Schlagwort: Überwachung

  • Globale digitale Zukunft: Die neue Weltordnung des Internets nimmt Gestalt an

    Globale digitale Zukunft: Die neue Weltordnung des Internets nimmt Gestalt an

    Davos hat mal wieder geliefert. Beim Jahrestreffen 2025 des Weltwirtschaftsforums (WEF) wurde mit viel Tamtam eine neue Ära eingeläutet: „Connected Future“ heißt die Initiative, die alles verändern will. Oder zumindest sehr viel. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Gates-Stiftung setzt das WEF auf eine vernetzte Welt – digital, interoperabel, sicher. Klingt futuristisch? Ist es auch.

    Eine Allianz der Superlative

    Ein Blick auf die Unterstützerliste zeigt, wohin die Reise geht: Die UN bringt ihre Vision von globaler Zusammenarbeit ein, die EU ihre milliardenschwere „Global Gateway“-Strategie, und Bill Gates? Der liefert Know-how, Erfahrung – und Einfluss. Was alle eint: der Wunsch, weltweit digitale öffentliche Infrastrukturen (DPI) zu schaffen. Also Systeme, auf denen Staaten und Bürger gleichermaßen bauen können – von der digitalen Identität bis hin zu Zahlungssystemen.

    Doch was heißt das konkret?

    Von Aadhaar bis X-Road: Vorbilder aus Ost und West

    Das indische Aadhaar-System kennt fast jeder: biometrisch, flächendeckend, zentral. Rund 1,4 Milliarden Menschen sind dort erfasst. Ein anderes Beispiel: Estlands X-Road – ein dezentraler Datenaustausch, der als Rückgrat der digitalen Verwaltung dient. Beide Systeme gelten als Leuchttürme, die nun als Blaupause für die Welt dienen sollen.

    Doch kein Modell passt überall. Deshalb will die Initiative nicht einfach kopieren, sondern anpassen, verbessern und weiterdenken. Künstliche Intelligenz, erweiterte Realität, Quantencomputing – all das soll in die neue Generation öffentlicher Dienste integriert werden. Klar ist: Das wird teuer, komplex – und politisch brisant.

    Zwischen Vision und Kontrolle

    Wer digital vernetzt, kann auch digital kontrollieren. Das sehen auch Kritiker so, die vor übermäßiger Machtkonzentration warnen. Was passiert, wenn private Akteure wie Big-Tech-Firmen künftig bestimmen, wer Zugang zu Gesundheitsdiensten oder digitalen Zahlungsmitteln erhält? Wer sorgt dafür, dass Datenschutz nicht zum Feigenblatt wird?

    Gerade in autoritär regierten Staaten könnten zentrale DPI-Systeme leicht zur Überwachung missbraucht werden. Auch deshalb pocht das WEF auf ethische Standards, Transparenz und demokratische Beteiligung – doch die Umsetzung dieser Prinzipien ist alles andere als trivial.

    Digitalisierung als Entwicklungsmotor?

    Bill Gates sieht in der Digitalisierung eine „Hebelwirkung“ – vor allem in Entwicklungsländern. Dort könnten digitale Identitäten das Tor zu Bildung, Gesundheit und finanzieller Teilhabe öffnen. Was in Europa selbstverständlich erscheint, ist in weiten Teilen Afrikas oder Südasiens noch Vision. Das Versprechen: Wer vernetzt ist, bleibt nicht zurück. Aber stimmt das wirklich?

    Die Realität ist komplizierter. Ohne Strom, Internetzugang und digitale Bildung helfen auch die besten Plattformen nichts. Eine „Connected Future“ braucht also mehr als Technik – sie braucht Infrastruktur, Vertrauen und politische Stabilität.

    Wieviel Zukunft steckt in „Connected Future“?

    Die Ziele sind ehrgeizig: Bis 2030 sollen internationale Standards für digitale Identitäten, Zahlungssysteme und Datenplattformen stehen. Die Hoffnung: eine digitale Ordnung, die global funktioniert. Die Herausforderung: ein Flickenteppich aus Rechtsordnungen, Interessen und Technologien.

    Und dennoch – die Chance, etwas wirklich Großes zu schaffen, ist da. Eine Art „Internet 2.0“, das nicht nur von Silicon Valley bestimmt wird, sondern von einer echten Weltgemeinschaft. Ob das klappt?

    Tja, die Zukunft ist noch nicht geschrieben.

    Was bleibt?

    „Connected Future“ ist mehr als ein PR-Schlagwort. Es ist ein ehrgeiziger Plan für eine vernetzte Welt, in der digitale Teilhabe nicht vom Geburtsort abhängt. Damit das gelingt, braucht es Mut, Zusammenarbeit – und kritisches Denken. Zwischen Fortschritt und Freiheit muss ein Gleichgewicht gefunden werden, das für alle funktioniert.

    Oder, um es zugespitzt zu sagen: Der Weg zur digitalen Utopie ist gepflastert mit offenen Fragen.

    Von C. Hatty

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  • Mpox-Epidemie: Frankreich erhöht Überwachung auf höchste Stufe

    Mpox-Epidemie: Frankreich erhöht Überwachung auf höchste Stufe

    Nachdem am Donnerstag, dem 15. August, der erste Mpox-Fall außerhalb Afrikas in Schweden entdeckt wurde, hat die französische Regierung beschlossen, im Gesundheitssystem höchste Alarmstufe auszurufen. Gerade einmal 24 Stunden, nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Mpox-Epidemie zur internationalen Gesundheitsnotlage erklärt hat, zieht Frankreich nach und erhöht ebenfalls sein Alarmniveau. Der amtierende französische Premierminister Gabriel Attal betonte, dass angesichts einer neuen, ansteckenderen und virulenteren Virus-Variante und der zunehmenden Verbreitung des Erregers in Afrika die WHO und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ihre Warnstufen verschärft haben. Infolgedessen hat auch das französische Gesundheitssystem sein Alarmniveau auf maximale Wachsamkeit angehoben. Ein gefährlicherer und ansteckenderer Virus-Variant Die Symptome bleiben die gleichen: Fieber, Gelenkschmerzen und das Auftreten von Hautläsionen, die sich s…

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  • Sicherheitswahn oder echter Fortschritt? Die neuen Überwachungskameras mit aktiver Gegenwehr

    Sicherheitswahn oder echter Fortschritt? Die neuen Überwachungskameras mit aktiver Gegenwehr

    Stellen Sie sich vor, Sie nähern sich einem Haus und eine Stimme warnt: „Sie wurden als unbefugte Person identifiziert. Verlassen Sie das Gelände in fünf Sekunden!“ Wenn Sie nicht schnell genug reagieren, könnten Sie mit Farbkugeln oder Tränengasgeschossen beschossen werden. Diese Szene könnte bald Realität werden, denn die neue Generation von Überwachungskameras, wie die PaintCam Eve von der slowenischen Start-up-Firma OZ-IT, bringt genau diese Funktionen mit.

    Eine neue Dimension der Sicherheitstechnik

    Die PaintCam Eve ist eine motorisierte Überwachungskamera, die sich in alle Richtungen drehen kann. Sie erkennt Bewegungen und identifiziert Personen mittels Gesichtserkennung – Tag und Nacht. Der Clou ist jedoch ihre Fähigkeit zur Reaktion: Bei Identifizierung eines Eindringlings startet sie einen Countdown und schießt bei Nichtbefolgung der Aufforderung Farb- oder Tränengasgeschosse ab.

    Rechtliche und ethische Bedenken

    Die rechtliche Lage solcher „angreifenden“ Kameras ist allerdings noch unklar. Die Risiken sind nicht zu unterschätzen: Verletzungen sind möglich, und bei einer Fehlidentifikation, etwa wenn ein Familienmitglied oder ein Freund nicht erkannt wird, könnten Unschuldige getroffen werden. Obwohl es eine App-gesteuerte Überprüfung gibt, bleibt die Frage, ob die Entscheidung innerhalb von Sekunden getroffen werden muss.

    Verstärkt Technologie den Sicherheitswahn?

    Diese Entwicklung könnte als Symptom der aktuellen Paranoia angesehen werden. Jeder verbarrikadiert sich in seinem eigenen kleinen Fort und betrachtet jeden, der sich nähert, als potenziellen Kriminellen. Unter dem Deckmantel der Technologie wird diese Kultur der Angst und des Misstrauens nur weiter geschürt.

    Ist das wirklich der Weg, den wir gehen wollen? Führt die technologische Entwicklung hier nicht zu einer gefährlichen Entmenschlichung der Gesellschaft, in der Maschinen über menschliche Absichten entscheiden und in Sekundenschnelle über angemessen oder unangemessen urteilen?

    Perspektiven für die Zukunft

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung an diese neuen technologischen Möglichkeiten anpassen wird. Sicher ist jedoch, dass ein umsichtiger Umgang mit solcher Technik entscheidend sein wird, um nicht in eine dystopische Welt abzugleiten, in der Überwachung und Kontrolle den Alltag bestimmen.

    Welche Sicherheit wünschen wir uns? Und um welchen Preis?

  • Videoüberwachung: Ein wirksames Mittel zur Beschleunigung von polizeilichen Ermittlungen?

    Videoüberwachung: Ein wirksames Mittel zur Beschleunigung von polizeilichen Ermittlungen?

    In Frankreich ist die Nutzung von Videobeobachtungstechnologie weit verbreitet, und die Debatte über ihren Nutzen ist nach wie vor aktuell. Mit nahezu 90.000 Überwachungskameras, die im öffentlichen Raum installiert sind, stellt sich die Frage, ob diese Technologie tatsächlich zur Beschleunigung der Aufklärung von Verbrechen beiträgt.

    Ein Instrument zur Aufklärung

    In Städten wie Nizza, wo jährlich über 2.000 Anfragen der Justiz nach Videomaterial gestellt werden, haben Überwachungskameras bereits ihre Nützlichkeit unter Beweis gestellt. So konnten beispielsweise durch sie drei Verdächtige nach einem Diebstahl in einem Optikergeschäft identifiziert und festgenommen werden. In Fällen wie dem Mord an Maëlys hat die Videobeobachtung sogar zur Anklage gegen Nordahl Lelandais beigetragen.

    Kosten vs. Nutzen

    Trotz dieser Erfolge bleibt die Effizienz der Videobeobachtung relativ. Die Installation und Wartung der Kameras sowie die Notwendigkeit, Personal für die Überwachung der Aufnahmen abzustellen, verursachen hohe Kosten für die Kommunen. Zudem konnte bisher keine globale Korrelation zwischen der Präsenz von Überwachungskameras und einer Reduktion der Straßenkriminalität oder einer erhöhten Aufklärungsrate nachgewiesen werden.

    Herausforderungen der Technologie

    Die größte Herausforderung bei der Nutzung von Überwachungsvideos für Ermittlungszwecke ist die Qualität der Aufnahmen. Nicht selten sind die Bilder aufgrund schlechter Aufnahmequalität oder ungünstiger Positionierung der Kameras unbrauchbar für die Identifizierung von Tätern oder die Rekonstruktion von Straftaten.

    Die Videobeobachtung ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bietet sie die Möglichkeit, Ermittlungen voranzutreiben und wichtige Beweise zu sichern. Andererseits sind die damit verbundenen Kosten hoch, und der direkte Einfluss auf die Kriminalitätsbekämpfung und -aufklärung ist nicht immer eindeutig nachweisbar. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung und eventuell der Entwicklung neuer Strategien, um die Effektivität der Videobeobachtung zu maximieren, ohne dabei die Privatsphäre der Bürger unangemessen zu beeinträchtigen.

  • Frankreich: 84 wegen Terrorismus verurteilte Häftlinge seit Jahresbeginn aus Gefängnissen entlassen

    Frankreich: 84 wegen Terrorismus verurteilte Häftlinge seit Jahresbeginn aus Gefängnissen entlassen

    Bis zum Ende des Jahres werden insgesamt 86 wegen Terrorismus verurteilte Häftlinge aus französischen Gefängnissen entlassen worden sein. Das Innenministerium erklärte am Montag, dass jeder von ihnen sehr genau überwacht werde und je nach Gefährlichkeit die Überwachung angepasst werde.

    Insgesamt 84 verurteilte Terroristen sind seit Jahresbeginn aus einem französischen Gefängnis entlassen worden, und zwei weitere sollen bis Ende des Jahres noch entlassen werden, so dass die Gesamtzahl bis Ende 2023 auf 86 steigen wird, wie das Innenministerium am Montagabend, den 4. Dezember, gegenüber dem Sender Franceinfo erklärte. Im Jahr 2024 werden 36 Häftlinge, die wegen Terrorismus verurteilt wurden, aus dem Gefängnis entlassen werden, 2025 werden es 34 sein.

    Jedes Mal, wenn ein wegen Terrorismus verurteilter Häftling aus dem Gefängnis entlassen wird, wird er sehr genau überwacht, versichert das Innenministerium. Jeder von ihnen wird anhand einer Tabelle bewertet, wobei die Einstufung von 1 (sehr gefährlich) bis 3 (wenig gefährlich) reicht. Je nach dieser Einstufung wird ihnen ein spezieller Überwachungsstatus zugewiesen. Für die gefährlichsten ist die Direction générale de la sécurité intérieure, der französische Inlandsgeheimdienst DGSI, zuständig.

    Dies war übrigens auch bei dem Attentäter in der Nähe des Eiffelturms der Fall, der am Samstagabend, dem 2. Dezember, einen deutschen Touristen tötete und einen Engländer schwer verletzte. Er wurde seit seiner Entlassung aus der Haft im Jahr 2020 vom Geheimdienst überwacht. Dem Innenministerium zufolge gehörte er jedoch zu einer kompliziert zu analysierenden Kategorie, nämlich den als „ambivalent“ eingestuften Personen: weder völlig ungefährlich, aber auch nicht besonders gewalttätig.

    Der Inlandsgeheimdienst stellt zwei zusätzliche Psychiater ein
    Bei der Entlassung der wegen Terrorismus verurteilten Häftlinge aus dem Gefängnis werden zahlreiche Maßnahmen der administrativen Kontrolle und Überwachung ergriffen. 80 % dieser Maßnahmen werden sofort bei der Entlassung der Person aus der Haft ergriffen und fast 95 % dieser Entlassenen sind Ziel von Verwaltungsmaßnahmen.

    Seit Juli 2018 wurden 351 Abschiebemaßnahmen bei wegen Terrorismus verurteilten Personen, die aus dem Gefängnis entlassen wurden, ergriffen und vollstreckt. Darüber hinaus leiden laut Innenministerium 20 % der Personen, die in Frankreich als radikalisiert eingestuft werden, an psychiatrischen Problemen. Vor kurzem wurden daher zwei zusätzliche Psychiater vom Inlandsgeheimdienst eingestellt, die bei der Analyse der Gefährder helfen sollen.

  • Frankreich: Staatsrat erlaubt den Einsatz von Drohnen durch Ordnungskräfte

    Frankreich: Staatsrat erlaubt den Einsatz von Drohnen durch Ordnungskräfte

    Es „gibt keinen ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des im April veröffentlichten Dekrets, das der Polizei die Verwendung von Drohnen erlaubt, so der Richter. Der Richter für einstweilige Verfügungen des Staatsrats hat am Mittwoch den Einsatz von mit Kameras ausgestatteten Drohnen durch die Ordnungskräfte genehmigt. In seinem Beschluss stellte er fest, dass es „keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des im April veröffentlichten Dekrets gibt, das der Polizei den Einsatz solcher Drohnen erlaubt. Das höchste französische Verwaltungsgericht war von der Vereinigung zur Verteidigung der verfassungsmäßigen Freiheiten (Adelico) mit einer einstweiligen Verfügung befasst worden, in der es aufgefordert wurde, das Dekret, auf dessen Grundlage Präfekten unter anderem den Überflug von Demonstrationszügen am 1. Mai genehmigt hatten, im Eilverfahren auszusetzen. Der Staatsrat entschied in seinem Beschluss: „Es gibt keinen ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Dekrets anges…

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  • Soziale Netzwerke: Wird das Finanzamt bald unsere Beiträge im Internet überwachen?

    Soziale Netzwerke: Wird das Finanzamt bald unsere Beiträge im Internet überwachen?

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen will ein System einführen, das es ihr ermöglicht, Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und auf digitalen Plattformen zu überwachen. Das System wird drei Jahre lang getestet.

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) hat ein neues Experiment gestartet, das sich über die nächsten drei Jahre erstrecken wird. Nach der Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2020 wird das Finanzamt unsere Beiträge in sozialen Netzwerken und auf verschiedenen digitalen Plattformen überprüfen, um sicherzustellen, dass wir keinen Steuerbetrug begehen. Die Steuerbehörde möchte so sicherstellen, dass ihr nichts entgeht, was in den Steuererklärungen nicht angegeben wurde.

    Lesen Sie auch: Steuern: Der Fiskus will mit Google nicht angemeldete Gebäude und Schwimmbäder aufspüren

    In der Praxis wird sich die Generaldirektion für öffentliche Finanzen für alle bekannten sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram, Twitter) interessieren, aber auch für Websites, die Privatpersonen miteinander in Verbindung bringen (wie Leboncoin, BlaBlaCar oder auch Airbnb). Laut Le Figaro wird das Finanzamt Informationen aus diesen Quellen auf der Grundlage eines „selbstlernenden Algorithmus“ sammeln. Dieses Tool wird bestimmte „Schlüsselwörter“ oder sogar „Datums- und Ortsangaben“ anvisieren und identifizieren.

    Dieses neue System wird jedoch von der französischen Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) überwacht, die über die Privatsphäre der Steuerzahler wacht. Eine erste Bilanz soll im Februar nächsten Jahres gezogen werden. In der Praxis wird das Finanzamt zum Beispiel nicht das Recht haben, eine Veröffentlichung gegen einen Steuerzahler zu verwenden, insbesondere wenn diese über „seinen Lebenswandel“ berichtet. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen darf z. B. eine Person, die vor einem Luxusauto posiert, nicht ins Visier nehmen, auch wenn diese Person ein geringes Einkommen in ihrer Steuererklärung angibt. Die Steuerbehörde wird sich auch nicht für verdeckte und illegale Aktivitäten (wie Schmuggel) oder Schwarzarbeit interessieren.

    Die Erprobung dieses Systems wird in mehrere Phasen aufgeteilt: eine erste, die als „Lernphase“ bezeichnet wird, und eine zweite, die als „Datenauswertung“ bezeichnet wird. Laut der Datenschgützer der CNIL, „müssen die Daten, die gesammelt und ausgewertet werden können, zwei kumulativen Bedingungen entsprechen. Zum einen muss es sich um Inhalte handeln, die über einen öffentlichen Kommunikationsdienst frei zugänglich sind. […] Zum zweiten müssen solche Inhalte von den Nutzern dieser Websites offensichtlich öffentlich zugänglich gemacht werden“.

    Die Steuerbehörde ihrerseits will auch beruhigen: Die Elemente, die im Internet gesammelt werden, „können für sich allein keine Steuerprüfung verursachen oder auslösen“. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen erklärt jedoch im Figaro, dass diese Veröffentlichungen „Beweismittel sind, die sich als sehr nützlich erweisen können, um eine Akte zu vervollständigen oder einen von unseren Diensten bereits festgestellten Betrugsverdacht zu bestätigen“.

  • Bespitzelung von Mitarbeitern: Ikea Frankreich muss eine Million Euro Strafe zahlen

    Bespitzelung von Mitarbeitern: Ikea Frankreich muss eine Million Euro Strafe zahlen

    Laut Staatsanwaltschaft hat eine von Ikea bezahlte private Ermittlungsfirma vertrauliche Daten aus Polizeiakten erfahren.

    Die französische Ikea-Tochter und einer ihrer ehemaligen Geschäftsführer wurden am Dienstag, 15. Juni, zu einer Geldstrafe von einer Million Euro und einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie jahrelang mehrere hundert Mitarbeiter bespitzelt hatten. Das Strafgericht in Versailles befand sie für schuldig, „personenbezogene Daten auf betrügerische Weise erworben zu haben“.

    Diese Strafen sind niedriger als die von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen. Im April hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 2 Millionen Euro gegen Ikea Frankreich und eine einjährige Haftstrafe für einen der ehemaligen CEOs, Jean-Louis Baillot, gefordert. Dieser war von 1996 bis 2002 im Amt und bestritt bei der Anhörung, dass er die Überwachung seiner Mitarbeiter angeordnet habe. „Wir erwägen eine Berufung“, sagte sein Anwalt am Dienstag.

    Ikeas ehemaliger Sicherheitsmanager auch verurteilt
    Durch die Presse aufgedeckt und dann ab 2012 offiziell untersucht, hat der Fall laut Staatsanwaltschaft „ein System der Überwachung“ von Mitarbeitern aufgedeckt. Ikea Frankreich und seinen damaligen Managern wurde vorgeworfen, sich über eine Firma namens Eirpace, die diese vertraulichen Daten aus Polizeiakten entnommen habe, illegal über das Strafregister, den Lebensstil oder das Vermögen der Angestellten informiert zu haben.

    Im Zentrum der Ermittlungen über dieses „System der Spionage“ hatte Jean-François Paris, „Mr. Security“ von Ikea Frankreich von 2002 bis 2012, „Massenkontrollen“ von Mitarbeitern zugegeben. Er wurde seinerseits nun zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.