Schlagwort: Steuern 2023

  • Frankreich: Was sich ab dem 1. Juni 2023 ändern wird

    Frankreich: Was sich ab dem 1. Juni 2023 ändern wird

    Jeder neue Monat bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Gas, Versicherungen, Steuern – das wird sich am 1. Juni 2023 ändern.

    Gaspreise vergleichen, Versicherungen kündigen, Ihre Steuererklärung abgeben – am 1. Juni 2023 ändern sich für französische Haushalte mehrere Dinge.

    Neuer Referenzpreis für Gas
    Die alten regulierten Gastarife von Engie (TRV) laufen aus. Die Commission de régulation de l’énergie (CRE) hat aufgrund des Endes des regulierten Gastarifs am 30. Juni 2023 ihren ersten Referenzpreis in 2023 für Gas veröffentlicht. Ziel ist es, den 12 Millionen Haushalten dabei zu helfen, den Tarif zu wählen, der am besten zu ihrem Verbrauch und ihrem Budget passt.

    Abgabe einer Immobilienerklärung
    Zum ersten Mal müssen französische Steuerpflichtige bis zum 30. Juni 2023 zusätzlich zu ihrem Einkommen auch ihre Immobilien angeben. Der Juni ist also der letzte Monat, in dem diese Steuererklärung abgeben werden kann. Auch wenn das Finanzamt in diesem Jahr keine Strafen, sondern nur Mahnungen vorsieht, droht Ihnen in Zukunft ein Bußgeld von 150 € pro Immobilie, die nicht bis zum Stichtag angemeldet wurde. Die Meldung von Immobilien folgt auf die am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Verpflichtung, das Finanzamt über den Belegungsstatus von Wohnungen und Häusern zu informieren.

    Leichtere Kündigung von Versicherungsverträgen
    Ein Gesetz, das diejenigen freuen wird, die sich bei der Kündigung ihrer Versicherung die Haare raufen. Die neue Verwaltungsvorschrift, die am 1. Juni in Kraft tritt, sieht einen Grundsatz der Symmetrie vor. Kurz gesagt: Der Versicherer muss seinen Kunden eine Möglichkeit zur Kündigung anbieten, die genauso einfach ist wie der Abschluss der Versicherung. Wer eine Versicherung innerhalb von fünf Minuten auf einer Website abgeschlossen hat, muss auf die gleiche Weise kündigen können. Das Gesetz soll nicht nur den Ärger bei der Kündigung verhindern, sondern auch den Wettbewerb fördern, um die Preise für Versicherungen zu senken.

  • Frankreich: Warum steigt die Grundsteuer im Jahr 2023 stark an?

    Frankreich: Warum steigt die Grundsteuer im Jahr 2023 stark an?

    Der Betrag der Grundsteuer, den Hausbesitzer in Frankreich im nächsten Herbst werden zahlen müssen, wird stark ansteigen. Und das liegt nicht nur an der Inflation …

    Die Grundsteuer 2023 wird sehr hoch ausfallen. Mit Rekordsteigerungen in einigen Städten: +62 % in Paris, +34 % in Grenoble, +22 % in Metz, +16 % in Lyon oder +12 % in Bordeaux, um nur einige Beispiele zu nennen. Mehrere Faktoren erklären den starken Anstieg dieser lokalen Steuer.

    Die Grundsteuer ist an die Inflation gekoppelt.
    Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Katastermietwert der betreffenden Immobilie oder des betreffenden Grundstücks ab. Dabei handelt es sich um die theoretische Miete, die der Eigentümer erhalten könnte, wenn er seine Immobilie vermietet. Dieser Mietwert wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, die die Statistik-Behörde Insée im November 2022 auf 7,1 % geschätzt hat, ne berechnet. Alle Grundsteuern werden daher 2023 um mindestens diesen Betrag steigen.

    Der Steuersatz variiert je nach Gebietskörperschaft.
    Das andere Element, das die Höhe der Grundsteuer verändert, ist der Steuersatz, den die jeweilige Gebietskörperschaft, in der sich die Immobilie befindet, anwendet. Ein Steuersatz, der je nach Gemeinde oder Departement variiert. Dies erklärt, warum es zwischen zwei benachbarten Städten große Unterschiede geben kann. Einige entscheiden sich dafür, keine weiteren Erhöhungen zu beschließen. Dies ist beispielsweise 2023 in Nantes, Caen, Le Havre, Clermont-Ferrand, Besançon, Dijon, Montpellier, Marseille oder Aix-en-Provence der Fall.

  • 2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    Einkommensteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen – was sich für französische Haushalte im Jahr 2023 ändert.

    Die Besteuerung der französischen Haushalte wird sich im Jahr 2023 ändern.

    Die von Emmanuel Macron 2018 versprochene Abschaffung der Wohnsteuer auf den Hauptwohnsitz, die im vergangenen Jahr noch 20% der Bevölkerung betraf, wird 2023 vollständig eintreten. Für Zweitwohnsitze wird die Wohnsteuer hingegen beibehalten, wobei einige Gemeinden sogar einen Zuschlag erheben könnten.

    Hausbesitzer müssen 2023 mit einem starken Anstieg ihrer Grundsteuer rechnen. Denn deren Grundlage hängt von der Anpassung der Mietwerte an die Inflation ab, die 2022 in Frankreich bei 7,1 % lag. Die Inflation des vergangenen Jahres wird also zu einer entsprechenden Erhöhung der Grundsteuer führen, denn die lokalen Gebietskörperschaften müssen sich mit steigenden Energiekosten und der Inflation auseinandersetzen. „Ich rufe die Gebietskörperschaften dazu auf, ihre lokalen Steuersätze nicht in die Höhe zu treiben. Sie sollen nicht alle Anstrengungen untergraben, die unternommen werden, um die Kaufkraft der Franzosen zu schützen. Die Gebietskörperschaften können ihre kommunalen Steuersätze durchaus senken. Eine Reihe von Bürgermeistern hat angekündigt, dass sie dies auch tun werden“, mahnte der Minister für öffentliche Finanzen Gabriel Attal im Finanzausschuss.

    Die Stufen der Einkommensteuertabelle werden um 5,4% angehoben, um der Inflation der letzten Monate Rechnung zu tragen. „Es wird vorgeschlagen, die für das Einkommen des Jahres 2022 geltende Einkommensteuertabelle im gleichen Verhältnis wie die Inflation zu erhöhen, um bei gleichbleibendem Einkommen ein gleiches Steuerniveau aufrechtzuerhalten. Ohne eine solche Anpassung wären die Steuern der Franzosen um rund 6,2 Mrd. € gestiegen“, heißt es im Text des Finanzgesetzentwurfs für 2023. Mit anderen Worten: Für Franzosen, deren Gehalt im letzten Jahr um nicht mehr als 5,4% gestiegen ist, werden die Steuern gesenkt. Die neuen Steuertarife werden wie folgt aussehen: 0% für Jahreseinkommen bis 10.777 €, 11% für Einkommen zwischen 10.777 € und 27.478 €, 30% für Einkommen zwischen 27.478 € und 78.570 €, 41% für Einkommen zwischen 78.570 € und 168.994 € und 45% für Einkommen über 168.994 €.

    Die Steuer auf leerstehende Wohnungen oder Häuser wird auf den sogenannten Mietwert erhoben. Im Jahr 2023 wird ihr Satz von 12,5% im ersten Jahr und 25% in den Folgejahren steigen.