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  • Mein Sohn ist 16, er protestiert – und ich soll zahlen?

    Mein Sohn ist 16, er protestiert – und ich soll zahlen?

    Kommentar

    Mein Sohn ist 16. Sechzehn! In diesem Alter kann er morgens seine Sportsachen vergessen, mittags sein Handy verlieren und abends mit absoluter Gewissheit erklären, dass ich keine Ahnung vom Leben habe. Aber wenn er bei einer Demonstration mit den falschen Leuten herumsteht, soll plötzlich die finanzielle Verantwortung bis in die Familienkasse reichen?

    Willkommen bei «casseurs-payeurs».

    Natürlich klingt das wunderbar. Krawallmacher zahlen! Wer eine Bushaltestelle zerlegt, ein Auto anzündet oder einen Laden plündert, soll für den Schaden geradestehen. Darüber muss man nicht lange diskutieren. Wer etwas kaputtmacht, bezahlt es.

    Aber genau da beginnt das Problem: Der Gesetzentwurf richtet sich eben nicht nur gegen denjenigen, der den Pflasterstein wirft. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Menschen treffen, die selbst gar nichts zerstört haben.

    Mein Sohn also.

    Papa, ich war nur dabei!

    Nehmen wir an, 300 Schüler demonstrieren. Einige Chaoten zünden Mülltonnen an. Die Polizei fordert die Menge auf, sich aufzulösen. Mein Sohn bleibt.

    Warum?

    Vielleicht aus Protest. Vielleicht weil seine Freunde noch da sind. Vielleicht weil er mit 16 genau jene bemerkenswerte Mischung aus Selbstüberschätzung und Orientierungslosigkeit besitzt, die Jugendliche seit Erfindung der Pubertät auszeichnet.

    Und nun beginnt die juristische Feinarbeit: Hat er gewusst, dass andere randalieren? Hat er die Aufforderung zur Auflösung verstanden? Ist er freiwillig geblieben? Welche Schäden entstanden danach?

    Das muss ein Gericht klären.

    Immerhin!

    Denn andernfalls könnten wir das Verfahren erheblich vereinfachen: Polizist fotografiert Jugendlichen, Computer sucht Eltern heraus, und drei Wochen später kommt der Brief: «Herzlichen Glückwunsch! Ihr Sohn wurde am Rande einer brennenden Mülltonne gesehen. Macht 10 000 Euro.»

    Erziehung per Kontopfändung?

    Besonders pikant wird es, wenn Familienleistungen ins Spiel kommen. Der Gesetzentwurf eröffnet nach einer endgültigen Verurteilung Möglichkeiten, bestimmte Sozialleistungen zur Begleichung von Schadenersatz heranzuziehen.

    Da wird aus dem politischen Prinzip «Krawallmacher zahlen» schnell: Papa und Mama merken es auf dem Konto.

    Natürlich sollen Eltern Verantwortung übernehmen. Natürlich sollen Jugendliche lernen, dass Handlungen Konsequenzen haben.

    Aber Verantwortung funktioniert auch in die andere Richtung: Der Staat muss exakt beweisen, wer wofür verantwortlich ist.

    Das ist keine juristische Spitzfindigkeit. Das ist der Unterschied zwischen individueller Haftung und Sippenhaftung mit Verwaltungsformular.

    Der Conseil d’État hat deshalb wichtige Grenzen verlangt: blosse Anwesenheit reicht nicht. Es braucht Wissen um die Gewalt, freiwilliges Verbleiben trotz Aufforderung zur Auflösung und einen klaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang.

    Und das ist richtig so.

    Denn mein Sohn darf für seine eigenen Fehler bezahlen. Er darf auch lernen, dass Protest kein Freibrief für Gewalt ist.

    Aber wenn irgendein vermummter Idiot hundert Meter weiter eine Scheibe einschlägt, möchte ich doch eine etwas bessere Begründung hören als:

    «Ihr Sohn war halt auch da.»

    Daniel Ivers

  • Frankreichs «Krawallmacher-zahlen»-Gesetz: Zwischen Abschreckung und Beweisproblem

    Frankreichs «Krawallmacher-zahlen»-Gesetz: Zwischen Abschreckung und Beweisproblem

    Angesichts der Proteste französischer Gymnasiasten und der Ausschreitungen an mehreren Schulen beschleunigt die Regierung ihr umstrittenes Gesetzesprojekt «casseurs-payeurs» – sinngemäss: Krawallmacher sollen zahlen. Am 27. Oktober soll der Senat darüber beraten. Die politische Botschaft ist einfach. Juristisch ist das Vorhaben erheblich komplizierter. Bis zu 10 000 Euro Haftung Der Gesetzentwurf führt eine neue Form der solidarischen zivilrechtlichen Haftung ein. Wer wissentlich einer Gruppe angehört, die Gewalttaten oder Sachbeschädigungen vorbereitet, könnte künftig für Schäden anderer Gruppenmitglieder mithaften – bis zu 10 000 Euro pro Person. Für die gegenwärtigen Schülerproteste wichtiger ist eine zweite Regelung. Wer nach einer polizeilichen Aufforderung zur Auflösung freiwillig in einer Menschenansammlung verbleibt, obwohl er weiss, dass dort Gewalt, Diebstähle oder Sachbeschädigungen begangen werden, könnte ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Das bedeutet allerdings nicht, da…

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