Schlagwort: reiserecht

  • Der Krieg um die Liegen – und ein deutscher Urlauber, der sich nicht mehr alles gefallen ließ

    Der Krieg um die Liegen – und ein deutscher Urlauber, der sich nicht mehr alles gefallen ließ

    Wer im Sommer schon einmal in einem großen Ferienhotel Urlaub gemacht hat, kennt das Schauspiel. Noch vor Sonnenaufgang schleichen erste Gestalten Richtung Pool, bewaffnet mit Badetüchern, Sonnenhüten und jener Entschlossenheit, die sonst nur Schnäppchenjäger am Black Friday zeigen. Wenige Minuten später gelten die besten Liegen als „reserviert“ – oft für Stunden, ohne dass sich jemand blicken lässt.

    Für einen deutschen Familienvater endete dieser alltägliche Ferienwahnsinn nun vor Gericht. Und tatsächlich mit einem Sieg.

    Der Mann hatte im August 2024 mit seiner Familie Urlaub auf der griechischen Insel Kos gemacht. Zehn Tage Sonne, Pool und Erholung – zumindest laut Prospekt. Die Realität sah deutlich unerquicklicher aus. Jeden Morgen stand der Vater bereits um sechs Uhr auf, um vier Liegen für seine Familie zu ergattern. Vergeblich.

    Andere Gäste hatten längst Handtücher platziert und damit ihr Revier markiert. Die Liegen blieben anschließend oft stundenlang leer. Seine Kinder mussten sich teilweise auf den Boden legen. Für den Vater offenbar mehr als nur eine kleine Urlaubsirritation. Der Poolbereich galt für ihn als zentraler Bestandteil der Reise.

    Man kennt diese Szenen aus zahllosen Urlaubsvideos im Netz. Menschen rennen beim Öffnen der Poolanlage wie Sprinter aus dem Startblock zu den begehrten Plätzen. Manche Hotels verteilen inzwischen Nummern, andere entfernen Handtücher nach kurzer Zeit. Wieder andere schauen schlicht weg.

    Genau das warf der Kläger seinem Reiseveranstalter vor.

    Trotz Beschwerden an der Rezeption und Hinweisen des Hotels auf ein eigentlich geltendes Reservierungsverbot änderte sich nichts. Der Familienvater zog nach seiner Rückkehr vor Gericht. Sein Argument: Der Veranstalter habe seine Verpflichtungen nicht erfüllt und die Zustände im Hotel geduldet.

    Das Amtsgericht Hannover gab ihm nun teilweise recht.

    Die Richter stuften den Urlaub als „mangelhaft“ ein. Besonders entscheidend: Das Hotel gehörte laut Gericht zu einer gehobenen Kategorie. Gäste dürften dort erwarten, die angebotenen Einrichtungen auch tatsächlich nutzen zu können – ohne tägliche Liegen-Schlacht im Morgengrauen.

    Der Reiseveranstalter muss deshalb knapp 1.000 Euro der insgesamt rund 7.200 Euro teuren Reise erstatten. Ursprünglich hatte das Unternehmen lediglich 350 Euro Entschädigung angeboten.

    Die Entscheidung sorgt inzwischen weit über Deutschland hinaus für Aufmerksamkeit. Denn der sogenannte „Liegenkrieg“ zählt seit Jahren zu den großen Reizthemen des Massentourismus. In sozialen Netzwerken sammeln Videos aus Spanien, Griechenland oder der Türkei millionenfach Klicks. Erwachsene Menschen sprinten im Badeoutfit um Poolanlagen, als hinge olympisches Edelmetall davon ab. Irgendwie absurd – und zugleich erstaunlich bitter.

    Einige Urlaubsorte reagieren inzwischen drastischer. Im spanischen Küstenort Calpe drohten Behörden Urlaubern bereits mit Bußgeldern, falls sie frühmorgens Strandplätze blockieren. Hotels wiederum experimentieren mit digitalen Reservierungssystemen oder zeitlichen Begrenzungen.

    Die Frage dahinter reicht allerdings tiefer als ein paar besetzte Sonnenliegen. Sie erzählt viel über modernen Pauschaltourismus, über knappe Ressourcen im überfüllten Ferienbetrieb – und über das erstaunliche Talent des Menschen, selbst im Urlaub Konkurrenzsituationen zu schaffen.

    Eigentlich paradox.

    Man fährt ans Meer, um sich zu entspannen – und landet im Kleinkrieg um Plastikliegen am Pool.

    Von C. Hatty

  • Reise in den Albtraum: Wie über 300 Familien in die „Nounous Privilèges“-Falle tappten

    Reise in den Albtraum: Wie über 300 Familien in die „Nounous Privilèges“-Falle tappten

    Ein Familienurlaub – das klang nach Freude, Erholung, einem Lichtblick im grauen Alltag. Disneyland, die Ägäis, vielleicht sogar ein Trip ins winterliche Lappland. Alles zu Preisen, die man sonst nur aus Traumwelten kennt. Und genau das war der Haken. Was als vielversprechendes Reiseangebot begann, ist für über 300 Familien zu einem finanziellen und emotionalen Desaster geworden. Im Zentrum der Vorwürfe: die Organisation „Nounous Privilèges“, später umbenannt in „Nounous & Family Privilèges“ (NPFP). Der Vorwurf wiegt schwer – manche sprechen sogar von einem Schneeballsystem nach Ponzi-Art. Alles begann harmlos 2019 gründeten zwei Kinderbetreuerinnen aus den Bouches-du-Rhône die Initiative „Nounous Privilèges“. Die Idee: erschwingliche Reisen für Tagesmütter. Was als solidarisches Angebot im kleinen Kreis begann, wuchs rasant. Die Zielgruppe wurde erweitert, aus einer Vereinsstruktur wurde ein kommerzielles Unternehmen. Der neue Name – „Nounous & Family Privilèges“ – sollte zeig…

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  • Chaos am Himmel: Was Reisende bei dem Fluglotsen-Streik in Frankreich wissen sollten

    Chaos am Himmel: Was Reisende bei dem Fluglotsen-Streik in Frankreich wissen sollten

    Donnerstagmorgen, Frankreich, 3. Juli.

    An französischen Flughäfen von Paris bis Nizza herrscht hektisches Treiben. Abgesagte Flüge flimmern über die Anzeigetafeln, während Passagiere mit Koffern und ratlosen Blicken zwischen Schaltern, Cafés und Gepäckbändern pendeln.

    Grund: Die Fluglotsen streiken.

    Wieder einmal.

    Und wieder einmal stellt sich die Frage: Welche Rechte haben Flugreisende eigentlich in solchen Situationen?

    Richtig handeln bei Annullierung oder Verspätung

    Nach EU-Verordnung CE 261/2004 gilt: Wird ein Flug annulliert, müssen Airlines ihren Passagieren Folgendes anbieten:

    • Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.
    • Eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen.
    • Eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers, sofern Plätze verfügbar sind.

    Doch was passiert, wenn der Flug „nur“ verspätet ist? Dann schuldet die Airline Unterstützung: Getränke, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten – und wenn nötig eine Hotelübernachtung inklusive Transport dorthin.

    Grève – und kein Geld?

    Doch hier kommt die Krux.

    Gründe wie Streiks der Fluglotsen zählen als „außergewöhnliche Umstände“. Bedeutet: Die Airline haftet nicht für eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, wie es etwa bei technischen Problemen oder Crew-Streiks der Fall wäre.

    Denn Fluglotsenstreiks liegen außerhalb ihrer Verantwortung. Punkt.

    Ein kleines Licht am Ende der Startbahn

    Seit Ende 2023 gibt es eine neue Regel in Frankreich: Fluglotsen müssen ihre Streikteilnahme mindestens 48 Stunden vorher einzeln ankündigen. Ein Versuch, mehr Planungssicherheit in das chronisch streikgeplagte französische Luftverkehrssystem zu bringen. Ob das die Situation wirklich verbessert, bleibt abzuwarten.

    Aber: Für Passagiere könnte es zumindest bedeuten, nicht erst am Gate von der Stornierung zu erfahren – sondern etwas früher umdisponieren zu können.

    Welche Kosten werden erstattet?

    Auch wenn keine Entschädigung fällig wird: Kosten für Mahlzeiten, zusätzliche Übernachtungen oder alternative Transportmittel müssen erstattet werden. Hier gilt eiserne Disziplin: Jeden Kassenbon, jede Quittung und jede Hotelrechnung aufbewahren.

    Denn ohne Beleg kein Geld zurück.

    So gehen Passagiere richtig vor

    1. Kontakt mit der Airline aufnehmen. Informieren, ob Rückerstattung oder Umbuchung angeboten wird.
    2. Alle Unterlagen sichern. Boardingpässe, Buchungsbestätigungen und sämtliche Ausgabenbelege.
    3. Anspruch prüfen. Spezialisierte Webseiten bieten kostenfreie Tools, um zu prüfen, ob doch eine Entschädigung möglich ist.
    4. Formelle Reklamation einreichen. Direkt bei der Airline – mit allen relevanten Dokumenten.
    5. Am Ball bleiben. Airlines reagieren oft träge. Notfalls können Rechtsdienstleister weiterhelfen, vor allem bei ausstehenden Rückerstattungen.

    Ärgerlich, aber nicht aussichtslos

    Die Fluglotsenstreiks in Frankreich haben Tradition. Sie legen regelmäßig den Luftverkehr lahm und treiben Reisenden Sorgenfalten auf die Stirn – vor allem in der Ferienzeit. Aber wer seine Rechte kennt, bewahrt zumindest seine Reisekasse vor unnötigen Verlusten.

    Und Hand aufs Herz: Lieber ein langweiliger Nachmittag bei Kaffee und Croissant am Flughafen, als ohne Rechtsschutz und Geld im Regen zu stehen.

    Oder?

    Autor: Andreas M. Brucker