Schlagwort: Zucman-Steuer

  • Zucman-Steuer gescheitert – und nun? Frankreichs Regierung vor der nächsten Bewährungsprobe

    Zucman-Steuer gescheitert – und nun? Frankreichs Regierung vor der nächsten Bewährungsprobe

    Der symbolträchtige, aber auch finanzpolitisch bedeutsame Vorschlag einer Vermögensteuer nach dem Modell von Gabriel Zucman ist in der französischen Nationalversammlung durchgefallen. Das Nein zum Gesetzestext – wie auch zu einer abgeschwächten Version – hat nicht nur politische Sprengkraft, sondern bringt auch konkrete Auswirkungen für den Haushaltsplan 2026 mit sich. Der Vorstoß zur stärkeren Besteuerung extrem hoher Vermögen wurde damit aufgeschoben – oder vorerst beerdigt. Die Regierung unter Premierminister Sébastien Lecornu steht nun unter Zugzwang: Ihr fehlt ein zentrales Finanzierungselement für den kommenden Haushalt. Gleichzeitig offenbart die Abstimmung ein strukturelles Dilemma: die Schwierigkeit, neue Mehrheiten für ambitionierte Reformen zu bilden – insbesondere im sensiblen Bereich der Steuerpolitik.

    Der Absturz eines finanzpolitischen Symbols Der ursprüngliche Gesetzentwurf, inspiriert vom französischen Ökonomen Gabriel Zucman, sah einen Mindeststeuersatz von 2 Prozent…

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  • Frankreich ringt mit der Zucman-Steuer: Vermögensgerechtigkeit oder Standortrisiko?

    Frankreich ringt mit der Zucman-Steuer: Vermögensgerechtigkeit oder Standortrisiko?

    Frankreich diskutiert seit Monaten ein steuerpolitisches Instrument, das das Potenzial hat, europäische Debatten nachhaltig zu prägen – und gleichzeitig das Land selbst tief spaltet: die sogenannte Zucman-Steuer. Gemeint ist eine jährliche Mindestbesteuerung sehr großer Privatvermögen. Was international oft als pauschaler Zwei-Prozent-Satz auf Milliardärsvermögen gedacht ist, wird in Frankreich in Varianten ab etwa 100 Millionen Euro Nettovermögen diskutiert. Der politische Reiz des Vorschlags liegt auf der Hand: In Zeiten wachsender Vermögenskonzentration und solider Kapitalmarktgewinne wächst der Druck, die steuerliche Unterbesteuerung an der Spitze des Reichtums effektiver zu adressieren – ohne dabei Investitionen zu gefährden. Doch hinter der Idee steht mehr als bloße Symbolpolitik.

    Ein Mindestmaß an Beitrag

    Die Zucman-Steuer greift eine Logik auf, die bereits in der globalen Unternehmensbesteuerung Anwendung findet: Eine Mindestlast, die Steuervermeidung durch nationale Spielräume begrenzen soll. Statt weiterer Sonderregelungen für Vermögende setzt das Konzept auf universelle Untergrenzen – unabhängig von Wohnsitz, Herkunft der Einkünfte oder nationalen Schlupflöchern.

    Technisch lassen sich zwei Wege unterscheiden: Entweder wird eine direkte Abgabe auf das Nettovermögen erhoben – etwa 2 % jährlich –, oder es kommt zu einer indirekten Besteuerung über fiktive Einkünfte. Dabei wird das Vermögen mit einem pauschalen Ertragssatz (z. B. 7 %) bewertet und dieser Betrag als Einkommen der Besteuerung unterworfen – bis die gewünschte Mindestbelastung erreicht ist. Letzteres Modell zielt auf eine höhere Vollzugstauglichkeit und bessere Abdeckung schwer bewertbarer Vermögensformen. Politisch allerdings ist es nicht weniger umstritten.

    Frankreichs steuerpolitische Erfahrung

    Die französische Debatte fällt nicht auf unvorbereiteten Boden. Jahrzehntelang existierte mit der ISF – der Impôt de solidarité sur la fortune – eine umfassende Vermögenssteuer, die hohe Nettovermögen unabhängig von der Vermögensart belastete. 2017 wurde sie im Zuge wirtschaftspolitischer Reformen unter Präsident Macron zur IFI umgebaut und auf Immobilienvermögen beschränkt. Die neue Debatte knüpft an dieses Erbe an – jedoch mit verändertem Fokus: Nicht mehr breite Vermögensgruppen sollen erfasst, sondern gezielt das oberste Promille besteuert werden.

    Entsprechend hoch liegt die Schwelle: Diskutiert wird eine Einstiegshöhe bei 100 Millionen Euro. Die politische Sprengkraft liegt jedoch weniger in dieser Zahl als in der Rückkehr zu einer umfassenden Bewertung – also auch von Unternehmensbeteiligungen, Stiftungen, Kunstvermögen oder Private Equity. Genau hier beginnen die komplexen Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen.

    Drei Argumente für die Steuer

    Die Befürworter der Zucman-Steuer führen vor allem drei Argumente ins Feld. Erstens ein Gerechtigkeitsversprechen: Wer dauerhaft und im großen Maßstab vom internationalen Kapitalmarkt profitiert, müsse auch in Jahren ohne realisierte Gewinne einen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Zweitens eine fiskalische Stabilisierung: Eine Vermögensmindeststeuer könnte die Abhängigkeit des Staates von konjunkturabhängigen Einnahmen verringern. Und drittens ein symbolisches Moment: Der Sozialstaat wird nicht länger ausschließlich über Lohn- und Verbrauchssteuern finanziert, sondern auch über einen dauerhaften Beitrag der ökonomisch Stärksten.

    Und drei Gegenargumente

    Auf der Gegenseite stehen ebenso gewichtige Einwände. Zunächst das Standortargument: Eine nationale Alleinfahrt birgt das Risiko, dass Vermögende ihren Steuersitz ins Ausland verlagern oder auf legale Ausweichstrategien zurückgreifen. Zweitens die Bewertungs- und Liquiditätsfrage: Gerade bei nicht-börsennotierten Vermögenswerten ist die Wertermittlung komplex, Ausschüttungen oft nicht verfügbar – das Phänomen der „Papiermilliardäre“ ohne liquide Mittel ist real. Drittens bestehen verfassungsrechtliche Bedenken: Eigentumsgarantie, Gleichheitsgrundsatz und das Erfordernis klarer, nachvollziehbarer Bemessungsgrundlagen setzen dem steuerpolitischen Gestaltungsspielraum Grenzen.

    Wenn Technik politisch wird

    Die Debatte um Mindeststeuern auf Vermögen zeigt: Technische Details sind politisch. Das gilt besonders für die Bewertungsfragen. Während Aktien oder liquide Finanzanlagen einfach zu bewerten sind, ist das bei Familienunternehmen, Beteiligungsgesellschaften oder Sammlungsobjekten ungleich schwieriger. Frankreich könnte auf Erfahrungen der früheren ISF zurückgreifen – etwa in Form pauschaler Abschläge, Bewertungsabschläge und Stundungsregelungen. Ohne pragmatische Lösungen in diesen Bereichen droht die Steuer nicht nur ineffizient, sondern auch wirtschaftlich schädlich zu wirken. Ein wichtiges Korrektiv könnte ein Anrechnungsmechanismus sein: Wer in Frankreich bereits hohe Steuerlasten über Einkommens-, Quellen- oder Erbschaftsteuern trägt, soll Gutschriften auf die Mindestlast erhalten. Das senkt Doppelbelastungen und fokussiert die Wirkung auf Unterbesteuerte.

    Nationale Initiative oder europäische Einbettung?

    Ob sich das Projekt politisch realisieren lässt, hängt nicht zuletzt vom Grad internationaler Koordination ab. Eine national beschlossene Zucman-Steuer wäre rechtlich anfälliger und ökonomisch riskanter. Eine abgestimmte europäische Initiative – etwa im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit – könnte hingegen Flankenschutz bieten. Die französische Debatte ist sich dessen bewusst. Immer wieder ist zu hören, dass ein nationaler Einstieg mit Übergangsfristen und gleichzeitiger diplomatischer Initiative auf europäischer Ebene kombiniert werden müsse, um Wirkung und Akzeptanz gleichermaßen zu sichern.

    Am Ende geht es weniger um ein moralisches Urteil über Reichtum, sondern um die Frage, ob ein konsistentes, rechtssicheres und wirtschaftlich tragfähiges Design möglich ist. Nur wenn die Bewertungslücken geschlossen, Doppelbelastungen begrenzt und internationale Standards abgestimmt werden, kann eine Mindeststeuer auf Vermögen mehr sein als ein symbolisches Projekt. Scheitert das Vorhaben an seinen technischen und politischen Widersprüchen, droht es in die Reihe gut gemeinter, aber letztlich folgenloser Gerechtigkeitsversprechen einzugehen.

    Autor: P. Tiko

  • Senat stoppt „Zucman-Steuer“ für Superreiche – ein Rückschlag für die Steuergerechtigkeit

    Senat stoppt „Zucman-Steuer“ für Superreiche – ein Rückschlag für die Steuergerechtigkeit

    Der französische Senat hat am Donnerstag, dem 12. Juni 2025, mit 188 gegen 129 Stimmen eine Gesetzesvorlage abgelehnt, die eine Mindeststeuer von 2 % auf das Vermögen der Superreichen vorsah – die sogenannte „Zucman-Steuer“. Diese war bereits im Februar von der Nationalversammlung gebilligt worden und richtete sich an rund 1.800 französische Haushalte mit einem Vermögen von über 100 Millionen Euro. Die erwarteten Mehreinnahmen wurden auf 15 bis 25 Milliarden Euro jährlich beziffert. Der Senatsentscheid zeigt nicht nur die parteipolitischen Gräben in der Steuerdebatte auf, sondern auch die strukturellen Schwierigkeiten bei der Umsetzung ambitionierter fiskalpolitischer Reformen. Ursprung und Intention der Steuer Die Initiative ging von den Abgeordneten Éva Sas und Clémentine Autain aus und basierte auf den Analysen des Ökonomen Gabriel Zucman, einem weltweit anerkannten Experten für Steuervermeidung und Vermögensungleichheit. Das zentrale Ziel war es, sicherzustellen, dass große Vermöge…

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