Schlagwort: Abtreibung

  • Frankreich rehabilitiert Frauen, die vor 1975 wegen Abtreibung verurteilt wurden

    Frankreich rehabilitiert Frauen, die vor 1975 wegen Abtreibung verurteilt wurden

    Fünf Jahrzehnte nach der Legalisierung der Abtreibung vollzieht Frankreich einen historischen Akt der rechtlichen und moralischen Anerkennung: Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Frauen rehabilitiert, die vor 1975 wegen eines Schwangerschaftsabbruchs strafrechtlich verfolgt wurden. Der Schritt ist Ausdruck einer umfassenderen Erinnerungspolitik – und ein Signal in einer Zeit, in der das Recht auf Abtreibung international unter Druck gerät.


    Ein Akt der späten Gerechtigkeit

    Am 18. Dezember 2025 verabschiedete die französische Nationalversammlung einstimmig ein Gesetz, das die strafrechtliche Verurteilung von Frauen wegen Abtreibung vor Inkrafttreten der sogenannten loi Veil im Jahr 1975 offiziell aufhebt. Die Regelung betrifft auch Personen – zumeist Ärztinnen, Hebammen oder Helfer –, die an den damals illegalen Eingriffen beteiligt waren.

    Die Maßnahme ist weniger ein Schritt der materiellen Wiedergutmachung als ein symbolischer Akt: Das Gesetz anerkennt, dass der französische Staat durch frühere Gesetzgebung die Grundrechte betroffener Frauen verletzt habe – insbesondere das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, medizinische Versorgung und Informationsfreiheit.


    Die Schatten der Vorzeit: Strafrecht und Schweigen

    Bis in die 1970er-Jahre hinein war der Schwangerschaftsabbruch in Frankreich ein Straftatbestand – ein Erbe des repressiven Strafrechts des Vichy-Regimes. Zwischen 1942 und 1975 wurden tausende Frauen strafrechtlich verfolgt, einige zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. In besonders dramatischen Fällen kam es zu Todesfällen durch unsachgemäß durchgeführte Abtreibungen im Untergrund.

    Die gesellschaftliche Stigmatisierung war dabei oft gravierender als die juristischen Konsequenzen. Viele Betroffene schwiegen aus Scham, andere verloren ihre berufliche Existenz oder wurden sozial ausgegrenzt. Erst die beharrliche Arbeit feministischer Bewegungen und prominente Fälle wie jener der jungen Angeklagten Marie-Claire Chevalier (1972) führten zu einem gesellschaftlichen Umdenken – und letztlich zur Gesetzesänderung von 1975, initiiert von der damaligen Gesundheitsministerin Simone Veil.


    Der Inhalt des Gesetzes: Erinnerung institutionalisieren

    Das nun verabschiedete Gesetz sieht keine pauschale finanzielle Entschädigung vor, sondern zielt auf eine offizielle Rehabilitierung im rechtlichen und kulturellen Sinne. Eine zentrale Maßnahme ist die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Kommission, die beim Premierminister angesiedelt wird. Ihre Aufgaben umfassen:

    • die Erhebung und Archivierung von Einzelfällen und Urteilen,
    • die Sammlung von Zeitzeuginnenberichten,
    • die Förderung historischer und juristischer Forschung,
    • sowie die öffentliche Vermittlung dieser bislang wenig beachteten Vergangenheit.

    Damit wird ein Prozess angestoßen, der über das symbolische Gedenken hinausgeht – hin zu einer langfristigen Auseinandersetzung mit der Rolle des Staates in der Reproduktion sozialer Ungleichheit.


    Breite politische Unterstützung – vereinzelt kritische Stimmen

    Auffällig an der Verabschiedung des Gesetzes ist der überparteiliche Konsens: Sowohl die Regierungsmehrheit als auch Parteien der linken und konservativen Opposition stimmten dem Entwurf zu. Die linke Abgeordnete Mathilde Panot (La France Insoumise) sprach von einem „Akt historischer Gerechtigkeit“ und einem „späten, aber notwendigen Schritt zur Wiederherstellung der Würde“ der Betroffenen.

    Feministische Organisationen und Menschenrechtsgruppen begrüßten den Schritt ebenfalls. Sie betonen jedoch, dass es nicht allein um Erinnerung gehe: Die Rehabilitierung sei ein Signal für den bleibenden politischen Kampf um reproduktive Rechte.

    Kritik kam hingegen von juristischer Seite: Der Verzicht auf individuelle Wiedergutmachung könne als unzureichend empfunden werden, insbesondere für noch lebende Betroffene, deren Leben durch staatliche Repression nachhaltig beschädigt wurde. Auch die konkrete Ausgestaltung der Kommissionsarbeit – insbesondere hinsichtlich Zugang zu Justizarchiven – bleibt eine offene Frage.


    Frankreichs Weg im internationalen Kontext

    Die französische Initiative hebt sich ab in einer Zeit, in der das Recht auf Abtreibung weltweit unter Druck gerät. In den USA hat die Entscheidung des Supreme Court im Jahr 2022, Roe v. Wade aufzuheben, zu weitreichenden Einschränkungen geführt. Auch in mehreren EU-Mitgliedsstaaten – etwa Polen oder Ungarn – steht das Selbstbestimmungsrecht der Frau zunehmend zur Disposition.

    Frankreich dagegen hat sich in den letzten Jahren klar positioniert: 2024 wurde das Recht auf Abtreibung als Grundrecht in die französische Verfassung aufgenommen. Präsident Emmanuel Macron hatte diesen Schritt als Reaktion auf internationale Rückschritte im Bereich der Frauenrechte angekündigt – mit dem erklärten Ziel, Frankreich zur „Schutzmacht weiblicher Selbstbestimmung“ zu machen.


    Die jetzt beschlossene Rehabilitierung ist damit nicht nur ein symbolischer Akt der Vergangenheitsbewältigung, sondern Teil eines umfassenderen gesellschaftlichen Narrativs: jenes einer säkularen, auf Gleichheit beruhenden Republik, die auch aus ihrem eigenen historischen Unrecht Konsequenzen zieht. In einer Zeit, in der Errungenschaften der Moderne zunehmend unter ideologischen Beschuss geraten, gewinnt diese Rückschau ihre politische Sprengkraft gerade aus ihrer Selbstverständlichkeit.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • 9,7 Millionen Dollar ins Feuer: Warum Frankreich US-Verhütungsmittel nicht retten darf

    9,7 Millionen Dollar ins Feuer: Warum Frankreich US-Verhütungsmittel nicht retten darf

    Es klingt wie ein schlechter Witz – ist aber bitterer Ernst: Fast zehn Millionen Dollar an Verhütungsmitteln, finanziert von den USA und ursprünglich für Frauen in Entwicklungsländern gedacht, sollen bald in Frankreich verbrannt werden. Die Ware steht bereits in Belgien bereit zur Vernichtung. Frankreich weiß Bescheid – doch darf angeblich nichts tun. Ein diplomatischer, ethischer und politischer Drahtseilakt. Ein Schwelbrand im Müllofen Implantate, Antibabypillen, Spiralen – all das lagert derzeit in Belgien und soll auf französischem Boden dem Feuer übergeben werden. Ihr Wert: rund 9,7 Millionen US-Dollar. Ihre Haltbarkeit: bis mindestens 2027, teils sogar bis 2031. Ihr ursprüngliches Ziel: Frauen in Subsahara-Afrika, die dringend Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung benötigen. Die Geschichte beginnt unter Präsident Joe Biden, dessen Administration die Verhütungsmittel über die US-Entwicklungshilfeagentur USAID beschaffen ließ. Dann kam der Wechsel im Weißen Haus – und mit D…

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  • Trump kippt Notfall-Abtreibungsrichtlinie – Gefahr für Schwangere wächst

    Trump kippt Notfall-Abtreibungsrichtlinie – Gefahr für Schwangere wächst

    Am 3. Juni 2025 hat Donald Trump eine Entscheidung getroffen, die in den USA wie ein politisches Erdbeben wirkt – er hat eine Richtlinie der Biden-Regierung gestrichen, die Notfallabtreibungen in Krankenhäusern auch in Abtreibungsverbotsstaaten vorschrieb. Was zunächst nach bürokratischer Detailpolitik klingt, trifft in Wahrheit den Kern medizinischer Ethik und das Leben vieler Frauen mitten ins Herz.

    Denn wer in einem US-Bundesstaat lebt, in dem Abtreibung verboten ist, konnte sich bislang im Notfall auf ein Bundesgesetz verlassen: das sogenannte EMTALA-Gesetz. Dieses verpflichtet Krankenhäuser, Patientinnen in medizinischen Notlagen zu stabilisieren – selbst wenn das einen Schwangerschaftsabbruch bedeutet. Diese Sicherheit ist jetzt passé. Mit gravierenden Folgen.


    Notfall? Ja, aber nur bis zur Staatsgrenze

    Die EMTALA-Richtlinie war 2022 eingeführt worden – kurz nach dem Fall des historischen Urteils Roe v. Wade. Sie sollte sicherstellen, dass Ärztinnen und Ärzte in Notsituationen nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen, nur weil sie einer Frau das Leben retten wollen.

    Trump behauptet, die Streichung solle „Rechtssicherheit“ schaffen. Tatsächlich reißt sie ein gewaltiges Loch in den Schutzschirm für Schwangere – besonders in republikanisch regierten Bundesstaaten wie Texas, Idaho oder Missouri. Dort herrscht ohnehin schon ein Klima der Angst unter Ärztinnen und Klinikbetreibern.

    Ein Beispiel? Eine Frau mit einer Eileiterschwangerschaft wurde in Texas aus einem Krankenhaus nach Hause geschickt. Ihr Zustand war lebensbedrohlich. Der Grund: Rechtsunsicherheit. Die Klinik hatte Angst, gegen Abtreibungsrecht zu verstoßen. Eine spätere Bundesuntersuchung belegte den Verstoß gegen das EMTALA-Gesetz – doch der Schaden war da.


    Projekt 2025 – der stille Masterplan

    Die Entscheidung ist kein Zufall, sondern Teil eines größeren Plans: dem sogenannten „Projekt 2025“. Hinter diesem Titel verbirgt sich eine politische Agenda ultrakonservativer Kreise rund um Trump, die sich nicht nur gegen Abtreibung richtet, sondern auch gegen Verhütung und künstliche Befruchtung.

    Ziel: alte Gesetze reaktivieren, Medikamente gegen Schwangerschaftsabbruch aus dem Verkehr ziehen, deren Versand verbieten, sexuelle Selbstbestimmung einschränken. Ein Frontalangriff auf das, was über Jahrzehnte erkämpft wurde – von Aktivistinnen, Ärztinnen, Familien.


    Trump laviert – aber handelt eindeutig

    Zwar betont Trump immer wieder, die Abtreibungsfrage solle „den Staaten überlassen“ bleiben. Doch seine jüngsten Entscheidungen sprechen eine andere Sprache. Die Streichung der Notfallrichtlinie ist eine bundesweite Maßnahme – ein Eingriff von oben. Eine klare Linie ist das nicht. Oder ist sie gerade deshalb so gefährlich?

    Manche Beobachter sprechen von einem doppelten Spiel: Trump wollte sich im Wahlkampf nicht zu radikal zeigen – und gleichzeitig den Boden bereiten für eine umfassende Rückabwicklung reproduktiver Rechte. Zwischen den Zeilen wird deutlich: Die Bundesregierung unter Trump will kontrollieren, wo Frauen medizinische Hilfe bekommen – und wo nicht.


    Was heißt das für die Betroffenen?

    Es bedeutet: Eine Frau, die in einem Bundesstaat lebt, in dem Abtreibung verboten ist, und plötzlich eine schwere Schwangerschaftskomplikation erleidet, muss damit rechnen, dass kein Arzt ihr hilft – aus Angst vor juristischen Konsequenzen. Das ist nicht weniger als ein Bruch mit dem medizinischen Grundversprechen, Leben zu retten, wo es möglich ist.

    Und genau hier liegt das moralische Dilemma: Muss ein Arzt warten, bis eine Frau fast stirbt, bevor er helfen darf? Ist das noch Medizin – oder schon ein Albtraum aus vergangener Zeit?


    Zwischen politischem Kalkül und echtem Leid

    Im Mittelpunkt dieser Entwicklung stehen keine Parteiprogramme – sondern echte Menschen. Frauen, die sich plötzlich in lebensbedrohlichen Situationen wiederfinden. Familien, die um ihre Angehörigen bangen. Ärztinnen, die juristisch zerrieben werden.

    Manche Amerikaner:innen überlegen bereits, in andere Bundesstaaten umzuziehen. Andere organisieren heimliche Hilfsnetzwerke. Der Druck auf das Gesundheitssystem wächst – ebenso wie die Frustration in der Bevölkerung.

    Doch wer glaubt, dass dieser Rückschritt die Bewegung für Frauenrechte aufhalten wird, dürfte sich täuschen. Bereits jetzt mobilisieren sich zahlreiche Gruppen und Verbände – mit Nachdruck und einer klaren Botschaft: Wir lassen uns unsere Rechte nicht nehmen.


    Ein gefährlicher Weg zurück

    Die Entscheidung vom 3. Juni markiert einen Wendepunkt. Sie zeigt, wie rasant die Aushöhlung reproduktiver Rechte in den USA voranschreitet – und wie gezielt die Trump-nahe Bewegung auf einen Kulturwandel hinarbeitet, der nicht weniger bedeutet als eine radikale Rückkehr zu veralteten Rollenbildern.

    Die Frage, die bleibt: Wie weit darf eine Regierung gehen, wenn es um Kontrolle über den weiblichen Körper geht?

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Frankreich rehabilitiert Frauen, die vor 1975 wegen Abtreibung verurteilt wurden

    Frankreich rehabilitiert Frauen, die vor 1975 wegen Abtreibung verurteilt wurden

    Ein halbes Jahrhundert nach der historischen Legalisierung der Abtreibung hat der französische Senat am 20. März ein starkes Zeichen gesetzt: Frauen, die vor der Einführung der sogenannten Loi Veil im Jahr 1975 wegen eines Schwangerschaftsabbruchs verurteilt wurden, sollen offiziell rehabilitiert werden. Und nicht nur sie – auch jene, die ihnen damals geholfen haben. Das ist mehr als nur ein juristischer Akt. Es ist eine symbolische Anerkennung jahrzehntelangen Leids, das viele Frauen still ertragen haben – beschämt, verschwiegen, vergessen. Diese neue Gesetzesinitiative ist eine Art späte Wiedergutmachung für eine Zeit, in der weibliche Selbstbestimmung strafbar war. Ein einstimmiger Senat – selten genug Das Gesetzesvorhaben stammt aus den Reihen der sozialistischen Fraktion, initiiert von Laurence Rossignol, einst Ministerin für Frauenrechte. Unterstützt wurde es von der Regierung – und es wurde einstimmig angenommen. Eine politische Einigkeit, die man nicht alle Tage erlebt. In den …

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  • Frankreich: Senat will Frauen rehabilitieren, die vor 1975 illegal abgetrieben haben

    Frankreich: Senat will Frauen rehabilitieren, die vor 1975 illegal abgetrieben haben

    Fast 50 Jahre nach der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Frankreich steht eine historische Entscheidung bevor: Der französische Senat wird am 20. März über eine Gesetzesvorlage abstimmen, die Frauen rehabilitieren soll, die vor 1975 wegen illegaler Abtreibung verurteilt wurden. Ein längst überfälliger Schritt Bis zur Einführung des Loi Veil 1975 – benannt nach der damaligen Gesundheitsministerin Simone Veil – war der Schwangerschaftsabbruch in Frankreich verboten und strafbar. Unzählige Frauen wurden damals verurteilt, weil sie eine illegale Abtreibung durchführen ließen oder anderen dabei halfen. Viele mussten gefährliche, oft lebensbedrohliche Eingriffe in Kauf nehmen. Nun soll das französische Parlament diese Vergangenheit offiziell aufarbeiten. Die ehemalige Frauenrechtsministerin Laurence Rossignol, die die Gesetzesinitiative eingebracht hat, erklärte: „Es ist an der Zeit, dass die Scham den Platz wechselt – nicht die Frauen, sondern die damalige Gesetzgebung war krimi…

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  • Frauen und ihr Kampf um Gerechtigkeit: Forderung nach Rehabilitierung der wegen Abtreibung Verurteilten

    Frauen und ihr Kampf um Gerechtigkeit: Forderung nach Rehabilitierung der wegen Abtreibung Verurteilten

    Ein halbes Jahrhundert nach der Verabschiedung der Loi Veil, die 1975 die Abtreibung in Frankreich legalisierte, fordert ein Kollektiv aus Feministinnen, Künstlerinnen und Politikerinnen die Rehabilitierung der Frauen, die vor dieser historischen Wende verurteilt wurden. Diese Frauen, die oft unter unmenschlichen Bedingungen litten oder sogar starben, sollen nicht länger in Vergessenheit geraten.

    Ein Kampf um Würde und Anerkennung

    „Wir können nicht diejenigen vergessen, die gelitten haben oder sogar starben – noch diejenigen, die von ungerechten Gesetzen verurteilt wurden“, betont der offene Brief, der von prominenten Persönlichkeiten wie der Literaturnobelpreisträgerin Annie Ernaux und der Schauspielerin Anna Mouglalis unterzeichnet wurde. Die Forderung ist klar: Die Wiedergutmachung für Frauen, die vor 1975 wegen Abtreibung stigmatisiert und kriminalisiert wurden.

    Die Loi Veil, benannt nach der unermüdlichen Frauenrechtskämpferin Simone Veil, stellte 1975 einen Meilenstein dar. Anfangs nur für fünf Jahre verabschiedet, wurde die Legalisierung der Abtreibung 1979 endgültig. Dennoch bleibt die Zeit davor ein dunkles Kapitel, in dem Frauen für die Kontrolle über ihren eigenen Körper verurteilt wurden.

    Eine unabhängige Kommission für Gerechtigkeit

    Das Kollektiv schlägt die Schaffung einer unabhängigen Kommission vor, die sowohl symbolische als auch materielle Wiedergutmachung leisten soll. Diese würde den Frauen, die wegen Abtreibung verurteilt wurden, ihre Würde zurückgeben und ihre Bedeutung für die Geschichte der Frauenrechte anerkennen.

    Eine Inspiration dafür ist das Gesetz, das 2024 in Frankreich verabschiedet wurde und die Diskriminierung von homosexuellen Menschen zwischen 1942 und 1982 offiziell aufarbeitete. Die Forderung nach einer ähnlichen Maßnahme für Frauen unterstreicht die Dringlichkeit, historische Ungerechtigkeiten zu korrigieren.

    Ein Zeichen gegen globale Rückschritte

    Die Forderung nach Rehabilitierung hat nicht nur historische Relevanz, sondern auch eine starke politische Botschaft. Während in Ländern wie den USA der Zugang zur Abtreibung immer weiter eingeschränkt wird, setzt Frankreich mit der Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung 2024 ein klares Zeichen für die Autonomie der Frauen.

    „Die Rehabilitierung, die wir verlangen, ist nicht nur ein symbolischer Akt – sie ist ein notwendiger Schritt, um die Errungenschaften der Frauenrechtsbewegung zu würdigen“, betont das Kollektiv.

    Frauen, die Geschichte schrieben

    Diese Forderung ist ein Aufruf, die Geschichten der Frauen, die sich trotz widrigster Umstände für ihre Freiheit entschieden, in das kollektive Gedächtnis einzuschreiben. Die Anerkennung ihres Leidens und ihres Mutes wäre ein starkes Signal – nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft.

    Denn wie können wir uns weiter für die Rechte der Frauen einsetzen, wenn wir die Opfer der Vergangenheit ignorieren? Die Antwort darauf ist eindeutig: Wir dürfen nicht stillstehen. Die Rehabilitierung dieser Frauen wäre ein erster Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Welt.

    Es grüßt die Redaktion von Nachrichten.fr!

  • Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung: Ein historischer Tag im Parlamentskongress

    Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung: Ein historischer Tag im Parlamentskongress

    Frankreich wird am Montag, 4. März, das erste Land werden, das den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch explizit in seiner Verfassung verankern wird. Dafür findet heute ein Parlamentskongress im Schloss von Versailles statt. Vier Tage vor dem Internationalen Tag für die Rechte der Frau schreibt Frankreich am Montag, den 4. März, Geschichte. Das Parlament wird auf einem Kongress in Versailles die Aufnahme des seit 1975 dank Simone Veil legalisierten Schwangerschaftsabbruchs in die Verfassung beschließen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, in denen das Recht auf Abtreibung wieder eingeschränkt wird, wird Frankreich das erste Land der Welt sein, das den Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufnimmt. Es wird erwartet, dass eine sehr große Mehrheit der Abgeordneten und Senatoren die von der Regierung, in deren Namen Premierminister Gabriel Attal sprechen wird, vorgeschlagene Verfassungsänderung billigen wird. Durch die Reform wird in Artikel 34 des französischen Grundgesetzes der …

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  • Französischer Senat stimmt Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu

    Französischer Senat stimmt Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu

    Die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die französische Verfassung wurde am Mittwochabend, dem 28. Februar, im Senat mit 267 zu 50 Stimmen beschlossen. Emmanuel Macron wird den Kongress zu einer weiteren Abstimmung am Montag, dem 4. März, in Versailles einberufen. Nach mehr als dreieinhalb Stunden Debatte kam die mit Spannung erwartete Abstimmung: Der Senat hat am Mittwochabend, dem 28. Februar, die Aufnahme des Schwangerschaftsabbruchs in die französische Verfassung offiziell bestätigt. Die Regierung begrüßte diesen Beschluß. „Wir werden das erste Land der Welt sein, das die Freiheit der Frauen, selbst über ihren Körper zu verfügen, in der Verfassung verankert“, freute sich Justizminister Eric Dupont-Moretti. Im Laufe des Mittwochnachmittags waren die Debatten im Oberhaus des französischen Parlaments lebhaft und angespannt. Auf der einen Seite befürworteten die Linke und die Regierungspartei die Gesetzesvorlage. Auf der anderen Seite war die Rechte gegen die Formulieru…

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  • Macron kündigt Gesetzentwurf zur Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung an

    Macron kündigt Gesetzentwurf zur Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung an

    „Im Jahr 2024 wird die Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar sein“, postete der französische Staatschef am Sonntag auf X. Emmanuel Macron wird einen Gesetzentwurf beim Staatsrat einreichen, um die „Freiheit der Frauen, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“ in der französischen Verfassung zu verankern, wie er am Sonntag, den 29. Oktober, im sozialen Netzwerk X ankündigte. Der Text werde „diese Woche“ eingereicht, erklärte der Staatschef. „Im Jahr 2024 wird die Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar sein“, versprach er. Anlässlich des Internationalen Tags der Frauenrechte am 8. März hatte sich der Staatspräsident verpflichtet, die Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, in der Verfassung zu verankern. Dieses Recht wird derzeit in einem einfachen Gesetz anerkannt. Eine solche Maßnahme würde jeden Versuch des Gesetzgebers erschweren, das Recht auf Abtreibung wieder abzuschaff…

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  • Gesundheit: Sorge wegen Engpässen bei Abtreibungspillen in Frankreich

    Gesundheit: Sorge wegen Engpässen bei Abtreibungspillen in Frankreich

    Die Beobachtungsstelle für Transparenz in der Arzneimittelpolitik (Observatoire de la transparence dans les politiques du médicament) warnt vor einer Einschränkung des Zugangs zu Abtreibungen, da in den letzten Wochen in Frankreich ein Mangel an Abtreibungspillen festgestellt wurde. Die Beobachtungsstelle für Transparenz in der Arzneimittelpolitik warnt vor einem seit mehreren Wochen andauernden Mangel an Misoprostol, das für medikamentöse Abtreibungen verwendet wird, wie France Bleu und France Inter am Dienstag berichteten. Abtreibungspillen sind manchmal für Gesundheits- oder Planungszentren nicht mehr erhältlich, wie Anfang April in Lille oder in der Region Ile-de-France, obwohl sie bei 76% der Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich verwendet werden. „Es gibt tatsächlich stellenweise und sequenziell Engpässe bei Abtreibungspillen“, so die Beobachtungsstelle für Transparenz in der Arzneimittelpolitik in ihrem jüngsten Bericht über Misoprostol, „es ist nicht hinnehmbar, dass ein so wi…

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