Schlagwort: Tränengas

  • Frankreichs Polizei und die Grenzen der Gewalt: Was bei Demonstrationen erlaubt ist

    Frankreichs Polizei und die Grenzen der Gewalt: Was bei Demonstrationen erlaubt ist

    Gummigeschosse, Tränengas und Polizeigranaten gehören in Frankreich zum Instrumentarium der öffentlichen Sicherheit. Doch schwere Verletzungen bei Demonstrationen werfen immer wieder die Frage auf, wie weit der Staat bei der Durchsetzung seines Gewaltmonopols gehen darf. Die französische Rechtsordnung zieht klare Grenzen. Entscheidend sind die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit jedes einzelnen Einsatzes – und die Fähigkeit des Staates, deren Einhaltung zu gewährleisten.

    Das Gewaltmonopol ist kein Freibrief

    Wenn in Frankreich Demonstrationen eskalieren, wiederholen sich häufig ähnliche Bilder: Polizeiketten rücken vor, Tränengasschwaden ziehen durch die Strassen, Einsatzkräfte feuern Hartgummigeschosse ab. Was aus Sicht der Sicherheitsbehörden der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung dient, kann für Betroffene schwerwiegende Folgen haben.

    Die Debatte hat im Oktober 2026 nach Berichten über schwere Verletzungen bei Schülerprotesten neue Aufmerksamkeit erhalten. Laut der französischen Tageszeitung Le Monde wurden in diesem Zusammenhang 18 verwaltungsinterne Untersuchungen der Polizeiaufsicht IGPN eingeleitet.

    Die juristische Ausgangslage ist eindeutig: Der Staat darf Gewalt anwenden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Recht ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden.

    Artikel R. 211-13 des französischen Gesetzbuchs über die innere Sicherheit (Code de la sécurité intérieure) bestimmt, dass Gewalt nur eingesetzt werden darf, wenn die Umstände dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung unbedingt erforderlich machen. Zudem muss die Intensität des Einsatzes in einem angemessenen Verhältnis zur Störung stehen.

    Daraus folgt ein fundamentaler Unterschied zwischen staatlicher Zwangsausübung und unzulässiger Gewalt: Nicht jede Missachtung einer polizeilichen Anordnung rechtfertigt den Einsatz eines Schlagstocks, einer Granate oder eines Gummigeschosses.

    Wann darf eine Demonstration aufgelöst werden?

    Das französische Recht unterscheidet zwischen einer Demonstration und einer Menschenansammlung, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

    Auch eine nicht ordnungsgemäss angemeldete Demonstration darf nicht automatisch mit Gewalt aufgelöst werden. Entscheidend ist vielmehr, ob konkrete Umstände eine polizeiliche Intervention rechtfertigen.

    Artikel L. 211-9 des Gesetzbuchs über die innere Sicherheit sieht grundsätzlich zwei vorherige Aufforderungen zur Auflösung einer entsprechenden Menschenansammlung vor. Erst wenn diese wirkungslos bleiben, dürfen die Sicherheitskräfte unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zwang anwenden.

    Allerdings kennt das Gesetz Ausnahmen. Werden Polizisten oder Gendarmen unmittelbar angegriffen oder können sie ihre Stellung nicht anders verteidigen, ist ein Eingreifen auch ohne die üblichen Warnungen möglich.

    Diese Bestimmung trägt der Realität gewaltsamer Ausschreitungen Rechnung. Einsatzkräfte müssen sich gegen Angriffe schützen können, ohne zunächst ein formales Verfahren abzuwarten.

    Doch selbst bei unmittelbarer Gefahr bleibt die Verhältnismässigkeit verbindlich. Eine Attacke einzelner Demonstranten rechtfertigt nicht automatisch den unterschiedslosen Einsatz gefährlicher Waffen gegen eine ganze Menschenmenge.

    Gummigeschosse: Die umstrittene Waffe der französischen Polizei

    Besonders kontrovers ist der sogenannte Lanceur de balles de défense, kurz LBD. Das in Frankreich eingesetzte Modell LBD 40 verschiesst Geschosse mit einem Durchmesser von 40 Millimetern.

    Die Waffe gilt als weniger tödliches Einsatzmittel, soll also eine Alternative zur klassischen Schusswaffe bieten. Ihre tatsächlichen Auswirkungen können jedoch verheerend sein.

    Während der Gelbwestenproteste, die Ende 2018 begannen, erlitten zahlreiche Menschen schwere Verletzungen. Besonders problematisch waren Treffer im Gesicht und an den Augen. Die Ereignisse machten den LBD zum Symbol einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über die französische Polizeitaktik.

    Im Februar 2019 lehnte der französische Staatsrat, der Conseil d’État, ein generelles Verbot beziehungsweise die vorläufige Aussetzung des LBD 40 ab. Gleichzeitig erkannte das höchste Verwaltungsgericht die Gefahr schwerer Verletzungen an und betonte die Bedeutung strenger Einsatzregeln.

    Das bedeutet keineswegs, dass die Polizei nach eigenem Ermessen auf Demonstranten schiessen darf.

    Für den Einsatz gelten Vorschriften über Ausbildung, Zielbereiche, Schussentfernung und konkrete Gefahrenlagen. Entscheidend ist insbesondere, ob die betroffene Person selbst eine Gefahr darstellt und ob weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen.

    Die blosse Anwesenheit in einer Gruppe, aus der heraus Gewalttaten begangen werden, genügt nicht als Rechtfertigung für einen gezielten Schuss.

    Damit berührt die Debatte einen rechtsstaatlichen Grundsatz: Individuelles Verhalten muss individuell beurteilt werden. Die Zugehörigkeit zu einer Menschenmenge begründet keine kollektive Verantwortung.

    Polizeigranaten und Tränengas: Die Risiken kollektiver Wirkung

    Neben dem LBD verfügt die französische Polizei über verschiedene Granatentypen. Manche setzen Tränengas frei, andere erzeugen starke Knalleffekte oder verbinden unterschiedliche Wirkungen.

    Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Einsatzmittel. Gemeinsam ist ihnen jedoch das erhebliche Verletzungsrisiko bei unsachgemässer Verwendung.

    Granaten können insbesondere bei Explosionen in unmittelbarer Nähe eines Menschen schwere Verletzungen verursachen. Die rechtliche Beurteilung hängt deshalb nicht allein davon ab, ob die verwendete Munition grundsätzlich zugelassen ist.

    Entscheidend sind auch der Einsatzort, die Entfernung zu Personen, die konkrete Bedrohung und die vorhersehbaren Folgen.

    Eine Entscheidung des französischen Staatsrats vom Mai 2024 verdeutlicht diese Abwägung. In einem Verfahren über den Einsatz einer Tränengasgranate des Typs MP7 befand das Gericht, dass deren Verwendung angesichts wiederholter gewaltsamer Auseinandersetzungen unter den konkreten Umständen weder rechtswidrig noch unverhältnismässig gewesen sei.

    Ein besonders schwieriges Problem stellt Tränengas dar. Anders als ein gezielter Schuss wirkt es auf eine räumlich nicht immer kontrollierbare Gruppe von Menschen.

    Davon können gewalttätige Demonstranten ebenso betroffen sein wie friedliche Teilnehmer, Journalisten, Passanten oder Anwohner.

    Das französische Recht erlaubt keinen pauschalen Tränengaseinsatz gegen eine gesamte Menschenmenge allein deshalb, weil einzelne Personen gewalttätig werden.

    Die Polizei muss vielmehr nachweisen können, dass die Massnahme einem legitimen Ziel dient und angesichts der tatsächlichen Situation erforderlich und angemessen ist.

    Besondere Bedeutung erhält diese Abwägung, wenn Kinder, ältere Menschen oder gesundheitlich gefährdete Personen betroffen sein können.

    Frankreichs besondere Polizeidoktrin

    Frankreich verfügt über eine historisch gewachsene, stark zentralisierte Tradition der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

    Mit den Compagnies républicaines de sécurité (CRS) und der mobilen Gendarmerie bestehen spezialisierte Verbände, die für Demonstrationen und grössere Sicherheitslagen ausgebildet sind.

    Daneben werden Einheiten wie die motorisierten BRAV-M eingesetzt, deren Vorgehensweise wiederholt Gegenstand öffentlicher Kritik geworden ist.

    Die unterschiedlichen Aufgaben und Ausbildungsprofile werfen Fragen nach Koordination, Einsatzführung und Kontrolle auf.

    Mit dem 2020 eingeführten nationalen Konzept zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, dem Schéma national du maintien de l’ordre (SNMO), versuchte die Regierung, Einsatzverfahren zu vereinheitlichen.

    Das Konzept betont die abgestufte, notwendige und verhältnismässige Anwendung von Gewalt sowie die Dokumentation bestimmter Waffeneinsätze.

    Allerdings kann eine polizeiliche Einsatzdoktrin gesetzliche Anforderungen weder ersetzen noch abschwächen. Interne Dienstvorschriften konkretisieren das Recht, stehen aber nicht über ihm.

    Gerade darin liegt eine institutionelle Herausforderung: Die Einsatzführung muss in hochdynamischen Situationen Entscheidungen treffen, die einer späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten.

    Wer kontrolliert die Polizei?

    Bei mutmasslich rechtswidriger Gewaltanwendung kommen in Frankreich unterschiedliche Verantwortlichkeiten in Betracht.

    Polizeibeamte können strafrechtlich verfolgt werden, wenn ihr Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. Daneben sind disziplinarische Sanktionen möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Staat für Schäden haftbar gemacht werden.

    Eine wichtige Rolle spielt die Inspection générale de la police nationale (IGPN), die Vorwürfe gegen Polizeibeamte untersucht. Ihre institutionelle Einbindung in das Innenministerium ist allerdings seit Jahren Gegenstand einer Debatte über die Unabhängigkeit polizeilicher Kontrolle.

    Juristisch gilt: Eine Verletzung beweist für sich genommen noch keine rechtswidrige Gewaltanwendung. Umgekehrt bedeutet die Zulassung einer Waffe nicht, dass jeder konkrete Einsatz rechtmässig wäre.

    Gerichte müssen deshalb die tatsächlichen Umstände rekonstruieren. Dazu gehören die Bedrohungslage, das Verhalten der Beteiligten, die Befehlsstruktur und die Frage, ob alternative Handlungsmöglichkeiten bestanden.

    Der europäische Rechtsrahmen setzt zusätzliche Grenzen

    Frankreich ist nicht allein an seine nationale Gesetzgebung gebunden. Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet den Staat zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Versammlungsfreiheit.

    Insbesondere die Artikel 2, 3 und 11 der Konvention bilden einen wesentlichen Massstab für die Beurteilung staatlicher Gewalt.

    Daraus ergeben sich nicht nur Verbote unverhältnismässiger Eingriffe, sondern auch Schutz- und Untersuchungspflichten.

    Der Staat muss Polizeieinsätze so organisieren, dass vermeidbare Gefahren für Menschen möglichst reduziert werden. Bei schwerwiegenden Vorwürfen sind zudem wirksame Untersuchungen erforderlich.

    Diese europäische Dimension macht deutlich, dass Polizeigewalt nicht ausschliesslich eine Frage nationaler Sicherheitspolitik ist. Sie berührt den Kern demokratischer Grundrechte.

    Eine Demokratie muss die öffentliche Ordnung gewährleisten können. Zugleich darf die Ausübung fundamentaler Freiheiten nicht durch eine unverhältnismässige Polizeipraxis faktisch eingeschränkt werden.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob die französische Polizei Gewalt anwenden darf. Das darf sie unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist vielmehr, ob jede konkrete Massnahme notwendig, angemessen und überprüfbar bleibt.

    Gerade bei Waffen, deren Folgen schwere oder irreversible Verletzungen sein können, trägt der Staat eine besondere Verantwortung.

    Das Gewaltmonopol unterscheidet sich von privater Gewalt nicht allein dadurch, dass es gesetzlich legitimiert ist. Seine rechtsstaatliche Legitimität beruht ebenso darauf, dass es begrenzt, kontrolliert und im Zweifelsfall gerichtlich überprüft werden kann.

    Die Bewährungsprobe für Frankreich liegt daher weniger in der Frage, welche Waffen seine Sicherheitskräfte besitzen dürfen, als in der konsequenten Kontrolle ihres tatsächlichen Einsatzes.

    Andreas M. Brucker

  • Marseille, Tränengas und ein Sturz: Wenn das Demonstrationsrecht mit Gewalt beantwortet wird

    Marseille, Tränengas und ein Sturz: Wenn das Demonstrationsrecht mit Gewalt beantwortet wird

    Ein warmer Spätsommertag in Marseille. Menschen versammeln sich auf den Straßen, um ihre Meinung kundzutun – laut, aber friedlich. Mitten unter ihnen: eine junge Frau, Anfang zwanzig, Studentin, engagiert, wach. Was dann geschieht, wird nicht nur ihr Leben kurzzeitig aus dem Gleichgewicht bringen, sondern auch eine öffentliche Debatte neu entfachen: über Gewalt, Verantwortung – und Gerechtigkeit. Denn was sich am 18. September abspielt, ist auf Video dokumentiert. Die Bilder gehen viral: Die Studentin wird von der Polizei mit Tränengas besprüht, taumelt, wird gestoßen – zweimal. Sie stürzt zu Boden. Ohne ersichtlichen Grund, ohne Bedrohung, ohne Aggression ihrerseits. Was bleibt, ist mehr als nur ein blauer Fleck.

    Anzeige gegen Unbekannt – aber mit klarer Botschaft Am 22. Oktober, gut einen Monat nach dem Vorfall, reicht sie Anzeige ein – gegen Unbekannt, aber mit einer sehr klaren Anschuldigung: unverhältnismäßige Polizeige…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Los Angeles steht in Flammen: Trumps Truppen treffen auf die Wut der Straße

    Los Angeles steht in Flammen: Trumps Truppen treffen auf die Wut der Straße

    Los Angeles – eine Stadt, die für ihre Vielfalt und ihren Widerstandsgeist bekannt ist – erlebt gerade einen ihrer dramatischsten Momente der letzten Jahre. Was als Protest gegen aggressive Einwanderungsrazzien begann, hat sich inzwischen in offene Konfrontationen mit der Nationalgarde verwandelt. Brennende Fahrzeuge, blockierte Highways und Tränengasnebel über Downtown: Das Herz Kaliforniens schlägt im Ausnahmezustand.

    Ein Präsident greift durch – ohne Zustimmung des Gouverneurs

    Alles begann am Freitag mit ICE-Razzien in verschiedenen Stadtteilen. Über 150 Personen wurden festgenommen – viele von ihnen sollen keinen kriminellen Hintergrund haben. Für viele Einwohner von LA war das ein harter Schlag. In einer Stadt, die sich seit Jahren als sicherer Hafen für Migranten versteht, galten solche Einsätze lange als Tabu.

    Doch Donald Trump reagierte – typisch Trump – ohne Umschweife: 2.000 Soldaten der Nationalgarde marschierten am Sonntag in Los Angeles ein. Und zwar ohne die Zustimmung von Gouverneur Gavin Newsom. Ein politisches Novum mit Sprengkraft. Seit den Unruhen von Watts 1965 hatte kein Präsident mehr so autoritär durchgegriffen.

    Proteste explodieren – die Lage eskaliert

    Was folgte, war absehbar – und doch erschütternd. Tausende Demonstranten zogen durch die Innenstadt, viele blockierten den 101 Freeway, eine der wichtigsten Verkehrsachsen Südkaliforniens. Andere setzten mehrere selbstfahrende Autos in Brand. Waymo, ein Tochterunternehmen von Alphabet, meldete erhebliche Schäden.

    Die Polizei versuchte, mit Tränengas und Gummigeschossen die Lage unter Kontrolle zu bringen. Vergeblich. Die Demonstranten ließen sich nicht vertreiben. Ganz im Gegenteil – viele sahen den Militär-Einsatz als weiteren Beweis dafür, dass Washington die Interessen Kaliforniens mit Füßen tritt.

    Ein australischer Journalist wurde von einem Gummigeschoss getroffen, was in internationalen Medien Empörung auslöste. Auch in den sozialen Netzwerken brodelt es – unter dem Hashtag #FreeLA fordern viele den sofortigen Rückzug der Nationalgarde.

    Ein politischer Affront – oder ein Akt der Ordnung?

    Gouverneur Gavin Newsom sprach von einem „klaren Machtmissbrauch“ und kritisierte das Vorgehen Trumps als „verfassungswidrig“. Bürgermeisterin Karen Bass erklärte, Los Angeles werde sich „nicht einschüchtern lassen“. Für viele Beobachter ist das Vorgehen Trumps ein direkter Angriff auf die föderale Struktur der USA – ein gefährliches Spiel mit dem Feuer.

    Trump konterte gewohnt scharf. In einer Rede nannte er die Protestierenden „illegale Eindringlinge und Kriminelle“ und kündigte an, dass weitere militärische Maßnahmen folgen würden, falls sich die Lage nicht beruhige. Seine Wortwahl – martialisch wie eh und je – gießt weiteres Öl ins Feuer.

    Kalifornien gegen Washington – mehr als nur Politik

    Die Auseinandersetzung ist kein Einzelfall. Schon seit Trumps erster Amtszeit ist Kalifornien so etwas wie das Gegenmodell zur Politik aus dem Weißen Haus. In Umweltfragen, beim Umgang mit Migranten oder im Bildungswesen – immer wieder prallen Welten aufeinander.

    Jetzt zeigt sich: Diese Differenzen sind mehr als nur Meinungsverschiedenheiten. Es geht ums Prinzip. Darf der Präsident über die Köpfe der Bundesstaaten hinweg militärisch agieren? Und was passiert, wenn ein Staat wie Kalifornien sich dem widersetzt?

    Stimmen aus der Stadt – Angst, Wut, Hoffnung

    In den Straßen von LA hört man alles: Entsetzen, Trotz, aber auch Mut. Eine Demonstrantin, 27, sagt: „Wir lassen uns nicht mundtot machen. Das hier ist unser Zuhause.“ Ein älterer Mann, vietnamesischer Herkunft, fügt hinzu: „Ich bin vor 40 Jahren aus einem Land geflohen, in dem Soldaten gegen das eigene Volk eingesetzt wurden. Ich hätte nie gedacht, das hier wieder zu sehen.“

    Die Stimmung ist explosiv – aber auch von einer seltenen Einigkeit geprägt. Latino-Communities, Studierende, Künstler und Bürgerrechtler – sie alle stehen zusammen. Die Vielfalt, die Los Angeles ausmacht, zeigt sich jetzt von ihrer kämpferischsten Seite.

    Und jetzt?

    Was die nächsten Tage bringen, ist ungewiss. Eine Rücknahme des Truppeneinsatzes? Eher unwahrscheinlich. Weitere Eskalation? Möglich. Doch eines ist klar: Die Menschen in Los Angeles lassen sich nicht einfach beugen. Sie stehen auf – für ihre Stadt, ihre Rechte und für eine Zukunft, in der Zusammenleben mehr zählt als Angst und Kontrolle.

    Die Frage bleibt: Wie weit wird Donald Trump gehen?

    Von C. Hatty