Schlagwort: Zweitwohnsitz

  • Steuer-Schock in Barcarès: Zweitwohnungsbesitzer empört über drastische Erhöhung

    Steuer-Schock in Barcarès: Zweitwohnungsbesitzer empört über drastische Erhöhung

    In der Küstengemeinde Barcarès (Pyrénées-Orientales) brodelt es: Die Besitzer von Zweitwohnsitzen protestieren gegen eine saftige Steuererhöhung. Die Gemeinde hat die Wohnsteuer für Ferienimmobilien um satte 60 % angehoben – für manche bedeutet das eine Verdoppelung ihrer bisherigen Abgaben.

    80 % Zweitwohnsitze – und eine umstrittene Entscheidung

    Barcarès ist ein klassischer Ferienort. In der Hauptsaison pulsiert das Leben, doch im Winter stehen viele Häuser leer. Ganze Straßenzüge wirken dann verlassen, Fensterläden bleiben geschlossen.

    Um dem entgegenzuwirken, hat die Gemeinde die Wohnsteuer für Zweitwohnsitze drastisch erhöht. Die Idee dahinter? Eine stärkere finanzielle Beteiligung derjenigen, die nur wenige Wochen im Jahr hier wohnen. „Viele Häuser sind im Winter ungenutzt – das ist schade“, meint ein Einwohner, der das Vorgehen der Stadt befürwortet.

    Verärgerte Eigentümer: „Das ist kein Luxus!“

    Für die betroffenen Immobilienbesitzer ist die Steuererhöhung jedoch ein harter Schlag. Chantal, die ein Ferienhaus in Barcarès besitzt, ist fassungslos: „Wenn ich allein wäre, müsste ich verkaufen. Alles wird teurer – und jetzt kommen noch tausend Euro extra dazu!“ Ihre Wohnsteuer ist von 1.800 auf 3.000 Euro gestiegen.

    Auch andere Zweitwohnungsbesitzer machen ihrem Ärger Luft. „Das ist kein Luxus. Ich habe einen Kredit über 15 Jahre aufgenommen, um mir das leisten zu können. Nur weil man eine Ferienwohnung besitzt, heißt das nicht, dass man reich ist“, beklagt sich eine andere Betroffene.

    Eine Debatte mit zwei Seiten

    Die Maßnahme der Gemeinde folgt einem landesweiten Trend: Immer mehr französische Küstenstädte erhöhen die Wohnsteuer auf Zweitwohnsitze, um entweder leerstehende Immobilien zu reduzieren oder zusätzliche Einnahmen für Infrastruktur und Dienstleistungen zu generieren.

    Doch die Debatte bleibt kontrovers. Während einige das Vorgehen als gerecht empfinden, fühlen sich viele Eigentümer unfair behandelt. Die Frage bleibt: Ist es sinnvoll, Ferienhausbesitzer stärker zur Kasse zu bitten – oder riskiert man damit, dass sie sich aus den Gemeinden zurückziehen?

    Von C. Hatty

  • Steuer auf Zweitwohnsitze in Frankreich: 2.000 neue Gemeinden dürfen die lokale Steuer erhöhen

    Steuer auf Zweitwohnsitze in Frankreich: 2.000 neue Gemeinden dürfen die lokale Steuer erhöhen

    Während die sogenannte Wohnsteuer für Hauptwohnsitze in Frankreich seit Januar 2023 abgeschafft ist, sieht ein am 26. August im Journal Officiel erschienene Dekret die Erhöhung dieser lokalen Steuer für Zweitwohnsitze vor.  Die Wohnsteuer ist seit Januar 2023 für Hauptwohnsitze abgeschafft. Das am 26. August veröffentlichte Dekret sieht jedoch eine Ausweitung der Wohnsteuer auf Zweitwohnungen vor. Die Erweiterung betrifft Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der im Journal Officiel veröffentlichte Text sieht die Anwendung der Wohnsteuer auf leerstehende Wohnungen vor. „Mit diesem Dekret werden in diesen Gemeinden die leerstehenden Wohnungen von nun an obligatorisch besteuert, um ihren Eigentümern einen Anreiz zu geben, sie wieder auf den Markt zu bringen“, kommentierte der für Wohnungsbau zuständige Minister Patrice Vergriete auf „X“.

    Bürgermeister haben nun die Möglichkeit, die lokalen Steuern zu erhöhen und damit ein neu…

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  • Wohnsteuer in Frankreich: In vielen Gemeinden werden Zweitwohnsitze in Zukunft höher besteuert

    Wohnsteuer in Frankreich: In vielen Gemeinden werden Zweitwohnsitze in Zukunft höher besteuert

    Ein Dekret, das demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt vielen Gemeinden in Frankreich, die Wohnsteuer auf Zweitwohnungen zu erhöhen. Etwas mehr als 3.600 Gemeinden in Frankreich werden die Möglichkeit dazu haben. Ein Dekret, das in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es vielen Gemeinden, die Wohnsteuer auf Zweitwohnsitze zu erhöhen, um die herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen. Viele Gemeinden – vor allem an der Mittelmeer- und Atlantikküste -, werden voraussichtlich die Wohnsteuer auf Zweitwohnsitze zu erhöhen. Das Dekret gibt etwa 3.680 Gemeinden die Möglichkeit, im Gemeinderat über eine Erhöhung der Wohnsteuer auf Zweitwohnungen zwischen 5 % und 60 % abzustimmen. Bisher hatten nur rund 1.000 Gemeinden die Möglichkeit dazu. Dabei handelte es sich unter anderem um Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, in denen ein „deutliches Ungleichgewicht zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage“ festgestellt worden war. Dieses Ungleichgewicht musste zu „ernsthaften Schwieri…

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  • Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat einen Aufruf gestartet und fordert die Besitzer von Zweitwohnsitzen oder vermieteten Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung abzugeben. 34 Millionen Eigentümer sind davon betroffen.

    Hausbesitzer aufgepasst: Die Wohnsteuer ist noch nicht ganz verschwunden. Zwar werden Hauptwohnsitze bald nicht mehr besteuert, aber Mietobjekte und Zweitwohnsitze sind nach wie vor von der Wohnsteuer betroffen. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen fordert die Eigentümer dieser Art von Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung auszufüllen und so den Steuerbehörden alle Gebäude zu melden, die möglicherweise besteuert werden könnten.

    Nach Angaben der Steuerbehörde sind etwa 34 Millionen Eigentümer und 73 Millionen Immobilien betroffen. Keller und Parkplätze sind von dieser Steuer ausgenommen.

    Privatpersonen, die einen Zweitwohnsitz oder ein Mietobjekt in Frankreich besitzen, müssen auf die Website „impots.gouv.fr“ gehen und sich in ihre „espace particulier“ einloggen. Dort gibt es den Menüpunkt „Immobilien“, unter dem man die Erklärung ausfüllen kann.

    Auf der Website der Generaldirektion für öffentliche Finanzen werden Antworten auf häufig gestellte Fragen bereitgestellt, um Eigentümer bei ihren Angaben zu unterstützen. Eigentümer müssen für jede der betroffenen Immobilien angeben, wie sie genutzt werden, die Namen der Bewohner, wenn die Immobilie vermietet ist, und die betreffenden Zeiträume eintragen.

  • Wohnsteuer: Manche Zweitwohnsitze werden in Frankreich bald höher besteuert

    Wohnsteuer: Manche Zweitwohnsitze werden in Frankreich bald höher besteuert

    Nach der Grundsteuer wird nun auch die Wohnsteuer für Zweitwohnsitze in die Höhe schnellen. Insgesamt 5.000 französischen Gemeinden könnten bald eine Steuererhöhung einführen. Eine Maßnahme, mit der Wohnungsknappheit und steigende Hauspreise vermieden werden sollen.

    In Roquebrune-Cap-Martin (Alpes-Maritimes) ist es in letzter Zeit schwierig, eine Wohnung zu finden. Die Preise explodieren und um wieder freie Mietobjekte zu bekommen, wird die Stadtverwaltung die Steuer auf Zweitwohnsitze erhöhen. Die Erhöhung kann ab dem nächsten Jahr 40% bis 60% betragen. Eine Entscheidung, die die Einwohnern durchaus billigen. „Wenn man nicht dort wohnt, ist es normal, dass die Leute etwas mehr zahlen“, argumentiert eine Einwohnerin auf France 2. Die Hausbesitzer fühlen sich jedoch benachteiligt.

    5.000 Gemeinden könnten diese Steuererhöhung bald anwenden.
    „Wir haben unser ganzes Leben lang ziemlich viel gespart, für ein bisschen Freiheit. Und jetzt werden wir für ein Haus zur Kasse gebeten, für das wir jahrelang gespart haben“, sagt Jean-Luc Cléau, ein Hausbesitzer. Bisher konnten 1.140 Städte solche Maßnahmen anwenden, aber ein Änderungsantrag hat dies gerade auf 5.000 Gemeinden ausgeweitet. Ziel ist es, Geld einzunehmen, um Wohnungen für Bewohner zu bauen. „Vielleicht hält das einige Eigentümer davon ab und sie geben ihre Immobilien auf den Markt zur Miete“, kommentiert Hervé Chérubini, Bürgermeister von Saint-Rémy-de-Provence (Bouches-du-Rhône), der diese Maßnahme befürwortet.

  • Steuererhöhungen von bis zu 60% für französische Zweitwohnungsbesitzer

    Steuererhöhungen von bis zu 60% für französische Zweitwohnungsbesitzer

    Städte und Gemeinden in ganz Frankreich erhöhen die Grundsteuer für Zweitwohnsitze, oft wurde die maximale Erhöhung von 60% beschlossen.

    Obwohl die Taxe d’habitation (Wohnsteuer) in Frankreich für die meisten Einwohner am Hauptwohnsitz schrittweise abgeschafft wird, muss sie für Zweitwohnsitze und Ferienhäuser weiterhin bezahlt werden.

    In diesem Jahr haben sich mehre Städte in Frankreich für eine Erhöhung der Steuer entschieden. Einige Gemeinden haben vor kurzem einen Zuschlag für Zweitwohnungsbesitzer eingeführt. Die französische Tageszeitung Le Parisien berichtet, dass der Gesamtbetrag der in. Frankreich erhobenen Wohnsteuer ansteigt.

    Gemeinden in Gebiete mit Wohnungsmangel haben die Möglichkeit, die Wohnsteuer für Zweitwohnsitze sogar um bis zu 60 Prozent zu erhöhen.

    Ab 2023 werden mehrere neue Gebiete – darunter auch die Stadt Nantes – in die Liste der Gebiete mit Wohnungsmangel aufgenommen, was bedeutet, dass auch sie die Möglichkeit haben werden, die Steuern für Zweitwohnsitze um bis zu 60% zu erhöhen.

    Dieses Jahr stimmten die Stadträte von Großstädten wie Bordeaux, Lyon, Biarritz, Arles und Saint-Jean-de-Luz für eine Erhöhung der Steuer um den Höchstsatz von 60%.

    Personen, die einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus in Frankreich erwerben möchten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch in ihren Gemeinden in Zukunft für eine Erhöhung der Taxe d’habitation gestimmt werden könnte.

    Zu beachten ist: Neben der taxe d’habitation müssen Besitzer von Zweitwohnsitzen auch die separate Grundsteuer taxe foncière zahlen, die in vielen Gebieten ebenfalls ansteigt.