Schlagwort: strafzettel

  • Parken in Gold: Wie Nizza mit Strafzetteln und Gebühren Millionen verdient – und was mit dem Geld passiert

    Parken in Gold: Wie Nizza mit Strafzetteln und Gebühren Millionen verdient – und was mit dem Geld passiert

    Ein Parkplatz in der Innenstadt von Nizza ist wie ein Schatz, der nie lange unentdeckt bleibt. Kaum fährt ein Auto davon, schlüpft das nächste in die Lücke. Das hat seinen Preis – buchstäblich. Denn wer hier sein Fahrzeug abstellt, muss zahlen. Und zwar kräftig. 17 Millionen Euro nahm die Stadt 2024 allein durch Parkgebühren und Strafzettel ein. Damit liegt sie direkt hinter Paris auf Platz zwei der einträglichsten Innenstädte Frankreichs. Doch wohin fließt all dieses Geld? Wer in Nizza parken will, zahlt 2 Euro für rund eineinhalb Stunden. Eine Stunde ist meist kostenlos – danach wird es teuer. Wer länger bleiben will, muss tiefer in die Tasche greifen. Das nervt viele Autofahrer, doch noch größer ist der Ärger, wenn die Parkscheibe fehlt. Dann kostet es gleich 25 Euro – Tendenz steigend, falls man nicht rasch zahlt. Kein Wunder also, dass mittlerweile 90 Prozent der Autofahrer die Regeln einhalten. Denn das Risiko, erwischt zu werden, ist hoch: Jede der 14.000 kostenpflichtigen Parkb…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Parken in Béziers: Die blaue Zone und der Umgang mit Strafzetteln

    Parken in Béziers: Die blaue Zone und der Umgang mit Strafzetteln

    Leseranfrage: „Ich bin zur Zeit in Beziers und fahre dort viel mit dem KFZ.Ich habe falsch geparkt, was ich im Nachhinein auch zugebe. Die „blaue Zone“ war für mich als Tourist nicht gut erkennbar.Ich zog ein Parkticket für 3 Stunden. Nach dem ich ein Baguette holte und es im Wagen ablegen wollte, sah ich 2 Polisten die mir gerade einen Strafzettel an das KFZ hängten. Ich fragte was ich falsch gemacht hatte. Die Antwort war sehr unfreundlich. Ich solle doch im Poligon-Parkhaus parken. Keine Aufk…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Sicherheit hat ihren Preis: 2023 war ein Rekordjahr für Strafzettel in Frankreich

    Sicherheit hat ihren Preis: 2023 war ein Rekordjahr für Strafzettel in Frankreich

    2023 markierte ein ungewöhnliches Jahr in der Geschichte der französischen Verkehrssicherheit. Mit Einnahmen aus Strafzetteln in Höhe von über zwei Milliarden Euro stellte das Jahr einen neuen Rekord auf. Laut einem Bericht der Cour des comptes (Rechnungshof) stiegen die Strafen für Verkehrsverstöße um 7 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist vor allem auf die vermehrte Installation automatischer Radargeräte zurückzuführen.

    Von Radarfallen allein wurden fast 747 Millionen Euro eingenommen, im Vergleich zu 707 Millionen Euro im Jahr 2022. Diese Zunahme ist nicht nur auf die erhöhte Anzahl der Geräte auf Fernstrassen zurückzuführen – von 4.530 im Jahr 2022 auf 4.661 im Jahr 2023 – sondern auch auf eine gesetzliche Änderung, die es Bürgermeistern ermöglicht, Radargeräte in ihren Gemeinden zu installieren.

    Aber was passiert eigentlich mit diesem ganzen Geld?

    Nur 62 % der Einnahmen fließen in Maßnahmen, die direkt der Verkehrssicherheit zugutekommen. Der Rest? Der wird zur Schuldentilgung des Staates verwendet. Ein beträchtlicher Anteil, der Fragen aufwirft: Sind die Strafen wirklich dazu gedacht, die Sicherheit zu erhöhen, oder sind sie zu einer versteckten Steuer geworden?

    Seit 2017 hat sich viel geändert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen wurde auf 80 km/h reduziert, die Gilets Jaunes-Proteste und die Zerstörung von Radargeräten, sowie die reduzierten Verkehrsbewegungen während der Covid-19-Pandemie haben alle zu einer Änderung der Fahrgewohnheiten und damit zu einer Zunahme der Verstöße beigetragen.

    Ist es fair, dass so ein großer Teil dieser Einnahmen nicht einmal für die Straßenverkehrssicherheit verwendet wird?

    Diese Entwicklung wirft ein kritisches Licht auf die Verkehrspolitik und deren Finanzierung. In einer Zeit, in der Bürgerinnen und Bürger zunehmend finanzielle Belastungen spüren, sind solche Summen besonders umstritten. Sicherheit auf den Straßen ist zweifellos von größter Bedeutung, aber es bleibt die Frage, ob die aktuellen Maßnahmen wirklich dem Schutz der Verkehrsteilnehmer dienen oder eher den finanziellen Interessen des Staates. Wo sollte Ihrer Meinung nach der Fokus liegen?

  • Radarfallen und Bußgelder: Können Sie in ganz Europa geblitzt und bestraft werden?

    Radarfallen und Bußgelder: Können Sie in ganz Europa geblitzt und bestraft werden?

    Planen Sie, im Urlaub mit dem Auto durch Europa zu fahren? Dann sollten Sie wissen, dass ein französisches oder deutsches Nummernschild Sie nicht vor einer Strafe bewahren wird, wenn Sie in anderen Ländern die Straßenverkehrsordnung missachten.

    Was passiert, wenn ich in Europa ein Verkehrsdelikt begehe? An wen muss ich das Bußgeld zahlen? Diese Fragen stellen sich Touristen, die einen Urlaub in unseren europäischen Nachbarländern planen. Da die Urlaubseuphorie oft dazu führt, dass die Autofahrer die Verkehrsregeln nicht mehr so genau nehmen, ist es nicht ungewöhnlich, dass auch einige Verstöße im Ausland begangen werden.

    „Cross Border“: Die EU-Richtlinie zu Verkehrsdelikten
    Die 2015 verabschiedete EU-Richtlinie „Cross Border“ soll den „grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit und damit die Durchsetzung von Sanktionen“ erleichtern. Wenn also ein europäisches Fahrzeug gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, können die Behörden der EU-Mitgliedstaaten auf die Zulassungsdaten eines anderen Staates zugreifen, um den Autobesitzer zu identifizieren und den Strafzettel direkt an seinen Wohnsitz zu senden.

    Frankreich zum Beispiel hat mit den folgenden Ländern Abkommen über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über diese Art von Verstößen unterzeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. Auch mit der Schweiz wurde ein bilaterales Abkommen unterzeichnet.

    Welche Verkehrsdelikte sind betroffen?

    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
    • Überfahren einer roten Ampel
    • Fahren unter Alkoholeinfluss
    • Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
    • Nichttragen eines Helms
    • Fahren auf einer verbotenen Fahrspur
    • Benutzung eines Mobiltelefons (oder eines anderen Kommunikationsgeräts) beim Führen eines Fahrzeugs.

    Strafzettel wegen Falschparkens sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen!

    Wenn ein Verstoß gemäß der obigen Liste in einem europäischen Staat begangen wird, gelten die Vorschriften dieses Staates, insbesondere was die Höhe des Bußgeldes oder die Verfahren zur Strafverfolgung betrifft. Je nach Land sind die Sanktionen unterschiedlich: sofortige Zahlung eines Bußgelds, Verpflichtung zur Hinterlegung einer Kaution, Stilllegung des Fahrzeugs, Abschleppen des Fahrzeugs, Einbehaltung oder Aussetzung des Führerscheins. Beachten Sie, dass sich die letztgenannte Maßnahme nur auf das Land bezieht, in dem der Verstoß begangen wurde, und nicht auf Ihr Heimatland. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt also nur in dem Land, in dem der Verstoß stattgefunden hat.

    Wenn der Verkehrsverstoß nicht zu einer polizeilichen Feststellung vor Ort führt, wird Ihnen ein Schreiben zugestellt, in dem Sie über Ihren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Art, Ort, Datum und Uhrzeit), die entsprechenden Sanktionen (Höhe des Bußgelds, Art und Zeitpunkt der Zahlung) und das Einspruchsverfahren informiert werden. Wenn Sie sich weigern, das Bußgeld zu zahlen, riskieren Sie hohe Verzugszinsen, den Entzug der Fahrerlaubnis in dem betreffenden Land oder – im Falle der Schweiz – sogar eine Gefängnisstrafe.

    Das Recht auf Anfechtung
    Nach europäischen Bestimmungen haben Sie das Recht, einen Bußgeldbescheid wegen eines im Ausland begangenen Verkehrsverstoßes anzufechten. Dieses Verfahren wird jedoch selten eingeleitet: Zunächst müssen Sie eine örtliche Adresse angeben, dann müssen die dortigen Behörden das Verfahren fortsetzen, was sie jedoch kaum tun, da es sich um ein langwieriges und teures Verfahren handelt. Dadurch wird die Eintreibung des Bußgeldes unsicher.

    Wenn das Verfahren jedoch fortgesetzt wird, müssen Sie sich vor einem Gericht in dem betreffenden Land erscheinen. Beachten Sie auch, dass die Verwaltungsunterlagen im Zusammenhang mit dem Anfechtungsverfahren in der Sprache des Landes verfasst werden müssen, in dem der Verstoß begangen wurde, ebenso wie die Verteidigungsschrift. Es ist daher in den allermeisten Fällen notwendig, einen Anwalt vor Ort zu beauftragen.

  • Betrug: Vorsicht vor gefälschten Strafzetteln auf der Windschutzscheibe

    Betrug: Vorsicht vor gefälschten Strafzetteln auf der Windschutzscheibe

    Eine wachsende Zahl von Betrugsversuchen mit gefälschten Strafzetteln beunruhigt die Gendarmen, die jetzt einen Aufruf zur Wachsamkeit gestartet haben. Es handelt sich um ein kleines Dokument, das wie ein Strafzettel aussieht, aber es ist eine Fälschung, mit der Betrüger Geld von Autofahrern erpressen wollen.

    Auf dem Parkplatz des Bahnhofs von Orgerus (Yvelines) gab es vor einigen Tagen eine böse Überraschung für Autofahrer: ein Strafzettel für falsches Parken auf der Windschutzscheibe. Dutzende von Zetteln mit sehr offiziellem Aussehen. Am unteren Rand des Papiers befindet sich ein QR-Code, mit dem man angeblich das Bußgeld bezahlen kann. In Wirklichkeit ist er gefälscht. „Mein Opa, meine Oma, die dieses Papier an der Windschutzscheibe vorfinden können auf den Betrug hereinfallen“, beklagt eine Frau auf dem Sender France 2.

    Andere Betrügereien dieser Art gibt es zuhauf.
    Wer den QR-Code scannt, wird auf eine betrügerische Website weitergeleitet, deren Erscheinungsbild sehr irreführend ist. „Es sieht so aus wie eine Seite der französischen Republik, die erklärt, dass man einen Strafzettel bezahlen muss, wenn Autofahrer ihre Kreditkartennummer eingeben, buchen die Betrügern illegal Geld ab“, erklärt Jerome Not, Generaldirektor von Cybermalveillance.gouv.fr. Mit den Daten haben die Betrüger Zugriff auf Kreditkarten und Konten. Leider ist das bei weitem nicht der einzige Betrug mit einem QR-Code, den die Behörden in letzter Zeit feststellen mussten. Es gibt noch weitere Seiten desselben Typs, daher sollte man gut aufpassen, wo m an seine Daten eingibt. Der Betrug mit den Strafzetteln wurde von der Gendarmerie entdeckt und die Webseite inzwischen gesperrt. In den sozialen Netzwerken ruft die Gendarmerie die Bürger dazu auf, wachsam zu sein.

  • Achtung Frankreich-Urlauber: In diesen Departements werden die meisten Strafzettel ausgestellt

    Achtung Frankreich-Urlauber: In diesen Departements werden die meisten Strafzettel ausgestellt

    Im Jahr 2021 wurden in Frankreich fast 40 Millionen Bußgeldbescheide ausgestellt. Besonders viele Strafzettel entfielen auf die Departements der Regionen PACA und Île-de-France.

    Überhöhte Geschwindigkeit, verbotenes Parken: Im Jahr 2021 wurden in Frankreich wieder so viele Strafzettel ausgestellt wie vor der Covid-Krise. Die Agence nationale de Traitement des Infractions (ANTAI) hat insgesamt 39,53 Millionen Strafzettel an die Franzosen verschickt, was fast der Anzahl der Autofahrer im ganzen Land entspricht. Insgesamt wurden im selben Jahr rund 22,1 Millionen Fahrzeuge von einem automatischen Radargerät geblitzt, was einem Anstieg von 19% im Vergleich zum Vorjahr entspricht…

    Allerdings fällt auf, dass die Strafzettel nicht gleichmäßig über Frankreich verteilt sind. In den neuesten Zahlen des Observatoire Nationale de la Sécurité Routière, die kürzlich veröffentlicht wurden, stechen zwei Regionen deutlich hervor: In den Regionen Ile-de-France und Provence-Alpes-Côte-d’Azur wurden besonders viele Strafzettel ausgestellt. In der Bretagne, im Département Loire Atlantique und generell in der Mitte des Landes sind die Strafzettel seltener…

    Paris und der Südosten an der Spitze des Feldes
    Was die Zahl der Verstöße betrifft, ist die Hauptstadt absoluter Spitzenreiter. In Paris wurden im Jahr 2021 unglaubliche 591.339 Bußgeldbescheide ausgestellt, das sind etwas mehr als 279 Bußgeldbescheide pro 1.000 Einwohner, die höchste Rate im ganzen Land.

    Das Departement Seine-Saint-Denis folgt in der Rangliste mit 269.427 verhängten Strafzetteln im Jahr 2021 (das entspricht etwas mehr als 160 verhängten Strafzetteln pro 1.000 Einwohner). Ebenfalls ganz oben auf der Liste stehen die Departements der Region Provence-Alpes-Côte-d’Azur: Alpes-de-Haute-Provence kommt auf 110 Strafzettel pro 1.000 Einwohner und Bouches-du-Rhône auf rund 185.015 Strafzettel im Jahr 2021 (das entspricht 89 Strafzetteln pro 1.000 Einwohner). Im Departement Côte d’Or haben die Verstöße zwischen 2020 und 221 jedoch am stärksten zugenommen. Dort wurden mehr als 31.0000 Strafzettel ausgestellt: eine Zahl, die um mehr als 30% gestiegen ist. Die Departements Creuse (+29%) und Loire (+24%) vervollständigen das Podium.

    Zu hohe Geschwindigkeit immer noch an erster Stelle
    Die Franzosen treten immer noch ein wenig zu stark aufs Gaspedal: Insgesamt wurden laut der Nationalen Interministeriellen Beobachtungsstelle für Straßenverkehrssicherheit im Jahr 2021 etwa 15 Millionen Verstöße wegen überhöhter Geschwindigkeit registriert, was einem Anstieg um 13,2 % innerhalb eines Jahres entspricht. Die Geschwindigkeit betrifft somit mehr als 55% der Verstöße, die im ganzen Land registriert werden. Weitere 7,1 Millionen Verstöße betrafen behinderndes oder gefährliches Parken.

    Im Jahr 2021 wurden insgesamt 14,6 Millionen Führerscheinpunkte verteilt.

  • Strafzettel im Ausland: Viele europäischen Länder leiten Strafzettel ins Heimatland weiter

    Strafzettel im Ausland: Viele europäischen Länder leiten Strafzettel ins Heimatland weiter

    Seit 2015 gibt es einen Informationsaustausch über Verkehrsdelikte zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das heißt, wenn man in einigen Ländern der EU einen Strafzettel erhält, werden die Bußgeldbescheide nach Frankreich geschickt.

    Vielleicht gehören auch Sie diesen Sommer zu den Urlaubern, die planen, ihre Sommerferien mit dem Auto im Ausland zu verbringen.

    Wie die Zeitung Capital erklärt, ist seit dem 11. März 2015 der Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch eine entsprechende Richtlinie ermöglicht worden. Wenn man also in den Ländern, die dieses Abkommen mit Frankreich oder Deutschland unterzeichnet haben, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Missachtung einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder des Helms bei Zweirädern einen Strafzettel erhält, wird der Bußgeldbescheid einige Zeit später nach Hause geschickt. Dem Bußgeld entgeht man also nicht, aber Punkte auf dem Führerschein gibt es keine.

    Neunzehn Länder der Europäischen Union und die Schweiz.
    Derzeit haben 19 europäische Länder einen Informationsaustausch mit Frankreich und Deutschland unterzeichnet: Belgien, Spanien, die Niederlande, Polen und Rumänien im Jahr 2015; Österreich, Italien und Luxemburg im Jahr 2016; Ungarn, Portugal, die Tschechische Republik und die Slowakei im Jahr 2017; Estland, Lettland und Litauen im Jahr 2018; Irland und Schweden im Jahr 2019; Dänemark im Jahr 2020. Hinzu kommt auch die Schweiz.

    Seit dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zu den Ländern, die unter das Abkommen über den Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte fallen. Allerdings hat sich Grossbritannien ähnlich wie die Schweiz für ein bilaterales Abkommen ausgesprochen.

    Wer einen Strafzettel aus einem dieser Länder erhalten hat, sollten diesen bezahlen, da sonst mit größeren Konsequenzen zu rechnen ist, wenn man in Zukunft in dem betreffenden Land erneut in eine Verkehrskontrolle geraten sollte. Strafzuschlag, Verspätungszuschlag usw. kommen dann auf säumige Zahler zu. Manchmal werden die Strafen auch im Heimatland im Zuge der Amtshilfe vollstreckt, was meist mit erheblichen Kosten verbunden ist.

    Ein Abkommen, das in beide Richtungen funktioniert. Ausländische Fahrer aus den betroffenen Ländern, die sich auf französischem Boden eines Verkehrsverstoßes schuldig machen, erhalten ebenfalls den Bußgeldbescheid zu Hause an ihrem Heimatort.