Ab dem 1. November müssen Autofahrer in bestimmten Regionen Frankreichs gemäß dem Gesetz „Loi Montagne“ mit zugelassenen Winterreifen unterwegs sein. Welche Modelle sind erlaubt, und welche Alternativen gibt es? Schauen wir uns das mal genauer an.
Das Alpin-Symbol: Voraussetzung für die Winterreifen-Zulassung
Die Regelung ist klar: Zugelassene Winterreifen müssen ein Alpin-Symbol tragen – eine Schneeflocke, umgeben von einem Berg mit drei Spitzen (bekannt als „3PMSF“ für „Three Peak Mountain Snow Flake“). Dieses Symbol ist entscheidend, weil es garantiert, dass der Reifen nach europäischen Standards auf seine Wintertauglichkeit geprüft wurde und in schneereichen Regionen für Sicherheit sorgt.
Zusätzlich sind diese Reifen mit speziellen Lamellen ausgestattet – kleinen Einschnitten in der Oberfläche, die für besseren Grip auf glatten Straßen sorgen. Gerade in verschneiten oder vereisten Gebieten bieten diese Reifen den nötigen Halt und verkürzen den Bremsweg erheblich.
Ganzjahresreifen: die flexible Alternative
Neben den klassischen Winterreifen haben Autofahrer auch die Möglichkeit, auf Ganzjahresreifen zu setzen. Diese haben den Vorteil, dass sie in vielen Fällen ebenfalls das Alpin-Symbol tragen und daher zugelassen sind. Sie kosten im Schnitt etwa genauso viel wie Winterreifen – um die 200 Euro pro Reifen – und bieten den Vorteil, dass sie nicht jedes Jahr im Frühjahr oder Herbst gewechselt werden müssen. Besonders für Autofahrer, die nur gelegentlich in Bergregionen unterwegs sind, können Ganzjahresreifen eine gute Wahl sein.
Schneeketten und -socken: Praktische Lösungen für den Notfall
Wer auf die Anschaffung spezieller Winterreifen verzichten möchte, kann auch Schneeketten oder sogenannte Schneesocken im Kofferraum mitführen. Diese müssen im Bedarfsfall montiert werden, zum Beispiel bei starkem Schneefall oder glatten Straßen. Sie stellen eine kostengünstige Option dar, sind jedoch eher für den temporären Einsatz gedacht und bieten nicht den Komfort und die Flexibilität, die Winter- oder Ganzjahresreifen im Alltag mit sich bringen.
Fazit
Ab dem 1. November gilt es also für Autofahrer in französischen Bergregionen: Entweder mit zugelassenen Winter- oder Ganzjahresreifen fahren oder passende Schneeketten mitführen. Die Loi Montagne sorgt damit nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern schützt auch andere Verkehrsteilnehmer.
Ab dem 1. November werden zahlreiche Änderungen in Kraft treten. Gaspreiserhöhung, Neubewertung der Zusatzrenten, Winterreifenpflicht sind nur einige davon.
Ab dem 1. November 2023 werden in Frankreich einige Änderungen eingeführt. Winterpause bei Wohnungsräumungen, Erhöhung der Gaspreise, Winterreifenpflicht in den bergen oder eine Erhöhung für bestimmte Zusatzrenten. Alles das wird ab dem 1. November eingeführt.
Winterschutz für säumige MieterAb dem 1. November und bis zum 31. März 2024 wird eine Winterpause eingeführt. Diese verhindert die Zwangsräumung eines Mieters, insbesondere aufgrund aufeinanderfolgender unbezahlter Mieten. Allerdings sind einige Personengruppen nicht durch die Winterpause geschützt.
Dies gilt insbesondere für Personen, die gerade eine neue Unterkunft beuzogen haben, sowie für Hausbesetzer, die ein Haus, eine Garage oder ein Stück Land unrechtmäßig besetzt haben. Die Maßnahme gilt auch nicht für Ehegatten, deren Auszug aus der Ehewohnung vom Familiengericht a…
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Zwar sind Schneeketten, -socken oder Winterreifen seit November 2022 in 34 französischen Departements Pflicht, doch wurde das bislang nur präventiv gesehen.
Oftmals bleiben Autofahrer ohne richtige Reifen auf verschneiten Strassen stecken. In 34 französischen Departements, von den Pyrenäen bis zu den Vogesen, sind Schneeketten, -socken und Winterreifen in der Nähe von Bergmassiven vorgeschrieben. Die Winterausrüstungen müssen aus Sicherheitsgründen vom 1. November bis zum 31. März mitgeführt oder die Winterreifen aufgezogen werden.
Kein Zwang oder Strafe
Mit dem Kälteeinbruch verdoppelte sich das Auftragsvolumen in den Werkstätten. „Wir machen keine Pause, von 8.30 Uhr bis 19 Uhr, wir haben keine Zeit zum Verschnaufen“, berichtet der Garagenbesitzer Akif Altun auf dem Sender France 3. Das sogenannte „Berggesetz“ ist nur ein Ansporn zur Vorsicht, die Fahrer können in diesem Jahr noch nicht mit dem später vorgesehenen Bußgeld von 135 Euro belegt werden. Bei einem Unfall in diesen 34 Departements sind die Autofahrer auch ohne Winterreifen oder Schneeketten dieses Jahr noch durch die Versicherungen gedeckt. Die Winterreifenpflicht bringt also vorerst keine Auflagen oder Sanktionen für die, die sich nicht daran halten, mit sich. Das Dekret zur Umsetzung des Gesetzes ist noch nicht veröffentlicht worden.
Winterreifen oder Schneeketten: Sich nicht an die Vorschriften zu halten, kann sehr teuer werden. Die Autoversicherungen in Frankreich haben das Recht, bei einem Unfall die Kosten nicht zu übernehmen.
Die Zeitung La Dépêche du Midi stellte die Frage: Was riskiert man versicherungstechnisch, wenn man diesen Winter in den Bergen ohne die vorgeschriebene Winterausrüstung an seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall hat?
Aus Sicht der Versicherungen ist die Sache klar. Wenn ein Versicherter nicht über die richtige Ausrüstung verfügt und dadurch einen Unfall oder einen Schaden verursacht, hat die Versicherung das Recht, die Kostenübernahme zu verweigern. Im sinne des Gesetzes, ist der Fahrer in einem solchen Fall im Unrecht und die Versicherer haben daher das Recht, weder die Pannenhilfe noch die Kosten des Schadens zu übernehmen.
Und das heißt, dass neben der Pannenhilfe, mechanische Schäden oder Schäden an der Karosserie und weitere Selbst- und Drittschäden nicht erstattet werden!
Abgesehen von einem Bußgeld von 135 € und dem Risiko, dass sein Fahrzeug stillgelegt wird, bringt sich der Fahrer, die Fahrerin auch finanziell in grosse Gefahr, wenn das Fahrzeug nicht den Regeln des Gesetzes gemäss ausgestattet ist. Klar ist, dass die Übernahme der Kosten für Hilfeleistung und Schäden bei Eis und Schnee in den Bergen für die Versicherten keine zusätzlichen Kosten verursacht. Sie ist in allen Versicherungsverträgen enthalten, solange man sich an das Gesetz hält.
Fachleute weisen ausserdem darauf hin, dass es auch die mangelnde Erfahrung vieler Verkehrsteilnehmer auf verschneiten Straßen Probleme bereitet. Wer nicht an die besonderen winterlichen Straßenverhältnisse gewöhnt ist, kann in Schwierigkeiten kommen, aber eine mangelhafte Ausrüstung des Fahrzeugs führt zu einem noch viel höheren Gefahren- und Risikoniveau.
Mehrere Bestimmungen treten ab heute in Kraft. So beginnt zum Beispiel die Winterschonfrist für säumige Mieter.
Ein „Heizölscheck“ in Höhe von 100 bis 200 Euro wird im November an die einkommensschwächsten Haushalte, die mit Heizöl heizen, ausgezahlt. Und der Rabatt von 30 Cent an der Zapfsäule wird bis zum 15. November verlängert. Einige Rentner werden eine Erhöhung ihrer Rente erhalten. Hier die wichtigsten Änderungen, die ab dem 1. November gelten.
Zusatzrenten werden angehoben
Die Zusatzrenten, die von Agirc-Arrco ausgezahlt werden, steigen ab dem 1. November um 5,12 %. Der jährliche Betrag der Zusatzrente wird berechnet, indem die Anzahl der im Laufe seines Berufslebens erworbenen Punkte mit dem aktuellen Wert des Punktes multipliziert wird. Der Berechnungswert eines Rentenpunktes steigt von 1,2841 Euro auf 1,3498. Insgesamt werden 13 Millionen Rentner von dieser Aufwertung profitieren.
Die an Alleinerziehende gezahlte Beihilfe steigt
Es handelt sich um eine Beihilfe, die an Allei…
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Fast 300 Gemeinden im warmen Südwesten Frankreichs sind von der Verpflichtung betroffen, dass dort Autofahrer ab dem 1. November Winterausrüstung besitzen müssen. Werkstätten raten den Verkehrsteilnehmern, sich so früh wie möglich auszurüsten, um einen grossen Ansturm in den letzten Tagen zu vermeiden.
Winterreifen oder Schneeketten… Diese Ausrüstungsgegenstände sind ab dem 1. November in mehreren hundert Gemeinden in Okzitanien Pflicht. Diese im sogenannten Berggesetz vorgesehene Maßnahme soll nun nach einem Jahr der Aufklärung durch die Ordnungskräfte strikt durchgesetzt werden. Mindestens eine Art dieser Winterausrüstungen muss von allen Fahrzeugen, die in diesen Gebieten unterwegs sind, mitgeführt werden.
Die Autowerkstätten versuchen mit Marketingmaßnahmen und Sonderangeboten, Kunden anzulocken, aber diese Versuche laufen bisher meist ins Leere: „Im Moment verkaufen wir nichts, trotz all unserer Kommunikation rund um das Gesetz, das zur Anwendung kommen wird“. Die Zeitung Dépêche du Midi befragte Werkstätten und die sind sich einig, dass es besser ist, vorausschauend zu handeln, als „sich im letzten Moment zu entscheiden“.
„Sobald die ersten Schneeflocken fallen, werden sie alle kommen“
Das gute Wetter und die wirtschaftliche Lage spielen eine große Rolle: Wegen der Benzinkrise und der warmen Temperaturen denken die Kunden nicht über Winterreifen oder Schneeketten nach.
Das Gesetz von 2021 betrifft 48 französische Departements, allein im Südwesten sind es mit insgesamt fast 300 Gemeinden mehr als die Hälfte der Departements, die ganz oder teilweise von der Winterreifenpflicht betroffen sind.
Achtung: Auch für den Besuch vieler Küstenorte im Hinterland von Nizza und Menton an der Côte d’Azur sind ab dem 1. November Winterreifen oder das Mitführen von Schneeketten vorgeschrieben! Das gilt auch für Urlauber und Touristen aus dem Ausland.
Autofahrer, die ab dem 1. November in den betroffenen Gemeinden unterwegs sind und nicht über die notwendige Ausrüstung verfügen, müssen mit einer pauschalen Geldstrafe von 135 Euro und sogar einer möglichen Stilllegung ihres Fahrzeugs rechnen.
Am Montag, dem 1. November, tritt die Verpflichtung in Kraft, in bestimmten Gemeinden in Bergregionen mit Winterausrüstung ausgestattet zu sein.
Nach monatelangen Vorbereitungen, Verhandlungen und Erklärungen tritt am morgigen Montag die Winterausrüstungspflicht für Kraftfahrzeuge in bestimmten Gemeinden in Berggebieten in Kraft. Hier Antworten auf Fragen, die viele Autofahrer zu dieser neuen Regelung haben.
Was ist das für ein Gesetz? Es handelt sich um ein Dekret, das am 18. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, in Anwendung des Gesetzes „Montagne II“ vom 28. Dezember 2016. Ziel ist es, „die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Winter weiter zu verbessern“ und „Staus auf den Straßen der Bergregionen zu begrenzen“. Durch die obligatorische Verwendung bestimmter Winterausrüstungen sollen auf verschneiten und rutschigen Straßen in Bergregionen im Winter weniger Unfälle passieren und weniger Verkehrsteilnehmer wegen verschneiter Strassen stecken bleiben.
Wann tritt die Vorschrift in Kraft? Die neuen Vorschriften treten offiziell am 1. November in Kraft. So könnten Sie in den betroffenen Gebieten bereits am Montag kontrolliert werden.
Wie lange gilt die Vorschrift? Die Verpflichtung gilt in den betroffenen Gebieten bis zum 31. März. Vom 1. November bis zum 31. März müssen Autofahrer sicherstellen, dass sie mit der vorgeschriebenen Wingerausrüstung ausgestattet sind.
Sind Winterreifen obligatorisch? Nein, das sind sie nicht. Seit einigen Monaten kursieren falsche Informationen, die besagen, dass Autofahrer verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge mit Winterreifen auszurüsten. Das ist jedoch falsch.
Das Gesetz bietet die Wahl zwischen:
Winterreifen oder „Schneereifen“. Dies ist die sicherste Lösung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Winterreifen sind 3PMSF-geprüft (3 Peak Mountain Snow Flake) und mit dem alpinen Symbol gekennzeichnet, das eine Schneeflocke in einem Berg mit drei Gipfeln darstellt. „M+S“ (Mud + Snow) sind weniger effizient und werden ab dem 1. November 2024 in den betroffenen Regionen nicht mehr zulässig sein. Es ist auch möglich, sich für Ganzjahresreifen zu entscheiden, sofern sie eine der genannten Kennzeichnungen tragen.
Schneeketten aus Metall: Sie sind preiswert und praktisch im Kofferraum zu verstauen und eine gute Lösung für den gelegentlichen Gebrauch. Sie sind auch in hoch verschneiten Gebieten sehr effektiv.
Schneesocken: Diese Ausrüstung aus widerstandsfähigem und elastischem Gewebe ist nicht sperrig, kann wiederverwendet werden und ist einfach zu installieren. Denken Sie jedoch daran, Handschuhe für Kälte und Schmutz mitzubringen, da Sie bei der Montage den gesamten Reifen einpacken müssen. Außerdem sollten Sie eine Tasche haben, in der Sie sie nach dem Gebrauch verstauen und aufbewahren können.
Wie teuer ist eine solche Winterausrüstung? Für Winterreifen muss man mit etwa 100 Euro pro Reifen rechnen, ohne die Kosten für die Montage und das Auswuchten. Das sind 400 Euro, denn es ist Pflicht, alle vier Reifen zu montieren. Die Kosten für Schneesocken liegen im Durchschnitt zwischen 25 und 70 Euro. Die Ketten kosten zwischen 30 und 100 Euro.
Wichtig ist jedoch, dass Socken und Ketten paarweise verkauft werden, da das Gesetz vorschreibt, dass „mindestens zwei Antriebsräder“ vorhanden sein müssen. Viele Fachleute raten jedoch dazu, Ketten und Schneesocken auf alle vier Räder des Fahrzeugs zu montieren, um die Strassenhaftung und damit die Sicherheit bei starkem Schneefall zu verbessern.
Müssen die Ketten dauernd auf den Reifen aufgezogen sein? Nein, natürlich nicht… Für Schneesocken und Ketten genügt es, wenn Sie sie in Ihrem Besitz haben, zum Beispiel in Ihrem Kofferraum. Wenn Sie jedoch angehalten werden, kann die Polizei Sie auffordern, sie vorzuzeigen. Andernfalls muss das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein.
Sind alle Fahrzeuge betroffen? Ja, nicht nur Pkw sind betroffen. Wie Service-public.fr erklärt, unterliegen auch Reisebusse, Omnibusse und Lkw ohne Anhänger oder Sattelauflieger dieser Verpflichtung, wobei auch für diese die Wahl zwischen Ketten und Winterreifen besteht. Lkw mit Anhängern oder Sattelanhängern müssen an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben, auch wenn sie mit Winterreifen ausgestattet sind.
In welchen Gemeinden gilt die Verpflichtung? Die meisten Gemeinden befinden sich in den Alpen, im Zentralmassiv und im Jura. Auch ganze Departements sind betroffen: Lozère, Puy-de-Dôme, Haute-Loire, Cantal, Savoie, Haute-Savoie und Hautes-Alpes
Ich bin nur auf der Durchreise durch eine betroffene Kommune… muss ich trotzdem ausgerüstet sein? Ja, diese Regelung gilt nicht nur für die Einwohner der betreffenden Gemeinden, sondern für alle Personen, die diese mit ihrem Fahrzeug durchfahren wollen.
Ist die Regelung immer in der gesamten betroffenen Gemeinde obligatorisch? Nein, nicht unbedingt. In vielen Gemeinden sind nur bestimmte Straßen der Pflicht unterworfen. Es ist ratsam, sich bei der Gemeinde oder der Präfektur des jeweiligen Departements zu erkundigen.
Wie kann ich erkennen, welche Straßen obligatorisch sind? Mit dieser neuen Vorschrift wurden zwei neue Strassenschilder eingeführt. Die Schilder B58 und B59 weisen auf die Gebiete hin, in denen die Ausrüstung obligatorisch ist. B58 zeigt einen Schneereifen (mit dem Schneeflocken-Logo) und einen Schneekettenkasten mit einem Berg darüber in einem roten Rahmen. Es zeigt die Einreise in ein betroffenes Gebiet und kann mit den Daten der Anwendung (vom 1. November bis zum 31. März) oder dem Vermerk „Erinnerung“ versehen sein. B59 hat die gleichen Symbole, ist aber mit einer schwarzen Linie durchgestrichen und zeigt das Ende des von der Verpflichtung betroffenen Gebiets an.
Welche Strafen drohen? Autofahrer, die in den betreffenden Gebieten keine Winterausrüstung besitzen, werden in diesem Winter noch nicht bestraft. „Autofahrer, die in den Gebieten, die am 1. November unter das Gesetz Montagne II fallen, keine Bergausrüstung besitzen, werden ein Jahr lang nicht bestraft“, teilte das Innenministerium Anfang Oktober 2021 mit. „Informations- und Aufklärungsmaßnahmen werden die Einführung dieses Systems in den kommenden Wochen begleiten“, so die Regierung weiter.
Die ersten Sanktionen werden also erst im November 2022 verhängt werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften müssen Autofahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro sowie mit der Stilllegung ihres Fahrzeugs rechnen.
Ab dem 1. November müssen Fahrzeuge, die in den Bergen unterwegs sind, in einigen Gebirgsregionen mit Winterreifen oder Ketten ausgerüstet sein. Welche Fahrzeuge und Departements sind betroffen? Welche Ausrüstung ist erforderlich?
Um Staus auf den Straßen in den Bergregionen zu begrenzen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, müssen Fahrzeuge in bestimmten Gegenden während der Winterzeit mit Winterreifen oder Ketten ausgerüstet sein. Die Verpflichtung wird am 1. November in Kraft treten.
Dies ist ein Thema, das in den kommenden Wochen zweifellos für Schlagzeilen sorgen wird, zumal das Gesetz noch nicht sehr bekannt ist. Laut einer Studie des Reifenhandelsverbandes (SPP) hat nur jeder zweite Autofahrer von dieser Regelung gehört, berichtet die Website Caradisiac.
Wo wird die Maßnahme angewendet? 48 Departements in den Gebirgsmassiven (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen) sind betroffen.
Die offizielle Liste der Gemeinden ist noch nicht vollständig definiert. Jeder Präfekt eines Departements muss eine Liste mit betroffenen Gemeinden erstellen und veröffentlichen.
Wann gilt die Maßnahme? Die Winterreifenpflicht tritt am 1. November jeden Jahres für die Wintermonate in Kraft. Die Pflicht zur Winterausrüstung gilt bis zum 31. März des Folgejahres.
Welche Ausrüstung ist obligatorisch? In den von den Präfekten festgelegten Zonen müssen die betroffenen Fahrzeuge entweder mit Schneeketten aus Metall oder Textil an mindestens zwei Antriebsrädern oder mit vier zertifizierten Winterreifen „3PMSF“ ausgestattet sein.
Welche Fahrzeuge sind betroffen? Die Verpflichtung betrifft PKWs, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile. Sie gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, die mit Spikereifen ausgestattet sind.
Reisebusse und Lkw ohne Anhänger oder Sattelauflieger unterliegen ebenfalls dieser Verpflichtung und haben die Wahl zwischen Ketten und Winterreifen. Lkw mit Anhängern oder Sattelanhängern müssen an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben, auch wenn sie mit Winterreifen ausgestattet sind.
Gilt die Verpflichtung auch für gelegentliche Fahrten? Ja, diese neue Regelung gilt auch für Gelegenheitsfahrten. Mit anderen Worten: Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, das nicht betroffen ist, Sie aber durch eine Gemeinde fahren, die betroffen ist, müssen Sie die Vorschriften einhalten.
Was sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung? Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 135 € und in Einzelfällen sogar mit der Stilllegung des Fahrzeugs geahndet.
Neue Schilder Ein neues Schild zeigt den Verkehrsteilnehmern an, wenn sie in eine Zone einfahren, in der die Ausrüstungspflicht gilt.