Schlagwort: europäische menschenrechtskonvention

  • Kommentar: Cowboys in Uniform – erst schießen, dann fragen? Willkommen im neuen Frankreich.

    Kommentar: Cowboys in Uniform – erst schießen, dann fragen? Willkommen im neuen Frankreich.

    Frankreich ist das Land der Menschenrechte.

    Das stand jedenfalls einmal auf den Fahnen der Revolution.

    Heute scheint ein anderer Leitsatz Konjunktur zu haben: Im Zweifel für den Schützen.

    Wie praktisch.

    Jahrhundertelang war der Rechtsstaat von einer geradezu altmodischen Idee beseelt: Wer einen Menschen erschießt – selbst als Staatsbediensteter –, muss anschließend besonders überzeugend erklären, warum das unvermeidbar war. Eine etwas umständliche Konstruktion, zugegeben.

    Jetzt geht es eleganter.

    Die Nationalversammlung hat beschlossen, dass man künftig zunächst einmal davon ausgeht, der Schuss sei schon irgendwie in Ordnung gewesen. Man nennt das selbstverständlich nicht Freibrief. Man nennt es eine „widerlegbare Vermutung des rechtmäßigen Waffengebrauchs“. Bürokraten lieben lange Begriffe. Sie lassen selbst den lautesten Knall erstaunlich harmlos klingen.

    Keine Sorge, beruhigt die Regierung. Alles bleibt beim Alten.

    Natürlich.

    So wie auch ein Bankkonto „beim Alten“ bleibt, wenn man nur den Kontostand verändert.

    Die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch blieben unverändert, heißt es. Lediglich der Ausgangspunkt der Ermittlungen verschiebe sich.

    Lediglich.

    Ein bemerkenswertes Wort. Lediglich.

    Lediglich der Staat glaubt künftig zuerst seinem bewaffneten Beamten.

    Lediglich die Angehörigen eines Getöteten müssen anschließend beweisen, dass dieser Vertrauensvorschuss vielleicht doch unangebracht war.

    Lediglich.

    Man muss sich diese Logik auf der Zunge zergehen lassen. Wer die größte Macht besitzt – nämlich das staatliche Gewaltmonopol –, erhält gleichzeitig den größten juristischen Vertrauensbonus. Das ist ungefähr so, als würde man beim Boxkampf dem Schwergewichts-Champion vorsorglich zwölf Punkte Vorsprung geben, weil seine Arbeit schließlich anstrengend ist.

    Natürlich ist Polizeiarbeit gefährlich. Natürlich stehen Polizisten unter enormem Druck. Natürlich gibt es Terrorismus, organisierte Kriminalität und immer brutalere Angriffe auf Einsatzkräfte.

    Genau deshalb existiert der Rechtsstaat.

    Er soll verhindern, dass aus nachvollziehbarem Druck eine juristische Sonderzone entsteht.

    Denn das Gewaltmonopol ist keine Belohnung.

    Es ist die größte Macht, die ein demokratischer Staat vergeben kann.

    Und genau deshalb gehört sie unter die strengste Kontrolle – nicht unter den weichsten Rechtsschutz.

    Besonders faszinierend ist die sprachliche Akrobatik dieser Reform. Früher sprach man von einer „Notwehrvermutung“. Das klang selbst vielen Juristen etwas zu sehr nach Wildwest.

    Also wurde das Etikett gewechselt.

    Aus Rotwein wird Rosé.

    Aus Notwehr wird rechtmäßiges Handeln.

    Aus politischem Problem wird semantische Kosmetik.

    Dasselbe Getränk, hübscheres Etikett.

    Die eigentliche Botschaft bleibt dieselbe: Wir vertrauen erst einmal dem, der geschossen hat.

    Der Rest ergibt sich später.

    Oder auch nicht.

    Amnesty International spricht von einem „beschämenden Votum“. Die Regierung spricht von Rechtssicherheit. Wahrscheinlich haben beide recht.

    Die einen meinen die Sicherheit des Rechts.

    Die anderen die Sicherheit vor dem Recht.

    Das ist ein feiner Unterschied.

    Aber feine Unterschiede machen Demokratien aus.

    Frankreich hat seit Jahren Mühe, das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung zu befrieden. Nach tödlichen Polizeischüssen folgten regelmäßig Proteste, Ausschreitungen und monatelange Debatten. Die politische Antwort lautet nun offenbar: Wenn die Realität kompliziert wird, ändern wir die juristische Startposition.

    Ein raffinierter Gedanke.

    Vielleicht könnte man dieses Prinzip künftig auch auf andere Bereiche übertragen.

    Steuerhinterzieher handeln zunächst rechtmäßig.

    Korruption wird vorsorglich vermutet unschuldig.

    Raser fahren selbstverständlich angemessen.

    Und Einbrecher wollten vermutlich nur lüften.

    Alles widerlegbar, versteht sich.

    Nur eben mit einem kleinen Vertrauensvorschuss.

    Warum eigentlich nicht?

    Weil der Rechtsstaat genau andersherum funktioniert.

    Er lebt vom Misstrauen gegenüber Macht.

    Nicht von ihrer Vorbeglaubigung.

    Der Bürger muss sich vor dem Staat verantworten.

    Aber der Staat muss sich mindestens ebenso sorgfältig vor seinen Bürgern verantworten.

    Wer dieses Gleichgewicht verschiebt, verschiebt mehr als einen Paragrafen.

    Er verschiebt das Fundament.

    Vielleicht ist das alles juristisch gar nicht so dramatisch. Vielleicht werden die Gerichte weiterhin streng prüfen. Vielleicht wird sich in der Praxis wenig ändern.

    Aber Gesetze sind mehr als Anweisungen für Richter.

    Sie sind politische Botschaften.

    Und diese Botschaft versteht jeder.

    Der Staat sagt seinen Beamten: Wir glauben euch zuerst.

    Den Bürgern sagt er: Ihr dürft später widersprechen.

    Falls ihr dann noch Gelegenheit dazu habt.

    Ein Kommentar von Daniel Ivers

  • Frankreich ändert Waffenrecht für Polizei: Nationalversammlung billigt neue Vermutungsregel – Amnesty spricht von einem „beschämenden Votum“

    Frankreich ändert Waffenrecht für Polizei: Nationalversammlung billigt neue Vermutungsregel – Amnesty spricht von einem „beschämenden Votum“

    Die französische Nationalversammlung hat in erster Lesung einen umstrittenen Gesetzentwurf verabschiedet, der Polizisten und Gendarmen beim Gebrauch ihrer Schusswaffen künftig einen erweiterten rechtlichen Schutz gewähren soll. Die von der Regierung unterstützte Reform führt eine widerlegbare Vermutung ein, wonach der Schusswaffeneinsatz zunächst als rechtmäßig gilt, sofern er in einen der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle fällt. Befürworter sehen darin eine notwendige Absicherung der Sicherheitskräfte, Kritiker warnen hingegen vor einer Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen und einer problematischen Signalwirkung. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Abstimmung in der Nationalversammlung allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf muss nun den Senat passieren und anschließend das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Änderungen am Text gelten daher als möglich. Von der Notwehrvermutung zur Vermutung rechtmäßigen Handelns Der Gesetzentwurf wurde im Laufe…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • RN distanziert sich von Todesstrafen-Debatte: Parteivize widerspricht eigenem Sprecher

    RN distanziert sich von Todesstrafen-Debatte: Parteivize widerspricht eigenem Sprecher

    Im Rassemblement National ist eine Debatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe entstanden. Nachdem Parteisprecher Laurent Jacobelli erklärt hatte, man könne über ein Referendum zur Todesstrafe nachdenken, wenn die Bevölkerung dies wünsche, hat Parteivize Sébastien Chenu diese Aussagen nun deutlich zurückgewiesen. „Nein, die Wiedereinführung der Todesstrafe gehört nicht zu unserem Programm“, sagte Chenu und stellte damit klar, dass die offizielle Linie des RN unverändert bleibe. Die Partei setze stattdessen auf eine weitere Verschärfung des Strafrechts, ohne die Todesstrafe wieder einzuführen. Auslöser der Kontroverse waren Äußerungen Jacobellis im Zusammenhang mit besonders schweren Sexualverbrechen gegen Minderjährige. Er hatte erklärt, sollte die französische Bevölkerung ein entsprechendes Referendum verlangen, müsse man eine solche Möglichkeit zumindest diskutieren. Seine Aussagen lösten umgehend heftige politische Reaktionen aus und sorgten auch innerhalb des RN für Irritatio…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Hochsicherheitsgefängnis Condé-sur-Sarthe: Sieben Häftlinge klagen gegen ihre Haftbedingungen

    Hochsicherheitsgefängnis Condé-sur-Sarthe: Sieben Häftlinge klagen gegen ihre Haftbedingungen

    Im französischen Hochsicherheitsgefängnis Condé-sur-Sarthe verschärft sich der Konflikt zwischen Sicherheitslogik und rechtsstaatlichen Prinzipien. Sieben Insassen der Haftanstalt haben Verwaltungsgerichte angerufen, um gegen ihre aktuellen Haftbedingungen vorzugehen. Sie werfen der Gefängnisverwaltung ein Regime extremer Isolation, dauerhafter Einschränkungen und systematischer Entmenschlichung vor.

    Der Fall sorgt in Frankreich für erhebliche Aufmerksamkeit, weil Condé-sur-Sarthe längst zu einem Symbol der neuen sicherheitspolitischen Linie geworden ist, die Justizminister Gérald Darmanin verfolgt. Im Zentrum steht eine grundlegende Frage: Wie weit darf ein Staat im Namen der Sicherheit gehen, wenn er besonders gefährliche Straftäter kontrollieren will?

    Ein Gefängnis als Symbol staatlicher Härte

    Das Centre pénitentiaire d’Alençon-Condé-sur-Sarthe im Département Orne gehört zu den modernsten und zugleich strengsten Haftanstalten Frankreichs. Die 2013 eröffnete Einrichtung wurde speziell für Schwerstkriminelle konzipiert – darunter Terroristen, Gewaltverbrecher und führende Figuren des organisierten Drogenhandels.

    Architektonisch gleicht die Anlage einem Hochsicherheitskomplex militärischer Prägung: verstärkte Schleusen, permanente Videoüberwachung, isolierte Bewegungszonen und stark eingeschränkter Kontakt zwischen den Gefangenen. Ziel ist es, jede Möglichkeit der Kommunikation nach außen oder der Koordination krimineller Aktivitäten zu unterbinden.

    Die französische Regierung betrachtet solche Einrichtungen zunehmend als notwendig. Hintergrund ist die starke Zunahme des organisierten Drogenhandels, insbesondere in Marseille, Lyon oder Paris. Französische Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass zahlreiche Bandenführer ihre Netzwerke selbst aus dem Gefängnis heraus weiter steuern – über Schmuggeltelefone, korrupte Kontakte oder Besucher.

    Darmanin vertritt daher eine Strategie maximaler Abschottung. Condé-sur-Sarthe wurde in diesem Zusammenhang faktisch zu einer „Narko-Hochsicherheitszone“ innerhalb des französischen Strafvollzugs.

    Die Vorwürfe der Gefangenen

    Die sieben Kläger schildern hingegen ein Haftregime, das aus ihrer Sicht weit über legitime Sicherheitsmaßnahmen hinausgeht. Nach Angaben ihrer Anwälte verbringen manche Insassen nahezu den gesamten Tag allein in ihren Zellen. Gemeinschaftsaktivitäten seien stark reduziert, Bewegungen innerhalb der Anstalt erfolgten unter massiver Überwachung und regelmäßigen Leibesvisitationen.

    Besonders kritisiert wird die starke Beschränkung von Arbeit, Sport und Bildungsangeboten. Genau diese Elemente gelten im europäischen Strafvollzug traditionell jedoch als zentral für Resozialisierung und psychische Stabilität.

    Menschenrechtsorganisationen warnen seit Jahren vor den Folgen dauerhafter Isolation. Studien aus verschiedenen europäischen Ländern zeigen, dass langfristige Einzelhaft Depressionen, Angststörungen, Aggressivität und schwere psychische Schäden auslösen kann. Der Europarat betrachtet anhaltende Isolationshaft deshalb nur unter engen Voraussetzungen als zulässig.

    Die Anwälte der Häftlinge argumentieren nun, die Bedingungen in Condé-sur-Sarthe verletzten fundamentale Prinzipien der Menschenwürde sowie europäische Standards des Strafvollzugs.

    Das Trauma von 2019

    Die besondere Härte der Sicherheitsmaßnahmen lässt sich allerdings kaum verstehen, ohne auf das Jahr 2019 zurückzublicken. Damals griff ein radikalisierter Gefangener gemeinsam mit seiner Partnerin mehrere Justizbeamte innerhalb der Haftanstalt mit Messern an. Zwei Wärter wurden schwer verletzt.

    Der Angriff erschütterte Frankreichs Gefängnisverwaltung nachhaltig. Die Tat galt als Beweis dafür, dass selbst modernste Hochsicherheitsanstalten verwundbar bleiben. Seitdem wurde die Sicherheitsdoktrin erheblich verschärft.

    Hinzu kommt die politische Stimmungslage der vergangenen Jahre. Frankreich erlebt seit längerem eine intensive Debatte über Drogengewalt, organisierte Kriminalität und die Autorität des Staates. Besonders nach spektakulären Schießereien im Umfeld des Drogenmilieus wächst der politische Druck auf die Regierung, entschlossen gegen sogenannte „Narco-Banditen“ vorzugehen.

    Darmanin positioniert sich dabei bewusst als Vertreter einer kompromisslosen Ordnungspolitik. In konservativen und rechten Wählerschichten findet diese Linie breite Unterstützung.

    Frankreich und die Grenzen des Strafvollzugs

    Juristisch ist der Fall hochsensibel. Frankreich wurde in den vergangenen Jahren mehrfach wegen unzureichender Haftbedingungen kritisiert. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch nationale Kontrollinstanzen bemängelten Überbelegung, Gewaltprobleme und menschenunwürdige Zustände in verschiedenen Gefängnissen.

    Condé-sur-Sarthe steht dabei exemplarisch für ein tieferes Spannungsfeld: Einerseits verlangt die Öffentlichkeit nach maximaler Kontrolle gefährlicher Straftäter. Andererseits bindet die Europäische Menschenrechtskonvention auch Schwerverbrecher an unveräußerliche Grundrechte.

    Die Rechtsprechung in Europa betont seit Jahren, dass Freiheitsentzug nicht zur vollständigen sozialen oder psychischen Vernichtung führen dürfe. Selbst Hochsicherheitsregime müssten verhältnismäßig bleiben und regelmäßige richterliche Kontrolle ermöglichen.

    Genau diese Verhältnismäßigkeit wird nun Gegenstand des Verfahrens werden. Die Gerichte müssen abwägen, ob die konkreten Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind – oder ob sie de facto eine Form permanenter Isolationshaft darstellen.

    Eine neue Phase der französischen Sicherheitspolitik

    Der Konflikt um Condé-sur-Sarthe verweist letztlich auf eine breitere Entwicklung in Frankreich und Europa. Angesichts wachsender organisierter Kriminalität verschieben viele Staaten die Balance zwischen Resozialisierung und Sicherheitsverwahrung zunehmend zugunsten repressiver Konzepte.

    Besonders der Kampf gegen internationale Drogennetzwerke verändert den Strafvollzug. Gefängnisse werden nicht mehr primär als Orte späterer Wiedereingliederung verstanden, sondern zunehmend als Räume der Neutralisierung potenzieller Bedrohungen.

    Kritiker warnen jedoch davor, dass eine solche Entwicklung langfristig rechtsstaatliche Prinzipien aushöhlen könnte. Denn gerade Demokratien müssten sich daran messen lassen, wie sie mit ihren gefährlichsten Straftätern umgehen.

    Die juristische Auseinandersetzung um Condé-sur-Sarthe dürfte deshalb weit über die sieben Kläger hinaus Bedeutung entfalten. Sie berührt eine Grundfrage moderner Sicherheitsstaaten: Wo endet legitime Gefahrenabwehr – und wo beginnt ein Strafsystem, das fundamentale Rechte zugunsten absoluter Kontrolle zurückdrängt?

    Von Andreas Brucker

  • Béthune ist kein Einzelfall: Frankreichs Gefängniskrise erreicht die Gerichte

    Béthune ist kein Einzelfall: Frankreichs Gefängniskrise erreicht die Gerichte

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Lille markiert einen seltenen Moment institutioneller Klarheit: Der Staat wird verpflichtet, binnen zehn Tagen unhaltbare Zustände in der Haftanstalt Béthune zu beheben. Was auf den ersten Blick wie eine lokal begrenzte Maßnahme erscheint, verweist in Wirklichkeit auf ein strukturelles Versagen des französischen Strafvollzugssystems. Ein Urteil mit Signalwirkung Das Gericht reagierte auf eine Klage der französischen Sektion des Internationalen Gefängnisobservatoriums (OIP), einer Organisation, die seit Jahren auf Missstände im Strafvollzug hinweist. Die angeordneten Maßnahmen – Trennung von Toilettenbereichen, Schimmelbeseitigung, Reparatur von Wasserlecks und bessere Ausstattung der Zellen – betreffen grundlegende Standards menschlicher Würde. Dass solche Mindestanforderungen gerichtlich durchgesetzt werden müssen, unterstreicht die Tiefe des Problems. Béthune steht exemplarisch für die Überlastung vieler französischer Gefängnisse. Die Einri…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Frankreich verschärft Abschiebehaft: Symbolpolitik oder Sicherheitsgewinn?

    Frankreich verschärft Abschiebehaft: Symbolpolitik oder Sicherheitsgewinn?

    Mitten in einem aufgeheizten innenpolitischen Klima hat das französische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die maximale Dauer der Abschiebehaft für als gefährlich eingestufte Ausländer von bislang 90 auf 210 Tage mehr als verdoppelt. Für die Regierung von Präsident Emmanuel Macron ist dies ein Signal der Härte in der Migrations- und Sicherheitspolitik. Doch Menschenrechtsorganisationen und die linke Opposition sprechen von einer «unnötigen und freiheitsfeindlichen Eskalation». Am 9. Juli 2025 stimmten die Abgeordneten der Nationalversammlung mit 303 Ja-Stimmen bei 168 Gegenstimmen für das Gesetz, der Senat folgte mit 228 zu 108 Stimmen. Getragen wurde der Entwurf von Innenminister Bruno Retailleau, der nach der Zustimmung erklärte, Frankreich müsse «die Mittel haben, sich gegen gefährliche Individuen zu schützen, unabhängig von ihrer Nationalität». Motiviert durch ein aufwühlendes Verbrechen Hintergrund der Reform ist der Fall Philippine, einer 19-jährigen Studentin, die im Septe…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Marine Le Pen: Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskonvention

    Marine Le Pen: Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskonvention

    Marine Le Pen, die langjährige Frontfrau der französischen radikalen Rechten, hat die europäische Justiz angerufen, um ihre politische Handlungsfähigkeit zu retten. Die Präsidentin der Fraktion Rassemblement National (RN) im französischen Parlament hat am 8. Juli 2025 Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskonvention (CEDH) eingereicht, um die sofortige Vollstreckung ihrer fünfjährigen Unwählbarkeit auszusetzen. Der Fall berührt fundamentale Fragen des Verhältnisses von Rechtsstaatlichkeit, politischer Integrität und demokratischer Repräsentation in Frankreich. Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern Am 31. März 2025 hatte das Pariser Strafgericht Marine Le Pen zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, einer Geldstrafe von 100.000 Euro sowie fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Hintergrund ist die sogenannte Affäre der EU-Parlamentsassistenten: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Le Pen zwischen 2009 und 2017 Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten in Brüs…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…