Schlagwort: Völkerrecht

  • Macron warnt Israel vor weiterem Verlust internationaler Glaubwürdigkeit

    Macron warnt Israel vor weiterem Verlust internationaler Glaubwürdigkeit

    In einem Interview mit dem israelischen Fernsehsender Channel 12 hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 18. September Israel ungewöhnlich scharf kritisiert. Mit Blick auf die hohen Opferzahlen in Gaza erklärte er, das Land sei im Begriff, sein „Image und seine Glaubwürdigkeit vollständig zu zerstören“. Während er Israels sicherheitspolitische Leistungen gegen die Hamas und andere Gruppen anerkenne, bezeichnete er die laufenden Militäroperationen als „vollständig kontraproduktiv“. Zwischen Sicherheitsinteressen und öffentlicher Wahrnehmung Macrons Aussagen verweisen auf eine Spannung, die in bewaffneten Konflikten häufig zutage tritt: Der Versuch, unmittelbare sicherheitspolitische Ziele durch militärische Gewalt zu erreichen, kann im internationalen Umfeld zu erheblichen Reputationsverlusten führen. Für Israel, dessen Legitimität im Westen traditionell eng mit dem Anspruch auf Selbstverteidigung verbunden ist, stellen die Bilder aus Gaza eine besondere Belastung dar. Die humanitä…

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  • Israels Bodenoffensive in Gaza-Stadt: Kalkulierte Eskalation mit unkalkulierbaren Folgen

    Israels Bodenoffensive in Gaza-Stadt: Kalkulierte Eskalation mit unkalkulierbaren Folgen

    Am frühen Morgen des 16. September drangen israelische Bodentruppen mit massiver Artillerieunterstützung in das Zentrum von Gaza-Stadt vor. Es ist der bisher tiefste Vorstoß der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) in das urbane Herz des Gazastreifens seit Beginn des Krieges. Was von offizieller Seite als „entscheidende Phase“ im Kampf gegen die Hamas bezeichnet wird, entwickelt sich rasch zur dramatischsten Eskalation seit Beginn des Konflikts vor zwei Jahren – mit erheblichen humanitären, politischen und völkerrechtlichen Implikationen.

    Die Offensive erfolgt in einem Moment wachsender internationaler Kritik und innenpolitischen Drucks. Familien von Geiseln protestieren gegen das militärische Vorgehen, das ihrer Ansicht nach das Leben ihrer Angehörigen gefährde. Gleichzeitig verschärft sich die humanitäre Lage im Gazastreifen in alarmierendem Tempo.

    Das militärische Kalkül

    Die israelische Regierung verfolgt nach eigenem Bekunden das Ziel, die militärischen Kapazitäten der Hamas im städtischen Raum zu zerschlagen und gleichzeitig verschleppte Geiseln zu befreien. Der operative Schwerpunkt liegt nun auf Gaza-Stadt – einem Gebiet, das aufgrund seiner dichten Bebauung, unterirdischen Tunnelsysteme und der engen Verflechtung ziviler und militärischer Infrastruktur als militärisch äußerst komplex gilt.

    Die IDF operiert mit zwei Divisionen gleichzeitig und setzt auf die Kombination aus Bodenpräsenz und intensiver Luft- sowie Artillerieunterstützung. Damit nimmt Israel bewusst hohe Kollateralschäden in Kauf – ein Umstand, der international zunehmend kritisiert wird. Der Vorwurf lautet: Die militärischen Ziele seien nicht mehr verhältnismäßig gegenüber den zivilen Folgen.

    Humanitäre Implosion

    Mit der Offensive verschärft sich die ohnehin katastrophale Lage der Zivilbevölkerung. Bereits vor Beginn des Vorstoßes hatten über die Hälfte der Bewohner Gaza-Stadts ihre Wohnungen und Häuser verlassen – doch viele sind geblieben: aus Angst, wegen Krankheit oder weil es schlicht keine sicheren Orte mehr gibt. Die israelischen Aufrufe zur Evakuierung stoßen ins Leere, wenn sie in eine Realität hinein erfolgen, in der der Süden des Gazastreifens überfüllt, unterversorgt und zunehmend selbst zum Ziel militärischer Operationen geworden ist.

    Die Versorgungslage ist inzwischen kritisch: Hilfslieferungen gelangen kaum noch in die nördlichen Gebiete, medizinische Einrichtungen sind überlastet oder zerstört, sauberes Trinkwasser und Nahrung werden zur Mangelware. Eine signifikante Zahl von Hungertoten ist bereits dokumentiert. Internationale Hilfsorganisationen warnen vor grausamen Folgen für Zivilisten.

    Völkerrecht und moralische Legitimität

    Die Offensive in Gaza-Stadt hat eine neue juristische Dimension erreicht: Erstmals seit Beginn des Konflikts werden von internationalen Gremien Vorwürfe laut, Israel könnte durch sein Vorgehen Tatbestände des Völkermords erfüllen. Dabei wird nicht nur auf die hohe Zahl ziviler Opfer verwiesen, sondern auch auf gezielte Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur und die Blockade humanitärer Hilfe.

    Der israelischen Regierung wird vorgeworfen, mit öffentlichen Äußerungen hochrangiger Politiker zur Entmenschlichung der palästinensischen Bevölkerung beigetragen zu haben. Der Vorwurf des Genozids ist juristisch heikel und politisch explosiv – selbst wenn er nicht kurzfristig justiziabel wird, markiert er doch eine entscheidende Verschärfung der Debatte über die moralische und rechtliche Legitimität des israelischen Vorgehens.

    Internationale Fronten

    Die diplomatische Isolierung Israels nimmt zu. Während die USA weiterhin rhetorische Rückendeckung liefern, gerät Europa zunehmend unter Zugzwang. Einige Mitgliedstaaten der EU fordern offen Sanktionen, andere – darunter Deutschland – plädieren für eine zurückhaltendere Linie. Zugleich mehren sich innerhalb der europäischen Institutionen Stimmen, die Handels- und Rüstungsbeziehungen zu Israel überprüfen wollen.

    Auch in den arabischen Nachbarstaaten wächst der Druck. Ägypten und Katar bemühen sich zwar um diplomatische Kanäle, sehen sich aber wachsendem Misstrauen ihrer eigenen Bevölkerung ausgesetzt. Die Gefahr einer regionalen Eskalation – etwa durch Angriffe auf den Libanon oder das Westjordanland – bleibt latent bestehen.

    Das Dilemma der Geiseln

    Ein zentrales Argument der israelischen Regierung für die Fortsetzung der militärischen Operationen ist die Befreiung von Geiseln, die sich seit dem Hamas-Überfall im Oktober 2023 in palästinensischer Hand befinden. Doch genau dieses Ziel steht im Zentrum der innenpolitischen Kontroverse: Angehörige der Entführten werfen der Regierung vor, durch ihre aggressive Militärstrategie das Leben der Geiseln aufs Spiel zu setzen.

    Innerhalb des Militärs mehren sich kritische Stimmen, wonach das Risiko für eigene Soldaten sowie für Geiseln in komplexen urbanen Kämpfen nicht ausreichend in die Operationsplanung einbezogen werde. Das Vertrauen in die Strategie des Verteidigungsministeriums beginnt zu erodieren – ein Riss, der sich in der israelischen Öffentlichkeit immer deutlicher zeigt.

    Perspektiven der Deeskalation

    Die diplomatischen Bemühungen um eine Waffenruhe laufen weiterhin, vor allem über Katar, Ägypten und die USA. Doch das Zeitfenster für einen Durchbruch schließt sich rapide. Auf dem Schlachtfeld zementiert sich eine militärische Logik, die jeden Schritt zurück als Schwäche erscheinen lässt – sowohl für die israelische Regierung als auch für die Hamas.

    Das Dilemma bleibt: Je weiter die Gewalt fortschreitet, desto unwahrscheinlicher wird eine politische Lösung. Gleichzeitig ist der Preis einer fortgesetzten militärischen Eskalation für die Zivilbevölkerung so hoch, dass sich die Frage nach Legitimität, Verhältnismäßigkeit und politischem Ziel mit wachsender Dringlichkeit stellt.

    Inmitten von Zerstörung, Anklagen und Protesten steht der Gazakrieg nun an einem Scheideweg: zwischen militärischer Machtdemonstration und politischer Verantwortung – mit unabsehbaren Folgen für Israel, die Palästinenser und die internationale Ordnung.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Israel: Netanjahu bestätigt Operation gegen Hamas-Funktionäre in Katar

    Israel: Netanjahu bestätigt Operation gegen Hamas-Funktionäre in Katar

    Mit einem demonstrativen Bekenntnis zur Eigenverantwortung hat Israels Premierminister Benjamin Netanjahu eine heikle Eskalation im Nahen Osten bestätigt: Die gezielten Angriffe auf Hamas-Funktionäre in der katarischen Hauptstadt Doha seien eine „vollständig unabhängige Operation Israels“ gewesen. Diese ungewöhnlich offene Mitteilung kommt in einer Phase zunehmender regionaler Spannungen – und hat das diplomatische Verhältnis zwischen Israel und dem Golfstaat Katar erheblich belastet.

    Die Luftschläge in Doha, die mehrere Explosionen in Wohngebieten auslösten, trafen nach israelischen Angaben „hochrangige Hamas-Verantwortliche“, die seit Monaten an indirekten Verhandlungen über einen Waffenstillstand im Gazastreifen beteiligt waren. Katar verurteilte die Angriffe scharf als „feige Tat“ und warf Israel vor, zivile Wohnkomplexe ins Visier genommen zu haben.

    Angriff nach Attentat – Netanjahus Signal der Härte

    Auslöser der Operation war ein tödlicher Anschlag in Ostjerusalem am Vortag, bei dem sechs israelische Zivilisten ums Leben kamen. Eine Gruppe der Terrormiliz Hamas, die „Brigaden al-Qassam“, reklamierte die Verantwortung für das Attentat nahe der Siedlung Ramot in Jerusalem. Netanjahu, der unter massivem innenpolitischem Druck steht, stellte umgehend einen Zusammenhang her: Die Operation in Katar sei eine direkte Reaktion auf die Attacke gewesen.

    „Israel hat sie initiiert, Israel hat sie durchgeführt und Israel übernimmt die volle Verantwortung“, erklärte der Premier in einer Mitteilung seines Büros. Diese demonstrative Verantwortungsübernahme ist bemerkenswert – denn sie bricht mit einer jahrzehntelangen Praxis: Operationen auf fremdem Staatsgebiet wurden in der Vergangenheit fast immer dementiert oder nicht kommentiert.

    Katar als diplomatischer Spielball

    Katar hat in diesem geopolitischen Schachspiel in eine paradoxen Doppelrolle inne: Einerseits ist das Emirat enger Partner des Westens – es beherbergt den größten US-Militärstützpunkt im Nahen Osten und tritt oft als Vermittler in internationalen Konflikten auf. Andererseits gewährt es seit Jahren führenden Hamas-Kadern Zuflucht und finanziert große Teile der humanitären Infrastruktur der Hamas in Gaza.

    Gerade die Rolle Katars als vermeintlich neutraler Akteur wird durch die aktuellen Ereignisse infrage gestellt. Zwar betont Doha stets, man unterhalte Kontakte zur Hamas lediglich aus Vermittlungsgründen. Doch Israels Angriff zielt wohl auch darauf ab, Katar in seiner doppelten Rolle öffentlich bloßzustellen – oder zumindest unter Druck zu setzen, den Hamas-Führern keinen sicheren Hafen mehr zu bieten.

    Völkerrechtlich umstritten, strategisch riskant

    Aus völkerrechtlicher Perspektive ist der israelische Angriff auf ausländischem Boden hochproblematisch. Die gezielte Tötung politischer Akteure in einem Drittstaat – ohne dessen Zustimmung – stellt eine klare Verletzung der territorialen Souveränität dar. Derartige Aktionen gelten nach internationalem Recht nur dann als zulässig, wenn eine akute Selbstverteidigungslage besteht. Diese Schwelle ist jedoch äußerst hoch angesetzt und kaum gegeben, wenn die Bedrohung nicht unmittelbar bevorsteht.

    Zudem könnte der Angriff Israels diplomatische Beziehungen zu weiteren Staaten im Golf massiv belasten. Bereits 2010 führte die Ermordung eines Hamas-Kommandeurs in Dubai, mutmaßlich durch den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad, zu einem diplomatischen Eklat – insbesondere, weil dabei europäische Pässe missbraucht worden waren. Auch jetzt ist zu erwarten, dass arabische Staaten auf Distanz zu Israel gehen könnten, selbst wenn sie strategisch mit Tel Aviv kooperieren, etwa in der Iran-Frage.

    Neue Dynamik im Gaza-Konflikt?

    Die gezielte Tötung von Hamas-Führern in Katar birgt zudem das Potenzial, die ohnehin festgefahrenen Verhandlungen über eine Waffenruhe in Gaza weiter zu torpedieren. Gerade jene Personen, die nun zur Zielscheibe wurden, hatten in den vergangenen Monaten über ägyptische und katarische Kanäle indirekt mit Israel verhandelt.

    Unklar bleibt, ob der israelische Angriff ein gezieltes Ende dieser Gesprächskanäle bedeutet – oder ob er nur symbolischen Charakter hatte. In jedem Fall dürfte das Vertrauen der Hamas in diplomatische Prozesse nachhaltig beschädigt sein. Das wiederum könnte die militärische Eskalation in Gaza weiter anheizen.

    Unterdessen positioniert sich Netanjahu gegenüber der eigenen Bevölkerung als kompromissloser Verteidiger nationaler Sicherheit. In einer politischen Phase, in der ihm innenpolitische Gegner – vor allem in Folge des Gaza-Kriegs – Versagen vorwerfen, bietet ihm die Operation in Katar die Möglichkeit, Führungsstärke zu demonstrieren. Dass er dafür internationales Recht bricht und die Region destabilisiert, scheint ein Preis zu sein, den er bereit ist zu zahlen.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Russland bombardiert Kiew: Eine gezielte Eskalation gegen Zivilisten und EU-Diplomatie

    Russland bombardiert Kiew: Eine gezielte Eskalation gegen Zivilisten und EU-Diplomatie

    In der Nacht vom 27. auf den 28. August wurde die ukrainische Hauptstadt Kiew von einer der schwersten russischen Luftangriffe seit Beginn des Krieges erschüttert. Die Attacke, die mit einer beispiellosen Kombination aus Drohnen und Raketen erfolgte, forderte mindestens 14 Todesopfer – darunter drei Kinder – und zerstörte zentrale Teile der zivilen Infrastruktur. Unter den getroffenen Zielen befinden sich Wohnhäuser, ein Kindergarten, ein Einkaufszentrum und sogar diplomatische Einrichtungen. Die politische Botschaft Moskaus ist ebenso deutlich wie brutal: Verhandlungen stehen nicht zur Debatte – stattdessen wird Stärke demonstriert, um den Druck auf Kiew und seine westlichen Partner zu erhöhen.

    Eine Nacht der Zerstörung

    Über 600 Drohnen und Raketen wurden nahezu zeitgleich auf ukrainisches Gebiet abgefeuert – ein Angriff, der weniger militärisch-strategischen Zielen diente als vielmehr der gezielten Einschüchterung der Bevölkerung. Mehr als 20 Einschlagsorte wurden allein in Kiew registriert. Trotz der zunehmenden Leistungsfähigkeit der ukrainischen Luftabwehrsysteme, von denen viele westlicher Herkunft sind, konnten nicht alle Geschosse abgefangen werden. In einem Wohnblock stürzte ein gesamtes Stockwerk ein, mehrere Menschen wurden unter den Trümmern verschüttet. Der Sachschaden geht in die Millionen, der psychologische Schaden ist kaum bezifferbar.

    Auch der Sitz der EU-Delegation in der Ukraine wurde beschädigt – ein symbolträchtiger Angriff auf die europäische Präsenz und Unterstützung im Land. Für Kiew ist dies ein weiterer Beleg, dass Russland zunehmend bereit ist, diplomatische Grenzen zu überschreiten. Die gezielte Beschädigung eines diplomatischen Gebäudes stellt einen klaren Bruch des Wiener Übereinkommens dar – ein diplomatisches Tabu, das Moskau offenbar bewusst ignoriert.

    Die Strategie hinter der Eskalation

    Russlands Kalkül hinter dieser Eskalation ist vielschichtig. Zum einen demonstriert das Regime seine militärische Handlungsfähigkeit trotz westlicher Sanktionen und militärischer Unterstützung für die Ukraine. Zum anderen setzt es gezielt auf Eskalation, um ein Narrativ zu befeuern, das sich gegen diplomatische Verhandlungen richtet. Präsident Selenskyj interpretierte den Angriff als klare Antwort auf internationale Appelle zum Waffenstillstand: Russland setze auf Raketen statt auf den Verhandlungstisch. Diese Lesart dürfte nicht nur in Kiew geteilt werden.

    Tatsächlich untergräbt Moskau mit jedem gezielten Angriff auf zivile Einrichtungen die Glaubwürdigkeit möglicher Verhandlungsangebote. In westlichen Hauptstädten, die zunehmend mit der Frage ringen, wie lange die militärische und wirtschaftliche Unterstützung aufrechterhalten werden kann, wirken solche Bilder wie eine Mahnung: Ein vorschnelles Friedensangebot könnte als Schwäche interpretiert werden – und Russland dazu ermutigen, weitere Zugeständnisse militärisch zu erzwingen.

    Der Krieg der Signale

    Die Bombardierung Kiews reiht sich ein in eine Serie russischer Offensiven der letzten Monate, die weniger durch territoriale Gewinne als durch psychologische Kriegsführung geprägt sind. Die russische Führung setzt bewusst auf asymmetrische Mittel – darunter Cyberangriffe, Angriffe auf die Energieinfrastruktur und eben gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung –, um die Resilienz der Ukraine zu untergraben und westliche Solidarität zu erschöpfen.

    Diese Strategie ist nicht neu. Bereits im Winter 2022/23 setzte Russland auf gezielte Angriffe auf ukrainische Energieinfrastruktur, um die Moral der Bevölkerung zu brechen. Jetzt richtet sich der Fokus verstärkt auf urbane Zentren. Die Angriffe sollen ein Gefühl permanenter Unsicherheit erzeugen – gerade in der Hauptstadt, dem politischen und symbolischen Herz der Ukraine.

    Diplomatische Konsequenzen

    Die internationale Reaktion auf den Angriff war zwar deutlich in der Rhetorik, aber bislang verhalten in konkreten Maßnahmen. Zwar wurde der Bruch diplomatischer Normen durch den Angriff auf die EU-Vertretung scharf verurteilt, doch konkrete Sanktionen oder sicherheitspolitische Konsequenzen blieben zunächst aus. Dies dürfte Moskau als Signal werten, dass die westliche Empörung berechenbar bleibt – und militärische Grenzüberschreitungen nur begrenzt mit einem politischen Preis verbunden sind.

    Dabei stellen sich grundlegende Fragen zur Durchsetzung des Völkerrechts. Wenn selbst diplomatische Einrichtungen nicht mehr sicher sind, untergräbt dies zentrale Pfeiler der internationalen Ordnung. Die gezielte Eskalation in Kiew ist daher mehr als eine militärische Episode: Sie ist ein Stresstest für die Prinzipien, auf denen die europäische Friedensordnung seit dem Kalten Krieg beruht.

    Nicht zuletzt zeigt sich auch die Begrenztheit westlicher Abschreckung. Trotz massiver militärischer Unterstützung der Ukraine ist es Russland erneut gelungen, einen koordinierten Großangriff auf die Hauptstadt durchzuführen – mit tödlicher Wirkung. Die logistische und strategische Fähigkeit zu solchen Operationen zeugt von einer anhaltenden Ressourcenverfügbarkeit und einer bewussten politischen Planung in Moskau.

    Die nächtlichen Angriffe auf Kiew markieren daher keine zufällige Eskalation, sondern eine bewusste Entscheidung: Russland will die Ukraine nicht nur militärisch zermürben, sondern den Westen vor die Wahl stellen, entweder dauerhaft in diesen Konflikt investiert zu bleiben – oder sich allmählich zurückzuziehen. Für Kiew ist diese Ambiguität eine existenzielle Bedrohung. Für Europa eine offene Herausforderung.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • UN erklärt erstmals eine Hungersnot im Gazastreifen – eine humanitäre Katastrophe mit politischer Dimension

    UN erklärt erstmals eine Hungersnot im Gazastreifen – eine humanitäre Katastrophe mit politischer Dimension

    Es ist eine historische und erschütternde Feststellung: Die Vereinten Nationen haben offiziell den Ausbruch einer Hungersnot im Gazastreifen festgestellt – die erste ihrer Art im Nahen Osten. Mindestens 500.000 Menschen sind laut UN-Angaben akut vom Hungertod bedroht. Die Erklärung kommt nach Monaten der Warnungen – und wirft ein grelles Licht auf das Versagen der internationalen Gemeinschaft, einer absehbaren Katastrophe Einhalt zu gebieten.

    Eine offizielle Feststellung mit politischem Gewicht

    Der sogenannte IPC-Bericht (Integrated Food Security Phase Classification), herausgegeben von einer UN-gestützten Fachgruppe mit Sitz in Rom, stuft den Regierungsbezirk Gaza-Stadt seit dieser Woche in die Phase 5 – „Katastrophale Hungersnot“ – ein. Laut den Autoren des Berichts könnte sich die Situation in den kommenden Wochen auch auf die Gebiete Deir al-Balah und Khan Yunis ausweiten, sollte der derzeitige Zugang zu humanitärer Hilfe nicht verbessert werden.

    Damit tritt erstmals in der Geschichte des Nahen Ostens ein offiziell erklärter Hungersnotfall nach internationaler Klassifikation ein – ein diplomatischer und moralischer Wendepunkt, der weit über die Region hinaus wirkt. Denn die UN macht Israel mit ungewöhnlicher Deutlichkeit für die Eskalation verantwortlich: Die Blockade lebenswichtiger Hilfslieferungen, gezielte Infrastrukturzerstörungen und massive Bewegungseinschränkungen hätten die Hungersnot „nicht nur ermöglicht, sondern mitverursacht“.

    Israel weist Verantwortung zurück – und verschärft den Ton

    Die israelische Regierung weist den Bericht entschieden zurück. Ein Sprecher erklärte, es gebe „keine Hungersnot“ im Gazastreifen. Premierminister Benjamin Netanjahu beauftragte am Donnerstagabend dennoch neue Verhandlungen zur Freilassung israelischer Geiseln – ohne dabei konkret auf die von Ägypten und Katar unterstützte Feuerpause einzugehen, der die Hamas bereits zugestimmt haben soll.

    Parallel dazu drohte Verteidigungsminister Israel Katz in drastischen Worten mit der vollständigen Zerstörung von Gaza-Stadt, sollte die Hamas nicht den Forderungen Israels nachkommen: vollständige Entwaffnung und Freilassung aller Geiseln. Wörtlich schrieb er auf X: „Die Tore der Hölle werden sich bald öffnen für die Mörder und Vergewaltiger des Hamas.“ Der Ton steht exemplarisch für die Eskalationslogik der aktuellen Regierung – eine Rhetorik, die kaum Raum für diplomatische Entspannung lässt.

    Blockierte Hilfe, kollabierende Versorgung: Die Lage vor Ort

    Bereits seit Monaten warnen humanitäre Organisationen vor einem Zusammenbruch der Versorgung in Gaza. Laut dem Welternährungsprogramm (WFP) erhalten derzeit weniger als 10 % der Bevölkerung regelmäßig Zugang zu ausreichend Nahrung. Besonders betroffen sind Kinder: Nach Angaben von UNICEF leidet ein Drittel der Kinder unter fünf Jahren an akuter Mangelernährung – doppelt so viele wie noch zu Jahresbeginn.

    Ein zentrales Problem bleibt der eingeschränkte Zugang zu den Grenzübergängen Rafah (Ägypten) und Kerem Shalom (Israel). Beide wurden wiederholt geschlossen oder operieren nur unter massiv eingeschränkter Kapazität. Medizinische Evakuierungen, Nahrungsmitteltransporte oder der Import von Treibstoff für Generatoren in Krankenhäusern sind oft tagelang blockiert. Das internationale Rote Kreuz beschreibt die Lage in Gaza als „absichtlichen Zusammenbruch eines Gesundheitssystems“.

    Internationale Reaktionen: Mahnungen ohne Konsequenz?

    Trotz der dramatischen Entwicklung bleiben die Reaktionen westlicher Staaten verhalten. Zwar äußerten sich UN-Generalsekretär António Guterres und EU-Außenbeauftragter Josep Borrell „tief besorgt“ über die Situation, doch konkrete diplomatische Schritte bleiben bislang aus. Auch die USA, traditionell engster Verbündeter Israels, übten nur zurückhaltende Kritik und betonten „Israels Recht auf Selbstverteidigung“ – ein Narrativ, das zunehmend in Konflikt gerät mit den Bildern hungernder Zivilisten.

    Unterdessen wächst der Druck auf die arabischen Nachbarstaaten: Jordanien, Ägypten und Katar stehen im Zentrum humanitärer Verhandlungsbemühungen. Doch ohne eine nachhaltige politische Lösung – etwa eine Entflechtung von Hamas-Strukturen und Zivilverwaltung – bleibt selbst eine Wiederaufnahme von Hilfslieferungen nur ein temporärer Pflasterverband auf einer systemischen Wunde.

    Die Feststellung der Hungersnot durch die UNO markiert mehr als eine humanitäre Eskalation: Sie zeigt die Grenzen internationaler Schutzmechanismen auf und rückt ein humanitäres Drama ins Zentrum geopolitischer Verantwortung. Der Gazastreifen ist zum Mahnmal für das Scheitern multilateraler Ordnung in asymmetrischen Konflikten geworden – mit verheerenden Folgen für eine halbe Million Menschen, deren Überleben nun buchstäblich auf der Kippe steht.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Schweizer Balanceakt zwischen Völkerrecht und Neutralität – Immunität für Wladimir Putin bei Friedenskonferenz

    Schweizer Balanceakt zwischen Völkerrecht und Neutralität – Immunität für Wladimir Putin bei Friedenskonferenz

    Die Schweiz hat ein völkerrechtlich heikles, politisch jedoch wohlkalkuliertes Zeichen gesetzt: Präsident Wladimir Putin könnte, trotz eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), zu einer möglichen Friedenskonferenz in die Schweiz einreisen – ohne Festnahme. Dies wäre allerdings nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung verdeutlicht den diplomatischen Spagat zwischen rechtlicher Verpflichtung und dem Selbstverständnis der Schweiz als neutraler Vermittlerin.


    Völkerrechtliche Verpflichtung und politischer Spielraum

    Seit März 2023 besteht gegen den russischen Präsidenten ein internationaler Haftbefehl. Die Anklage des IStGH stützt sich auf mutmaßliche Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder. Als Vertragsstaat des Römischen Statuts ist die Schweiz grundsätzlich zur Festnahme Putins verpflichtet, sollte er ihr Territorium betreten.

    Gleichzeitig sieht die Schweizer Rechtsordnung in Einzelfällen die Möglichkeit vor, von dieser Pflicht abzuweichen – etwa wenn es um eine hochoffizielle Teilnahme an einer Friedenskonferenz geht. Diese Ausnahme stützt sich auf eine völkerrechtlich anerkannte Praxis, die diplomatischen Immunitätsschutz unter eng definierten Bedingungen erlaubt, um politische Prozesse wie Verhandlungen oder Gipfeltreffen nicht zu gefährden.


    Cassis’ Klarstellung: Keine Immunität für Privatreisen

    Außenminister Ignazio Cassis betonte kürzlich, dass die Regierung bereits im Vorjahr eine Regelung verabschiedet habe, die Immunität unter bestimmten Umständen zulässt – jedoch ausschließlich im Rahmen offizieller diplomatischer Missionen. Ein solcher Anlass könnte etwa eine internationale Friedenskonferenz zur Ukraine darstellen. Eine Einreise aus privaten oder bilateralen Gründen dagegen würde keinen Schutz vor Festnahme gewähren.

    Mit dieser Klarstellung reagiert der Bundesrat auch auf Spekulationen, die Schweiz könnte sich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung entziehen. Vielmehr signalisiert die Regierung, dass jede Ausnahmeentscheidung rechtlich fundiert und politisch begründet sein muss.


    Der IStGH und die umstrittene Frage der Immunität

    Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt seit seiner Gründung einen grundsätzlichen Ansatz: Auch amtierende Staatschefs genießen keine Immunität, wenn sie mutmaßlich schwere Verbrechen begangen haben. Dieses Prinzip wurde etwa im Fall des früheren sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir angewandt. Die Praxis hat jedoch wiederholt für Spannungen gesorgt – vor allem, wenn betroffene Staaten mit dem Dilemma zwischen völkerrechtlicher Verpflichtung und diplomatischem Kalkül konfrontiert wurden.

    In der Schweiz hat man sich bemüht, genau diesen Zielkonflikt institutionell aufzufangen. Die Regelung, die nun Anwendung finden könnte, soll sicherstellen, dass die Teilnahme an einer Friedenskonferenz nicht durch juristische Automatismen verunmöglicht wird, ohne jedoch den völkerrechtlichen Rahmen zu sprengen.


    Neutralität als politisches Leitmotiv

    Die Position der Schweiz ist nicht zuletzt auch durch ihr außenpolitisches Selbstverständnis geprägt. Seit Jahrzehnten pflegt Bern eine diplomatische Rolle als Gastgeberin für internationale Verhandlungen – ob bei den Genfer Abrüstungsgesprächen, der Syrien-Friedenskonferenz oder beim historischen Treffen zwischen Reagan und Gorbatschow. Die Bereitschaft, als neutraler Boden für Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine zu fungieren, ist damit nicht nur Ausdruck außenpolitischer Aktivität, sondern Teil einer bewährten Tradition.

    Gleichzeitig signalisiert die Schweiz mit der nun diskutierten Immunitätsregel, dass Neutralität nicht mit Gleichgültigkeit verwechselt werden darf: Die rechtliche Dimension bleibt bestehen, doch politische Realitäten erfordern manchmal flexiblere, pragmatische Antworten.


    Die Entscheidung, Putin unter bestimmten Bedingungen Immunität zu gewähren, ist weder Kapitulation noch Opportunismus. Vielmehr verdeutlicht sie das diplomatische Spannungsverhältnis zwischen normativem Anspruch und realpolitischer Vermittlung. In einer Welt wachsender geopolitischer Spannungen bietet sich der Schweiz damit erneut die Chance, eine konstruktive Rolle im internationalen System zu spielen – ohne ihre völkerrechtliche Integrität zu verlieren.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • UN warnt Israel und Russland – nur ein Schritt vor der offiziellen „Blacklist“

    UN warnt Israel und Russland – nur ein Schritt vor der offiziellen „Blacklist“

    Die Vereinten Nationen haben Israel und Russland in ihrem jüngsten Bericht über sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten unter verschärfte Beobachtung gestellt. Beide Staaten stehen damit kurz davor, in eine Liste aufgenommen zu werden, die weltweit jene Regierungen und bewaffneten Gruppen aufführt, denen der systematische Einsatz sexueller Gewalt als Kriegsinstrument zur Last gelegt wird. Die Warnung markiert einen sensiblen diplomatischen Moment – sie ist weder Anklage noch Freispruch, sondern Ausdruck wachsender internationaler Besorgnis.

    Die Liste, die jährlich vom UN-Generalsekretariat veröffentlicht wird, umfasst aktuell 63 Staaten oder Organisationen, darunter zahlreiche Rebellengruppen und Milizen. Neu hinzugekommen ist in diesem Jahr der militärische Arm der Hamas, deren Kämpfer im Zuge des Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023 unter anderem wegen sexueller Gewalt gegen Geiseln angeklagt werden. In Bezug auf Israel und Russland jedoch bleibt es bislang bei einer Vorwarnung – ein Novum im Umgang mit zwei international stark beachteten Akteuren.

    Dokumentierte Gewalt in Gefangenschaft

    Dem Bericht zufolge liegen der UNO glaubhafte Hinweise auf sexuelle Misshandlungen in Gewahrsamssituationen vor – sowohl durch russische Kräfte an ukrainischen Kriegsgefangenen als auch durch israelische Sicherheitskräfte an palästinensischen Inhaftierten. In beiden Fällen ist von wiederholten Fällen sexueller Erniedrigung, Genitalgewalt und erzwungener Nacktheit die Rede. Die dokumentierten Vorfälle betreffen insbesondere Gefängnisse, Militärbasen und Untersuchungshaftzentren.

    Dabei macht die UNO deutlich, dass es sich bei sexueller Gewalt nicht um ein Nebenprodukt bewaffneter Konflikte handelt, sondern um eine gezielt eingesetzte Methode der Einschüchterung, Demütigung oder Informationsbeschaffung. Das lässt sich auch an der Sprache des Berichts ablesen, der von sexueller Gewalt als Mittel der Folter, Repression und Terrorisierung spricht.

    Israelische und russische Reaktionen

    Die Reaktionen aus Tel Aviv und Moskau fielen unterschiedlich aus, aber beide Regierungen wiesen die Vorwürfe zurück. Israel betonte, seine Sicherheitskräfte handelten im Einklang mit dem Völkerrecht, und warf der UNO vor, sich einseitig auf fragwürdige Quellen zu stützen, statt die dokumentierten Kriegsverbrechen der Hamas ins Zentrum zu rücken. Russland äußerte sich nicht öffentlich, verweigerte allerdings nach Angaben der UN jede Kooperation mit dem zuständigen Sonderbeauftragten.

    Die russische Haltung dürfte als Teil einer breiteren Strategie verstanden werden, internationale Institutionen zu delegitimieren – ein Muster, das sich bei Russland bereits in anderen Gremien wie dem Internationalen Strafgerichtshof beobachten lässt.

    Der politische Mechanismus hinter der Liste

    Die Liste selbst ist Teil eines umfassenderen Mechanismus, der in den UN-Resolutionen 1820 und 1888 verankert ist. Diese sehen neben der Ächtung sexueller Kriegsverbrechen auch konkrete Maßnahmen zur Prävention und Ahndung vor. Staaten und Organisationen, die auf der Liste stehen, sind aufgefordert, glaubhafte Schutzmechanismen zu schaffen, Untersuchungen einzuleiten und ihre Sicherheitskräfte entsprechend zu schulen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert diplomatische Isolierung und mögliche Sanktionen.

    Allerdings ist der Mechanismus nicht bindend – die Aufnahme auf die Liste hat vor allem symbolischen und reputationspolitischen Charakter. Für Demokratien wie Israel, die international auf Legitimität und Allianzen angewiesen sind, kann schon die Androhung eines Eintrags erheblichen Druck erzeugen. Für autoritäre Systeme wie Russland hingegen ist der Effekt geringer, doch auch dort dürfte die öffentliche Sichtbarkeit solcher Berichte innenpolitische Reibung erzeugen.

    Ein sich verschärfendes globales Problem

    Der UN-Bericht verweist zudem auf eine besorgniserregende Entwicklung: Weltweit nahm der dokumentierte Einsatz sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten im vergangenen Jahr um ein Viertel zu. 92 Prozent der Betroffenen waren Frauen oder Mädchen. In zahlreichen Kontexten – von Myanmar über die Demokratische Republik Kongo bis Sudan – bleibt sexuelle Gewalt ein systematisch eingesetztes Machtinstrument, oft ohne Konsequenzen für die Täter.

    Diese Zahlen unterstreichen, dass das Thema weit über einzelne Konflikte hinausreicht. Die Debatte um Israel und Russland zeigt dabei exemplarisch, wie schwierig der Umgang mit Vorwürfen ist, wenn geopolitisch mächtige Staaten betroffen sind. Doch gerade deshalb kommt dem Mechanismus der UN eine besondere Rolle zu: Er dient nicht der Schuldzuweisung, sondern dem Aufbau internationaler Normen.

    Die nächste Ausgabe des Berichts ist für Sommer 2026 angekündigt. Bis dahin haben Israel und Russland Gelegenheit, interne Ermittlungen zu dokumentieren, Präventionsmaßnahmen zu verstärken und gegenüber den UN Transparenz herzustellen. Ob sie diese Chance nutzen, bleibt offen. Klar ist nur: Das öffentliche Anprangern durch die UNO setzt ein Zeichen – und es stellt die Frage, wie ernst es der internationalen Gemeinschaft mit dem Schutz vor sexueller Gewalt wirklich ist.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Luftangriff in Gaza: Tödlicher Schlag gegen die Pressefreiheit

    Luftangriff in Gaza: Tödlicher Schlag gegen die Pressefreiheit

    Der Tod von fünf Journalisten des Senders Al Dschasira bei einem israelischen Luftangriff am 10. August 2025 hat international Empörung ausgelöst und die Debatte über den Schutz von Medienschaffenden in Kriegsgebieten neu entfacht. Der Angriff traf ein Zelt vor dem Al-Schifa-Krankenhaus in Gaza-Stadt, in dem sich die Reporter aufhielten. Unter den Opfern war der prominente Korrespondent Anas al-Scharif, eine der bekanntesten Stimmen der palästinensischen Kriegsberichterstattung.

    Der Angriff und seine Opfer

    Nach Angaben von Al Dschasira befanden sich die Journalisten im Einsatz, um über die humanitäre Lage rund um das Krankenhaus zu berichten. Neben al-Scharif kamen die Kameraleute Mohammed Qreiqeh, Ibrahim Zaher, Moamen Aliwa und Mohammed Noufal ums Leben. Insgesamt wurden laut medizinischen Quellen sieben Personen getötet.

    Der 28-jährige al-Scharif war seit Beginn des Gaza-Krieges 2023 zu einer zentralen Figur in der internationalen Berichterstattung geworden. Seine Videos und Live-Schalten dokumentierten die Zerstörung in den nördlichen Gebieten und fanden weltweite Beachtung. Für viele war er ein Symbol für journalistische Beharrlichkeit unter Lebensgefahr.

    Israelische Rechtfertigung und internationale Kritik

    Die israelische Armee (IDF) übernahm die Verantwortung für den Angriff und erklärte, al-Scharif sei ein führendes Mitglied der Hamas gewesen, das Raketenangriffe koordiniert habe. Nach Angaben der IDF stütze sich dieser Vorwurf auf im Gazastreifen sichergestellte Dokumente.

    Al Dschasira wies die Anschuldigungen als „gefälschte Beweise“ zurück und sprach von einem „vorsätzlich geplanten Angriff auf die Pressefreiheit“. Internationale Medienrechtsorganisationen wie das Committee to Protect Journalists (CPJ) und Reporter ohne Grenzen fordern unabhängige Untersuchungen. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, bezeichnete die israelischen Behauptungen als bislang unbelegt.

    Gefährdete Berichterstattung aus Gaza

    Der Fall unterstreicht die zunehmend prekäre Lage für Journalistinnen und Journalisten im Gazastreifen. Seit Beginn der Eskalation im Oktober 2023 wurden nach CPJ-Angaben mindestens 186 Medienschaffende getötet, nahezu alle palästinensischer Herkunft. Das Gaza Media Office spricht sogar von über 230 Todesopfern unter Journalistinnen und Journalisten.

    Internationale Korrespondenten haben seit 2023 kaum Zugang zum Gazastreifen; die Berichterstattung beruht nahezu vollständig auf lokalen Reportern, die unter ständiger Bedrohung durch Luftangriffe und ohne Schutzgarantien arbeiten. Diese prkäre Informationslage erhöht die Gefahr von Propaganda und erschwert unabhängige Wahrheitsfindung.

    Völkerrechtliche Fragen

    Der gezielte Angriff auf eine Person, die als Journalist tätig ist, wirft komplexe völkerrechtliche Fragen auf. Die Genfer Konventionen verpflichten Kriegsparteien, Zivilpersonen – darunter ausdrücklich auch Journalistinnen und Journalisten – zu schützen, sofern sie nicht aktiv an Feindseligkeiten teilnehmen. Die Beweislast für eine direkte Kampfteilnahme liegt bei der angreifenden Partei.

    Ohne transparente, unabhängige Prüfung der israelischen Vorwürfe bleibt unklar, ob der Angriff als legitimer militärischer Schlag oder als Verletzung des humanitären Völkerrechts zu werten ist. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) untersucht seit 2021 mögliche Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten – der Vorfall könnte Teil dieser Ermittlungen werden.

    Symbol für einen Informationskrieg

    Der Tod von Anas al-Scharif und seinen Kollegen ist nicht nur ein menschliches Drama, sondern auch ein schwerer Schlag für die ohnehin fragile Informationslage im Gazastreifen. In modernen Konflikten sind Journalisten nicht nur Beobachter, sondern häufig selbst Zielscheiben – sei es durch militärische Aktionen oder durch gezielte Diskreditierung.

    Der Angriff vom 10. August 2025 verdeutlicht, wie sehr sich die Fronten zwischen physischem Krieg und Informationskrieg vermischen. Je stärker unabhängige Stimmen verstummen, desto leichter können Narrative einseitig geprägt werden – mit Folgen weit über den aktuellen Konflikt hinaus.

    Autor: P. Tiko

  • Frankreichs diplomisches Dilemma im Gaza-Krieg: Zwischen Moral und Realpolitik

    Frankreichs diplomisches Dilemma im Gaza-Krieg: Zwischen Moral und Realpolitik

    Die Forderung des linken Abgeordneten Hadrien Clouet, Frankreich solle eine internationale Koalition gegen Israels Militäreinsatz im Gazastreifen anführen, legt den Finger auf die politische und diplomatische Zerrissenheit Europas im Nahostkonflikt. In einem emotional aufgeladenen Appell vom 4. August 2025 forderte Clouet nicht weniger als einen fundamentalen Kurswechsel der französischen Nahostpolitik – einschließlich der Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel und der Umsetzung internationaler Haftbefehle gegen die israelische Führung. Die Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Lage in Gaza katastrophale Ausmaße angenommen hat – und zugleich die außenpolitischen Spielräume Europas enger denn je geworden sind. Ein Appell im Schatten humanitärer Katastrophe Die Zahlen sind erschütternd: Über 60.000 Todesopfer, darunter mehr als 15.000 Kinder, und fast 120.000 Verletzte seit Beginn der israelischen Operationen im Oktober 2023, so die UN-Nothilfebehörde OCHA. Allein …

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  • Frankreichs Justiz und das Völkerrecht: Warum das Urteil zu Assad ein Präzedenzfall ist

    Frankreichs Justiz und das Völkerrecht: Warum das Urteil zu Assad ein Präzedenzfall ist

    Die französische Cour de cassation hat am 25. Juli 2025 den internationalen Haftbefehl gegen Syriens Ex-Präsident Baschar al-Assad aufgehoben. Die Entscheidung fußt auf der völkerrechtlich anerkannten Immunität amtierender Staatsoberhäupter – auch wenn die politische und moralische Brisanz des Falls unübersehbar ist. Doch das Urteil hat eine doppelte Bedeutung: Es bestätigt einerseits die Schutzwirkung diplomatischer Immunität, öffnet andererseits aber auch Tür und Tor für eine künftige strafrechtliche Verfolgung Assads – nunmehr nicht mehr als Staatschef. Immunität über Verantwortung? Der Haftbefehl gegen Assad war im November 2023 von französischen Ermittlungsrichtern erlassen worden. Er bezog sich auf die mutmaßliche Mitverantwortung des damaligen Präsidenten für Chemiewaffenangriffe auf Ghouta bei Damaskus im August 2013, bei denen laut UN-Angaben mehr als 1.000 Zivilisten ums Leben kamen – ein mutmaßliches Kriegsverbrechen und Verstoß gegen das Chemiewaffenverbot. Frankreich hatte…

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