Schlagwort: Verkehrsregeln

  • Ardèche verschärft Strafen für Handy-Nutzung am Steuer

    Ardèche verschärft Strafen für Handy-Nutzung am Steuer

    Wer in der Ardèche künftig mit dem Smartphone in der Hand am Steuer erwischt wird, muss mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen als bisher. Der Präfekt des Départements, Benoît Trévisani, hat eine Maßnahme verteidigt, die in Frankreich bereits für Diskussionen sorgt: Seit dem 1. Juni kann die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt nicht nur ein Bußgeld und Punkteverlust nach sich ziehen, sondern auch eine sofortige Aussetzung des Führerscheins. Für den Präfekten steht die Begründung außer Frage. Die Zahl der Verkehrstoten in der Ardèche hat ein besorgniserregendes Niveau erreicht. Bereits in den ersten Monaten des Jahres verloren 19 Menschen auf den Straßen des Départements ihr Leben. Damit wurde schon jetzt die Gesamtzahl der Todesopfer des Vorjahres erreicht. Aus Sicht der Behörden reicht es daher nicht mehr aus, lediglich auf bestehende Sanktionen zu setzen. Die Ardèche zählt zu den ländlich geprägten Regionen Frankreichs. Viele Menschen sind auf das Auto angewiesen, öffen…

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  • Wenn der Hochzeitskorso zur Gefahr wird: Mulhouse setzt ein Zeichen – und verweigert Hochzeit

    Wenn der Hochzeitskorso zur Gefahr wird: Mulhouse setzt ein Zeichen – und verweigert Hochzeit

    Es sollte der schönste Tag ihres Lebens werden. Doch in Mulhouse kam es anders. Am Samstag, dem 21. Juni 2025, hat die Stadtverwaltung einen drastischen Schritt unternommen: Sie sagte eine geplante Hochzeitszeremonie kurzerhand ab – wegen des gefährlichen Verhaltens des Hochzeitskorsos im Vorfeld. Was war passiert? Mehrere Fahrzeuge des Korsos fuhren im Stadtzentrum über Tramgleise, ignorierten Einbahnstraßen, rasten mit überhöhter Geschwindigkeit durch belebte Straßen. Rund 20 Ordnungswidrigkeiten wurden von der Polizei registriert – eine gefährliche Mischung aus Leichtsinn und Rücksichtslosigkeit. Und Mulhouse reagierte. Entschieden. Unmissverständlich. Ein Fest – aber keine Narrenfreiheit „Es ist ein Festtag, aber das bedeutet nicht, dass man sich über die Verkehrsregeln hinwegsetzen darf“ – so lautete sinngemäß die Botschaft aus dem Rathaus. Hochzeitsfeiern gehören zu den schönsten Momenten des Lebens. Doch sie verlieren ihren Glanz, wenn sie andere in Gefahr bringen. Die Botschaft…

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  • Weniger Wut, mehr Rücksicht: Wie Frankreichs Autofahrer 2025 (etwas) entspannter unterwegs sind

    Weniger Wut, mehr Rücksicht: Wie Frankreichs Autofahrer 2025 (etwas) entspannter unterwegs sind

    Französische Straßen könnten 2025 ein wenig sicherer geworden sein – zumindest, wenn man der aktuellen Umfrage zur verantwortungsvollen Fahrweise der Fondation Vinci Autoroutes Glauben schenkt. Die jüngsten Ergebnisse zeigen: Die Zahl der gemeldeten Verkehrsdelikte und gefährlichen Fahrmanöver ist rückläufig. Ein kleiner, aber spürbarer Schritt in Richtung zivilisierterer Verkehrskultur. Doch was steckt wirklich hinter diesen Zahlen? Weniger Handy, mehr Aufmerksamkeit? Die Nutzung von Smartphones oder GPS-Geräten während der Fahrt bleibt weit verbreitet – drei Viertel aller französischen Fahrer greifen laut Studie weiterhin am Steuer zum Handy. Immerhin: Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Auch das Telefonieren am Steuer geht zurück, von 65 auf 61 Prozent. Dennoch, so betont Bernadette Moreau von der Fondation Vinci Autoroutes: „Zwei Sekunden Ablenkung bei Tempo 130 – das sind 72 Meter blindes Fahren.“ Man stelle sich vor, man läuft blindlings 70 Meter durch eine ü…

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  • Vorsicht auf französischen Straßen: Neue Schilder und neue Regeln…

    Vorsicht auf französischen Straßen: Neue Schilder und neue Regeln…

    Die Straßenverkehrsordnung hat sich im Jahr 2023 in Frankreich geändert. Neue Schilder tauchen auf und neue Regeln treten in Kraft. Was man wissen muss, um kein Bußgeld zu bekommen.

    An den Straßenrändern vor allem der großen Metropolen Frankreichs sind neue Schilder aufgetaucht. Und es gibt Änderung der Straßenverkehrsordnung, die jeder Autofahrer kennen sollte, die auf einen Erlass vom 13. Juni 2022 zurückgeht.

    Erste Neuerung: die gemischte Fußgänger- und Radfahrerampel. Sie regelt die Überquerung einer Kreuzung zu Fuß oder mit dem Fahrrad. So wie es die bekannten roten oder grünen Männchen gibt, wird ein Fahrrad in denselben Farben auf Ampeln auftauchen, die sich in der Nähe eines Radwegs oder Fußgängerüberwegs befinden.

    Eine weitere Änderung im Jahr 2023 ist ein Zeitzähler an der Fussgängerampel. Fußgänger werden so genau wissen, wie lange sie noch warten müssen, bevor sie die Straße überqueren können. Das Gerät wird derzeit in Straßburg (Bas-Rhin), Vannes (Morbihan) und Neuilly-sur-Seine (Hauts-de-Seine) getestet – mit positivem Feedback.

    Ein neues Schild betrifft Tunnel und soll Autofahrer über den Sicherheitsabstand zu informieren, der in Tunneln einzuhalten ist. Die Schilder gibt es in zwei Versionen: eine mit zwei Autos und eine mit einem Auto und einem LKW. Diese Schilder werden derzeit am Tunnel von Foix in der Ariège erprobt.

    Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
    Abgesehen von diesen Schildern gab es 2023 in Frankreich eine Änderung bei den Vorfahrtsregeln. In Tempo-30-Zonen, in denen es Radwege gibt, gilt die Rechts-vor-Links-Regel nicht mehr. Auf betroffenen Straßen, auf denen die automatische Vorfahrt nicht mehr gilt, müssen dann allerdings „Stopp“- oder „Vorfahrt gewähren“-Schilder aufgestellt werden.

    Radfahrer dürfen jetzt an einer Kreuzung rechts abbiegen, auch wenn die Ampel für Autofahrer noch rot ist. Aber Vorsicht: Dieses Manöver ist nur erlaubt, wenn an der Kreuzung ein Schild mit einem gelben Fahrradpiktogramm und einem Pfeil angebracht ist.

    In den nächsten Monaten werden, wie Innenminister Gérald Darmanin angekündigt hat, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 5 km/h keine Punkte mehr verteilt beziehungsweise abgezogen. Das Bußgeld wird allerdings weiterhin zu zahlen sein: 135 € in Städten und 68 € außerhalb von Ortschaften.

  • Radarfallen und Bußgelder: Können Sie in ganz Europa geblitzt und bestraft werden?

    Radarfallen und Bußgelder: Können Sie in ganz Europa geblitzt und bestraft werden?

    Planen Sie, im Urlaub mit dem Auto durch Europa zu fahren? Dann sollten Sie wissen, dass ein französisches oder deutsches Nummernschild Sie nicht vor einer Strafe bewahren wird, wenn Sie in anderen Ländern die Straßenverkehrsordnung missachten.

    Was passiert, wenn ich in Europa ein Verkehrsdelikt begehe? An wen muss ich das Bußgeld zahlen? Diese Fragen stellen sich Touristen, die einen Urlaub in unseren europäischen Nachbarländern planen. Da die Urlaubseuphorie oft dazu führt, dass die Autofahrer die Verkehrsregeln nicht mehr so genau nehmen, ist es nicht ungewöhnlich, dass auch einige Verstöße im Ausland begangen werden.

    „Cross Border“: Die EU-Richtlinie zu Verkehrsdelikten
    Die 2015 verabschiedete EU-Richtlinie „Cross Border“ soll den „grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit und damit die Durchsetzung von Sanktionen“ erleichtern. Wenn also ein europäisches Fahrzeug gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten auf die Zulassungsdaten eines anderen Staates zugreifen, um den Autobesitzer zu identifizieren und den Strafzettel direkt an seinen Wohnsitz zu senden.

    Frankreich zum Beispiel hat mit den folgenden Ländern Abkommen über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über diese Art von Verstößen unterzeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. Auch mit der Schweiz wurde ein bilaterales Abkommen unterzeichnet.

    Welche Verkehrsdelikte sind betroffen?

    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
    • Überfahren einer roten Ampel
    • Fahren unter Alkoholeinfluss
    • Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
    • Nichttragen eines Helms
    • Fahren auf einer verbotenen Fahrspur
    • Benutzung eines Mobiltelefons (oder eines anderen Kommunikationsgeräts) beim Führen eines Fahrzeugs.

    Strafzettel wegen Falschparkens sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen!

    Wenn ein Verstoß gemäß der obigen Liste in einem europäischen Staat begangen wird, gelten die Vorschriften dieses Staates, insbesondere was die Höhe des Bußgeldes oder die Verfahren zur Strafverfolgung betrifft. Je nach Land sind die Sanktionen unterschiedlich: sofortige Zahlung eines Bußgelds, Verpflichtung zur Hinterlegung einer Kaution, Stilllegung des Fahrzeugs, Abschleppen des Fahrzeugs, Einbehaltung oder Aussetzung des Führerscheins. Beachten Sie, dass sich die letztgenannte Maßnahme nur auf das Land bezieht, in dem der Verstoß begangen wurde, und nicht auf Ihr Heimatland. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt also nur in dem Land, in dem der Verstoß stattgefunden hat.

    Wenn der Verkehrsverstoß nicht zu einer polizeilichen Feststellung vor Ort führt, wird Ihnen ein Schreiben zugestellt, in dem Sie über Ihren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Art, Ort, Datum und Uhrzeit), die entsprechenden Sanktionen (Höhe des Bußgelds, Art und Zeitpunkt der Zahlung) und das Einspruchsverfahren informiert werden. Wenn Sie sich weigern, das Bußgeld zu zahlen, riskieren Sie hohe Verzugszinsen, den Entzug der Fahrerlaubnis in dem betreffenden Land oder – im Falle der Schweiz – sogar eine Gefängnisstrafe.

    Das Recht auf Anfechtung
    Nach europäischen Bestimmungen haben Sie das Recht, einen Bußgeldbescheid wegen eines im Ausland begangenen Verkehrsverstoßes anzufechten. Dieses Verfahren wird jedoch selten eingeleitet: Zunächst müssen Sie eine örtliche Adresse angeben, dann müssen die dortigen Behörden das Verfahren fortsetzen, was sie jedoch kaum tun, da es sich um ein langwieriges und teures Verfahren handelt. Dadurch wird die Eintreibung des Bußgeldes unsicher.

    Wenn das Verfahren jedoch fortgesetzt wird, müssen Sie sich vor einem Gericht in dem betreffenden Land erscheinen. Beachten Sie auch, dass die Verwaltungsunterlagen im Zusammenhang mit dem Anfechtungsverfahren in der Sprache des Landes verfasst werden müssen, in dem der Verstoß begangen wurde, ebenso wie die Verteidigungsschrift. Es ist daher in den allermeisten Fällen notwendig, einen Anwalt vor Ort zu beauftragen.

  • Die neuen französischen Verkehrsregeln

    Die neuen französischen Verkehrsregeln

    In den letzten Monaten wurden in Frankreich mehrere neue Regeln für den Straßenverkehr erlassen. Was man wissen muss.

    Schilder, die die Benutzung eines Tempomats verbieten, werden ab dem 1. Oktober abgeschafft.

    Außerdem wird ab Oktober auf der Straße vor Bahnübergängen eine schachbrettartige Markierung angebracht, um die Häufigkeit von Unfällen zu verringern. Dies soll den Autofahrern helfen, besser zu erkennen, wo sie nicht halten können, insbesondere wenn sie in diesem Bereich durch den Verkehr blockiert werden.

    Für Fahrer von Elektrofahrzeugen: Ab dem 1. Oktober müssen Elektrofahrzeuge, die vor einer öffentlichen Ladestation geparkt sind, angeschlossen sein und geladen werden – die Fahrer dürfen diese Plätz nicht einfach als zusätzlichen Parkplatz nutzen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 58 €.

    Am 1. September bereits traten neue Gesetze in Kraft, die die Zulassung von mehr autonomen Fahrzeugen auf den französischen Straßen ermöglichen, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Diese Regeln betreffen insbesondere „halbautonome Fahrzeuge der Stufe 3“ (auf einer Skala von 1 bis 5). Solche Fahrzeuge können entweder mit einem Fahrer oder automatisch betrieben werden. Frankreich ist jedoch noch weit davon entfernt, unbemannte Fahrzeuge auf den Straßen zuzulassen, und es sei darauf hingewiesen, dass bisher nur ein einziges halbautonomes Fahrzeug für den Einsatz zugelassen wurde – die Mercedes S-Klasse. Mehrere andere Hersteller haben aber ebenfalls angekündigt, dass sie ihre eigenen Versionen auf den Markt bringen wollen.

    Mehrere Städte haben Vorschriften für Umweltzonen eingeführt oder erweitert. Die schadstoffreichsten Fahrzeuge werden auf der Grundlage des Crit’Air-Plakettensystems aus bestimmten Gebieten verbannt. Alle Fahrzeuge in Frankreich müssen eine Crit’Air-Plakette an der Windschutzscheibe haben, die je nach Schadstoffausstoß eine Nummer von 1-5 trägt.

    In Marseille zum Beispiel sind Fahrzeuge mit Crit’Air 5 in einem Teil des Stadtzentrums verboten. Das Gesetz trat am 1. September in Kraft, die Polizei wird aber erst ab dem 1. Oktober Bußgelder ausstellen.

    In Lyon wird die bereits in der Stadt und den umliegenden Vorstädten geltende Umweltzone nun auch für Privatfahrzeuge gelten – bisher galt sie nur für Nutzfahrzeuge. Sie gilt für Fahrzeuge der Klassen Crit’Air 3, 4 und 5. Bußgelder werden jedoch erst ab Januar 2023 verhängt, bis dahin wird die Polizei die Fahrer lediglich über die neuen Vorschriften informieren.

    Auch Rouen weitet seine Umweltzone, die sich auf 13 Gemeinden der Stadt und ihrer Vororte erstreckt, auf Privatfahrzeuge mit einer Crit’Air Plakette 4 oder 5 aus.

    In Paris gibt es bereits eine ähnliche Regelung für Fahrzeuge der Crit’Air-Klassen 3, 4 und 5. In mehreren anderen Städten gibt es zeitweilige Regelungen, die in Kraft treten, wenn die Schadstoffwerte steigen.

    ACHTUNG: Die Plakettenpflicht gilt sowohl für französische als auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge.

    Motorräder

    Alle motorisierten Zweiräder müssen gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 kontrolliert werden müssen. In Frankreich ist das die „Contrôle technique“ – die regelmäßige Fahrzeugkontrolle, die bereits für Autos vorgeschrieben ist (ähnlich dem TÜV in Deutschland). Betroffen sind Besitzer von motorisierten Zweirädern (Motorroller, Motorräder, Mopeds) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern. Auch Autos, die keine Kennzeichen benötigen, dreirädrige Motorroller, Beiwagen und Quads sind betroffen.

    Wer ein Fahrzeug aus der Zeit vor 2016 besitzt, muss laut der Richtlinie der Europäischen Union die technische Überprüfung vor dem 1. Oktober durchführen lassen. Für Fahrzeuge, die zwischen 2016 und 2020 hergestellt wurden, hat man bis zum 1. Januar 2024 Zeit. Für neuere Fahrzeuge gibt es keinen festen Zeitrahmen.

    Diese Regelung hat schon im Vorfeld für viel Verwirrung gesorgt. Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron hat versucht, ein Gesetz zur Aufhebung der EU-Verpflichtung zu verabschieden, ist damit aber vor dem obersten Verwaltungsgericht gescheitert. Laut Presseberichten müssen Besitzer von Zweirädern jedoch zunächst keine Geldstrafen befürchten, wenn sie der Kontrolpflicht noch nicht nachgekommen sind.

    Fahrräder

    In Frankreich gelten bereits recht strenge Regeln für Radfahrer, darunter das Verbot, während des Radfahrens Musik mit Kopfhörern zu hören. Im Zuge der Bemühungen der Regierung, den Radverkehr in Frankreich zu fördern, sind jetzt noch einige zusätzliche Regeln in Kraft getreten: Ab Oktober 2022 wird Frankreich zwei zusätzliche Fahrradkategorien einführen: das Vélomobile (Fahrräder mit Schutzverkleidung) und das Vélo Couché (liegende Fahrräder). Da diese Fahrräder tiefer liegen und von Autofahrern schwerer zu erkennen sind, werden sie auf Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 50 km/h verboten sein.

    Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, die bis zu 45 km/h schnell sind, müssen auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf einer besonderen Fahrbahn mit einem getrennten Bereich für Fußgänger und Radfahrer fahren. E-Fahrräder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf Wegen fahren, die von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt werden.

    Anfang Oktober treten auch neue Vorschriften in Kraft, die es Fahrrädern sogar erlauben, orangefarbene oder gelbe Reflektoren zu verwenden, die bisher verboten waren.

    Noch ein Hinweis: In der Stadt Paris müssen Fahrer von Motorrädern, Mopeds und Motorrollern jetzt für das Parken bezahlen. Diese neue Regel trat bereits am Donnerstag, dem 1. September, in Kraft und betrifft Motorräder, Mopeds und Motorroller.

    Jeder, der ein Motorrad, Moped oder einen Motorroller mit Verbrennungsmotor auf öffentlichen Parkplätzen im Pariser Stadtgebiet abstellt, muss zahlen.

    Emissionsarme Zweiräder, wie z. B. Elektroroller, können nach wie vor kostenlos parken – sie müssen sich jedoch extra anmelden.