Schlagwort: Todesstrafe

  • Blick in die Welt: Umweltpolitik, Justiz und Hochschulfinanzierung im Fokus

    Blick in die Welt: Umweltpolitik, Justiz und Hochschulfinanzierung im Fokus

    In den USA sorgt eine Entscheidung des Justizministeriums für Aufsehen, das eine Klage gegen eine Chemieanlage zurückgezogen hat, die mutmaßlich gesundheitsschädliche Stoffe freisetzt. Gleichzeitig wurde in South Carolina erstmals seit 15 Jahren wieder eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando vollzogen. Währenddessen steht die Columbia University im Zentrum eines politischen Streits, nachdem die US-Regierung umfangreiche Finanzmittel gestrichen hat.

    Industrieinteressen versus Umweltschutz

    Die US-Regierung hat eine wegweisende Klage gegen eine synthetische Gummifabrik im Bundesstaat Louisiana fallen gelassen. Die Anlage in LaPlace steht im Verdacht, unzulässige Mengen des potenziell krebserregenden Stoffs Chloropren freizusetzen. Während Umweltschützer die Rücknahme der Klage scharf kritisieren und auf ein erhöhtes Krebsrisiko für die Anwohner verweisen, argumentieren Wirtschaftsvertreter und Republikaner, dass der Standort für die regionale Wirtschaft von essenzieller Bedeutung sei.

    Das Justizministerium unter Donald Trump hat sich kaum mit diesem Fall befasst, während die Regierung von Joe Biden den Rechtsstreit als prioritär eingestuft hatte. Dass nun Trumps Justizministerium die Klage fallen lässt, lässt Fragen offen: Ist dies eine pragmatische Entscheidung oder ein politischer Rückzieher angesichts wirtschaftlicher Interessen? Die betroffenen Gemeinden in Louisiana fühlen sich im Stich gelassen und fordern weitere Untersuchungen zur Gesundheitsgefahr durch Chloropren.

    Todesstrafe in den USA: Das Erschießungskommando kehrt zurück

    Ein weiteres kontroverses Thema ist die Vollstreckung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. In South Carolina wurde Brad Sigmon als erster Häftling seit 15 Jahren wieder durch ein Erschießungskommando hingerichtet. Sigmon war 2001 wegen Doppelmordes an den Eltern seiner Ex-Freundin verurteilt worden. Die Rückkehr dieser Hinrichtungsmethode erfolgt inmitten einer anhaltenden Debatte über die Verfügbarkeit von Medikamenten für die Todesspritze. Da pharmazeutische Unternehmen zunehmend den Verkauf entsprechender Substanzen für Hinrichtungen verweigern, setzen Bundesstaaten verstärkt auf alternative Methoden wie den Elektrischen Stuhl oder eben das Erschießungskommando.

    Die Entscheidung South Carolinas dürfte die Debatte um die Todesstrafe weiter anheizen. Gegner argumentieren, dass die Vollstreckung per Gewehr als archaisch und unmenschlich angesehen werden muss. Befürworter hingegen verweisen auf die Notwendigkeit praktikabler Alternativen angesichts der rechtlichen Unsicherheit um die Letale Injektion. Der Fall Sigmon zeigt, dass die USA weiterhin uneins über die Zukunft der Todesstrafe sind.

    Neue Informationen zum Tod von Gene Hackman

    Hollywood trauert um den zweifachen Oscar-Preisträger Gene Hackman, der im Alter von 94 Jahren – wie jetzt bekannt wurde – an Herzversagen starb. Der Schauspieler, bekannt für Filme wie French Connection und Erbarmungslos, galt als einer der prägendsten Darsteller seiner Generation. Besonders tragisch ist, dass Hackmans Ehefrau schon etwa eine Woche zuvor an den Folgen eines seltenen Hantavirus verstarb. Die Umstände des Todes des Ehepaars haben viele Fans und Weggefährten schockiert.

    Hackman hatte sich in den letzten Jahrzehnten aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und lebte ein ruhiges Leben in New Mexico. Sein Vermächtnis als Schauspieler wird jedoch unvergessen bleiben.

    Politische Spannungen um die Columbia University

    Ein weiteres politisches Erdbeben ereignete sich an der Columbia University in New York, die von der US-Regierung mit massiven Finanzkürzungen konfrontiert wurde. Das Bildungsministerium begründete die Streichung von rund 400 Millionen US-Dollar an Zuschüssen und Verträgen mit angeblicher Untätigkeit gegen die Belästigung jüdischer Studierender. Hintergrund sind die wachsenden Spannungen um den Nahost-Konflikt in US-Universitäten, wo sich pro-palästinensische und pro-israelische Gruppen gegenüberstehen.

    Kritiker sehen in der Entscheidung einen politischen Schachzug der Trump-Administration, um Druck auf Universitäten auszuüben, die als Hochburgen progressiver Ideologien gelten. Befürworter der Maßnahme argumentieren hingegen, dass der Schutz von Studierenden vor Diskriminierung oberste Priorität haben müsse. Die Kürzung könnte Signalwirkung für andere Hochschulen haben, die sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert sehen.

    Die Debatte um die Columbia University zeigt, wie stark Bildungseinrichtungen mittlerweile ins Zentrum politischer Auseinandersetzungen gerückt sind.

    Ein gespaltenes Land

    Ob Umweltpolitik, Todesstrafe oder Hochschulfinanzierung – die aktuellen Entwicklungen in den USA verdeutlichen die tiefen Gräben zwischen politischen Lagern. Während sich Umwelt- und Gesundheitsschützer im Streit mit der Industrie befinden, spaltet die Debatte um die Todesstrafe die Gesellschaft weiterhin. Auch an den Universitäten manifestieren sich die ideologischen Fronten. Diese Entwicklungen zeigen, dass viele der drängenden Fragen nicht nur technokratische, sondern hochpolitische Entscheidungen sind, die oft weitreichende Folgen haben.

    Autor: P. Tiko

  • Serge Atlaoui: Von der Todesstrafe zu 30 Jahren Haft – Ein Hoffnungsschimmer?

    Serge Atlaoui: Von der Todesstrafe zu 30 Jahren Haft – Ein Hoffnungsschimmer?

    In einem historischen Urteil hat das Gericht von Pontoise die Todesstrafe des Franzosen Serge Atlaoui, die er in Indonesien wegen Drogendelikten erhielt, in eine 30-jährige Haftstrafe umgewandelt. Ein Schritt, der für den 60-Jährigen, der bereits fast zwei Jahrzehnte hinter Gittern verbracht hat, ein Hoffnungsschimmer sein könnte.

    Ein beispielloser Fall für die französische Justiz

    Seit der Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich im Jahr 1981 hat es keinen vergleichbaren Fall gegeben. Nun musste ein französisches Gericht darüber entscheiden, wie eine im Ausland verhängte Todesstrafe in das französische Rechtssystem integriert werden kann. Die Vorsitzende der Anklagebehörde stellte klar: „Es gibt keinen Präzedenzfall. Wir stehen vor einer rechtlichen Herausforderung.“

    Serge Atlaoui wurde 2005 in einer Fabrik nahe Jakarta verhaftet, in der große Mengen Drogen gefunden wurden. Die indonesischen Behörden sahen in ihm einen „Chemiker“ des Drogenkartells. Atlaoui hingegen beteuerte stets seine Unschuld. Er sei als Schweißer lediglich für die Installation von Maschinen verantwortlich gewesen und habe nicht gewusst, dass dort Drogen produziert wurden. Zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt, verschärfte die indonesische Justiz 2007 seine Strafe auf die Todesstrafe – ein Schock für seine Familie und Unterstützer.

    Vergangene Woche wurde Atlaoui nach Frankreich überstellt und in der Haftanstalt von Osny untergebracht. Nun musste die französische Justiz entscheiden, wie mit seinem Urteil umzugehen ist.

    Welche Strafe entspricht in Frankreich der Todesstrafe?

    Diese Frage stellte sich dem Gericht – eine juristische Gratwanderung. Da die Todesstrafe in Frankreich nicht mehr existiert, musste eine äquivalente Strafe gefunden werden.

    Das französische Strafrecht sieht vor, dass ein Urteil aus dem Ausland nicht einfach übernommen wird, sondern an die französische Gesetzgebung angepasst werden muss. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die „strengste mögliche Strafe“, die als Ersatz für die Todesstrafe in Frage komme, die lebenslange Haft sei. Atlaouis Verteidigung hielt dagegen: Die maximale Strafe für Drogenproduktion in Frankreich beträgt 30 Jahre. Eine lebenslange Haftstrafe sei daher unverhältnismäßig.

    Erleichterung nach dem Urteil

    Nach einer kurzen Beratung von nur 20 Minuten folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung: 30 Jahre Haft statt lebenslänglich.

    Die Reaktion auf das Urteil war emotional. Atlaouis Familie und Unterstützer fielen sich erleichtert in die Arme. Seine Frau Sabine sprach von einem „ersten Schritt zur Freiheit“. Auch sein Anwalt Richard Sédillot zeigte sich zufrieden: „Dieses Urteil ist ein Erfolg. Jetzt geht es darum, über mögliche Strafminderungen oder eine Begnadigung zu verhandeln.“

    Ein langer Weg zur Freiheit

    Serge Atlaoui sitzt seit 19 Jahren hinter Gittern – erst in Indonesien, nun in Frankreich. Mit dem neuen Urteil besteht zumindest die Möglichkeit, durch gute Führung oder juristische Anträge seine Haftzeit zu verkürzen.

    Bleibt die Frage: Wird er jemals als freier Mann nach Hause zurückkehren?

    Von C. Hatty

  • Er schaffte die Todesstrafe in Frankreich ab: Robert Badinter starb am 9. Februar in Paris

    Er schaffte die Todesstrafe in Frankreich ab: Robert Badinter starb am 9. Februar in Paris

    Als Rechtsanwalt, Senator und Justizminister war Robert Badinter eine der wichtigsten Figuren der Mitterrand-Jahre.

    Er war eine wichtige Persönlichkeit in der jüngeren Geschichte Frankreichs, „eine Figur des Jahrhunderts“, wie Emmanuel Macron es ausdrückte. Robert Badinter, der ehemalige Justizminister von François Mitterrand, starb in der Nacht von Donnerstag, dem 8. Februar, auf Freitag, den 9. Februar, wie seine Mitarbeiterin Aude Napoli der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. In einem langen Leben voller Kämpfe stand er für die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich, die Entkriminalisierung der Homosexualität oder die Verbesserung der Lebensbedingungen in französischen Gefängnissen.

    Der am 30. März 1928 in Paris in einer aus Bessarabien emigrierten jüdischen Familie geborene schlanke Mann mit dichten schwarzen Augenbrauen, der für ein Frankreich „im Dienste der Freiheiten und Menschenrechte“ eintrat, erklärte seinen Durst nach Gerechtigkeit mit einer vom Zweiten Weltkrieg geprägten schweren Jugendzeit.

    Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Paris begann Badinter seine juristische Laufbahn. Er spezialisierte sich auf Strafrecht und wurde schnell als herausragender Jurist anerkannt. In den 1950er und 1960er Jahren arbeitete er als Anwalt und erwarb sich einen Ruf für sein Engagement für Gerechtigkeit.

    1965 wurde Badinter als Anwalt in der „Affäre Henriette Dassonville“ bekannt. Diese Gerichtsverhandlung erlangte öffentliche Aufmerksamkeit und trug dazu bei, seinen Ruf als Verteidiger der Menschenrechte zu festigen.

    Als wichtige Figur der Mitterrand-Ära stand Robert Badinter hinter dem Gesetz vom 9. Oktober 1981, mit dem die Todesstrafe abgeschafft wurde, in einem Frankreich, dessen Bürger damals mehrheitlich für diese Strafe war. In bis zu seinem Tod setzte er sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein.

    Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im Jahr 1986 war Badinter neun Jahre lang Präsident des Verfassungsrats. Dort setzte er sich weiterhin für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa ein. Von 1995 bis 2011 war Badinter sozialistischer Senator und maßgeblich daran beteiligt, dass die Abschaffung der Todesstrafe 2007 in der französischen Verfassung verankert wurde. In den 2000er Jahren arbeitete er an einer Reform der Vereinten Nationen und während der fünfjährigen Amtszeit von François Hollande an der Reform des Arbeitsgesetzes.

    Nach seiner politischen Karriere wurde Badinter zum Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ernannt.

    Badinter hat neben seiner politischen auch eine bedeutende akademische Laufbahn verfolgt. Er lehrte Strafrecht an der Universität Paris X-Nanterre und veröffentlichte mehrere Bücher zu rechtlichen und politischen Themen.

    Robert Badinter engagierte sich aktiv im Gedenken an den Holocaust. Er setzte sich für die Erinnerung an die Opfer ein und betonte die Bedeutung der Aufarbeitung der dunklen Kapitel der Geschichte.

    Robert Badinter war eine herausragende Persönlichkeit, deren Leben von seinem unermüdlichen Einsatz für Gerechtigkeit und Menschenrechte geprägt war. Sein Vermächtnis erstreckt sich über seine juristische, politische und akademische Karriere und bleibt eine wichtige Quelle der Inspiration für künftige Generationen.

  • Amnesty International kritisiert „besorgniserregenden Anstieg“ der Todesstrafe im Jahr 2021

    Amnesty International kritisiert „besorgniserregenden Anstieg“ der Todesstrafe im Jahr 2021

    Die letzten beiden Jahre sind zwar die Jahre mit der niedrigsten Anzahl an gemeldeten Hinrichtungen seit 2010, aber insbesondere im Iran, in Saudi-Arabien und in Birma ist ein deutlicher Anstieg der Todesurteile zu verzeichnen.

    Die Zahl der Todesurteile ist 2021 „besorgniserregend gestiegen“, warnte Amnesty International in ihrer Jahresbilanz am Dienstag, dem 24. Mai. Die Menschenrechtsgruppe registrierte im vergangenen Jahr mindestens 579 Hinrichtungen in 18 Ländern, was einem Anstieg von fast 20% gegenüber 2020 entspricht.

    Mehr als die Hälfte der erfassten Hinrichtungen fanden im Iran statt: Die Islamische Republik verzeichnete im vergangenen Jahr 314 Vollstreckungen der Todesstrafe. Eine steigende Zahl, die „einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht“ darstellt, so Amnesty International.

    Nach einem starken Rückgang im Jahr 2020 in Saudi-Arabien hat sich die Anwendung der Todesstrafe dort im Jahr 2021 mit 65 Hinrichtungen verdoppelt. Diese Zahl wurde 2022 nochmals deutlich übertroffen, da das arabische Königreich an einem einzigen Tag 81 Personen wegen „Terrorismus“-Vorwürfen hinrichtete. Schließlich weist Amnesty Internationel auf Birma hin, wo seit dem Militärputsch „ein alarmierender Anstieg der Anwendung der Todesstrafe verzeichnet“ wurde, mit fast 90 Todesurteilen, „was weithin als eine Kampagne gegen Oppositionelle und Journalisten wahrgenommen wird“.

    Unzugängliche Daten in China oder Nordkorea
    Die letzten beiden Jahre sind nach wie vor die Jahre mit den wenigsten gemeldeten Vollstreckungen von Todesurteilen seit 2010. Amnesty weist jedoch darauf hin, dass ihre Bilanz „Tausende von Personen, die in China zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden“, sowie in Nordkorea und Vietnam aufgrund von Beschränkungen des Datenzugangs nicht berücksichtigen konnte.

    Die Organisation erklärt auch, dass „Covid-bezogene Beschränkungen, die Gerichtsverfahren eine Zeit lang verzögert hatten, jetzt in vielen Teilen der Welt wieder aufgehoben wurden“. So ist die Zahl der Todesurteile in Bangladesch, Indien und Pakistan wieder stark angestiegen.

    Amnesty International stellt aber ausserdem fest, dass die Todesstrafe in mehr als zwei Dritteln aller Staaten de jure oder de facto abgeschafft ist. Kasachstan und Sierra Leone haben sich im letzten Jahr in diese Liste eingereiht.

  • Frankreich feiert 40 Jahre Abschaffung der Todesstrafe

    Frankreich feiert 40 Jahre Abschaffung der Todesstrafe

    Der ehemalige Justizminister Robert Badinter nimmt am Samstag zusammen mit Emmanuel Macron an einer Gedenkveranstaltung im Pariser Pantheon teil. Auf den Tag genau vor vierzig Jahren, am 9. Oktober 1981, wurde die Todesstrafe in Frankreich mit der Verabschiedung des von Robert Badinter im Parlament verteidigten Gesetzes offiziell abgeschafft. „Wir waren der 35. Staat in der Welt“, der diesen Schritt unternahm, erinnerte der ehemalige Justizminister am Samstag, den 9. Oktober auf Europe 1 und CNews. „Heute gibt es 120 Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde“, sagte er und forderte gleichzeitig eine „weltweite Abschaffung“. Eine Rückkehr zur Vergangenheit „wäre ein Irrweg“. Robert Badinter sagte, er glaube nicht an die Möglichkeit einer Rückkehr zur Todesstrafe in Frankreich. „Für das Land der Menschenrechte wäre das ein Irrweg“, sagte er. Er sagte, dies könne nur geschehen, wenn Frankreich „eine totalitäre Diktatur“ werde, denn die Todesstrafe sei „das Vorrecht von Diktature…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Abschaffung der Todesstrafe: Wer starb vor 40 Jahren als letzte Person unter der Guillotine?

    Abschaffung der Todesstrafe: Wer starb vor 40 Jahren als letzte Person unter der Guillotine?

    Am 17. September vor vierzig Jahren hielt Robert Badinter eine Rede für die Abschaffung der Todesstrafe, die den Lauf der französischen Geschichte verändern sollte. Vor 1981 wurde die Todesstrafe in Frankreich immer noch angewandt, vor allem durch die Guillotine. 1981 verabschiedete Frankreich ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe, initiiert durch Justizminister Robert Badinter, der von Präsident François Mitterrand unterstützt wurde. Vor diesem historischen Moment hatte Frankreich in den 1970er Jahren noch sechs Hinrichtungen vollstreckt. Die letzte war 1977, als Hamida Djandoubi nach seiner Verurteilung wegen Mordes, Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung durch die Guillotine hingerichtet wurde. Hamida Djandoubi war der letzte zum Tode verurteilte AngeklagteVor 44 Jahren wurtde zum letzten Mal ein Mensch in Frankreich guillotiniert. Hamida Djandoubi wurde wegen besonders schwerer Verbrechen verurteilt. Der Anwalt des Opfers, Jean-Jacques Anglade, erinnert sich an diesen …

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…