Schlagwort: Strafen

  • TikTok in Frankreich wegen Verwendung von Cookies zu einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro verurteilt

    TikTok in Frankreich wegen Verwendung von Cookies zu einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro verurteilt

    Das chinesische Social-Network TikTok muss wegen illegaler Verfahren bei der Datensammlung in Frankreich jetzt eine hohe Geldstrafe zahlen.

    Die Commission Nationale Internet et Libertés (CNIL) hat am 29. Dezember TikTok, das führende soziale Netzwerk unter Jugendlichen, mit einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro belegt. Als Grund wurde die Verwendung von Cookies durch die chinesische Plattform angegeben.

    Cookies dienen dazu, Informationen über das Surfverhalten der Nutzer zu sammeln: Sie müssen in Europa ausdrücklich akzeptiert werden. Die CNIL, die die Anwendung von Cookies in Frankreich überwacht, hat zwischen Mai 2020 und Juni 2022 Kontrollen auf der Website des sozialen Netzwerks sowie in den von TikTok bereitgestellten Dokumenten durchgeführt.

    Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass TikTok „seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 82 des Gesetzes über Informatik und Freiheiten nicht nachgekommen ist“, das die Verwendung von Cookies regelt. Insbesondere ist es verpflichtend, Lösungen anzubieten, die das Ablehnen von Cookies genauso einfach machen wie das Akzeptieren von Cookies.

    Im Fall von TikTok war die Schaltfläche zur Ablehnung von Cookies jedoch weniger leicht zugänglich und erforderte mehrere Klicks, im Gegensatz zu einem einzigen Klick zur Akzeptanz der Cookies.

    Laut der französischen Behörde läuft „die Komplexität des Ablehnungsmechanismus in Wirklichkeit darauf hinaus, die Nutzer davon abzuhalten, Cookies abzulehnen, und sie dazu zu bringen, die Bequemlichkeit der Schaltfläche „Alles akzeptieren“ zu bevorzugen“. Diese Methode verletze „die Freiheit der Zustimmung von Internetnutzern“.

    Die Nutzer von TikTok wurden außerdem nicht genau über die Gründe für die Datensammlung mit Hilfe von Cookies auf der Website informiert, was ein weiterer Verstoß gegen Artikel 82 des Gesetzes über Informatik und Freiheiten ist. Die Höhe der Geldstrafe wurde nicht nur aufgrund der Verstöße, sondern auch aufgrund der „Anzahl der betroffenen Personen, insbesondere Minderjährige“ sowie „der zahlreichen früheren Mitteilungen der CNIL“ gerechtfertigt.

  • Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige: Zivilgericht verurteilte einen Mann 30 Jahre nach der Tat

    Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige: Zivilgericht verurteilte einen Mann 30 Jahre nach der Tat

    Jeremy Garamond, der in seiner Kindheit Opfer sexueller Übergriffe geworden war, wandte sich an die Zivilgerichtsbarkeit, um eine Entschädigung für strafrechtlich verjährte Taten zu erhalten.

    Eine Verurteilung für Taten, die bis in die frühen 1990er Jahre zurückreichen. Ein Mann wurde am 17. November, von der vierten Kammer des Pariser Zivilgerichts wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt, dreißig Jahre nach den Taten. Die Verurteilung durch die Ziviljustiz, über die der Sender BFMTV berichtete, erfolgte obwohl die Taten in den Augen der Strafjustiz verjährt waren. Die Nebenkläger bezeichneten die Entscheidung als „beispiellos“.

    Der heute 46-jährige Jeremy Garamond war zwischen seinem 12. und 15. Lebensjahr wiederholt Opfer sexueller Übergriffe geworden. Der Missbrauch wurde José Bruneau de la Salle angelastet, einem engen Vertrauten der Familie und einer bekannten Figur aus der Welt des französischen Pferdesports. Jérémy Garamond beschuldigt ihn eines Dutzends sexueller Übergriffe in einem Auto sowie eines nächtlichen sexuellen Übergriffs im Jahr 1990. Gegen den Pferdezüchter liegt noch eine weitere Klage wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige vor.

    Unterschiedliche Verjährungsfristen im Straf- und Zivilrecht
    Das Opfer hatte seinem Vater damals davon erzählt, die Vorfälle dann aber jahrelang verdrängt. Das Opfer beschliesst 2018, sich an die Justiz zu wenden, fast dreißig Jahre nach den Ereignissen.

    Ein zu großer Zeitraum für das französische Strafrecht, da die Taten strafrechtlich verjährt sind, was bedeutet, dass dort keine gerichtlichen Schritte mehr möglich sind. Angesichts dieser Verjährung gingen Jeremy Garamond und sein Anwalt in ein Zivilverfahren und bekamen Recht, wodurch der Angeklagte schlussendlich doch zur Verantwortung gezogen werden konnte.

    „Es ist das erste Mal, dass eine solche Entscheidung in einem Zivilverfahren getroffen wurde“. (Olivier Pardo, Anwalt des Opfers gegenüber Franceinfo)

    Der Rechtsverstoss im Zivilrecht wird ab dem sogenannten „Konsolidierungsdatum“ des Zustands des Opfers festgestellt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die persönlichen Folgen festgestellt sind und einen dauerhaften Charakter annehmen. In Frankreich tritt die Verjährung im Strafrecht zwanzig Jahre nach der Tat ein, wenn die Gewalt an einem Minderjährigen begangen wurde. In der Ziviljustiz tritt die Verjährung für denselben Sachverhalt zwanzig Jahre nach dem Zeitpunkt der „Konsolidierung“ ein und nicht zwanzig Jahre nach den Ereignissen. Von diesem Zeitpunkt an ist es möglich, den Grad der Folgen oder der Behinderung zu schätzen, der durch die in der Kindheit erlittenen sexuellen Übergriffe verursacht wurde.

    Im vorliegenden Fall wurde die Schädigung bei Jeremy Garamond erst 2018 „konsolidiert“, dem Jahr, in dem er sich zum ersten Mal an die Justiz wandte. „Man kann einen Schaden nicht quantifizieren, solange er sich noch im Aufbau befindet“, wird Audrey Darsonville, Professorin für Strafrecht an der Universität Paris Nanterre, von Franceinfo zitiert.

    Fast 103.000 Euro Entschädigung gefordert.
    Um das Datum zu bestimmen, wurde ein Gutachten erstellt, das vom Opfer bezahlt werden musste. Der psychiatrische Sachverständige urteilte, dass sich der Schaden erst 2018 endgültig verfestigte und zeigte, dem Jahr, in dem sich das Opfer an die Justiz wandte. Die Taten sind daher zivilrechtlich nicht verjährt. Eine weitere Besonderheit dieses Prozesses war, dass die Fakten, die in der Gerichtsverhandlung verhandelt wurden, auf keiner vorherigen polizeilichen Untersuchung beruhten. „Es handelt sich um eine von uns selbst durchgeführte Untersuchung“, räumt der Anwalt ein.

    Eine Anhörung zur Festlegung der Höhe des Schadensersatzes, der dem Opfer zu zahlen ist, soll in knapp zwei Monaten stattfinden, erklärt sein Anwalt gegenüber Franceinfo. Für die verschiedenen sexuellen Übergriffe, die er in seiner Kindheit erlitten hatte, forderte Jeremy Garamond eine Entschädigung von fast 103.000 Euro. Die bei der Gerichtsverhandlung festgelegte Summe werde an Vereine gespendet, versichert das Opfer. Da der Prozess in einem Zivilverfahren stattfand, zieht die Verurteilung keine Gefängnisstrafe nach sich. „Was mein Mandant wollte, war in erster Linie ein Gerichtsverfahren und die Anerkennung der Schuld des Schädigers“, erklärte Rechtsanwalt Olivier Pardo.

    Diese Entscheidung, die in der Berufung und anschließend in der Kassation noch aufgehoben werden kann, ist für die Rechtsexpertin Audrey Darsonville „besonders interessant“. „Es ist eine Anerkennung der Existenz eines Schadens durch die Justiz. „Wenn die Taten im Strafrecht verjährt sind, kann dies eine Lösung für Opfer sein, die trotzdem eine Verurteilung wollen“, betont sie. Die Juristin schränkt aber ein: „Das kann nur von Fall zu Fall so sein, man darf nicht hoffen, dass es für alle und in allen Gerichtsbarkeiten anwendbar ist“.

  • Instagram erhält eine Geldstrafe von 405 Millionen Euro von der Europäischen Union

    Instagram erhält eine Geldstrafe von 405 Millionen Euro von der Europäischen Union

    Die europäische Regulierungsbehörde hatte Ende 2020 eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob die App die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Daten von Minderjährigen getroffen hat.

    Instagram wird zur Kasse gebeten. Das soziale Netzwerk, eine Tochtergesellschaft der Meta-Gruppe, Muttergesellschaft von Facebook, hat eine Rekordstrafe von 405 Millionen Euro wegen Versäumnissen im Umgang mit den Daten von Minderjährigen erhalten, wie die irische Datenschutzkommission (DPC) am Montag, den 5. September, bekannt gab.

    Dies ist die härteste Strafe, die diese Behörde seit 2018 verhängt hat, als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Regulierungsbehörden mehr Macht verlieh, um die Verbraucher vor der Dominanz von Facebook, Google, Apple und Twitter zu schützen.

    Die irische Datenschutzkommission (DPC), das Pendant zur französischen Cnil, beaufsichtigt Facebook im Auftrag der Europäischen Union, da das Unternehmen seinen regionalen Hauptsitz in Irland hat.

    Der Konzern will Berufung einlegen
    Die Regulierungsbehörde hatte Ende 2020 eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob die Instagram-App die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um die Daten der Nutzer zu schützen, insbesondere wenn es sich um Minderjährige handelt. Man kann bereits im Alter von 13 Jahren ein Konto bei Instagram eröffnen.

    Die DPC war insbesondere darüber besorgt, dass Nutzer unter 18 Jahren zu leicht zu einem Geschäftskonto wechseln können. Diese Art von Konto verlangt von den Nutzern, dass sie ihre Kontaktdaten öffentlich machen, was bedeutet, dass sie für alle Nutzer des sozialen Netzwerks sichtbar sind.

    Die Regulierungsbehörde warf Instagram außerdem vor, dass die Inhalte der Konten von Minderjährigen standardmäßig zu bestimmten Zeiten für alle Nutzer geöffnet wurden und nicht nur auf genehmigte Abonnenten beschränkt waren. Ein Sprecher von Meta sagte, dass der Konzern Berufung einlegen wolle, und betonte, dass sich die Untersuchung auf Einstellungen konzentriere, die seit einem Jahr geändert worden seien.

  • Strafzettel im Ausland: Viele europäischen Länder leiten Strafzettel ins Heimatland weiter

    Strafzettel im Ausland: Viele europäischen Länder leiten Strafzettel ins Heimatland weiter

    Seit 2015 gibt es einen Informationsaustausch über Verkehrsdelikte zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das heißt, wenn man in einigen Ländern der EU einen Strafzettel erhält, werden die Bußgeldbescheide nach Frankreich geschickt.

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    Wie die Zeitung Capital erklärt, ist seit dem 11. März 2015 der Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch eine entsprechende Richtlinie ermöglicht worden. Wenn man also in den Ländern, die dieses Abkommen mit Frankreich oder Deutschland unterzeichnet haben, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Missachtung einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder des Helms bei Zweirädern einen Strafzettel erhält, wird der Bußgeldbescheid einige Zeit später nach Hause geschickt. Dem Bußgeld entgeht man also nicht, aber Punkte auf dem Führerschein gibt es keine.

    Neunzehn Länder der Europäischen Union und die Schweiz.
    Derzeit haben 19 europäische Länder einen Informationsaustausch mit Frankreich und Deutschland unterzeichnet: Belgien, Spanien, die Niederlande, Polen und Rumänien im Jahr 2015; Österreich, Italien und Luxemburg im Jahr 2016; Ungarn, Portugal, die Tschechische Republik und die Slowakei im Jahr 2017; Estland, Lettland und Litauen im Jahr 2018; Irland und Schweden im Jahr 2019; Dänemark im Jahr 2020. Hinzu kommt auch die Schweiz.

    Seit dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zu den Ländern, die unter das Abkommen über den Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte fallen. Allerdings hat sich Grossbritannien ähnlich wie die Schweiz für ein bilaterales Abkommen ausgesprochen.

    Wer einen Strafzettel aus einem dieser Länder erhalten hat, sollten diesen bezahlen, da sonst mit größeren Konsequenzen zu rechnen ist, wenn man in Zukunft in dem betreffenden Land erneut in eine Verkehrskontrolle geraten sollte. Strafzuschlag, Verspätungszuschlag usw. kommen dann auf säumige Zahler zu. Manchmal werden die Strafen auch im Heimatland im Zuge der Amtshilfe vollstreckt, was meist mit erheblichen Kosten verbunden ist.

    Ein Abkommen, das in beide Richtungen funktioniert. Ausländische Fahrer aus den betroffenen Ländern, die sich auf französischem Boden eines Verkehrsverstoßes schuldig machen, erhalten ebenfalls den Bußgeldbescheid zu Hause an ihrem Heimatort.

  • Um einer Anklage wegen Steuerhinterziehung zu entgehen zahlt McDonald’s 1.25 Milliarden Euro

    Um einer Anklage wegen Steuerhinterziehung zu entgehen zahlt McDonald’s 1.25 Milliarden Euro

    Der Fast-Food-Konzern wird verdächtigt, seine in Frankreich zu versteuernden Gewinne für die Jahre von 2009 bis 2020 künstlich gemindert zu haben.

    Der US-Riese McDonald’s erklärte sich am Donnerstag, 16. Juni, bereit, 1,25 Milliarden Euro in Frankreich zu zahlen, um dort einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. „Diese Vereinbarung beendet einen Steuerstreit und eine gerichtliche Untersuchung ohne Schuldanerkennung“, schrieb die französische Niederlassung des Unternehmens und fügte hinzu, dass sie mit der Verwaltung an ihrem Steuerschema arbeite.

    Der Fastfood-Konzern ist seit 2014 im Visier der Steuerbehörden. Er wird verdächtigt, seine Gewinne in Frankreich ab 2009 durch Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke McDonald’s, die an seine europäische Muttergesellschaft mit Sitz in Luxemburg gezahlt wurden, künstlich gemindert zu haben.

    Der Präsident des Pariser Gerichts bestätigte am Donnerstag eine Vereinbarung, die die Zahlung einer Geldstrafe im öffentlichen Interesse in Höhe von 508 Millionen Euro vorsieht. McDonald’s hatte im Mai auch der Zahlung von 737 Millionen Euro an die Verwaltung zugestimmt, um seine Körperschaftssteuer zu begleichen, die durch das Steuervermeidungsschema umgangen wurde.

    Durch die Zustimmung zur Unterzeichnung dieses Gerichtsvertrages von öffentlichem Interesse (Cjip), der mit dem Parquet National Financier (PNF) geschlossen wurde und der bislang der größte je in Frankreich in Sachen Steuerhinterziehung geschlossene Vergleich ist, vermeidet der McDonald’s-Konzern einen Prozess und schließt seinen Rechtsstreit sowohl mit der Steuerbehörde als auch mit der Staatsanwaltschaft ab.

  • Eure-et-Loir: Nachtclub wegen Nichtanwendung des Gesundheitspasses sieben Tage geschlossen

    Eure-et-Loir: Nachtclub wegen Nichtanwendung des Gesundheitspasses sieben Tage geschlossen

    Der Präfekt des Departements Eure-et-Loir erwägt sogar eine zweimonatige Zwangsschliessung des Clubs. Dies ist ein Novum in Eure-et-Loir. Eine Diskothek in Lèves wurde soeben administrativ für sieben Tage geschlossen, weil sie den Gesundheitspass ihrer Gäste nicht kontrolliert hatte, berichtet Actu …

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  • Gesundheitspass: Neue Geldbußen und ein neuer Straftatbestand zur Betrugsbekämpfung

    Gesundheitspass: Neue Geldbußen und ein neuer Straftatbestand zur Betrugsbekämpfung

    Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitspasses kommt auch eine Reihe von neuen Sanktionen. Ab Montag wird nun die erweiterte Anwendung des Gesundheitspasses fast vollständig in Kraft treten. Nach Angaben des Senders BFMTV und Le Journal du Dimanche wird diese Umsetzung mit einer Verschärfung der Strafen für Zuwiderhandlungen einhergehen. Wer einen betrügerisch erworbenen Gesundheitspass vorlegt, wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro bestraft. Im Wiederholungsfall wird die Strafe allerdings höher: 1.500 Euro innerhalb von zwei Wochen und 3.750 Euro bei einem dritten Wiederholungsfall innerhalb eines Monats, mit der Möglichkeit einer sechsmonatigen Haftstrafe. Das Sanktionssystem gilt auch für Arbeitnehmer, die der Impfpflicht unterliegen und ihr nicht nachkommen. Auch die Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die dieser Verpflichtung unterliegen, müssen mit Sanktionen rechnen, nicht zuletzt mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro und bis zu 9.000 Euro beim dritten Mal, wenn sie in Verzug geraten, wo…

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  • Covid-19 : Besitzer eines Festsaals wird für die Ausrichtung einer Hochzeit mit 150 Gästen bestraft

    Covid-19 : Besitzer eines Festsaals wird für die Ausrichtung einer Hochzeit mit 150 Gästen bestraft

    Die Veranstaltung fand am 15. Dezember statt, dem Tag, an dem der zweite Lockdown endete. Nur diejenigen Personen, die nach der Ausgangssperre kamen, wurden damals mit einem Bußgeld belegt, die anderen Gäste feierten ohne Masken und Abstand weiter. Der Betreiber eines Festsaals in der Region Orne wurde für Dienstag, 20. April, vor das Strafgericht von Argentan geladen, wegen unerlaubter Öffnung und Gefährdung des Lebens anderer, berichtet France Bleu Normandie. Er hatte im vergangenen Dezember eine Hochzeit mit 150 Personen ausgerichtet und dabei die Einschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19 nicht beachtet. Ein Inhaber in einer finanziellen Sackgasse Der Festsaal der Orangerie du Bois in der Kleinstadt Avernes-Saint-Gourgon war entgegen den damals geltenden Regeln bereits einige Tage vor der Veranstaltung reserviert worden. Der Eigentümer hatte zugestimmt, den Saal zu vermieten. Am 15. Dezember, dem Tag, an dem der zweite Lockdown endete, waren 150 Personen in dem Festsaal eingetrof…

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  • Osterwochenende: 103.000 Kontrollen und 10.500 Bußgelder in ganz Frankreich

    Osterwochenende: 103.000 Kontrollen und 10.500 Bußgelder in ganz Frankreich

    Für das Osterwochenende sind zwar ein paar Tage „Toleranz“ gewährt worden. Zum Beispiel gab es die Möglichkeit, aufgrund des Lockdowns den Wohnort zu wechseln. Gérald Darmanin, verkündete nun auf Europe 1, dass an diesem Wochenende trotzdem „mehr als 100.000“ Menschen kontrolliert wurden. Ende der Toleranz für Reisen! Das Osterwochenende ermöglichte es denjenigen, die dies wünschten, für die Dauer des Lockdowns einen anderen Wohnort zu beziehen. Seit Montagabend um 19 Uhr sind überregionale Fahrten nur noch aus zwingenden Gründen und mit Ausgangsbescheinigung möglich. Auf Europa 1 sagte der Innenminister, dass während des Osterwochenendes 103.000 Kontrollen durchgeführt wurden, die zu 10.500 Bußgeldern führten. Bußgelder „hauptsächlich für die Nichteinhaltung der Ausgangssperre nach 19 Uhr und Ansammlungen von mehr als 6 Personen“, sagte Gerald Darmanin. „In Marseille, in Lyon, werden Verstösse strafrechtlich verfolgt und verurteilt“Der Innenminister äusserte sich auch zu den heimliche…

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  • Covid-19: 38.000 Bußgeldbescheide seit Einführung der verschärften Maßnahmen

    Covid-19: 38.000 Bußgeldbescheide seit Einführung der verschärften Maßnahmen

    350.000 Kontrollen wurden durchgeführt, davon 170.000 in den 19 von einem regionalen Lockdown betroffenen Departements. 38.000 Strafzettel hat die Polizei seit Samstag, dem 20. März, in Frankreich zur Umsetzung der verstärkten Maßnahmen ausgestellt, davon 18.000 in den 19 Departements, die von einem regionalen Lockdown betroffen sind, so die Zahlen des Innenministeriums, die von Franceinfo am Sonntag, dem 28. März, veröffentlicht wurden. Es wurden 350.000 Personenkontrollen durchgeführt. Von diesen 350.000 Kontrollen fanden 170.000 in den von dem Lockdown betroffenen Departements statt, so das Ministerium. Schließlich fanden 4.600 Kontrollen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr statt, davon 1.700 in den vom Lockdown betroffenen Gebieten.