Schlagwort: steuerrecht

  • Isabelle Adjani in Berufungsurteil wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Isabelle Adjani in Berufungsurteil wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Die französische Filmschauspielerin Isabelle Adjani ist im Berufungsverfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Paris bestätigte den Schuldspruch, reduzierte das Strafmaß jedoch deutlich gegenüber dem Urteil der ersten Instanz.

    Ende 2023 hatte ein Gericht Adjani noch zu 24 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Die Richter der Berufungsinstanz gelangten zwar erneut zu der Überzeugung, dass die vorgeworfenen Taten nachgewiesen seien, sahen jedoch Gründe für eine erhebliche Strafmilderung. An der grundsätzlichen Bewertung der Vorwürfe änderte sich dadurch nichts.

    Im Mittelpunkt des Verfahrens standen steuerliche Vorgänge aus den Jahren 2013 bis 2017. Nach Auffassung des Gerichts hatte die heute 71-Jährige ihren steuerlichen Wohnsitz in den Jahren 2016 und 2017 lediglich auf dem Papier nach Portugal verlegt, obwohl sich der Mittelpunkt ihres Lebens weiterhin in Frankreich befunden habe. Darüber hinaus ging es um eine Schenkung, die als Darlehen dargestellt worden sein soll, sowie um Geldtransfers über ein Bankkonto in den Vereinigten Staaten.

    Adjani wies die Vorwürfe einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung während des gesamten Verfahrens entschieden zurück. Vor Gericht schilderte sie sich als Mensch, der mit administrativen Angelegenheiten überfordert sei und sich deshalb vollständig auf Fachleute verlassen habe. Nach ihren Angaben sei sie selbst Opfer von Fehlberatungen und betrügerischen Machenschaften geworden. Sie betonte, sie habe niemals die Absicht gehabt, den Staat zu täuschen, und bezeichnete sich ausdrücklich nicht als Diebin.

    Die französische Steuerverwaltung vertrat dagegen die Auffassung, dass sich sowohl der persönliche Lebensmittelpunkt als auch die wirtschaftlichen Interessen der Schauspielerin eindeutig in Frankreich befunden hätten. Aus Sicht der Behörden hätte sie deshalb ihre Einkünfte vollständig in Frankreich versteuern müssen. Diese Einschätzung teilte das Berufungsgericht und bestätigte damit die wesentlichen Feststellungen der ersten Instanz.

    Trotz der deutlich reduzierten Strafe ist das juristische Verfahren noch nicht beendet. Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, den Fall vor die französische Kassationsinstanz zu bringen. Dort wird nicht erneut über die Tatsachen entschieden, sondern geprüft, ob das Berufungsgericht das geltende Recht korrekt angewendet hat. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

    Autor: Daniel Ivers

  • Wenn der Blick von oben kommt – Wie der Fiskus Frankreichs Gärten neu vermisst

    Wenn der Blick von oben kommt – Wie der Fiskus Frankreichs Gärten neu vermisst

    Früher brauchte es einen Blick über den Gartenzaun, heute reicht ein Algorithmus. Der französische Staat hat seine Perspektive verändert – wortwörtlich. Nicht mehr nur Steuererklärungen stehen im Fokus der Finanzverwaltung, sondern zunehmend auch das, was auf Grundstücken tatsächlich existiert. Dächer, Anbauten, kleine Nebengebäude oder vermeintlich harmlose Konstruktionen im Grünen geraten ins Visier. Und das mit einer Präzision, die noch vor wenigen Jahren undenkbar schien. Der Begriff von der „Satellitenüberwachung“ klingt spektakulär, fast ein wenig nach Science-Fiction. Doch die Realität ist nüchterner und zugleich wirkungsvoller. Grundlage sind öffentlich zugängliche Luftaufnahmen, systematisch ausgewertet und mit Kataster- sowie Steuerdaten abgeglichen. Was dort sichtbar ist, aber in keiner Erklärung auftaucht, wird zum Fall für die Finanzbehörden. Ein System mit Geschichte – und wachsender Reichweite. Seinen Anfang nahm das Programm bei einem Thema, das sich leicht erkennen läs…

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  • Kommentar: Erst „Hü“, dann „Hott“ – Regierung auf dem Ponyhof der Steuerpolitik

    Kommentar: Erst „Hü“, dann „Hott“ – Regierung auf dem Ponyhof der Steuerpolitik

    Was ist mutiger: mitten in der Inflationskrise die Steuerlast von Millionen Haushalten zu erhöhen – oder so zu tun, als hätte man es gar nicht so gemeint?

    Frankreichs Regierung scheint sich für Letzteres entschieden zu haben. Erst der große Auftritt: Eine neue Berechnungsgrundlage für die taxe foncière, die den „Komfort“ moderner Wohnungen berücksichtigt. Wer fließendes Wasser, eine Heizung und – oh là là – gar ein Badezimmer besitzt, soll künftig tiefer in die Tasche greifen. Ein Fortschritt! Eine Modernisierung! Eine Gerechtigkeitsoffensive! So klang es jedenfalls in den Pressestatements aus dem Finanzministerium.

    Und dann?

    Ein paar Schlagzeilen später: Rückzug. Der Minister des Wohnens, Vincent Jeanbrun, gibt sich ganz demütig: Man habe da „eine Bereitschaft“ zur Aussetzung. Eine Konsultation solle nun folgen, man wolle „alle Beteiligten einbinden“. Sprich: Man hat gemerkt, dass der Schuss nach hinten losging – und sucht jetzt hektisch ein Pflaster für die offenen Wunden.

    Willkommen in der politischen Parallelwelt, in der Reformen erst verkündet und dann durch Umfragen korrigiert werden. In der man einen Aufschrei erst provozieren muss, um herauszufinden, dass er unangenehm laut sein kann.

    Dabei war die Rechnung doch so einfach: 7,4 Millionen betroffene Haushalte mal durchschnittlich 63 Euro – da kommt was zusammen. Nur leider auch eine Menge Wut. Kommunalpolitiker liefen Sturm, Verbände schäumten, selbst aus den eigenen Reihen kamen Proteste. Die „bombe fiscale“, wie sie liebevoll genannt wurde, explodierte nicht im Haushalt, sondern mitten im Vertrauen der Bürger.

    Was den Rückzieher so bitter macht: Es geht hier nicht um eine winzige Verwaltungsentscheidung, sondern um ein Grundgefühl – das Gefühl, dass Politik zunehmend willkürlich, sprunghaft, reaktiv agiert. Heute Hü, morgen Hott. Wie beim Kinderreiten, nur dass niemand mehr weiß, wer eigentlich die Zügel in der Hand hält.

    Die Steuerreform sollte ein „Update“ der Bewertungsgrundlagen sein. Klingt technisch – war aber emotional ein Desaster. Denn wer gerade seine Energierechnung nicht mehr bezahlen kann, hört beim Wort „Komfortzuschlag“ eher keine Musik. Da klingt es eher nach Hohn.

    Noch bizarrer: Der zuständige Minister zeigte sich von der Maßnahme überrascht – als hätte ein Praktikant über Nacht die Steuerpolitik geändert und vergessen, es dem Chef zu sagen. „Ich war überrascht“, sagte Jeanbrun. Wer überrascht ist, hat offenbar nicht mitentschieden. Oder nicht aufgepasst. Beides keine Optionen, die Vertrauen wecken.

    Jetzt also die Notbremse: eine „Konsultation flash“, blitzschnell vor dem nächsten Haushaltsvotum. Man will beraten, nachdenken, abstimmen. Kurzum: all das tun, was man auch hätte machen können, bevor man 7,4 Millionen Menschen in Aufruhr versetzt.

    Ist das ein Einzelfall? Natürlich nicht.

    Es reiht sich ein in eine ganze Kollektion französischer Reformgeisterfahrten: Renten, Arbeitsrecht, Wohnungsbau – überall wurde mal mutig vorgeprescht, nur um dann hektisch zurückzurudern, sobald die Umfragewerte zu kippen drohten. Als ob man Politik am Meinungsbarometer ausrichtet – statt am Kompass der Vernunft.

    Vielleicht sollte man einfach ehrlicher sein. Statt von „Modernisierung“ zu sprechen, könnte man sagen: Wir brauchen Geld. Statt auf „Komfort“ zu verweisen, könnte man zugeben: Wir wissen nicht mehr, wo wir sparen sollen. Und statt hektischer Rückzüge könnte man – ganz gewagt – mal mit den Bürgern sprechen, bevor man sie zur Kasse bittet.

    Bis dahin bleibt nur Sarkasmus als Selbstschutz.

    Denn wer bei jeder Steuerreform sofort wieder den Rückwärtsgang einlegt, darf sich nicht wundern, wenn bald keiner mehr mitfährt.

    Von C. Hatty

  • Zucmans Steuer auf Ultrareiche: Symbolpolitik oder überfällige Gerechtigkeit?

    Zucmans Steuer auf Ultrareiche: Symbolpolitik oder überfällige Gerechtigkeit?

    Mit seinem Auftritt vor der französischen Nationalversammlung hat der Ökonom Gabriel Zucman der Debatte über die steuerliche Behandlung der Superreichen neue Schubkraft verliehen. Seine Idee einer „Mindeststeuer auf Vermögen“ spaltet Politik und Fachwelt – zwischen Gerechtigkeitspathos und verfassungsrechtlichem Zweifel.

    Der französische Ökonom Gabriel Zucman, bekannt für seine Arbeiten zur Steuervermeidung und fiskalischer Ungleichheit, hat in der Nationalversammlung in Paris eine Idee verteidigt, die bereits als „Zucman-Steuer“ Schlagzeilen macht: ein Mindeststeuersatz von 2 % auf das Nettovermögen für Haushalte mit mehr als 100 Millionen Euro Vermögen. Es gehe darum, „dass die Ultrareichen mindestens diesen Betrag zahlen“, so Zucman – selbst wenn ihre Steuerabgaben legal optimiert oder über verschachtelte Firmenstrukturen minimiert wurden.

    Die vorgeschlagene Steuer richtet sich nicht auf Einkommen, sondern auf den Besitz. Maßgeblich ist das Verhältnis von bereits gezahlten Steuern zur geschätzten Vermögenshöhe. Liegt die effektive Belastung unter 2 %, soll ein Ausgleich fällig werden. Damit würde faktisch ein steuerliches Minimum für die obersten 0,01 % eingeführt – unabhängig davon, wie ihre Vermögensstruktur ausgestaltet ist.

    Die Versprechen: Einnahmen, Gerechtigkeit, Disziplinierung

    Befürworter loben Zucmans Konzept als realistischen Versuch, einer lange beklagten Ungleichheit im Steuerwesen zu begegnen. Die Maßnahme ziele auf eine kleine, aber extrem vermögende Elite – rund 1.800 Haushalte in Frankreich – und könnte für den französischen Staat laut Zucman 15 bis 25 Milliarden Euro pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen generieren.

    Das eigentliche Versprechen sei jedoch politisch-moralischer Natur: „Man kann den Bürgern keine Sparmaßnahmen erklären, solange Milliardäre mit einem halben Prozent besteuert werden“, sagte Zucman laut Le Monde. Der Plan soll zugleich Steuervermeidung eindämmen, Offshore-Strukturen unattraktiver machen und durch eine fünfjährige Nachbesteuerung selbst bei Wegzug einen Anreiz bieten, nicht einfach ins Ausland zu fliehen.

    Auch das Argument mangelnder Liquidität weist Zucman zurück. Die Steuer könne gestundet oder über Jahre gestreckt werden. In vergleichbaren Fällen habe sich gezeigt, dass vermögensbezogene Abgaben nicht automatisch zu Verwerfungen führten – insbesondere, wenn sie gut vorbereitet und sozial legitimiert seien.

    Die Einwände: Verfassungsrecht, Bewertungsschwierigkeiten, ökonomische Risiken

    Trotz seiner rhetorischen Klarheit steht der Vorschlag unter erheblichem politischem und juristischem Druck. Kritiker werfen Zucman vor, eine Idee zu verfolgen, die in der Realität weder praktikabel noch rechtlich durchsetzbar sei.

    1. Konfiskatorischer Charakter?
    Mehrere Juristen warnen, dass eine Steuer von 2 % auf das Bruttovermögen – insbesondere bei nicht liquiden Assets wie Beteiligungen an Familienunternehmen oder Immobilien – als konfiskatorisch gewertet werden könne. In der französischen Verfassung ist der Schutz des Eigentums hoch verankert; bereits frühere Vermögenssteuern wurden aus genau diesem Grund abgeschwächt oder abgeschafft.

    2. Bewertungsprobleme
    Ein weiteres Problem liegt in der objektiven Bewertung großer Vermögen, vor allem solcher, die aus privaten Gesellschaften, Trusts oder nicht notierten Aktien bestehen. Hier sind Missbrauch, Verzerrungen oder Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert – mit entsprechendem Verwaltungsaufwand.

    3. Überhöhte Erwartungen
    Nicht alle Ökonomen teilen Zucmans fiskalischen Optimismus. Eine Analyse mehrerer Steuerfachleute, veröffentlicht bei BFMTV, kommt zu dem Schluss, dass die Einnahmen aus der Mindeststeuer eher bei 4 bis 6 Milliarden Euro liegen dürften – ein Bruchteil der von Zucman genannten Schätzungen. Grund: Anpassungseffekte, Kapitalverlagerungen und eine reduzierte Investitionsbereitschaft.

    4. Investitionsklima und Standortfaktoren
    Die Banque de France äußerte sich kritisch: Eine derart gezielte Vermögensabgabe könne das Investitionsklima belasten und unternehmerische Entscheidungen verzerren. Frankreich habe ohnehin ein angespannteres Verhältnis zu Hochvermögen – eine zusätzliche Belastung könne die Kapitalflucht verstärken.

    5. Politische und rechtliche Blockade
    Im Juni 2025 wurde der Gesetzesvorschlag zur „Zucman-Steuer“ vom französischen Senat abgelehnt. Neben parteipolitischem Widerstand – insbesondere von der konservativen Rechten und zentristischen Fraktionen – wurde auch der verfassungsrechtliche Rahmen als unzureichend erachtet. Ob eine reformulierte Version eine Mehrheit finden kann, ist ungewiss.

    6. Fundamentale Kritik am Konzept
    Der ehemalige Bankmanager und Ökonom Jean Peyrelevade bezeichnete die Idee als „ideologisch und blind gegenüber der Realität von Unternehmervermögen“. Eine pauschale Vermögensgrenze sei willkürlich und ignoriere die Diversität wirtschaftlicher Lebenslagen. Zudem drohe eine Spaltung zwischen produktivem Kapital und staatlicher Umverteilung, so Peyrelevade in einem Gastbeitrag in Le Monde.

    Ob Zucmans Idee tatsächlich irgendwann Gesetz wird, ist nach der Ablehnung durch den Senat fraglich. Doch bereits die Intensität der Debatte zeigt: Das Thema einer gerechteren Lastenverteilung ist in Frankreich zurück auf der Agenda – getragen von einer öffentlichen Meinung, die zunehmend sensibel auf Ungleichheit reagiert.

    Die Steuer auf Ultrareiche mag in ihrer jetzigen Form zu ambitioniert sein, um unmittelbar umgesetzt zu werden. Dennoch erfüllt sie eine wichtige Funktion: Sie verschiebt die Grenzen des politisch Vorstellbaren, zwingt zur datenbasierten Auseinandersetzung mit steuerpolitischen Lücken und öffnet den Raum für tragfähigere Kompromisslösungen – etwa in Form besser ausgestalteter Erbschafts- oder Kapitalertragssteuern.

    Zucman liefert damit nicht nur eine Formel, sondern einen Impuls: für eine gerechtere, transparenter gestaltete Steuerpolitik im Zeitalter der globalisierten Vermögen.

    Autor: Andreas M. Brucker