Schlagwort: Vermietung

  • Paris 2024: Airbnb erobert die Olympischen Spiele

    Paris 2024: Airbnb erobert die Olympischen Spiele

    Die Olympischen Spiele 2024 stehen vor der Tür, und Paris bereitet sich intensiv auf das Mega-Event vor. Neben dem sportlichen Trubel gibt es auch im Bereich der Unterkünfte einige spannende Entwicklungen. Airbnb, die beliebte Plattform für Ferienwohnungen, hat kürzlich beeindruckende Zahlen veröffentlicht und zeigt, wie sehr die Olympischen Spiele den Markt beeinflussen. Airbnb auf Rekordkurs […]

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  • Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat einen Aufruf gestartet und fordert die Besitzer von Zweitwohnsitzen oder vermieteten Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung abzugeben. 34 Millionen Eigentümer sind davon betroffen.

    Hausbesitzer aufgepasst: Die Wohnsteuer ist noch nicht ganz verschwunden. Zwar werden Hauptwohnsitze bald nicht mehr besteuert, aber Mietobjekte und Zweitwohnsitze sind nach wie vor von der Wohnsteuer betroffen. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen fordert die Eigentümer dieser Art von Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung auszufüllen und so den Steuerbehörden alle Gebäude zu melden, die möglicherweise besteuert werden könnten.

    Nach Angaben der Steuerbehörde sind etwa 34 Millionen Eigentümer und 73 Millionen Immobilien betroffen. Keller und Parkplätze sind von dieser Steuer ausgenommen.

    Privatpersonen, die einen Zweitwohnsitz oder ein Mietobjekt in Frankreich besitzen, müssen auf die Website „impots.gouv.fr“ gehen und sich in ihre „espace particulier“ einloggen. Dort gibt es den Menüpunkt „Immobilien“, unter dem man die Erklärung ausfüllen kann.

    Auf der Website der Generaldirektion für öffentliche Finanzen werden Antworten auf häufig gestellte Fragen bereitgestellt, um Eigentümer bei ihren Angaben zu unterstützen. Eigentümer müssen für jede der betroffenen Immobilien angeben, wie sie genutzt werden, die Namen der Bewohner, wenn die Immobilie vermietet ist, und die betreffenden Zeiträume eintragen.