Schlagwort: Verteidigungsrechte

  • Straßburg prüft Sarkozys Beschwerde: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit der „Bismuth“-Affäre

    Straßburg prüft Sarkozys Beschwerde: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit der „Bismuth“-Affäre

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) markiert einen wichtigen prozessualen Schritt im Verfahren um den früheren französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy. Das Gericht hat seine Beschwerde im sogenannten „Abhör-“ oder „Bismuth“-Verfahren für zulässig erklärt. Damit ist jedoch weder eine Aufhebung seiner Verurteilung verbunden, noch lässt sich daraus eine Vorentscheidung über den Ausgang des Verfahrens ableiten. Zulässigkeit eröffnet die Prüfung in der Sache Mit der Zulässigkeitsentscheidung stellt der EGMR fest, dass die von Sarkozy vorgebrachten Rügen eine eingehende Prüfung verdienen. Nun wird das Gericht untersuchen, ob die französischen Behörden während des Strafverfahrens die Rechte gewährleistet haben, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt werden. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Frage, ob das anwaltliche Berufsgeheimnis ausreichend gewahrt wurde. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verwendung von Telefo…

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