Kategorie: Vermischtes

  • Mann verletzt mit Beil und Messer vier Menschen in einer Lidl-Filiale

    Mann verletzt mit Beil und Messer vier Menschen in einer Lidl-Filiale

    Vier Personen wurden am Montag, dem 12. Dezember, in einer Lidl-Filiale in Jeumont im Norden Frankreichs mit Beil und Messer verletzt, zwei davon schwer. Der Angreifer war ein Mann, der anschließend versuchte, sich das Leben zu nehmen.

    Ein Mann hat am Montag, dem 12. Dezember, in einer Lidl-Filiale in Jeumont im Norden Frankreichs vier Personen verletzt, zwei davon schwer. Die beiden Schwerverletzten befinden sich nicht in Lebensgefahr, im Gegensatz zu dem Täter, der einen Selbstmordversuch unternommen hat, wie die Polizei erklärte.

    Die Tat ereignete sich gegen 19 Uhr, als der Mann unter anderem mit einem Beil bewaffnet in den Laden kam und dann auf die Kunden losging. Etwa zehn Personen waren zu diesem Zeitpunkt vor Ort.

    Der Angreifer trug auch zwei Messer mit sich.
    Laut der Polizei trug der Angreifer neben dem Beil auch zwei Messer mit sich. Derzeit gibt es noch keine Anhaltspunkte für die Motivation des Angreifers, der laut Polizei noch nicht identifiziert worden sei. Der etwa 40-jährige Mann hatte keine Papiere bei sich und versuchte, sich nach der Tat das Leben zu nehmen, indem er sich mit dem Messer an der Kehle verletzte.

  • Eltern finden ihre Tochter über 50 Jahre nach ihrer Entführung wieder

    Eltern finden ihre Tochter über 50 Jahre nach ihrer Entführung wieder

    Melissa hat ihre Eltern wiedergefunden, 51 Jahre nachdem sie im Alter von 22 Monaten von ihrem Babysitter in Texas entführt worden war.

    Es ist ein Weihnachtswunder für eine Familie in Fort Worth, Texas, USA. Ein Ehepaar hat seine Tochter 51 Jahre nach ihrer Entführung wiedergefunden, berichtet der US-Fernsehsender CBS.

    Melissa Highsmith blieb verschwunden, nachdem sie 1971 von ihrem Babysitter aus dem Haus ihrer Eltern entführt worden war. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war sie erst 22 Monate alt.

    Über 50 Jahre lang hatten ihre Familie und die Polizei die Suche nicht aufgegeben. Schließlich wurde sie dank eines DNA-Tests gefunden. Melissa lebte unter dem Namen Melanie Walden in Fort Worth. Ihr Vater Jeffrie trat daraufhin über Facebook mit ihr in Kontakt.

    „Ich konnte es nicht glauben“
    Melissa, die inzwischen 53 Jahre alt ist, dachte zunächst, dass es sich um einen Betrug handele. Dann befragte sie die Person, die sie aufgezogen hatte und die sie für ihre Mutter hielt: „Sie hat mir bestätigt, dass ich die kleine Melissa bin“, berichtete sie. Ein DNA-Test bestätigte dann die Verwandtschaftsverhältnisse.

    Am Samstag, dem 26. November, trafen sich Melissas Eltern zum ersten Mal mit ihr. Die Familie will nun die verlorene Zeit nachholen und sich besser kennenlernen. „Ich konnte es nicht glauben. Ich dachte, ich würde sie nie wieder sehen“, erzählte ihre Mutter auf dem Sender CBS.

  • Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige: Zivilgericht verurteilte einen Mann 30 Jahre nach der Tat

    Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige: Zivilgericht verurteilte einen Mann 30 Jahre nach der Tat

    Jeremy Garamond, der in seiner Kindheit Opfer sexueller Übergriffe geworden war, wandte sich an die Zivilgerichtsbarkeit, um eine Entschädigung für strafrechtlich verjährte Taten zu erhalten.

    Eine Verurteilung für Taten, die bis in die frühen 1990er Jahre zurückreichen. Ein Mann wurde am 17. November, von der vierten Kammer des Pariser Zivilgerichts wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt, dreißig Jahre nach den Taten. Die Verurteilung durch die Ziviljustiz, über die der Sender BFMTV berichtete, erfolgte obwohl die Taten in den Augen der Strafjustiz verjährt waren. Die Nebenkläger bezeichneten die Entscheidung als „beispiellos“.

    Der heute 46-jährige Jeremy Garamond war zwischen seinem 12. und 15. Lebensjahr wiederholt Opfer sexueller Übergriffe geworden. Der Missbrauch wurde José Bruneau de la Salle angelastet, einem engen Vertrauten der Familie und einer bekannten Figur aus der Welt des französischen Pferdesports. Jérémy Garamond beschuldigt ihn eines Dutzends sexueller Übergriffe in einem Auto sowie eines nächtlichen sexuellen Übergriffs im Jahr 1990. Gegen den Pferdezüchter liegt noch eine weitere Klage wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige vor.

    Unterschiedliche Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht
    Das Opfer hatte seinem Vater damals davon erzählt, die Vorfälle dann aber jahrelang verdrängt. Das Opfer beschliesst 2018, sich an die Justiz zu wenden, fast dreißig Jahre nach den Ereignissen.

    Ein zu großer Zeitraum für das französische Strafrecht, da die Taten strafrechtlich verjährt sind, was bedeutet, dass dort keine gerichtlichen Schritte mehr möglich sind. Angesichts dieser Verjährung gingen Jeremy Garamond und sein Anwalt in ein Zivilverfahren und bekamen Recht, wodurch der Angeklagte schlussendlich doch zur Verantwortung gezogen werden konnte.

    „Es ist das erste Mal, dass eine solche Entscheidung in einem Zivilverfahren getroffen wurde“. (Olivier Pardo, Anwalt des Opfers gegenüber Franceinfo)

    Der Rechtsverstoss im Zivilrecht wird ab dem sogenannten „Konsolidierungsdatum“ des Zustands des Opfers festgestellt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die persönlichen Folgen festgestellt sind und einen dauerhaften Charakter annehmen. In Frankreich tritt die Verjährung im Strafrecht zwanzig Jahre nach der Tat ein, wenn die Gewalt an einem Minderjährigen begangen wurde. In der Ziviljustiz tritt die Verjährung für denselben Sachverhalt zwanzig Jahre nach dem Zeitpunkt der „Konsolidierung“ ein und nicht zwanzig Jahre nach den Ereignissen. Von diesem Zeitpunkt an ist es möglich, den Grad der Folgen oder der Behinderung zu schätzen, der durch die in der Kindheit erlittenen sexuellen Übergriffe verursacht wurde.

    Im vorliegenden Fall wurde die Schädigung bei Jeremy Garamond erst 2018 „konsolidiert“, dem Jahr, in dem er sich zum ersten Mal an die Justiz wandte. „Man kann einen Schaden nicht quantifizieren, solange er sich noch im Aufbau befindet“, wird Audrey Darsonville, Professorin für Strafrecht an der Universität Paris Nanterre, von Franceinfo zitiert.

    Fast 103.000 Euro Entschädigung gefordert.
    Um das Datum zu bestimmen, wurde ein Gutachten erstellt, das vom Opfer bezahlt werden musste. Der psychiatrische Sachverständige urteilte, dass sich der Schaden erst 2018 endgültig verfestigte und zeigte, dem Jahr, in dem sich das Opfer an die Justiz wandte. Die Taten sind daher zivilrechtlich nicht verjährt. Eine weitere Besonderheit dieses Prozesses war, dass die Fakten, die in der Gerichtsverhandlung verhandelt wurden, auf keiner vorherigen polizeilichen Untersuchung beruhten. „Es handelt sich um eine von uns selbst durchgeführte Untersuchung“, räumt der Anwalt ein.

    Eine Anhörung zur Festlegung der Höhe des Schadensersatzes, der dem Opfer zu zahlen ist, soll in knapp zwei Monaten stattfinden, erklärt sein Anwalt gegenüber Franceinfo. Für die verschiedenen sexuellen Übergriffe, die er in seiner Kindheit erlitten hatte, forderte Jeremy Garamond eine Entschädigung von fast 103.000 Euro. Die bei der Gerichtsverhandlung festgelegte Summe werde an Vereine gespendet, versichert das Opfer. Da der Prozess in einem Zivilverfahren stattfand, zieht die Verurteilung keine Gefängnisstrafe nach sich. „Was mein Mandant wollte, war in erster Linie ein Gerichtsverfahren und die Anerkennung der Schuld des Schädigers“, erklärte Rechtsanwalt Olivier Pardo.

    Diese Entscheidung, die in der Berufung und anschließend in der Kassation noch aufgehoben werden kann, ist für die Rechtsexpertin Audrey Darsonville „besonders interessant“. „Es ist eine Anerkennung der Existenz eines Schadens durch die Justiz. „Wenn die Taten im Strafrecht verjährt sind, kann dies eine Lösung für Opfer sein, die trotzdem eine Verurteilung wollen“, betont sie. Die Juristin schränkt aber ein: „Das kann nur von Fall zu Fall so sein, man darf nicht hoffen, dass es für alle und in allen Gerichtsbarkeiten anwendbar ist“.

  • Roman Polanski wird 2024 wegen Verleumdung vor Gericht erscheinen müssen

    Roman Polanski wird 2024 wegen Verleumdung vor Gericht erscheinen müssen

    Der Filmemacher wurde verklagt, weil er die Wahrheit der von der Schauspielerin Charlotte Lewis gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsanschuldigungen in Frage gestellt hat.

    Der Filmemacher Roman Polanski wird am 5. März 2024 in Frankreich wegen Verleumdung vor Gericht stehen, wie das Pariser Strafgericht bekannt gab. Er wurde angeklagt, weil er die Aufrichtigkeit der von der Schauspielerin Charlotte Lewis gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe angezweifelt hatte. Die britische Schauspielerin hatte 1986 unter der Regie von Roman Polanski in dem Film Pirates gedreht. Im Jahr 2010 behauptete sie, dass sie Anfang der 1980er Jahre von dem Regisseur in seiner Pariser Wohnung „sexuell missbraucht“ worden sei, als sie erst 16 Jahre alt war.

    In einem Interview, das Paris Match im Dezember 2019 veröffentlichte, hatte Roman Polanski diese Aussage in Frage gestellt. „Sehen Sie, die wichtigste Eigenschaft eines guten Lügners ist ein ausgezeichnetes Gedächtnis. Man erwähnt Charlotte Lewis immer in der Liste meiner Anklägerinnen, ohne jemals auf ihre Widersprüche hinzuweisen“, hatte der Regisseur gesagt. Er bezog sich auf Aussagen, die der Schauspielerin in einem Interview zugeschrieben wurden, das 1999 von der britischen Boulevardzeitung News of the World veröffentlicht wurde. Charlotte Lewis sagte darin: „Ich wusste, dass Roman in den USA etwas Falsches getan hatte, aber ich wollte seine Geliebte sein (…). Ich wollte ihn wahrscheinlich mehr als er mich wollte“. Die Schauspielerin hatte jedoch 2010 den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen nachträglich bestritten. „Viele der Zitate, die mir in dem Artikel von News of the World zugeschrieben werden, sind nicht korrekt“, hatte sie versichert.

    Nach dem Interview mit Roman Polanski in Paris Match reichten die Anwälte von Charlotte Lewis im März 2020 eine Verleumdungsklage ein, die dazu führte, dass der Filmemacher vor das Strafgericht verwiesen wurde. Im französischen Presserecht erfolgt die Verweisung an das Gericht in einem solchen Verfahren quasi automatisch. Die Substanz der Anschuldigungen wird erst in der Verhandlung geprüft.

  • USA: In San Francisco beunruhigen geplante Killer-Roboter der Polizei die Bevölkerung

    USA: In San Francisco beunruhigen geplante Killer-Roboter der Polizei die Bevölkerung

    Wird die Polizei in San Francisco, Kalifornien, bald mit Killer-Robotern ausgestattet? Die Stadt muss am Dienstag, dem 6. Dezember, der Anschaffung endgültig grünes Licht geben. Der Stadtrat hat sich bereits mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. 

    In San Francisco hat die Polizei bereits Roboter: 17 an der Zahl. Kleine Geräte auf Rollen, die ferngesteuert werden und auf Erkundungstour gehen, wenn es zum Beispiel Bombendrohungen gibt oder um zu überprüfen, ob die Umgebung sicher ist, bevor wirkliche Polizisten eingreifen.

    Was die Polizei (SFPD) nun tun möchte, ist, diese Roboter mit einer Sprengladung auszustatten. Damit sie Barrikaden zum Einsturz bringen können, aber auch, um sie gegen einen bewaffneten oder gefährlichen Verdächtigen zu richten, um diesen zu „verwirren“ oder zu „neutralisieren“ (mit anderen Worten: zu töten).

    Ein in diesem Jahr verabschiedetes Gesetz des Bundesstaates Kalifornien verpflichtet die städtischen Polizeikräfte, militärtaugliche Ausrüstung zu inventarisieren und eine Genehmigung für deren Einsatz zu beantragen. Der Stadtrat hat bereits letzte Woche mit acht zu drei Stimmen dem Kauf solcher Roboter zugestimmt. Um Gesetzeskraft zu erlangen, muss der Vorschlag noch von der Bürgermeisterin London Breed, einer Demokratin, die schon ihre Unterstützung für den Vorschlag zum Ausdruck gebracht hat, unterzeichnet werden.

    Der Einsatz von Killerrobotern darf nur ein letzter Ausweg sein. Der Stadtrat hat bereits verlangt, dass die Roboter nur dann eingesetzt werden, wenn Leben auf dem Spiel stehen und wenn es keine andere Möglichkeit gibt, einen Verdächtigen zu überwältigen. Aber „wir leben in einer Zeit, in der undenkbare Massengewalt immer mehr zur Normalität wird“, sagte der Polizeichef von San Francisco. „Für den Fall, dass sich eine solche Tragödie ereignet, brauchen wir diese technologische Option, um Leben zu retten“. Nur wenige Beamte sollen befugt sein, den Befehl zum Auslösen des Killerroboters zu erteilen.

    Ein Killerroboter wurde bereits 2016 in Dallas, Texas, eingesetzt. Er war mit C-4-Sprengstoff ausgestattet und diente dazu, einen Amokläufer unschädlich zu machen, der sich in einem Parkhaus verschanzt und das Feuer auf die Polizei eröffnet hatte. Der zuständige Polizeichef war damals ausgiebig gelobt worden. Er hat das Experiment jedoch nicht wiederholt. Dazu muss gesagt werden, dass diese Methode in der öffentlichen Meinung sehr schlecht ankommt.

    Die Bürger wollen kein Science-Fiction-Szenario.
    Am Montag fand vor dem Rathaus eine Kundgebung mit folgenden Slogans statt: „Science-Fiction hat keinen Platz in San Francisco“ oder „Wir weigern uns, die Stadt in ein Kriegsgebiet zu verwandeln“.

    Die Debatte wurde auf nationaler Ebene von Vereinigungen neu entfacht, die die zunehmende Militarisierung der Polizei anprangern und vor allem befürchten, dass nach San Francisco auch andere Städte sich mit solchen Killer-Robotern ausrüsten werden.

    „Das ist eine schreckliche Politik und das genaue Gegenteil davon, wie die Polizei Roboter einsetzen sollte“, reagierte Paul Scharre, Vizepräsident des Center for a New American Security, einem in Washington ansässigen Think Tank, auf Twitter. „Der Vorteil von Robotern ist, dass sie mehr Distanz zwischen den Ordnungskräften und einer Bedrohung schaffen, eben damit diese keine tödliche Gewalt anwenden müssen“, fügte er hinzu und wies darauf hin, dass Polizisten viele Möglichkeiten haben, einen Angreifer zu neutralisieren, ohne ihn zu töten — Taser, Blendgranaten, Tränengas etc..

    Hillary Ronen, Mitglied des Stadtrats von San Francisco, befürchtet, dass die Roboter eine „falsche Distanz, die es leichter macht, die Person zu töten“, erzeugen. „Wir wollen nicht, dass es einfach ist. Wir wollen nicht diese Distanz und diese Entfernung von den emotionalen Auswirkungen des Tötens, des Nehmens des Lebens eines Individuums, schaffen.“

    Bisher bedienen sich die US-Polizeibehörden nur sehr selten dieser Killer-Roboter. Im vergangenen Jahr zum Beispiel gab die New Yorker Polizei einen von ihr gemieteten Roboterhund nach negativen Reaktionen der Öffentlichkeit früher als geplant zurück: Die Bürger fühlen sich nicht wohl bei der Vorstellung, dass Maschinen Menschen jagen. Ebenfalls in Kalifornien, in Oakland, wurde die Idee, Roboter mit Gewehren auszustatten, angesichts der Bürgerproteste fallen gelassen. Sie wurden schlussendlich mit Pfefferspray ausgestattet – das tut zwar weh, ist aber nicht tödlich.

  • Hunderte Schmuckstücke auf dem Grund eines Sees in der Gironde gefunden – wem gehören sie?

    Hunderte Schmuckstücke auf dem Grund eines Sees in der Gironde gefunden – wem gehören sie?

    Mehrere hundert Schmuckstücke wurden auf dem Grund eines Sees in der Gironde gefunden. Die Gendarmerie des Departements versucht in den sozialen Netzwerken, den oder die Besitzer zu finden.

    Wahrscheinlich hatten die Gendarmen der Gironde nicht mit einem solchen Fund gerechnet, als sie den See von Saint-Marienc, einen Katzensprung nördlich von Bordeaux, durchsuchten. Die Taucher der Gendarmerie fanden mehrere hundert Schmuckstücke auf dem Grund des Stausees. Am Mittwoch, dem 7. Dezember, veröffentlichten sie daher einen ungewöhnlichen Aufruf in den sozialen Netzwerken: 300 Fotos von Schmuckstücken werden auf Facebook gezeigt, in der Hoffnung, ihre Besitzer zu finden.

    Laut der Gendarmerie des Departements Gironde wurden diese Schmuckstücke bereits im Sommer, im August, entdeckt. „Dieser Schmuck stammt aus Einbrüchen, die wahrscheinlich im Sommer in den Departements Gironde, Charente und Charente-Maritime begangen wurden“, glaubt die Gendarmerie. Darunter befinden sich unter anderem Ohrringe, Ringe, Anhänger, Uhren oder auch Kettchen aus Gold oder Silber…

    Um die Eigentümer dieser Wertgegenstände ausfindig zu machen, wurden 271 Bilder von der Gendarmerie veröffentlicht. Für Eigentümer, die ihren möglicherweise gestohlenen Schmuck wiederfinden möchten, sind die Bilder auf der Website „www.mes-objets-voles.fr“ zu sehen. Wer ein Schmuckstück wiedererkennt, kann unter der folgenden E-Mail-Adresse mit der Gendarmerie Kontakt aufnehmen: „br-blaye@mes-objets-voles.fr“.

  • Video von gequälten Pferden: Diese Schockbilder bringen Brigitte Bardot zum Weinen

    Video von gequälten Pferden: Diese Schockbilder bringen Brigitte Bardot zum Weinen

    Aktivisten der Brigitte-Bardot-Stiftung filmten Ende Oktober auf dem Tiermarkt in Maurs-la-Jolie im Departement Cantal eine Szene, in der Pferde misshandelt wurden.

    Szenen von Gewalt gegen Tiere. Diesmal nicht in einem Schlachthof, sondern auf dem Jahrmarkt in Maurs-la-Jolie im Departement Cantal. Aktivisten der Brigitte-Bardot-Stiftung filmten bereits am 27. Oktober mit versteckter Kamera mehrere gewalttätige Misshandlungen, wie die Zeitung Le Parisien am Donnerstagmorgen, 8. Dezember, veröffentlichte.

    Auf den Bildern sieht man Pferde, die zwischen Zäunen zusammengepfercht stehen und kurz darauf, auf Lastwagen getrieben werden. Pferdehändler wollen sie an den Schlachthof verkaufen. Die Pferde geraten in Panik, versuchen, über die Zäune zu klettern, treten sich gegenseitig nieder und erhalten heftige Schläge mit Stöcken auf die Kruppe und den Kopf. Die mit versteckter Kamera gefilmten Aufnahmen zeigen mehrere verletzte Tiere.

    Achtung: Das Video enthält schockierende Bilder.

    Für Brigitte Bardot sind diese Bilder unerträglich. „Ich habe geweint, ich konnte es nicht bis zum Ende anschauen“, sagt Brigitte Bardot in der Zeitung Le Parisien. Sie kündigt an, dass ihre Stiftung eine Klage „gegen diese Bastarde“ einreichen wird. Der ehemalige Filmstar erinnert daran, dass in Frankreich jedes Jahr immer noch mehr als 5.000 Pferde zum Verzehr geschlachtet werden.

    Der Präsident der Tiermärkte in der Auvergne, Roger Condamine, wurde von Journalisten kontaktiert und versicherte, dass er nie gesehen habe, dass Tiere misshandelt wurden, und verwies auf die systematische Anwesenheit von Tierärzten. Zur Brigitte-Bardot-Stiftung sagte er: „Die müssen aufhören, uns zu stören, diese Leute“.

    Es ist aber nicht das erste Mal, dass der Jahrmarkt in Maurs-la-Jolie von Tierschutzorganisationen kritisiert wird. Zwei Tierschutzorganisationen hatten dort 2006 und 2019 mit versteckter Kamera gedreht. In diesen Videos war bereits zu sehen, wie Pferde mit Stöcken geschlagen wurden. Seitdem scheint sich nichts geändert zu haben.

  • Feminizid: Frau in Pavillons-sous-Bois getötet – Ex-Lebensgefährte verhaftet

    Feminizid: Frau in Pavillons-sous-Bois getötet – Ex-Lebensgefährte verhaftet

    Eine 51-jährige Frau wurde in Les Pavillons-sous-Bois im Département Seine-Saint-Denis tot aufgefunden. Ihr Ex-Partner wurde festgenommen. 

    Die Leiche des Opfers wurde in dem Sozialwohnheim in Pavillons-sous-Bois (Seine-Saint-Denis) gefunden, in dem sie lebte, wie die Staatsanwaltschaft veröffentlichte. Der 54-jährige Verdächtige wohnte nicht in dem Wohnheim im Nordosten von Paris. Bisher ist noch nicht bekannt, wie sich die Ereignisse, die zu der Tragödie führten, abgespielt haben könnten.

    Es wurden Ermittlungen wegen vorsätzlicher Tötung eingeleitet und der Kriminalpolizei des Departements übertragen. Eine Autopsie soll durchgeführt werden, um die genaue Todesursache zu klären. Der ehemalige Lebensgefährte der Frau befand sich am Mittwochabend in Polizeigewahrsam. Er war der Justiz bekannt und wurde bereits früher wegen Gewalttätigkeiten verurteilt, so die Staatsanwaltschaft.

    Anstieg der Frauenmorde in Frankreich sehr besorgniserregend
    Laut den neuesten Zahlen des Innenministeriums wurden im Jahr 2021 122 Frauen Opfer von Frauenmorden, was einem Anstieg von 20% gegenüber 2020 entspricht. Die Organisation Nous Toutes (Wir alle) zählt bereits 124 Frauenmorde seit Beginn des Jahres 2022.

  • Attentat von Nizza: 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten gefordert

    Attentat von Nizza: 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten gefordert

    Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag 15 Jahre Haft für die drei Hauptangeklagten im Prozess um die Anschläge von 2016 in Nizza gefordert. Das Urteil wird am Dienstag, dem 13. Dezember, erwartet.

    Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag, dem 6. Dezember, 15 Jahre Haft für jeden der drei Hauptangeklagten im Prozess um den Anschlag in Nizza. Mohamed Ghraieb, Chokri Chafroud und Ramzi Arefa werden wegen „terroristischer Vereinigung“ angeklagt.  Ramzi Arefa allerdings, so die Staatsanwaltschaft, „konnte nichts von der Radikalisierung“ des Mörders Mohamed Lahouaiej-Bouhlel wissen, der am 14. Juli 2016 am Steuer seines 19-Tonnen-LKWs auf der Promenade des Anglais 86 Menschen tötete und über 450 verletzte. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch 15 Jahre Haft für ihn, weil er dem Mörder eine Waffe zur Verfügung gestellt hatte, wie auch für die beiden anderen Angeklagten Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud. Diese beiden „waren sich der Fähigkeit von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel bewusst, Taten in Verbindung mit seiner radikalen Ideologie zu begehen“, sagte Jean-Michel Bourlès, einer der drei Staatsanwälte der Nationalen Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft (Pnat), am Ende seines Plädoyers.

    Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft für Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud und argumentierte, dass sie sich aufgrund ihrer „tatsächlichen Nähe“ zu dem Mörder, ihrer Beteiligung „in unterschiedlichem Maße“ an der Anmietung des für den Anschlag verwendeten LKWs und ihrer „Handlungen, um (ihm) eine Waffe zu verschaffen“, der terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hätten.

    Gegen weitere fünf Angeklagte, darunter vier Albaner, die wegen gewöhnlicher Straftaten im Zusammenhang mit Waffenhandel angeklagt waren, forderte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zwei und zehn Jahren. Drei der vier Albaner sollen ausserdem dauerhaft aus Frankreich verbannt werden.

    Die drei Staatsanwält*innen stellten fast acht Stunden lang ihre Anträge, in denen sie insbesondere betonten, dass die Angeklagten „ausschließlich für die ihnen vorgeworfenen Taten“ verurteilt werden sollten.

    „Es wird Frustrationen geben, das ist unvermeidlich“, sagt Generalstaatsanwältin Alexa Dubourg und erinnerte daran, dass keiner der acht Angeklagten vor dem Sondergericht in Paris „als Urheber des Attentats“ verurteilt werden könne.

    Sie erinnerte an die „Einzigartigkeit des Horrors“ dieses Attentats, das unschuldige Familien zum Ziel hatte. Fünfzehn Kinder und Jugendliche wurden von Mohamed Lahouaiej-Bouhlel getötet.

    Mohamed Ghraieb und Chokri Chafroud drohen bis zu 20 Jahre Haft. Ramzi Arefa droht eine lebenslange Haftstrafe, da er nach einer Verurteilung wegen Diebstahls im Jahr 2014 rückfällig geworden ist.

    Nach den Plädoyers der Verteidigung, die vom 7. bis 9. Dezember vorgesehen sind, haben die Angeklagten am 12. Dezember noch ein letztes Mal das Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.

    Das Urteil wird am Dienstag, den 13. Dezember, erwartet.

  • Yvelines: Krankenhauszentrum Versailles nach Cyberattacke weiter in Schwierigkeiten

    Yvelines: Krankenhauszentrum Versailles nach Cyberattacke weiter in Schwierigkeiten

    Das Centre Hospitalier de Versailles (Yvelines), das seit dem 3. Dezember Ziel eines Cyberangriffs ist, läuft auf Sparflamme und muss sich an schwierige Bedingungen anpassen.

    Obwohl die meisten Termine aufrechterhalten werden, kennt der Betrieb des Mignot-Krankenhauses zwei Tage nach dem Cyberangriff am Samstag, dem 3. Dezember, immer noch grosse Schwierigkeiten. Nun entschied sich die Einrichtung dafür, Notfällen den Vorzug vor geplanten Konsultationen zu geben. „Der Arzt hat mich empfangen, aber das einzige Problem ist, dass ich die schriftlichen Ergebnisse nicht bekomme, weil die Sekretärin nichts mehr hat, um sie zu drucken“, schildert eine Patientin auf France Télévisions.

    Personal zur Verstärkung gerufen
    Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, musste das Krankenhaus seine Organisation umstellen. So wurde Personal zur Verstärkung herangezogen, aber ohne Computer zu arbeiten, ist für die Angestellten nicht einfach. „Es ist ein Problem für die Kommunikation. Es fehlt an Möglichkeiten für die Rückverfolgbarkeit von Akten“, stellt Dr. Pierre Raynal fest. Die am stärksten betroffenen Abteilungen sind die Entbindungsstation und die Notaufnahme. Die durch Hacker verursachten Störungen werden voraussichtlich noch mehrere Wochen andauern.