Schlagwort: Versammlungsfreiheit

  • Paris verbietet Studentenprotest im Stadtzentrum – der Streit um die Demonstrationsfreiheit eskaliert

    Paris verbietet Studentenprotest im Stadtzentrum – der Streit um die Demonstrationsfreiheit eskaliert

    Die Pariser Polizeipräfektur untersagt dem Studentenbündnis Interfac Île-de-France einen Demonstrationszug vom Panthéon zum Sitz des Arbeitgeberverbands Medef. Als Begründung nennt sie schwere Ausschreitungen bei früheren Protesten und Sicherheitsrisiken in der Innenstadt. Die Organisatoren lehnen eine Ersatzroute am östlichen Stadtrand ab und kündigen rechtliche Schritte an. Der Konflikt wirft grundsätzliche Fragen über die Grenzen staatlicher Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auf.

    Paris, 3. November 2026, Stand: 8 Uhr

    In Frankreich verschärft sich der Konflikt zwischen den Sicherheitsbehörden und der studentischen Protestbewegung. Die Pariser Polizeipräfektur hat am Montag den für Dienstag, den 3. November, angemeldeten Demonstrationszug des Hochschulbündnisses Interfac Île-de-France auf der vorgesehenen Strecke durch das Zentrum der Hauptstadt untersagt. Stattdessen sollen die Teilnehmer auf eine Route entlang der östlichen Stadtgrenze ausweichen. Die Organisatoren sehen darin eine unzulässige Einschränkung ihres Demonstrationsrechts und wollen das Verwaltungsgericht anrufen.

    Die Auseinandersetzung fällt in eine politisch sensible Phase. Nach den Herbstferien nehmen Schüler und Studierende ihre Proteste gegen die Bildungs- und Hochschulpolitik wieder auf. Gleichzeitig bereiten Gewerkschaften eine landesweite Mobilisierung für höhere Kaufkraft vor. Paris steht damit vor einer Woche, in der soziale Forderungen, öffentliche Sicherheit und verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsrechte unmittelbar aufeinandertreffen.

    Vom Panthéon zum Arbeitgeberverband: Eine bewusst gewählte Route

    Die ursprünglich angemeldete Demonstration sollte am Panthéon im fünften Arrondissement beginnen und nach rund 4,7 Kilometern vor dem Sitz des französischen Arbeitgeberverbands Medef an der Avenue Bosquet im siebten Arrondissement enden. Vorgesehen war ein Zug über den Boulevard Saint-Michel, Port-Royal, Montparnasse und den Boulevard des Invalides.

    Die Wahl dieser Strecke war politisch keineswegs zufällig. Das Panthéon gehört zu den symbolträchtigsten Orten der Französischen Republik. Es steht für republikanische Werte, nationale Erinnerung und das Selbstverständnis eines Staates, der Freiheit und staatsbürgerliche Gleichheit zu seinen Grundprinzipien zählt.

    Der Medef wiederum repräsentiert einen wesentlichen Teil der organisierten Arbeitgeberinteressen Frankreichs. Mit einem Demonstrationszug zwischen diesen beiden Orten hätten die Studierenden ihren Protest gegen die Bildungspolitik mit einer breiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzung über wirtschaftliche Macht, öffentliche Investitionen und soziale Verteilung verbunden.

    Interfac versteht sich als gemeinsames Mobilisierungsbündnis von Studierenden verschiedener Hochschulen der Region Île-de-France. Bereits in der vergangenen Woche hatte es beschlossen, die Proteste fortzusetzen. Die bislang angekündigten Zugeständnisse der Regierung reichen den Organisatoren nicht aus.

    Die Auseinandersetzung um den Demonstrationsweg betrifft deshalb mehr als eine verkehrstechnische Frage. Die Wahl von Ausgangspunkt, Ziel und Strecke gehört zur politischen Aussage einer öffentlichen Versammlung. Eine Verlagerung an den Stadtrand verändert nicht nur ihre Sichtbarkeit, sondern auch den symbolischen Bezug zum Adressaten des Protests.

    Sicherheitsbehörden verweisen auf eine Serie von Ausschreitungen

    Die Polizeipräfektur begründet ihre Entscheidung mit der angespannten Sicherheitslage nach mehreren Demonstrationen im Oktober. Seit dem 17. Oktober seien wiederholt Plünderungen und schwere Ausschreitungen registriert worden. Auch bei den Protesten vom 24. und 31. Oktober sei es zu Gewalt gekommen.

    Besonders schwer wiegt aus Sicht der Behörden der Vorwurf, dass Sicherheitskräfte am vergangenen Samstag unter anderem mit Brandsätzen angegriffen worden seien. Hinzu komme die erhebliche Beanspruchung der Polizeieinheiten durch die zahlreichen Einsätze der vergangenen Wochen.

    Die Präfektur verweist ausserdem auf die besonderen örtlichen Verhältnisse am Panthéon. Das Monument zieht zahlreiche Besucher an. Eine grössere Menschenansammlung könnte die Zugänge blockieren und polizeiliche Interventionen im Fall von Ausschreitungen erschweren.

    Anstelle des Innenstadtmarsches bietet die Behörde einen Demonstrationszug zwischen der Porte de Charenton und der Porte de Montreuil an. Die Strecke würde entlang der Boulevards des Maréchaux am östlichen Rand von Paris verlaufen. Dafür ist ein Zeitfenster von 12.30 bis 19 Uhr vorgesehen, mit einem möglichen Beginn des Zuges um 14 Uhr.

    Formal handelt es sich somit nicht um ein vollständiges Verbot jeder Demonstration des Bündnisses. Untersagt wird die beantragte Innenstadtstrecke, während eine räumlich verlegte Versammlung ermöglicht werden soll.

    Dieser Unterschied ist juristisch erheblich. Politisch bleibt er umstritten, weil die Ersatzroute den direkten Bezug zum Arbeitgeberverband Medef aufheben würde.

    Interfac setzt auf den Rechtsweg

    Das Studentenbündnis weist den Vorschlag zurück. «Wir akzeptieren diese Strecke nicht», erklärte Interfac-Mitglied Coppélia Moreau gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

    Moreau wirft den Behörden vor, Demonstrationen in Paris zunehmend grundsätzlich zu verhindern. Diese Darstellung geht über den konkreten Inhalt der aktuellen Verfügung hinaus. Die Präfektur hat für Dienstag eine alternative Strecke angeboten und damit die Möglichkeit einer Versammlung nicht vollständig ausgeschlossen.

    Interfac kündigte dennoch an, das Verbot vor dem Verwaltungsgericht anzufechten. Die Organisatoren können sich dabei auf eine frühere gerichtliche Entscheidung berufen.

    Am 22. Oktober hatte die Verwaltungsjustiz im Eilverfahren ein Verbot einer anderen Interfac-Demonstration ausgesetzt. Damals war ein Protestzug vom Krankenhaus Pitié-Salpêtrière zur Place de la Bastille vorgesehen.

    Allerdings führte die Entscheidung nicht zu einer reibungslosen Durchführung. Die Polizeipräfektur erklärte zunächst, ihr liege die gerichtliche Begründung noch nicht vor, und gestattete lediglich eine stationäre Kundgebung.

    Der Vorgang verdeutlicht die Schwierigkeiten kurzfristiger gerichtlicher Interventionen. Zwischen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, ihrer Zustellung und der praktischen Umsetzung durch die Sicherheitsbehörden können erhebliche Spannungen entstehen.

    Für das aktuelle Verbot war am Dienstagmorgen noch keine bestätigte gerichtliche Entscheidung bekannt.

    Die rechtliche Grenze zwischen Sicherheit und Freiheit

    Frankreichs Rechtsordnung schützt die Demonstrationsfreiheit als grundlegende öffentliche Freiheit. Sie ist eng mit der Meinungsfreiheit und der kollektiven politischen Willensbildung verbunden. Allerdings unterliegt ihre Ausübung den Anforderungen der öffentlichen Ordnung.

    Die französische Verwaltungsrechtsprechung verlangt, dass staatliche Beschränkungen geeignet, erforderlich und verhältnismässig sind. Bereits die klassische Entscheidung Benjamin des Conseil d’État aus dem Jahr 1933 begründete einen bis heute massgeblichen Grundsatz: Die Behörden dürfen eine öffentliche Veranstaltung nicht allein deshalb untersagen, weil Sicherheitsrisiken bestehen, wenn diese durch weniger einschneidende Massnahmen beherrscht werden können.

    Diese Linie hat der Conseil d’État in seiner Rechtsprechung immer wieder bestätigt, zuletzt auch am 23. Oktober 2026.

    Für die Beurteilung des Interfac-Verbots sind mehrere Fragen entscheidend. Erstens müssen die Behörden darlegen, weshalb gerade der angemeldete Demonstrationszug konkrete Gefahren für die öffentliche Ordnung mit sich bringt. Zweitens ist zu prüfen, ob diese Risiken durch Polizeibegleitung, Zugangsbeschränkungen oder eine begrenzte Anpassung der Route ausreichend vermindert werden könnten. Drittens muss berücksichtigt werden, welche Einsatzkräfte tatsächlich verfügbar sind.

    Frühere Ausschreitungen dürfen in die Gefahrenprognose einfliessen. Sie rechtfertigen jedoch nicht automatisch die Untersagung späterer Demonstrationen.

    Umgekehrt verpflichtet die Versammlungsfreiheit den Staat nicht, jede gewünschte Strecke unter allen Umständen zu genehmigen. Bei konkret belegten Gefahren können auch weitreichende Einschränkungen zulässig sein.

    Die zentrale juristische Frage lautet deshalb, ob die Verlagerung an den östlichen Stadtrand angesichts der Sicherheitslage notwendig und angemessen ist oder ob mildere Massnahmen ausgereicht hätten.

    Eine Protestbewegung mit breiteren gesellschaftlichen Forderungen

    Der Konflikt um die Demonstrationsroute ist Teil einer grösseren Auseinandersetzung über Frankreichs Bildungs- und Sozialpolitik.

    Nach den Herbstferien wollen Schüler- und Studentenorganisationen ihre Mobilisierung fortsetzen. Für Dienstag sind weitere Blockaden von Schulen und Hochschulen angekündigt. Am Donnerstag, dem 5. November, sollen sich junge Demonstrierende zudem an einer berufsübergreifenden Protestbewegung für mehr Kaufkraft beteiligen.

    Die Regierung versucht, die Unzufriedenheit durch Zugeständnisse einzudämmen. Zu den angekündigten Massnahmen gehören ein schrittweiser Ersatz des Hochschulzulassungssystems Parcoursup bis 2028, zusätzliche Stellen im Bildungswesen sowie weitere Studienplätze.

    Doch die beteiligten Jugendorganisationen halten die Zusagen für unzureichend. Ein Bündnis aus USL, Unef, Fage und Union étudiante fordert unter anderem zusätzliche Investitionen von zehn Milliarden Euro in Schulen und Hochschulen sowie die vollständige Abschaffung von Parcoursup.

    Hinter diesen Forderungen stehen strukturelle Probleme des französischen Bildungssystems. Dazu zählen die ungleichen Bildungschancen zwischen sozialen Gruppen, der Zugang zu begehrten Studiengängen und die Frage, ob die staatliche Finanzierung mit den wachsenden Anforderungen an Hochschulen und Schulen Schritt hält.

    Das Zulassungssystem Parcoursup ist dabei zu einem besonders sichtbaren Konfliktpunkt geworden. Seine Befürworter sehen darin ein Instrument zur Koordinierung der Studienplatzvergabe. Kritiker bemängeln mangelnde Transparenz, hohen Leistungsdruck und die Gefahr, bestehende soziale Unterschiede zu verstärken.

    Die Proteste verbinden damit hochschulpolitische Anliegen mit grundsätzlichen Fragen der sozialen Mobilität und der Verteilung öffentlicher Mittel.

    Auch die Gewerkschaften kritisieren die Unsicherheit

    Die Auseinandersetzung zwischen Demonstrierenden und Sicherheitsbehörden betrifft inzwischen nicht mehr allein die studentische Bewegung.

    Auch für die am Donnerstag geplante Pariser Demonstration stand der genaue Verlauf nach den zuletzt veröffentlichten Informationen noch nicht fest.

    CGT-Generalsekretärin Sophie Binet kritisierte die kurzfristige Unsicherheit. Veranstalter müssten frühzeitig wissen, welche Strecken genehmigt würden, um gemeinsam mit den zuständigen Behörden eine sichere Durchführung organisieren zu können.

    Das Argument verweist auf ein praktisches Problem des französischen Demonstrationsrechts. Die Sicherheitsbehörden benötigen ausreichend Zeit, um Risiken zu bewerten und Einsatzpläne zu erstellen. Zugleich sind die Organisatoren auf verbindliche Entscheidungen angewiesen, um Teilnehmer zu informieren und eigene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

    Je später die endgültige Festlegung einer Route erfolgt, desto schwieriger wird die Abstimmung zwischen beiden Seiten.

    Die Situation ist auch deshalb bedeutsam, weil Demonstrationen in Frankreich historisch eine zentrale Rolle bei gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen spielen. Von den Studentenprotesten des Mai 1968 über die grossen Arbeitskämpfe von 1995 bis zu den Auseinandersetzungen um die Rentenreform von 2023 gehört die Mobilisierung auf der Strasse zum politischen Repertoire der Republik.

    Dabei standen sich immer wieder zwei legitime staatliche Aufgaben gegenüber: der Schutz öffentlicher Sicherheit und die Gewährleistung politischer Freiheitsrechte.

    Der Streit um den Marsch vom Panthéon zum Medef fügt sich in diese Tradition ein, ohne dass die historischen Konflikte mit der heutigen Situation gleichgesetzt werden könnten.

    Ob die Interfac-Demonstration auf der ursprünglich angemeldeten Strecke stattfinden darf, hängt nun von der verwaltungsgerichtlichen Prüfung ab. Entscheidend wird sein, ob die Präfektur ihre Gefahrenprognose ausreichend konkret begründen kann und ob die angebotene Alternative den Anforderungen der Verhältnismässigkeit genügt.

    Über den Einzelfall hinaus steht eine grundsätzliche Frage im Raum: Wie weit dürfen Behörden den Ort eines politischen Protests verändern, ohne dessen öffentliche Wirkung wesentlich einzuschränken? Die Antwort darauf betrifft nicht nur die Studentenbewegung, sondern die praktische Ausübung eines zentralen demokratischen Freiheitsrechts in Frankreich.

    P. Tiko

  • Frankreichs Anti-Terror-Gesetze werden zur Gefahr für die Demonstrationsfreiheit

    Frankreichs Anti-Terror-Gesetze werden zur Gefahr für die Demonstrationsfreiheit

    Frankreichs Regierung steht unter dem Verdacht, Instrumente der Terrorismusbekämpfung gegen politische Aktivisten einzusetzen. Vor den landesweiten Protesten vom 31. Oktober wurden zahlreiche Menschen mit Aufenthaltsbeschränkungen belegt. Der Vorgang wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie weit darf ein demokratischer Staat gehen, um Proteste bereits im Vorfeld zu kontrollieren?

    Wenn aus Gefahrenabwehr politische Kontrolle wird

    Frankreich ist stolz auf seine republikanische Tradition. Das Recht, gegen die Regierung auf die Strasse zu gehen, gehört zum politischen Selbstverständnis des Landes. Umso schwerer wiegt der Vorwurf, das Innenministerium habe vor den Demonstrationen vom 31. Oktober 2026 Anti-Terror-Befugnisse genutzt, um Umweltaktivisten, Gewerkschafter und andere politische Gegner an der Teilnahme zu hindern.

    Nach Medienberichten waren mehrere Dutzend, möglicherweise knapp hundert Personen betroffen. Sie durften ihre Wohnorte zeitweise nicht verlassen, mussten sich bei Sicherheitsbehörden melden oder konnten bestimmte Versammlungen nicht besuchen. Eine abschliessende offizielle Zahl liegt bislang nicht vor.

    Besonders bemerkenswert ist die rechtliche Grundlage: Massnahmen, die ursprünglich zur Abwehr terroristischer Anschläge geschaffen wurden, kamen gegen Personen zum Einsatz, deren Aktivitäten nach Darstellung ihrer Anwälte vor allem im politischen Protest bestanden.

    Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, wäre dies mehr als eine fragwürdige Verwaltungspraxis. Es wäre eine Verschiebung der Grenze zwischen legitimer Gefahrenabwehr und staatlicher Kontrolle politischer Opposition.

    Das problematische Erbe des Ausnahmezustands

    Die französischen Sicherheitsgesetze sind ohne die Terroranschläge von 2015 kaum zu verstehen. Nach den Anschlägen von Paris erhielt der Staat weitreichende Befugnisse, um terroristische Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

    Mit dem Sicherheitsgesetz von 2017 wurden Teile dieser ausserordentlichen Instrumente in das reguläre Recht überführt. Dazu gehören die sogenannten MICAS, individuelle administrative Kontroll- und Überwachungsmassnahmen.

    Sie erlauben erhebliche Eingriffe in die Bewegungsfreiheit, ohne dass zuvor eine strafrechtliche Verurteilung erfolgen muss. Allerdings verlangt das Gesetz eine besonders schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, die mit terroristischen Aktivitäten zusammenhängt.

    Genau hier liegt das Problem.

    Eine radikale politische Überzeugung ist kein Terrorismus. Auch die Teilnahme an einer möglicherweise konfliktträchtigen Demonstration begründet für sich genommen keinen terroristischen Verdacht. Selbst gewaltsame Ausschreitungen müssen rechtlich von terroristischen Handlungen unterschieden werden.

    Wer diese Kategorien vermischt, riskiert, dass ausserordentliche Sicherheitsinstrumente schrittweise zu gewöhnlichen Mitteln politischer Ordnungspolitik werden.

    Rechtsstaatlichkeit braucht wirksame Kontrolle

    Besonders bedenklich erscheint die kurzfristige Zustellung einzelner Anordnungen. In Belfort soll ein Betroffener erst am späten Freitagabend erfahren haben, dass er während des Protestwochenendes seine Gemeinde nicht verlassen dürfe.

    Formal bleibt der Rechtsweg offen. Praktisch kann eine solche Verfügung jedoch ihre volle Wirkung entfalten, bevor ein Gericht darüber entscheidet.

    Hinzu kommt die Verwendung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, sogenannter notes blanches. Diese können im Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden, ohne dass sämtliche Quellen offengelegt werden. Gerade deshalb müssen Gerichte die Stichhaltigkeit solcher Angaben sorgfältig prüfen.

    Dass diese Kontrolle funktioniert, zeigte ein Fall in Poitiers, wo ein Verwaltungsgericht die Aufenthaltsbeschränkung eines Landwirts aufhob. Doch ein einzelner erfolgreicher Eilantrag beseitigt nicht das grundsätzliche Problem.

    Ein Freiheitsrecht, das erst nach dem Ende einer Demonstration gerichtlich wiederhergestellt wird, hat seinen unmittelbaren Zweck bereits verfehlt.

    Die Republik darf ihre eigenen Prinzipien nicht untergraben

    Der Staat hat selbstverständlich die Pflicht, Ausschreitungen zu verhindern und seine Bürger zu schützen. Die gewaltsamen Vorfälle bei den jüngsten Protesten zeigen, dass Sicherheitsbedenken nicht pauschal zurückgewiesen werden können.

    Doch gerade ein Rechtsstaat muss zwischen tatsächlicher Gefährdung und politischer Radikalität unterscheiden. Nicht jede oppositionelle Bewegung ist friedlich, aber ebenso wenig ist jede radikale Bewegung eine terroristische Organisation.

    Das Innenministerium muss deshalb nachvollziehbar darlegen können, weshalb in den einzelnen Fällen gerade Anti-Terror-Massnahmen erforderlich waren. Bislang ist der behauptete Missbrauch nicht abschliessend gerichtlich festgestellt.

    Frankreich steht damit vor einer Bewährungsprobe. Die Republik kann ihre Sicherheit nicht dauerhaft dadurch gewährleisten, dass sie ihre eigenen Freiheitsgarantien relativiert. Wer den Terrorismus bekämpfen will, muss verhindern, dass dessen rechtliche Bekämpfung zum Instrument gegen gewöhnlichen politischen Widerspruch wird.

    Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Regierung Proteste fürchtet. Entscheidend ist, ob sie bereit bleibt, sie zu ertragen.

    P. Tiko

  • Macron warnt vor neuem Protestsamstag: Frankreichs Innenstädte sollen geschützt werden

    Macron warnt vor neuem Protestsamstag: Frankreichs Innenstädte sollen geschützt werden

    Frankreich steht vor einem weiteren angespannten Protestwochenende. Präsident Emmanuel Macron will Demonstrationszüge auch am 31. Oktober aus den Innenstädten fernhalten. Nach den schweren Ausschreitungen Mitte Oktober räumt der Staatschef Fehler bei der Sicherheitsplanung ein. Zugleich wächst der politische Druck auf die Regierung, Antworten auf die sozialen Forderungen der Protestbewegung zu finden. Stand: 27. Oktober 2026 Die Spuren der Gewalt sind im Rathaus von Marseille noch immer sichtbar. Zerbrochene Scheiben, Schmierereien und eine beschädigte Marianne-Büste erinnern an die Ausschreitungen vom 17. Oktober. Bei einem Besuch in der südfranzösischen Hafenstadt besichtigte Präsident Emmanuel Macron gemeinsam mit Bürgermeister Benoît Payan die Schäden. Der Termin war zugleich eine politische Bestandsaufnahme vor einem weiteren schwierigen Protestsamstag. Für den 31. Oktober kündigte Macron verschärfte Sicherheitsvorkehrungen an. Angemeldete Demonstrationszüge sollen weiterhin außer…

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  • Wer Demonstrationen verbietet, schützt nicht die Demokratie – das sollte auch der Präfekt von Lyon wissen!

    Wer Demonstrationen verbietet, schützt nicht die Demokratie – das sollte auch der Präfekt von Lyon wissen!

    Kommentar

    Lyon hat ein Problem. Ein gewaltiges sogar. Aber offenbar glaubt die Präfektur des Département Rhône, man könne dieses Problem lösen, indem man einfach das Demonstrationsrecht auf Eis legt. Nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende sollen am Samstag sämtliche Demonstrationen in Lyon verboten werden. Das ist ungefähr so, als würde man nach einem Banküberfall das Bargeld abschaffen. Willkommen in einer Republik, die ihre Freiheit verteidigen will, indem sie sie vorsorglich einschränkt.

    Herr Präfekt, die Demokratie ist keine Schönwetterveranstaltung!

    Da haben wir also den Salat! Am vergangenen Samstag ziehen nach Behördenangaben rund 20 000 Menschen durch Lyon, um gegen die hohen Lebenshaltungskosten zu protestieren. Was als gesellschaftlicher Protest beginnt, endet teilweise in Gewalt, Plünderungen und Verwüstung.

    Mehr als 200 Geschäfte werden beschädigt, das Tourismusbüro an der Place Bellecour geht in Flammen auf, Polizisten werden verletzt, rund 200 Menschen werden im Laufe des Wochenendes festgenommen.

    Das ist keine Bagatelle. Das ist kriminell. Und wer Geschäfte plündert, Gebäude anzündet oder Menschen angreift, gehört vor Gericht. Punkt!

    Aber jetzt kommt die Präfektur und verkündet für Samstag, den 24. Oktober, ein Verbot sämtlicher Demonstrationen in Lyon.

    Sämtlicher Demonstrationen!

    Nicht nur der gewalttätigen Zusammenrottungen. Nicht nur jener Gruppen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für neue Ausschreitungen bestehen. Nein, nach der öffentlichen Ankündigung soll gleich die ganze Stadt zur demonstrationsfreien Zone werden.

    Herr Präfekt, geht’s eigentlich noch?

    Seit wann ist das Grundrecht auf friedlichen Protest eine Art staatlich gewährte Freizeitbeschäftigung, die man bei schlechtem Benehmen einiger Teilnehmer einfach streicht?

    Die französische Republik trägt die Worte Liberté, Égalité, Fraternité nicht deshalb auf ihren öffentlichen Gebäuden, damit die Behörden bei der ersten ernsthaften Belastungsprobe ausgerechnet die Liberté aus dem Programm nehmen.

    Wer randaliert, bekommt es mit der Polizei zu tun. Wer demonstriert, wahrt seine Rechte!

    Machen wir uns nichts vor: Die Ausschreitungen vom 17. Oktober waren schwerwiegend. Wer als Ladenbesitzer seine zerstörte Schaufensterscheibe betrachtet, interessiert sich zunächst herzlich wenig für verfassungsrechtliche Feinheiten.

    Und das ist verständlich.

    Wer morgens vor den Trümmern seiner wirtschaftlichen Existenz steht, hat ein Recht darauf, dass der Staat ihn schützt. Die Stadt Lyon hat Unterstützung angekündigt, die Métropole einen Hilfsfonds von zehn Millionen Euro für betroffene Gewerbetreibende.

    Alles richtig. Alles notwendig.

    Aber seit wann folgt daraus, dass friedliche Bürger ihre politischen Rechte verlieren müssen?

    Ein Demonstrant ist kein Plünderer. Ein Gewerkschafter ist kein Brandstifter. Und ein Bürger, der gegen steigende Preise protestiert, ist nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko!

    Das sollte eigentlich zum kleinen Einmaleins eines demokratischen Rechtsstaates gehören.

    Doch in Frankreich scheint man zunehmend einer anderen Logik zu folgen: Weil einige Menschen gewalttätig werden könnten, sollen vorsorglich alle zu Hause bleiben.

    Wie praktisch!

    Dann muss man nicht mehr mühsam zwischen friedlichen Demonstranten und gewalttätigen Störern unterscheiden. Dann muss man keine differenzierten Sicherheitskonzepte entwickeln. Dann erklärt man das Problem kurzerhand zur verbotenen Veranstaltung.

    Das ist keine überzeugende Demonstration staatlicher Stärke. Das ist der Verdacht administrativer Bequemlichkeit.

    Und bevor jetzt jemand empört aufschreit: Selbstverständlich darf der Staat Demonstrationen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Niemand verlangt, dass die Polizei tatenlos zusieht, wenn eine Innenstadt auseinandergelegt wird.

    Aber zwischen einem gezielten Eingriff und einem pauschalen Verbot liegt ein ziemlich großer Unterschied.

    Er heißt: Rechtsstaat.

    Frankreich hat einen Conseil d’État – und der ist kein Dekorationsartikel!

    Vielleicht sollte man in der Präfektur des Rhône gelegentlich einen Blick in die französische Rechtsprechung werfen.

    Der Conseil d’État hat am 4. Dezember 2023 in einer Entscheidung zu Demonstrationsverboten klargestellt, dass solche Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein müssen.

    Das ist keine unverbindliche Empfehlung für besonders grundrechtsfreundliche Sonntage. Das ist ein rechtsstaatlicher Maßstab.

    Ein Verbot muss das letzte Mittel sein. Zuvor sind weniger einschneidende Möglichkeiten zu prüfen: andere Demonstrationsrouten, zeitliche Begrenzungen, gezielte Sicherheitsmaßnahmen.

    Und genau hier beginnt das Problem von Lyon.

    Warum soll eine friedliche Kundgebung grundsätzlich unmöglich sein, wenn beispielsweise ein veränderter Versammlungsort, eine andere Route oder ein massives Polizeiaufgebot das Risiko begrenzen könnten?

    Warum sollen Menschen, die gegen die hohen Lebenshaltungskosten demonstrieren wollen, dieselben Konsequenzen tragen wie diejenigen, die vergangene Woche Geschäfte geplündert haben?

    Natürlich kennen wir die vollständigen Verordnungen noch nicht. Ihre genauen Zeiten, räumlichen Grenzen, Ausnahmen und Begründungen sind entscheidend. Deshalb lässt sich derzeit nicht seriös behaupten, das Verbot sei bereits nachweislich rechtswidrig.

    Aber politisch darf man sehr wohl fragen, ob die Präfektur die richtige Antwort auf eine gefährliche Lage gefunden hat.

    Denn nicht alles, was eine Verwaltung rechtlich begründen kann, ist deshalb auch politisch klug.

    Monsieur Macron, Freiheit ist kein Luxus für ruhige Zeiten!

    Und dann ist da noch Emmanuel Macron.

    Der französische Präsident hat sich angesichts der jüngsten Gewalt für Beschränkungen weiterer Demonstrationen ausgesprochen. Alternative Routen für bestimmte Versammlungen, Verbote für andere.

    Nun ist es die Aufgabe eines Präsidenten, für öffentliche Sicherheit einzutreten. Darüber muss niemand streiten.

    Aber Herr Macron, erinnern Sie sich vielleicht noch daran, dass Frankreich eine Republik ist, deren politische Identität ganz wesentlich aus dem Widerstand gegen staatliche Willkür entstanden ist?

    1789? Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte? Freiheit als grundlegendes Prinzip?

    Klingelt da etwas?

    Artikel 11 der Erklärung von 1789 schützt die freie Mitteilung von Gedanken und Meinungen. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wird in Frankreich durch weitere verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Garantien geschützt, insbesondere durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

    Diese Rechte sind nicht grenzenlos. Aber sie sind auch keine freundliche Leihgabe der Exekutive.

    Gerade wenn die politische Stimmung aufgeheizt ist, müssen sie etwas wert sein.

    Eine Demokratie, die Protest nur dann duldet, wenn er geräuschlos, bequem und vollkommen risikofrei bleibt, hat den Sinn politischer Freiheit nicht verstanden.

    Und übrigens: Dass in Paris eine Demonstrationsroute zwischen Bastille und Nation vorgesehen ist, während Lyon ein umfassendes Verbot ankündigt, zeigt doch gerade, dass unterschiedliche Sicherheitskonzepte möglich sind.

    Weshalb soll das, was in der Hauptstadt unter Auflagen möglich ist, in Lyon grundsätzlich ausgeschlossen sein?

    Darauf schulden die Verantwortlichen eine überzeugende Antwort.

    Eine Republik, die Angst vor ihren Bürgern hat, hat ein größeres Problem als ein paar zerbrochene Schaufenster

    Wissen Sie, was an dieser ganzen Geschichte besonders ärgerlich ist?

    Dass ausgerechnet die Gewalttäter am Ende den größten politischen Erfolg verbuchen könnten.

    Denn wenn ein paar hundert Randalierer ausreichen, um Zehntausenden friedlichen Menschen die Möglichkeit zum Protest zu nehmen, dann haben die Gewalttäter faktisch ein Vetorecht über die Versammlungsfreiheit erhalten.

    Herzlichen Glückwunsch!

    Dann muss man künftig nur noch genügend Schaufenster einschlagen, und schon erledigt die Verwaltung den Rest.

    Das ist doch absurd!

    Der Staat darf sich nicht von Gewalttätern diktieren lassen, ob friedliche Bürger ihre Rechte wahrnehmen können.

    Und er darf erst recht nicht ausgerechnet jene Menschen bestrafen, die sich an die Regeln halten.

    Es geht hier um mehr als einen Samstag in Lyon. Es geht um ein gefährliches politisches Prinzip: Sicherheit wird nicht mehr allein durch die Bekämpfung konkreter Gefahren hergestellt, sondern zunehmend durch die vorsorgliche Einschränkung von Freiheit.

    Heute trifft es Demonstranten gegen hohe Lebenshaltungskosten. Morgen vielleicht streikende Arbeitnehmer. Übermorgen möglicherweise andere gesellschaftliche Gruppen, deren Protest einer Regierung gerade ungelegen kommt.

    Nein, daraus folgt nicht, dass Frankreich auf dem Weg in eine Diktatur wäre. Solche Vergleiche wären maßlos.

    Aber demokratische Freiheiten werden nicht erst dann beschädigt, wenn sie vollständig abgeschafft sind. Sie verlieren bereits an Substanz, wenn ihre Ausübung immer stärker von der Risikobereitschaft staatlicher Behörden abhängt.

    Und deshalb, Monsieur Guyot, Präfekt des Rhône, sollte eines klar sein:

    Ihre Aufgabe besteht darin, das Demonstrationsrecht zu schützen und Gewalttäter zu stoppen. Nicht darin, das Demonstrationsrecht zu stoppen, weil Sie Gewalttäter fürchten!

    Schützen Sie die Geschäfte. Schützen Sie die Passanten. Schützen Sie die Polizisten. Nehmen Sie Brandstifter fest. Stellen Sie Plünderer vor Gericht.

    Aber lassen Sie friedliche Menschen demonstrieren, soweit dies mit verhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.

    Denn die Demokratie braucht keinen Staat, der ihr aus Angst vor Unruhen den Mund verbietet.

    Sie braucht einen Staat, der stark genug ist, Freiheit auch dann auszuhalten, wenn sie unbequem wird.

    Wer die Demokratie schützen will, indem er demokratische Grundrechte pauschal einschränkt, sollte sich dringend fragen, was er da eigentlich noch schützt.

    Und das, Herr Präfekt, sollte man in Lyon eigentlich wissen!

    P.T.

  • Macron will Demonstrationen einschränken – Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht soll die Grenzen der Staatsmacht klären

    Macron will Demonstrationen einschränken – Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht soll die Grenzen der Staatsmacht klären

    Frankreich steht vor einem juristischen Konflikt über die Versammlungsfreiheit. Nach den Ausschreitungen vom 17. Oktober will Präsident Emmanuel Macron Demonstrationen stärker beschränken. Gewerkschaftlich organisierte Protestzüge sollen weiterhin möglich sein, andere Kundgebungen dagegen weitgehend untersagt werden. Zwei Organisationen haben deshalb den Conseil d’État, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, angerufen. Der Streit berührt eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf der Staat im Namen der öffentlichen Sicherheit in demokratische Freiheitsrechte eingreifen? Juristischer Widerstand gegen Macrons Ankündigungen Am Donnerstagabend, dem 22. Oktober, reichten die Vereinigung zur Verteidigung der verfassungsmässigen Freiheiten (Adelico) und die Richtergewerkschaft Syndicat de la magistrature einen Eilantrag beim Conseil d’État ein. Sie verlangen die Aussetzung der angekündigten Einschränkungen und entsprechender Anweisungen an die Behörden. Auslöser waren Äusserungen Macrons nach…

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  • Frankreich vor dem nächsten Protestsamstag: Die Regierung setzt auf Verbote, die Opposition verlangt politische Antworten

    Frankreich vor dem nächsten Protestsamstag: Die Regierung setzt auf Verbote, die Opposition verlangt politische Antworten

    Frankreich steht vor einer erneuten Bewährungsprobe. Nach den gewaltsamen Ausschreitungen vom 17. Oktober untersagen die Behörden in mehreren Städten Demonstrationen oder schränken das Versammlungsrecht erheblich ein. Premierminister Sébastien Lecornu lädt unterdessen die Parteispitzen zu Krisengesprächen nach Matignon. Doch während die Regierung über öffentliche Sicherheit und staatliche Autorität sprechen will, fordert die Opposition Antworten auf die sozialen Ursachen der Proteste. Der Konflikt offenbart ein grundsätzliches Problem: Polizeiliche Massnahmen können Ausschreitungen begrenzen, aber keine politische Vertrauenskrise lösen. Paris, 22. Oktober 2026 – Stand am Donnerstagvormittag Zwei Tage vor einer weiteren landesweiten Protestmobilisierung wächst der Druck auf die französische Regierung. In Paris, Lyon und anderen Städten haben die Präfekturen Demonstrationsverbote verhängt. Weitere Einschränkungen gelten bereits für Samstag, den 24. Oktober. Die Behörden begründen ihre En…

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  • Gesetz « Ripost »: Der französische Staat will Rave-Partys härter bestrafen

    Gesetz « Ripost »: Der französische Staat will Rave-Partys härter bestrafen

    Mit dem Gesetzesprojekt « Ripost», das seit dem 18. Mai 2026 im französischen Senat beraten wird, will die Regierung ihre Antwort auf verschiedene Formen sogenannter «Alltagsstörungen» deutlich verschärfen. Im Fokus stehen unter anderem illegale Straßenrennen, der Einsatz von Feuerwerksmörsern gegen Einsatzkräfte, der Missbrauch von Lachgas, Drogenhandel – und nicht zuletzt nicht angemeldete Raves sowie Free-Partys. Das Vorhaben, das die Regierung am 25. März eingebracht hat, soll den staatlichen «gesetzgeberischen Werkzeugkasten» erweitern und auf Phänomene reagieren, die nach Auffassung der Exekutive stark zugenommen haben. Besonders deutlich fällt die geplante Verschärfung bei Free-Partys aus. Die Organisation eines illegalen Musiktreffens soll künftig als Straftat gelten und mit bis zu zwei Jahren Haft sowie 30.000 Euro Geldstrafe geahndet werden können. Zudem haben die Senatoren in der Ausschussberatung die Schwelle gesenkt, ab der eine Veranstaltung bei der Präfektur angemeldet w…

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  • Neonazis marschierten durch Paris – Scharfe Kritik an Regierung und Justiz

    Neonazis marschierten durch Paris – Scharfe Kritik an Regierung und Justiz

    Ein Samstag im Mai, mitten in Paris. Die Sonne scheint, Touristen flanieren an der Seine – und rund tausend Rechtsextreme ziehen mit keltischen Kreuzen, martialischen Sprüchen und teils offenem Nazi-Gehabe durch die Straßen. Was nach einem düsteren Kapitel der Vergangenheit klingt, war Realität am 10. Mai 2025. Organisiert wurde der Aufmarsch vom sogenannten „Comité du 9 mai“, einer neofaschistischen Gruppe, die jährlich den Tod eines Aktivisten der extremen Rechten von 1994 glorifiziert. Doch in diesem Jahr ist etwas anders. Während die Bilder des Aufmarschs durchs Netz kursieren, entbrennt eine landesweite Debatte – über Meinungsfreiheit, staatliches Wegsehen und die scheinbare Ohnmacht gegenüber dem Hass auf offener Straße.

    Justiz soll ermitteln – doch warum erst jetzt? Innenminister Bruno Retailleau zeigte sich angesichts der martialischen Szenen besorgt. Mehr noch: Er kündigte an, die Justiz einzuschalten. Videos ze…

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