschlossen, schwere sexuelle Verbrechen an Minderjährigen künftig von der strafrechtlichen Verjährung auszunehmen. Damit könnten Betroffene grundsätzlich auch Jahrzehnte nach der Tat eine Strafverfolgung ermöglichen.

    Der Beschluss ist ein bedeutender Schritt in der französischen Kinderschutzpolitik. Allerdings handelt es sich noch nicht um geltendes Recht. Nationalversammlung und Senat müssen sich zunächst auf eine gemeinsame Gesetzesfassung verständigen.

    Bislang verjähren Vergewaltigungen an Minderjährigen in Frankreich grundsätzlich 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit. Opfer haben somit in der Regel bis zu ihrem 48. Geburtstag Zeit, eine strafrechtliche Verfolgung anzustoßen. Besondere gesetzliche Ausnahmen können diese Frist verlängern.

    Wenn Opfer erst Jahrzehnte später sprechen

    Die Reform trägt einer Besonderheit sexueller Gewalt gegen Kinder Rechnung: Viele Betroffene können erst nach langer Zeit über ihre Erfahrungen sprechen.

    Psychische Traumatisierungen, Scham, familiäre Abhängigkeiten und die Angst vor gesellschaftlichen Konsequenzen erschweren häufig eine frühzeitige Anzeige. Gerade bei innerfamiliärem Missbrauch können Jahrzehnte vergehen, bevor Opfer das Schweigen brechen.

    Gleichstellungsministerin Aurore Bergé verwies während der parlamentarischen Debatte auf einen grundlegenden Widerspruch: Die Gesellschaft ermutige Betroffene, über erlittene Gewalt zu sprechen, während das Strafrecht ihnen nach Ablauf bestimmter Fristen den Zugang zur Justiz verwehre.

    Auch Justizminister Gérald Darmanin unterstützte die Reform. Aus Sicht ihrer Befürworter verlangt die besondere Schwere sexueller Gewalt gegen Kinder eine strafrechtliche Behandlung, die den langfristigen Folgen für die Opfer Rechnung trägt.

    Juristische Bedenken gegen die Unverjährbarkeit

    Die Entscheidung berührt einen Grundsatz der französischen Rechtstradition. Bislang ist die vollständige Unverjährbarkeit grundsätzlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorbehalten.

    Die konservative Senatorin Agnès Canayer und ihre zentristische Kollegin Dominique Vérien hatten sich im Rechtsausschuss gegen die Neuregelung ausgesprochen. Sie verwiesen insbesondere auf die Schwierigkeiten, jahrzehntealte Straftaten rechtsstaatlich zuverlässig aufzuklären.

    Zeugen können verstorben, Dokumente verschwunden und Erinnerungen verblasst sein. Je größer der zeitliche Abstand, desto schwieriger wird die gerichtliche Rekonstruktion eines Geschehens.

    Die Befürworter halten dagegen, dass Unverjährbarkeit keineswegs eine automatische Verurteilung bedeutet. Unschuldsvermutung und Beweisanforderungen bleiben bestehen. Die Reform beseitigt lediglich die gesetzliche Frist, nach deren Ablauf eine Strafverfolgung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

    Damit verschwindet allerdings nicht das zentrale Problem: Die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten, garantiert noch keine erfolgreiche Beweisführung.

    Das Gesetzgebungsverfahren bleibt offen

    Die Nationalversammlung hatte bereits im Juli eine weiter gefasste Regelung beschlossen, die zusätzliche schwere Straftaten gegen Minderjährige erfassen sollte.

    Der Senat beschränkte die Unverjährbarkeit dagegen auf Sexualverbrechen. Diese engere Fassung soll nach Auffassung der Regierung verfassungsrechtliche Risiken begrenzen.

    Eine weitere Schwierigkeit betrifft bereits verjährte Straftaten. Die neue Regelung dürfte nicht ohne Weiteres dazu führen, dass abgeschlossene Verjährungsfristen rückwirkend aufgehoben werden. Hier sind die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen und mögliche Entscheidungen des Verfassungsrats maßgeblich.

    Ein Signal nach Jahren institutionellen Versagens

    Die Abstimmung steht im Zusammenhang mit einer breiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzung über sexuellen Kindesmissbrauch in Frankreich.

    Skandale in kirchlichen Einrichtungen, Schulen und Familien haben wiederholt offengelegt, wie lange Missbrauch unentdeckt bleiben kann. Besonders die Affäre um die katholische Bildungseinrichtung Notre-Dame de Bétharram verdeutlichte die Schwierigkeiten einer strafrechtlichen Aufarbeitung Jahrzehnte zurückliegender Übergriffe.

    Die Abschaffung der Verjährung könnte deshalb mehr sein als eine juristische Anpassung. Sie würde anerkennen, dass die zeitlichen Folgen sexueller Gewalt für Betroffene häufig nicht mit den bisherigen strafrechtlichen Fristen übereinstimmen.

    Gleichzeitig ersetzt eine solche Reform weder wirksame Prävention noch ausreichend ausgestattete Ermittlungsbehörden, spezialisierte Gerichte oder psychologische Unterstützung.

    Der Senat hat eine grundsätzliche politische Entscheidung getroffen: Bei schweren sexuellen Verbrechen an Kindern soll der Ablauf der Zeit allein keine Strafverfolgung mehr verhindern. Ob daraus ein dauerhaft tragfähiges Gesetz entsteht, hängt nun vom parlamentarischen Kompromiss und seiner verfassungsrechtlichen Belastbarkeit ab.

    Autor: P. Tiko

  • Frankreich erwägt 22 Euro mehr Mindestlohn – doch der soziale Frieden lässt sich nicht billig erkaufen

    Frankreich erwägt 22 Euro mehr Mindestlohn – doch der soziale Frieden lässt sich nicht billig erkaufen

    Frankreichs Regierung sucht nach einer Antwort auf die wachsende soziale Unzufriedenheit. Eine vorgezogene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um rund 22 Euro netto monatlich soll Beschäftigte mit niedrigen Einkommen entlasten und den politischen Druck verringern. Doch Gewerkschaften verlangen deutlich mehr, während Arbeitgeber vor steigenden Kosten warnen. Hinter dem Streit um wenige Euro steht eine grundsätzliche Frage: Wie lässt sich die Kaufkraft sichern, ohne die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden? Stand: 29. Oktober 2026 Eine Regierung unter sozialem Druck Frankreich erlebt einen politisch und sozial angespannten Herbst. Die Sorge um die Kaufkraft, hohe laufende Haushaltsausgaben und die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung prägen die öffentliche Debatte. Nach den Demonstrationen vom 17. und 24. Oktober steht die Regierung von Premierminister Sébastien Lecornu unter erheblichem Druck, den Forderungen nach spürbaren Verbesserungen der Lebensbedingung…

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  • Nichts kaputt gemacht? Macht nichts, zahlen Sie trotzdem!

    Nichts kaputt gemacht? Macht nichts, zahlen Sie trotzdem!

    Frankreich hat eine geniale Idee entwickelt: Wer bei einer Demonstration nichts zerstört, nichts anzündet und niemanden verprügelt, könnte künftig trotzdem zur Kasse gebeten werden. Willkommen im Land der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit – jetzt mit gemeinschaftlicher Rechnung für fremde Dummheit!

    Man muss sich das einmal vorstellen! Da geht ein französischer Bürger auf die Straße, weil er mit seiner Regierung unzufrieden ist. Das darf er! Noch! Plötzlich fliegen Pflastersteine, irgendein Vollidiot zündet ein Auto an, und die Polizei fordert die Menge auf, sich aufzulösen.

    Unser Bürger hört nichts, weil um ihn herum dreitausend Menschen brüllen. Oder er kommt nicht weg, weil die Polizei die Straße abgesperrt hat.

    Und dann? Dann könnte es teuer werden!

    Bis zu 10.000 Euro Schadenersatz soll künftig zahlen können, wer wissentlich an einer gewalttätigen Gruppe teilnimmt oder trotz Auflösungsaufforderung freiwillig bei Ausschreitungen bleibt.

    JA, SIND WIR DENN JETZT VÖLLIG ÜBERGESCHNAPPT?!

    Natürlich sollen Randalierer bezahlen! Wer Autos anzündet, soll für Autos bezahlen. Wer Schaufenster einschlägt, soll für Schaufenster bezahlen. Wer eine Bushaltestelle zerlegt, darf meinetwegen persönlich die Glasscherben mit der Zahnbürste aufsammeln!

    Aber seit wann ist Anwesenheit eine Sachbeschädigung?

    Die Regierung sagt natürlich: So einfach ist das nicht! Man müsse wissen, was geschieht, freiwillig bleiben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Ach so! Na wunderbar! Dann hoffen wir doch, dass der Richter hinterher ganz genau weiß, was jemand während eines Polizeieinsatzes gehört, gesehen und gedacht hat!

    Und jetzt kommt die eigentliche Meisterleistung französischer Staatskunst.

    MAN WILL SOGAR AN DIE SOZIALLEISTUNGEN!

    Familienbeihilfen! Wohngeld! Mindestsicherung!

    Da hat also womöglich ein Jugendlicher Mist gebaut, und anschließend wird das Geld knapp, mit dem seine Familie die Miete bezahlt oder Lebensmittel kauft.

    Großartig! Das ist ungefähr so, als würde man einen Wohnungsbrand bekämpfen, indem man dem Nachbarn das Wasser abstellt!

    Verstehen wir uns richtig: Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Entschädigung. Geschäftsleute, deren Existenz durch Ausschreitungen zerstört wird, dürfen nicht allein auf ihren Verlusten sitzen bleiben.

    Aber ein Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er zwischen Schuldigen und Unschuldigen unterscheiden kann.

    Und wenn er das nicht mehr zuverlässig schafft, sollte er vielleicht seine Ermittlungen verbessern, statt seine Rechnungen großzügiger zu verteilen.

    Denn Demokratie bedeutet nicht nur, dass friedliche Bürger demonstrieren dürfen, solange sich alle anderen benehmen.

    Sie bedeutet auch, dass der Staat nicht aus Bequemlichkeit die Verantwortung des Einzelnen durch die Haftung einer ganzen Gruppe ersetzt.

    Liebe französische Senatoren, ein kleiner Vorschlag: Lassen Sie die Menschen für das bezahlen, was sie tatsächlich verantworten – und nicht für das, was irgendein Idiot neben ihnen veranstaltet!

    Sonst heißt es bald nicht mehr Liberté, Égalité, Fraternité.

    Sondern:

    LIBERTÉ, ÉGALITÉ, FACTURE POUR TOUS!

    Freiheit, Gleichheit – und die Rechnung für alle!

    Ein satirischer Kommentar zum französischen Gesetzesvorhaben „casseurs-payeurs“.

    Christine Macha

  • Nichts zerstört, trotzdem zahlen? Frankreich verschiebt die Grenzen der persönlichen Verantwortung

    Nichts zerstört, trotzdem zahlen? Frankreich verschiebt die Grenzen der persönlichen Verantwortung

    Editorial | 28. Oktober 2026

    Wer randaliert, soll bezahlen. Dieser Grundsatz ist ebenso einleuchtend wie politisch wirkungsvoll. Doch Frankreichs Regierung will mit ihrem Gesetzesvorhaben «casseurs-payeurs» einen Schritt weiter gehen: Künftig könnten auch Menschen für Schäden haften, die sie nicht selbst verursacht haben. Der Senat hat dem Entwurf mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage, die weit über die Bekämpfung gewalttätiger Ausschreitungen hinausreicht: Wie viel kollektive Verantwortung verträgt ein liberaler Rechtsstaat?

    Der berechtigte Wunsch nach Gerechtigkeit

    Frankreich hat ein Problem mit politischer und gesellschaftlicher Gewalt. Ob bei den Protesten der Gelbwesten, den Unruhen in den Vorstädten oder den Ausschreitungen nach sportlichen Großereignissen: Immer wieder werden Geschäfte geplündert, Fahrzeuge angezündet und öffentliche Einrichtungen beschädigt. Die finanziellen Folgen tragen Versicherungen, Steuerzahler und nicht zuletzt die unmittelbar Geschädigten.

    Für einen kleinen Geschäftsinhaber, dessen Laden verwüstet wird, ist die Frage nach der politischen Motivation der Täter von untergeordneter Bedeutung. Er muss den Betrieb wiederaufbauen, Angestellte bezahlen und möglicherweise wochenlange Umsatzausfälle verkraften. Dass die Verantwortlichen für solche Schäden aufkommen sollen, ist keine autoritäre Forderung, sondern Ausdruck eines elementaren Gerechtigkeitsprinzips.

    Genau hier setzt die französische Regierung an. In der Nacht zum 28. Oktober billigte der Senat den Gesetzentwurf mit 229 gegen 105 Stimmen. Innenminister Laurent Nuñez argumentiert, strafrechtliche Sanktionen allein genügten nicht. Wer Schäden verursache, müsse auch deren wirtschaftliche Konsequenzen tragen.

    Der politische Ansatz ist nachvollziehbar. Problematisch wird er dort, wo der Gesetzgeber die Verantwortung vom tatsächlichen Verursacher auf weitere Mitglieder einer Gruppe ausdehnt.

    Wenn Anwesenheit zur finanziellen Gefahr wird

    Der Entwurf sieht eine zivilrechtliche Mithaftung von bis zu 10.000 Euro vor. Betroffen wären Personen, die sich wissentlich an einer Gruppe beteiligen, die Gewalt oder Sachbeschädigungen vorbereitet. Ebenso könnten Menschen haftbar gemacht werden, die trotz polizeilicher Auflösungsaufforderungen freiwillig in einer Versammlung bleiben, obwohl sie wissen, dass andere Teilnehmer Straftaten begehen.

    Der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verständnis individueller Verantwortung liegt darin, dass nicht mehr in jedem Fall nachgewiesen werden müsste, wer einen konkreten Schaden verursacht hat.

    Das ist juristisch keineswegs belanglos. Der Rechtsstaat beruht auf der Vorstellung, dass Verantwortung an eigenes Verhalten geknüpft sein muss. Zwar kennt das Zivilrecht seit langem Konstellationen gemeinschaftlicher Haftung. Doch gerade bei politischen Versammlungen ist besondere Zurückhaltung geboten. Denn die Zugehörigkeit zu einer Menschenmenge lässt noch keinen zuverlässigen Rückschluss auf die Absichten jedes Einzelnen zu.

    Die Regierung verweist darauf, dass zufällige Passanten oder friedliche Demonstranten nicht automatisch betroffen wären. Freiwillige Beteiligung, Kenntnis der Gewalt und ein zeitlicher sowie räumlicher Zusammenhang sollen die Haftung begrenzen.

    Diese Voraussetzungen sind wichtig. Ihre praktische Durchsetzung dürfte jedoch schwieriger werden, als die Gesetzesformulierung vermuten lässt.

    Wer bei einer Demonstration eine polizeiliche Aufforderung nicht hört, kann dennoch am Ort verbleiben. Wer zwischen Polizeiketten und einer aufgebrachten Menge eingeschlossen ist, kann möglicherweise gar nicht weggehen. Und wer beobachtet, wie einzelne Personen Steine werfen, unterstützt damit noch lange nicht deren Handlungen.

    Das Gesetz muss deshalb nicht nur auf dem Papier zwischen Beteiligung und bloßer Anwesenheit unterscheiden. Diese Grenze muss auch im konkreten Verfahren zuverlässig nachweisbar sein.

    Die Demonstrationsfreiheit darf kein finanzielles Glücksspiel werden

    Die Bedenken von Amnesty International und der französischen Anwaltschaft verdienen in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit. Beide warnen vor einer Regelung, die friedliche Demonstranten abschrecken könnte.

    Dabei geht es nicht darum, Gewalttätern einen Schutzraum zu verschaffen. Eine Demokratie muss sich gegen Ausschreitungen wehren können. Sie darf jedoch die Ausübung eines Grundrechts nicht mit einem schwer kalkulierbaren finanziellen Risiko verbinden.

    Wer eine Demonstration besucht, nimmt bewusst in Kauf, mit politischen Auffassungen konfrontiert zu werden, die er nicht teilt. Er übernimmt damit aber nicht automatisch die Verantwortung für jede Straftat, die in seiner Umgebung begangen wird.

    Gerade Frankreich sollte diese Unterscheidung ernst nehmen. Die Republik besitzt eine lange Tradition politischer Mobilisierung, die von der Französischen Revolution über den Mai 1968 bis zu den jüngeren Rentenprotesten reicht. Demonstrationen sind dort nicht bloß ein gelegentliches Mittel gesellschaftlicher Interessenvertretung, sondern ein fester Bestandteil der politischen Kultur.

    Diese Tradition rechtfertigt keine Gewalt. Sie erklärt aber, weshalb Eingriffe in die Versammlungsfreiheit besonders sorgfältig begründet werden müssen.

    Ein Gesetz, das friedliche Bürger aus Sorge vor finanziellen Folgen von öffentlichen Protesten fernhält, könnte einen hohen demokratischen Preis haben, selbst wenn es gegen einzelne Gewalttäter wirksam wäre.

    Wenn Sozialleistungen zum Instrument der Schadensregulierung werden

    Noch heikler ist der geplante Zugriff auf Sozialleistungen. Die Senatsfassung eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, rechtskräftig festgestellte Schadenersatzforderungen durch Abzüge von Familienleistungen, Wohnbeihilfen oder der Mindestsicherung RSA einzutreiben.

    Die Befürworter sehen darin eine Frage der Gleichbehandlung. Wer über ein reguläres Einkommen verfügt, kann gepfändet werden. Weshalb sollten Menschen, deren Lebensunterhalt überwiegend aus staatlichen Transfers besteht, grundsätzlich von finanzieller Verantwortung ausgenommen sein?

    Das Argument besitzt eine gewisse Logik. Doch Sozialleistungen erfüllen einen anderen Zweck als gewöhnliches Einkommen. Sie sollen das Existenzminimum sichern, Kinder unterstützen und verhindern, dass wirtschaftliche Not in dauerhafte gesellschaftliche Ausgrenzung umschlägt.

    Zwar sieht der Entwurf Schutzgrenzen vor, die sich nach der Haushaltsgröße, den verfügbaren Mitteln und den Wohnkosten richten. Dennoch bleibt ein grundlegendes Problem: Eine finanzielle Sanktion gegen einen Einzelnen kann die Lebensbedingungen einer ganzen Familie verschlechtern.

    Besonders deutlich wird dieser Konflikt bei der Haftung von Eltern für Schäden ihrer minderjährigen Kinder. Das französische Recht kennt eine solche zivilrechtliche Verantwortung bereits. Die Möglichkeit, entsprechende Forderungen aus Sozialleistungen zu befriedigen, würde ihre wirtschaftlichen Folgen jedoch verschärfen.

    Ein Staat, der Kinder vor Armut schützen will, muss sorgfältig prüfen, ob er denselben Kindern durch die Vollstreckung von Schadenersatzforderungen notwendige Mittel entzieht.

    Der Hinweis, auch die Familien geschädigter Geschäftsinhaber litten unter Ausschreitungen, ist berechtigt. Er löst diesen Widerspruch aber nicht auf. Gerechtigkeit gegenüber den Opfern darf nicht bedeuten, die sozialen Folgen einer Straftat ohne ausreichende Differenzierung auf weitere Angehörige zu verlagern.

    Die eigentliche Schwäche liegt im fehlenden Wirkungsnachweis

    Bemerkenswert ist, dass der französische Conseil d’État den ursprünglichen Kern des Vorhabens nach rechtlichen Präzisierungen nicht grundsätzlich verworfen hat. Das zeigt, dass eine erweiterte zivilrechtliche Haftung nicht zwangsläufig mit verfassungsrechtlichen Prinzipien unvereinbar sein muss.

    Eine solche Einschätzung ersetzt allerdings weder eine spätere verfassungsgerichtliche Kontrolle noch die politische Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

    Vor allem weist der Conseil d’État auf eine unzureichende Folgenabschätzung hin. Es fehlen belastbare finanzielle Daten, die erkennen lassen, welchen zusätzlichen Nutzen die geplanten Regelungen tatsächlich bringen könnten.

    Das ist keine Nebensächlichkeit. Denn die Regierung verspricht nicht nur mehr Gerechtigkeit, sondern auch eine wirksamere Entschädigung der Geschädigten.

    Ob Menschen, die selbst kaum über Vermögen verfügen, Schadenersatzforderungen von mehreren tausend Euro begleichen können, ist zweifelhaft. Eine gesetzlich begründete Forderung ist noch keine tatsächlich geleistete Zahlung.

    Hinzu kommt, dass die Identifizierung der haftenden Personen, die gerichtliche Feststellung ihrer Verantwortung und die anschließende Vollstreckung erhebliche administrative Ressourcen beanspruchen können.

    Es wäre deshalb notwendig, den erwarteten finanziellen Ertrag den Kosten und den möglichen gesellschaftlichen Nebenwirkungen gegenüberzustellen. Gerade bei einem Gesetz, das in Grundrechtspositionen eingreifen kann, genügt die politische Plausibilität seines Ziels nicht als Wirksamkeitsnachweis.

    Die Senatsmehrheit hat das Vorhaben inzwischen um weitere sicherheitspolitische Maßnahmen erweitert, darunter individuelle Demonstrationsverbote unter bestimmten Voraussetzungen. Damit droht aus einer ursprünglich auf Schadenersatz ausgerichteten Initiative ein umfassenderes Instrument staatlicher Kontrolle öffentlicher Proteste zu werden.

    Die Nationalversammlung wird deshalb nicht nur über die Haftung von Randalierern entscheiden müssen, sondern auch über die Grenzen staatlicher Eingriffsbefugnisse.

    Frankreich steht vor einem klassischen Dilemma liberaler Demokratien. Ein Staat, der Gewalttäter nicht wirksam zur Verantwortung zieht, verliert an Autorität und beschädigt das Vertrauen der Bürger in die Rechtsordnung. Ein Staat, der zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche die persönliche Verantwortlichkeit zu weit ausdehnt, gefährdet dieses Vertrauen auf andere Weise.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Randalierer bezahlen sollen. Das sollten sie. Entscheidend ist vielmehr, nach welchen Kriterien jemand als verantwortlich gilt und wie zuverlässig diese Verantwortung nachgewiesen werden kann.

    Der Gesetzgeber sollte sich dabei an einem einfachen Maßstab orientieren: Je schwerer die wirtschaftlichen Folgen einer Haftung, desto eindeutiger müssen die Voraussetzungen sein, unter denen sie entsteht.

    Ein zerstörtes Schaufenster verlangt nach Entschädigung. Doch aus dem berechtigten Anspruch des Opfers darf kein System entstehen, in dem die Nähe zu einem Täter bereits genügt, um selbst zum Schuldner zu werden. Die Stärke des Rechtsstaats bemisst sich nicht allein daran, wie konsequent er Schäden ahndet, sondern auch daran, wie präzise er zwischen den Verantwortlichen und den Unbeteiligten unterscheidet.

    P. Tiko

  • Frankreich führt eine «Krawallabgabe» ein – und die Versicherten könnten dafür bezahlen

    Frankreich führt eine «Krawallabgabe» ein – und die Versicherten könnten dafür bezahlen

    Frankreich will die finanziellen Folgen gewaltsamer Ausschreitungen künftig auf eine breitere Grundlage stellen. Ab Januar 2027 soll ein neuer Solidaritätsbeitrag von 0,8 Prozent auf bestimmte Versicherungsprämien einen Fonds zur Entschädigung von Unruheschäden finanzieren. Die sogenannte «taxe émeutes» könnte damit Auto-, Wohnungs- und Gewerbeversicherungen verteuern. Hinter der Reform steht eine grundsätzliche Frage: Wer soll für die wirtschaftlichen Folgen gesellschaftlicher Gewalt aufkommen? Ein neuer Fonds gegen die Folgen von Unruhen Die rechtliche Grundlage wurde bereits mit dem französischen Haushaltsgesetz vom 19. Februar 2026 geschaffen. Artikel 171 sieht einen Mechanismus vor, der Versicherungsunternehmen bei besonders hohen Schäden durch gewaltsame Unruhen entlasten soll. Der geplante Beitragssatz von 0,8 Prozent ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen befinden sich im Verfahren. Gesetzlich zulässig wäre ein Satz von bis z…

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  • Korsika: Wer Autonomie verspricht und sie verweigert, verspielt Vertrauen

    Korsika: Wer Autonomie verspricht und sie verweigert, verspielt Vertrauen

    KOMMENTAR | 27. Oktober 2026 Frankreichs Senat hat die Verfassungsreform für Korsika zu Fall gebracht. Premierminister Sébastien Lecornu will nun neue Gespräche. Doch das eigentliche Problem liegt tiefer: Eine Republik, die ihre Einheit mit politischer Gleichförmigkeit verwechselt, gefährdet ausgerechnet jenen Zusammenhalt, den sie bewahren möchte. Vier Jahre lang wurde verhandelt, gestritten, vermittelt. Vier Jahre lang sollte aus einem historischen Konflikt eine politische Verständigung werden. Dann kam der französische Senat – und zerlegte den mühsam gefundenen Kompromiss. Mit 181 gegen 134 Stimmen wurde die Korsika-Reform verworfen. Nun sollen neue Gespräche retten, was parlamentarisch zerstört wurde. Das ist mehr als eine politische Niederlage. Es ist ein Lehrstück darüber, wie ein Zentralstaat Vertrauen verspielt. Einheit ist nicht Gleichförmigkeit Frankreich liebt seine Republik. Und es misstraut allem, was ihre Einheit vermeintlich gefährdet. Seit der Revolution von 1789 gilt d…

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  • Wenn Worte Hemmungen senken: Wie politische Sprache rassistische Gewalt begünstigen kann

    Wenn Worte Hemmungen senken: Wie politische Sprache rassistische Gewalt begünstigen kann

    Editorial | 27. Oktober 2026 Worte töten nicht. Doch sie können dazu beitragen, dass die Hemmschwelle zur Gewalt sinkt. Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Trappes steht Frankreich vor einer unbequemen Frage: Welche Verantwortung tragen Politiker, wenn ihre Rhetorik Feindbilder verstärkt und Ausgrenzung gesellschaftsfähig macht? Die Forschung zeigt, dass zwischen öffentlicher Sprache und tatsächlichen Übergriffen Zusammenhänge bestehen. Daraus folgt allerdings kein Freibrief für vorschnelle Schuldzuweisungen. Die Macht des gesellschaftlich Erlaubten Politische Sprache verändert nicht zwangsläufig Überzeugungen. Häufig verändert sie zunächst, welche Überzeugungen Menschen öffentlich zu vertreten wagen. Darin liegt ihre besondere Wirkung. Eine amerikanische Untersuchung aus dem Jahr 2020 zeigte, dass die wahrgenommene Popularität Donald Trumps die Bereitschaft erhöhte, eine einwanderungsfeindliche Organisation öffentlich zu unterstützen. Unter anonymen Bedingungen blieb dieser …

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