Schlagwort: Wohnsteuer

  • Neue Lokalsteuer: François Rebsamens „bescheidener Beitrag“ entzweit Frankreich

    Neue Lokalsteuer: François Rebsamens „bescheidener Beitrag“ entzweit Frankreich

    Frankreich diskutiert wieder einmal über Geld – genauer gesagt über die Finanzierung der Kommunen. Und das Thema könnte kaum brisanter sein: François Rebsamen, Minister für Raumplanung und Dezentralisierung, bringt eine neue Steuer ins Spiel. Eine kleine, symbolische Abgabe – so nennt er es selbst. Aber diese „bescheidene Beitragspflicht“ sorgt bereits jetzt für mächtig Wirbel. Der Hintergrund: Das Loch nach der Wohnsteuer Erinnern wir uns: 2023 wurde die Wohnsteuer auf Hauptwohnsitze endgültig abgeschafft. Ein politischer Meilenstein, der den Franzosen rund 19 Milliarden Euro an Entlastung brachte. Klingt erst mal gut, oder? Doch für die Kommunen war das ein finanzieller Schlag ins Kontor. Klar, der Staat sprang mit Ausgleichszahlungen ein. Aber etwas Entscheidendes ging verloren – der direkte finanzielle Bezug zwischen den Bürgern und ihrer Gemeinde. François Rebsamen sieht genau hier das Problem. In vielen Kommunen zahlen heute nur noch 20 bis 30 Prozent der Bewohner lokale Steuern….

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  • Chaos: Tausende fehlerhafte Steuerbescheide im Departement Isère

    Chaos: Tausende fehlerhafte Steuerbescheide im Departement Isère

    Ein Softwarefehler sorgt in der französischen Region Isère für Chaos: 6.000 Steuerbescheide zur Wohnsteuer und zu Abgaben für leerstehende Wohnungen wurden irrtümlich verschickt. Betroffen sind Mieter, die längst umgezogen sind, und Vermieter, deren Immobilien vermietet sind. Die Panne hat zu einem Ansturm auf die Finanzämter geführt und macht die Schwächen der digitalen Verwaltung deutlich.

    Fehlerhafte Steuerbescheide: Was ist passiert?

    In den letzten Wochen berichteten zahlreiche Bürger, dass sie falsche Bescheide zur Taxe d’habitation (Wohnsteuer) erhalten haben – für Wohnungen, die sie längst verlassen haben. Ebenso erhielten Vermieter, deren Immobilien eigentlich vermietet sind, fälschlicherweise die Taxe sur les logements vacants (Abgabe für leerstehende Wohnungen).

    Die Ursache? Die Gewerkschaft CGT Finances publiques macht eine fehleranfällige Software namens „Gérer mes biens immobiliers“ (GMBI) verantwortlich. Diese Online-Plattform soll eigentlich Eigentümern dabei helfen, ihre Immobilien steuerlich zu verwalten, scheint jedoch mit wiederkehrenden technischen Problemen zu kämpfen.

    Überlastete Finanzämter in Grenoble

    Die fehlerhaften Bescheide haben massive Auswirkungen auf die Finanzämter in der Region. In Grenoble, wo bereits eine hohe Personalknappheit herrscht, stapeln sich die Beschwerden. Agnès Martin, Gewerkschaftsvertreterin der CGT, betonte bei einer Pressekonferenz, wie kritisch die Lage ist:

    „Die fehlerhaften Anwendungen zwingen die Bürger, direkt bei uns vorzusprechen. Das erzeugt einen Ansturm, den wir kaum bewältigen können – zumal wir ohnehin unterbesetzt sind.“ Nach Angaben der Gewerkschaft sind in der Finanzverwaltung von Grenoble derzeit rund 100 Stellen unbesetzt, bei einem Gesamtbedarf von 1.200 Mitarbeitern.

    Reaktionen der Behörden

    Die Direction Générale des Finances Publiques (DGFIP) hat die Fehler eingeräumt. Thomas Payard, zuständig für die Steuerverwaltung in Isère, erklärte gegenüber France Bleu Isère: „Wir haben die Anomalien schnell identifiziert und arbeiten daran, das Problem zu beheben.“

    Die Betroffenen sollen per E-Mail informiert werden, und die Behörde verspricht automatische Erstattungen für die fehlerhaft ausgestellten Bescheide. Payard betonte, dass die Lösung bereits in Arbeit sei, jedoch räumte er ein, dass es einige Zeit dauern könnte, bis die Situation vollständig bereinigt ist.

    Digitalisierung unter Druck

    Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der digitalen Verwaltung. Plattformen wie Gérer mes biens immobiliers sollen den Prozess der Steuererhebung eigentlich vereinfachen, aber technische Pannen und eine unzureichende Personalausstattung führen zu genau dem Gegenteil: mehr Arbeit für die Finanzämter und Frust bei den Bürgern.

    Die Frage drängt sich auf: Wie sinnvoll ist es, neue Technologien einzuführen, wenn grundlegende Ressourcen wie Personal fehlen?

    Was sollten Betroffene tun?

    Wer einen fehlerhaften Steuerbescheid erhalten hat, sollte Folgendes beachten:

    • Keine Panik: Die Behörden haben zugesichert, dass alle fehlerhaften Bescheide automatisch korrigiert werden.
    • Kontakt halten: Betroffene werden per E-Mail informiert. Falls keine Nachricht eintrifft, empfiehlt sich ein Anruf oder der Besuch beim zuständigen Finanzamt.
    • Unterlagen bereithalten: Es ist sinnvoll, alte Steuerbescheide oder Mietverträge bereitzuhalten, um den Sachverhalt schnell zu klären.

    Ein Weckruf für das Steuersystem

    Der Vorfall in Isère ist mehr als nur eine technische Panne – er zeigt, wie anfällig Systeme in Zeiten der Digitalisierung sein können, wenn sie nicht ausreichend getestet oder unterstützt werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass eine moderne Verwaltung nicht nur aus Software, sondern auch aus genügend qualifiziertem Personal bestehen muss.

    Bleibt zu hoffen, dass die Behörden aus diesem Fehler lernen – bevor das nächste digitale Chaos die Bürger trifft.

  • Warum einige französische Lokalpolitiker die Rückkehr der Wohnsteuer fordern

    Warum einige französische Lokalpolitiker die Rückkehr der Wohnsteuer fordern

    Die Diskussion über die Abschaffung der Wohnsteuer (taxe d’habitation) nimmt im Rahmen der Haushaltsdebatte 2025 erneut Fahrt auf. Mehrere Kommunalpolitiker äußern sich unzufrieden über den Wegfall dieser Steuer, die seit Januar 2023 für alle Hauptwohnsitze in Frankreich gestrichen wurde. Doch obwohl die Finanzen der Kommunen angespannt sind und der Staat drastische Sparmaßnahmen plant, lehnt die Regierung eine Wiedereinführung kategorisch ab. Ein angespannter Haushalt und die Frage der lokalen Finanzen Die Haushaltslage Frankreichs ist düster. Für 2024 wird ein öffentliches Defizit von 6,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet, und um das Defizit zu senken, plant die Regierung für 2025 Einsparungen in Höhe von 60 Milliarden Euro. Finanzminister Antoine Armand fasste die Situation mit den Worten zusammen: „Wir haben zu viele Schulden, zu viel Defizit.“ In diesem Kontext werden die Stimmen lauter, die eine Neuausrichtung der lokalen Steuern fordern, um den Kommunen wieder mehr fina…

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  • Französisches Finanzamt schrieb Kinder an und verlangte Geld

    Französisches Finanzamt schrieb Kinder an und verlangte Geld

    Mehrere Minderjährige haben in Frankreich Post von der Steuerbehörde erhalten, in der sie zur Zahlung der Wohnungssteuer aufgefordert werden. Das Finanzamt räumt Fehler ein, die nun berichtigt werden sollen…

    Die Eltern trauten ihren Augen nicht. Ein Brief mit dem Logo der Französischen Republik, der an ihre Kinder gerichtet war. Ein Brief von der Steuerbehörde, in dem die Zahlung von Wohnsteuer gefordert wurde! Mehrere Familien in verschiedenen Regionen sind betroffen.
    So auch eine Familie aus Caluire-et-Cuire im Departement Rhône. Ein 13-jähriges Mädchen erhielt einen Brief, in dem sie aufgefordert wurde, 2.467 Euro Wohnsteuer zu zahlen. „Sophie freute sich sehr, als sie einen Brief mit dem Logo der Französischen Republik erhielt“, erzählt ihr Vater Frédéric in der Zeitung Le Progrès. Sophie dachte, es sei ihr Englischdiplom, das sie vor Kurzem erworben hatte. Als sie den Brief öffnete, wurde sie jedoch eines Besseren belehrt.

    In Le Havre sollte ein 11-jähriges Kind 1.197 Euro als Wohnsteuer für einen Zweitwohnsitz bezahlen. „Ich habe gelacht“, reagierte seine Mutter Johanna zunächst. „Ich habe mich an meinen Sohn gewandt und ihn scherzhaft beschuldigt, ein Doppelleben zu führen“, erzählt sie der Zeitung Paris-Normandie. Zunächst denkt die Familie an einen Scherz oder einen Betrug. Doch die Post ist echt. Die gforderte Summe muss bis zum 15. Dezember beglichen werden.

    Die gleiche Überraschung erlebte eine Familie in Salvezines, einem Dorf an der Grenze zwischen den Departements Aude und Pyrénées-Orientales. Die achtjährige Luna hat bis zum 15. Dezember Zeit, um Wohnsteuer von 619 Euro zu zahlen. Mutter Livia denkt zunächst, dass das Schreiben an sie adressiert sei, bevor sie versteht, dass die Steuerbehörde den Betrag von ihrer Tochter einfordert. Ein weiteres und noch absurderes Beispiel aus dem Departement Eure: Das Finanzamt verlangt von einem zweieinhalbjährigen Mädchen 633 Euro für ihren Zweitwohnsitz!

    Wie aber ist es zu erklären, dass das Finanzamt Kinder, die bei ihren Eltern wohnen, anschreibt und sie um die Begleichung der Wohnungssteuer bittet? „Wir arbeiten mit industriellen Prozessen, 39 Millionen Steuerhaushalten, 24 Millionen Eigentümern, 4 Millionen Wohnsteuerbescheiden für Zweitwohnsitze, die jedes Jahr ausgestellt werden, und diese Art von Fehler kann vorkommen“, erklärt die Generaldirektion für öffentliche Finanzen gegenüber dem Sender BFMTV. Aber von einem Minderjährigen die Zahlung einer Steuer zu verlangen? Die Steuerverwaltung liefert einen Erklärungsansatz. „Es kommt vor, dass, wenn ein Eigentümer alle Mitglieder einer Familie in der Erklärung als Bewohner der Wohnräume angegeben hat, das System den Bescheid irrtümlich im Namen eines Kindes ausstellt“.

    Die Kinder müssen die Wohnraumsteuer natürlich nicht bezahlen. Die Eltern sollten den Fehler dem Finanzamt aber schnellstmöglich melden. Die Steuerbehörde sollte dann die Steuerakte entsprechend aktualisieren.

    Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar muss in Frankreich kein steuerpflichtiger Haushalt mehr Wohnsteuer für den Hauptwohnsitz zahlen, für Steuerzahler mit einem Zweitwohnsitz bleibt sie für diesen jedoch weiterhin fällig.

  • Steuer auf Zweitwohnsitze in Frankreich: 2.000 neue Gemeinden dürfen die lokale Steuer erhöhen

    Steuer auf Zweitwohnsitze in Frankreich: 2.000 neue Gemeinden dürfen die lokale Steuer erhöhen

    Während die sogenannte Wohnsteuer für Hauptwohnsitze in Frankreich seit Januar 2023 abgeschafft ist, sieht ein am 26. August im Journal Officiel erschienene Dekret die Erhöhung dieser lokalen Steuer für Zweitwohnsitze vor.  Die Wohnsteuer ist seit Januar 2023 für Hauptwohnsitze abgeschafft. Das am 26. August veröffentlichte Dekret sieht jedoch eine Ausweitung der Wohnsteuer auf Zweitwohnungen vor. Die Erweiterung betrifft Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der im Journal Officiel veröffentlichte Text sieht die Anwendung der Wohnsteuer auf leerstehende Wohnungen vor. „Mit diesem Dekret werden in diesen Gemeinden die leerstehenden Wohnungen von nun an obligatorisch besteuert, um ihren Eigentümern einen Anreiz zu geben, sie wieder auf den Markt zu bringen“, kommentierte der für Wohnungsbau zuständige Minister Patrice Vergriete auf „X“.

    Bürgermeister haben nun die Möglichkeit, die lokalen Steuern zu erhöhen und damit ein neu…

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  • Wohnsteuer in Frankreich: In vielen Gemeinden werden Zweitwohnsitze in Zukunft höher besteuert

    Wohnsteuer in Frankreich: In vielen Gemeinden werden Zweitwohnsitze in Zukunft höher besteuert

    Ein Dekret, das demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt vielen Gemeinden in Frankreich, die Wohnsteuer auf Zweitwohnungen zu erhöhen. Etwas mehr als 3.600 Gemeinden in Frankreich werden die Möglichkeit dazu haben. Ein Dekret, das in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es vielen Gemeinden, die Wohnsteuer auf Zweitwohnsitze zu erhöhen, um die herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen. Viele Gemeinden – vor allem an der Mittelmeer- und Atlantikküste -, werden voraussichtlich die Wohnsteuer auf Zweitwohnsitze zu erhöhen. Das Dekret gibt etwa 3.680 Gemeinden die Möglichkeit, im Gemeinderat über eine Erhöhung der Wohnsteuer auf Zweitwohnungen zwischen 5 % und 60 % abzustimmen. Bisher hatten nur rund 1.000 Gemeinden die Möglichkeit dazu. Dabei handelte es sich unter anderem um Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, in denen ein „deutliches Ungleichgewicht zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage“ festgestellt worden war. Dieses Ungleichgewicht musste zu „ernsthaften Schwieri…

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  • Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat einen Aufruf gestartet und fordert die Besitzer von Zweitwohnsitzen oder vermieteten Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung abzugeben. 34 Millionen Eigentümer sind davon betroffen.

    Hausbesitzer aufgepasst: Die Wohnsteuer ist noch nicht ganz verschwunden. Zwar werden Hauptwohnsitze bald nicht mehr besteuert, aber Mietobjekte und Zweitwohnsitze sind nach wie vor von der Wohnsteuer betroffen. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen fordert die Eigentümer dieser Art von Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung auszufüllen und so den Steuerbehörden alle Gebäude zu melden, die möglicherweise besteuert werden könnten.

    Nach Angaben der Steuerbehörde sind etwa 34 Millionen Eigentümer und 73 Millionen Immobilien betroffen. Keller und Parkplätze sind von dieser Steuer ausgenommen.

    Privatpersonen, die einen Zweitwohnsitz oder ein Mietobjekt in Frankreich besitzen, müssen auf die Website „impots.gouv.fr“ gehen und sich in ihre „espace particulier“ einloggen. Dort gibt es den Menüpunkt „Immobilien“, unter dem man die Erklärung ausfüllen kann.

    Auf der Website der Generaldirektion für öffentliche Finanzen werden Antworten auf häufig gestellte Fragen bereitgestellt, um Eigentümer bei ihren Angaben zu unterstützen. Eigentümer müssen für jede der betroffenen Immobilien angeben, wie sie genutzt werden, die Namen der Bewohner, wenn die Immobilie vermietet ist, und die betreffenden Zeiträume eintragen.

  • 2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    Einkommensteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen – was sich für französische Haushalte im Jahr 2023 ändert.

    Die Besteuerung der französischen Haushalte wird sich im Jahr 2023 ändern.

    Die von Emmanuel Macron 2018 versprochene Abschaffung der Wohnsteuer auf den Hauptwohnsitz, die im vergangenen Jahr noch 20% der Bevölkerung betraf, wird 2023 vollständig eintreten. Für Zweitwohnsitze wird die Wohnsteuer hingegen beibehalten, wobei einige Gemeinden sogar einen Zuschlag erheben könnten.

    Hausbesitzer müssen 2023 mit einem starken Anstieg ihrer Grundsteuer rechnen. Denn deren Grundlage hängt von der Anpassung der Mietwerte an die Inflation ab, die 2022 in Frankreich bei 7,1 % lag. Die Inflation des vergangenen Jahres wird also zu einer entsprechenden Erhöhung der Grundsteuer führen, denn die lokalen Gebietskörperschaften müssen sich mit steigenden Energiekosten und der Inflation auseinandersetzen. „Ich rufe die Gebietskörperschaften dazu auf, ihre lokalen Steuersätze nicht in die Höhe zu treiben. Sie sollen nicht alle Anstrengungen untergraben, die unternommen werden, um die Kaufkraft der Franzosen zu schützen. Die Gebietskörperschaften können ihre kommunalen Steuersätze durchaus senken. Eine Reihe von Bürgermeistern hat angekündigt, dass sie dies auch tun werden“, mahnte der Minister für öffentliche Finanzen Gabriel Attal im Finanzausschuss.

    Die Stufen der Einkommensteuertabelle werden um 5,4% angehoben, um der Inflation der letzten Monate Rechnung zu tragen. „Es wird vorgeschlagen, die für das Einkommen des Jahres 2022 geltende Einkommensteuertabelle im gleichen Verhältnis wie die Inflation zu erhöhen, um bei gleichbleibendem Einkommen ein gleiches Steuerniveau aufrechtzuerhalten. Ohne eine solche Anpassung wären die Steuern der Franzosen um rund 6,2 Mrd. € gestiegen“, heißt es im Text des Finanzgesetzentwurfs für 2023. Mit anderen Worten: Für Franzosen, deren Gehalt im letzten Jahr um nicht mehr als 5,4% gestiegen ist, werden die Steuern gesenkt. Die neuen Steuertarife werden wie folgt aussehen: 0% für Jahreseinkommen bis 10.777 €, 11% für Einkommen zwischen 10.777 € und 27.478 €, 30% für Einkommen zwischen 27.478 € und 78.570 €, 41% für Einkommen zwischen 78.570 € und 168.994 € und 45% für Einkommen über 168.994 €.

    Die Steuer auf leerstehende Wohnungen oder Häuser wird auf den sogenannten Mietwert erhoben. Im Jahr 2023 wird ihr Satz von 12,5% im ersten Jahr und 25% in den Folgejahren steigen.

  • Wohnsteuer: Manche Zweitwohnsitze werden in Frankreich bald höher besteuert

    Wohnsteuer: Manche Zweitwohnsitze werden in Frankreich bald höher besteuert

    Nach der Grundsteuer wird nun auch die Wohnsteuer für Zweitwohnsitze in die Höhe schnellen. Insgesamt 5.000 französischen Gemeinden könnten bald eine Steuererhöhung einführen. Eine Maßnahme, mit der Wohnungsknappheit und steigende Hauspreise vermieden werden sollen.

    In Roquebrune-Cap-Martin (Alpes-Maritimes) ist es in letzter Zeit schwierig, eine Wohnung zu finden. Die Preise explodieren und um wieder freie Mietobjekte zu bekommen, wird die Stadtverwaltung die Steuer auf Zweitwohnsitze erhöhen. Die Erhöhung kann ab dem nächsten Jahr 40% bis 60% betragen. Eine Entscheidung, die die Einwohnern durchaus billigen. „Wenn man nicht dort wohnt, ist es normal, dass die Leute etwas mehr zahlen“, argumentiert eine Einwohnerin auf France 2. Die Hausbesitzer fühlen sich jedoch benachteiligt.

    5.000 Gemeinden könnten diese Steuererhöhung bald anwenden.
    „Wir haben unser ganzes Leben lang ziemlich viel gespart, für ein bisschen Freiheit. Und jetzt werden wir für ein Haus zur Kasse gebeten, für das wir jahrelang gespart haben“, sagt Jean-Luc Cléau, ein Hausbesitzer. Bisher konnten 1.140 Städte solche Maßnahmen anwenden, aber ein Änderungsantrag hat dies gerade auf 5.000 Gemeinden ausgeweitet. Ziel ist es, Geld einzunehmen, um Wohnungen für Bewohner zu bauen. „Vielleicht hält das einige Eigentümer davon ab und sie geben ihre Immobilien auf den Markt zur Miete“, kommentiert Hervé Chérubini, Bürgermeister von Saint-Rémy-de-Provence (Bouches-du-Rhône), der diese Maßnahme befürwortet.

  • Wohnsteuer: Nur noch wenige Tage, um die monatlichen Raten zu senken

    Wohnsteuer: Nur noch wenige Tage, um die monatlichen Raten zu senken

    Um die Höhe der monatlichen Raten ab Januar 2022 zu senken, müssen Personen, die in Frankreich leben, bis zum 15. Dezember 2021 handeln, sonst werden Änderungen erst ab dem Folgemonat wirksam.

    Die gute Nachricht für Haushalte, die noch Wohnsteuer zahlen, ist, dass die Wohnsteuer 2022 weiter sinken wird, bevor sie 2023 vollständig abgeschafft wird. Durch die Reform der Wohnsteuer konnten bereits 80% der Haushalte davon profitieren, dass die Wohnsteuer auf den Hauptwohnsitz im Jahr 2020 vollständig abgeschafft wurde. Wie bei der Einführung der Reform festgelegt, werden die restlichen 20% von einer gestaffelten Teilbefreiung der Wohnsteuer profitieren. Im Jahr 2022 wird der Ermäßigungssatz 65% betragen, unabhängig vom Einkommen des Haushalts. Um die Senkung der Wohnsteuer zu berechnen, steht auf der Website der Steuerverwaltung ein Simulator zur Verfügung.

    Wenn die Wohnsteuer bei Ihnen monatlich abgebucht wird, haben Sie die Möglichkeit, die Höhe Ihrer monatlichen Abzüge für 2022 anzupassen. Laut der Website impots.gouv.fr müssen Sie, um die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen ab Januar 2022 zu senken, vor dem 15. Dezember 2021 handeln, da Ihre Änderungen sonst erst ab dem Folgemonat wirksam werden. Dazu müssen Sie bei Ihrem Antrag auf Anpassung Ihrer Monatsraten lediglich den Jahresbetrag der Wohnsteuer 2021 nach der Befreiung von 65% angeben, zu dem der Beitrag zum öffentlichen audiovisuellen Dienst 2022 hinzuzurechnen ist. Übrigens können auch Personen, die in Seniorenheimen leben aber ihre Hauptwohnung beibehalten, von dieser Befreiung profitieren.

    Sie können natürlich auch die Steuerverwaltung um die Durchführung dieses Vorgangs bitten, entweder per E-Mail oder telefonisch unter 0 809 401 401 (kostenloser Service + Anrufkosten).

    Zu beachten ist aber: Wenn Sie Ihren Vertrag über die monatliche Abbuchung kündigen oder aussetzen, muss jeder fällige Betrag bis zu dem auf Ihrem Steuerbescheid angegebenen Zahlungsziel vollständig beglichen sein.

    Lesen Sie nauch: Wie hat sie die Kaufkraft seit Beginn der fünfjährigen Wahlperiode Macrons entwickelt?