Schlagwort: Unternehmensverantwortung

  • Ein Warnschuss für Frankreichs Konzerne: Yves Rocher wegen Verstoßes gegen Vigilanzpflicht verurteilt

    Ein Warnschuss für Frankreichs Konzerne: Yves Rocher wegen Verstoßes gegen Vigilanzpflicht verurteilt

    Manchmal entfalten Urteile ihre größte Wirkung nicht durch die Höhe der Strafe, sondern durch das Signal, das sie aussenden. So verhält es sich mit der Entscheidung eines Pariser Gerichts vom 12. März 2026, das die Muttergesellschaft des Kosmetikkonzerns Yves Rocher wegen Verletzung ihrer sogenannten Vigilanzpflicht verurteilt hat. Die Summe wirkt auf den ersten Blick überschaubar: 48.000 Euro für sechs ehemalige Beschäftigte einer früheren türkischen Tochterfirma, weitere 40.000 Euro für eine Gewerkschaft. Insgesamt also 88.000 Euro. Für einen internationalen Konzern klingt das fast nach Portokasse. Doch juristisch besitzt dieses Urteil Gewicht – und zwar beträchtliches. Der Hintergrund reicht einige Jahre zurück. Im Jahr 2018 erschütterte ein Arbeitskonflikt eine Fabrik der Kosmetikmarke Flormar in der Türkei. Die Produktionsstätte gehörte damals zur Yves-Rocher-Gruppe. Nachdem sich Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert hatten, verloren 132 von ihnen ihren Arbeitsplatz. Was folgt…

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  • Kommentar: Wenn die Verursacher nicht verantwortlich sind – wer denn dann?

    Kommentar: Wenn die Verursacher nicht verantwortlich sind – wer denn dann?

    Wie beruhigend muss es sein, in einer Welt zu leben, in der niemand verantwortlich ist. In der Ölkonzerne lediglich unschuldige Statisten eines globalen Missverständnisses sind. In der Milliardeninvestitionen in neue fossile Projekte bedauerliche Zufälle darstellen. Und in der der Klimawandel offenbar vom Himmel fällt – wie ein metaphysisches Missgeschick, für das sich leider kein Ansprechpartner findet.

    Wenn die Verursacher nicht verantwortlich sind – wer denn dann?

    Vielleicht der Wind. Vielleicht die Physik. Vielleicht jene störrischen Naturgesetze, die sich weigern, auf Hauptversammlungen Rücksicht zu nehmen.

    Seit Jahren wissen wir, was die Verbrennung fossiler Energieträger anrichtet. Seit Jahrzehnten liegen wissenschaftliche Studien auf dem Tisch, die den Zusammenhang zwischen CO₂-Emissionen und Erderwärmung zweifelsfrei belegen. Und doch hören wir im Gerichtssaal plötzlich, Klimarisiken seien eine zu abstrakte Angelegenheit, zu global, zu komplex, um sie einem einzelnen Unternehmen zuzurechnen. Zu groß das Problem, zu klein die Verantwortung. Ein bemerkenswerter Gedankengang.

    Man stelle sich diese Logik in anderen Zusammenhängen vor. Ein Chemiekonzern verklappt Gift in einen Fluss – aber die Strömung verteilt es ja weltweit, also ist es letztlich ein planetarisches Phänomen. Ein Autohersteller verkauft Millionen Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten – doch die Luftverschmutzung entsteht schließlich erst auf der Straße. Verantwortung? Schwierig. Zu systemisch.

    Der Klimawandel ist kein Betriebsunfall. Er ist die kumulative Folge klar identifizierbarer Entscheidungen. Förderprojekte, Explorationslizenzen, Investitionspläne – sie tragen Namen, Bilanzen und Unterschriften. Wer in großem Maßstab fossile Rohstoffe erschließt und vermarktet, weiß um deren Wirkung. Das ist keine ideologische Unterstellung, sondern eine nüchterne Feststellung.

    Und dennoch wird nun argumentiert, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht könne unmöglich bedeuten, dass ein Unternehmen seine eigenen Emissionen und Geschäftsstrategien im Lichte globaler Klimarisiken prüfen müsse. Das wäre ja revolutionär. Man könnte fast meinen, genau das sei der Sinn der Übung.

    Die Pointe ist bitter: Jahrzehntelang lautete das Argument, man könne Unternehmen nicht stärker regulieren, weil es an klaren gesetzlichen Grundlagen fehle. Nun existiert eine solche Grundlage – und plötzlich soll sie zu unbestimmt sein. Zu weitgehend. Zu gefährlich für die Planungssicherheit.

    Planungssicherheit. Ein faszinierender Begriff in Zeiten schmelzender Gletscher, brennender Wälder und überfluteter Küsten. Für wen genau ist diese Sicherheit gedacht? Für Aktionäre? Für Vorstände? Gewiss nicht für jene Regionen, die bereits heute mit den Folgen steigender Temperaturen kämpfen.

    Natürlich ist der Klimawandel ein globales Phänomen. Natürlich tragen Staaten, Konsumenten und Märkte Verantwortung. Aber diese Feststellung enthebt niemanden seiner eigenen Rolle. Im Gegenteil: Gerade weil das Problem systemisch ist, kommt es auf jeden systemrelevanten Akteur an.

    Es geht hier nicht um moralische Empörung, sondern um eine schlichte Frage der Zurechenbarkeit. Wer von einem Geschäftsmodell profitiert, das auf der Förderung und dem Verkauf klimaschädlicher Energieträger beruht, kann sich nicht darauf zurückziehen, bloß ein Rädchen im Getriebe zu sein. Ein Rädchen mit Milliardenumsätzen und globalem Einfluss ist kein passives Element – es ist ein Taktgeber.

    Die Ironie der Debatte liegt darin, dass Unternehmen seit Jahren ihre globale Bedeutung betonen: systemrelevant, unverzichtbar für die Energieversorgung, Treiber von Innovation und Wachstum. Sobald jedoch die Frage nach der Verantwortung folgt, schrumpft die eigene Rolle auf ein Minimum. Man sei nur Anbieter, nicht Verursacher. Nur Marktteilnehmer, nicht Gestalter.

    Wenn die Verursacher nicht verantwortlich sind – wer denn dann? Der einzelne Autofahrer? Die Heizung im Einfamilienhaus? Der Stromverbrauch im Büro? Gewiss tragen auch sie bei. Doch zwischen individueller Mitwirkung und industrieller Hauptverantwortung besteht ein Unterschied der Größenordnung.

    Das juristische Ringen um Begriffe mag komplex sein. Die ethische Intuition ist es nicht. Verantwortung folgt aus Handlungsmacht. Wer gestaltet, beeinflusst und entscheidet, trägt Verantwortung für die Folgen. Das ist kein radikaler Gedanke, sondern das Fundament jeder Rechtsordnung.

    Vielleicht ist genau das die eigentliche Zumutung dieses Prozesses: dass er die bequeme Fiktion auflöst, globale Probleme entstünden aus dem Nichts. Dass er die Frage stellt, ob wirtschaftliche Macht ohne entsprechende Haftung denkbar sein soll. Und dass er daran erinnert, dass „global“ nicht „niemand“ bedeutet.

    Wenn am Ende niemand verantwortlich ist, dann ist das nicht Ausdruck juristischer Feinheit, sondern moralischer Bankrotterklärung.

    Ein Kommentar von P. Tiko

  • Klimahaftung vor Gericht – Der Pariser Prozess gegen TotalEnergies und die neue Ära unternehmerischer Verantwortung

    Klimahaftung vor Gericht – Der Pariser Prozess gegen TotalEnergies und die neue Ära unternehmerischer Verantwortung

    Am 19. und 20. Februar 2026 richtet sich der Blick der europäischen Wirtschafts- und Rechtswelt nach Paris. Vor dem Tribunal judiciaire steht mit TotalEnergies nicht nur ein globaler Energiekonzern vor Gericht, sondern ein Geschäftsmodell. Im Zentrum des Verfahrens steht ein juristischer Begriff, der bislang vor allem Spezialisten vertraut war: die „devoir de vigilance“, die gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht großer Unternehmen. Die Frage, ob diese Pflicht auch den globalen Klimawandel umfasst, könnte das Verhältnis zwischen multinationalen Konzernen, Nationalstaaten und dem internationalen Klimaregime nachhaltig verändern.

    Eine französische Pioniernorm

    Die rechtliche Grundlage bildet das französische Gesetz Nr. 2017-399 vom 27. März 2017 über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und Auftraggebern. Es verpflichtet große französische Unternehmen – definiert nach Mitarbeiterzahl im In- und Ausland – zur Erstellung und Umsetzung eines sogenannten „Vigilanzplans“. Dieser Plan muss Risiken identifizieren, analysieren und präventive Maßnahmen vorsehen, um schwerwiegende Beeinträchtigungen von Menschenrechten, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zu vermeiden oder zu mindern.

    Bemerkenswert ist die Reichweite der Norm. Sie beschränkt sich nicht auf das Mutterunternehmen selbst, sondern erfasst die gesamte Wertschöpfungskette – einschließlich Tochtergesellschaften, Subunternehmern und Zulieferern, auch im Ausland. Frankreich betrat damit juristisches Neuland. Während internationale Leitlinien wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte primär auf freiwilliger Selbstverpflichtung beruhen, schuf Paris eine einklagbare gesetzliche Verpflichtung.

    In der Praxis bedeutet dies: Unternehmen müssen Risiken systematisch erfassen, geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen definieren, ein Beschwerdemechanismus einrichten und jährlich über die Wirksamkeit berichten. Vor einer Klage steht eine formelle „mise en demeure“, eine Abmahnung. Bleibt die Reaktion unzureichend, können Gerichte Anpassungen des Vigilanzplans anordnen und im Extremfall Sanktionen verhängen.

    Der Streit um das Klima

    Traditionell bezog sich die Sorgfaltspflicht auf klar lokalisierbare Risiken: Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Arbeitsunfälle in Zulieferbetrieben, Menschenrechtsverletzungen in Produktionsstätten. Der nun verhandelte Fall verschiebt den Fokus. Umweltorganisationen und die Stadt Paris argumentieren, dass der Klimawandel selbst ein gravierendes Risiko für Umwelt und Grundrechte darstellt – und dass ein global agierender Energiekonzern wie TotalEnergies diese Risiken in seinem Vigilanzplan umfassend berücksichtigen müsse.

    TotalEnergies weist diese Interpretation zurück. Der Konzern erkennt gesetzliche Verpflichtungen grundsätzlich an, bestreitet jedoch, dass das französische Gesetz eine unmittelbare Pflicht zur strategischen Neuausrichtung seines Geschäftsmodells im Lichte globaler Emissionen begründe. Klimapolitik sei primär Aufgabe des Gesetzgebers und internationaler Abkommen, nicht einzelner nationaler Gerichte.

    Hier prallen zwei Rechtsverständnisse aufeinander. Die Kläger sehen im Klimawandel eine systemische Gefahr, die ohne Einbezug der großen Emittenten nicht bewältigt werden kann. Wer in großem Umfang fossile Energieträger fördere und vermarkte, trage Mitverantwortung für die damit verbundenen Schäden. Die Verteidigung hingegen warnt vor einer Ausweitung richterlicher Kompetenzen in Bereiche, die politischer Gestaltung vorbehalten seien. Eine solche Interpretation schaffe Rechtsunsicherheit und gefährde Investitionsentscheidungen.

    Zwischen Politik und Justiz

    Der Prozess gegen TotalEnergies steht nicht isoliert. Weltweit nimmt die Zahl klimabezogener Klagen gegen Staaten und Unternehmen zu. In den Niederlanden verpflichtete ein Gericht 2021 Royal Dutch Shell zu einer stärkeren Reduktion seiner Emissionen; in Deutschland erklärte das Bundesverfassungsgericht 2021 Teile des Klimaschutzgesetzes für unzureichend und forderte eine präzisere Regelung zukünftiger Emissionspfade. Der Pariser Fall reiht sich in diese Entwicklung ein, verschiebt jedoch den Fokus auf die zivilrechtliche Haftung im Rahmen einer spezifischen Sorgfaltspflicht.

    Zugleich passt er in den europäischen Kontext. Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine Richtlinie verabschiedet, die Unternehmen europaweit zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt verpflichtet. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten noch im Fluss ist, deutet sich eine Harmonisierung an, die über Frankreich hinausweist. Der Pariser Prozess könnte daher Signalwirkung für die gesamte EU entfalten.

    Die zentrale juristische Frage lautet: Ist der Klimawandel ein „Risiko“ im Sinne der Sorgfaltspflicht, das von einem einzelnen Unternehmen präventiv adressiert werden muss? Oder handelt es sich um ein globales Phänomen, das die individuelle Verantwortlichkeit übersteigt? Die Antwort darauf berührt Grundfragen der Zurechenbarkeit. Emissionen entstehen entlang komplexer Wertschöpfungsketten, durch Produzenten wie durch Konsumenten. Wie weit reicht die Pflicht eines Unternehmens, wenn seine Produkte weltweit genutzt werden?

    Ökonomische und geopolitische Implikationen

    Für TotalEnergies steht mehr auf dem Spiel als eine gerichtliche Anordnung zur Anpassung eines Berichts. Der Konzern gehört zu den größten Energieunternehmen Europas und ist in zahlreichen Förderprojekten – etwa in Afrika – engagiert. Bereits in der Vergangenheit waren einzelne Großprojekte Gegenstand scharfer Kritik von Nichtregierungsorganisationen. Eine gerichtliche Feststellung, dass die Klimarisiken im Vigilanzplan unzureichend berücksichtigt sind, könnte Investitionsentscheidungen beeinflussen, Finanzierungskosten erhöhen und strategische Weichenstellungen beschleunigen.

    Darüber hinaus würde ein entsprechendes Urteil das Machtgefüge zwischen Unternehmen und Zivilgesellschaft verschieben. Die Möglichkeit, über nationale Gerichte globale Emissionsstrategien indirekt zu beeinflussen, stärkt die Rolle von NGOs und Kommunen. Für Unternehmen bedeutet dies eine neue Dimension rechtlicher Unsicherheit – oder, je nach Perspektive, eine notwendige Internalisierung externer Kosten.

    Nicht zu unterschätzen ist auch die geopolitische Dimension. Europa versteht sich zunehmend als Vorreiter nachhaltiger Regulierung. Mit Instrumenten wie dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus oder strengen Offenlegungspflichten setzt die EU Standards, die internationale Unternehmen faktisch übernehmen müssen, wenn sie Zugang zum europäischen Markt behalten wollen. Der Pariser Prozess fügt sich in dieses Bild einer normativen Macht, die über Regulierung globale Wirkung entfaltet.

    Ein Präzedenzfall mit offenem Ausgang

    Ob das Gericht die Klimarisiken ausdrücklich unter die Sorgfaltspflicht subsumiert, bleibt offen. Juristisch ist das Terrain komplex, politisch hochsensibel. Ein weitreichendes Urteil könnte Unternehmen zwingen, ihre Geschäftsmodelle schneller an die Ziele des Pariser Klimaabkommens anzupassen. Eine restriktive Auslegung hingegen würde den Gesetzgebern signalisieren, dass präzisere Normen erforderlich sind, um Klimaverantwortung verbindlich zu regeln.

    Der Prozess markiert einen Moment der Klärung. Er zwingt zur Auseinandersetzung mit der Frage, wie weit unternehmerische Verantwortung in einer globalisierten Wirtschaft reicht – und welche Rolle nationale Gerichte in der Bewältigung planetarer Krisen spielen können. Unabhängig vom konkreten Urteil steht fest: Die Zeit, in der Klimarisiken primär als reputationsbezogene Fragen galten, ist vorbei. Sie sind im Zentrum des Wirtschaftsrechts angekommen.

    Von Andreas Brucker

  • Capgemini unter Druck: Wie ein US-Vertrag die ethischen Grenzen europäischer Technologiekonzerne aufzeigt

    Capgemini unter Druck: Wie ein US-Vertrag die ethischen Grenzen europäischer Technologiekonzerne aufzeigt

    Der französische IT-Gigant Capgemini steht im Zentrum einer internationalen Kontroverse. Eine seiner US-Tochterfirmen hat einen Vertrag mit der amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE unterzeichnet – eine Behörde, die seit Jahren wegen ihrer harten Abschiebungspraxis und mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen in der Kritik steht. Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen über die ethische Verantwortung multinationaler Unternehmen auf und sorgt für politische Turbulenzen in Paris.

    Capgemini Government Solutions (CGS), die amerikanische Regierungsdienstleistungs-Sparte des Konzerns, hat Ende 2025 einen Vertrag im Umfang von rund 4,8 Millionen US-Dollar mit dem US Department of Homeland Security unterzeichnet. Der Auftrag umfasst sogenannte „Skip Tracing“-Dienste – datenbasierte Methoden zur Lokalisierung gesuchter Personen. Zielgruppe: Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus in den USA. Laut Recherchen mehrerer Medien könnten die kumulierten Auftragswerte mit ICE in den vergangenen Jahren sogar mehrere hundert Millionen Dollar betragen.

    Dass ein französisches Vorzeigeunternehmen, das sich in seinem Nachhaltigkeitsbericht auf Menschenrechte, Diversität und soziale Verantwortung beruft, ausgerechnet mit einer Behörde kooperiert, die mit Abschiebe-Razzien, Familientrennungen und überfüllten Haftzentren in Verbindung gebracht wird, hat zu einem Sturm der Entrüstung geführt – intern wie extern.

    Ethische Ambivalenz im digitalen Staatsdienst

    Capgemini ist nicht das erste Technologieunternehmen, das mit ICE in Verbindung gebracht wird. Auch andere IT-Dienstleister haben Verträge mit US-Sicherheitsbehörden abgeschlossen. Doch der Fall Capgemini ist insofern besonders brisant, als der Konzern seinen Hauptsitz in Paris hat und in der französischen Öffentlichkeit als Aushängeschild der digitalen Souveränität gilt. Die moralische Fallhöhe ist entsprechend groß.

    Technologieanbieter geraten zunehmend in ein Spannungsfeld zwischen lukrativen Regierungsaufträgen und der Einhaltung internationaler Normen. Je datengetriebener die Migrationspolitik wird, desto zentraler wird die Rolle privater Dienstleister – etwa bei der Analyse von Bewegungsdaten, dem Aufbau biometrischer Systeme oder dem Einsatz künstlicher Intelligenz zur Risikoprognose. Die Übergänge zwischen Verwaltungshilfe und Überwachung sind dabei fließend.

    Während ICE betont, dass die beauftragten Dienste im Rahmen gesetzlicher Standards operieren, argumentieren Menschenrechtsorganisationen, dass die Technologien zur Verschärfung restriktiver und intransparenter Maßnahmen beitragen. Skip Tracing sei nicht neutral, sondern Teil eines Systems, das Migranten systematisch entrechtet.

    Politische Rückkopplung nach Paris

    Die französische Regierung hat schnell reagiert. Wirtschaftsminister Roland Lescure forderte öffentlich Aufklärung und betonte, dass die Erklärung der Konzernleitung, wonach es sich um eine eigenständige Entscheidung der US-Tochter handele, nicht ausreiche. Auch die Verteidigungsministerin meldete sich zu Wort und verwies auf die Verantwortung französischer Konzerne zur Wahrung von Menschenrechten im Ausland.

    Capgemini selbst sieht sich in einer diffizilen Lage. CEO Aiman Ezzat erklärte, die Tochterfirma unterliege einer strikt getrennten US-Governance-Struktur, wie sie für sicherheitsrelevante Regierungsaufträge vorgeschrieben sei. Der Konzern verfüge weder über operative Kontrolle noch über Einblick in die klassifizierten Teile der Vertragstätigkeit. Diese Argumentation entspricht gängiger Praxis bei „Special Security Agreements“, lässt jedoch die zentrale Frage offen, inwieweit ethische Standards konzernweit gelten müssen – auch bei rechtlicher Trennung.

    Interner Aufruhr und Reputationsrisiken

    Besonders heikel für Capgemini: Die Debatte hat auch die Belegschaft erreicht. Mehrere Mitarbeiter und Gewerkschaften äußerten öffentlich ihre Kritik. Die CGT forderte den sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag und warf dem Unternehmen vor, sich moralisch zu diskreditieren. In internen Foren berichten Angestellte von „Vertrauensbruch“ und „Sinnverlust“. Der Imageschaden dürfte langfristig wirken – gerade bei einem Unternehmen, das um junge, werteorientierte Talente wirbt.

    Im Zuge der Digitalisierung staatlicher Prozesse wachsen sowohl die Möglichkeiten als auch die Verantwortlichkeiten privater Akteure. Wenn Unternehmen wie Capgemini Software liefern, mit der Behörden Menschen lokalisieren, einstufen oder zur Abschiebung selektieren können, stehen sie in der Mitverantwortung für deren Anwendung – ob sie dies anerkennen oder nicht.

    Europas digitale Industrie vor einem Dilemma

    Der Fall Capgemini verdeutlicht ein tiefer liegendes Problem: Europäische Konzerne mit globaler Reichweite bewegen sich in einem Spannungsfeld divergierender Rechtssysteme und Werteordnungen. Was in einem Land als legal gilt, kann im anderen als inakzeptabel empfunden werden. Regierungen verlangen Rechenschaft, Belegschaften stellen Sinnfragen, Kunden drohen mit Boykott – die globale Ethik der Konzerne wird zunehmend zur strategischen Dimension.

    In Zeiten, in denen Technologieanbieter immer häufiger als stille Architekten staatlicher Infrastruktur agieren, wird die Frage nach den Grenzen des Zulässigen unausweichlich. Nicht jedes Geschäft ist ein gutes Geschäft. Für Capgemini markiert diese Krise möglicherweise einen Wendepunkt: weg vom opportunistischen Pragmatismus, hin zu einer neuen Form der digitalen Rechenschaft.

    Autor: P. Tiko

  • Der Prozess Lafarge: Millionenstrafe, drohende Haft und ein moralischer Scherbenhaufen

    Der Prozess Lafarge: Millionenstrafe, drohende Haft und ein moralischer Scherbenhaufen

    Es ist ein Prozess mit Signalwirkung, und zugleich einer, der viele Fragen offenlässt. In Paris steht der französische Zementkonzern Lafarge im Zentrum eines der brisantesten Wirtschaftsprozesse der vergangenen Jahre. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 1,125 Millionen Euro, dazu Haftstrafen für mehrere ehemalige Führungskräfte. Der Vorwurf wiegt schwer: Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Finanzierung terroristischer Organisationen in Syrien. Was hier verhandelt wird, ist weit mehr als ein klassischer Wirtschaftsskandal. Es geht um die Grenzen unternehmerischer Verantwortung in Kriegsgebieten, um moralische Kompromisse und um die Frage, wie weit ein multinationaler Konzern zu gehen bereit ist, um Produktionsstandorte und Marktanteile zu sichern. Lafarge, einst französisches Industrie-Flaggschiff und heute Teil des Schweizer Konzerns Holcim, sieht sich mit der eigenen Vergangenheit konfrontiert – und mit einer Justiz, die ungewöhnlich entschlossen wir…

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  • Terrorfinanzierung im Namen der Zementproduktion: Der Lafarge-Prozess in Paris

    Terrorfinanzierung im Namen der Zementproduktion: Der Lafarge-Prozess in Paris

    Am 4. November 2025 beginnt vor der Cour d’assises spéciale in Paris ein Gerichtsverfahren von historischer Tragweite: Zum ersten Mal steht in Frankreich ein multinationales Unternehmen, Lafarge SA (heute Teil des Schweizer Konzerns Holcim Ltd.), wegen des Vorwurfs der Terrorismusfinanzierung vor Gericht. Der Zementhersteller soll in den Jahren 2012 bis 2014 mehrere Millionen Euro an bewaffnete Gruppen in Syrien gezahlt haben – darunter mutmaßlich auch an den sogenannten Islamischen Staat (IS) –, um den Weiterbetrieb seiner Zementfabrik in Jalabiya zu sichern.

    Geschäfte inmitten des Bürgerkriegs

    Die Fakten, wie sie durch französische Untersuchungsrichter zusammengetragen wurden, sind bemerkenswert. Lafarge betrieb über seine Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria ein Werk im Nordosten Syriens – in einem Gebiet, das zunehmend unter Kontrolle jihadistischer Gruppen geriet. Um die Zementproduktion trotz Bürgerkrieg aufrechtzuerhalten, soll das Unternehmen Vereinbarungen mit verschiedenen bewaffneten Akteuren getroffen und Zahlungen für sichere Transportwege sowie den Erwerb von Rohstoffen geleistet haben. Gleichzeitig soll Lafarge gegen ein EU-Embargo verstoßen haben, das jegliche wirtschaftliche Kontakte mit als terroristisch eingestuften Gruppen untersagte.

    Während das Unternehmen in den USA bereits 2022 ein Schuldeingeständnis abgelegt und eine Strafe von 778 Millionen Dollar akzeptiert hatte, steht in Frankreich nun die juristische und moralische Verantwortung auf dem Prüfstand. Zentral ist dabei die Frage, inwieweit multinationale Unternehmen in Konfliktzonen operieren können, ohne sich der Komplizenschaft mit Kriegsverbrechern schuldig zu machen.

    Verantwortung auf mehreren Ebenen

    Der Pariser Prozess geht über die persönliche Verantwortung einzelner Führungskräfte hinaus. Er ist ein Präzedenzfall für die strafrechtliche Haftung von Unternehmen als juristische Personen. Frankreich betritt damit juristisches Neuland: Zwar wurde in der Vergangenheit immer wieder über ethische Standards in der Geschäftstätigkeit von Konzernen diskutiert, doch selten kam es zu einer formellen Anklage wegen Terrorismusfinanzierung.

    Die Ankläger argumentieren, dass Lafarge nicht nur fahrlässig gehandelt, sondern bewusst Risiken eingegangen sei, um seine wirtschaftlichen Interessen zu wahren – auch um den Preis der Zusammenarbeit mit jihadistischen Gruppen. Die Verteidigung hingegen verweist auf die chaotischen Zustände im syrischen Bürgerkrieg, die Notwendigkeit zum Schutz der Angestellten und eine dezentrale Entscheidungsstruktur, die das Wissen der Pariser Konzernzentrale über die Vorgänge vor Ort in Frage stellt.

    Unternehmen zwischen Recht und Realität

    Der Fall Lafarge wirft ein Schlaglicht auf die Grauzonen globalisierter Wirtschaftstätigkeit. Immer mehr Unternehmen agieren in geopolitisch fragilen Regionen – sei es aus strategischem Kalkül, sei es infolge von Fehleinschätzungen. Die internationale Rechtsordnung hinkt der Entwicklung oftmals hinterher: Weder das internationale Strafrecht noch die handelsrechtlichen Normen bieten bisher klare Leitlinien für das Verhalten von Unternehmen in Kriegsgebieten.

    Gleichzeitig wird der Ruf nach Rechenschaftspflicht lauter. Organisationen wie Sherpa und das European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die im Fall Lafarge als Nebenkläger auftreten, fordern seit Jahren, dass Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Standards gezwungen werden. Der Prozess könnte damit auch ein Signal an andere multinationale Akteure senden: ökonomisches Überleben darf nicht zur Rechtfertigung für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden.

    Ein Präzedenzfall mit offenem Ausgang

    Der Prozess, der bis Mitte Dezember 2025 angesetzt ist, wird nicht nur juristisch, sondern auch politisch aufmerksam verfolgt. Frankreichs Justiz betritt mit der Anklage Neuland – mit potenziell weitreichenden Folgen für Compliance-Systeme, Risikomanagement und Konzernverantwortung. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte dies eine Neubewertung der unternehmerischen Tätigkeit in Krisenregionen weltweit nach sich ziehen.

    Unabhängig vom Urteil hat der Fall bereits eines gezeigt: Die Zeit der straflosen Geschäftstätigkeit in Kriegsgebieten neigt sich dem Ende zu. Der globale Süden – oft zugleich Rohstoffquelle und Konfliktherd – wird zunehmend zum Prüfstein für die Glaubwürdigkeit westlicher Unternehmen. Lafarge steht in Paris nicht nur vor Gericht. Es steht symbolisch für ein ganzes Wirtschaftsmodell.

    Autor: P. Tiko

  • Macron will zurückrudern: Europas Unternehmen künftig ohne Regeln im Menschenrechts- und Umweltschutz?

    Macron will zurückrudern: Europas Unternehmen künftig ohne Regeln im Menschenrechts- und Umweltschutz?

    Es war ein historischer Meilenstein: Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht (CS3D) im April 2024 schien Europa einen klaren Kurs einzuschlagen – hin zu mehr Verantwortung von Großunternehmen gegenüber Mensch und Umwelt. Doch nun, kaum ein Jahr später, stellt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron diesen Kurs offen infrage. Und zwar auf einem denkbar symbolträchtigen Schauplatz: dem „Choose France“-Wirtschaftsgipfel. Was ist passiert? Die CS3D verpflichtet große Unternehmen in der EU, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette auf Menschenrechte und Umweltschutz zu achten. Das betrifft nicht nur die eigene Produktion, sondern auch Zulieferer und Subunternehmen – egal wo auf der Welt sie sitzen. Inspiriert wurde die Richtlinie von einem französischen Gesetz aus dem Jahr 2017. Ironischerweise stammt also der Ursprung der Regelung genau aus dem Land, das nun einen Rückzieher machen will. Macrons Argument: Die Richtlinie schade der Wettbewerbsfähi…

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